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SURE-Wochenbericht 8/2026: Influenza dominiert

Der neue SURE-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) mit Daten zu Atemwegserkrankungen in Rheinland-Pfalz ist online. Aktuell deuten die Surveillancesysteme des Landes auf ein erhöhtes Infektionsgeschehen durch akute Atemwegserreger hin, wobei unter den untersuchten Erregern in der Kalenderwoche 7 Influenza dominiert. Im Rahmen der Surveillance respiratorischer Erreger (SURE) wurden in Kalenderwoche 7 insgesamt 91 Proben von den rheinland-pfälzischen Arztpraxen an das Landesuntersuchungsamt (LUA) eingesandt und dort untersucht. Außerdem wurden dem LUA auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern 1.090 Labornachweise von Influenza, 86 Labornachweise von COVID-19 und 213 Labornachweise des Respiratorischen-Synzytial-Virus (RSV) übermittelt. Influenza: Bei 28 (31%) aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Influenza-Virus nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein erhöhtes Infektionsgeschehen durch Influenza-Viren gemeldet, mit konstanten Meldungen im Vergleich zur Vorwoche (-3%). Seit dem Beginn der Grippesaison Anfang Oktober 2025 gibt es bislang in Rheinland-Pfalz 9.849 bestätigte Influenza-Nachweise. COVID-19: Bei 1 (1%) aller bei SURE eingesandten Proben wurde SARS-CoV-2 nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein niedriges Infektionsgeschehen durch SARS-CoV-2 gemeldet. RSV: Bei 12 (13%) aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Respiratorische-Synzytial-Virus nachgewiesen. Die Surveillance nach Infektionsschutzgesetz erfasste derweil ein erhöhtes Infektionsgeschehen durch RSV, mit einer starken Zunahme der Meldezahlen im Vergleich zur Vorwoche (+31%). An SURE, einem gemeinsamen Projekt des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums und des LUA, nehmen mehr als 40 rheinland-pfälzische Haus- und Kinderarztpraxen teil. Fachleute erhoffen sich aus den gewonnenen Daten neue Erkenntnisse über die Ausbreitung und Verteilungsmuster der Erreger und ihrer Varianten. Gefährdete Personengruppen können so gezielter gewarnt und Impfempfehlungen angepasst werden. Die Wochenberichte für Rheinland-Pfalz finden Sie hier auf der LUA-Homepage .

WD 8 - 082/16 Abbauverhalten und Grenzwerte von Nitrifikations- und Ureasehemmern im Trinkwasser

Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Abbauverhalten und Grenzwerte von Nitrifikations- und Ureasehemmern im Trinkwasser Abbauverhalten von Nitrifikations- und Ureasehemmern Zum Abbauverhalten von Nitrifikations- und Ureasehemmern existieren Studien, die den Abbau in Böden untersuchen, beispielsweise die nachfolgend aufgelisteten Publikationen. Bereits 1992 wurde das Abbauverhalten des Nitrifikationshemmers Dicyandiamide (DCD) in ei- 1 ner wissenschaftlichen Studie untersucht. In Modellexperimenten wurde DCD in verschiedenen Konzentrationen auf den Boden aufgetragen und bei unterschiedlichen Temperaturen inkubiert. In einer „sterilen“ Versuchsanordnung verschwand DCD innerhalb von 7 Tagen. Die Zugabe von Fe2O3 hatte keine Auswirkungen auf das Abbauverhalten. In vorbehandelten Böden begann die DCD-Mineralisierung bei allen untersuchten Temperaturen und Konzentrationen sofort ohne Ver- zögerungsphase. Durch Temperaturerhöhung konnte die Mineralisierung beschleunigt werden. In nicht vorbehandelten Böden kam es zu Verzögerungen im Abbau. Das Abbauverhalten des Ureaseinhibitors Phenylphosphorsäurediamid (PPDA) in gepufferten 2 und nicht gepufferten Lösungen wurde in einer Publikation aus dem Jahre 1989 untersucht. Die Autoren stellten fest, dass sich das Verhalten durch Puffersalze stark beeinflussen lässt. Der Ab- bau von PPDA auf überschwemmten Böden war abhängig vom pH-Wert des Wassers. Unterhalb einer bestimmten Konzentration zeigte PPDA keine Urease-hemmende Eigenschaft mehr. In einer aktuellen Studie aus dem Jahr 2015 wird die Zerfallskinetik des Ureasehemmers N- (n-Butyl) thi- 3 ophosphorsäuretriamid (NBPT) unter biotischen und abiotischen Bedingungen untersucht. 1 Rajbanshi, S.S., Benckiser, G., Ottow, J.C.G. (1992): Effects of Concentration, Incubation-Temperature, and Re- peated Applications on Degradation Kinetics of Dicyandiamide (Dcd) in Model Experiments with A Silt Loam Soil. Biology and Fertility of Soils 13 (2), 61-64. 2 B. Byrnes, K. Vilsmeier, E. Austin, A. Amberger (1989): Degradation of the urease inhibitor phenyl phosphorodi- amidate in solutions and floodwaters, J. Agric. Food Chem., 1989, 37 (2), pp 473–477. 3 R.E. Engel, B.D. Towey, E. Gravens (2015): Degradation of the Urease Inhibitor NBPT as Affected by Soil pH, Soil Sci. Soc. Am. J. 79:1674-1683. doi:10.2136/sssaj2015.05.0169. WD 8 - 3000 - 082/16 (19. Dezember 2016) © 2016 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Abbauverhalten und Grenzwerte von Nitrifikations- und Ureasehemmern im Trinkwasser NBPT zeigte exponentielle Zerfallsmuster im Boden, wobei n-Butylamin ein primäres Reaktions- produkt war. Die berechnete NBPT-Halbwertszeit in nicht sterilisiertem Boden betrug 0,07, 0,59, 2,70 und 3,43 Tage bei pH 5.1, 6.1, 7.6 bzw. 8.2. Die Autoren schließen, dass die chemische Hyd- rolyse wahrscheinlich für den Abbau von NBPT in sauren bis schwach alkalischen Böden (pH 5.1-7.6) besonders bedeutend ist. Dahingegend sehe es so aus, als sei der mikrobielle Abbau unter stärker alkalischen Bedingungen (pH 8.2) besonders wichtig. Zum Abbauverhalten von Nitrifikations- und Ureasehemmern in Kläranlagen und Oberflächenge- wässern konnten keine aktuellen wissenschaftlichen Studien gefunden werden. Grenzwerte für Nitrifikations- und Ureasehemmer im Trinkwasser Gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gibt es keinen konkreten Grenzwert für Nitrifikations- 4 und Ureasehemmer. Allerdings heißt es in der Trinkwasserverordnung §6 Absatz 3: „Konzentrationen von chemi- schen Stoffen, die das Trinkwasser verunreinigen oder seine Beschaffenheit nachteilig beeinflus- sen können, sollen so niedrig gehalten werden, wie dies nach den allgemein anerkannten Regeln 5 der Technik mit vertretbarem Aufwand unter Berücksichtigung von Einzelfällen möglich ist." *** 4 Weitere Informationen sind auf den Seiten des Umweltbundesamtes zu finden: Rechtliche Grundlagen, Empfeh- lungen und Regelwerk, Die Trinkwasserverordnung soll die Qualität des Wassers schützen und verbessern. Sie basiert auf dem deutschen Infektionsschutz-Gesetz und der EG-Trinkwasserrichtlinie. Im Internet abrufbar un- ter: https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/rechtliche-grundlagen-empfehlungen-regel- werk [zuletzt abgerufen am 19. Dezember 2016]. 5 Die Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001ziletzt geändert am 10. März 2016 (BGBl. I S.459) ist im Internet abrufbar unter: http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/BJNR095910001.html [zuletzt abgerufen am 19. Dezember 2016]. Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)

