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Infektionsschutz

Asiatische Tigermücke Quelle: James Gathany via CDC Wanderratte Quelle: UBA/PD Dr. Erik Schmolz Pharaoameisen Quelle: Anne Krüger / UBA Bettwanze Quelle: © smuay / Fotolia Hausratten in Nestbox Quelle: UBA/PD Dr. Erik Schmolz Kopflaus Quelle: UBA/Dr. Birgit Habedank Flöhe Quelle: © CDC / DVBID / BZB Rötelmaus Quelle: UBA/PD Dr. Erik Schmolz Schildzecken Quelle: © luise / www.pixelio.de Rotkopfameise Quelle: Richard Bartz / CC BY-SA 2.5 Schaben Quelle: Carola Kuhn / UBA Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Im Anerkennungsverfahren gemäß Paragraph 18 Absatz 4 IfSG wird festgelegt, welche Mittel und Verfahren bei behördlich nach Paragraph 17 IfSG angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen gegen Gesundheitsschädlinge, Krätzmilben und Kopfläuse eingesetzt werden dürfen. Ziel des Infektionsschutzgesetzes in Deutschland ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Verbreitung zu verhindern. Paragraph 17 des Infektionsschutzgesetzes ermächtigt die zuständigen Behörden, Bekämpfungsmaßnahmen gegen Gesundheitsschädlinge, Krätzmilben und Kopfläuse zum Schutz des Menschen vor übertragbaren Krankheiten anzuordnen. Ein Gesundheitsschädling ist gemäß Paragraph 2 Nummer 12 IfSG „ein Tier, durch das Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können“. Bei behördlich angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen nach Paragraph 17 IfSG dürfen nur Mittel und Verfahren verwendet werden, die durch das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) anerkannt worden sind. Für eine Anerkennung müssen sie sich als hinreichend wirksam erweisen und dürfen keine unvertretbaren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben. Anerkennung der Mittel und Verfahren, Prüfung der Umweltverträglichkeit und Wirksamkeit Das UBA ist die zuständige Bundesoberbehörde für die Anerkennung der Mittel und Verfahren gemäß Paragraph 18 Absatz 4 IfSG. Im UBA werden sowohl die Prüfung der Umweltverträglichkeit ( Umweltrisikobewertung ) als auch die Prüfung der Wirksamkeit ( Prüflabor Gesundheitsschädlinge ) durchgeführt. Anerkannte Mittel und Verfahren werden auf der Homepage des UBA in Form einer § 18 Liste IfSG veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Zudem prüft das UBA auch die Umweltverträglichkeit von Mitteln und Verfahren zur Desinfektion nach Paragraph 18 Absatz 3 IfSG. Für die Anerkennung und Listung dieser Mittel und Verfahren ist das Robert Koch-Institut zuständig. Kein geeignetes Mittel/Verfahren verfügbar – was nun? Zuständige Behörden, die im Bekämpfungsfall auf der § 18 Liste IfSG kein geeignetes Mittel oder Verfahren vorfinden, oder aus anderen Gründen beabsichtigen ein nicht gelistetes Verfahren oder Mittel zu nutzen, müssen sich gemäß Paragraph 18 IfSG Absatz 1 die Zustimmung des UBA für die Verwendung anderer als der gelisteten Mittel und Verfahren einholen. Das UBA berät darüber hinaus die zuständigen Behörden über verfügbare Mittel und Verfahren und neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung. Anfragen können an ifsg18 [at] uba [dot] de gestellt werden.

UVC-Luftentkeimung in Innenräumen, Teilvorhaben: Untersuchung und Parametrierung von UVC-Modulen in Realraumszenarien

Das Projekt "UVC-Luftentkeimung in Innenräumen, Teilvorhaben: Untersuchung und Parametrierung von UVC-Modulen in Realraumszenarien" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Virobuster International GmbH.

