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s/information deer öffentlichkeit/Information der Öffentlichkeit/gi

Hochwassergefahrenkarte Wuppertal

<p>Die Hochwassergefahrenkarte Wuppertal ist eine im Auftrag der Stadt Wuppertal von der Firma cismet GmbH betriebene interaktive Internet-Kartenanwendung zur Information der Öffentlichkeit über Überflutungsrisiken im Zusammenhang mit Hochwasserereignissen. Sie stellt hierzu die Maximalwerte von Wassertiefen dar, die im Verlauf der drei vom Land NRW für die Wuppertaler Risikogewässer (Wupper, Schwelme, Mirker Bach, Morsbach, Hardenberger Bach, Deilbach) simulierten Hochwasser-Szenarien auftreten. Dazu wird ein Raster mit einer Kantenlänge von 1 m benutzt. Die Wassertiefen werden in der 2D-Kartendarstellung mit einem Farbverlauf visualisiert. In der 3D-Ansicht wird die Wasseroberfläche in den überfluteten Bereichen wie eine zweite digitale Geländeoberfläche in einem transparenten Blauton dargestellt. Sobald die Hochwassergefahrenkarte und die Starkregengefahrenkarte auf einem Endgerät in zwei Fenstern desselben Browsers gestartet werden, sind ihre 2D-Kartenausschnitte (Position und Maßstab) standardmäßig miteinander gekoppelt. Die Implementierung erfolgte ebenfalls durch die Firma cismet als Applikation innerhalb des Urbanen Digitalen Zwillings der Stadt Wuppertal (DigiTal Zwilling). Im Konzept des DigiTal Zwillings implementiert die Hochwassergefahrenkarte einen Teilzwilling, der dem Fachzwilling Klimawandel zuzuordnen ist. Die Hochwassersimulationen des Landes NRW erfolgen nach den Vorgaben der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EU-HWRM-RL) in einem Turnus von sechs Jahren für die Risikogewässer des Landes. Derzeit sind die im Dezember 2019 vorgelegten Ergebnisse des zweiten Umsetzungszyklus der EU-HWRM-RL verfügbar. Für die Hintergrundkarten nutzt die Hochwassergefahrenkarte Internet-Kartendienste (OGC-WMS) des Regionalverbandes Ruhr zur Stadtkarte 2.0, des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie zur basemap.de sowie der Stadt Wuppertal (True Orthophoto, Amtliche Basiskarte ABK und Hillshade). Technisch basiert die Hochwassergefahrenkarte auf Open-Source-Komponenten, insbesondere den JavaScript-Bibliotheken React, Leaflet und CesiumJS. Die Hochwassergefahrenkarte Wuppertal ist frei zugänglich für beliebige interne Nutzungen. Die Integration in eine eigene online-Applikation oder Website des Anwenders ist generell vertrags- und kostenpflichtig.</p> <p> </p>

Neue Ansätze der Umweltkommunikation zur ökologischen Modellstadt

Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt hat im Zusammenhang mit dem Aufbau der energieökologischen Modellstadt Ostritz-St. Marienthal mehrere Vorhaben finanziell gefördert. Dazu gehören u.a.: - Aufbau des Zentrums Mensch-Umwelt-Kultur; - Anlage eines Umwelt- und Lehrgartens; - Aufbau der Naturschutzstation Neißetal; - Dauerausstellung 'ENERGIE-WERK-STAD(T)T'; - Projekt 'Nachhaltiger Tourismus in der Region Ostritz-St. Marienthal'. Bei all den genannten Vorhaben ging es auch um Belange der Umweltbildung und der Umweltkommunikation. In diesem Zusammenhang wurden wichtige Erkenntnisse gewonnen, die nun einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht werden sollten. Deshalb war geplant, in der Schriftenreihe des Internationalen Begegnungszentrums St. Marienthal einen weiteren Band herauszugeben, der den Titel trägt: St. Marienthal: Aufbruch in die Zukunft. Der Band hat einen Umfang von 178 Seiten und enthält ca. 100 Abbildungen. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: Die einzelnen Beiträge des Bandes wurden von verschiedenen Personen ehrenamtlich erstellt. Mit diesem Band zur Vermittlung von Erfahrungen und neuen Erkenntnissen von Umweltkommunikation und Umweltbildung wird ein breites Publikum angesprochen. Der Band richtet sich ganz bewusst nicht nur an Umweltpädagoginnen und Umweltpädagogen. Will Umweltkommunikation und Umweltbildung erfolgreich sein, müssen künftig zwangsläufig neue gesellschaftliche Gruppen für ökologische Fragestellungen interessiert werden. Um bei diesen Gruppen Interesse an dem Band zu wecken, wurden außer Umweltthemen weitere Themenbereiche aufgenommen, von denen zu erwarten ist, dass sie ein breites Publikum ansprechen. Die Verbreitung des Bandes wird aber auch bei den mehr als 20 Umweltbildungs-Veranstaltungen jährlich, die im IBZ stattfinden, gezielt an Multiplikatoren weitergegeben. Fazit: Das Projekt wurde wie beantragt durchgeführt. Druck und Gestaltung des Bandes sind gut gelungen. Über 500 Exemplare des Bandes wurden bereits kostenlos verteilt. Wichtige Ziele des Projekts wurden bereits erreicht.