Verschiedenes_11.11.2025

Die Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität berichtet zum aktuellen Stand und Entwicklung der Vogelgrippe in Rheinland-Pfalz. Die Ministerin für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung berichtet über den in der letzten Woche erfolgten Cyberangriff auf die Verwaltung der Stadt Ludwigshafen. Der Minister für Wissenschaft und Gesundheit berichtet über den am 4. Novemb er 2025 veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Triage -Regelung des Infektionsschutzgesetzes.

LUA-Bilanz Infektionsprävention 2025

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ INFEKTIONSPRÄVENTION Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2025 © James Gathany, CDC / Wikimedia Bilanz „Infektionsprävention“ der Abteilung Humanmedizin des LUA Die Bürgerinnen und Bürger vor den gesundheitli- chen Folgen negativer Umwelteinflüsse zu schüt- zen ist der zentrale Auftrag des Landesuntersu- chungsamtes (LUA). In enger Zusammenarbeit mit den kommunalen Überwachungsbehörden untersuchen die 500 Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern des LUA neben Lebensmitteln, Bedarfsge- genständen und Kosmetika auch Bioproben von Mensch und Tier. Verschiedenste Fachdisziplinen bewerten gemeinsam diese Analysen und beraten neben den beauftragenden Behörden auch die in- teressierte Öffentlichkeit und politische Entschei- dungsträger in allen Fragen des umweltbezogenen Verbraucherschutzes. Für die Abteilung für Humanmedizin steht die Be- ratung der Gesundheitsämter bei der Umset- zung von Infektionsschutzmaßnahmen im Mit- telpunkt des Aufgabenspektrums. Die jährlich rund 120.000 Laboruntersuchungen der Abtei- lung umfassen neben mikrobiologischen Analy- sen zum Nachweis von Infektionserregern in hu- manem Probenmaterial auch trinkwasser- und krankenhaushygienische Untersuchungen. Die- se Labortätigkeit wird ergänzt durch epidemio- logische Analysen von Labor- und Meldedaten. Durch fortlaufende Beschreibung und Bewertung des Vorkommens von Krankheitserregern entste- hen so die Daten für Rückschlüsse auf die Entste- hung und Übertragung von Infektionskrankheiten und damit die Grundlage für die Implementierung wirksamer Schutzmaßnahmen. Mit Hilfe von Daten aus der gesetzlichen Melde- pflicht von Infektionskrankheiten und -erregern überwacht das LUA auch solche Infektionen, die durch blutsaugende Insekten (sog. „Vektoren“) auf den Menschen übertragen werden. In den ver- gangenen Jahren geschieht dies mit erhöhter Auf- merksamkeit, da mit einer Ausbreitung vekto- rassoziierter Infektionskrankheiten als Folge des Klimawandels zu rechnen ist. Ein solcher Zusam- menhang liegt nahe, da in vielen Fällen sowohl die Entwicklung infektiöser Stadien des Erregers 2 im Vektor als auch das Vorkommen der Vektoren selbst temperaturabhängig sind. Vektorübertragene Infektionen: Gesundheitsrisiko durch Klimawandel Bestimmte Stechmücken, Stechfliegen oder Ze- cken können beim Stich Krankheitserreger wie Viren, Bakterien oder Parasiten übertragen. Durch den Klimawandel, veränderte Umweltbe- dingungen und die zunehmende globale Mobi- lität verändern sich auch die Lebensräume die- ser sog. „Vektoren“. Einige ursprünglich tropische oder subtropische Arten breiten sich inzwischen auch in Europa aus. Dadurch können Erkrankun- gen auftreten, die früher in Deutschland keine Rolle spielten. In Rheinland-Pfalz sind bestimmte vektorüber- tragene Erkrankungen bereits etabliert, etwa die durch Zecken übertragene Lyme-Borreliose oder die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). An- dere Infektionen wie Dengue- oder Chikungunya- Fieber kommen bislang nur als Reiseerkrankungen vor, könnten jedoch künftig auch lokal übertragen werden - wenn geeignete Vektoren vorhanden sind und die klimatischen Bedingungen eine Über- tragung ermöglichen. Der folgende Überblick stellt wichtige Vektoren und vektorübertragene Erkrankungen vor, die in Rheinland-Pfalz bereits vorkommen oder vor dem Hintergrund veränderter klimatischer Bedingun- gen perspektivisch relevant werden könnten. Culex-Mücken: Heimische Überträger des West-Nil- und des Usutu-Virus Die Culex-Mücken zählen zu den häufigsten Mü- ckenarten in Deutschland. Besonders Vertreter der Culex pipiens-Gruppe sind nahezu überall ver- breitet – auch in Rheinland-Pfalz. Die Tiere sind schlank gebaut, haben lange Beine sowie schmale, durchsichtige Flügel und haben meist eine bräunli- che Färbung. Mit einer Körpergröße von etwa drei bis sieben Millimetern wirken sie eher unscheinbar, sind im Sommer aber allgegenwärtig. Männliche Culex-Mücken sind harmlose Nektarsauger, Weib- chen hingegen benötigen eine Blutmahlzeit, um Eier abzulegen. Aktiv sind diese Mücken vor allem in den warmen Sommermonaten, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden. Bevorzugt leben Culex-Mücken in der Nähe von stehenden Gewäs- sern wie Teichen, Pfützen oder Regentonnen. Dort legen die Weibchen ihre Eier ab. Bedeutung haben Culex-Mücken vor allem als mögliche Überträger von Krankheitserregern, zum Beispiel des West-Nil-Virus oder des Usutu-Virus. Beide Viren zirkulieren hauptsächlich zwischen Vögeln und Mücken. Erst wenn eine infizierte Mü- cke außerhalb dieses Zyklus einen Menschen oder ein Pferd sticht, wird das Virus auch an sie weiter- gegeben. Menschen und Pferde gelten jedoch als