Pektinhydrazid als Plattform für das modulare Struktur- und Eigenschaftsdesign von biobasierten und nachhaltigen Materialien und Funktionspolymeren

Das Projekt "Pektinhydrazid als Plattform für das modulare Struktur- und Eigenschaftsdesign von biobasierten und nachhaltigen Materialien und Funktionspolymeren" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Friedrich-Schiller-Universität Jena, Institut für Organische Chemie und Makromolekulare Chemie.Die breite Verfügbarkeit des Naturstoffs Pektin in Deutschland mit vielfältigen positiven Eigenschaften (Wasserlöslichkeit, Biokompatibilität, Bioabbaubarkeit) und der breiten öffentlichen Akzeptanz gepaart mit einem enormen, bisher ungenutzten Potential zur Entwicklung von biobasierten Produkten und Materialien sind Ausgangspunkt für die geplanten Untersuchungen. Die aus Pektin gut zugängliche Plattformverbindung Pektinhydrazid weißt interessante Reaktivitäten auf, die es erlauben eine praktisch unüberschaubare Zahl von funktionellen Gruppen in das Pektin einzuführen, wobei vor allem natürlich vorkommenden Aldehyde und Ketone im Mittelpunkt des Interesses stehen. Damit ist auch eine breite Palette von Funktionspolymeren und Materialien zugänglich, im Vordergrund stehen Tenside und Emulgatoren für die Kosmetik und die Waschmittelindustrie, um Stoffe auf der Basis von synthetischen Polymeren zu ersetzen. Hier wird ein Beitrag zur Vermeidung von Mikroplastik und/oder der Wasserverschmutzung durch wasserlösliche Polyacrylate geleistet. Weiterführend sollen für den medizinischen Sektor funktionalisierte, vernetzte Materialien hergestellt und auf ihre Einsatzfähigkeit hin untersucht werden. Gleichzeitig sollen die biologisch relevanten Eigenschaften (Biokompatibilität sowie Bioabbaubarkeit) auf gezielte Anwendungen hin maßgeschneidert werden. Hier sollen besonders vernetzte Pektinhydrazidderivate zur Blutreinigung, speziell zur Entfernung von gesundheitsschädlichen, carbonylierten Proteinen, untersucht werden. Weiter sind funktionalisierte Pektinmaterialien als Wundauflagen, die einem Infektionsschutz dienen und keine allergenen Reaktionen auslösen, attraktive Verwendungszwecke dieser neuen intensiv zu erforschenden Materialgruppe.

