API src

Found 3250 results.

Similar terms

s/informationgewinnung/Informationsgewinnung/gi

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen §   1 Zweck §   2 Anwendungsbereich §   3 Begriffsbestimmungen §   4 Gewässereigentum, Schranken des Grundeigentums §   5 Allgemeine Sorgfaltspflichten Kapitel 2 Bewirtschaftung von Gewässern Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen §   6 Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung §   6a Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen §   7 Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten §   8 Erlaubnis, Bewilligung §   9 Benutzungen §  10 Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung §  11 Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren §  11a Verfahren bei Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen §  11b Projektmanager §  11c Verfahren bei Wasserstoffinfrastrukturvorhaben §  12 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen §  13 Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung §  13a Versagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte Gewässerbenutzungen; unabhängige Expertenkommission §  13b Antragsunterlagen und Überwachung bei bestimmten Gewässerbenutzungen; Stoffregister §  14 Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung §  15 Gehobene Erlaubnis §  16 Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche §  17 Zulassung vorzeitigen Beginns §  18 Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung §  19 Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne §  20 Alte Rechte und alte Befugnisse §  21 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse §  22 Ausgleich zwischen konkurrierenden Gewässerbenutzungen §  23 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung §  24 Erleichterungen für EMAS-Standorte Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer §  25 Gemeingebrauch §  26 Eigentümer- und Anliegergebrauch §  27 Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer §  28 Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer §  29 Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele §  30 Abweichende Bewirtschaftungsziele §  31 Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen §  32 Reinhaltung oberirdischer Gewässer §  33 Mindestwasserführung §  34 Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer §  35 Wasserkraftnutzung §  36 Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern §  37 Wasserabfluss §  38 Gewässerrandstreifen §  38a Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Hangneigung an Gewässern §  39 Gewässerunterhaltung §  40 Träger der Unterhaltungslast §  41 Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung §  42 Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Küstengewässern §  43 Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern §  44 Bewirtschaftungsziele für Küstengewässer §  45 Reinhaltung von Küstengewässern Abschnitt 3a Bewirtschaftung von Meeresgewässern §  45a Bewirtschaftungsziele für Meeresgewässer §  45b Zustand der Meeresgewässer §  45c Anfangsbewertung §  45d Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer §  45e Festlegung von Zielen §  45f Überwachungsprogramme §  45g Fristverlängerungen; Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen §  45h Maßnahmenprogramme §  45i Beteiligung der Öffentlichkeit §  45j Überprüfung und Aktualisierung §  45k Koordinierung §  45l Zuständigkeit im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels Abschnitt 4 Bewirtschaftung des Grundwassers §  46 Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers §  47 Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser §  48 Reinhaltung des Grundwassers §  49 Erdaufschlüsse Kapitel 3 Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen Abschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz §  50 Öffentliche Wasserversorgung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen §  51 Festsetzung von Wasserschutzgebieten §  52 Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten §  53 Heilquellenschutz Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung §  54 Begriffsbestimmungen für die Abwasserbeseitigung §  55 Grundsätze der Abwasserbeseitigung §  56 Pflicht zur Abwasserbeseitigung §  57 Einleiten von Abwasser in Gewässer §  58 Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen §  59 Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen §  60 Abwasseranlagen §  61 Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen Abschnitt 3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen §  62 Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen §  62a Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen §  63 Eignungsfeststellung Abschnitt 4 Gewässerschutzbeauftragte §  64 Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten §  65 Aufgaben von Gewässerschutzbeauftragten §  66 Weitere anwendbare Vorschriften Abschnitt 5 Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten §  67 Grundsatz, Begriffsbestimmung §  68 Planfeststellung, Plangenehmigung §  69 Abschnittsweise Zulassung, vorzeitiger Beginn §  70 Anwendbare Vorschriften, Verfahren §  70a Planfeststellungsverfahren bei Häfen im transeuropäischen Verkehrsnetz §  71 Enteignungsrechtliche Regelungen §  71a Vorzeitige Besitzeinweisung Abschnitt 6 Hochwasserschutz §  72 Hochwasser §  73 Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete §  74 Gefahrenkarten und Risikokarten §  75 Risikomanagementpläne §  76 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern §  77 Rückhalteflächen, Bevorratung §  78 Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete §  78a Sonstige Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete §  78b Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten §  78c Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten §  78d Hochwasserentstehungsgebiete §  79 Information und aktive Beteiligung §  80 Koordinierung §  81 Vermittlung durch die Bundesregierung Abschnitt 7 Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation §  82 Maßnahmenprogramm §  83 Bewirtschaftungsplan §  84 Fristen für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne §  85 Aktive Beteiligung interessierter Stellen §  86 Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen §  87 Wasserbuch §  88 Informationsbeschaffung und -übermittlung Abschnitt 8 Haftung für Gewässerveränderungen §  89 Haftung für Änderungen der Wasserbeschaffenheit §  90 Sanierung von Gewässerschäden Abschnitt 9 Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen §  91 Gewässerkundliche Maßnahmen §  92 Veränderung oberirdischer Gewässer §  93 Durchleitung von Wasser und Abwasser §  94 Mitbenutzung von Anlagen §  95 Entschädigung für Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen Kapitel 4 Entschädigung, Ausgleich, Vorkaufsrecht §  96 Art und Umfang von Entschädigungspflichten §  97 Entschädigungspflichtige Person §  98 Entschädigungsverfahren §  99 Ausgleich §  99a Vorkaufsrecht Kapitel 5 Gewässeraufsicht § 100 Aufgaben der Gewässeraufsicht § 101 Befugnisse der Gewässeraufsicht § 102 Gewässeraufsicht bei Anlagen und Einrichtungen der Verteidigung Kapitel 6 Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen § 103 Bußgeldvorschriften § 104 Überleitung bestehender Erlaubnisse und Bewilligungen § 104a Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bei bestehenden Anlagen zur untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser § 105 Überleitung bestehender sonstiger Zulassungen § 106 Überleitung bestehender Schutzgebietsfestsetzungen § 107 Übergangsbestimmung für industrielle Abwasserbehandlungsanlagen und Abwassereinleitungen aus Industrieanlagen § 108 Übergangsbestimmung für Verfahren zur Zulassung von Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen Anlage 1 (zu § 3 Nummer 11) Anlage 2 (zu § 7 Absatz 1 Satz 3)

