API src

Found 10230 results.

Related terms

Untersuchung des EU Nachhaltigkeitssystems für Biokraftstoffe

Die Europäische Richtlinie für erneuerbare Energien (RED) enthält derzeit ein Ziel von 10Prozent erneuerbaren Energien im Verkehrssektor der EU im Jahr 2020. Biokraftstoffe werden bei der Zielerreichung voraussichtlich eine wichtige Rolle spielen. Sämtliche Biokraftstoffe, die auf diese Ziel angerechnet werden, müssen die Erfüllung von verbindlichen Nachhaltigkeitskriterien nachweisen. Zwei Jahre nach der Implementierung der Nachhaltigkeitsanforderungen hat die Europäische Kommission Ecofys gemeinsam mit Winrock und dem Institut für europäische Umweltpolitik (IEEP) beauftragt die praktische Umsetzung der Nachhaltigkeitsanforderungen anhand von drei wichtigen Aspekten zu überprüfen: 1) Notwendigkeit der Einführungen verpflichtender Nachhaltigkeitsanforderungen für Biokraftstoffe zum Schutz von Wasser, Boden und Luft: Die Risiken für Wasser, Boden und Luft durch den Anbau von Biokraftstoffrohstoffen unterscheiden sich kaum von den Risiken anderer landwirtschaftlicher Ausdehnung. Dennoch kann der Biokraftstoffmarkt zu einem erhöhten Druck auf die bestehende Ackerfläche führen. Der Schutz von Wasser, Boden und Luft ist lokal zu betrachten, da die Auswirkungen von der jeweiligen Betriebsführung vor Ort abhängig sind. Im Bericht werden bestehende Maßnahmen zur Vermeidung dieser Risiken, wie etwa freiwillige Nachhaltigkeitsstandards, untersucht und mögliche Kriterien für die Europäische Kommission entwickelt. 2) Effektivität und Verwaltungsaufwand nationaler Systeme zum Nachweis der Erfüllung der verpflichtenden Nachhaltigkeitsanforderungen: Die EU Mitgliedsstaaten haben unterschiedlichen Ansätze zur Implementierung der Nachhaltigkeitsanforderungen verfolgt. Die Wahl des entsprechenden Nachhaltigkeitssystems als solches sagt noch nichts über Effektivität oder Verwaltungsaufwand, allerdings können die entsprechenden Ausgestaltungen schon einen Einfluss haben. Die Ausgestaltung der Berichtspflicht oder die Möglichkeit des Nachweises der Nachhaltigkeit durch alternativer Mechanismen können beispielsweise einen beträchtlichen Einfluss haben. Im Bericht werden Empfehlungen gegeben, wie die Mitgliedsstaaten die Effektivität erhöhen und unnötigen Verwaltungsaufwand vermeiden können. Die nächste Herausforderung für die Mitgliedsstaaten ist die Harmonisierung der verschiedenen Systeme, um so die Effektivität EU weit zu erhöhen. 3) Erfahrungen in der Umsetzung des Massenbilanzsystems zur Überprüfung der Nachhaltigkeit entlang der Biokraftstofflieferkette: Die Biokraftstoffproduzenten haben große Anstrengungen unternommen, um die Rückverfolgbarkeit ihrer Lieferkette zu gewährleisten. Im Großen und Ganzen würden es die Stakeholder bevorzugen, wenn die EU an dem bestehenden Massenbilanzsystem festhält und sicherstellt, dass der gegenwärtige Ansatz optimiert und in allen Mitgliedsstaaten und Nachhaltigkeitssystemen vereinheitlicht wird. (Text gekürzt)

Marine Dateninfrastruktur Deutschland (MDI-DE)

