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kommunaler Metadatenkatalog Sachsen-Anhalt

Der kommunale Metadatenkatalog Sachsen-Anhalt ist eine Datenbank mit Metainformationen. Die Datenerfassung erfolgt dezentral, in der Metadatenerfassungskomponente der Software InGrid, über den Web-Browser. Folgende Informationen können, unterteilt nach 7 Objektklassen, erfasst werden: * Anwendung * Datenbank * Geodatensatz * Geodatendienst * Dokument * Organisationseinheit * Projekt Erfasst werden weiterhin Adressdaten von Einrichtungen, die Auskunft über die erfassten Umweltinformationen geben können. Strukturiert werden die Adressdaten nach: * Institutionen * Einheiten * Personen Die Daten können im Metadatenportal MetaVer.de, im Umweltinformationsnetz Sachsen-Anhalt (UINST), im Geoportal Sachsen-Anhalt, im Geoportal.de und im INSPIRE-Geoportal recherchiert werden.

Dokumente für die Ausbildung zur Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern im Sinne des NotSanG

Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, mit Hinweis des Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt auf die Zuständigkeit des Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Bezug auf meine Anfrage bitte ich Sie mir Folgendes zu zusenden: - Rahmenlehrpläne des Landes Sachsen-Anhalt bzw. der staatlich anerkannten Schulen für die Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern in ihrem Zuständigkeitsbereich, respektive dem Land Sachsen-Anhalt, für die Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern im Sinne des NotSanG - Berufsausbildungspläne des Landes Sachsen-Anhalt bzw. der staatlich anerkannten Schulen für die Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern in ihrem Zuständigkeitsbereich, respektive dem Land Sachsen-Anhalt, für die Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern im Sinne des NotSanG - Curricula des Landes Sachsen-Anhalt bzw. der staatlich anerkannten Schulen für die Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern in ihrem Zuständigkeitsbereich, respektive dem Land Sachsen-Anhalt, für die Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern im Sinne des NotSanG - Lern- und Kompentenzziele des Landes Sachsen-Anhalt bzw. der staatlich anerkannten Schulen für die Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern in ihrem Zuständigkeitsbereich, respektive dem Land Sachsen-Anhalt, für die Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern im Sinne des NotSanG - Kann-Listen des Landes Sachsen-Anhalt bzw. der staatlich anerkannten Schulen für die Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern in ihrem Zuständigkeitsbereich, respektive dem Land Sachsen-Anhalt, für die Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern im Sinne des NotSanG (falls vorhanden) - Stundenpläne des Landes Sachsen-Anhalt bzw. der staatlich anerkannten Schulen für die Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern in ihrem Zuständigkeitsbereich, respektive dem Land Sachsen-Anhalt, für die Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern im Sinne des NotSanG (falls vorhanden) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit von Fabriken mit Building Information Modeling

