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Possible effects of transgenic plants on soil organisms

Soil is the first component of the environment that can be effected by GM plants, because they do not only consume the nutritive substances from the soil, but also release there different compounds during a growing period, and leave in the soil their remains. If the plants are modified to increase their resistance to plant pathogens, particularly bacteria, they can also affect the other microorganisms important for plant development. Also there are no considerable data about possible effect of GM plants on soil organic matter and chemical processes in soil. For the experiment it is planned to use transgenic potato plants (Solanum tuberosum L. cv. Desiree) expressing a chimerical gene for T4 lysozyme for protection against bacterial infections; - obtaining and short-term growing of GM plants in laboratory conditions; - extraction and collection of root exudates and microbial metabolites from rhizosphere; - analysis of these exudates by Pyrolysis-Field Ionisation Mass Spectrometry (Py-FIMS) in comparison with the exudates of wild-type plants and transgenic controls not harbouring the lysozyme gene, and with dissolved organic matter from non-cropped soil; - creation of 'fingerprints' for each new transgenic line in combination with certain soil on the basis of marker signals. Expected impacts: - New highly cost-effective express testing system for the risk assessment of genetically modified plants at the earliest stages of their introduction; - The conclusion about safety/danger of GM plants for the soil ecosystems; - Model for prediction of possible risk caused by GM plants.

Pektinhydrazid als Plattform für das modulare Struktur- und Eigenschaftsdesign von biobasierten und nachhaltigen Materialien und Funktionspolymeren

Die breite Verfügbarkeit des Naturstoffs Pektin in Deutschland mit vielfältigen positiven Eigenschaften (Wasserlöslichkeit, Biokompatibilität, Bioabbaubarkeit) und der breiten öffentlichen Akzeptanz gepaart mit einem enormen, bisher ungenutzten Potential zur Entwicklung von biobasierten Produkten und Materialien sind Ausgangspunkt für die geplanten Untersuchungen. Die aus Pektin gut zugängliche Plattformverbindung Pektinhydrazid weißt interessante Reaktivitäten auf, die es erlauben eine praktisch unüberschaubare Zahl von funktionellen Gruppen in das Pektin einzuführen, wobei vor allem natürlich vorkommenden Aldehyde und Ketone im Mittelpunkt des Interesses stehen. Damit ist auch eine breite Palette von Funktionspolymeren und Materialien zugänglich, im Vordergrund stehen Tenside und Emulgatoren für die Kosmetik und die Waschmittelindustrie, um Stoffe auf der Basis von synthetischen Polymeren zu ersetzen. Hier wird ein Beitrag zur Vermeidung von Mikroplastik und/oder der Wasserverschmutzung durch wasserlösliche Polyacrylate geleistet. Weiterführend sollen für den medizinischen Sektor funktionalisierte, vernetzte Materialien hergestellt und auf ihre Einsatzfähigkeit hin untersucht werden. Gleichzeitig sollen die biologisch relevanten Eigenschaften (Biokompatibilität sowie Bioabbaubarkeit) auf gezielte Anwendungen hin maßgeschneidert werden. Hier sollen besonders vernetzte Pektinhydrazidderivate zur Blutreinigung, speziell zur Entfernung von gesundheitsschädlichen, carbonylierten Proteinen, untersucht werden. Weiter sind funktionalisierte Pektinmaterialien als Wundauflagen, die einem Infektionsschutz dienen und keine allergenen Reaktionen auslösen, attraktive Verwendungszwecke dieser neuen intensiv zu erforschenden Materialgruppe.