sogenannte „Fehlwirte“, da von ihnen aufgrund der niedrigen Viruskonzentration im Blut das Virus nicht weiterverbreitet werden kann. Um sich vor möglichen Infektionen zu schützen helfen das Tra- gen langer, heller Kleidung, die Verwendung von Mückenschutzmitteln und Fliegengitter an den Fenstern. Außerdem sollte stehendes Wasser im Garten vermieden werden; Regentonnen sollten abgedeckt und Wasserbehälter geleert werden. Das West-Nil-Fieber beim Menschen wird haupt- sächlich durch die Subtypen 1 und 2 des West-Nil- Virus verursacht. Das Virus gehört zur Familie der Flaviviren und stammt ursprünglich aus Afrika. In- zwischen ist das West-Nil-Fieber in vielen Regio- nen der Welt verbreitet, auch in Teilen Europas, z. B. in Griechenland und Italien, wo es regional zu größeren Fallzahlen kommen kann. In Deutschland wurde das West-Nil-Virus (Sub- typ 2) erstmals im Jahr 2018 bei Vögeln und Pfer- den nachgewiesen. Seit 2019 sind zudem erste autochthone, also durch heimische Mücken über- tragene Erkrankungsfälle beim Menschen in Ost- deutschland bekannt geworden. Begünstigt durch warme Sommer und eine verlängerte Mückensai- son breitet sich das Virus zunehmend aus. Auch in Rheinland-Pfalz wurde das Virus im Jahr 2023 erstmals nachgewiesen – bei einer Schnee-Eule in einem Vogelpark. Im Sommer 2026 wurde dann bei der Untersuchung von Blutspenden erstmals auch eine in Rheinland-Pfalz erworbene Infekti- on mit dem West-Nil-Virus bei einem Menschen festgestellt. Ungebetener Gast: Eine Culex-Mücke bei einer Blut- mahlzeit. © Urmas Tartes I Wikimedia Die meisten Infektionen verlaufen ohne Be- schwerden. Etwa 20 Prozent der infizierten Per- sonen entwickeln grippeähnliche Symptome wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, Müdig- keit oder Hautausschlag. Die Beschwerden dau- ern meist drei bis sechs Tage. Die Inkubationszeit beträgt in der Regel zwei bis vierzehn Tage. Nur selten, etwa bei einem Prozent der Infektionen, kommt es zu schweren Krankheitsverläufen mit Hirnhaut- oder Gehirnentzündungen. Besonders gefährdet sind ältere Menschen sowie Personen mit geschwächtem Immunsystem. Einen speziel- len Impfstoff für Menschen gibt es derzeit nicht. Das Usutu-Virus gehört, wie das West-Nil-Virus, zur Familie der Flaviviren. Das Virus wurde erst- mals 1959 in Südafrika isoliert und hat sich seit den 1990er-Jahren zunehmend in Europa ausge- breitet. Die Übertragung erfolgt hauptsächlich durch Culex-Mücken. In Deutschland wird das Vi- rus vor allem bei Wildvögeln, insbesondere Am- seln, nachgewiesen. Bisher wurden humane In- fektionen in Deutschland nur bei Blutspendern entdeckt, die im Rahmen routinemäßiger Unter- suchungen getestet wurden und keine Sympto- me hatten. 3 Usutu-Virus-Infektionen verlaufen meistens asymptomatisch. In symptomatischen Fällen können grippeähnliche Beschwerden wie Fieber, Kopfschmerzen, Hautausschlag und allgemeines Krankheitsgefühl auftreten. In sehr seltenen Fäl- len (<1%), insbesondere bei immungeschwächten Personen, kann es zu neurologischen Komplikati- onen wie Hirnhautentzündung (Meningitis) oder Gehirnentzündung (Enzephalitis) kommen. Ein Impfstoff steht nicht zur Verfügung. Aedes-Mücken: Invasive Tigermücken als mögliche Überträger tropischer Viren Die Asiatische Tigermücke, auch Aedes albopic- tus genannt, stammt ursprünglich aus Südost- asien. Aedes albopictus wurde erstmals 2007 in Deutschland nachgewiesen und hat sich seitdem stark ausgebreitet. Es handelt sich dabei um eher kleine Mücken, die leicht an ihrer Färbung zu er- kennen sind: Sie sind tiefschwarz gefärbt mit sil- berweißen Schuppen an mehreren Körperteilen. Im Gegensatz zu den meisten anderen Mücken- arten sind Aedes albopictus auch tagsüber aktiv, was die Exposition gegenüber Stichen erhöhen kann. Daneben können sie mehrere ursprünglich tropische Viruskrankheiten wie Denguefieber, Chi- kungunya und Zika übertragen. kehrenden aus Asien, Süd- und Mittelamerika nachgewiesen. Dem LUA wurden auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in den vergan- genen zehn Jahren insgesamt 270 Fälle von Den- gue-Erkrankungen von den Gesundheitsämtern in Rheinland-Pfalz übermittelt; alle Betroffenen hat- ten sich im Ausland infiziert. Übertragungen des Dengue-Virus innerhalb Deutschlands gab es bis- her noch nicht. Anders sieht es etwa in Frankreich und Italien aus: Dort wurden im Jahr 2025 nach Angaben des European Centre for Disease Preven- tion and Control (ECDC) insgesamt über 30 Per- sonen durch einen Stich einer Aedes-Mücke mit dem Dengue-Virus infiziert. Typische Symptome einer solchen Infektion sind hohes Fieber, sehr starke Muskel- und Gelenk- schmerzen, Kopfschmerzen und ein fleckiger Hautausschlag. Selten können schwere Verläufe mit Blutungen auftreten, die eine stationäre Be- handlung notwendig machen. Für Reisende in bestimmte Risikogebiete stehen in- zwischen Impfstoffe zur Verfügung. Ob eine Imp- fung sinnvoll ist, hängt unter anderem vom Rei- seziel, der Reisedauer und möglichen früheren Dengue-Infektionen ab. Eine reisemedizinische Be- ratung durch Hausärztinnen, Hausärzte oder tro- penmedizinische Beratungsstellen wird empfohlen. Die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung mü- ckenübertragener Infektionen ist der Schutz vor Stichen. Dazu gehören lange Kleidung, Insekten- schutzmittel und die Vermeidung von