Das Umweltrecht ist einerseits eine wesentliche Randbedingung für ökologische Innovation, steht aber andererseits als vermeintlich bürokratielastig und innovationshindernd in der Kritik. Die nationalen Gestaltungsspielräume im Umweltrecht werden weitgehend durch europarechtliche Vorgaben determiniert. Mit diesem Vorhaben sollen fachliche Grundlagen für weitere strategische Überlegungen des BMU zu einer effizienteren Ausgestaltung des Umweltrechts geschaffen werden, um pauschalen Forderungen nach Deregulierung und Abstrichen bei materiellen Standards mit sachangemessenen Vereinfachungsvorschlägen begegnen zu können.