Land stärkt Öffentlichen Gesundheitsdienst

Sachsen-Anhalt wird bis 2026 rund 91 Millionen Euro in den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) investieren. Mit den Mitteln aus dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (PÖGD) wird der personelle Ausbau und insbesondere die Digitalisierung der Gesundheitsämter vorangetrieben. Auch soll die Attraktivität weiter gesteigert werden. „Als tragende Säule unseres Gesundheitswesens verstärken wir den öffentlichen Gesundheitsdienst mit 133 neuen Beschäftigten. Gleichzeitig sorgen wir mit einer einzigartigen Digitalisierungsoffensive dafür, dass wir bei künftigen Krisen besser aufgestellt sind. Dank der guten Kooperation mit den Gesundheitsämtern konnten wir bereits jetzt eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg bringen, um den Öffentlichen Gesundheitsdienst zukunftsfest aufzustellen“, sagt Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne. Katja Erxleben, Leiterin des Gesundheitsamtes der Stadt Dessau-Roßlau betont: „Der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst sorgt für einen Modernisierungsschub, von dem die Beschäftigten und die Bürger profitieren werden. Durch die strategische Herangehensweise und die Koordinierung auf Landesebene konnte eine bessere Zusammenarbeit der Gesundheitsämter des Landes erreicht werden. Dadurch wird es ermöglicht, von den Erfahrungen anderer Gesundheitsämter zu profitieren und Netzwerke auszubauen.“ Die Digitalisierungsoffensive zielt darauf ab, die Abläufe in den Gesundheitsämtern effizienter zu gestalten, die Informationen zur Gesundheit der Bevölkerung zu verbessern und die Resilienz des ÖGD zu stärken. Dafür sind bereits 7,8 Millionen Euro für Maßnahmen gebunden. Im Mittelpunkt stehen dabei aktuell vier Schwerpunkte: Der Service für Bürgerinnen und Bürger soll beispielsweise durch die Online-Buchung von Terminen für Schuleingangsuntersuchungen oder digitale Infektionsschutzbelehrungen verbessert werden. Es wird zudem getestet, wie Künstliche Intelligenz die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern verbessern, den Zugang zu Informationen zum Infektionsschutz erleichtern und den ÖGD bei Verwaltungsaufgaben entlasten kann. Mit digitalen Tools wird der Daten- und Wissensaustausch im ÖGD sowie die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern verbessert. Ab 2025 soll zudem eine interaktive Lernplattform für ÖGD-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen orts- und zeitunabhängige Fort- und Weiterbildungen ermöglichen. Eine sogenannte Business-Intelligence-Software soll die Sammlung und Analyse von Daten zur Bevölkerungsgesundheit automatisieren. Die umfangreichen regionalisierten Daten des Landesamtes für Verbraucherschutz sollen automatisiert ausgewertet und bürgerfreundlich dargestellt werden. Als Grundlage für datenbasierte Entscheidungen dienen diese als ein Frühwarnsystem beispielsweise beim Ausbruch von Epidemien bzw. Pandemien. Zugleich können anhand der Auswertungen u.a. Präventionsmaßnahmen zielgerichteter entwickelt werden. Der ÖGD soll besser gegen digitale Bedrohungslagen aufgestellt werden. Das betrifft den Schutz vor Cyberangriffen und die Erhöhung der Datensicherheit. Gesundheitsämter werden beispielsweise dabei unterstützt, Notfallpläne zu erstellen, Krisenübungen durchzuführen und Sicherheitsüberprüfungen vorzunehmen. Hintergrund Auf Grundlage der Erfahrungen aus der Corona-Pandemie haben Bund und Länder am 29. September 2020 den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst beschlossen. Für die Umsetzung stellt der Bund den beteiligten Bundesländern für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2026 insgesamt 4 Milliarden Euro bereit. 800 Millionen davon sollen in die Digitalisierung fließen. Der Pakt für den ÖGD ist Teil des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans, der durch ein Programm der Europäischen Kommission finanziert wird (NextGeneration EU). Der ÖGD hat bundesweit die Aufgabe, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und zu fördern. Dazu gehören die Gesundheitsförderung und -vorsorge, der Gesundheitsschutz und die Gesundheitshilfe sowie weitere Aufgaben in den Bereichen Überwachung, Katastrophen- und Zivilschutz. Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube und LinkedIn sowie über Messenger-Dienste . Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

BiodivGesundheit: Diversität von Proteus Spezies in Mensch und Umwelt und ihre Rolle bei der Verbreitung von Antibiotikaresistenzen (BIOPAR)

Das Projekt "BiodivGesundheit: Diversität von Proteus Spezies in Mensch und Umwelt und ihre Rolle bei der Verbreitung von Antibiotikaresistenzen (BIOPAR)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Universitätsinstitut für Mikrobiologie und Virologie.

Trinkwarmwasserkonzepte für Gebäude mit einer Wärmepumpenheizung

Wird zur Beheizung eines Gebäudes eine Wärmepumpe eingesetzt, ist die Erwärmung von Trinkwasser aufgrund der notwendigen hohen Temperatur oft eine Herausforderung, insbesondere in Bezug auf den Schutz gegen Legionellen. Ziel ist es, ausreichend hohe Wassertemperaturen zur Verfügung zu stellen und die Verweilzeit des erwärmten Wassers im Trinkwassersystem zu reduzieren. Allerdings beeinträchtigen hohe Temperaturen insbesondere bei Wärmepumpen die Effizienz des Gesamtsystems. Insgesamt erfordert die Trinkwassererwärmung eine Verbindung von hygienischen Anforderungen und energetischer Effizienz.Die  effizientesten Ansätze vereinen niedrigere Wassertemperaturen mit gleichzeitig wirkungsvollem Legionellenschutz. Veröffentlicht in Fact Sheet.

