Das für das Jahr 2020 formulierte 30-ha-Ziel stellt die am Flächengeschehen beteiligten Akteure auf den Ebenen Bund, Länder, Regionen sowie Städte und Gemeinden vor die Herausforderung, im Rahmen der Siedlungsentwicklung eine konsequent flächensparende Strategie zu entwickeln und praktisch umzusetzen. In diesem Kontext steht eine Vielzahl bestehender und möglicher neuer Instrumente, die entsprechende Handlungsoptionen für das Flächensparen ermöglichen. Im Rahmen des vom Umweltbundesamt (UBA) geförderten Forschungsvorhabens "Implementierung von Flächensparinstrumenten" wurde in Projektbaustein 1 der Prototyp einer bundesweiten Informations- und Kommunikationsplattform für das Flächensparen weiterentwickelt und erprobt (www.aktion-flaeche.de). Damit wurden neue Erkenntnisse zur Informationsvermittlung und Bewusstseinsbildung zum Thema Flächensparen gewonnen, die für eine etwaige Verstetigung eines bundesweiten Informationsangebots zum Thema Flächensparen von Bedeutung sind. Im Projektbaustein 2 - Gegenstand dieses Berichtes - wurden in vier Planspieldesigns Instrumente für ein zielgerichtetes Flächensparen erprobt. Dieses erfolgte in den räumlichen Anwendungsebenen Landes- und Regionalplanung, regionale Kooperation sowie Kommunen. Des Weiteren wurden mögliche neue instrumentelle Optionen im Bereich fiskalischer/ ökonomischer Anreiz- und Steuerungsinstru-mente untersucht. Mit Blick auf das 30-ha-Mengenziel und das Ziel der vorrangigen Innenentwicklung wurde hierbei die Wirkweise der Instrumente in den drei Strategiebereichen des Flächensparens betrachtet: Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme, Mobilisierung von Flächen im Bestand sowie Steigerung der Flächeneffizienz. Die in den Planspielen gewonnenen Erkenntnisse über das zahlreichen Instrumenten innewohnende Steuerungs- und Gestaltungspotenzial wurde jeweils in den Kontext der flächenbezogenen Zielorientierungen und übergreifenden Zielabwägungen der handelnden Akteure gesetzt. Somit wurde über die bloße Betrachtung von Instrumenten hinaus herausgearbeitet, inwieweit die Rahmenbedingungen der handelnden Akteure den am Flächensparen ausgerichteten Einsatz der Instrumente beeinflussen. Eine Vielzahl von Ergebnissen aus den Planspielen fand Eingang in den in einem parallelen Forschungsvorhaben erarbeiteten Aktionsplan Flächensparen. Quelle: Forschungsbericht
Am 6. Juni 2017 startete mit einer Auftaktsitzung offiziell die EU-Plattform für Tierschutz. Die Plattform vereint 75 Vertreter von Interessengruppen, NRO, Wissenschaft, Mitgliedstaaten, Ländern des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum), internationalen Organisationen und der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit). Damit kommen erstmals alle wichtigen EU-Akteure zusammen, um Erfahrungen auszutauschen und einen Beitrag zur Verbesserung des Tierschutzes zu leisten. Mit der Plattform soll der Dialog zwischen den zuständigen Behörden, den Unternehmen, der Zivilgesellschaft und Wissenschaftlern über Fragen des Tierschutzes gefördert werden, die für die Bürgerinnen und Bürger der EU relevant sind. Die Plattform soll die Kommission dabei unterstützen, koordinierte Maßnahmen zum Tierschutz zu entwickeln und auszutauschen, und zwar mit folgendem Schwerpunkt: 1. bessere Anwendung der EU-Tierschutzvorschriften durch den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren sowie die direkte Einbeziehung von Interessengruppen, 2. Ausbau und Nutzung von freiwilligen Verpflichtungen der Unternehmen, 3. Förderung von EU-Tierschutzstandards weltweit. Die Plattform wird zweimal im Jahr zusammenkommen.