Die Marine Dateninfrastruktur Deutschland (MDI-DE) hat das Ziel, Daten und Informationen aus dem Küsteningenieurwesen, dem Küstengewässerschutz, dem Meeresumweltschutz und dem Meeresnaturschutz über ein gemeinsames Internetportal nachzuweisen. Mithilfe von Metadaten und Webservices werden die Suche nach Daten und deren Nutzung unterstützt. Dabei baut MDI-DE synoptische Verzeichnisse mariner Datenbestände mit einer einheitlichen fachlichen Datengrundlage auf. Damit steht ein qualitätsgesichertes Informationsangebot zur deutschen Küstenzone von Nord- und Ostsee sowie den angrenzenden Meeresgebieten zur Verfügung. Dieser standardisierte Zugang zu Fachdaten entlastet die Partnerdienststellen von Dienstleistungs-Routinearbeiten bei der Bedienung von Nutzeranfragen, Maßnahmenplanung und unterstützt die Interoperabilität. Die MDI-DE ist als operationelles Verfahren für den dauerhaften Einsatz der integrativen Datenbereitstellung und Aufbereitung konzipiert. Die Entwicklung und Implementierung internetbasierter integrierter multidisziplinärer Werkzeuge ermöglicht die gezielte Datenrecherche und die Erfüllung bestehender Informationspflichten. Mit den standardisierten Metadaten zur Dokumentation und den zugehörigen OGC-konformen Webservices zur Nutzung mariner Daten erleichtert MDI-DE wesentlich die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen von INSPIRE und anderer EG-Richtlinien. Die dort geforderten Informationsflüsse werden von der MDI-DE-Informationsinfrastruktur optimal unterstützt. Dadurch hilft MDI-DE den Behörden in der Küstenzone bei der Erfüllung ihrer Berichtspflichten für EU-Rahmenrichtlinien wie MSRL und INSPIRE.

Leitfaden für zertifizierende Sachverständige zur Prüfung von Mitteilungspflichten

Die Erfassung und Verwertung von Elektro-Altgeräten ist in Deutschland durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Verbindung mit der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung (EAG-BehandV), welche die europäische Richtlinie 2012/19/EU (WEEE-Richtlinie) in deutsches Recht umsetzen, geregelt. Der vorliegende Leitfaden hat zum Ziel, den Sachverständigen im Sinne des § 21 Abs. 2 ElektroG eine Praxishilfe zu geben, welche die relevanten Prüfpunkte während des Zertifizierungsprozesses hinsichtlich der Datenerhebung, Dokumentation und Mitteilungen an Erstbehandlungsanlagen aufzeigt und zu prüfende Inhalte näher erläutert. Der Leitfaden orientiert sich an den 9 Schritten des Datenmanagements, wie sie im komplementär erstellten „ Leitfaden für Erstbehandlungsanlagen zur Erfüllung von Mitteilungspflichten “ angeführt sind und die im Rahmen einer Zertifizierung zu berücksichtigenden Prüfpunkte. Veröffentlicht in Texte | 100/2025.

Leitfaden für Erstbehandlungsanlagen zur Erfüllung von Mitteilungspflichten

Die Erfassung und Verwertung von Elektro-Altgeräten ist in Deutschland durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Verbindung mit der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung (EAG-BehandV), welche die europäische Richtlinie 2012/19/EU (WEEE-Richtlinie) in deutsches Recht umsetzen, geregelt. Der vorliegende Leitfaden hat zum Ziel, den Betreibern von Ersthandlungsanlagen von Altgeräten eine Praxishilfe für die Umsetzung der rechtlich geforderten Mitteilungspflichten nach ElektroG und Umweltstatistikgesetz (UStatg) zu geben. Neben rechtlichen Grundlagen stellt der Leitfaden Definitionen und Auslegungen, Empfehlungen für ein ausgewogenes Datenmanagement sowie Mustervorlagen bereit. Veröffentlicht in Texte | 99/2025.

Abfallentsorgung in der Entsorgungswirtschaft: Kreis, Anlagen, Abfallmengen, Jahre

