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SURE-Wochenbericht 7/2026: Influenza und RSV dominieren

Der neue SURE-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) mit Daten zu Atemwegserkrankungen in Rheinland-Pfalz ist online. Aktuell deuten die Surveillancesysteme des Landes auf ein erhöhtes Infektionsgeschehen durch akute Atemwegserreger hin, wobei unter den untersuchten Erregern in Kalenderwoche 6 Influenza und RSV dominieren. Im Rahmen der Surveillance respiratorischer Erreger (SURE) wurden in Kalenderwoche 6 insgesamt 116 Proben von den rheinland-pfälzischen Arztpraxen an das Landesuntersuchungsamt (LUA) eingesandt und dort untersucht. Außerdem wurden dem LUA auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern 1.128 Labornachweise von Influenza, 122 Labornachweise von COVID-19 und 163 Labornachweise des Respiratorischen-Synzytial-Virus (RSV) übermittelt. Influenza: Bei 16 (14%) aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Influenza-Virus nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein erhöhtes Infektionsgeschehen durch Influenza-Viren gemeldet, mit konstanten Meldungen im Vergleich zur Vorwoche (+5%). Seit dem Beginn der Grippesaison Anfang Oktober 2025 gibt es bislang in Rheinland-Pfalz 9.077 bestätigte Influenza-Nachweise. COVID-19: Bei 5 (4%) aller bei SURE eingesandten Proben wurde SARS-CoV-2 nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein niedriges Infektionsgeschehen durch SARS-CoV-2 gemeldet. RSV: Bei 14 (12%) aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Respiratorische-Synzytial-Virus nachgewiesen. Die Surveillance nach Infektionsschutzgesetz erfasste derweil ein erhöhtes Infektionsgeschehen durch RSV, mit einer Zunahme der Meldezahlen im Vergleich zur Vorwoche (+16%). An SURE, einem gemeinsamen Projekt des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums und des LUA, nehmen mehr als 40 rheinland-pfälzische Haus- und Kinderarztpraxen teil. Fachleute erhoffen sich aus den gewonnenen Daten neue Erkenntnisse über die Ausbreitung und Verteilungsmuster der Erreger und ihrer Varianten. Gefährdete Personengruppen können so gezielter gewarnt und Impfempfehlungen angepasst werden. Die Wochenberichte für Rheinland-Pfalz finden Sie hier auf der LUA-Homepage .

SURE-Wochenbericht 17/2026: Rhinovirus dominiert Infektionsgeschehen

Der neue SURE-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) mit Daten zu Atemwegserkrankungen in Rheinland-Pfalz ist online. Aktuell deuten die Surveillancesysteme des Landes auf ein mäßiges Infektionsgeschehen durch akute Atemwegsinfektionen hin, wobei unter den im LUA nachgewiesenen Erregern in Kalenderwoche 16 Rhinovirus dominiert. Rhinoviren gehören neben Adenoviren, Metapneumoviren und Parainfluenzaviren seit Januar 2026 zum erweiterten Untersuchungsspektrum der Surveillance respiratorischer Erreger (SURE). Sie zählen zu den häufigsten Auslösern von Erkältungskrankheiten. Da sie auch bei Risikogruppen in der Regel milder verlaufen als Influenza A+B, SARS-CoV-2 und RSV, unterliegen sie nicht der Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz. Die Erweiterung des SURE-Spektrums zeigt aktuell: Während die Influenzafälle seit einigen Wochen deutlich zurückgehen, haben andere Erreger wie Rhinoviren einen größeren Anteil am Infektionsgeschehen. Im Rahmen der Surveillance respiratorischer Erreger (SURE) wurden in Kalenderwoche 16 insgesamt 50 Proben von den rheinland-pfälzischen Arztpraxen an das Landesuntersuchungsamt (LUA) eingesandt und dort auf die folgenden Erreger untersucht (Anzahl der Nachweise): SARS-CoV-2 (0); Influenza (1); RSV (2); Adenovirus (6); Metapneumovirus (1); Parainfluenzavirus (4); Rhinovirus (10). Außerdem wurden dem LUA auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern 14 Labornachweise von Influenza, 9 Labornachweise von COVID-19 und 45 Labornachweise des Respiratorischen-Synzytial-Virus (RSV) übermittelt.´ Influenza: Bei einem Anteil von 2% aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Influenza-Virus nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein niedriges Infektionsgeschehen durch Influenza-Viren gemeldet. COVID-19: Bei einem Anteil von 0% aller bei SURE eingesandten Proben wurde SARS-CoV-2 nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein niedriges Infektionsgeschehen durch SARS-CoV-2 gemeldet. RSV: Bei einem Anteil von 4% aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Respiratorische-Synzytial-Virus nachgewiesen. Die Surveillance nach Infektionsschutzgesetz erfasste derweil ein niedriges Infektionsgeschehen durch RSV. An SURE, einem gemeinsamen Projekt des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums und des LUA, nehmen mehr als 40 rheinland-pfälzische Haus- und Kinderarztpraxen teil. Fachleute erhoffen sich aus den gewonnenen Daten neue Erkenntnisse über die Ausbreitung und Verteilungsmuster der Erreger und ihrer Varianten. Gefährdete Personengruppen können so gezielter gewarnt und Impfempfehlungen angepasst werden. Die Wochenberichte für Rheinland-Pfalz finden Sie hier auf der LUA-Homepage .