Trinkwarmwasserkonzepte für Gebäude mit einer Wärmepumpenheizung

Wird zur Beheizung eines Gebäudes eine Wärmepumpe eingesetzt, ist die Erwärmung von Trinkwasser aufgrund der notwendigen hohen Temperatur oft eine Herausforderung, insbesondere in Bezug auf den Schutz gegen Legionellen. Ziel ist es, ausreichend hohe Wassertemperaturen zur Verfügung zu stellen und die Verweilzeit des erwärmten Wassers im Trinkwassersystem zu reduzieren. Allerdings beeinträchtigen hohe Temperaturen insbesondere bei Wärmepumpen die Effizienz des Gesamtsystems. Insgesamt erfordert die Trinkwassererwärmung eine Verbindung von hygienischen Anforderungen und energetischer Effizienz. Die effizientesten Ansätze vereinen niedrigere Wassertemperaturen mit gleichzeitig wirkungsvollem Legionellenschutz. Quelle: www.umweltbundesamt.de

Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser aus den Brunnen 2 und 3 auf dem Grundstück Flur Nr. 298, Gemarkung Münster, Gemeinde Steinach, zur Wasserversorgung durch den Wasserzweckverband Straubing-Land, Leutnerstraße 26, 94315 Straubing

Mit dem Bescheid des Landratsamt Straubing-Bogen vom 11.01.1993, Az.: 43-642/11, zuletzt geändert mit dem Bescheid vom 13.11.2019, Az.: 21-6421/11, wurde dem Wasserzweckverband Straubing-Land (Rechtsnachfolger vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Buchberggruppe) die Bewilligung erteilt, auf dem Grundstück Flur Nr. 298, Gemarkung Münster, Gemeinde Steinach, aus den Brunnen 2 und 3 jeweils bis zu maximal 30 l/s, bis zu maximal 1.512 m3/d und bis zu maximal 275.000 m3/a und insgesamt aus den Tiefbrunnen 2 und 3 jeweils bis zu maximal 550.000 m3/a Grundwasser zu entnehmen, zutagezufördern und abzuleiten. Die Bewilligung war ursprünglich bis zum 31.12.2019 befristet und wurde mit dem Bescheid vom 13.11.2019, Az.: 21-6421/11, übergangsweise bis zum 31.12.2023 befristet. Zusätzlich wurde mit dem Bescheid des Landratsamt Straubing-Bogen vom 23.02.2001, Az.: 42-642/11, zuletzt geändert mit dem Bescheid vom 13.11.2019, Az.: 21-6421/11, dem Wasserzweckverband Straubing-Land (Rechtsnachfolger vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Buchberggruppe) die beschränkte Erlaubnis erteilt, aus den Brunnen 2 und 3 auf dem Grundstück Flur Nr. 298, Gemarkung Münster, Gemeinde Steinach, jeweils maximal 15.000 m3/a und insgesamt aus den beiden Brunnen 30.000 m3/a mehr Grundwasser zu entnehmen, als bereits mit dem Bescheid vom 11.01.1993, Az.: 43-642/11, zuletzt geändert mit dem Bescheid vom 13.11.2019, Az.: 21-6421/11, als Jahresentnahmemenge bewilligt ist. Die beschränkte Erlaubnis wurde in der Vergangenheit schon mehrmals, letztmalig mit dem Bescheid vom 13.11.2019, Az.: 42-6421/11, bis zum 31.12.2023 befristet. Zum Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung wurde mit der Verordnung des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 15.10.1991 in der Gemeinde Steinach ein Trinkwasserschutzgebiet festgesetzt (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 42 des Landkreises Straubing-Bogen vom 31.10.1991). Der Wasserzweckverband Straubing-Bogen (vormals Zweckverband zur Wasserversorgung der Buchberggruppe), Leutnerstraße 26, 94315 Straubing, beantragte mit dem Schreiben vom 22.09.2022 die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für das Entnehmen und Zutagefördern von Grundwasser aus den Brunnen 2 und 3 auf dem Grundstück Flur Nr. 298, Gemarkung Münster, Gemeinde Steinach, für die öffentliche Wasserversorgung des Versorgungsgebietes und die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für diese Wasserversorgung. Das förmliche wasserrechtliche Gestattungsverfahren wird derzeit durchgeführt und kann aus verwaltungsrechtlichen Gründen nicht bis zum 31.12.2023 abgeschlossen werden. Pläne und Unterlagen, aus denen Art und Umfang des Vorhabens zu ersehen sind, lagen im August 2023 und September 2023 in den Gemeinden Kirchroth und Steinach zur Einsichtnahme aus. Einwendungen Privater wurden vorgebracht. Der Wasserzweckverband Straubing-Land wurde mit der E-Mail vom 16.10.2023 gebeten, die im förmlichen wasserrechtlichen Gestattungsverfahren eingegangen Stellungnahmen und Einwendungen baldmöglichst zu erwidern. Eine Stellungnahme des Wasserzweckverbandes Straubing-Land liegt dem Landratsamt Straubing-Bogen noch nicht vor, sodass das förmliche wasserrechtliche Gestattungsverfahren derzeit nicht weitergeführt werden kann. Der Wasserzweckverband Straubing-Land beantragte mit dem Schreiben vom 25.10.2023 für das Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser aus den Brunnen 2 und 3 auf dem Grundstück Flur Nr. 298, Gemarkung Münster, Gemeinde Steinach, die Erteilung einer vorübergehenden beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis nach Art. 15 BayWG bis zum 31.12.2025, weil das neue förmliche wasserrechtliche Gestattungsverfahren vermutlich im Jahr 2025 abgeschlossen werden kann. Zu dem Antrag des Wasserzweckverbandes Straubing-Land vom 25.10.2023 wurde kein neues wasserrechtliches Gestattungsverfahren durchgeführt, weil davon ausgegangen wird, dass wegen dem engen zeitlichen Zusammenhang der öffentlichen Bekanntmachung (August 2023 bis September 2023) und dem Erlass dieses Bescheides keine neuen Stellungnahmen und Einwendungen zu erwarten sind. Zu dem o. g. Antrag des Wasserzweckverbandes Straubing-Land vom 25.10.2023 wurde nur noch ergänzend die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf (amtlicher Sachverständiger) und des Landratsamtes Straubing-Bogen, Sachgebiet Hygiene und Infektionsschutz sowie des Landratsamtes Straubing-Bogen, fachlicher Naturschutz, eingeholt.