Brutstätten. Da sich Aedes albopictus in Deutschland bislang noch nicht flächendeckend etabliert hat, kann die Bevölkerung durch das Entfernen kleiner Wasser- ansammlungen aktiv zur Eindämmung beitragen. In Deutschland hat sich die Asiatische Tigermücke zuerst in der Oberrheinregion etabliert. Mittler- weile kommt sie aber auch innerhalb von Rhein- land-Pfalz vor, beispielsweise im Landkreis Ger- mersheim, im Rhein-Pfalz-Kreis, in Ludwigshafen, in Speyer und in der Stadt Mainz. Denguefieber ist weltweit eine der häufigsten durch Mücken übertragenen Virusinfektionen und wird in Deutschland gelegentlich bei Reiserück- 4 Gefahr im Anflug: Die Asiatische Tigermücke breitet sich im Zuge des Klimawandels auch in Deutschland im- mer weiter aus. © James Gathany, CDC / Wikimedia © mrsbella / Pixabay Ausbreitung der Asiatischen Tigermücke verhindern: So kann jeder mithelfen Von der Eiablage bis zur erwachsenen Mücke vergehen bei warmen Temperaturen über 25 Grad oft nur sieben bis zehn Tage. Im Gegen- satz zu vielen heimischen Stechmückenarten benötigt die Asiatische Tigermücke (Aedes al- bopictus) keine größeren dauerhaft feuchten Gewässer. Bereits kleinste Wasseransamm- lungen reichen für die Entwicklung aus, etwa Regentonnen, Gießkannen, Blumenunterset- zer, Dachrinnen, Gullys, alte Autoreifen oder im Freien liegendes Kinderspielzeug. Die Eier der Tigermücke sind zudem relativ wider- standsfähig gegen Austrocknung. Nach erneu- tem Kontakt mit Wasser kann die Entwicklung fortgesetzt werden. Für die Eindämmung der Asiatischen Tigermü- cke ist daher auch die Mithilfe der Bevölke- rung wichtig. Grundstücke und Gärten sollten regelmäßig auf kleine Wasseransammlungen überprüft und diese möglichst entfernt oder abgedeckt werden. Der wirksamste Schutz vor vektorübertragenen Erkrankungen bleibt die Vermeidung von Mückenstichen und die Kon- trolle der Vektoren selbst. Da sich die Asiati- sche Tigermücke in Deutschland bislang noch nicht flächendeckend etabliert hat, können solche Maßnahmen ihre weitere Ausbreitung verlangsamen. Weiterführende Informationen zum Umgang mit Brutstätten gibt es bei der Kommuna- len Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage e.V. Chikungunya ist deutlich seltener als Dengue, hat aber ein ähnliches Verbreitungsgebiet in Südame- rika und Südostasien. Von den in den vergangenen zehn Jahren 30 übermittelten Chikungunya-Fäl- len in Rheinland-Pfalz haben sich alle Personen im Ausland infiziert. Während es bisher keine Über- tragungen innerhalb Deutschlands gab, kam es in Frankreich im Jahr 2025 zu einer sehr großen An- zahl autochthoner Übertragungen (= Übertragun- gen innerhalb Frankreichs) mit insgesamt 633 Fäl- len. Zuvor waren autochthone Übertragungen von Chikungunya sehr selten. Im Jahr 2025 kam es auch zu Übertragungen in der Großregion Grand Est, die an Rheinland-Pfalz grenzt. Die Symptomatik einer Infektion mit dem Chikun- gunya-Virus ist in der Akutphase vergleichbar mit dem Dengue-Virus und äußert sich vor allem durch Fieber, Kopfschmerzen und starke Muskel- und Ge- lenkschmerzen. Die Verläufe sind in der Regel mil- der, und es kommt seltener zu Komplikationen. Allerdings können sich sehr starke Muskel- und Ge- lenkschmerzen anschließen, die sich über mehrere Monate hinziehen können. Chikungunya heißt da- her übersetzt „der gekrümmt Gehende“. Für Reisende in bestimmte Risikogebiete ste- hen inzwischen Impfstoffe zur Verfügung. Ob eine Impfung sinnvoll ist, hängt unter anderem vom Reiseziel, der Reisedauer und möglichen Vorer- krankungen ab. Eine reisemedizinische Beratung durch Hausärztinnen, Hausärzte oder tropenme- dizinische Beratungsstellen wird empfohlen. Zika-Viren sind vor allem in Südostasien und in Südamerika verbreitet. Im Jahr 2015 kam es in Süd- und Mittelamerika zu einem großen Aus- bruch des Zika-Virus. In Deutschland und Europa wurden bisher keine autochthonen Übertragungen nachgewiesen. In Rheinland-Pfalz gab es in den vergangenen zehn Jahren insgesamt neun gemel- dete Fälle von Erkrankungen mit dem Zika-Virus, alle Betroffene hatten sich im Ausland infiziert. Typisch für Zika ist ein meist milder Krankheits- verlauf mit Fieber, Gelenkschmerzen und ei- nem oft juckenden Hautausschlag. Während die 5 Erkrankung selbst meist mild verläuft und von selbst wieder abklingt, kann es durch eine Infek- tion der Mutter in der Schwangerschaft zu Fehl- bildungen beim ungeborenen Kind kommen. Entscheidend ist der Schutz vor Mückenstichen, denn es steht bislang kein Impfstoff gegen das Zika-Virus zur Verfügung. Aufgrund einer Virus- persistenz in Samen- und Vaginalflüssigkeit nach Infektion kann das Zika-Virus auch sexuell über- tragen werden. Der Gemeine Holzbock: Die wichtigste heimische Zecke Der Gemeine Holzbock (Ixodes ricinus) ist die in Deutschland häufigste Zeckenart und in ganz Rheinland-Pfalz verbreitet. Zecken leben vor allem in Wäldern, hohem Gras, Gebüschen und zuneh- mend auch in Gärten oder Stadtparks. Besonders aktiv sind sie in den warmen Monaten zwischen Frühjahr und Herbst. Durch milde Winter verlän- gern sich ihre Aktivitätszeiten zunehmend. Im Gegensatz zu Stechmücken springen oder flie- gen Zecken nicht. Heimische Zeckenarten sit- zen meist auf Gräsern oder niedrigen Pflanzen und werden beim Vorbeigehen abgestreift. Die wichtigsten durch den Gemeinen Holzbock über- tragenen