SURE-Wochenbericht 12/2026: RSV und Rhinovirus dominieren

Der neue SURE-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) mit Daten zu Atemwegserkrankungen in Rheinland-Pfalz ist online. Aktuell deuten die Surveillancesysteme des Landes auf ein mäßiges Infektionsgeschehen durch akute Atemwegserreger hin, wobei unter den im LUA untersuchten Erregern in der Kalenderwoche 11 RSV und Rhinovirus dominieren. Im Rahmen der Surveillance respiratorischer Erreger (SURE) wurden in Kalenderwoche 11 insgesamt 59 Proben von den rheinland-pfälzischen Arztpraxen an das Landesuntersuchungsamt (LUA) eingesandt und dort untersucht. Außerdem wurden dem LUA auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern 106 Labornachweise von Influenza, 34 Labornachweise von COVID-19 und 182 Labornachweise des Respiratorischen-Synzytial-Virus (RSV) übermittelt. Influenza: Bei 2 (3%) aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Influenza-Virus nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein mäßiges Infektionsgeschehen durch Influenza-Viren gemeldet, mit einem starken Rückgang der Meldungen im Vergleich zur Vorwoche (-59%). Seit dem Beginn der Grippesaison Anfang Oktober 2025 gibt es bislang in Rheinland-Pfalz 11.125 bestätigte Influenza-Nachweise. COVID-19: Bei 1 (2%) aller bei SURE eingesandten Proben wurde SARS-CoV-2 nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein niedriges Infektionsgeschehen durch SARS-CoV-2 gemeldet. RSV: Bei 11 (19%) aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Respiratorische-Synzytial-Virus nachgewiesen. Die Surveillance nach Infektionsschutzgesetz erfasste derweil ein erhöhtes Infektionsgeschehen durch RSV, mit einem Rückgang der Meldezahlen im Vergleich zur Vorwoche (-17%). An SURE, einem gemeinsamen Projekt des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums und des LUA, nehmen mehr als 40 rheinland-pfälzische Haus- und Kinderarztpraxen teil. Fachleute erhoffen sich aus den gewonnenen Daten neue Erkenntnisse über die Ausbreitung und Verteilungsmuster der Erreger und ihrer Varianten. Gefährdete Personengruppen können so gezielter gewarnt und Impfempfehlungen angepasst werden. Die Wochenberichte für Rheinland-Pfalz finden Sie hier auf der LUA-Homepage .