Badegewässer (Daten) Hamburg

Fachliche Beschreibung: Darstellung der Badegewässer und ihrer Überwachungsmessstellen im Internet. Organisatorische Rahmenbedingungen: Die EG-Badegewässerrichtlinie (2006/7/EG vom 15. Februar 2006) gibt die Anforderungen an die Überwachung und Einstufung der Qualität von Badegewässern, die Bewirtschaftung hinsichtlich der Qualität der Badegewässer sowie die Information der Öffentlichkeit über die Badegewässerqualität vor. Zur rechtlichen Umsetzung dieser EG-Richtlinie hat die Stadt Hamburg am 26. Februar 2008 die "Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer" erlassen. In dieser Verordnung sind insbesondere die Qualitätskriterien und Grenzwerte festgelegt, die während der Badesaison regelmäßig überwacht werden. Die Untersuchungsergebnisse der Badegewässer sind gegenüber der EU-Kommission berichtspflichtig und werden jährlich von dort abgefordert. Die Ergebnisse aller in der EU ausgewiesenen Badegewässer werden auf den Internetseiten der Europäischen Umweltagentur (EEA) veröffentlicht. Die Überwachungsergebnisse der in Hamburg ausgewiesenen Badegewässer werden während der Badesaison kontinuierlich im Internet veröffentlicht. (s. Verweise) Die Daten werden auch hier als WMS-Darstellungsdienst und WFS-Downloaddienst bereitgestellt.

Hamburger Luftmessnetz (HaLm)

Das Hamburger Luftmessnetz (HaLm) * betreibt 15 Messstationen zur Überwachung der Luftqualität * unterscheidet zwischen Hintergrund-, Ozon- und Verkehrs-Messstationen * misst kontinuierlich gemäß EU-Richtlinien und dem Bundesimmissionsschutzgesetz Die Hintergrund-Messstationen dienen der allgemeinen Luftüberwachung. Sie erfassen die Schadstoffkomponenten Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2) und Schwebstaub (Feinstaub-PM10: Partikel kleiner als 10 Mikrometer und Feinstaub-PM2,5: Partikel kleiner als 2,5 Mikrometer). Eine Station misst außerdem Kohlenmonoxid (CO). Die Ozon-Messstationen ermitteln neben Ozon (O3) auch die NO2- und NO-Belastungen. An den Verkehrs-Messstationen werden die für den Autoverkehr typischen Schadstoffe NO, NO2 und Feinstaub-PM10 bzw. Feinstaub-PM2,5 sowie z.T. Benzol und CO gemessen. Die Messungen finden gemäß EU-Richtlinien und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz kontinuierlich statt und erfüllen folgende Aufgaben/Zwecke: * Messungen nach den EU-Richtlinien für Feinstaub-PM10/PM2,5, Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2), Benzol, Kohlenmonoxid (CO) und Ozon (O3), umgesetzt in der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) * Ozonwarn- und -Informationsdienst * Information der Öffentlichkeit * Bereitstellung von Daten für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen * Aufstellung von Daten-Zeitreihen zur Ermittlung von Belastungstrends * allgemeine Überwachung der Luftqualität entsprechend der Vierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Nach automatischer und manueller Plausibilitätsprüfung werden die Messdaten in einer Datenbank vorgehalten und können in der Zentrale des Hamburger Luftmessnetzes mit verschiedenen Software-Tools ausgewertet werden. Aktuelle Stundenmittelwerte werden über Videotext (Norddeutscher Rundfunk NDR Seite 678, Hamburg1 Seite 155) und Internet (https://luft.hamburg.de) der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. In dem Internetangebot finden sich darüber hinaus zusammengefasste und historische Daten, Charakterisierungen der Messstationen sowie weitere inhaltliche Erläuterungen.