Erkrankungen in Deutschland sind die Lyme-Borreliose und die Frühsommer-Menin- goenzephalitis (FSME). Die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung von durch Zecken übertragenen Erkrankungen ist die Vermeidung von Zeckenstichen. Beim Aufenthalt in Wäldern, hohem Gras oder Gebüschen sollten möglichst lange Kleidung und festes Schuhwerk getragen werden. Zusätzlich können Insekten- schutzmittel verwendet werden. Zecken kommen auch in Stadtparks vor, so dass es innerhalb städ- tischer Grünflächen empfehlenswert ist, Gebüsch oder hohe Gräser grundsätzlich zu meiden. Nach Aufenthalten im Freien sollte der Körper sorgfäl- tig abgesucht und Zecken möglichst frühzeitig entfernt werden. Dafür eignen sich besonders Ze- ckenkarten oder ähnliche spezifische Werkzeuge. Aber auch Pinzetten oder notfalls Fingernägel sind 6 hilfreiche Werkzeuge. Im Vordergrund steht die schnellstmögliche Entfernung der Zecke. Die Lyme-Borreliose ist die häufigste durch Ze- cken übertragene Erkrankung in Deutschland und kommt auch in Rheinland-Pfalz regelmäßig vor. Die Zahl der gemeldeten Erkrankungen schwankt von Jahr zu Jahr deutlich. Im Jahr 2025 wurden dem LUA rund 1.150 Fälle übermittelt. Damit la- gen die Fallzahlen höher als in den unmittelbar vorangegangenen Jahren, jedoch weiterhin unter dem Niveau der Jahre 2011 bis 2020. Typisch ist eine ringförmige Hautrötung um die Einstichstelle, die sogenannte Wanderröte. Zu- sätzlich können Fieber, Kopf- und Gliederschmer- zen auftreten. Unbehandelt können später Ge- lenke, das Nervensystem oder das Herz betroffen sein. Da in Deutschland sehr viele Personen schon Kontakt mit den Bakterien hatten, lassen sich Spätfolgen oft nicht sicher einer vorangegange- nen Infektion zuordnen. Eine Impfung gegen Borreliose steht derzeit nicht zur Verfügung. Ist eine Zecke mit Borre- lien infiziert, erfolgt die Übertragung auf den Menschen nicht direkt nach dem Stich, sondern erst nach mehreren Stunden. Daher ist es essen- ziell, sich direkt nach Aufenthalten im Grünen nach Zecken abzusuchen und diese zu entfer- nen, um das Risiko einer Infektion zu minimie- ren. Nach einem Zeckenstich sollte die Haut in den folgenden Tagen und Wochen auf Verände- rungen beobachtet werden. Tritt eine ringförmi- ge Hautrötung um die Einstichstelle auf, kann nach entsprechender Abklärung durch den Haus- arzt gegebenenfalls mit Antibiotika behandelt werden. Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) tritt vor allem im Süden und Osten Deutschlands auf. In Rheinland-Pfalz wurde bislang nur der Landkreis Birkenfeld als FSME-Risikogebiet ausge- wiesen. Allerdings sind die Zahlen in Rheinland- Pfalz konstant niedrig mit etwa vier gemeldeten Fällen pro Jahr. Weiterhin ist im Landkreis Bir- kenfeld FSME seit 2020 nicht mehr aufgetreten. Eine Infektion mit dem FSME-Virus bei Aufenthal- Kann Krankheitserreger im Gepäck haben: Der Gemeine Holzbock. © Erik Karits / Pexels ten im Grünen in Rheinland-Pfalz ist also insge- samt unwahrscheinlich - anders als im benachbar- ten Baden-Württemberg, wo 2025 267 Fälle von FSME gemeldet wurden. Symptomatische Fälle einer FSME klagen zumeist über grippeähnliche Beschwerden mit Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen. Nur bei einem ge- ringen Teil der Erkrankten kommt es anschließend zu einer Entzündung der Hirnhäute, des Gehirns oder des Rückenmarks. Schwere Verläufe können bleibende neurologische Schäden hinterlassen. Für Menschen in FSME-Risikogebieten oder mit häufiger Exposition gegenüber Zecken wird eine Schutzimpfung empfohlen. Das gilt auch für Ur- laubsreisende, die in FSME-Risikogebiete reisen. In diesen Fällen können Hausärztinnen und Hausärz- te entsprechend beraten. Hyalomma-Zecken: Mögliche Überträger tropischer Erkrankungen Hyalomma-Zecken stammen ursprünglich aus wärmeren Regionen Afrikas, Asiens und Südeuro- pas. Sie werden gelegentlich durch Zugvögel, die im Frühjahr aus dem Süden zurückkehren, nach Deutschland eingeschleppt. Im Gegensatz zum heimischen Gemeinen Holzbock sind sie deutlich größer und bewegen sich aktiv auf ihre Wirte zu. In den vergangenen Jahren wurden auch in Rhein- land-Pfalz wiederholt einzelne Hyalomma-Zecken nachgewiesen. Dauerhaft ist diese Zeckenart je- doch bislang nicht in Deutschland etabliert. Auf- grund des Klimawandels mit steigenden Tempera- turen und längeren Trockenperioden könnte sich dies künftig verändern. Hyalomma-Zecken können verschiedene Krank- heitserreger übertragen, zum Beispiel das Krim- Kongo-Fieber. Bislang kommt diese Viruserkran- kung insbesondere vor allem in Teilen Afrikas, Asiens, des Nahen Ostens und Südosteuropas vor. In Deutschland wurden bislang keine autochthonen Erkrankungen nachgewiesen. Da Hyalomma-Ze- cken jedoch regelmäßig eingeschleppt werden und dabei bereits mit dem Virus infiziert sein könnten, wird die Situation aufmerksam beobachtet. Ein Krim-Kongo-Fieber beginnt meist plötzlich mit hohem Fieber, starken Kopf- und Muskel- schmerzen sowie ausgeprägtem Krankheitsgefühl. Nicht selten kommt es zu Blutungen und Organ- versagen und in 5 bis 30 Prozent verläuft die Er- krankung tödlich. Entscheidend für die Prävention ist daher der Schutz vor Zeckenstichen sowie ein weiteres Monitoring des Vektors. 7 Herausgeber: Landesuntersuchungsamt Mainzer Straße 112 56068 Koblenz poststelle@lua.rlp.de https://lua.rlp.de