SURE-Wochenbericht 15/2026: Rhinovirus dominiert Infektionsgeschehen

Der neue SURE-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) mit Daten zu Atemwegserkrankungen in Rheinland-Pfalz ist online. Aktuell deuten die Surveillancesysteme des Landes auf ein niedriges Infektionsgeschehen durch akute Atemwegserreger hin, wobei unter den im LUA untersuchten Erregern in Kalenderwoche 14 Rhinovirus dominiert. Rhinoviren gehören neben Adenoviren, Metapneumoviren und Parainfluenzaviren seit Januar 2026 zum erweiterten Untersuchungsspektrum der Surveillance respiratorischer Erreger (SURE). Sie zählen zu den häufigsten Auslösern von Erkältungskrankheiten. Da sie auch bei Risikogruppen in der Regel milder verlaufen als Influenza A+B, SARS-CoV-2 und RSV, unterliegen sie nicht der Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz. Die Erweiterung des SURE-Spektrums zeigt aktuell: Während die Influenzafälle seit einigen Wochen deutlich zurückgehen, haben andere Erreger wie Rhinoviren einen größeren Anteil am Infektionsgeschehen. Im Rahmen der Surveillance respiratorischer Erreger (SURE) wurden in Kalenderwoche 14 insgesamt 24 Proben von den rheinland-pfälzischen Arztpraxen an das LUA eingesandt und dort auf die folgenden Erreger untersucht (Anzahl der Nachweise): SARS-CoV-2 (0); Influenza (0); RSV (2); Adenovirus (2); Metapneumovirus (0); Parainfluenzavirus (0); Rhinovirus (10). Außerdem wurden dem LUA auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern 29 Labornachweise von Influenza, 7 Labornachweise von COVID-19 und 79 Labornachweise des Respiratorischen-Synzytial-Virus (RSV) übermittelt. Influenza: Bei einem Anteil von 0% aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Influenza-Virus nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein niedriges Infektionsgeschehen durch Influenza-Viren gemeldet.´ COVID-19: Bei einem Anteil von 0% aller bei SURE eingesandten Proben wurde SARS-CoV-2 nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein niedriges Infektionsgeschehen durch SARS-CoV-2 gemeldet. RSV: Bei einem Anteil von 8% aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Respiratorische-Synzytial-Virus nachgewiesen. Die Surveillance nach Infektionsschutzgesetz erfasste derweil ein mäßiges Infektionsgeschehen durch RSV, mit einem starken Rückgang der Meldezahlen im Vergleich zur Vorwoche (-36%). An SURE, einem gemeinsamen Projekt des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums und des LUA, nehmen mehr als 40 rheinland-pfälzische Haus- und Kinderarztpraxen teil. Fachleute erhoffen sich aus den gewonnenen Daten neue Erkenntnisse über die Ausbreitung und Verteilungsmuster der Erreger und ihrer Varianten. Gefährdete Personengruppen können so gezielter gewarnt und Impfempfehlungen angepasst werden. Die Wochenberichte für Rheinland-Pfalz finden Sie hier auf der LUA-Homepage.