Teil der Statistik "Erhebung der Abfallentsorgung" Raum: Bayern 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik: Erhebung der Abfallentsorgung 1.2 Berichtszeitraum: Kalenderjahr 1.3 Erhebungstermin: Erstes und zweites Quartal nach Ende des Berichtsjahres. 1.4 Periodizität: Seit 1996 jährlich. 1.5 Regionale Gliederung: Statistisches Bundesamt: Bundesländer; Statistische Landesämter: Zusätzlich Regierungsbezirke und Kreise. 1.6 Erhebungsgesamtheit: Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Umweltstatistiken (UStatG) wird die Abfallentsorgung bei den Betreibern von zulassungsbedürftigen Anlagen erhoben. 1.7 Erhebungseinheiten: Abfallbehandlungsanlagen (Deponien, thermische Behandlungsanlangen, Feuerungsanlagen mit energetischer Verwertung von Abfällen, mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen, Bodenbehandlungsanlagen, chemisch-physikalische Behandlungsanlagen, biologische Abfallbehandlungsanlagen, Schredderanlagen und verwandte Anlagen, Sortieranlagen, Zerlegeeinrichtungen für Elektro- und Elektronikaltgeräte, sonstige Behandlungsanlagen). 1.8 Rechtsgrundlagen: Gesetz über Umweltstatistiken (UStatG) vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2530), zuletzt geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 19. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3158) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils gültigen Fassung. Erhoben werden die Angaben zu § 3 Abs. 1 Nr. 1 UStatG. 1.9 Geheimhaltung und Datenschutz: Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Eine Übermittlung der erhobenen Angaben ist nach § 20 UStatG in Verbindung mit § 16 Abs. 4 BStatG an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden in Form von Tabellen mit statistischen Ergebnissen zulässig, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. 2 Zweck und Ziele der Statistik ================================ 2.1 Erhebungsinhalte: Jährlich werden Art, Herkunft und der Verbleib der behandelten Abfälle erfragt. Alle zwei Jahre, jeweils in den geraden Jahren, werden darüber hinaus bestimmte Ausstattungsmerkmale bei den befragten Abfallanlagen erhoben. Die Erhebung der Abfallentsorgungsanlagen wird bei den Betreibern von "öffentlichen" Abfallanlagen (Entsorgungswirtschaft) und von "betrieblichen" Abfallanlagen (Eigenentsorger) durchgeführt. 2.2 Zweck der Statistik: Ziel der Erhebung ist es, das Aufkommen, die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen zu dokumentieren. Der erfasste Abfallstrom fließt ein in die jährliche Berechnung des gesamten Abfallaufkommens. Dieses ist wesentlicher Bestandteil für die Berichte der EU-Mitgliedstaaten über die Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 75/442 EWG über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie) sowie zur Verordnung EG Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik. Weiterhin werden anlagenspezifische Informationen erhoben, z.B. über Deponieabdichtungen oder Deponiesickerwasser-Behandlung, die zur Erfüllung der Berichtspflichten nach der Richtlinie 1999/31 EG über Abfalldeponie (Deponierichtlinie) erforderlich sind. 2.3 Hauptnutzer der Statistik: Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundes- bzw. Länderministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, Wirtschaft und Landwirtschaft sowie das Statistikamt der Europäischen Union (EuroStat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfalldaten. 2.4 Einbeziehung der Nutzer: Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. 3 Erhebungsmethodik ==================== 3.1 Art der Datengewinnung: Inhaltlich werden die Erhebungsmerkmale im § 3 UStatG festgelegt. Die Bestimmung der Berichtspflichtigen und die gesetzliche Auskunftsverpflichtung regelt § 18 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 UStatG wird die Abfallentsorgung bei den Betreibern von zulassungsbedürftigen Anlagen erhoben. Die Daten werden im Rahmen einer jährlichen Erhebung (Fragebogenerhebung) gewonnen. Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht. 3.2 Stichprobenverfahren: - 3.3 Saisonbereinigungsverfahren: - 3.4 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg: Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführt. Das Statistische Bundesamt stellt aus den Länderergebnissen Bundesergebnisse zusammen. 