Kampagne „Weil Du wichtig bist“ macht Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sichtbar

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) wirkt oft im Hintergrund, ist aber als zentraler Pfeiler des Gesundheitsschutzes überall präsent und betrifft uns alle in unserem Alltag. „Weil du wichtig bist – Dein Gesundheitsamt“ unter diesem Motto hat die rhein-land-pfälzische Landesregierung eine umfassende Informationskampagne zum ÖGD gestartet. Sie soll dazu beitragen, die vielfältigen Aufgaben und Verantwortungsbereiche der Gesundheitsämter im Land sichtbarer zu machen und deren enorme gesellschaftliche Bedeutung zu zeigen. „Mit dieser Informationskampagne machen wir einmal mehr deutlich, welch unerlässliche Arbeit der ÖGD tagtäglich für uns alle leistet – oft ohne dass wir davon wissen oder das bewusst wahrnehmen. Die landesweite Kampagne soll dazu dienen, mehr darüber zu erfahren, wer hinter der Behörde Gesundheitsamt steht, wo sie zu finden ist und was sie alles für uns tut. Denn diese Arbeit verdient unsere vollste Wertschätzung und Aufmerksamkeit – und das nicht nur zu Zeiten einer Pandemie“, sagt Gesundheitsminister Clemens Hoch. In Rheinland-Pfalz stehen die engagierten Mitarbeitenden der Gesundheitsämter der 24 Landkreise den Bürgerinnen und Bürgern jeden Tag zur Seite und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesundheit der Bevölkerung. Beispiele hierfür sind die Schuleingangsuntersuchung, mit der jedes Kind vor dem Schuleintritt auf möglichen Förderbedarf geprüft wird, sowie die Zuständigkeit der Gesundheitsämter, alle Personen vor der ersten Aufnahme einer Tätigkeit im Lebensmittelgewerbe über die Vorschriften und Pflichten nach dem Infektionsschutzgesetz zu informieren. Um die Aufgaben der Gesundheitsämter und die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichtbarer zur machen, hat die Landesregierung eine landesweite Informationskampagne gestartet. Die Kampagne beinhaltet Videoclips, Plakate und Social-Media-Postings. Die Social-Media-Postings werden bis Juni nächsten Jahres ausgespielt und die Plakate werden bis Dezember 2025 auf öffentlichen Werbeflächen an Bahnhöfen, in Einkaufsstraßen und auf Bussen landesweit zu sehen sein. So wird die Arbeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes bekannt gemacht und in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Darüber hinaus finden sich ab sofort unter www.weilduwichtigbist.rlp.de für Bürgerinnen und Bürger zahlreiche Informationen inklusive Erklärvideos zu den folgenden Themenbereichen: •    Schuleingangsuntersuchung •    Schwimmbad - Badewasseruntersuchung •    Trinkwasserschutz •    Sozialpsychiatrischer Dienst •    Infektionsschutz •    Beratung zu sexuell übertragbaren Krankheiten Eine integrierte Postleitzahlen-Suche zeigt zudem direkt das jeweils zuständige Gesundheitsamt. Gleichzeitig macht die Website die Aufgaben und Themen der Gesundheitsämter transparenter. „Die Tätigkeit im ÖGD besteht aus einem bunten Potpourri mit vielen Facetten und ist dadurch sehr interessant und vielseitig. Während der Pandemie waren die Gesundheitsämter in aller Munde, diesen Schwung sollten wir weiterhin nutzen und der Bevölkerung und interessierten Arbeitskräften zeigen, dass wir modern, zukunftsorientiert und leistungsfähig sind“, sagt Sabine Becker, Leiterin des Gesundheitsamtes Trier-Saarburg. Die Informationskampagne in Rheinland-Pfalz nimmt die neugeschaffene länderübergreifende Marke unter dem Motto „Der ÖGD – Schützt. Hilft. Klärt auf.“ mit auf.  Diese ist mit Unterstützung des BIÖG (Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit) entstanden und wurde am 19. September 2025 veröffentlicht. Sie geht aus dem im Herbst 2020 zwischen Bund und Ländern geschlossenen „Pakt für den ÖGD“ hervor. Die Gesundheitsämter – das Gesicht des ÖGD Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist neben der ambulanten und stationären Versorgung ein zentraler Pfeiler der gesundheitlichen Daseinsvorsorge in Deutschland. Er umfasst Einrichtungen der Gesundheitsverwaltung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. In Rheinland-Pfalz reichen die Aufgaben der kommunalisierten Gesundheitsämter vom Gesundheitsschutz über Beratung bis hin zur Gesundheitsförderung. Nachfolgend ist eine nicht abschließende Auflistung der ÖGD-Aufgabenbereiche aufgeführt: •    Infektionsschutz – z. B. Meldewesen, Ausbruchsuntersuchungen, Kontaktpersonenmanagement •    Hygiene – z. B. Hygiene in medizinischen Einrichtungen •    Kinder- und Jugendgesundheitsdienst – z.B. Schuleingangsuntersuchungen •    subsidiäre Impfangebote, unterstützend zum ambulanten Regelsystem •    Beratung und Unterstützung – z. B. zu Kindergesundheit, psychischer Gesundheit oder sexuell übertragbaren Infektionen wie HIV •    Begutachtungen •    Gesundheitsberichterstattung •    Umweltbezogener Gesundheitsschutz – z.B. Trinkwasser- und Badewasserschutz Hintergrund Zu Beginn der Corona-Pandemie verständigten sich Bund und Länder im Jahr 2020 auf den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Pakt für den ÖGD) ( www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/O/OEGD/Pakt_fuer_den_OEGD.pdf )  um den ÖGD in Bund, Ländern und Kommunen zu stärken. Der Bund stellt dafür bis zum 31.12.2026 insgesamt vier Mrd. Euro bereit. Die Mittel werden für die Schaffung von zusätzlichem Personal in den Gesundheitsämtern ein-gesetzt, außerdem unter anderem für die Digitalisierung, die Attraktivitätssteigerung und die Schaffung zukunftsfähiger Strukturen des ÖGD. Im Aufgabenfeld Attraktivitätssteigerung gilt es unter anderem eine länderübergreifende Kommunikationsinitiative umzusetzen, die sich an die Bürgerinnen und Bürger mit dem Ziel wendet, den ÖGD in seiner ganzen Aufgabenbreite und Bedeutung für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung sichtbar und verständlicher zu machen. Hierfür wurde auch eine länderübergreifende Webseite www.oeffentlichergesundheitsdienst.de umgesetzt.