Vollzug der Wassergesetze; Entnahme, Zutageförderung und Ableitung von Grundwasser aus 3 Tiefbrunnen (Brunnen I, II a und III a) auf den Grundstücken Flur Nrn. 1374/1, 1413/1 und 1350/1, Gemarkung und Gemeinde Hunderdorf, zur Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe durch den Zweckverband zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe, Leutnerstraße 26, 94315 Straubing

Mit dem Bescheid des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 19.02.1993, Az.: 43-642-11, zuletzt geändert mit dem Bescheid vom 18.12.2020, Az.: 21-6421/11, wurde dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe, Leutnerstraße 26, 94315 Straubing, die Bewilligung zur Entnahme, Zutageförderung und Ableitung von Grundwasser auf den Grundstücken Flur Nrn. 1374/1, 1413/1 und 1350/1, Gemarkung und Gemeinde Hunderdorf, aus insgesamt 3 Tiefbrunnen erteilt. Die bewilligten Gewässerbenutzungen dienen der Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe. Die Bewilligung war ursprünglich bis zum 31.12.2020 befristet und wurde mit dem Bescheid vom 18.12.2020, Az.: 21-6421/11, übergangsweise als beschränkte Erlaubnis nach Art. 15 BayWG bis zum 31.12.2023 befristet. Gemäß dem Bescheid des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 18.12.2020, Az.: 21-6421/11, Nr. 2, waren die prüffähigen Antragsunterlagen für die mit dem Bescheid vom 19.02.1993, Az.: 43-642-11, zuletzt geändert mit dem Bescheid vom 18.12.2020, Az.: 21-6421/11, rechtlich abgesicherten Gewässerbenutzungen und ggf. für die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes dem Landratsamt Straubing-Bogen zur Durchführung des wasserrechtlichen Gestattungsverfahrens bis spätestens 31. Dezember 2021 vorzulegen. Zum Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung wurde mit der Verordnung des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 19.02.1993 ein Trinkwasserschutzgebiet festgesetzt (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 8 des Landkreises Straubing-Bogen vom 03.03.1993). Mit dem Schreiben vom 31.10.2023 beantragte der Zweckverband zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe eine nochmalige vorübergehende Befristung der Erlaubnis für die Entnahme, Zutageförderung und Ableitung von Grundwasser aus 3 Tiefbrunnen (Brunnen I, II a und III a) auf den Grundstücken Flur Nrn. 1374/1, 1413/1 und 1350/1, Gemarkung und Gemeinde Hunderdorf, bis zum 31.12.2026, weil die für das wasserrechtliche Gestattungsverfahren erforderlichen Antragsunterlagen immer noch nicht vorliegen. Das Sachverständigenbüro für Grundwasser Anders & Raum ist mit der Erstellung der Antragsunterlagen beauftragt. Gemäß telefonischer Rücksprache mit dem Sachverständigenbüro für Grundwasser Anders & Raum kann mit der Vorlage der Antragsunterlagen bis Ende des Jahres 2023 gerechnet werden. Zu dem o. g. Antrag des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe vom 31.10.2023 wurden die Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf (amtlicher Sachverständiger), Landratsamtes Straubing-Bogen, Sachgebiet Hygiene und Infektionsschutz und Sachgruppe 22/1, fachlicher Naturschutz, eingeholt.