Wie grün sind bundesdeutsche Städte? - Fernerkundliche Erfassung und stadträumlich-funktionale Differenzierung der Grünausstattung von Städten in Deutschland (Erfassung der urbanen Grünausstattung)

Mit dem Weißbuch Stadtgrün 2017 hat sich der Bund den Arbeitsauftrag gegeben, urbanes Grün durch eine integrierte und nachhaltige Stadtentwicklungspolitik zu stärken. Valide, zeitreihenfähige und qualifizierte Informationen zur Grünausstattung und zum Grünvolumen fehlen aber bundesweit. Das Projekt zielt darauf ab, die Grünausstattung flächendeckend für alle deutschen Städte mittels Fernerkundung zu erfassen und ein Konzept für ein dauerhaftes Grünmonitoring zu definieren und umzusetzen. Ausgangslage: Zum urbanen Grün zählen grüne Freiräume innerhalb der Städte wie Parkanlagen, Friedhöfe, Kleingärten, Brachflächen, Spielbereiche und Spielplätze, Sportflächen, Straßenbegleitgrün und Straßenbäume. Hinzu kommen Grünflächen an öffentlichen Gebäuden, Naturschutzflächen, Wald und weitere Freiräume, die zur Gliederung und Gestaltung der Städte entwickelt, erhalten und gepflegt werden müssen. Auch private Gärten und landwirtschaftliche Nutzflächen sind ein wesentlicher Teil des städtischen Grünsystems. Bund, Länder und Kommunen benötigen fundierte Informationen, um sachlich-räumliche Defizite und kritische Entwicklungen beobachten und Handlungsbedarfe empirisch untermauern zu können. Grünflächen machen Städte für deren Bewohner attraktiv und steigern die allgemeine Umwelt- und Lebensqualität. Bei Fragen der sozialen Gerechtigkeit in der Stadt wird der Freiraumqualität im Wohnumfeld eine erhebliche Bedeutung beigemessen. Denn gerade Bewohnern sozial benachteiligter Quartiere stehen häufig weniger wohnungsnahe Grünflächen und damit weniger Erholungsmöglichkeiten im direkten Wohnumfeld zur Verfügung. Während einige Städte seit Jahren ein Monitoring ihres Stadtgrüns betreiben und wiederkehrende Erhebungen des städtischen Grünvolumens und Biotopkartierungen durchführen, fehlen auf der bundesweiten Ebene zuverlässige und flächendeckende Informationen zu diesem Thema. Mit diesem Projekt sollen grundlegende Fragen zur Ausstattung deutscher Städte mit urbanem Grün beantwortet werden. Bisher sind gesamtstaatliche Aussagen dazu nur auf der Grundlage von geotopographischen Daten zu treffen. Satellitendaten (Sentinel-2) aus dem europäischen Erdbeobachtungsprogramm Copernicus bieten sich hier als vielversprechende alternative Informationsquelle an. Neben bundesweiten Auswertungen auf Basis der Satellitenbilder wird in diesem Projekt untersucht, welche weiteren Datenquellen zur Informationsgewinnung zum urbanen Grün zur Verfügung stehen und wie stabile Zeitreihen (unterschiedliche Phänologie zum Aufnahmezeitpunkt usw.) aufgebaut werden können. Dazu werden Testgebiete in sieben Fallstudienstädten definiert. Die Betrachtung erfolgt dabei auf unterschiedlichen Maßstabsebenen (Städte, Stadtteile, Quartiere etc.).

Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit NRW (APUG NRW), Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit (APUG) NRW

Das Thema 'Environmental health' erfordert die enge Zusammenarbeit zwischen Verantwortlichen des Gesundheits- und des Umweltsektors. Um diesen Querschnittsbereich auch mit begrenzten Ressourcen erfolgreich zu bearbeiten, besteht - wie inzwischen weithin anerkannt - ein hoher Bedarf an neuen Formen des Informationsaustausches, der Abstimmung und Kooperation. Die sich entwickelnden Strukturen und Abläufe müssen evaluiert und optimiert werden. Vor diesem Hintergrund entstand auf europäischer Ebene eine Serie ministerieller Konferenzen 'Umwelt und Gesundheit'. Zur zweiten Europäischen Ministerkonferenz in Helsinki (1994) legte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den europäischen Aktionsplan Umwelt und Gesundheit (EHAPE) vor. Auf der Konferenz verpflichteten sich die teilnehmenden Mitgliedsstaaten, bis 1997 sogenannte Nationale Aktionspläne Umwelt und Gesundheit (National Environmental Health Action Plans, NEHAPs) zu erarbeiten. Im Jahre 1999 waren 40 der 51 Staaten dieser Verpflichtung nachgekommen. Das deutsche Aktionsprogramm - zu dem auch eine umfangreiche Dokumentation gehört - wurde unmittelbar vor der dritten Europakonferenz in London (1999) vom Bundesministerium für Umwelt und vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht. Gemäß NRW-Koalitionsvereinbarung 'Eine Allianz für Nordrhein-Westfalen' (Abschnitt I.3.11) vom Sommer 2000 wird nunmehr auch für NRW ein Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit entwickelt. Zur Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung des Programms auf Landesebene fördert das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) des Landes Nordrhein-Westfalen seit dem 1.10.2000 das Kooperationsprojekt 'Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit NRW', an dem die Universität Bielefeld und das Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst beteiligt sind. Projektaufgabe ist es, bei der Vorbereitung und Betreuung des Aktionsprogramms mitzuwirken und als wissenschaftliche Geschäftsstelle für das Aktionsprogramm zu fungieren. Das 'Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit NRW' soll sich an den WHO-Vorgaben, an bereits vorliegenden NEHAPs und am bundesdeutschen Aktionsprogramm orientieren. In Anlehnung an Modalitäten der Gesundheitsberichterstattung ist geplant, Teilaufträge vergeben werden, die der Erstellung schriftlicher Beiträge für das Aktionsprogramm dienen oder auf andere Weise die Erarbeitung der Aktionsprogrammes unterstützen. Es ist vorgesehen, daß das 'Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit NRW' in einem breit angelegten Informations- und Diskussionsprozeß - z.B. in einem zu schaffenden Forum - erarbeitet und unter den Beteiligten mit dem Ziel weitgehender Konsensbildung abgestimmt wird. Eine Evaluation des Vorhabens ist ebenfalls geplant.

