Der Bebauungsplan Horn 42 für den Geltungsbereich zwischen den Straßen Am Gojenboom und O'Swaldstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 129) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Am Gojenboom - Südgrenzen der Flurstücke 1550, 1532, 1551, 1532, 244, 1546 und 1543, über das Flurstück 1543 der Gemarkung Horn-Geest.
Der Bebauungsplan Stellingen 59 für den Bereich westlich Kieler Straße zwischen Kronsaalsweg und Bundesautobahn (BAB) A 7 (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Südwestgrenze des Flurstücks 2472, Nordwestgrenzen der Flurstücke 2472 und 4548 der Gemarkung Stellingen - Kronsaalsweg - Kieler Straße - über das Flurstück 3404, Südgrenzen der Flurstücke 3402 und 3406 der Gemarkung Stellingen - Wittenmoor.
Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 46 für den Geltungsbereich Buschwerder Hauptdeich - Hohe-Schaar-Straße - über das Flurstück 6774 der Gemarkung Wilhelmburg - Hohe-Schaar-Bahn - Wilhelmsburger Reichsstraße - Alte Harburger Elbbrücke -König-Georg-Deich (Bezirk Harburg, Ortsteil 712) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Finkenwerder 35 für den Geltungsbereich südlich Neß-Hauptdeich zwischen Pamirweg, Finkenwerder Westerdeich, Finkenwerder Süderdeich und Osterfelddeich sowie der Alten Süderelbe (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 139) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Neßdeich - Pamirweg - über die Flurstücke 2089 und 4430, über das Flurstück 3024 (Neßkatenweg), Ostgrenzen der Flurstücke 2492 und 2493 (Rundtörn) der Gemarkung Finkenwerder Nord - Rundtörn - Rudolf-Kinau-Allee - Nordgrenze des Flurstücks 1567 der Gemarkung Finkenwerder Süd Finkenwerder Westerdeich - Finkenwerder Süderdeich - über das Flurstück 464 (Süderkirchenweg), Nordgrenze des Flurstücks 1375 (Osterfelddeich) der Gemarkung Finkenwerder Süd - Osterfelddeich - Ostgrenze des Flurstücks 589 (Hafengebietsgrenze), über das Flurstück 1552 (Hafengebietsgrenze) - Südgrenzen der Flurstücke 1552 und 1559 (Hafengebietsgrenze), über das Flurstück 1642 (Hafengebietsgrenze/Alte Süderelbe) der Gemarkung Finkenwerder Süd - Bezirksgrenze - Nordwestgrenzen der Flurstücke 1287, 1290, 1293 und 1638 der Gemarkung Finkenwerder Süd - Nordwestgrenze des Flurstücks 4011, Westgrenze des Flurstücks 4010 (Neß- Hauptdeich) - Nordwestgrenze des Flurstücks 4254, Nordgrenze des Flurstücks 4255, über das Flurstück 4045 (Hochwasserschutzanlage) - West- und Nordwestgrenze des Flurstücks 4239, über das Flurstück 4239, Ostgrenzen der Flurstücke 4341 und 2848 (Kreetslag) der Gemarkung Finkenwerder Nord.
Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 5 für den Geltungsbereich - Alte Schleuse - über das Flurstück 1457 der Gemarkung Wilhelmsburg - Veringkanal - Veringstraße - Bonifatiusstraße - Georg-Wilhelm-Straße - Wilmansstraße - über die Flurstücke 1963, 1964 (Kornweidenwettern), 1971 bis 1969 - Westgrenze des Flurstücks 1969 - über die Flurstücke 1964 (Kornweidenwettern), 1961, 1964 (Kornweidenwettern), 1965, 1964 (Kornweidenwettern), 1959 bis 1957, 1955, 1594, 1593 und 1460 (Veringkanal), über die Flurstücke 1457, 1455 und 1450 der Gemarkung Wilhelmsburg (Bezirk Harburg, Ortsteil 712) wird festgestellt.
Die Stadt Hamburg (Behörde für Umwelt und Energie) begleitet, unterstützt und fördert energetische Quartierskonzepte, die Maßnahmen zur Steigerung der Gesamtenergieeffizienz in einem Quartier beleuchten und zur Umsetzungsreife voranbringen. Ziele sind u.a. das Voranbringen von energetischen Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden, die Erschließung von erneuerbaren Energiequellen und Abwärmequellen, das Erzielen von Kosteneinspareffekten durch Beteiligung mehrerer Akteure und die Anregung mehrerer Gebäudeeigentümer in einem Quartier zur gemeinsamen Durchführung energetischer Maßnahmen. Das KfW-Programm "Energetische Stadtsanierung" fördert vertieft integrierte Quartierskonzepte. In diesen Quartierskonzepten werden neben den energetischen Aspekten auch alle anderen relevanten städtebaulichen, denkmalpflegerischen, baukulturellen, wohnungswirtschaftlichen und sozialen Aspekte betrachtet. Damit soll eine detaillierte Prüfung von technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenzialen im Quartier vollzogen werden, um auf dieser Basis konkrete Maßnahmen für eine kurz-, mittel- und langfristige CO2-Emissionsreduktion zu identifizieren. Zusätzlich zu den Bundesmitteln der KfW fördert die Behörde für Umwelt und Energie die Erstellung von Quartierskonzepten mit Landesmitteln, sofern bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Die Karte zeigt Quartiere in Hamburg, die im Zuge dieser Programme umgesetzt werden bzw. umgesetzt wurden und gibt Information zum Projektstand. Detaillierte Informationen zu diesem Datensatz können Sie dem Wärmekataster-Handbuch entnehmen.
Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln. Die Rasterdaten in Form von gescannten Plänen werden über das Stadt- und Landschaftsportal (Linkadresse siehe unter Verweise) als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die textlichen Festsetzungen und die Begründungen sind den Bilddateien in Form von Textdokumenten (Pdf-Dateien) zugeordnet. Auskunft zu den einzelnen Bebauungsplänen und den Bebauungplänen im Verfahren erteilt das jeweils zuständige Bezirksamt. WBZ entscheidet über die konkrete Zuständigkeit. Die Linkadressen zu den Stadtplanungsabteilungen der Bezirksämter stehen unter Verweise.
Der Bebauungsplan Billstedt 100 für das Gebiet südlich der Glinder Straße, westlich Rodeweg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131), wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Glinder Straße - Ostgrenze des Flurstücks 997, über das Flurstück 1036 (Rodeweg), Ost- und Südgrenze des Flurstücks 997, über das Flurstück 1657 (alt: 612), Westgrenze des Flurstücks 2236 (alt: 574) der Gemarkung Öjendorf.
Der Bebauungsplan Billstedt 87 für den Geltungsbereich zwischen Möllner Landstraße/Steinfurther Allee und Rantumer Weg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Steinfurther Allee - Möllner Landstraße - West- und Nordgrenze des Flurstücks 646, Nordgrenzen der Flurstücke 645, 918, 644 bis 639, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 638 der Gemarkung Öjendorf - Möllner Landstraße - Kaltenbergen - über das Flurstück 1461, Ostgrenze des Flurstücks 143, über das Flurstück 1464 der Gemarkung Kirchsteinbek - Kaltenbergen - Rantumer Weg.
Der Bebauungsplan Billstedt 102 für den Geltungsbereich zwischen Druckerstraße und Kapellenstraße sowie westlich des Brockhauswegs (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Druckerstraße - Brockhausweg - Kapellenstraße - Westgrenzen der Flurstücke 1045, 1521 bis 1524 und 1054 der Gemarkung Kirchsteinbek.