Einsatzführung und Lagebewältigung bei Biogefahren-Ereignissen (ELBE), Teilvorhaben: Gesundheitsämter in Biogefahrenlagen

Energieeffiziente Krankenhausräumlichkeiten: Mit minimalem Energieeinsatz ein gesundes Raumklima und hygienische Raumluftqualität schaffen, Teilvorhaben: Gesundheit und Infektionsprävention

UVC-Luftentkeimung in Innenräumen, Teilvorhaben: Untersuchung und Parametrierung von UVC-Modulen in Realraumszenarien

LUA-Bilanz Infektionsprävention 2024

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ INFEKTIONSPRÄVENTION Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2024 © SolisImages / Fotolia LUA leistet Beitrag zu Hygiene in Gesundheitseinrichtungen Ein hoher Hygienestandard ist die Grundlage für Gesundheit und Sicherheit - in Rheinland-Pfalz übernimmt das Landesuntersuchungsamt (LUA) in diesem Zusammenhang eine wichtige Aufga- be. Mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung Humanmedizin in den drei Institu- ten in Koblenz, Landau und Trier unterstützt es die Landesregierung, Gesundheitsämter, sowie wei- tere Behörden bei fachlichen Angelegenheiten im Bereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Um- welt. Neben einer fundierten Beratung sind vor al- lem die akkreditierten Laboruntersuchungen ein Schwerpunkt der Institute. Dabei ist das Ziel im- mer, die größtmögliche Sicherheit durch gute hy- gienische Bedingungen zu gewährleisten. Bioindikatoren und Krankenhaushygiene Der Aufbereitung von Produkten und Materia- lien kommt im Bereich der Gesundheitsversor- gung eine besondere Bedeutung zu. Sie muss auf der einen Seite so schonend erfolgen, dass die teils komplexen Geräte (zum Beispiel Endosko- pe für Darmspiegelungen) technisch einwandfrei weiterhin nutzbar sind; auf der anderen Seite sol- len jedoch auch die mikrobiologischen Belastun- gen und Verschmutzungen zuverlässig entfernt werden. Diese Gratwanderung wird mit Hilfe von Reinigungs- und Desinfektionsgeräten vollzogen. Es handelt sich um (teil-)automatisierte Geräte in Kliniken oder Praxen, die zur maschinellen Reini- gung und Desinfektion von Medizinprodukten wie Schalen, Endoskopen oder (chirurgischen) Instru- menten verwendet werden. Die regelmäßige Kon- trolle der Effizienz dieser Aufbereitung ist ein we- sentlicher Beitrag zur Patientensicherheit. Die Überprüfung dieser Geräte erfolgt unter an- derem durch sogenannte Bioindikatoren, die künstlich angeschmutzt und mit Keimen beladen werden. Nach der Aufbereitung in einem Reini- gungs- und Desinfektionsgerät werden die Edel- stahlstreifen (Bioindikatoren) im Labor auf Rest- verschmutzung und -verkeimung untersucht. Bei gut gewarteten und richtig eingestellten Ge- räten werden in der Regel die Keime vollstän- dig entfernt. Im Jahr 2024 hat das LUA insgesamt 40.598 Bioindikatoren aus medizinischen Einrich- tungen untersucht. Darüber hinaus berät das LUA im Auftrag und in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern bei der Planung und dem Betrieb hygienerelevanter Bereiche in Gesundheitseinrichtungen. Das be- trifft unter anderem Neubauten oder Umbauten in Krankenhäusern. Trinkwasser Die mikrobiologische Untersuchung von Trinkwas- ser ist eine weitere zentrale Aufgabe der human- medizinischen Institute des LUA. Regelmäßige Untersuchungen im Auftrag der Gesundheitsäm- ter dienen dazu, Belastungen von Trinkwasser mit gesundheitsschädlichen Mikroorganismen früh- zeitig zu erkennen und im Falle von Auffälligkeiten schnell und präventiv handeln zu können. Mit Bioindikatoren wird die Funktionsfähigkeit von Rei- nigungs- und Desinfektionsgeräten in medizinischen Einrichtungen überprüft. Die Edelstahlstreifen werden dazu vorher künstlich verschmutzt. © LUA 2 Grundlage der mikrobiologischen Trinkwasserkon- trolle ist das