gestützt auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) sowie das Umweltinformationsgesetz (UIG) und das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) beantrage ich Zugang zu folgenden Informationen und Dokumenten: 1. Sämtliche Gutachten, Studien, Analysen und Evaluationen, die Ihr Ministerium seit dem 1. Januar 2019 zur Finanzlage, zur Verschuldungssituation oder zur Investitionsfähigkeit der deutschen Kommunen in Auftrag gegeben oder selbst erstellt hat. 2. Die Protokolle und Ergebnisvermerke der Sitzungen des Finanzplanungsrates und des Stabilitätsrates seit 2021, soweit darin die Finanzsituation der kommunalen Ebene thematisiert wurde. 3. Eine statistische Aufstellung über die Entwicklung der Steuereinnahmen der Kommunen (insb. Gewerbe- und Grundsteuer) und der Zuweisungen von den Ländern an die Kommunen auf gesamtstaatlicher Ebene für die Jahre 2018-2023. 4. Sämtliche internen und externen Vermerke, Berichte oder Stellungnahmen, die sich mit den Auswirkungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der kommunalen Ebene befassen. 5. Eine Übersicht über alle Bundesprogramme der letzten fünf Jahre, aus denen Kommunen direkt oder indirekt (über die Länder) Finanzmittel für Investitionen erhalten konnten (z.B. für Digitalisierung, Klimaschutz, Städtebauförderung). Ich beantrage die Zusendung der angeforderten Informationen in elektronischer Form, vorzugsweise in einem offenen, maschinenlesbaren Format (z.B. CSV, ODS, XML), an die von FragDenStaat.de übermittelte E-Mail-Adresse. Sollten für die Bearbeitung dieser Anfrage Gebühren anfallen, bitte ich um eine vorangehende detaillierte Kostenschätzung. Ich bitte zudem um Prüfung, ob aufgrund des erheblichen öffentlichen Interesses an der Transparenz der Kommunalfinanzen eine Gebührenreduktion oder ein Gebührenerlass gemäß § 10 IFG bzw. der IFG-Gebührenverordnung in Betracht kommt. Sollten Sie für Teile meiner Anfrage nicht zuständig sein, bitte ich Sie, diese an die zuständige Stelle weiterzuleiten und mich darüber zu informieren.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir fassen hier den Urteilstext zur Normenkontrolle aus dem OVG-Urteil, das mit ca. 50 Seiten sehr umfangreich ist, in zentralen Passsagen zusammen. a) Verfahrensrechtliche Mängel - Die Vorprüfung des Bebauungsplan-Entwurfes durch die Verwaltung war unvollständig: Wesentliche Umweltbelange (insbesondere Artenschutz und Ausgleichsflächen) wurden nicht ordnungsgemäß in den Beteiligungsverfahren berücksichtigt. - Im Bebauungskonzept fehlte zudem eine detaillierte Abwägung, wie durch Baumaßnahmen verursachte Nachteile wieder ausgeglichen werden. b) Material-rechtliche Fehler - Die planungsrechtliche Grundlage für eine großflächige Sportfachmarktnutzung wurde als unverhältnismäßig bewertet – insbesondere angesichts fehlender Verkehrskonzepte und zu geringer Grün- und Ausgleichsflächen (Anm. der Redaktion: Wir halten das für absichtsvoll – weil offensichtlich nach den Architektenplänen noch weit mehr gebaut werden sollte als angegeben – Meinungsäußerung)! - Das Gericht bemängelte fehlende ausreichende Begründung zur Änderung der bisherigen städtischen Nutzungen – Verletzung der Transparenzpflichten. c) Folgen Der Bebauungsplan wurde für unwirksam erklärt. Es dürfen keine planungsrechtlichen Maßnahmen mehr auf Basis dieses Plans umgesetzt werden. Die Argumentation des Gerichts liefert wertvolle Hinweise für sein Anliegen im Naturschutzbereich – u.a. zur Bedeutung klarer Ausgleichskonzepte. d) Fragen Welche Abteilung ist in der Stadtverwaltung OB für diese vorhersehbare Niederlage – und die nachfolgenden gerichtlichen – verantwortlich? Sie stimmen sicherlich mit uns überein, dass es dazu