Datenschutzerklärung zur Wald.Berlin.Klima.-App

Diese Datenschutzerklärung erfolgt nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) . Hiermit informieren wir Sie über die Erhebung und weitere Verarbeitung personenbezogener Daten bei dem Herunterladen und der Nutzung dieser App. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, wie zum Beispiel Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Nutzerverhalten. I. Verantwortliche Stelle Betreiber dieser App und Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Berliner Datenschutzgesetzes ist: Berliner Forsten, Landesforstamt Berlin Dahlwitzer Landstraße 4, 12587 Berlin Telefonnummer: +49 (0)30 641937-0 II. Datenschutzbeauftragte Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter: datenschutz-NE@senmvku.berlin.de Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin III. Verarbeitung personenbezogener Daten 1. Beim Herunterladen der App werden die erforderlichen Informationen an den jeweiligen App-Store (Apple oder Google Play) übertragen, also insbesondere Nutzername, E-Mail-Adresse, Kundennummer Ihres Accounts, Zeitpunkt des Downloads und die individuelle Gerätekennziffer. Auf diese Datenerhebung haben wir keinen Einfluss und sind nicht dafür verantwortlich. Insofern gelten die Datenschutzbedingungen des betreffenden App-Stores. Über diese können Sie sich hier informieren: Apple: https://www.apple.com/de/privacy/ Google Play: https://policies.google.com/privacy?hl=de&gl=de 2. Wenn Sie der Nutzung ihrer Standortdaten zugestimmt haben, nutzt die App ihre jeweiligen Standortdaten bei aktiver Nutzung der App als auch im Hintergrund, wenn die App geschlossen ist. Die Nutzung der App erfordert die Nutzung Ihrer jeweiligen Standortdaten,. Anhand dieser Daten werden Sie bei dem Waldbesuch an den entsprechenden Orten auf ein Audioangebot hingewiesen werden. Das Signal wird von eingebauten BEACONS vor Ort ausgestrahlt. Ihre Standortdaten werden weder gespeichert noch an Dritte übertragen, sondern dienen nur der Funktion der App. Die App kann Sie bei dem Waldbesuch an entsprechenden Orten auf ein Audioangebot hinweisen. Das Signal wird von eingebauten BEACONS vor Ort ausgestrahlt. Wenn Sie von dieser Funktion Gebrauch machen wollen, müssen Sie der Nutzung Ihrer Standortdaten zustimmen. Sodann nutzt die App Ihre jeweiligen Standortdaten sowohl bei aktiver Nutzung der App als auch im Hintergrund, wenn die App geschlossen ist. Ihre Standortdaten werden weder gespeichert noch an Dritte übertragen, sondern dienen nur der Funktion der App. Darüber hinaus ist es für die Nutzung der App ist es in der Regel nicht erforderlich, dass Sie personenbezogene Daten mitteilen. Das ist lediglich der Fall, wenn Sie das in der App vorhandene Kontaktformular verwenden. Hierbei werden folgende Daten verarbeitet: Geschlecht, Name und Vorname, E-Mail-Adresse und der Zeitpunkt der Übermittlung. Für die Verarbeitung dieser Daten wird im Rahmen des Absendevorgangs Ihre Einwilligung eingeholt und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist bei Vorliegen Ihrer Einwilligung Art. 6 Abs. 1 lit. a DSG-VO. Empfänger der Daten sind die Berliner Forsten. Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte ist nicht geplant. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus dem Kontaktformular dient uns allein zur Bearbeitung Ihres Anliegens. Die sonstigen während des Absendevorgangs verarbeiteten personenbezogenen Daten dienen dazu, einen Missbrauch des Kontaktformulars zu verhindern und die Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme sicherzustellen. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Bearbeitung Ihres Anliegens nicht mehr erforderlich sind. Das ist der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer oder der Nutzerin beendet ist, der betroffene Sachverhalt also geklärt ist. Wird auf Grund der Konversation ein Verwaltungsvorgang eingeleitet, gelten im Rahmen unserer Aktenführung dessen längeren Aufbewahrungsfristen. Informationen hierzu können Sie bei uns erfragen. Für die während des Absendevorgangs zusätzlich erhobenen personenbezogenen Daten gelten die gleiche Speicherdauer und Löschgründe. 3. Diese App selbst erhebt und verarbeitet darüber hinaus keine personenbezogenenten. Die App nutzt außerdem keine Analyse-Tools wie zum Beispiel Google Analytics. Sie kann nach der Installation ohne Zugriff auf das Internet verwendet werden. IV. Rechte der betroffenen Person Sie haben gegenüber der verantwortlichen Stelle das Recht: auf Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten (dazu gehören auch Auskünfte über Zweck, Empfänger und Dauer der Speicherung) nach Art. 15 DSGVO, auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten gemäß Art. 16 DSGVO, auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO, auf Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Art. 18 und 20 DSGVO sowie der Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit gemäß Art. 21 Absatz 1 DSGVO zu widersprechen. Legen Sie Widerspruch ein, werden Ihre personenbezogenen Daten in der Regel nicht mehr verarbeitet. Ausnahmen bestehen, soweit entweder zwingende schutzwürdige Gründe bestehen, die gegenüber Ihren Interessen, Rechten und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerspruch erfolgten Verarbeitung wird durch den Widerspruch nicht berührt. Zur Wahrung der in dieser Ziffer genannten Rechte kann sich jede betroffene Person an die verantwortliche Stelle wenden. Zudem können Sie sich – wenn Sie der Auffassung sind, dass bei der Verarbeitung Ihrer Daten Vorschriften der DSGVO nicht beachtet werden – mit einer Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde wenden (Art. 77 DSGVO). Das kann die Behörde ihres Wohnsitzes, grundsätzlich aber auch jede andere Datenschutzaufsichtsbehörde sein. Aufsichtsbehörde für die öffentlichen Stellen des Landes Berlin ist die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, die sie wie folgt kontaktieren können: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Friedrichstraße 219 10969 Berlin Tel.: +49 30 13889-0 E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen die Berliner Forsten keine Gewähr für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Untätigkeit der Stadt Marburg – Bitte um aufsichtsbehördliche Prüfung nach HUIG

Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mich am 6. Januar 2025 mit mehreren Anträgen nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG), hilfsweise nach dem HDSIG bzw. VIG, an die Stadt Marburg (<<E-Mail-Adresse>>) gewandt. Trotz mehrfacher Erinnerungen per E-Mail erfolgte bis heute 21. Oktober 2025 weder eine Eingangsbestätigung noch eine inhaltliche Antwort. Damit hat die Stadt die gesetzliche Frist des § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG deutlich überschritten. Die Anträge betrafen: 1. die Anzahl der im Jahr 2023 und 2024 durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung und durch private Personen gemeldeten Behinderungen sowie die Zahl der durch Abschleppen oder Umsetzen beseitigten Behinderungen, 2. die Anzahl der im Jahr 2023 und 2024 gemeldeten Falschparker auf Radwegen und Gehwegen, getrennt nach Anzeigen durch Privatpersonen, 3. die Anzahl der im Jahr 2023 und 2024 durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung und durch Privatpersonen gemeldeten Ordnungswidrigkeiten nach StVO. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, sind Angaben über den ruhenden Verkehr, Verkehrsverstöße und deren Bearbeitung Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG, da sie Tätigkeiten betreffen, die Auswirkungen auf Umweltbestandteile und deren Schutzbereiche (Fuß- und Radverkehrsflächen) haben. Sie sind umweltrelevant, da sie direkten Bezug auf Verkehrsfluss, Luftqualität, Abgase, Feinstaubbelastung und Lärm in der Stadt Marburg haben. Eine Verzögerung bei der Bereitstellung dieser Informationen beeinträchtigt die Transparenz über umweltbezogene Belastungen im städtischen Raum und die öffentliche Informationsfreiheit nach HUIG. Ich bitte Sie daher, die Untätigkeit der Stadt Marburg aufsichtsrechtlich zu prüfen, die Stadt zur Bearbeitung oder Weiterleitung meiner Anträge anzuhalten und mich über das Ergebnis zu informieren. Wie Ihnen ebenfalls bekannt sein dürfte, besteht die Antwortpflicht nach dem HUIG unabhängig davon, ob eine Kommune eine Informationsfreiheitssatzung nach § 81 Abs. 1 Nr. 7 HDSIG erlassen hat. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Metadatenkatalog Sachsen-Anhalt (MDK-LSA)

Die Landesverwaltung und die Kommunalen Spitzenverbände in Sachsen-Anhalt sind übereingekommen, einen zentralen Metadatenkatalog einzusetzen. Er steht allen geodatenhaltenden Behörden und Stellen des Landes sowie den Kommunen zur Erfassung ihrer Metadaten kostenfrei zur Verfügung. Für den Metadatenkatalog wird die Software InGrid®Catalog eingesetzt. Die Metadaten können dezentral über das Internet erfasst und darüber auch online aktualisiert werden. Der einheitliche Metadatendienst umfasst neben dem Metadatenkatalog und der Erfassungskomponente verschiedene Funktionen für die Recherche nach Geodaten. Dem Ansatz verteilten Arbeitens und dem Grundsatz der einmaligen Pflege folgend müssen die Metadaten also nur einmal erfasst werden. Durch die Verwendung von sogenannten Metadatenbrokern können die Daten überall gefunden werden, auf Landes-, auf Bundes- und auf der Europaebene. Der Metadatenkatalog wird in einer Länderkooperation weiterentwickelt und auf der Plattform MetaVer veröffentlicht. MetadatenVerbund (MetaVer) ist ein gemeinsames Metadatenportal der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Sachsen-Anhalt. Der gemeinsame Betrieb der Metadatenkataloge wird durch die Freie und Hansestadt Hamburg organisiert, für den Inhalt der Kataloge sind aber die einzelnen Bundesländer verantwortlich. Der MetadatenVerbund (MetaVer) bietet mehrere Möglichkeiten, behördliche Informationen zu finden. Mit MetaVer können Sie zeitgleich in mehreren Katalogen nach Datensätzen, digitalen Karten, Anwendungen, Metadaten und Dokumenten recherchieren, die gängigen Internet-Suchmaschinen verborgen bleiben.