3.5 Belastung der Auskunftspflichtigen: Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 18 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Hiernach sind die Entsorgungsträger und Dritte, soweit diesen Verwertungs- oder Beseitigungspflichten übertragen worden sind, auskunftspflichtig. Zur Entlastung der Auskunftspflichtigen und zur Verkleinerung des Berichtskreises werden seit 1996 nicht mehr die Abfallerzeuger, sondern die Abfallentsorger befragt. 3.6 Dokumentation des Fragebogens: Statistisches Bundesamt: Umwelt - Abfallentsorgung, Fachserie 19 / Reihe 1, Anhang. 4 Genauigkeit ============== Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit: Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebung als genau einzustufen, da es sich um eine Totalerhebung handelt. Allerdings treten verschiedene Schwierigkeiten auf. Ein Problem liegt darin, dass die Qualität der Abfallstatistik auf der richtigen Verschlüsselung der entstandenen Abfallarten nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) basiert. Eine Kontrolle der korrekten Zuweisung von Abfallarten zu Abfallschlüsseln des EAV ist durch Plausibilitätsprüfungen nur bedingt möglich. Eine weitere Schwierigkeit liegt in der Abgrenzung des Berichtskreises. Im Wesentlichen maßgebend für die Befragung von Entsorgungsanlagen ist deren Genehmigung nach der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV). Dazu kommen Entsorgungsanlagen, die auf Grund länderspezifischer Genehmigungsgrundlagen zu befragen sind. Die Befragung der Entsorgerseite birgt zudem die Gefahr der Doppelzählung von Abfallmengen, wenn diese von einer Entsorgungsanlage zu einer weiterverarbeitenden Entsorgungsanlage transportiert werden. Diese Doppelzählungen werden größtenteils durch ein Rechenmodell eliminiert. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== Die Erhebungsunterlagen werden zu Anfang des Folgejahres des jeweiligen Berichtsjahres von den Statistischen Landesämtern versendet. Die Bundesergebnisse der Jahreserhebung werden in der Regel ca. 14 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 6 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit =========================================== Qualitative Bewertung der Vergleichbarkeit: Die vorliegende Zeitreihe reicht von 1996 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Allerdings liegen drei Brüche in der Zeitreihe vor. Zunächst kam es 1999 mit der Einführung des Europäischen Abfallkataloges (EAK) zu Mengen- verschiebungen zwischen den einzelnen Abfallschüsseln, da in den Jahren vor 1999 noch der Abfallartenkatalog der Länder- Arbeitsgemeinschaft Abfallstatistik (LAGA) den Erhebungen zu Grunde lag. Weitere Mengenverschiebungen resultierten aus dem Übergang vom EAK zum Europäischen Abfallartenverzeichnis (EAV) 2002. Zudem wurden für das Berichtsjahr 2003 die Wirtschaftszweige neu abgegrenzt (Änderung der Wirtschaftszweigklassifikation). Hierdurch können in der Datenreihe (1996 - gegenwärtig) Datenvergleiche nur mit einigen Einschränkungen durchgeführt werden. 7 Bezüge zu anderen Erhebungen =============================== Nach § 3 (2) UStatG wird die Erhebung über das Einsammeln von Hausmüll u. ä. im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr geregelt. Die mit Begleitscheinen transportierten besonders überwachungsbedürftigen Abfälle werden nach § 4 UStatG erhoben und zwar durch jährliche sekundärstatistische Auswertungen der Begleitscheine, die gemäß § 15 der Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung NachwV) des KrW/AbfG für alle besonders überwachungsbedürftigen Abfälle, die das Betriebsgelände verlassen, zu führen sind. Der § 5 UStatG regelt die Erfassung der Aufbereitung und des erneuten Einsatzes im Produktionsprozess von bestimmten Abfällen wie z.B. Bauschutt, Bodenaushub, Altöl, Kunststoff und Altglas sowie die getrennte Einsammlung von Verpackungen. Die Resultate der Erhebungen dienen als Input für weitere Berechnungen, z.B. Abfallbilanz, Umweltgesamtrechnung, Indikatoren und Eurostat-Datenbanken. Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2006