sogenannte Indikatorprinzip. Dabei werden nicht zwangsläufig alle potenziell krank- machenden Erreger direkt nachgewiesen, sondern sogenannte Indikatorkeime wie Escherichia coli Im Labor geprüft: Zum Schutz der Bevölkerung vor krankmachenden Keimen hat das LUA im vergangenen Jahr gut 8.400 Trinkwasserproben mikrobiologisch untersucht. © LUA oder coliforme Bakterien. Diese dienen als Hin- weis auf eine mögliche fäkale Verunreinigung und damit auf ein erhöhtes Risiko für das Vorkommen weiterer gefährlicher Krankheitserreger. Das Thema Legionellen hat bei den Untersuchun- gen einen besonderen Stellenwert. Diese Bakteri- en können sich vor allem in warmem Wasser ver- mehren und beim Einatmen von kontaminierten Wassertröpfchen (Aerosole) eine schwere Erkran- kung wie zum Beispiel die Legionellose verursa- chen, eine besondere Form der Lungenentzün- dung. Daher sind regelmäßige Untersuchungen von Trinkwasserinstallationen in Gebäuden uner- lässlich, um so Gefahren frühzeitig zu erkennen und gezielt Gegenmaßnahmen einzuleiten. Im vergangenen Jahr hat das LUA 8.402 Trinkwas- serproben aus Rheinland-Pfalz mikrobiologisch untersucht. Insgesamt gesehen ist die mikrobiolo- gische Trinkwasserqualität in Deutschland im in- ternationalen Vergleich sehr hoch und gilt als her- vorragend. Die regelmäßige Überwachung und die strengen gesetzlichen Vorgaben sorgen dafür, dass Trinkwasser in Deutschland in der Regel keine ge- sundheitsschädlichen Mikroorganismen enthält. Laut dem Umweltbundesamt (UBA) lag die Ein- haltung der mikrobiologischen Anforderungen in den letzten Jahren konstant bei über 99 Prozent. Badegewässer Ein kühles Bad im Sommer in schöner Umgebung - das ist möglich in den Badegewässern in Rhein- land-Pfalz. Auch hier ist das LUA hygienisch aktiv. Die behördliche Überwachung obliegt den jeweili- gen Gesundheitsämtern, die eigentliche mikrobio- logische Analyse wird jedoch in den Laboren des LUA durchgeführt. 2.142 Proben aus rheinland- pfälzischen Badebecken und Badegewässern hat das LUA im Jahr 2024 untersucht. Durch die regelmäßigen Untersuchungen wird eine hygienische Qualität sichergestellt, um die Gesundheit der Badenden zu schützen. Ähnlich wie bei der Trinkwasserhygiene findet das Indika- 3 Mit Sicherheit erfrischend: In seinen Labors überprüft das LUA Wasser aus rheinland-pfälzischen Badebecken und Badegewässern. © LUA torprinzip Anwendung. Die beiden Keime Esche- richia coli und Enterokokken sind relativ einfach nachweisbar und deuten auf das mögliche Vor- handensein anderer Krankheitserreger (zum Bei- spiel Viren, Parasiten) hin. Die Badegewässer in Rheinland-Pfalz weisen über- wiegend eine hervorragende Wasserqualität auf. Im Jahr 2024 bescheinigte die Europäische Union nahezu allen der 66 EU-Badeseen im Bundesland eine ausgezeichnete oder gute Wasserqualität. Für aktuelle und detaillierte Informationen zur Wasserqualität der einzelnen Badeseen steht der Badegewässeratlas Rheinland-Pfalz online un- ter www.badeseen.rlp-umwelt.de zur Verfügung. Dieser bietet nicht nur Daten zur Wasserquali- tät, sondern auch allgemeine Informationen zu den jeweiligen Seen, einschließlich der Ausstat- tung der Badestellen. Zudem werden dort zeitnah Warnhinweise oder Badeverbote veröffentlicht. 4 Herausgeber: Landesuntersuchungsamt Mainzer Straße 112 56068 Koblenz poststelle@lua.rlp.de www.lua.rlp.de Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffent- lichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland- Pfalz herausgegeben. Sie darf weder von Partei- en von von Wahlwerberinnen/Wahlwerbern oder Wahlhelferinnen/Wahlhelfern zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeit- lichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einer politischen Gruppe verstanden werden könnte.