Klimawandel und Gletschergeschichte am Kilimanjaro

Gletscher haben im 20. Jh. weltweit starke Rückgänge erfahren, was auch für Gletscher in den Tropen gilt. Obwohl die Gletscher am Kilimanjaro (Tansania) ähnliche Charakteristika wie andere tropische Gletscher aufweisen (starke Empfindlichkeit auf Klimaelemente, die von der Luftfeuchtigkeit gesteuert werden), verlangt die Untersuchung ihres Verhaltens eine spezielle Sichtweise. Diese ist notwendig, da am Kilimanjaro zwei verschiedene Gletschersysteme existieren: die tafelförmigen Gletscher auf dem Gipfelplateau und die Hanggletscher unterhalb des Gipfelplateaus auf den steilen Flanken des Berges. Plateaugletscher sind von seitlich zurückweichenden, vertikalen Eiskliffs umrandet, die zu einer stetigen Abnahme der Ausdehnung von Plateaugletschern führen - selbst wenn sich auf deren horizontalen Oberflächen Schnee und folglich Gletschermasse ansammelt. Ein Vorprojekt konnte belegen, dass die klimatische Hauptursache für den seit 1880 andauernden Rückgang der Gletscher am Kilimanjaro ein regional trockeneres Klima seit dem späten 19. Jh. ist. Ebenso wurde klar, dass das gegenwärtige Klima die Gletscher nahe an das vollständige Verschwinden drängt. Dies wirft wiederum die Frage auf, unter welchen Klimabedingungen sie überhaupt existieren und sich bilden konnten. Das beantragte Projekt setzt sich daher das Ziel, eine mindestens 500 Jahre umfassende Zeitreihe des Gletscherverhaltens am Kilimanjaro zu rekonstruieren. Da andere Rekonstruktionen (v.a. Seespiegelstände) andeuten, dass die regionalen Klimaschwankungen vor 1880 größer als nachher waren, scheint es möglich, dass die Gletscher am Kilimanjaro eine relativ kurze Lebenszeit und daher ein zyklisches Verhalten aufweisen. Im vorgeschlagenen Projekt werden meteorologische Messungen im Gipfelbereich des Kilimanjaro dazu dienen, ein Massenbilanzmodell anzutreiben, zu kalibrieren und zu validieren. Dieses an der Physik der Gletscher orientierte Modell quantifiziert den Massenaustausch zwischen Gletscher und Atmosphäre. Input-Daten, die mehrere Jahrhunderte umfassen, sollen schließlich aus Simulationen des Paläoklimas mit gekoppelten Zirkulationsmodellen (globale Klimamodelle) kommen. Um den Klimamodell-Output auf die lokalen Verhältnisse am Kilimanjaro zu transferieren, ist eine Regionalisierungstechnik (statistisches Downscaling) notwendig. Durch die Anwendung des regionalisierten Datensatzes auf das Massenbilanzmodell entsteht im letzten Schritt eine mindestens 500-jährige Reihe des Gletscherverhaltens (und potenzieller Zyklizität) am Kilimanjaro, die mit (a) anderen Rekonstruktionen von klimaempfindlichen Umweltsystemen (Seestände, Eisbohrkerne) und (b) der großräumigen Klimadynamik im Zirkulationsmodell verglichen werden kann. Der experimentelle Teil des Projekts betrifft die Modellierung der vertikalen Eiskliffs sowie die Erzeugung zeitlich hochaufgelöster lokaler Daten aus dem globalen Klimamodell. usw.

Allergiegefahr durch die Beifuß-Ambrosie

Ziel: Eintragswege der Ambrosia-Pflanze erkennen. Methode: intensive Untersuchungen zu Verbreitung und Einschleppungswegen der Beifuß-Ambrosie durch - Literaturrecherche (floristisch orientierte Zeitschriften, Verbreitungsatlanten, Internet) - Expertenbefragung - Auswertung von Basisdaten der Zentralstelle für Floristische Kartierung - Auswertung von Pollenmessdaten von 30 Pollenmessstationen - Gezielte Nachsuche von gemeldeten Vorkommen und potenziellen Einschleppungslokalitäten (Ölmühlen, Binnenhäfen, Bahnhöfe) - Geländekartierungen und vegetationskundliche Untersuchungen in Süd- und Ostdeutschland - Untersuchung von Vogelfutterproben auf Ambrosia-Früchte - Bestimmung von Keimungsraten - Populationsbiologische Untersuchungen auf dem Versuchsbeet im Botanischen Garten der Universität Frankfurt am Main - Bekämpfungsversuche.

