API src

Found 371 results.

Related terms

IFG-Anfrage: Förderung von NGOs im Haushaltsjahr 2024

Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 1 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) des Bundes beantrage ich Auskunft über die Förderung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und zivilgesellschaftlichen Organisationen durch Ihr Haus im Haushaltsjahr 2024. Dies schließt ausdrücklich Mittel ein, die an Umwelt- und Naturschutzverbände, Klimaschutzorganisationen sowie Verbraucherschutzorganisationen geflossen sind. Konkret bitte ich um Übermittlung folgender Informationen: 1. Eine vollständige Auflistung aller Organisationen (NGOs, Vereine, Verbände, gemeinnützige GmbHs, Stiftungen o.ä.), die im Haushaltsjahr 2024 direkt aus Mitteln Ihres Hauses Zuwendungen, Zuschüsse, Projektförderungen oder sonstige Finanzmittel erhalten haben – jeweils mit: a) Name und Sitz der Organisation b) Höhe der ausgezahlten Mittel (in Euro) c) Haushaltsstelle (Einzelplan, Kapitel, Titel) d) Bezeichnung des Förderprogramms oder Projektzwecks e) Art der Förderung (institutionelle Förderung oder Projektförderung) 2. Sofern Mittel nicht direkt, sondern über zwischengeschaltete Stellen (z.B. Bundesbehörden, Projektträger, öffentliche Unternehmen) an NGOs weitergeleitet wurden: eine entsprechende Auflistung auch dieser indirekten Förderungen, soweit Ihrem Haus bekannt. 3. Den Gesamtbetrag der im Haushaltsjahr 2024 an NGOs und zivilgesellschaftliche Organisationen ausgezahlten Bundesmittel aus Ihrem Einzelplan. Sollten einzelne Angaben aus Gründen des § 3 IFG (z.B. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse Dritter) nicht übermittelt werden können, bitte ich um entsprechenden Hinweis mit Begründung sowie um Übermittlung der verbleibenden, nicht schutzwürdigen Informationen. Ich bitte um Beantwortung innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat gemäß § 7 Abs. 5 IFG. Für die Übermittlung in digitaler Form (z.B. als CSV- oder Excel-Datei) wäre ich dankbar. Mit freundlichen Grüßen

Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) – Euthanasie des gestrandeten Buckelwals (April 2026)

1. Hat das Ministerium seit der Strandung des Wals in der Wismarer Bucht eine schriftliche technische Einschätzung bei Ballistik-Experten (Bundeswehr, Bundespolizei, Landespolizei, Landeskriminalamt, Industrie oder anderes spezialisiertes ballistisches Institut) zur Euthanasie durch Großkaliber (z.B. .50 BMG oder ähnliches) angefordert? 2. Wurde die Bundespolizei See offiziell angefragt, ob ein Präzisionsschuss von einem ihrer Einsatzschiffe oder Beiboote technisch durchführbar wäre? 3. Liegt dem Ministerium ein schriftliches Gutachten vor, das belegt, dass eine ballistische Lösung physikalisch/technisch ausgeschlossen ist? 4. Wurde die Entscheidung, nicht zu schießen, primär aufgrund von Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Wirkung (Pressebilder) getroffen?

Strandung Wal Dokumnete

Sehr geehrte Damen und Herren, ich stelle folgende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Ich bitte um Übersendung folgender Dokumente im Zusammenhang mit dem gestrandeten Buckelwal „Timmy" (Strandung Niendorf/Ostsee ab 23. März 2026, Strandung Insel Poel ab 31. März 2026): Das Beauftragungsschreiben oder die Beauftragungsdokumentation, mit der das Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW) und/oder das Deutsche Meeresmuseum Stralsund mit der Erstellung des Gutachtens vom 7. April 2026 beauftragt wurden, einschließlich Datum und Auftraggeber. Die gesamte Korrespondenz des Ministeriums mit dem IWC Strandings Expert Panel (IWC SEP) im Zeitraum 1. März bis 14. April 2026, einschließlich des Briefes des IWC SEP an Minister Backhaus vom 7. April 2026 sowie aller vorausgehenden oder nachfolgenden Schreiben. Die interne Dokumentation zur Entscheidung, einen Rettungsversuch mit einem Katamaran nicht durchzuführen (Zeitraum 5.–6. April 2026). Ich bitte Sie, vor Bearbeitung Kontakt aufzunehmen, falls die voraussichtlichen Kosten den Betrag von 15 Euro übersteigen sollten. In diesem Fall möchte ich die Anfrage gegebenenfalls einschränken.