Infektionsbilanz 2024: LUA leistet Beitrag zu Hygiene in medizinischen Einrichtungen

Mikrobiologische Untersuchungen von Trink- und Badewasser, Hygiene-Kontrollen bei medizinischen Instrumenten: Das Landesuntersuchungsamt (LUA) übernimmt viele wichtige Aufgaben zum Schutz der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer vor Infektionskrankheiten. „Einige davon werden in der LUA-Bilanz Infektionsprävention für das Jahr 2024 beleuchtet“, sagte LUA-Präsident Dr. Markus Böhl bei der Veröffentlichung. So kommt beispielsweise der Aufbereitung von Produkten und Materialien in der Gesundheitsversorgung eine besondere Bedeutung zu. Sie muss auf der einen Seite so schonend sein, dass die teils komplexen Geräte (zum Beispiel Endoskope für Darmspiegelungen oder Instrumente für chirurgische Eingriffe) technisch einwandfrei bleiben; auf der anderen Seite sollen aber natürlich auch mikrobiologische Verschmutzungen zuverlässig entfernt werden. Diese Gratwanderung beherrschen professionelle Reinigungs- und Desinfektionsgeräte. Sie werden in Kliniken oder Praxen zur maschinellen Desinfektion von Medizinprodukten verwendet. Auf ihre Funktionsfähigkeit werden diese (teilautomatisierten) Geräte mit Hilfe von sogenannten Bioindikatoren überprüft – das sind Edelstahlstreifen, die im LUA künstlich angeschmutzt, mit Keimen beladen und an Kliniken und Praxen verschickt werden. Die Empfänger geben sie in ihre Reinigungs- und Desinfektionsgeräte und schicken sie nach der Aufbereitung zurück. Zurück im Labor des LUA werden die Bioindikatoren dann auf Restverschmutzungen untersucht. Bei gut gewarteten und richtig eingestellten Geräten müssen die Keime vollständig entfernt sein. „Im Jahr 2024 hat das LUA insgesamt 40.598 solcher Bioindikatoren aus medizinischen Einrichtungen untersucht und damit einen wesentlichen Beitrag zur Patientensicherheit in Gesundheitseinrichtungen geleistet“, so LUA-Präsident Dr. Markus Böhl. Die vollständige Bilanz Infektionsprävention 2024 finden Sie hier auf der LUA-Homepage .

Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser aus den Brunnen 2 und 3 auf dem Grundstück Flur Nr. 298, Gemarkung Münster, Gemeinde Steinach, zur Wasserversorgung durch den Wasserzweckverband Straubing-Land, Leutnerstraße 26, 94315 Straubing