Die Europäische Kommission eröffnete am 16. Juni 2009 das Webportal „BUILD UP” für den Austausch von Informationen über die Senkung des Energieverbrauchs von Gebäuden. Die Inhalte werden regelmäßig von den Nutzern selbst aktualisiert und erweitert. Die vielfältigen Themen reichen von der guten Praxis bei der Energieverbrauchssenkung bis zu Informationen über Rechtsvorschriften.
Nie wieder blutroter Rhein Vor 25 Jahren im November 1986 ereignete sich einer der größten vom Menschen verursachten Chemieunfälle in der Geschichte Europas: Aus Anlagen des Schweizer Chemieunternehmen Sandoz bei Basel lief nach einem Großfeuer 20 Tonnen giftiger, rotgefärbter Löschschaum ungehindert in den Rhein - ein enormes Fischsterben war die Folge, fast die gesamte Aalpopulation starb. In Erinnerung an die Katastrophe veranstalten Bundesumweltministerium (BMU), Umweltbundesamt (UBA) und die UNECE morgen einen internationalen Workshop zum Risikomanagement bei gefährlichen Anlagen. „Die Sandoz-Katastrophe mahnt uns noch immer, die enge internationale Kooperation bei grenzüberschreitenden Unglücksfällen Ernst zu nehmen. Ein gutes Krisenmanagement in Unglücksfällen ist unabdingbar, gerade weil mehrere internationale Flüsse Deutschland durchqueren“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des UBA. „Innerhalb der Europäischen Union (EU) gilt es, die hohen Standards abzusichern. Außerhalb der EU müssen Genehmigungs- und Kontrollsysteme verbessert werden.“ Auf dem Workshop sollen vor allem vorhandene Defizite beim Risikomanagement gefährlicher Anlagen erkannt werden. Ihren Ausgang nahm die Sandoz-Katastrophe, als in einer Lagerhalle des Unternehmens unerwartet 1350 Tonnen hochgiftige Chemikalien in Flammen aufgingen. Die Feuerwehr war zwar sofort zur Stelle und löschte den Brand - mit dem Löschwasser flossen jedoch mehr als 20 Tonnen eines giftigen Pflanzenschutz-Gemisches ungehindert in den Rhein. In den nachfolgenen beiden Wochen verteilte sich das Gift mehr als 400 Kilometer rheinabwärts und vernichtete dabei nahezu den gesamten Aalbestand. In den Niederlanden, die einen Teil des Trinkwassers aus Uferfiltrat des Rheins bezogen, war die Versorgung stark beeinträchtigt. Deutsche Behörden konnten damals lange Zeit nur hilflos zusehen - denn obwohl sich das Unglück direkt an der deutsch-schweizerischen Grenze ereignete, gab es keinen grenzüberschreitenden Informationsaustausch. Aus der Katastrophe wurden Lehren gezogen: seit dem Sandoz-Unfall ist eine deutliche Verbesserung der Gefahrenlage erreicht worden. Möglich wurde dies insbesondere durch nationale und internationale Regelungen zum Risikomanagement. Wichtig sind vor allem die Störfallverordnung (StörfallV) sowie die Seveso-II-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft, die zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen dient. Auch Empfehlungen der internationalen Flussgebietskommissionen führten zu einer Verbesserung des sicherheitstechnischen Niveaus von Industrieanlagen, kombiniert mit einer entsprechend wirkungsvollen Überwachung. Gewässerbelastungen durch Unfälle sind im Rhein beispielsweise mittlerweile um mehr als 99 Prozent zurückgegangen. Ein positives Ergebnis, aber: Diese Erfolgsbilanz gilt leider nicht für alle Flusseinzugsgebiete innerhalb der UNECE Region, die Flusseinzugsgebiete innerhalb Europas und Nordamerikas, bis nach Asien und den Nachfolgestaaten der UdSSR umfasst. Vor allem in letztgenannten Ländern ist tendenziell eine eher negative Entwicklung zu registrieren, denn: Effiziente staatliche Genehmigungs- und Kontrollorgane sind nicht in allen Staaten vorhanden. Gleichzeitig sind zwischenstaatliche bzw. internationale Frühwarn-Systeme noch nicht oder nur in Ansätzen etabliert. Innerhalb der EU geht es vor allem darum, das bisher Erreichte abzusichern. Hierzu müssen auch personelle Kapazitäten erhalten bleiben und sicherheitstechnische Standards auch in angrenzende Gesetzesbereiche ausgebaut werden. Regelmäßige Störfall-Übungen zwischen benachbarten Staaten sind zur Absicherung unentbehrlich. Als Vorbild kann die gemeinsam erreichte Verantwortung und frühzeitige Harmonisierung von sicherheitstechnischen Vorsorge- und Überwachungs- Maßnahmen innerhalb der europäischen Flussgebietskommissionen dienen.