Hinweise zum Datenschutz

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin Datenschutzbeauftragter c/o Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin E-Mail: datenschutz@senmvku.berlin.de Datenschutzbeauftragte für die nachgeordneten Einrichtungen c/o Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin E-Mail: datenschutz-NE@senmvku.berlin.de Ihre Daten werden zur Bearbeitung Ihres Antrages / Ihrer Anfrage / Ihres Bescheides / Ihres Vertrages erhoben. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) verarbeitet bei der Wahrnehmung der ihr obliegenden im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben personenbezogene Daten. Zu den öffentlichen Aufgaben der SenMVKU gehört insbesondere auch die Öffentlichkeitsarbeit und dabei u.a. die Bereitstellung von Informationen für die Öffentlichkeit im Rahmen des vorliegenden Internetauftritts. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist hier Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. e) DS-GVO in Verbindung mit der entsprechenden innerstaatlichen oder europäischen Aufgabennorm bzw. in Verbindung mit § 3 BlnDSG. Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Einzelfall zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sein sollte, dient zudem Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) DS-GVO in Verbindung mit der entsprechenden Rechtsvorschrift, aus der sich die rechtliche Verpflichtung ergibt, als Rechtsgrundlage. Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. a) DS-GVO als Rechtsgrundlage. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient im Einzelfall auch Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. b) DS-GVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind. Als zivilrechtliche Vertragspartei wird die SenMVKU insbesondere im Bereich der Personalgewinnung und Beschaffung tätig. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. d) DS-GVO als Rechtsgrundlage. Ihre Daten wurden uns von Ihnen zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Antrages / Ihrer Anfrage / Ihres Bescheides / Ihres Vertrages übermittelt. Es werden folgende personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet: Name, Kontaktdaten, Bankdaten, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, beruflicher Werdegang, Familienstand, wirtschaftliche Verhältnisse, Geschlecht, Schulabschluss-/Ausbildungsnachweise. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus den Eingabemasken des Kontaktformulars und Feedbackformulars ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist. Wird auf Grund der Konversation ein Verwaltungsvorgang eingeleitet, gelten im Rahmen unserer Aktenführung dessen längere Aufbewahrungsfristen. Für die während des Absendevorgangs zusätzlich erhobenen personenbezogenen Daten gelten die gleiche Speicherdauer und Löschgründe. Sie haben gegenüber der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten: Recht auf Auskunft, Art. 15 DS-GVO Mit dem Recht auf Auskunft erhält der Betroffene eine umfassende Einsicht in die ihn angehenden Daten und einige andere wichtige Kriterien wie beispielsweise die Verarbeitungszwecke oder die Dauer der Speicherung. Es gelten die in § 24 BlnDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht. Recht auf Berichtigung, Art. 16 DS-GVO Das Recht auf Berichtigung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, unrichtige ihn angehende personenbezogene Daten korrigieren zu lassen. Recht auf Löschung, Art. 17 DS-GVO Das Recht auf Löschung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, Daten beim Verantwortlichen löschen zu lassen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn die ihn angehenden personenbezogenen Daten nicht mehr notwendig sind, rechtswidrig verarbeitet werden oder eine diesbezügliche Einwilligung widerrufen wurde. Es gelten die in § 25 BlnDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DS-GVO Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, eine weitere Verarbeitung der ihn angehenden personenbezogenen Daten vorerst zu verhindern. Dies ist beispielsweise zulässig, wenn der Betroffene die Daten für die Verfolgung anderer Rechte benötigt. Recht auf Widerspruch gegen die Erhebung, Verarbeitung und bzw. oder Nutzung, Art. 21 DS-GVO Das Recht auf Widerspruch beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, in einer besonderen Situation der weiteren Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen. Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DS-GVO Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, die ihn angehenden personenbezogenen Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten und sie ggf. an einen anderen Verantwortlichen weiterzuleiten. Gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 2 DS-GVO steht dieses Recht aber nicht zur Verfügung, wenn die Datenverarbeitung der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dient. Recht auf Widerruf der Einwilligung, Art. 7 DS-GVO Soweit die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf Grundlage einer Einwilligung erfolgt, kann der Betroffene diese jederzeit widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, Art. 77 DS-GVO Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht dem Betroffenen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DS-GVO verstößt. Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DS-GVO. Zuständige datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Alt-Moabit 59-61 10555 Berlin Eingang: Alt-Moabit 60 Tel.: (030) 13889-0 E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de Hier finden Sie gesonderte Informationen der Fachbereiche zur Datenverarbeitung: Datenschutzerklärung der Berliner Forsten Datenschutzerklärung des Pflanzenschutzamtes Berlin Datenschutzerklärung des Fischereiamtes Berlin Datenschutzerklärung der VISS-Geschäftsstelle Datenschutzerklärung der Personendosismessstelle Berlin