Mit dem Bescheid des Landratsamt Straubing-Bogen vom 11.01.1993, Az.: 43-642/11, zuletzt geändert mit dem Bescheid vom 13.11.2019, Az.: 21-6421/11, wurde dem Wasserzweckverband Straubing-Land (Rechtsnachfolger vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Buchberggruppe) die Bewilligung erteilt, auf dem Grundstück Flur Nr. 298, Gemarkung Münster, Gemeinde Steinach, aus den Brunnen 2 und 3 jeweils bis zu maximal 30 l/s, bis zu maximal 1.512 m3/d und bis zu maximal 275.000 m3/a und insgesamt aus den Tiefbrunnen 2 und 3 jeweils bis zu maximal 550.000 m3/a Grundwasser zu entnehmen, zutagezufördern und abzuleiten. Die Bewilligung war ursprünglich bis zum 31.12.2019 befristet und wurde mit dem Bescheid vom 13.11.2019, Az.: 21-6421/11, übergangsweise bis zum 31.12.2023 befristet. Zusätzlich wurde mit dem Bescheid des Landratsamt Straubing-Bogen vom 23.02.2001, Az.: 42-642/11, zuletzt geändert mit dem Bescheid vom 13.11.2019, Az.: 21-6421/11, dem Wasserzweckverband Straubing-Land (Rechtsnachfolger vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Buchberggruppe) die beschränkte Erlaubnis erteilt, aus den Brunnen 2 und 3 auf dem Grundstück Flur Nr. 298, Gemarkung Münster, Gemeinde Steinach, jeweils maximal 15.000 m3/a und insgesamt aus den beiden Brunnen 30.000 m3/a mehr Grundwasser zu entnehmen, als bereits mit dem Bescheid vom 11.01.1993, Az.: 43-642/11, zuletzt geändert mit dem Bescheid vom 13.11.2019, Az.: 21-6421/11, als Jahresentnahmemenge bewilligt ist. Die beschränkte Erlaubnis wurde in der Vergangenheit schon mehrmals, letztmalig mit dem Bescheid vom 13.11.2019, Az.: 42-6421/11, bis zum 31.12.2023 befristet. Zum Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung wurde mit der Verordnung des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 15.10.1991 in der Gemeinde Steinach ein Trinkwasserschutzgebiet festgesetzt (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 42 des Landkreises Straubing-Bogen vom 31.10.1991). Der Wasserzweckverband Straubing-Bogen (vormals Zweckverband zur Wasserversorgung der Buchberggruppe), Leutnerstraße 26, 94315 Straubing, beantragte mit dem Schreiben vom 22.09.2022 die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für das Entnehmen und Zutagefördern von Grundwasser aus den Brunnen 2 und 3 auf dem Grundstück Flur Nr. 298, Gemarkung Münster, Gemeinde Steinach, für die öffentliche Wasserversorgung des Versorgungsgebietes und die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für diese Wasserversorgung. Das förmliche wasserrechtliche Gestattungsverfahren wird derzeit durchgeführt und kann aus verwaltungsrechtlichen Gründen nicht bis zum 31.12.2023 abgeschlossen werden. Pläne und Unterlagen, aus denen Art und Umfang des Vorhabens zu ersehen sind, lagen im August 2023 und September 2023 in den Gemeinden Kirchroth und Steinach zur Einsichtnahme aus. Einwendungen Privater wurden vorgebracht. Der Wasserzweckverband Straubing-Land wurde mit der E-Mail vom 16.10.2023 gebeten, die im förmlichen wasserrechtlichen Gestattungsverfahren eingegangen Stellungnahmen und Einwendungen baldmöglichst zu erwidern. Eine Stellungnahme des Wasserzweckverbandes Straubing-Land liegt dem Landratsamt Straubing-Bogen noch nicht vor, sodass das förmliche wasserrechtliche Gestattungsverfahren derzeit nicht weitergeführt werden kann. Der Wasserzweckverband Straubing-Land beantragte mit dem Schreiben vom 25.10.2023 für das Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser aus den Brunnen 2 und 3 auf dem Grundstück Flur Nr. 298, Gemarkung Münster, Gemeinde Steinach, die Erteilung einer vorübergehenden beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis nach Art. 15 BayWG bis zum 31.12.2025, weil das neue förmliche wasserrechtliche Gestattungsverfahren vermutlich im Jahr 2025 abgeschlossen werden kann. Zu dem Antrag des Wasserzweckverbandes Straubing-Land vom 25.10.2023 wurde kein neues wasserrechtliches Gestattungsverfahren durchgeführt, weil davon ausgegangen wird, dass wegen dem engen zeitlichen Zusammenhang der öffentlichen Bekanntmachung (August 2023 bis September 2023) und dem Erlass dieses Bescheides keine neuen Stellungnahmen und Einwendungen zu erwarten sind. Zu dem o. g. Antrag des Wasserzweckverbandes Straubing-Land vom 25.10.2023 wurde nur noch ergänzend die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf (amtlicher Sachverständiger) und des Landratsamtes Straubing-Bogen, Sachgebiet Hygiene und Infektionsschutz sowie des Landratsamtes Straubing-Bogen, fachlicher Naturschutz, eingeholt.