Kurz vor seinem 30. Geburtstag weitet das Bundesumweltministerium seine Social-Media-Kommunikation aus. Ab dem 1. Juni 2016 ist das BMUB mit einem eigenen Kanal auf Facebook aktiv. Der neue Facebook-Kanal soll die Präsenz des BMUB in den sozialen Medien verstärken. Erfahrungen mit den bestehenden Kanälen des Hauses (Twitter, Instagram und Facebook-Kanal von Bundesministerin Barbara Hendricks) haben gezeigt, dass aktuelle Themen aus der Umwelt- und Baupolitik in den sozialen Medien rege diskutiert werden. Die Online-Kommunikation spielt zudem auch bei den politischen Kampagnen des BMUB eine wesentliche Rolle, etwa bei der Klimaschutzkampagne "Zusammen ist es Klimaschutz" (#ziek) und der Kampagne zum bezahlbaren Wohnen und Bauen unter dem Motto "Du bist die Stadt".
Am 19. Dezember 2016 unterzeichneten Deutschland und Belgien nach rund zehnmonatigen Verhandlungen ein bilaterales Abkommen zur nuklearen Sicherheit. Kern des Abkommens ist die Bildung einer gemeinsamen Expertenkommission und ein regelmäßiger Informationsaustausch zu Fragen der nuklearen Sicherheit. Anlass für das Abkommen war insbesondere die Wiederinbetriebnahme der belgischen Reaktoren Doel 3 und Tihange 2 Ende des Jahres 2015. Dies hatte vor allem in der grenznahen Region, aber auch darüber hinaus für Unruhe gesorgt. Daraufhin hatte Hendricks mit Nachdruck bei den belgischen Kollegen für einen besseren, intensiveren Informationsaustausch geworben und eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung bei Laufzeitverlängerungen von Atomreaktoren verlangt. Anfang Februar 2016 schließlich hatte die Bundesumweltministerin der belgischen Seite die Bildung einer gemeinsamen Atomkommission vorgeschlagen, wie es sie bereits mit anderen Nachbarstaaten gibt, etwa mit Frankreich, der Schweiz und Tschechien.