Zukunftsstadt (Umsetzungs- und Verstetigungsprojekt): Hitzeanpassung urbaner Gebäude- und Siedlungsstrukturen, Teilprojekt 3: Gesundheitsnetzwerk Hitzeprävention und Manual zur quartiersbezogenen Frühintervention bei Hitzeereignissen

Das Projekt "Zukunftsstadt (Umsetzungs- und Verstetigungsprojekt): Hitzeanpassung urbaner Gebäude- und Siedlungsstrukturen, Teilprojekt 3: Gesundheitsnetzwerk Hitzeprävention und Manual zur quartiersbezogenen Frühintervention bei Hitzeereignissen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt.Das Amt für Gesundheit und Prävention der Landeshauptstadt Dresden (LHD) nimmt Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes wahr. Dies umfasst zum Beispiel den Gesundheitsschutz oder die Gesundheitsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger. So führt das Amt Schuleingangs- und Kitauntersuchungen bei Kindern durch, berät in besonderen Lebenslagen (z. B. Schwangerenkonfliktberatung, Beratung bei Tumorerkrankungen, sexuell übertragbare Erkrankungen), bietet sozialpsychiatrische Dienste an und kümmert sich um den Infektionsschutz der Bevölkerung. Als Behörde arbeitet das Amt für Gesundheit und Prävention nach dem Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) und den dort benannten Themenfeldern. Seit 1991 ist Dresden Mitglied im WHO-Projekt 'Gesunde Städte' und war so eine der ersten deutschen Städte in diesem Netzwerk überhaupt. Damit verpflichtet sich die LHD, die Gesundheit in alle politische Entscheidungsfindungen einzubeziehen. Durch diverse Projekte und Maßnahmen werden die Ziele für ein gesundes Aufwachsen, Leben und Älterwerden der Dresdner Bürgerinnen und Bürger verfolgt. Aufgrund der langjährigen Mitgliedschaft hat das Amt für Gesundheit und Prävention ein großes Netzwerk aus sozialen Einrichtungen, Vereinen und Verbänden aufgebaut. Themen, die immer mehr an Bedeutung gewinnen, sind Umwelt und Gesundheit. Daher engagiert sich das WHO-Projekt zunehmend zu den Themen Grünausstattung in der Stadt sowie zur Hitzeprävention. Hauptaufgaben im Forschungsprojekt HeatResilientCity II Durch das Amt für Gesundheit und Prävention werden in dem Projekt die Auswirkungen von Hitze auf die menschliche Gesundheit stärker in den Blick genommen. In dem Teilprojekt werden Personengruppen, die besonders durch Hitzeereignisse gefährdet sind, identifiziert. Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in der Prävention von Gesundheitsrisiken durch Hitze werden für diesen Personengruppen geschult. Dazu wird ein akteursübergreifendes Handbuch zur quartiersbezogenen Frühintervention bei Hitzeereignissen entstehen. Das Handbuch soll Fachwissen zum Thema Gesundheitsrisiken durch Hitze bündeln, ein Ablaufschema zur Frühintervention beinhalten sowie 'Good-Practice'-Beispiele aus anderen Kommunen darstellen.

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