Konsequenzen bis hinein in die Stadtspitze geben muss? Eine Stadtspitze, die sich im Vorfeld der gerichtlichen Niederlagen schon sehr für dieses „Jahrhundertprojekt“ für Oberhausen feiern lies – Presseberichte gibt es. Oder wird es Bauernopfer geben? Wir beobachten das. Warum haben offensichtlich keinerlei Kontrollmechanismen gegriffen - denn es geht ja nicht nur um die verlorenen Prozesse, sondern auch um entstandene Kosten für eine sowieso schon verarmte Stadt? Dazu Weiteres: Nach dem VG-Urteil: : Die Stadt hätte zumindest eine vorsorgliche Bautätigkeits-Rückstellung vornehmen müssen – insbesondere wenn das Urteil klar auf erhebliche Fehler im Abwägungs- oder Umweltverfahren verweist (vgl. § 214 BauGB – Rechtmäßig gemacht durch Rechtskraft, § 69 VwGO – aufschiebende Wirkung). Frage: Können Sie uns die Rückstellung (wann, in welcher Höhe) nachweisen? Nach dem OVG-Beschluss (rechtskräftig): Jegliche Bautätigkeit war formal ohne gültige planungsrechtliche Grundlage – bereits aus Verwaltungsrechtsprinzipien (Rechtsbindung, Bestandskraft) hätte nicht die Stadt sofort die Planungs- und Bauaktivitäten einstellen müssen, solange die Planfeststellung unwirksam ist? Handlungspflicht betreibt auch den Schutz von Leben, Gesundheit und Umwelt (Verfahrenssicherungspflicht nach § 43 VwVfG NRW). Warum wurden diese Grundsätze missachtet? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, Ich möchte gerne wissen, ob das Umweltbundesamt mir als EVC- Halter Auskunft geben muss , wer für mein Fahrzeug die THG Quote für 2025 beantragt hat? Zum konkreten Hintergrund: Ich fahre seit letztem Jahr ein EVC Für 2024 habe ich über den ADAC die THG Prämie erhalten Für 2025 bietet der ADAC diese Dienstleistung nicht mehr an. Deshalb habe ich für 2025 CHECK24 mit der Beantragung beauftragt. Von CHECK24 habe ich die Auskunft erhalten, dass das Umweltbundesamt den Antrag abgelehnt hat, weil er bereits anderweitig beantragt wurde. Daraufhin habe ich das Umweltbundesamt kontaktiert und um Klärung gebeten. Die Antwort des Bürgerservice Umweltbundesamts ist skurril: Wir bitten um Verständnis, dass wir keine individuellen Antworten auf ihre Fragen geben können. Insbesondere Auskunftsanfragen zu abgelehnten Fahrzeugen sowie allgemeine Fragen zum Verfahren können nicht beantwortet werden. Meine Nachfrage blieb unbeantwortet. Für mich bedeutet das, dass die Ablehnung meines Anspruchs absolut bleibt, weil die ablehnendere Stelle mir keine Möglichkeit gibt, den offensichtlich vorliegenden Fehler zu korrigieren. Dafür habe ich keinerlei Verständnis! Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Auskünfte zu den im Mai 2018 eingerichteten autarken Trockentoiletten mit Holzspänebetrieb am Magdeburger Platz sowie an der Kurfürstenstraße / Ecke Genthiner Straße. Ich bitte um Beantwortung der folgenden Fragen: Wie hoch waren die Gesamtkosten für Anschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme der beiden Toilettenanlagen an diesen Standorten? Welche laufenden Kosten sind seit der Inbetriebnahme bis heute (bzw. bis zum Projektende) angefallen, insbesondere für: a) Reinigung b) Wartung / Reparaturen c) Tausch der Holzspäne bzw. Entleerung d) Sonstige Betriebs- oder Verwaltungskosten e) weitere dem Vorhaben zuzuordnende Kosten Welche Firma oder Organisation war jeweils mit Bau, Betrieb und Wartung der Toiletten beauftragt? Gab es seit Inbetriebnahme eine Evaluation oder Nutzungsstatistik zu diesen Standorten? Falls ja, bitte ich um Überlassung des Berichts bzw. der Ergebnisse. Ich bitte um eine formlose elektronische Auskunft per E-Mail. Sollte eine Bearbeitung Gebühren verursachen, informieren Sie mich bitte vorab gemäß § 10 IFG. Danke für Ihre Bemühungen im voraus.