Am 13. Juni 2017 stimmten die Abgeordneten des Europäischen Parlament für ein neues System, das den Kunden ermöglicht, Elektrogeräte besser zu erkennen, die Energieverbrauch und Energiekosten senken. Die neue, dem technologischen Fortschritt angepasste Bewertungsskala von A bis G, welche die Energieeffizienz von Haushaltsgeräten anzeigen soll, wurde mit 535 Stimmen angenommen, bei 46 Gegenstimmen und 79 Enthaltungen. Die Kunden werden die ersten Haushaltsgeräte mit Energielabels der neuen Bewertungsskala ohne das Pluszeichen („A+/A++/etc.“) voraussichtlich frühestens Ende 2019 in den Läden vorfinden. Um mit Verbesserungen bei der Energieeffizienz Schritt zu halten, werden zukünftige Neuklassifizierungen automatisch eingeleitet, sobald 30% der auf dem EU-Markt verkauften Produkte in die oberste Energieeffizienzklasse „A“ fallen, oder wenn 50% dieser Produkte in die obersten zwei Energieeffizienzklassen „A“ und „B“ fallen. Die Labels werden auf die Produkte aufgedruckt. Die jeweiligen Online-Versionen und Produktinformationen können im Internet heruntergeladen werden. Im Fall von Aktualisierungen, die sich auf die Energieeffizienz eines bereits erworbenen Produkts auswirken würden, sollte der Anbieter den Kunden informieren, so der Entschließungstext. Jede visuelle Werbung oder jedes technische Werbematerial sollte die Energieeffizienzklasse und die dem Label zugrundeliegende Bewertungsskala nennen. Informationskampagnen für Verbraucher sollen auf die neu eingeführten Versionen der Labels aufmerksam machen. Die EU-Kommission muss eine Produktdatenbank mit einem technischen Teil erstellen, um den nationalen Behörden bei der Überwachung der Einhaltung der Vorgaben zu helfen. Sie soll außerdem ein Onlineportal für die Öffentlichkeit schaffen, um die Marktüberwachungsbehörden zu unterstützen und den Verbrauchern zusätzliche Informationen über die Produkte zur Verfügung zu stellen. Die Kommission soll außerdem Durchführungsrichtlinien für diese Verordnung erarbeiten, die „best practices“ für Produkttests und Informationsaustausch enthalten.
Umweltbundesamt begrüßt Fortschritte bei der internationalen Chemikaliensicherheit Zwei Regierungskonferenzen in diesem Monat brachten deutliche Fortschritte für die internationale Chemikaliensicherheit: Die Vertragsstaatenkonferenz zum Stockholmer Übereinkommen und die zweite Internationale Konferenz zum Chemikalienmanagement fanden kurz hintereinander statt, um den dort gefassten Entscheidungen noch mehr Gewicht zu geben. Damit ist der Beschluss der Weltgemeinschaft in der Rio-Nachfolgekonferenz 2002, bis 2020 die schädlichen Effekte von Chemikalien für Mensch und Umwelt zu vermindern bzw. zu beseitigen, ein großes Stück näher gerückt. Anlässlich der Vertragsstaatenkonferenz in Genf erweitert das Stockholmer Übereinkommen, auch POP-Konvention genannt, die Liste des „dreckigen Dutzend” um neun weitere langlebige und in der Nahrungskette sich anreichernde Chemikalien - so genannte POPs (persistent organic pollutants). Das Übereinkommen trat im Mai 2004 in Kraft und regelte zunächst zwölf POPs - unter anderem PCB, DDT oder die polychlorierten Dioxine und Furane. Solche Substanzen finden sich in einer Reihe von Pflanzenschutzmitteln und Industriechemikalien oder können als unerwünschte Nebenprodukte bei Produktions- und Verbrennungsprozessen entstehen. Die Liste umfasst nun 21 Chemikalien. „Die erweiterte Liste international geächteter Chemikalien ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg in eine Welt ohne besonders gefährliche Chemikalien. Eine stringente Erfolgskontrolle muss nun den Verhandlungserfolg in Genf sicherstellen”, so Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA). Die Entscheidung der vierten Vertragsstaatenkonferenz in Genf von Anfang Mai 2009 betrifft Stoffe, die auch in Europa zumindest bis vor kurzer Zeit verbreitet in Gebrauch waren: Etwa bromierte Flammschutzmittel (Penta- und Octabrom-diphenylether) und Perfluoroctansulfonsäure ( PFOS ) mit vielfältigen Verwendungen etwa als Feuerlöschschaum oder in der Textilindustrie. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, dürfen solche Stoffe in Zukunft nicht mehr hergestellt und verwendet werden. Dort, wo Anwendungen noch unverzichtbar sind oder es noch keine verfügbaren Ersatzstoffe gibt, sollen Aktionspläne für eine zügige Beendigung der Anwendungen sorgen. Bereits 2002 beschloss die Weltgemeinschaft, die schädlichen Effekte von Chemikalien für Mensch und Umwelt bis 2020 zu vermindern. Auch das Insektizid DDT , das viele Länder noch zur Bekämpfung der Malaria nutzen, soll endgültig bis 2020 verschwinden. Ein umfangreiches Hilfsprogramm soll die Länder, die heute auf diese hochgiftige Chemikalie nicht verzichten können, beim Ausstieg unterstützen, ohne dass sich Malaria weiter ausbreitet. Die zweite Internationale Konferenz zum Chemikalienmanagement (ICCM 2) beschloss unter anderem Aktionen, um auf freiwilliger Basis dringende Probleme für Umwelt und Gesundheit durch Chemikalien zu lösen: Gefährliche Chemikalien in unkontrolliert gehandelten Erzeugnissen und Elektroschrott sowie bleihaltige Farben in Konsumentenprodukten wie Spielzeug waren wichtige Themen, zu denen die Delegierten einen verbesserten Informationsaustausch und partnerschaftliche Aktionen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern vereinbarten. Auch zu Nanomaterialien - mit vielfältigen Chancen und Risiken für Umwelt und Gesundheit - tauschten sich die internationalen Fachleute aus: Gemeinsam wollen die Staaten die Entwicklung von Nanomaterialien verantwortlich begleiten und nutzen. Mit den neuen Arbeitspaketen sind Industrie- und Entwicklungsländer gleichermaßen gefordert, den Weg zu einem sicheren internationalen Chemikalienmanagement konsequent fortzusetzen. „Gefährliche Chemikalien sind ein Risiko für Umwelt und Gesundheit. Sie breiten sich über die Luft und das Wasser rasch aus und werden weltweit gehandelt. Sicherheit von Chemikalien ist deshalb ein ebenso globales Thema wie der Handel mit ihnen”, so Holzmann. Dessau-Roßlau, 27.05.2009
Mehr als 180 Teilnehmerinnen und Teilnehmer tauschten sich auf Einladung des Umweltbundesamtes an zwei Tagen in Dessau-Roßlau aus. Beeindruckend ist der breite Arbeitskontext, den diese Menschen repräsentieren: Von Direktvermarktern über Grünstromlieferanten, Netzbetreiber, Anlagenbetreiber, Umweltgutachter, Verbraucherschützer und Labelanbieter, Strombeschaffer der öffentlichen Hand bis hin zu Rechtsanwälten, Consultants und Wissenschaftlern. Sie alle eint die Arbeit mit Grünstrom und Herkunftsnachweisen, künftig auch Regionalnachweisen, und der Wille, sich auszutauschen. Dafür bietet das UBA gerne eine Plattform. Die unterschiedlichen Veranstaltungsformate der HKNR-Fachtagung mit Vorträgen, Podiumsdiskussionen und Workshops bieten breiten Raum für Austausch und umfangreiche Informationen für die diversen Arbeitskontexte. Dies geht von rein praktischen Tipps im Umgang mit der HKNR-Software über technische Neuerungen wie die Blockchain bis hin zu politischen Debatten über das möglicherweise kommende europäische Recht. Was hat Ihnen gefallen, was möchten Sie, dass sich beim nächsten Mal ändert? Falls Sie uns ein Feedback zur Veranstaltung geben möchten, können Sie dies gerne an hknr [at] uba [dot] de tun. Veröffentlicht in Dokumentationen | 06/2018.