SURE-Wochenbericht 14/2026: Rhinovirus dominiert Infektionsgeschehen

Der neue SURE-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) mit Daten zu Atemwegserkrankungen in Rheinland-Pfalz ist online. Aktuell deuten die Surveillancesysteme des Landes auf ein mäßiges Infektionsgeschehen durch akute Atemwegserreger hin, wobei unter den im LUA untersuchten Erregern in der Kalenderwoche 13 das Rhinovirus dominiert. Rhinoviren gehören neben Adenoviren, Metapneumoviren und Parainfluenzaviren seit Januar 2026 zum erweiterten Untersuchungsspektrum der Surveillance respiratorischer Erreger (SURE). Sie zählen zu den häufigsten Auslösern von Erkältungskrankheiten. Da sie auch bei Risikogruppen in der Regel milder verlaufen als Influenza A+B, SARS-CoV-2 und RSV, unterliegen sie nicht der Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz. Die Erweiterung des SURE-Spektrums zeigt aktuell: Während die Influenzafälle seit einigen Wochen deutlich zurückgehen, haben andere Erreger wie Rhinoviren einen größeren Anteil am Infektionsgeschehen. Im Rahmen der Surveillance respiratorischer Erreger (SURE) wurden in Kalenderwoche 13 insgesamt 49 Proben von den rheinland-pfälzischen Arztpraxen an das Landesuntersuchungsamt (LUA) eingesandt und dort auf die folgenden Erreger untersucht (Anzahl der Nachweise): SARS-CoV-2 (0); Influenza (1); RSV (5); Adenovirus (2); Metapneumovirus (3); Parainfluenzavirus (1); Rhinovirus (11). Außerdem wurden dem LUA auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern 45 Labornachweise von Influenza, 14 Labornachweise von COVID-19 und 124 Labornachweise des Respiratorischen-Synzytial-Virus (RSV) übermittelt. Influenza: Bei einem Anteil von 2% aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Influenza-Virus nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein niedriges Infektionsgeschehen durch Influenza-Viren gemeldet. COVID-19: Bei einem Anteil von 0% aller bei SURE eingesandten Proben wurde SARS-CoV-2 nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein niedriges Infektionsgeschehen durch SARS-CoV-2 gemeldet. RSV: Bei einem Anteil von 10% aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Respiratorische-Synzytial-Virus nachgewiesen. Die Surveillance nach Infektionsschutzgesetz erfasste derweil ein erhöhtes Infektionsgeschehen durch RSV, mit einem starken Rückgang der Meldezahlen im Vergleich zur Vorwoche (-31%). An SURE, einem gemeinsamen Projekt des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums und des LUA, nehmen mehr als 40 rheinland-pfälzische Haus- und Kinderarztpraxen teil. Fachleute erhoffen sich aus den gewonnenen Daten neue Erkenntnisse über die Ausbreitung und Verteilungsmuster der Erreger und ihrer Varianten. Gefährdete Personengruppen können so gezielter gewarnt und Impfempfehlungen angepasst werden. Die Wochenberichte für Rheinland-Pfalz finden Sie hier auf der LUA-Homepage .

SURE-Wochenbericht 16/2026: Niedriges Infektionsgeschehen durch akute Atemwegserreger

Der neue SURE-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) mit Daten zu Atemwegserkrankungen in Rheinland-Pfalz ist online. Aktuell deuten die Surveillancesysteme des Landes auf ein niedriges Infektionsgeschehen durch akute Atemwegserreger hin. Im Rahmen der Surveillance respiratorischer Erreger (SURE) wurden in Kalenderwoche 15 insgesamt 9 Proben von den rheinland-pfälzischen Arztpraxen an das Landesuntersuchungsamt (LUA) eingesandt und dort auf die folgenden Erreger untersucht (Anzahl der Nachweise): SARS-CoV-2 (0); Influenza (0); RSV (1); Adenovirus (0); Metapneumovirus (1); Parainfluenzavirus (0); Rhinovirus (2). Außerdem wurden dem LUA auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern 16 Labornachweise von Influenza, 11 Labornachweise von COVID-19 und 86 Labornachweise des Respiratorischen-Synzytial-Virus (RSV) übermittelt. Influenza: Bei einem Anteil von 0% aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Influenza-Virus nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein niedriges Infektionsgeschehen durch Influenza-Viren gemeldet. COVID-19: Bei einem Anteil von 0% aller bei SURE eingesandten Proben wurde SARS-CoV-2 nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein niedriges Infektionsgeschehen durch SARS-CoV-2 gemeldet. RSV: Bei einem Anteil von 11% aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Respiratorische-Synzytial-Virus nachgewiesen. Die Surveillance nach Infektionsschutzgesetz erfasste derweil ein mäßiges Infektionsgeschehen durch RSV, mit konstanten Meldezahlen im Vergleich zur Vorwoche (+2%). An SURE, einem gemeinsamen Projekt des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums und des LUA, nehmen mehr als 40 rheinland-pfälzische Haus- und Kinderarztpraxen teil. Fachleute erhoffen sich aus den gewonnenen Daten neue Erkenntnisse über die Ausbreitung und Verteilungsmuster der Erreger und ihrer Varianten. Gefährdete Personengruppen können so gezielter gewarnt und Impfempfehlungen angepasst werden. Die Wochenberichte für Rheinland-Pfalz finden Sie hier auf der LUA-Homepage .

