Der neue SURE-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) mit Daten zu Atemwegserkrankungen in Rheinland-Pfalz ist online. Aktuell deuten die Surveillancesysteme des Landes auf ein niedrig-aktives Geschehen durch akute Atemwegsinfektionen hin. Im Rahmen der Surveillance respiratorischer Erreger (SURE) wurden in Kalenderwoche 20 insgesamt 19 Proben von den rheinland-pfälzischen Arztpraxen an das Landesuntersuchungsamt (LUA) eingesandt und dort untersucht. Außerdem wurden dem LUA auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern 15 Labornachweise von Influenza, 25 Labornachweise von COVID-19 und 20 Labornachweise des Respiratorischen-Synzytial-Virus (RSV) übermittelt. Influenza: Bei 0 (0%) aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Influenza-Virus nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein niedrig-aktives Infektionsgeschehen durch Influenza-Viren gemeldet. COVID-19 : Bei 0 (0%) aller bei SURE eingesandten Proben wurde SARS-CoV-2 nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein niedrig-aktives Infektionsgeschehen durch SARS-CoV-2 gemeldet. RSV : Bei 0 (0%) aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Respiratorische-Synzytial-Virus nachgewiesen. Die Surveillance nach Infektionsschutzgesetz erfasste derweil ein niedrig-aktives Infektionsgeschehen durch RSV. An SURE, einem gemeinsamen Projekt des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums und des LUA, nehmen mehr als 40 rheinland-pfälzische Haus- und Kinderarztpraxen teil. Fachleute erhoffen sich aus den gewonnenen Daten neue Erkenntnisse über die Ausbreitung und Verteilungsmuster der Erreger und ihrer Varianten. Gefährdete Personengruppen können so gezielter gewarnt und Impfempfehlungen angepasst werden. Die Wochenberichte für Rheinland-Pfalz finden Sie hier auf der LUA-Homepage .
Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Abbauverhalten und Grenzwerte von Nitrifikations- und Ureasehemmern im Trinkwasser Abbauverhalten von Nitrifikations- und Ureasehemmern Zum Abbauverhalten von Nitrifikations- und Ureasehemmern existieren Studien, die den Abbau in Böden untersuchen, beispielsweise die nachfolgend aufgelisteten Publikationen. Bereits 1992 wurde das Abbauverhalten des Nitrifikationshemmers Dicyandiamide (DCD) in ei- 1 ner wissenschaftlichen Studie untersucht. In Modellexperimenten wurde DCD in verschiedenen Konzentrationen auf den Boden aufgetragen und bei unterschiedlichen Temperaturen inkubiert. In einer „sterilen“ Versuchsanordnung verschwand DCD innerhalb von 7 Tagen. Die Zugabe von Fe2O3 hatte keine Auswirkungen auf das Abbauverhalten. In vorbehandelten Böden begann die DCD-Mineralisierung bei allen untersuchten Temperaturen und Konzentrationen sofort ohne Ver- zögerungsphase. Durch Temperaturerhöhung konnte die Mineralisierung beschleunigt werden. In nicht vorbehandelten Böden kam es zu Verzögerungen im Abbau. Das Abbauverhalten des Ureaseinhibitors Phenylphosphorsäurediamid (PPDA) in gepufferten 2 und nicht gepufferten Lösungen wurde in einer Publikation aus dem Jahre 1989 untersucht. Die Autoren stellten fest, dass sich das Verhalten durch Puffersalze stark beeinflussen lässt. Der Ab- bau von PPDA auf überschwemmten Böden war abhängig vom pH-Wert des Wassers. Unterhalb einer bestimmten Konzentration zeigte PPDA keine Urease-hemmende Eigenschaft mehr. In einer aktuellen Studie aus dem Jahr 2015 wird die Zerfallskinetik des Ureasehemmers N- (n-Butyl) thi- 3 ophosphorsäuretriamid (NBPT) unter biotischen und abiotischen Bedingungen untersucht. 1 Rajbanshi, S.S., Benckiser, G., Ottow, J.C.G. (1992): Effects of Concentration, Incubation-Temperature, and Re- peated Applications on Degradation Kinetics of Dicyandiamide (Dcd) in Model Experiments with A Silt Loam Soil. Biology and Fertility of Soils 13 (2), 61-64. 2 B. Byrnes, K. Vilsmeier, E. Austin, A. Amberger (1989): Degradation of the urease inhibitor phenyl phosphorodi- amidate in solutions and floodwaters, J. Agric. Food Chem., 1989, 37 (2), pp 473–477. 