Unterlagen zur Ressortabstimmung zum Klimaschutzprogramm

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Unterlagen (Vorlagen, Vermerke, Gesprächsnotizen usw.) aus dem Zeitraum Dezember 2025 bis März 2026 zu den Abstimmungen zwischen BMF, BMUV und BMV (und ggf. anderen beteiligten Ministerien) über die Maßnahmen für den Verkehrsbereich im Klimaschutzprogramm 2026. Bei den Informationen handelt es sich um Umweltinformationen. Das öffentliche Interesse begründet sich durch (a) die vorläufige Bewertung des KSP durch den Expertenrat und dem Umstand, dass von den in einem im Februar geleakten Entwurf für das KSP ursprünglich enthaltenden Maßnahmen viele Maßnahmen in der finalen Version des KSP nicht mehr enthalten waren. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Zielvereinbarung Straßenbäume

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, entsprechend der Zielvereinbarung Straßenbäume müssen die Bezirke regelmäßig Berichte über die Umsetzung der Zielvereinbarung vorlegen. Ich würde gerne im den letzten Bericht des Bezirks Pankow Einsicht nehmen, gerne auch nur auf die Auszüge, die sich auf den Abschnitt der Bornholmer Straße zwischen Schönhauser Allee und Bösebrücke bezieht. Mich interessieren dabei besonders die durchgeführten Kontrollen, Pflegemaßnahmen und Neu- bzw. Nachpflanzungen. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Ergebnisse der Umfrage zu Stadtsauberkeit und Ordnung 2025

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte übersenden Sie mir die Auswertungsergebnisse der berlinweiten Befragung zur Stadtsauberkeit und Ordnung, die im Zeitraum vom 16. Juni bis 31. Juli 2025 durchgeführt wurde und an der über 30.000 Menschen teilgenommen haben. Die Ergebnisse wurden zunächst für frühestens Oktober 2025 angekündigt, zuletzt war die Veröffentlichung für das erste Halbjahr 2026 geplant. Dass die Ergebnisse bereits vorliegen, ergibt sich aus dem Bericht „Gesamtstrategie Saubere Stadt” der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt vom 27. Mai 2026, in dem auf die Befragungsergebnisse bereits Bezug genommen wird (u. a. auf den Seiten 17 und 19). Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Auskunft zu Baumfällungen Rosskastanie in Privatgärten wegen Verkehrssicherheit

Betreff: Auskunft zu Genehmigungen für die Fällung oder starke Rückschnitte von Rosskastanien und Großästen in Berlin-Westend und dem Rest der Stadt Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) um Auskunft zu vergleichbaren Fällen in Berlin, in denen die Fällung von Rosskastanien oder die Entfernung großer Starkäste genehmigt wurde. Hintergrund meiner Anfrage ist folgender Sachverhalt: Auf dem Grundstück unseres Mehrfamilienhauses befindet sich eine stark von der Kastanienminiermotte befallene Rosskastanie. Zwei riesengroße Äste (jeweils ca. 60 cm Durchmesser) ragen seit mehr als zwei Jahren weit über das Wohnhaus und die Balkone hinaus. Die Äste beginnen sich außerdem über das Haus zu neigen, der Baum sackt in Richtung Haus ab. Durch herabfallende Kastanien, Äste und Laub ist die Nutzung der Balkone erheblich beeinträchtigt. Zudem befinden sich unter dem Baum ein Kinderspielplatz und Aufenthaltsflächen der Bewohner. Nach Einschätzung des Eigentümers würde die Entfernung dieser beiden Äste – bei insgesamt fünf Hauptästen des Baumes – die Gesundheit und Standsicherheit des Baumes nicht gefährden, jedoch die Gefährdung von Bewohnern sowie die Gefahr von Sturmschäden am Gebäude erheblich reduzieren. Ich bitte daher um Auskunft zu folgenden Punkten: In welchen Fällen wurden in Berlin seit 2015 Genehmigungen zur Fällung von Rosskastanien oder zur Entfernung großer Starkäste (über 15 cm Durchmesser) erteilt? Aus welchen Gründen wurden die Genehmigungen erteilt (z. B. Verkehrssicherheit, Gefahr für Personen oder Gebäude, Schädlingsbefall, mangelnde Standsicherheit, Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung, besonders Balkonnutzung, durch herabfallende Kastanien, eingeschränkte Verkehrssicherheit des Grundstückes)? Gibt es interne Richtlinien, Merkblätter oder Verwaltungsvorschriften, nach denen ein Befall durch die Kastanienminiermotte, erhebliche Beeinträchtigungen der Wohnnutzung oder Gefahren für Kinderspielplätze bei der Entscheidung über Fäll- oder Schnittgenehmigungen berücksichtigt werden? Wie viele Anträge auf die Entfernung großer Äste oder die Fällung von Rosskastanien wurden seit 2015 gestellt und wie viele davon wurden genehmigt bzw. abgelehnt? Ich bitte – soweit datenschutzrechtlich zulässig – um anonymisierte Fallübersichten oder Statistiken zu vergleichbaren Genehmigungen. Sollten die Informationen elektronisch vorliegen, bitte ich um Übersendung in digitaler Form.

Weisungen, Richtlinien, Leitfäden etc. zur Verwendung von Künstlicher Intelligenz

Antrag nach dem IFG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche internen Weisungen, Erlasse/Rundschreiben, Richtlinien, Handreichungen/Leitfäden und vergleichbare Dokumente zur Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) in ihrem Geschäftsbereich. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Reden, Redemanuskripte des Ministers

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Reden (d.h. Texte, Redemanuskripte) des Ministers seit 06.05.2025, die bisher nicht auf den Internetpräsenzen des Ministeriums im Volltext veröffentlicht wurden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Weisungen, Richtlinien, Leitfäden etc. zur Verwendung von Künstlicher Intelligenz

Antrag nach dem HDSIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche internen Weisungen, Erlasse/Rundschreiben, Richtlinien, Handreichungen/Leitfäden und vergleichbare Dokumente zur Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) in ihrem Geschäftsbereich. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG). Sollte das Gesetz nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

1 2 3 4 536 37 38