SURE-Wochenbericht 13/2026: RSV und Rhinoviren dominieren

Der neue SURE-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) mit Daten zu Atemwegserkrankungen in Rheinland-Pfalz ist online. Aktuell deuten die Surveillancesysteme des Landes auf ein mäßiges Infektionsgeschehen durch akute Atemwegserreger hin, wobei unter den im LUA untersuchten Erregern in der Kalenderwoche 12 RSV und Rhinoviren dominieren. Rhinoviren gehören neben Adenoviren, Metapneumoviren und Parainfluenzaviren seit Januar 2026 zum erweiterten Untersuchungsspektrum der Surveillance respiratorischer Erreger (SURE). Sie zählen zu den häufigsten Auslösern von Erkältungskrankheiten. Da sie auch bei Risikogruppen in der Regel milder verlaufen als Influenza A+B, SARS-CoV-2 und RSV, unterliegen sie nicht der Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz. Die Erweiterung des SURE-Spektrums zeigt aktuell: Während die Influenzafälle seit einigen Wochen deutlich zurückgehen, haben andere Erreger wie Rhinoviren einen größeren Anteil am Infektionsgeschehen. Im Rahmen der Surveillance respiratorischer Erreger (SURE) wurden in Kalenderwoche 12 insgesamt 63 Proben von den rheinland-pfälzischen Arztpraxen an das Landesuntersuchungsamt (LUA) eingesandt und dort auf die folgenden Erreger untersucht (Anzahl der Nachweise): SARS-CoV-2 (0); Influenza (4); RSV (13); Adenovirus (4); Metapneumovirus (4); Parainfluenzavirus (1); Rhinovirus (12). Außerdem wurden dem LUA auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern 61 Labornachweise von Influenza, 30 Labornachweise von COVID-19 und 181 Labornachweise des Respiratorischen-Synzytial-Virus (RSV) übermittelt. Influenza: Bei einem Anteil von 6% aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Influenza-Virus nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein mäßiges Infektionsgeschehen durch Influenza-Viren gemeldet, mit einem starken Rückgang der Meldungen im Vergleich zur Vorwoche (-42%). COVID-19: Bei einem Anteil von 0% aller bei SURE eingesandten Proben wurde SARS-CoV-2 nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein niedriges Infektionsgeschehen durch SARS-CoV-2 gemeldet. RSV: Bei einem Anteil von 21% aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Respiratorische-Synzytial-Virus nachgewiesen. Die Surveillance nach Infektionsschutzgesetz erfasste derweil ein erhöhtes Infektionsgeschehen durch RSV, mit konstanten Meldezahlen im Vergleich zur Vorwoche (-1%). An SURE, einem gemeinsamen Projekt des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums und des LUA, nehmen mehr als 40 rheinland-pfälzische Haus- und Kinderarztpraxen teil. Fachleute erhoffen sich aus den gewonnenen Daten neue Erkenntnisse über die Ausbreitung und Verteilungsmuster der Erreger und ihrer Varianten. Gefährdete Personengruppen können so gezielter gewarnt und Impfempfehlungen angepasst werden. Die Wochenberichte für Rheinland-Pfalz finden Sie hier auf der LUA-Homepage .

Verschiedenes_11.11.2025

Die Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität berichtet zum aktuellen Stand und Entwicklung der Vogelgrippe in Rheinland-Pfalz. Die Ministerin für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung berichtet über den in der letzten Woche erfolgten Cyberangriff auf die Verwaltung der Stadt Ludwigshafen. Der Minister für Wissenschaft und Gesundheit berichtet über den am 4. Novemb er 2025 veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Triage -Regelung des Infektionsschutzgesetzes.