Bildungsverbund BatterieMD 'Ökosystem Batterie in Mitteldeutschland'

DAM Schutz und Nutzen-2: Konzepte zur Reduzierung der Auswirkungen anthropogener Drücke und Nutzungen auf marine Ökosysteme und die Artenvielfalt, Vorhaben: Ansätze zur Verbesserung des Umweltzustands der Eckernförder Bucht

Solartechnische Demonstrationsanlagen Katholische Kirchenstiftung St. Brigitta, Unterhaching

Gebäudecharakteristik und Konzeption der Anlagentechnik: Photovoltaik (PV)-Anlage: Kirche in Betonbauweise, Flachdach, Baujahr 1970, 580 m2 Bruttogeschossfläche zzgl. Sakristei und Kapelle im Anbau, Verwendung als Katholische Kirche. Solarthermie (ST)-Anlage: Wohnhaus mit Pfarrbüros in Betonbauweise, Flachdach, Baujahr 1970, 400 qm BGF, Verwendung als Pfarrhaus. Generator (PV-Module): Die Module werden aufgeständert auf dem Flachdach der Kirche montiert. Die Ständerkonstruktion trägt 2 Modulreihen, wird aus Edelstahl gefertigt und zur Optimierung der Sonneneinstrahlung an der Flachdachbrüstung der Nordseite montiert. Die Neigung beträgt 30 Grad. Die Ausrichtung ist Südost - 10 Grad. Es wurden 2 Strangwechselrichter vom Typ SMA verwendet. Strang 1: Typ SMA 2500 mit 2500 W, 18 Module und Strang 2 mit Typ SMA 2000 mit 2000 W, 16 Modulen. Modul-Typ Isofoton I-159/12MC zu je 159 W und 1,294 m2. Die Generatornennleistung beträgt 5,4 kW. Solarthermische Anlage: Die Montage erfolgt aufgeständert mit ca. 40 Grad Neigung in Südausrichtung auf dem Flachdach des Pfarrhauses. Die Nettofläche beträgt 7.6 m2, vorhandener 400 l Speicher, externer Plattenwärmetauscher. Die Verrohrung erfolgt in 18 mm Kupferrohr, Kollektor: LB Kollektorbausatz der Firma Wagner, Regelung ebenfalls Fa. Wagner. Geplante Maßnahmen zur Verbreitung: Erstellung und Veröffentlichung einer Studie, Info dazu an die örtlichen Presse (Süddeutsche Zeitung). Mitteilungen an die Bürger der politischen Gemeinde auf Bürgerversammlungen durch den Bürgermeister. Darstellung anlässlich des großen Zukunftsfestes in Unterhaching im Oktober 99. Begleitung des Projektes in der örtlichen und kirchlichen Presse. Infoständer an mehreren Sonntagen zur Darstellung des Projektes und zur Gewinnung von Spenden. Gemeinsame Aktionen/Veröffentlichungen mit den ISAR-Amperwerken (Netz-Einspeisung). Erstellung von Prospekten (Beschreibung des Projektes, Darstellung der Realisierung und der Förderung, der Eigenbeteiligung, technische Daten etc.) PR-Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Clearingstelle Kirche und Umwelt und dem Umweltbeauftragten der Diözese. Schautafeln vor der Kirche mit Anzeige der gewonnen Solarenergie. Vorträge und Führungen. Ausstellungen im Foyer des Rathauses. Fazit: Das Projekt kann als gelungen bezeichnet werden, es wurde von sehr vielen Gemeindemitgliedern, Bürgern und der Presse entsprechend gewürdigt. Aus unserer Sicht ist die Bundesförderung Ihren Zielvorstellungen durch Ihre Unterstützung der Solarmaßnahmen ein Stück näher gekommen.