Jahrringstrukturanalysen an Buchen (Fagus sylvatica) und Fichten (Picea abies) von den Standorten der Bodenzustandserfassung in Baden-Württemberg

m Rahmen des Kooperationsprojekts zwischen dem Institut für Waldwachstum und der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) Freiburg werden Bohrkerne von Fichten und Buchen zellstrukturanalytisch untersucht und im Hinblick auf Trockenstressreaktionen in den Jahren 1976 und 2003 ausgewertet. Die Untersuchungsbäume wurden an den Standorten der Bodenzustandserfassung (BZE) in Baden-Württemberg ausgewählt. Die Auswertungen stellen eine wesentliche empirische Grundlage für die Validierung von Geländewassermodellen dar, die im Zusammenhang eines fachübergreifenden Forschungsprojektes zur Klimafolgenforschung an der FVA stehen und zur Quantifizierung von Trockenstress-Intensitäten dienen.

ArTTA-10mL: Ein Instrument für die 39Ar-Datierung von kleinen Eis- und Wasserproben

Das Edelgasradioisotop 39Ar ist von großem Interesse für die Datierung in Ozeanographie, Glaziologie und Hydrogeologie, da es das einzige Isotop ist, das den wichtigen Altersbereich zwischen ca. 50 und 1000 Jahren abdeckt. Die fundamental neue Messmethode der Atom Trap Trace Analysis (ATTA), welche die 81Kr Datierung zum ersten Mal möglich gemacht hat, besitzt das Potenzial, die Anwendungen von 39Ar zu revolutionieren, indem sie die benötigte Probengröße um einen Faktor 100 bis 1000 reduziert. In einem Vorgängerprojekt haben wir zum ersten Mal gezeigt, dass die Messung von 39Ar an natürlichen Proben mit ATTA möglich ist, allerdings benötigten wir dazu immer noch Tonnen von Wasser. Vor kurzem haben wir anhand von Proben aus ersten Pilotprojekten mit Ozeanwasser und alpinem Eis gezeigt, dass die 39Ar-ATTA (ArTTA) Messung an Proben von ca. 25 L Wasser oder 10 mL Ar oder weniger möglich ist. Dieser Erfolg eröffnet komplett neue Perspektiven für die Anwendung der 39Ar-Datierung, die sehr wertvolle Information ergeben wird, die ansonsten nicht zugänglich wäre. Der Bedarf für solche Analysen, insbesondere im Gebiet der Spurenstoff-Ozeanographie, ist gut etabliert und dokumentiert durch Unterstützungsschreiben von unseren derzeitigen Partnern für ArTTA Anwendungen. Dieser Antrag wird es uns ermöglichen, die weltweit ersten ArTTA Geräte zu bauen, die auf Routinebetrieb mit kleinen Proben ausgelegt sind. Wir streben den Aufbau einer 39Ar-Datierungsplattform an, welche die Anforderungen für die Datierung in den Feldern der Grundwasserforschung, Ozeanographie und Gletscherforschung erfüllt. Um sinnvolle Anwendungen in der Tracerozeanographie zu ermöglichen, wird eine Kapazität von mindestens 200 Proben pro Jahr benötigt. Das neue Gerät für die Forschung wird damit lange angestrebte Anwendungen erlauben, die sonst nicht möglich wären. Basierend auf bisheriger Forschung haben wir einen klaren Plan für den Aufbau einer kompletten Plattform für den Betrieb von ArTTA: Eine neue Probenaufbereitungslinie basierend auf dem Gettern von reaktiven Gasen erlaubt die Abtrennung von bis zu 10 mL reinem Ar aus kleinen (kleiner als 25 L Wasser oder 10 kg Eis) Umweltproben in wenigen Stunden. Diese Proben werden zum ArTTA Gerät transferiert, welches aus zwei Modulen besteht: Das Optik-Modul erzeugt die benötigten Laserfrequenzen und Laserleistung, das Atom-Modul ist der Teil in dem die Atome mit atomoptischen Werkzeugen detektiert werden, die wir im Prototyp aus dem vorherigen Projekt realisiert haben. So weit als möglich wird die Anlage aus zuverlässigen, hochleistungsfähigen kommerziellen Teilen gebaut. Das System wird in einer hochkontrollierten Containerumgebung installiert, was einen modularen Aufbau gewährleistet, der in Zukunft an unterschiedlichen Orten aufgebaut werden kann.