Trinkwasserverordnung

Die gesetzliche Grundlage zur Sicherung und Überwachung der Qualität des Trinkwassers ist das "Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutz-Gesetz - IfSG)”. Im § 37 Abs.1 IfSG wird die Qualität des Trinkwassers im Hinblick auf die menschliche Gesundheit grundsätzlich definiert: „Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist”. Weiterhin wird die Verpflichtung der Überwachung der Wassergewinnungs- und Wasserversorgungs-anlagen an die Gesundheitsämter übertragen. Die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung) legt detailliert Anforderungen fest für die Beschaffenheit des Trinkwassers, die Aufbereitung des Wassers, die Pflichten der Wasserversorger sowie die Überwachung des Trinkwassers. Mit der Trinkwasserverordnung wird die europäische "Richtlinie des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Richtlinie 98/83/EG)” in nationales Recht umgesetzt. Trinkwasser

Wissenswertes zu Tierversuchen Ablauf eines Genehmigungsverfahrens Die Belastung von Versuchstieren Datenbank zu Tierversuchsvorhaben in Deutschland Ausstieg aus Tierversuchen Alternativen zum Tierversuch Tierversuche in der Aus-, Fort- und Weiterbildung

Bevor ein Tierversuch durchgeführt werden kann, muss dieser der zuständigen Behörden gemeldet und von dieser genehmigt werden. In der Forschung sind Tierversuche nur dann gerechtfertigt, wenn ausschließlich auf diesem Weg neue Erkenntnisse gewonnen werden können. Die Notwendigkeit der Tierversuche muss grundsätzlich nachvollziehbar begründet sein. Die Unerlässlichkeit ist nicht nur für die Frage der Zulässigkeit des Tierversuchs („ob“), sondern auch für die konkrete Durchführung („wie“) zu prüfen. Für beides gilt das 3 R-Prinzip: R eplacement (=Vermeidung, d.h. zu prüfen, ob der Tierversuch überhaupt stattfinden muss oder ob es Alternativen gibt) R eduction (=Verringerung, d.h. so viele Versuchstiere wie nötig aber so wenig wie möglich zu verwenden) und R efinement (=Verfeinerung, d.h. die Belastung der Versuchstiere durch eine artgerechte Haltung und die ständige Verbesserung der Untersuchungsmethoden zu minimieren) Zuständige Behörde ist in Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt. Dieses wird durch eine Ethik-Kommission beraten. Das Genehmigungsverfahren besteht aus einer Prüfung auf drei Ebenen: Vorhabenbezogen : Das Projekt muss wissenschaftlich begründet werden, und die Unerlässlichkeit sowie die ethische Vertretbarkeit müssen dargelegt werden. Darüber hinaus darf das angestrebte Versuchsergebnis nicht bereits greifbar sein. Die zuständigen Behörden prüfen, ob die Angaben im Antrag schlüssig sind (sog. Plausibilitätsprüfung). Personenbezogen: Die verantwortliche Leiterin bzw. der verantwortliche Leiter des Versuchsvorhabens und deren Stellvertretung müssen die erforderliche fachliche Eignung besitzen und persönlich zuverlässig sein. Anlagenbezogen: Die baulichen und personellen Voraussetzungen zur Durchführung eines Tierversuchs müssen gewährleistet sein. Es ist ein Tierschutzbeauftragter oder eine Tierschutzbeauftragte zu benennen. Es gibt mehrere deutsche und EU-Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, die bestimmte Tierversuche vorschreiben, z.B.: Arzneimittelgesetz, Chemikaliengesetz, Futtermittelgesetz, Gentechnikgesetz, Infektionsschutzgesetz. Keinem Tier darf, dem Grundsatz des Deutschen Tierschutzgesetzes (§1) entsprechend, ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Ein vernünftiger Grund sieht der Gesetzgeber laut § 7 in Tierversuchen, sofern die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden hinsichtlich des zu erreichenden Versuchsziels ethisch vertretbar sind. Das bedeutet konkret, dass Wissenschaftler und Behörden genau abwägen müssen, inwieweit die Notwendigkeit und Angemessenheit des geplanten Tierversuchs die zu erwartende Belastung der Versuchstiere rechtfertigt. Jeder