Metadatenkatalog Sachsen-Anhalt

Der Metadatenkatalog Sachsen-Anhalt ist eine Datenbank mit Metainformationen. Die Datenerfassung erfolgt dezentral, in der Metadatenerfassungskomponente der Software InGrid, über den Web-Browser. Folgende Informationen können, unterteilt nach 7 Objektklassen, erfasst werden: * Anwendung * Datenbank * Geodatensatz * Geodatendienst * Dokument * Organisationseinheit * Projekt (Der Katalog kann Metadaten mit OpenData-Kennzeichnung bereitstellen.) Erfasst werden weiterhin Adressdaten von Einrichtungen, die Auskunft über die erfassten Umweltinformationen geben können. Strukturiert werden die Adressdaten nach: * Institutionen * Einheiten * Personen Die Metadaten werden im Metadatenportal MetaVer.de, im Umweltinformationsnetz Sachsen-Anhalt (UINST), im Geoportal Sachsen-Anhalt, im Geoportal.de und im INSPIRE-Geoportal für die Suche bereitgestellt. Zusätzlich können Geodatensätze, Geodatendienste und Geoanwendungen über die Suche im Landesportal Sachsen-Anhalt recherchiert werden.

Leitfäden und Handreichungen für Remonstrationen von Beamten

Antrag nach dem IZG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche ministeriumsinterne Leitfäden, Handreichungen oder sonstige Dokumente die das Remonstrationsrecht für Beamte des Ministeriums zum Gegenstand haben. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA). Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Antrag auf Zugänglichmachung von Umweltinformationen gem. § 3 UIG – Genehmigungsverfahren Hähnchenmastanlage Sauwohl Immo GmbH, Braunsbedra OT Großkayna

Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, Gegenstand meines Antrags ist das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG zum Antrag der Sauwohl Immo GmbH, Diemenweg 1, 39387 Oschersleben, auf Errichtung und Betrieb einer Hähnchenmastanlage mit einer Kapazität von 870.000 Tieren auf dem Grundstück in 06242 Braunsbedra, OT Großkayna, Gemarkung Großkayna. Die vollständigen Antragsunterlagen waren im Zuge der öffentlichen Auslegung (06.02.2026 - 05.03.2026) online zugänglich, sind mittlerweile jedoch bis auf den UVP-Bericht nicht mehr abrufbar. Ich bitte um erneute Zugänglichmachung sämtlicher Antragsunterlagen in der Form, in der sie öffentlich ausgelegt wurden, insbesondere: - der Anlagenbeschreibung / Kurzbeschreibung des Vorhabens - der Betriebsbeschreibung - sämtlicher technischer Antragsunterlagen (Formular 1 nebst Anlagen) - der Immissionsprognosen (Geruch, Staub/Bioaerosole, Ammoniak/Stickstoffdeposition, Schall), sofern nicht bereits Bestandteil des UVP-Berichts - ggf. bereits vorliegender Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange Sofern einzelne Unterlagen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten, bitte ich um Übersendung der übrigen, nicht geschützten Unterlagen sowie um kurze Mitteilung, welche Teile aus welchem Grund zurückgehalten werden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Auswirkungen der Hitzewelle vom 18. bis 28. Juni 2026 auf landwirtschaftlich gehaltene Tiere

Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Todesmeldungen bei Rindern Die Anzahl der im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) erfassten Todesmeldungen (Verendung bzw. Tötung ohne Schlachtung) für Rinder, bezogen auf das Verendungsdatum (nicht Meldedatum) und aufgeschlüsselt nach Kalenderwochen (KW): a) für die KW 23 bis 28 des Jahres 2026 b) für die entsprechenden KW der Jahre 2021 bis 2025 c) Aufschlüsselung nach Alter (bis 6 Monate/Jungrinder/ausgewachsene Rinder) d) Gesamtrinderbestand zum Stichtag 1. Juni der Jahre 2021 bis 2026. Die zuständigen Behörden des Landes sind datenführende Stellen der HIT-Datenbank nach der Viehverkehrsverordnung und Todesfälle bei Rindern werden dort systematisch erfasst. 2. Mortalitätsraten bei Masthühnern a) die durchschnittlichen täglichen Mortalitätsraten der Masthühnerbestände je KW für die KW 23 bis 28 des Jahres 2026 sowie für die entsprechenden KW der Jahre 2021 bis 2025 b) die täglichen Mortalitätsraten je Kalendertag für die KW 25 und 26 des Jahres 2026 sowie für die entsprechenden KW der Jahre 2021 bis 2025; c) die Anzahl der Mitteilungen nach § 20 Abs. 4 TierSchNutztV, die in den KW 25 bis 28 des Jahres 2026 sowie in den entsprechenden KW der Jahre 2021 bis 2025 von der für den Schlachtbetrieb zuständigen Behörde an die für den Ort des Masthühnerbestandes für den Tierschutz zuständige Behörde ergangen sind, sowie, falls im Land ein entsprechender Grenzwert für die tägliche Mortalitätsrate normiert ist, die Anzahl der Fälle, in denen dieser überschritten wurde. Die täglichen Mortalitätsraten des gesamten Mastverlaufs müssen nach § 20 Abs. 2 TierSchNutztV den Transport zum Schlachthof begleiten und nach Absatz 3 durch die zuständige Behörde aufgezeichnet werden. Die zu den Buchstaben a) und b) erbetenen Angaben sind daher auch in den Aufzeichnungen zu solchen Mastdurchgängen enthalten, die erst nach dem 28. Juni ausgestallt wurden. Sofern eine landesweite Aggregation nicht vorliegt, bitte ich um Mitteilung der bei den einzelnen Schlachthof-Überwachungsbehörden vorliegenden Werte. 3. Tot angelieferte Tiere an Schlachthöfen Die Anzahl der im Rahmen der amtlichen Schlachttieruntersuchung als tot angeliefert festgestellten Tiere an Schlachthöfen, aufgeschlüsselt nach Tierart und KW: a) für die KW 24 bis 27 des Jahres 2026, b) für die entsprechenden KW der Jahre 2021 bis 2025. c) für dieselben Zeiträume Gesamtzahl der angelieferten Tiere je Tierart Für Masthühner ist die Zahl der bei der Ankunft verendet vorgefundenen Tiere nach § 20 Abs. 3 Satz 1 TierSchNutztV unter Angabe des jeweiligen Betriebs und Masthühnerstalls durch die zuständige Behörde aufzuzeichnen. Sofern eine landesweite Aggregation nicht vorliegt, bitte ich um Mitteilung der bei den einzelnen für die Schlachtbetriebe zuständigen Behörden vorliegenden Werte. 4. Verendete Schweine Die Anzahl bzw., soweit lediglich gewichtsbezogene Daten vorliegen, die Menge der aus schweinehaltenden Betrieben zur Beseitigung übernommenen verendeten Schweine (Material der Kategorie 2 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1069/2009), wie sie sich aus den bei der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt, den zuständigen Behörden oder den nach dem Ausführungsrecht Sachsen-Anhalts zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz beseitigungspflichtigen Körperschaften vorliegenden Abrechnungsdaten ergibt, jeweils für den Monat Juni der Jahre 2021 bis 2026. Sofern die Daten Tiere umfassen, die im Rahmen tierseuchenrechtlicher Maßnahmen getötet wurden, bitte ich um Kenntlichmachung dieser Fälle. Sollten der Herausgabe einzelner Angaben Ablehnungsgründe entgegenstehen, bitte ich um Zugang zu den übrigen Informationen sowie um Begründung im Einzelnen. Für den Fall, dass Gebühren anfallen, bitte ich um vorherige Mitteilung, sofern diese 50 € übersteigen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form bitten sowie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen vorab! Mit freundlichen Grüßen

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