Trinkwasserverordnung

Die gesetzliche Grundlage zur Sicherung und Überwachung der Qualität des Trinkwassers ist das "Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutz-Gesetz - IfSG)”. Im § 37 Abs.1 IfSG wird die Qualität des Trinkwassers im Hinblick auf die menschliche Gesundheit grundsätzlich definiert: „Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist”. Weiterhin wird die Verpflichtung der Überwachung der Wassergewinnungs- und Wasserversorgungs-anlagen an die Gesundheitsämter übertragen. Die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung) legt detailliert Anforderungen fest für die Beschaffenheit des Trinkwassers, die Aufbereitung des Wassers, die Pflichten der Wasserversorger sowie die Überwachung des Trinkwassers. Mit der Trinkwasserverordnung wird die europäische "Richtlinie des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Richtlinie 98/83/EG)” in nationales Recht umgesetzt. Trinkwasser

Atemwegserkrankungen: Aktueller Wochenbericht (15/2025) online

Der neue SURE-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) mit Daten zu Atemwegserkrankungen in Rheinland-Pfalz ist online. Aktuell deuten die Surveillancesysteme des Landes auf ein mäßig-aktives Geschehen durch akute Atemwegsinfektionen hin, wobei unter den untersuchten Erregern in Kalenderwoche 14 Influenza und RSV dominieren. Im Rahmen der Surveillance respiratorischer Erreger (SURE) wurden in Kalenderwoche 14 insgesamt 64 Proben von den rheinland-pfälzischen Arztpraxen an das Landesuntersuchungsamt (LUA) eingesandt und dort untersucht. Außerdem wurden dem LUA auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern 245 Labornachweise von Influenza, 27 Labornachweise von COVID-19 und 158 Labornachweise des Respiratorischen-Synzytial-Virus (RSV) übermittelt. Influenza: Bei 10 (16%) aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Influenza-Virus nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein mäßig-aktives Infektionsgeschehen durch Influenza-Viren gemeldet, mit einem starken Rückgang der Meldungen im Vergleich zur Vorwoche (-38%). COVID-19 : Bei 0 (0%) aller bei SURE eingesandten Proben wurde SARS-CoV-2 nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein niedrig-aktives Infektionsgeschehen durch SARS-CoV-2 gemeldet. RSV : Bei 8 (13%) aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Respiratorische-Synzytial-Virus nachgewiesen. Die Surveillance nach Infektionsschutzgesetz erfasste derweil ein erhöhtes Infektionsgeschehen durch RSV, mit einem Rückgang der Meldezahlen im Vergleich zur Vorwoche (-21%). An SURE, einem gemeinsamen Projekt des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums und des LUA, nehmen mehr als 40 rheinland-pfälzische Haus- und Kinderarztpraxen teil. Fachleute erhoffen sich aus den gewonnenen Daten neue Erkenntnisse über die Ausbreitung und Verteilungsmuster der Erreger und ihrer Varianten. Gefährdete Personengruppen können so gezielter gewarnt und Impfempfehlungen angepasst werden. Die Wochenberichte für Rheinland-Pfalz finden Sie hier auf der LUA-Homepage .

SURE-Wochenbericht 17/2026: Rhinovirus dominiert Infektionsgeschehen

Der neue SURE-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) mit Daten zu Atemwegserkrankungen in Rheinland-Pfalz ist online. Aktuell deuten die Surveillancesysteme des Landes auf ein mäßiges Infektionsgeschehen durch akute Atemwegsinfektionen hin, wobei unter den im LUA nachgewiesenen Erregern in Kalenderwoche 16 Rhinovirus dominiert. Rhinoviren gehören neben Adenoviren, Metapneumoviren und Parainfluenzaviren seit Januar 2026 zum erweiterten Untersuchungsspektrum der Surveillance respiratorischer Erreger (SURE). Sie zählen zu den häufigsten Auslösern von Erkältungskrankheiten. Da sie auch bei Risikogruppen in der Regel milder verlaufen als Influenza A+B, SARS-CoV-2 und RSV, unterliegen sie nicht der Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz. Die Erweiterung des SURE-Spektrums zeigt aktuell: Während die Influenzafälle seit einigen Wochen deutlich zurückgehen, haben andere Erreger wie Rhinoviren einen größeren Anteil am Infektionsgeschehen. Im Rahmen der Surveillance respiratorischer Erreger (SURE) wurden in Kalenderwoche 16 insgesamt 50 Proben von den rheinland-pfälzischen Arztpraxen an das Landesuntersuchungsamt (LUA) eingesandt und dort auf die folgenden Erreger untersucht (Anzahl der Nachweise): SARS-CoV-2 (0); Influenza (1); RSV (2); Adenovirus (6); Metapneumovirus (1); Parainfluenzavirus (4); Rhinovirus (10). Außerdem wurden dem LUA auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern 14 Labornachweise von Influenza, 9 Labornachweise von COVID-19 und 45 Labornachweise des Respiratorischen-Synzytial-Virus (RSV) übermittelt.´ Influenza: Bei einem Anteil von 2% aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Influenza-Virus nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein niedriges Infektionsgeschehen durch Influenza-Viren gemeldet. COVID-19: Bei einem Anteil von 0% aller bei SURE eingesandten Proben wurde SARS-CoV-2 nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein niedriges Infektionsgeschehen durch SARS-CoV-2 gemeldet. RSV: Bei einem Anteil von 4% aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Respiratorische-Synzytial-Virus nachgewiesen. Die Surveillance nach Infektionsschutzgesetz erfasste derweil ein niedriges Infektionsgeschehen durch RSV. An SURE, einem gemeinsamen Projekt des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums und des LUA, nehmen mehr als 40 rheinland-pfälzische Haus- und Kinderarztpraxen teil. Fachleute erhoffen sich aus den gewonnenen Daten neue Erkenntnisse über die Ausbreitung und Verteilungsmuster der Erreger und ihrer Varianten. Gefährdete Personengruppen können so gezielter gewarnt und Impfempfehlungen angepasst werden. Die Wochenberichte für Rheinland-Pfalz finden Sie hier auf der LUA-Homepage .