Entwicklung von Fuzzy-Set-Theorie-basierten Verfahren für die Anwendung in einem Bodeninformationssystem

Methoden der Fuzzy-Set-Theorie können in unterschiedlichen bodenkundlichen Teildisziplinen den üblicherweise angewendeten Methoden der Klassifikation, Behandlung von Datenunsicherheiten und Modellierung deutlich überlegen sein, da sie bei geringeren Informationsverlusten einen flexibleren Umgang mit Parameterunschärfen erlauben. Derzeit besteht ein wachsender Bedarf an der Entwicklung von Verfahren, welche künftig die während der Datenverarbeitung in Bodeninformationssystemen auftretenden Informationsverluste minimieren, die Klassifikationsgüte erhöhen und eine direkte Qualitätsbeurteilung von Karten ermöglichen. In enger Kooperation mit Geologischen Landesämtern ist daher die Erarbeitung entsprechender, auf der Fuzzy-Set-Theorie basierender Verfahren zur automatisierten Bodenklassifikation nach der deutschen Bodenkundlichen Kartieranleitung sowie für die differenzierte Bewertung von Bodenfunktionspotentialen vorgesehen. Um die Ergebnisse hinreichend abzusichern und ihre Interpretationsfähigkeit zu gewährleisten, soll insbesondere die Überprüfung der verwendeten Fuzzy-Parameter und Operatoren im Zentrum der Arbeiten stehen. Unter Nutzung der auch in den Geologischen Landesämtern angewendeten geographischen Informationssysteme zur Durchführung des Vorhabens soll eine mögliche praktische Umsetzung der Ergebnisse im Rahmen von Bodeninformationssystemen untersucht werden.

Ergänzende Arbeiten zum BMU-Vorhaben SR 2560 - Auswertung Betriebserfahrung

Die Erfahrungen aus dem Betrieb der Kernkraftwerken sind eine wesentliche Erkenntnisquelle zur Beurteilung und Weiterentwicklung des Sicherheitsniveaus der Anlagen. Betriebserfahrungen werden daher seit langem systematisch ausgewertet. In dem vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) initiierten Vorhaben liegt der Schwerpunkt auf den Aspekten, die anlagenübergreifend von Bedeutung sind. Das Öko-Institut ist an der Auswertung von meldepflichtigen Ereignissen und sonstigen sicherheitsrelevanten Informationen zum Betriebsgeschehen beteiligt. Dies steht in engem Zusammenhang mit der laufenden Beratung und Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung im BMU. Die inhaltlichen Schwerpunkte werden zum einen durch das aktuelle Tagesgeschehen bestimmt. Zum anderen sind die vom Öko-Institut eingebrachten Arbeitspunkte darauf ausgerichtet, moderne Aspekte in der Ereignisauswertung zu ergänzen (z.B.: ausgewogene Berücksichtigung menschlicher, technischer und organisatorischer Faktoren; internationale Entwicklungen; Einbeziehung zusätzlicher Informationsquellen). Das Vorhaben wird in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH durchgeführt.

Technical support on Best Environmental Management Practice Lot 1: in the manufacture of electronic and electrical equipment sector

According to the technical specifications the study aims to achieve the following objectives: - Collect technological, environmental and economic information in view of preparing a reference document on best environmental management practice for the EEE manufacturing sector, considering the whole value chain and with specific focus on supply chain management, manufacturing and recycling of end-of-use products; - Prepare a list of experts in improvement of environmental performance in the EEE manufacturing sector, which the JRC can involve in the development of the Sectoral Reference Document (SRD).

1 2 3 4 5323 324 325