Tierversuch muss deshalb hinsichtlich des zu erwartendes Belastungsgrades für die Tiere eingeschätzt werden. Dazu werden im Artikel 15 der EU-Tierversuchsrichtlinie (Richtlinie 2010/63/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere) vier Schweregrade klassifiziert. Anhang VIII zum Artikel 15 Klassifizierung des Schweregrads der Verfahren Der Schweregrad eines Verfahrens wird nach dem Ausmaß von Schmerzen, Leiden, Ängsten oder dauerhaften Schäden festgelegt, die das einzelne Tier während des Verfahrens voraussichtlich empfindet bzw. erleidet. Keine Wiederherstellung der Lebensfunktion: Verfahren, die gänzlich unter Vollnarkose durchgeführt werden, aus der das Tier nicht mehr erwacht Gering: Verfahren, bei denen zu erwarten ist, dass sie bei den Tieren kurzzeitig geringe Schmerzen, Leiden oder Ängste verursachen Verfahren ohne wesentliche Beeinträchtigung des Wohlergehens oder des Allgemeinzustands Mittel: Verfahren, bei denen zu erwarten ist, dass sie bei den Tieren kurzzeitig mittelstarke Schmerzen, mittelschwere Leiden oder Ängste oder lang anhaltende geringe Schmerzen verursachen Verfahren, bei denen zu erwarten ist, dass sie eine mittelschwere Beeinträchtigung des Wohlergehens oder des Allgemeinzustands Schwer: Verfahren, bei denen zu erwarten ist, dass sie bei den Tieren starke Schmerzen, schwere Leiden oder Ängste oder lang anhaltende mittelstarke Schmerzen, mittelschwere Leiden oder Ängste verursachen Verfahren, bei denen zu erwarten ist, dass sie eine schwere Beeinträchtigung des Wohlergehens oder des Allgemeinzustands Seit dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Versuchstierverordnung im Jahr 2013 ist jedem Antrag auf Genehmigung eines Tierversuchsvorhabens eine allgemeinverständliche, nichttechnische Projektzusammenfassung (NTP) beizufügen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung veröffentlicht diese Projektzusammenfassungen im Internet in der Datenbank AnimalTestInfo , um die Bürgerinnen und Bürger über Tierversuche zu informieren. Mit der 2010 verabschiedeten EU-Tierversuchsrichtlinie bekannten sich die EU-Mitgliedstaaten erstmals zu dem gemeinsamen Ziel, Tierversuche vollständig zu ersetzen (Erwägungsgrund 10) und die Entwicklung tierversuchsfreier Methoden (Erwägungsgrund 46) zu fördern. Als Alternativen werden häufig Zelllinien verwendet, die aus Tieren oder aus menschlichem Gewebe gewonnen und dann in einer Laborkultur weitergezüchtet werden. Solche Versuchsmethoden außerhalb des Organismus (sog. „In-vitro-Verfahren“ (in vitro=im Glas)), werden intensive genutzt, insbesondere bei der Aufklärung von zellulären Prozessen oder der Wirkung von Medikamenten auf den Stoffwechsel von Zellen. Ein weiterer Ansatz kommt aus der regenerativen Medizin und nennt sich „body on a chip“. Diese Methode wurde aus dem „Tissue Engeneering“ oder „Bioprinting“ entwickelt, bei der dem Ersatzorgane für den Menschen aus humanem Gewebe gezüchtet und mit einem 3-D-Drucker hergestellt werden. Diese Miniorgane werden auf einem Mikrochip platziert und durch ein künstliches Erhaltungssystem versorgt. „Body on a chip“ wird für die Prüfung von Toxizität oder pharmakologische Eigenschaften biologischer und chemischer Substanzen genutzt. Auch „In-Silico-Verfahren“ (in silico=im Computer) gewinnen an Bedeutung. Wenn es um die Verträglichkeit von Stoffen geht, kann darauf zurückgegriffen werden. Auch in der Ausbildung wird auf Computersimulationen zurückgegriffen. Für Studierende, die aus ethischen Gründen den Einsatz von Tieren in der Ausbildung vermeiden möchten, veröffentlicht der Verein SATIS einen Wegweiser. In einer Broschüre wird eine Übersicht über das Lehrangebot an Studiengängen und Fakultäten in Deutschland geben. SATIS-Ethikranking (Stand: März 2022) als kostenlose Broschüre verfügbar unter: http://www.satis-tierrechte.de/uni-ranking/

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