SURE-Wochenbericht 16/2026: Niedriges Infektionsgeschehen durch akute Atemwegserreger

Der neue SURE-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) mit Daten zu Atemwegserkrankungen in Rheinland-Pfalz ist online. Aktuell deuten die Surveillancesysteme des Landes auf ein niedriges Infektionsgeschehen durch akute Atemwegserreger hin. Im Rahmen der Surveillance respiratorischer Erreger (SURE) wurden in Kalenderwoche 15 insgesamt 9 Proben von den rheinland-pfälzischen Arztpraxen an das Landesuntersuchungsamt (LUA) eingesandt und dort auf die folgenden Erreger untersucht (Anzahl der Nachweise): SARS-CoV-2 (0); Influenza (0); RSV (1); Adenovirus (0); Metapneumovirus (1); Parainfluenzavirus (0); Rhinovirus (2). Außerdem wurden dem LUA auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern 16 Labornachweise von Influenza, 11 Labornachweise von COVID-19 und 86 Labornachweise des Respiratorischen-Synzytial-Virus (RSV) übermittelt. Influenza: Bei einem Anteil von 0% aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Influenza-Virus nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein niedriges Infektionsgeschehen durch Influenza-Viren gemeldet. COVID-19: Bei einem Anteil von 0% aller bei SURE eingesandten Proben wurde SARS-CoV-2 nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein niedriges Infektionsgeschehen durch SARS-CoV-2 gemeldet. RSV: Bei einem Anteil von 11% aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Respiratorische-Synzytial-Virus nachgewiesen. Die Surveillance nach Infektionsschutzgesetz erfasste derweil ein mäßiges Infektionsgeschehen durch RSV, mit konstanten Meldezahlen im Vergleich zur Vorwoche (+2%). An SURE, einem gemeinsamen Projekt des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums und des LUA, nehmen mehr als 40 rheinland-pfälzische Haus- und Kinderarztpraxen teil. Fachleute erhoffen sich aus den gewonnenen Daten neue Erkenntnisse über die Ausbreitung und Verteilungsmuster der Erreger und ihrer Varianten. Gefährdete Personengruppen können so gezielter gewarnt und Impfempfehlungen angepasst werden. Die Wochenberichte für Rheinland-Pfalz finden Sie hier auf der LUA-Homepage .

SURE-Wochenbericht 15/2026: Rhinovirus dominiert Infektionsgeschehen

Der neue SURE-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) mit Daten zu Atemwegserkrankungen in Rheinland-Pfalz ist online. Aktuell deuten die Surveillancesysteme des Landes auf ein niedriges Infektionsgeschehen durch akute Atemwegserreger hin, wobei unter den im LUA untersuchten Erregern in Kalenderwoche 14 Rhinovirus dominiert. Rhinoviren gehören neben Adenoviren, Metapneumoviren und Parainfluenzaviren seit Januar 2026 zum erweiterten Untersuchungsspektrum der Surveillance respiratorischer Erreger (SURE). Sie zählen zu den häufigsten Auslösern von Erkältungskrankheiten. Da sie auch bei Risikogruppen in der Regel milder verlaufen als Influenza A+B, SARS-CoV-2 und RSV, unterliegen sie nicht der Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz. Die Erweiterung des SURE-Spektrums zeigt aktuell: Während die Influenzafälle seit einigen Wochen deutlich zurückgehen, haben andere Erreger wie Rhinoviren einen größeren Anteil am Infektionsgeschehen. Im Rahmen der Surveillance respiratorischer Erreger (SURE) wurden in Kalenderwoche 14 insgesamt 24 Proben von den rheinland-pfälzischen Arztpraxen an das LUA eingesandt und dort auf die folgenden Erreger untersucht (Anzahl der Nachweise): SARS-CoV-2 (0); Influenza (0); RSV (2); Adenovirus (2); Metapneumovirus (0); Parainfluenzavirus (0); Rhinovirus (10). Außerdem wurden dem LUA auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern 29 Labornachweise von Influenza, 7 Labornachweise von COVID-19 und 79 Labornachweise des Respiratorischen-Synzytial-Virus (RSV) übermittelt. Influenza: Bei einem Anteil von 0% aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Influenza-Virus nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein niedriges Infektionsgeschehen durch Influenza-Viren gemeldet.´ COVID-19: Bei einem Anteil von 0% aller bei SURE eingesandten Proben wurde SARS-CoV-2 nachgewiesen. Gleichzeitig wurde von den diagnostischen Laboren des Landes ein niedriges Infektionsgeschehen durch SARS-CoV-2 gemeldet. RSV: Bei einem Anteil von 8% aller bei SURE eingesandten Proben wurde das Respiratorische-Synzytial-Virus nachgewiesen. Die Surveillance nach Infektionsschutzgesetz erfasste derweil ein mäßiges Infektionsgeschehen durch RSV, mit einem starken Rückgang der Meldezahlen im Vergleich zur Vorwoche (-36%). An SURE, einem gemeinsamen Projekt des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums und des LUA, nehmen mehr als 40 rheinland-pfälzische Haus- und Kinderarztpraxen teil. Fachleute erhoffen sich aus den gewonnenen Daten neue Erkenntnisse über die Ausbreitung und Verteilungsmuster der Erreger und ihrer Varianten. Gefährdete Personengruppen können so gezielter gewarnt und Impfempfehlungen angepasst werden. Die Wochenberichte für Rheinland-Pfalz finden Sie hier auf der LUA-Homepage.

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