3 R.E. Engel, B.D. Towey, E. Gravens (2015): Degradation of the Urease Inhibitor NBPT as Affected by Soil pH, Soil Sci. Soc. Am. J. 79:1674-1683. doi:10.2136/sssaj2015.05.0169. WD 8 - 3000 - 082/16 (19. Dezember 2016) © 2016 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Abbauverhalten und Grenzwerte von Nitrifikations- und Ureasehemmern im Trinkwasser NBPT zeigte exponentielle Zerfallsmuster im Boden, wobei n-Butylamin ein primäres Reaktions- produkt war. Die berechnete NBPT-Halbwertszeit in nicht sterilisiertem Boden betrug 0,07, 0,59, 2,70 und 3,43 Tage bei pH 5.1, 6.1, 7.6 bzw. 8.2. Die Autoren schließen, dass die chemische Hyd- rolyse wahrscheinlich für den Abbau von NBPT in sauren bis schwach alkalischen Böden (pH 5.1-7.6) besonders bedeutend ist. Dahingegend sehe es so aus, als sei der mikrobielle Abbau unter stärker alkalischen Bedingungen (pH 8.2) besonders wichtig. Zum Abbauverhalten von Nitrifikations- und Ureasehemmern in Kläranlagen und Oberflächenge- wässern konnten keine aktuellen wissenschaftlichen Studien gefunden werden. Grenzwerte für Nitrifikations- und Ureasehemmer im Trinkwasser Gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gibt es keinen konkreten Grenzwert für Nitrifikations- 4 und Ureasehemmer. Allerdings heißt es in der Trinkwasserverordnung §6 Absatz 3: „Konzentrationen von chemi- schen Stoffen, die das Trinkwasser verunreinigen oder seine Beschaffenheit nachteilig beeinflus- sen können, sollen so niedrig gehalten werden, wie dies nach den allgemein anerkannten Regeln 5 der Technik mit vertretbarem Aufwand unter Berücksichtigung von Einzelfällen möglich ist." *** 4 Weitere Informationen sind auf den Seiten des Umweltbundesamtes zu finden: Rechtliche Grundlagen, Empfeh- lungen und Regelwerk, Die Trinkwasserverordnung soll die Qualität des Wassers schützen und verbessern. Sie basiert auf dem deutschen Infektionsschutz-Gesetz und der EG-Trinkwasserrichtlinie. Im Internet abrufbar un- ter: https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/rechtliche-grundlagen-empfehlungen-regel- werk [zuletzt abgerufen am 19. Dezember 2016]. 5 Die Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001ziletzt geändert am 10. März 2016 (BGBl. I S.459) ist im Internet abrufbar unter: http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/BJNR095910001.html [zuletzt abgerufen am 19. Dezember 2016]. Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)
<p>Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Im Anerkennungsverfahren gemäß Paragraph 18 Absatz 4 IfSG wird festgelegt, welche Mittel und Verfahren bei behördlich nach Paragraph 17 IfSG angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen gegen Gesundheitsschädlinge, Krätzmilben und Kopfläuse eingesetzt werden dürfen.</p><p>Ziel des Infektionsschutzgesetzes in Deutschland ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Verbreitung zu verhindern. Paragraph 17 des Infektionsschutzgesetzes ermächtigt die zuständigen Behörden, Bekämpfungsmaßnahmen gegen Gesundheitsschädlinge, Krätzmilben und Kopfläuse zum Schutz des Menschen vor übertragbaren Krankheiten anzuordnen. Ein Gesundheitsschädling ist gemäß Paragraph 2 Nummer 12 IfSG „ein Tier, durch das Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können“. Bei behördlich angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen nach Paragraph 17 IfSG dürfen nur Mittel und Verfahren verwendet werden, die durch das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>) anerkannt worden sind. Für eine Anerkennung müssen sie sich als hinreichend wirksam erweisen und dürfen keine unvertretbaren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben.</p><p><strong>Anerkennung der Mittel und Verfahren, Prüfung der Umweltverträglichkeit und Wirksamkeit</strong><br>Das UBA ist die zuständige Bundesoberbehörde für die Anerkennung der Mittel und Verfahren gemäß Paragraph 18 Absatz 4 IfSG. Im UBA werden sowohl die Prüfung der Umweltverträglichkeit (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/biozide/umweltrisikobewertung">Umweltrisikobewertung</a>) als auch die Prüfung der Wirksamkeit (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/chemikalienforschung-im-uba/prueflabor-gesundheitsschaedlinge">Prüflabor Gesundheitsschädlinge</a>) durchgeführt. Anerkannte Mittel und Verfahren werden auf der Homepage des UBA in Form einer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/liste-ss18-infektionsschutzgesetz-veroeffentlicht">§ 18 Liste IfSG</a> veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.</p><p>Zudem prüft das UBA auch die Umweltverträglichkeit von Mitteln und Verfahren zur Desinfektion nach Paragraph 18 Absatz 3 IfSG. Für die Anerkennung und Listung dieser Mittel und Verfahren ist das <a href="https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Desinfektionsmittel/Desinfektionsmittellist/Desinfektionsmittelliste_inhalt.html">Robert Koch-Institut</a> zuständig.</p><p><strong>Kein geeignetes Mittel/Verfahren verfügbar – was nun?</strong><br>Zuständige Behörden, die im Bekämpfungsfall auf der § 18 Liste IfSG kein geeignetes Mittel oder Verfahren vorfinden, oder aus anderen Gründen beabsichtigen ein nicht gelistetes Verfahren oder Mittel zu nutzen, müssen sich gemäß Paragraph 18 IfSG Absatz 1 die Zustimmung des UBA für die Verwendung anderer als der gelisteten Mittel und Verfahren einholen. Das UBA berät darüber hinaus die zuständigen Behörden über verfügbare Mittel und Verfahren und neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung. Anfragen können an ifsg18 [at] uba [dot] de gestellt werden.</p><p> </p>
Der neue SURE-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) mit Daten zu Atemwegserkrankungen in Rheinland-Pfalz ist online. Aktuell deuten die Surveillancesysteme des Landes auf ein niedriges Geschehen durch akute Atemwegsinfektionen hin, wobei die im LUA untersuchten Erreger (RSV, Influenza A und B, SARS-CoV-2) insgesamt bei 15 Prozent der untersuchten Patientinnen und Patienten als Ursache feststellbar sind und damit eine geringe Rolle spielen. Im Rahmen der Surveillance respiratorischer Erreger (SURE) wurden in Kalenderwoche 43 insgesamt 34 Proben von den rheinland-pfälzischen Arztpraxen an das Landesuntersuchungsamt (LUA) eingesandt und dort untersucht. Außerdem wurden dem LUA auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern 27 Labornachweise von Influenza, 314 Labornachweise von COVID-19 und 5 Labornachweise des Respiratorischen-Synzytial-Virus (RSV) übermittelt. Influenza: Bei 0 (0%) aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Influenza-Virus nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein niedriges Infektionsgeschehen durch Influenza-Viren gemeldet, mit einer starken Zunahme der Meldungen im Vergleich zur Vorwoche (+93%). COVID-19: Bei 4 (12%) aller bei SURE eingesandten Proben wurde SARS-CoV-2 nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein mäßiges Infektionsgeschehen durch SARS-CoV-2 gemeldet, bei konstanten Meldezahlen im Vergleich zur Vorwoche (-2%). RSV: Bei 1 (3%) aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Respiratorische-Synzytial-Virus nachgewiesen. Die Surveillance nach Infektionsschutzgesetz erfasste derweil ein niedriges Infektionsgeschehen durch RSV, mit einer Zunahme der Meldezahlen im Vergleich zur Vorwoche (+25%). An SURE, einem gemeinsamen Projekt des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums und des LUA, nehmen mehr als 40 rheinland-pfälzische Haus- und Kinderarztpraxen teil. Fachleute erhoffen sich aus den gewonnenen Daten neue Erkenntnisse über die Ausbreitung und Verteilungsmuster der Erreger und ihrer Varianten. Gefährdete Personengruppen können so gezielter gewarnt und Impfempfehlungen angepasst werden. Die Wochenberichte für Rheinland-Pfalz finden Sie hier auf der LUA-Homepage .