Infektionsschutz

<p>Infektionsschutz</p><p>Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Im Anerkennungsverfahren gemäß Paragraph 18 Absatz 4 IfSG wird festgelegt, welche Mittel und Verfahren bei behördlich nach Paragraph 17 IfSG angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen gegen Gesundheitsschädlinge, Krätzmilben und Kopfläuse eingesetzt werden dürfen.</p><p>Ziel des Infektionsschutzgesetzes in Deutschland ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Verbreitung zu verhindern. Paragraph 17 des Infektionsschutzgesetzes ermächtigt die zuständigen Behörden, Bekämpfungsmaßnahmen gegen Gesundheitsschädlinge, Krätzmilben und Kopfläuse zum Schutz des Menschen vor übertragbaren Krankheiten anzuordnen. Ein Gesundheitsschädling ist gemäß Paragraph 2 Nummer 12 IfSG „ein Tier, durch das Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können“. Bei behördlich angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen nach Paragraph 17 IfSG dürfen nur Mittel und Verfahren verwendet werden, die durch das Umweltbundesamt (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠) anerkannt worden sind. Für eine Anerkennung müssen sie sich als hinreichend wirksam erweisen und dürfen keine unvertretbaren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben.</p><p><strong>Anerkennung der Mittel und Verfahren, Prüfung der Umweltverträglichkeit und Wirksamkeit</strong><br>Das UBA ist die zuständige Bundesoberbehörde für die Anerkennung der Mittel und Verfahren gemäß Paragraph 18 Absatz 4 IfSG. Im UBA werden sowohl die Prüfung der Umweltverträglichkeit (Umweltrisikobewertung) als auch die Prüfung der Wirksamkeit (Prüflabor Gesundheitsschädlinge) durchgeführt. Anerkannte Mittel und Verfahren werden auf der Homepage des UBA in Form einer§ 18 Liste IfSGveröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.<p>Zudem prüft das UBA auch die Umweltverträglichkeit von Mitteln und Verfahren zur Desinfektion nach Paragraph 18 Absatz 3 IfSG. Für die Anerkennung und Listung dieser Mittel und Verfahren ist das<a href="https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Desinfektionsmittel/Desinfektionsmittellist/Desinfektionsmittelliste_inhalt.html">Robert Koch-Institut</a>zuständig.</p><p><strong>Kein geeignetes Mittel/Verfahren verfügbar – was nun?</strong><br>Zuständige Behörden, die im Bekämpfungsfall auf der § 18 Liste IfSG kein geeignetes Mittel oder Verfahren vorfinden, oder aus anderen Gründen beabsichtigen ein nicht gelistetes Verfahren oder Mittel zu nutzen, müssen sich gemäß Paragraph 18 IfSG Absatz 1 die Zustimmung des UBA für die Verwendung anderer als der gelisteten Mittel und Verfahren einholen. Das UBA berät darüber hinaus die zuständigen Behörden über verfügbare Mittel und Verfahren und neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung. Anfragen können anifsg18[at]uba [dot] degestellt werden.<p></p>