Antrag nach dem IFG & UIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufstellung der durch das BMU geförderten Projekte im Bereich Klimaschutz und klimabedingte Migration in Bangladesch, Kiribati und Fidschi Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG & § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schriftverkehr zur Empfehlung, neutral, also ohne Firmenbezeichnung und Logos, vor Ort aufzutreten, an Firmen, die am Zaunbau um den Görlitzer Park beteiligt sind, insbesondere an Firmen zuständig für die Baustellenbewachung. Herr Herden teilte der taz als Ihr Sprecher mit, dass solche Empfehlungen ausgesprochen wurden: https://taz.de/Zaun-um-den-Goerlitzer-Park/!6131678/ Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag den jährlichen Klimaschutzbericht nach Paragraf zehn Bundes-Klimaschutzgesetz vor. Dies ist am 07.08.2025 mit der Drucksache 21/1250 geschehen. Dieses Dokument liegt mir vor (https://dserver.bundestag.de/btd/21/012/2101250.pdf). In Kapitel 5.3.4 auf Seite 60 listen Sie die entscheidenden Faktoren zur Erreichung der Klimaziele auf. Dazu gehören "— verstärkte Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und nicht-motorisierten Verkehrsmitteln (Verkehrsverlagerung) — Die Stärkung öffentlicher Verkehrsmittel, der Schiene und von Fuß- und Radverkehr unterstützen diese Entwicklung weiter." Im Kapitel 5.3.5 Indikatorik nehmen Sie jedoch nur Bezug auf die Verkehrsverlagerung in Richtung ÖPNV. Eine Indikatorik bezüglich der Verlagerung in Richtung nicht-motorisierten Verkehr ist in dem Dokument nicht enthalten, obwohl dies ein entscheidender Faktor zur Erreichung der Klimaziele ist. bitte senden Sie mir Folgendes zu: — Dokumente aus denen Indikatoren für die Verkehrsverlagerung in Richtung nicht-motorisierten Verkehr hervorgehen. — Dokumente aus denen hervorgeht, welche Maßnahmen die Bundesregierung plant, um eine Verkehrsverlagerung in Richtung nicht-motorisierten Verkehr zu begünstigen. — Dokumente aus denen hervorgeht, an welchen Kennzahlen und Zielgrößen die geplanten Maßnahmen zur Verkehrsverlagerung in Richtung nicht-motorisierten Verkehr gemessen werden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen einer durch den Bereich Dienstleistung als Generalunternehmer ausgeführten Erstaufforstung gemäß Bescheid 2024-00017341 vom 23.04.2024 wurde außerhalb der betreffenden Fläche im südwestlichen Bereich laut Aussage des Waldeigentümers ohne dessen Kenntnis auf Anordnung des verantwortlichen Revierförsters eine zusätzliche Bepflanzungsmaßnahme durchgeführt, welche in keinem Zusammenhang mit der Erstaufforstung steht. Bitte senden Sie mir hierzu folgende Informationen zu: - Den Wortlaut der Arbeitsanweisung und die Dokumentation über die Maßnahme - Das genaue Datum, wann die Maßnahme angeordnet wurde - Die Begründung und Zweckmäßigkeit der Maßnahme Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, mich darüber zu unterrichten, welche Behörde für den Antrag zuständig ist. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Kopie, bzw. Aufzeichnungen der A100-Verkehrssimulation zur Eröffnung des 16. Bauabschnitts der A100, inkl. der Verkehrsprognose - Das Datum, an dem besagte Verkehrssimulation der Senatsverwaltung übersandt wurde. Zur Klarstellung: Ich beziehe mich auf die Verkehrssimulation, die von Frau Senatorin Bonde in der AGH-Sitzung vom 10.09.2025 erwähnt wurde. Mit den Kosten erkläre ich mich einverstanden, soweit diese voraussichtlich 150 EUR nicht übersteigen. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Zugang zu allen verfügbaren Geodaten zu dokumentierten Waldbränden in Nordrhein-Westfalen für die letzten zwanzig Jahre. Gefragt sind maschinenlesbare Formate wie Shapefile, GeoJSON oder vergleichbare strukturierte Datensätze, die mindestens Datum des Ereignisses sowie die Geometrie der verbrannten Fläche enthalten Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft weist in seinem FAQ zur Waldbrandstatistik (https://www.bmel-statistik.de/forst-holz/waldbrandstatistik) darauf hin, dass Einzeldaten mit Angaben zu Datum, Größe und Ursache bei den zuständigen Länderministerien einzuholen sind. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Mitteilung, ob diese Daten bei Ihnen vollständig vorliegen und in welcher Form sie bereitgestellt werden können. Falls nur Teilbestände existieren, bitte ich um Angabe des Umfangs sowie etwaiger weiterer Stellen, bei denen ergänzende Informationen geführt werden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 17 |
| Land | 4 |
| Zivilgesellschaft | 338 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 2 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 348 |
| unbekannt | 8 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 29 |
| offen | 330 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 359 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 13 |
| Keine | 340 |
| Unbekannt | 3 |
| Webseite | 7 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 69 |
| Lebewesen und Lebensräume | 340 |
| Luft | 63 |
| Mensch und Umwelt | 359 |
| Wasser | 104 |
| Weitere | 249 |