Der neue SURE-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) mit Daten zu Atemwegserkrankungen in Rheinland-Pfalz ist online. Aktuell deuten die Surveillancesysteme des Landes auf ein niedriges Geschehen durch akute Atemwegsinfektionen hin, wobei die im LUA untersuchten Erreger (RSV, Influenza A und B, SARS-CoV-2) insgesamt bei 10 Prozent der untersuchten Patientinnen und Patienten als Ursache feststellbar sind und damit eine geringe Rolle spielen. Im Rahmen der Surveillance respiratorischer Erreger (SURE) wurden in Kalenderwoche 42 insgesamt 39 Proben von den rheinland-pfälzischen Arztpraxen an das Landesuntersuchungsamt (LUA) eingesandt und dort untersucht. Außerdem wurden dem LUA auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern 14 Labornachweise von Influenza, 318 Labornachweise von COVID-19 und 4 Labornachweise des Respiratorischen-Synzytial-Virus (RSV) übermittelt. Influenza: Bei 2 (5%) aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Influenza-Virus nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein niedriges Infektionsgeschehen durch Influenza-Viren gemeldet, mit konstanten Meldungen im Vergleich zur Vorwoche (+8%). COVID-19: Bei 2 (5%) aller bei SURE eingesandten Proben wurde SARS-CoV-2 nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein mäßiges Infektionsgeschehen durch SARS-CoV-2 gemeldet, bei konstanten Meldezahlen im Vergleich zur Vorwoche (-9%). RSV: Bei 0 (0%) aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Respiratorische-Synzytial-Virus nachgewiesen. Die Surveillance nach Infektionsschutzgesetz erfasste derweil ein niedriges Infektionsgeschehen durch RSV, mit konstanten Meldezahlen im Vergleich zur Vorwoche (-0%). An SURE, einem gemeinsamen Projekt des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums und des LUA, nehmen mehr als 40 rheinland-pfälzische Haus- und Kinderarztpraxen teil. Fachleute erhoffen sich aus den gewonnenen Daten neue Erkenntnisse über die Ausbreitung und Verteilungsmuster der Erreger und ihrer Varianten. Gefährdete Personengruppen können so gezielter gewarnt und Impfempfehlungen angepasst werden. Die Wochenberichte für Rheinland-Pfalz finden Sie hier auf der LUA-Homepage .
Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) wirkt oft im Hintergrund, ist aber als zentraler Pfeiler des Gesundheitsschutzes überall präsent und betrifft uns alle in unserem Alltag. „Weil du wichtig bist – Dein Gesundheitsamt“ unter diesem Motto hat die rhein-land-pfälzische Landesregierung eine umfassende Informationskampagne zum ÖGD gestartet. Sie soll dazu beitragen, die vielfältigen Aufgaben und Verantwortungsbereiche der Gesundheitsämter im Land sichtbarer zu machen und deren enorme gesellschaftliche Bedeutung zu zeigen. „Mit dieser Informationskampagne machen wir einmal mehr deutlich, welch unerlässliche Arbeit der ÖGD tagtäglich für uns alle leistet – oft ohne dass wir davon wissen oder das bewusst wahrnehmen. Die landesweite Kampagne soll dazu dienen, mehr darüber zu erfahren, wer hinter der Behörde Gesundheitsamt steht, wo sie zu finden ist und was sie alles für uns tut. Denn diese Arbeit verdient unsere vollste Wertschätzung und Aufmerksamkeit – und das nicht nur zu Zeiten einer Pandemie“, sagt Gesundheitsminister Clemens Hoch. In Rheinland-Pfalz stehen die engagierten Mitarbeitenden der Gesundheitsämter der 24 Landkreise den Bürgerinnen und Bürgern jeden Tag zur Seite und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesundheit der Bevölkerung. Beispiele hierfür sind die Schuleingangsuntersuchung, mit der jedes Kind vor dem Schuleintritt auf möglichen Förderbedarf geprüft wird, sowie die Zuständigkeit der Gesundheitsämter, alle Personen vor der ersten Aufnahme einer Tätigkeit im Lebensmittelgewerbe über die Vorschriften und Pflichten nach dem Infektionsschutzgesetz zu informieren. Um die Aufgaben der Gesundheitsämter und die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichtbarer zur machen, hat die Landesregierung eine landesweite Informationskampagne