Internationale Stadtklima Homepage

Die Zielsetzung der Internationalen Stadtklima Homepage (http://www.stadtklima.de) ist die kontinuierliche Bereitstellung von weltweiten Informationen zum Stadtklima. Sie beziehen sich u.a. auf Daten, Tagungen und Hilfsmittel zum Stadtklima. Ein Internet-Handbuch zum Stadtklima und ein Internet Journal zum Stadtklima sind in Vorbereitung. Die Internationale Stadtklima Homepage ist ein Gemeinschaftsprojekt zwischen dem Meteorologischen Institut der Universitaet Freiburg und der Abteilung Stadtklimatologie (Prof. Dr. Juergen Baumueller) des Amts fuer Umweltschutz der Landeshauptstadt Stuttgart.

Photovoltaik-Demonstrationsanlage Evangelische Kirchengemeinde Schonungen

Gebäudecharakteristik und Konzeption der Anlagentechnik: Gebäude: Kirche, Baujahr 1954, 205 qm Bruttofläche, Nutzung für Gottesdienste und gelegentliche Konzerte. PV-Anlage: - Aufdachgenerator, bestehend aus 30 Modulen je 120 Wp. Modulmasse 1456 x 731 mm; - 2 Strang-Wechselrichter Typ SMS Sunnyboy 2000 und 850. - Verschaltung mit Solarleitung Ho7-RN-F 1 x 4 qm; - Dachneigung 50 Grad, Himmelsrichtung 32 Grad Südwest. Geplante Maßnahmen zur Verbreitung: Die Anlage wurde am 5. September 2001 anlässlich des Gemeindefestes offiziell in Betrieb genommen. Strom wurde bereits einige Tage früher ins Netz eingespeist. Vorangegangen sind als Werbemaßnahmen 1 Sonderbeilage und weitere Artikel im Gemeindebrief, 1 Sonderbeilage im Gemeindeblatt (Amtliches Mitteilungsblatt für alle Haushalte der Großgemeinde), Auslage der Broschüre in diversen Läden in Schonungen selbst und in der Umgebung, Vorstellung in der Lokalpresse. Ab dem Jahr 2002 sind Öffentlichkeitsinformationen geplant im Rahmen einer Agenda 21-Arbeitsgruppe, der VHS-Aussenstelle Schonungen im Rahmen von Vorträgen und Besichtigungen usw. Das Anzeigemodul der Fa. Skytron ist an der Außenseite des Pfarrhauses angebracht und von jedem gut einsehbar. Fazit: Öffentliche Gebäude (Kirchen, Schulen, Kindergärten, Rathäuser) eignen sich hervorragend zur Verbreitung der solaren Stromerzeugung. Auf dem Neubau des Schonunger Rathauses wurde nach unserer Solaranlage inzwischen bereits eine weitere Anlage installiert. Ästhetische Vorbehalte werden gerade durch eine Anlage auf einem Kirchendach abgebaut, die durch den Förderanschub wohl zu erwartenden Preissenkungen werden im Zusammenhang mit dem EEG für eine weitere Verbreitung im privaten Bereich sorgen. Weitere Informationen zur Förderung bei Privatpersonen wären zur Weitergabe an diese sinnvoll.

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