Studien zum gemeinsamen Bund-Laender-Messprogramm fuer Nord- und Ostsee (BLMP: a) Zusammenfuegung und Harmonisierung internationaler Beitraege zum QSR - b) Einrichtung eigener Recherchetechniken fuer externe Nutzer des DOD im Rahmen des BLMP

a) QSR: Die Entwuerfe der fuenf regionalen QSRs werden Anfang 1999 vorliegen. Deutschland hat uebernommen, fuer den Gesamt-QSR als lead country fuer Kapitel 3 zu fungieren. Dazu sind noch diverse Harmonisierungstaetigkeiten zu bewerkstelligen. Zusammenfassende Darstellungen sind zu erarbeiten. Fuer die anderen Kapitel muss systematisch ueberprueft werden, ob die von anderen Staaten gelieferten Textversionen aus deutscher Sicht akzeptabel sind. Dazu ist erheblich Abstimmungsarbeit zu leisten mit den verschiedenen beteiligten Kreisen in Deutschland und danach auch international. Der QSR soll im Jahr 2000 fertig sein. b) DOD Internet: Die Meeresumweltdatenbank MUDAB ist Bestandteil des Deutschen Ozeanographischen Datenzentrums DOD. Die Bearbeitung von Anfragen nach Produkten aus der MUDAB (Daten, graphische Darstellungen) werden bisher von Mitarbeitern der DOD durchgefuehrt: ein Mitarbeiter recherchiert nach einer formulierten Kundenanfrage und stellt dann mit den technischen Moeglichkeiten des DOD das Endprodukt her. Diese Verfahrensweise ist sehr arbeitsaufwendig und schraenkt zusaetzlich die Recherchemoeglichkeiten (Auftragsmodifikationen) fuer den Nutzer erheblich ein. Teilziel dieses Vorhabens ist deshalb, ueber WWW-Techniken die Datenbank oder ein Abbild von ihr auf dem externen Server des BSH fuer einen beschraenkten Nutzerkreis (Datenlieferanten) oder der allgemeinen Oeffentlichkeit zugaenglich zu machen. Dem angeschlossen ist die Entwicklung oder der Einbau von Praesentatioswerkzeugen, die dem Nutzer on-line-Darstellungen von Messdaten in Tabellenform und Graphiken fuer eine schnelle Kontrolle im Zuge der Recherche ermoeglichen, und darueber hinaus dem Sekretariat des BLMP Vorprodukte fuer die Erstellung von praesentierbaren Endprodukten (fuer diverse Berichtspflichten) zur Verfuegung stellt.

Umweltportal Sachsen-Anhalt

Für die technische Umsetzung der aktiven Informationspflicht aus dem Umweltinformationsgesetz (UIG) soll das vorhandene Umweltinformationssystem (UIS) der Umweltverwaltung genutzt werden. Diese Anforderungen für das Umweltinformationsgesetz (UIG) erfüllt das Landesumweltportal Sachsen-Anhalt (LUPO). Es verlinkt alle aktiv zu verbreitenden Informationen zentral und stellt die Informationen der Öffentlichkeit in geprüfter Qualität zur Verfügung. Inhalt: Suche, Umweltthemen, digitale Karten, Veranstaltungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Metadaten Formen: Web-Applikation, digitale Karten

Ergänzende Arbeiten zum BMU-Vorhaben SR 2560 - Auswertung Betriebserfahrung

Die Erfahrungen aus dem Betrieb der Kernkraftwerken sind eine wesentliche Erkenntnisquelle zur Beurteilung und Weiterentwicklung des Sicherheitsniveaus der Anlagen. Betriebserfahrungen werden daher seit langem systematisch ausgewertet. In dem vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) initiierten Vorhaben liegt der Schwerpunkt auf den Aspekten, die anlagenübergreifend von Bedeutung sind. Das Öko-Institut ist an der Auswertung von meldepflichtigen Ereignissen und sonstigen sicherheitsrelevanten Informationen zum Betriebsgeschehen beteiligt. Dies steht in engem Zusammenhang mit der laufenden Beratung und Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung im BMU. Die inhaltlichen Schwerpunkte werden zum einen durch das aktuelle Tagesgeschehen bestimmt. Zum anderen sind die vom Öko-Institut eingebrachten Arbeitspunkte darauf ausgerichtet, moderne Aspekte in der Ereignisauswertung zu ergänzen (z.B.: ausgewogene Berücksichtigung menschlicher, technischer und organisatorischer Faktoren; internationale Entwicklungen; Einbeziehung zusätzlicher Informationsquellen). Das Vorhaben wird in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH durchgeführt.

Erlanger Medientage zum Thema 'Medien und Umweltorganisation in Europa'

Abfallnotifizierungen

Bearbeitung von Notifizierungen grenzüberschreitender Abfallverbringung sowie Überwachung und Kontrolle gemäß Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und Abfallverbringungsgesetz. Es sind Daten zu den einzelnen Notifizierungen vorhanden (Abfallarten, Mengen, Versandstaaten, etc.).

1 2 3 4 51021 1022 1023