gestartet. Die Kampagne beinhaltet Videoclips, Plakate und Social-Media-Postings. Die Social-Media-Postings werden bis Juni nächsten Jahres ausgespielt und die Plakate werden bis Dezember 2025 auf öffentlichen Werbeflächen an Bahnhöfen, in Einkaufsstraßen und auf Bussen landesweit zu sehen sein. So wird die Arbeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes bekannt gemacht und in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Darüber hinaus finden sich ab sofort unter www.weilduwichtigbist.rlp.de für Bürgerinnen und Bürger zahlreiche Informationen inklusive Erklärvideos zu den folgenden Themenbereichen: • Schuleingangsuntersuchung • Schwimmbad - Badewasseruntersuchung • Trinkwasserschutz • Sozialpsychiatrischer Dienst • Infektionsschutz • Beratung zu sexuell übertragbaren Krankheiten Eine integrierte Postleitzahlen-Suche zeigt zudem direkt das jeweils zuständige Gesundheitsamt. Gleichzeitig macht die Website die Aufgaben und Themen der Gesundheitsämter transparenter. „Die Tätigkeit im ÖGD besteht aus einem bunten Potpourri mit vielen Facetten und ist dadurch sehr interessant und vielseitig. Während der Pandemie waren die Gesundheitsämter in aller Munde, diesen Schwung sollten wir weiterhin nutzen und der Bevölkerung und interessierten Arbeitskräften zeigen, dass wir modern, zukunftsorientiert und leistungsfähig sind“, sagt Sabine Becker, Leiterin des Gesundheitsamtes Trier-Saarburg. Die Informationskampagne in Rheinland-Pfalz nimmt die neugeschaffene länderübergreifende Marke unter dem Motto „Der ÖGD – Schützt. Hilft. Klärt auf.“ mit auf. Diese ist mit Unterstützung des BIÖG (Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit) entstanden und wurde am 19. September 2025 veröffentlicht. Sie geht aus dem im Herbst 2020 zwischen Bund und Ländern geschlossenen „Pakt für den ÖGD“ hervor. Die Gesundheitsämter – das Gesicht des ÖGD Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist neben der ambulanten und stationären Versorgung ein zentraler Pfeiler der gesundheitlichen Daseinsvorsorge in Deutschland. Er umfasst Einrichtungen der Gesundheitsverwaltung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. In Rheinland-Pfalz reichen die Aufgaben der kommunalisierten Gesundheitsämter vom Gesundheitsschutz über Beratung bis hin zur Gesundheitsförderung. Nachfolgend ist eine nicht abschließende Auflistung der ÖGD-Aufgabenbereiche aufgeführt: • Infektionsschutz – z. B. Meldewesen, Ausbruchsuntersuchungen, Kontaktpersonenmanagement • Hygiene – z. B. Hygiene in medizinischen Einrichtungen • Kinder- und Jugendgesundheitsdienst – z.B. Schuleingangsuntersuchungen • subsidiäre Impfangebote, unterstützend zum ambulanten Regelsystem • Beratung und Unterstützung – z. B. zu Kindergesundheit, psychischer Gesundheit oder sexuell übertragbaren Infektionen wie HIV • Begutachtungen • Gesundheitsberichterstattung • Umweltbezogener Gesundheitsschutz – z.B. Trinkwasser- und Badewasserschutz Hintergrund Zu Beginn der Corona-Pandemie verständigten sich Bund und Länder im Jahr 2020 auf den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Pakt für den ÖGD) ( www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/O/OEGD/Pakt_fuer_den_OEGD.pdf ) um den ÖGD in Bund, Ländern und Kommunen zu stärken. Der Bund stellt dafür bis zum 31.12.2026 insgesamt vier Mrd. Euro bereit. Die Mittel werden für die Schaffung von zusätzlichem Personal in den Gesundheitsämtern ein-gesetzt, außerdem unter anderem für die Digitalisierung, die Attraktivitätssteigerung und die Schaffung zukunftsfähiger Strukturen des ÖGD. Im Aufgabenfeld Attraktivitätssteigerung gilt es unter anderem eine länderübergreifende Kommunikationsinitiative umzusetzen, die sich an die Bürgerinnen und Bürger mit dem Ziel wendet, den ÖGD in seiner ganzen Aufgabenbreite und Bedeutung für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung sichtbar und verständlicher zu machen. Hierfür wurde auch eine länderübergreifende Webseite www.oeffentlichergesundheitsdienst.de umgesetzt.