Internationales Programm SAICM - für eine weltweit sichere Produktion, Verwendung und Entsorgung von Chemikalien Der Schutz der Umwelt vor schädlichen Einflüssen - unter anderem durch Chemikalien - ist ohne die Vereinten Nationen nicht denkbar. 2006 wurde unter Federführung des UN-Umweltprogramms UNEP der Strategische Ansatz für ein Internationales Chemikalienmanagement (SAICM) ins Leben gerufen, mit dem Ziel, den Umgang mit Chemikalien weltweit sicherer zu machen. Am 24. Oktober 2009 jährt sich das Inkrafttreten der Charta der Vereinten Nationen zum 64sten Mal - ein Anlass, die Rolle der Vereinten Nationen im globalen Umweltschutz zu würdigen. Als zwischenstaatlicher Zusammenschluss von 192 Staaten besitzen die Vereinten Nationen neben ihren Hauptorganen (wie der Generalversammlung und dem Sicherheitsrat) 22 Nebenorgane, zu denen unter anderen das Umweltprogramm UNEP gehört. UNEP wurde 1972 mit einer UN -Resolution ins Leben gerufen und hat die Aufgabe, politische Instrumente für einen erfolgreichen Umweltschutz zu entwickeln. Die erfolgreiche Arbeit der vergangenen Jahrzehnte findet weltweite Anerkennung. Deshalb unterstützt auch das Umweltbundesamt ( UBA ) die politische Forderung, UNEP den Status einer eigenständigen UN-Organisation zu geben und zur United Nations Environmental Organisation (UNEO) fortzuentwickeln. Unter dem Dach von UNEP sind einige der wichtigsten, heute gültigen internationalen Übereinkommen zum Schutz der globalen Umwelt entstanden: 1987 zum Beispiel das Montrealer Protokoll zum Schutz der Ozonschicht, 1997 das Kyoto-Protokoll zum Klimaschutz und 2001 die Stockholmer Konvention zum Schutz vor langlebigen Chemikalien, die sich in der Nahrungskette anreichern. SAICM ergänzt bestehende Abkommen zur Sicherheit von Chemikalien, die eine begrenzte Zahl von Stoffen mit bestimmten Eigenschaften betreffen (zum Beispiel: die Stockholmer Konvention oder das Basler Übereinkommen über eine grenzüberschreitende Abfallverbringung). SAICM bietet einen übergreifenden Ansatz für Grundregeln des sicheren Umgangs mit allen Chemikalien. Initiativen zum Chemikalienmanagement werden weltweit gesammelt, koordiniert und in Zusammenarbeit mit vielen Interessengruppen (wie etwa Nichtregierungsorganisationen, Industrievertreter, Interessenverbände) gebündelt und umgesetzt. Chemische Produkte gehören zu unserem alltäglichen Leben. Oft jedoch besitzen wir noch zu wenige Informationen über die in den einzelnen Produkten enthaltenen Chemikalien sowie deren Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt. Der weltweite Handel erfordert ein international abgestimmtes Chemikalienmanagement zum Schutz von Umwelt und Gesundheit. Gemeinsame Regeln und Prinzipien helfen auch, Produkte weltweit vermarkten und Handelsbarrieren abbauen zu können. Länder, die bisher kein eigenes Chemikalienmanagement haben, finden Empfehlungen und Orientierung für die Entwicklung eigener nationaler Regeln. Das Umweltbundesamt beteiligt sich aktiv an der Entwicklung von Vorschlägen, stellt Informationen zur Verfügung und vermittelt die Ziele von SAICM an die Akteure in Deutschland. Dass internationales Chemikalienmanagement wichtig ist, macht Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamts deutlich: „Einige gefährliche Chemikalien breiten sich über die Luft und das Wasser rasch aus und bedrohen auch Ökosysteme und Menschen in fernen Regionen. Der Handel verteilt chemische Produkte weltweit und Deutschland ist einer der wichtigsten Chemikalienproduzenten der Welt. Die Sicherheit von Chemikalien ist deshalb nicht nur ein nationales Thema, sondern erfordert internationale Zusammenarbeit.” Eine Regierungskonferenz von SAICM im Mai 2009 in Genf benannte vier zentrale Themen mit besonderer internationaler Brisanz: Gefährliche Chemikalien in unkontrolliert gehandelten Erzeugnissen, Chemikalien in Elektroschrott, bleihaltige Farben in Konsumentenprodukten wie Spielzeug sowie Chancen und Risiken der neu auf den Markt kommenden Nanomaterialien. Auch das UBA wird bei diesen Themen zu einem verbesserten Informationsaustausch und zu partnerschaftlichen Aktionen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern beitragen.
Origin | Count |
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Land | 141 |
Zivilgesellschaft | 2 |
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Förderprogramm | 5202 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 139 |
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