Öffnungszeiten des LUA an Weihnachten und zum Jahreswechsel

Im Landesuntersuchungsamt (LUA) machen viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwischen Weihnachten und Neujahr Urlaub. Viele Institute des LUA haben aber Notdienste eingerichtet. Ein Überblick. Abteilung Fachaufsicht und Veterinärwesen Institut für Tierseuchendiagnostik (ITSD) An regulären Diensttagen ist die Probenannahme in der Blücherstraße 34 in Koblenz in der Zeit von 07:30 bis 16:00 Uhr besetzt. An regulären Diensttagen sind die Labore des ITSD in der Zeit von 09:00 bis 15:30 Uhr besetzt. An Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen ist die Probenannahme in der Zeit zwischen 09:00 Uhr und 11:00 Uhr besetzt. An Samstagen nehmen außerdem ein/e Tierärztin/Tierarzt, ein/e technische/r Mitarbeiter/in und ein Sektionshelfer des ITSD in der Zeit zwischen 9:00 Uhr und 11:00 Uhr Dienst vor Ort wahr. An Sonn- und Feiertagen ist eine tierärztliche Rufbereitschaft des ITSD eingerichtet, die in der Zeit zwischen 09:00 Uhr und 11:00 Uhr über die Probenannahme telefonisch kontaktiert werden kann. Die genannten Regelungen für Samstage gelten auch an Heiligabend und Silvester. Am Montag, den 23.12, am Freitag, den 27.12 und am Montag, den 30.12 und ab dem 02.01.2025 findet in der Probenannahme am Standort Blücherstraße und im Institut für Tierseuchendiagnostik regulärer Dienst statt. Abteilung Humanmedizin Die drei Institute für Hygiene und Infektionsschutz in Koblenz, Landau und Trier arbeiten am Montag, den 23.12., am Freitag, den 27.12. und am Montag den 30.12. mit einer Notbesetzung. Die Institute sind an diesen Tagen zu den regulären Dienstzeiten (montags von 08:00 bis 15:30 Uhr; freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr) geöffnet und telefonisch wie folgt erreichbar: IHIS Koblenz unter 0261 / 391-280), IHIS Landau unter 06341 / 43310-0, IHIS Trier unter 0651 / 1446-0. Während der Feiertage sind die drei Institute geschlossen. Abteilung Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika Institut für Lebensmittel tierischer Herkunft (ILTH) Das LTH ist am Montag, den 23.12., am Freitag, den 27.12., am Montag, den 30.12. sowie am 2. und 3.1.2025 von 9.00 bis 16.00 besetzt. An Heiligabend, Silvester und an den Feiertagen gibt es grundsätzlich eine telefonische Rufbereitschaft von 09.00 bis 11.00 Uhr. Institut für Lebensmittelchemie Koblenz (ILC) Das ILC Koblenz ist am Montag, den 23.12. von 09.00 bis 15.30 Uhr, am Freitag, den 27.12. von 09.00 bis 13.00 Uhr und am Montag, den 30.12. von 09.00 bis 15.30 Uhr besetzt. Während der Feiertage ist das Institut geschlossen. Institut für Lebensmittelchemie und Arzneimittelprüfung Mainz (ILCA) Das ILCA Mainz ist am Montag, den 23.12. von 09.00 bis 15.30 Uhr, am Freitag, den 27.12. von 09.00 – 13.00 Uhr und am Montag, den 30.12. von 09.00 bis 15.30 Uhr besetzt. Während der Feiertage ist das Institut geschlossen. Institut für Lebensmittelchemie Speyer (ILC) Das ILC Speyer am Montag, den 23.12. von 09.00 bis 15.30 Uhr, am Freitag, den 27.12. von 09.00 bis 13.00 Uhr und am Montag, den 30.12. von 09.00 bis 15.30 Uhr besetzt. Während der Feiertage ist das Institut geschlossen. Institut für Lebensmittelchemie Trier (ILC) Im ILC Trier ist die Probenannahme am Montag, den 23.12. von 08.00 bis 15.30 Uhr, am Freitag, den 27.12. von 08.00 bis 13.00 Uhr und am Montag, den 30.12. von 08.00 -15.30 Uhr besetzt. Während der Feiertage ist das Institut geschlossen.

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