Der neue SURE-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) mit Daten zu Atemwegserkrankungen in Rheinland-Pfalz ist online. Aktuell deuten die Surveillancesysteme des Landes auf ein mäßig-aktives Geschehen durch akute Atemwegsinfektionen hin, wobei die im LUA untersuchten Erreger (RSV, Influenza A und B, SARS-CoV-2) insgesamt bei 8 Prozent der untersuchten Patientinnen und Patienten als Ursache feststellbar sind und damit eine geringe Rolle spielen. Im Rahmen der Surveillance respiratorischer Erreger (SURE) wurden in Kalenderwoche 41 insgesamt 59 Proben von den rheinland-pfälzischen Arztpraxen an das Landesuntersuchungsamt (LUA) eingesandt und dort untersucht. Außerdem wurden dem LUA auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern 12 Labornachweise von Influenza, 345 Labornachweise von COVID-19 und 4 Labornachweise des Respiratorischen-Synzytial-Virus (RSV) übermittelt. Influenza: Bei 1 (2%) aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Influenza-Virus nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein niedrig-aktives Infektionsgeschehen durch Influenza-Viren gemeldet. COVID-19: Bei 4 (7%) aller bei SURE eingesandten Proben wurde SARS-CoV-2 nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein mäßig-aktives Infektionsgeschehen durch SARS-CoV-2 gemeldet, bei einer starken Zunahme der Meldezahlen im Vergleich zur Vorwoche (+75%). RSV: Bei 0 (0%) aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Respiratorische-Synzytial-Virus nachgewiesen. Die Surveillance nach Infektionsschutzgesetz erfasste derweil ein niedrig-aktives Infektionsgeschehen durch RSV. An SURE, einem gemeinsamen Projekt des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums und des LUA, nehmen mehr als 40 rheinland-pfälzische Haus- und Kinderarztpraxen teil. Fachleute erhoffen sich aus den gewonnenen Daten neue Erkenntnisse über die Ausbreitung und Verteilungsmuster der Erreger und ihrer Varianten. Gefährdete Personengruppen können so gezielter gewarnt und Impfempfehlungen angepasst werden. Die Wochenberichte für Rheinland-Pfalz finden Sie hier auf der LUA-Homepage .
Der neue SURE-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) mit Daten zu Atemwegserkrankungen in Rheinland-Pfalz ist online. Aktuell deuten die Surveillancesysteme des Landes auf ein niedrig-aktives Geschehen durch akute Atemwegsinfektionen hin, wobei die im LUA untersuchten Erreger (RSV, Influenza A und B, SARS-CoV-2) eine geringe Rolle spielen. Im Rahmen der Surveillance respiratorischer Erreger (SURE) wurden in Kalenderwoche 26 insgesamt 22 Proben von den rheinland-pfälzischen Arztpraxen an das Landesuntersuchungsamt (LUA) eingesandt und dort untersucht. Außerdem wurden dem LUA auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern 4 Labornachweise von Influenza, 35 Labornachweise von COVID-19 und 3 Labornachweise des Respiratorischen-Synzytial-Virus (RSV) übermittelt. Influenza: Bei 0 (0%) aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Influenza-Virus nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein niedrig-aktives Infektionsgeschehen durch Influenza-Viren gemeldet. COVID-19: Bei 2 (9%) aller bei SURE eingesandten Proben wurde SARS-CoV-2 nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein niedrig-aktives Infektionsgeschehen durch SARS-CoV-2 gemeldet. RSV: Bei 0 (0%) aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Respiratorische-Synzytial-Virus nachgewiesen. Die Surveillance nach Infektionsschutzgesetz erfasste derweil ein niedrig-aktives Infektionsgeschehen durch RSV. An SURE, einem gemeinsamen Projekt des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums und des LUA, nehmen mehr als 40 rheinland-pfälzische Haus- und Kinderarztpraxen teil. Fachleute erhoffen sich aus den gewonnenen Daten neue Erkenntnisse über die Ausbreitung und Verteilungsmuster der Erreger und ihrer Varianten. Gefährdete Personengruppen können so gezielter gewarnt und Impfempfehlungen angepasst werden. Die Wochenberichte für Rheinland-Pfalz finden Sie hier auf der LUA-Homepage .
Der neue SURE-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) mit Daten zu Atemwegserkrankungen in Rheinland-Pfalz ist online. Aktuell deuten die Surveillancesysteme des Landes auf ein niedrig-aktives Geschehen durch akute Atemwegsinfektionen hin, wobei die im LUA untersuchten Erreger (RSV, Influenza A und B, SARS-CoV-2) eine geringe Rolle spielen. Im Rahmen der Surveillance respiratorischer Erreger (SURE) wurden in Kalenderwoche 25 insgesamt 19 Proben von den rheinland-pfälzischen Arztpraxen an das Landesuntersuchungsamt (LUA) eingesandt und dort untersucht. Außerdem wurden dem LUA auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern 4 Labornachweise von Influenza, 31 Labornachweise von COVID-19 und 4 Labornachweise des Respiratorischen-Synzytial-Virus (RSV) übermittelt. Influenza: Bei 0 (0%) aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Influenza-Virus nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein niedrig-aktives Infektionsgeschehen durch Influenza-Viren gemeldet. COVID-19: Bei 1 (5%) aller bei SURE eingesandten Proben wurde SARS-CoV-2 nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein niedrig-aktives Infektionsgeschehen durch SARS-CoV-2 gemeldet. RSV: Bei 0 (0%) aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Respiratorische-Synzytial-Virus nachgewiesen. Die Surveillance nach Infektionsschutzgesetz erfasste derweil ein niedrig-aktives Infektionsgeschehen durch RSV. An SURE, einem gemeinsamen Projekt des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums und des LUA, nehmen mehr als 40 rheinland-pfälzische Haus- und Kinderarztpraxen teil. Fachleute erhoffen sich aus den gewonnenen Daten neue Erkenntnisse über die Ausbreitung und Verteilungsmuster der Erreger und ihrer Varianten. Gefährdete Personengruppen können so gezielter gewarnt und Impfempfehlungen angepasst werden. Die Wochenberichte für Rheinland-Pfalz finden Sie hier auf der LUA-Homepage .
Der neue SURE-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) mit Daten zu Atemwegserkrankungen in Rheinland-Pfalz ist online. Aktuell deuten die Surveillancesysteme des Landes auf ein niedrig-aktives Geschehen durch akute Atemwegsinfektionen hin, wobei die im LUA untersuchten Erreger (RSV, Influenza A und B, SARS-CoV-2) eine geringe Rolle spielen. Im Rahmen der Surveillance respiratorischer Erreger (SURE) wurden in Kalenderwoche 24 insgesamt 11 Proben von den rheinland-pfälzischen Arztpraxen an das Landesuntersuchungsamt (LUA) eingesandt und dort untersucht. Außerdem wurden dem LUA auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern 3 Labornachweise von Influenza, 28 Labornachweise von COVID-19 und 6 Labornachweise des Respiratorischen-Synzytial-Virus (RSV) übermittelt. Influenza: Bei 0 (0%) aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Influenza-Virus nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein niedrig-aktives Infektionsgeschehen durch Influenza-Viren gemeldet. COVID-19: Bei 0 (0%) aller bei SURE eingesandten Proben wurde SARS-CoV-2 nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein niedrig-aktives Infektionsgeschehen durch SARS-CoV-2 gemeldet. RSV: Bei 0 (0%) aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Respiratorische-Synzytial-Virus nachgewiesen. Die Surveillance nach Infektionsschutzgesetz erfasste derweil ein niedrig-aktives Infektionsgeschehen durch RSV. An SURE, einem gemeinsamen Projekt des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums und des LUA, nehmen mehr als 40 rheinland-pfälzische Haus- und Kinderarztpraxen teil. Fachleute erhoffen sich aus den gewonnenen Daten neue Erkenntnisse über die Ausbreitung und Verteilungsmuster der Erreger und ihrer Varianten. Gefährdete Personengruppen können so gezielter gewarnt und Impfempfehlungen angepasst werden. Die Wochenberichte für Rheinland-Pfalz finden Sie hier auf der LUA-Homepage .
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 22 |
| Land | 105 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 6 |
| Text | 112 |
| unbekannt | 10 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 117 |
| offen | 11 |
| unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 129 |
| Englisch | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 2 |
| Dokument | 21 |
| Keine | 16 |
| Webseite | 97 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 12 |
| Lebewesen und Lebensräume | 35 |
| Luft | 15 |
| Mensch und Umwelt | 129 |
| Wasser | 23 |
| Weitere | 128 |