Der Bebauungsplan Billstedt 100 für das Gebiet südlich der Glinder Straße, westlich Rodeweg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131), wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Glinder Straße - Ostgrenze des Flurstücks 997, über das Flurstück 1036 (Rodeweg), Ost- und Südgrenze des Flurstücks 997, über das Flurstück 1657 (alt: 612), Westgrenze des Flurstücks 2236 (alt: 574) der Gemarkung Öjendorf.
Der Bebauungsplan Horn 19 für das Plangebiet Pagenfelder Straße - Pagenfelder Platz - Weddestraße - Hasencleverstraße - Washingtonallee - Stengelestraße - Weddestraße - Weg Flurstück 1243 der Gemarkung Horn- Geest - Horner Landstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortseil 129) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 16 für den Geltungsbereich Wilhelmsburger Reichsstraße - Rotenhäuser Straße - Rubbertstraße - über die Flurstücke 1654, 2070, 1651, 2095, 2072 (Dratelnstraße), Ostgrenze des Flurstücks 2095, über das Flurstück 2072 (Dratelnstraße), Ostgrenzen der Flurstücke 2086, 2084, 2088 bis 2092, 361/1, 2093, 2094 der Gemarkung Wilhelmsburg - Neuenfelder Straße - Mengestraße (Bezirk Harburg, Ortsteil 712) wird festgestellt.
Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne, B-Pläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zählen. In einer Reihe von Bebauungsplänen, die in den letzten rd. 20 Jahren erstellt worden sind, wurde eine Festlegung über die Versorgung der Neubauten mit Wärme für Heizung und Warmwasser vorgenommen. Üblicherweise wurde der Wärmebezug aus einem Wärmenetz (Anschluss- und Benutzungsgebot) festgelegt. Unterschiede sind vor allem durch unterschiedlich hohe Qualitätsansprüche an das Wärmenetz gegeben. Diese sind in Stufen farblich unterschiedlich dargestellt. Detaillierte Informationen können Sie dem Wärmekataster-Handbuch entnehmen.
Der Bebauungsplan Horn 42 für den Geltungsbereich zwischen den Straßen Am Gojenboom und O'Swaldstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 129) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Am Gojenboom - Südgrenzen der Flurstücke 1550, 1532, 1551, 1532, 244, 1546 und 1543, über das Flurstück 1543 der Gemarkung Horn-Geest.
Der Bebauungsplan Stellingen 59 für den Bereich westlich Kieler Straße zwischen Kronsaalsweg und Bundesautobahn (BAB) A 7 (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Südwestgrenze des Flurstücks 2472, Nordwestgrenzen der Flurstücke 2472 und 4548 der Gemarkung Stellingen - Kronsaalsweg - Kieler Straße - über das Flurstück 3404, Südgrenzen der Flurstücke 3402 und 3406 der Gemarkung Stellingen - Wittenmoor.
Der Bebauungsplan Billstedt 87 für den Geltungsbereich zwischen Möllner Landstraße/Steinfurther Allee und Rantumer Weg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Steinfurther Allee - Möllner Landstraße - West- und Nordgrenze des Flurstücks 646, Nordgrenzen der Flurstücke 645, 918, 644 bis 639, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 638 der Gemarkung Öjendorf - Möllner Landstraße - Kaltenbergen - über das Flurstück 1461, Ostgrenze des Flurstücks 143, über das Flurstück 1464 der Gemarkung Kirchsteinbek - Kaltenbergen - Rantumer Weg.
Der Bebauungsplan Billstedt 102 für den Geltungsbereich zwischen Druckerstraße und Kapellenstraße sowie westlich des Brockhauswegs (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Druckerstraße - Brockhausweg - Kapellenstraße - Westgrenzen der Flurstücke 1045, 1521 bis 1524 und 1054 der Gemarkung Kirchsteinbek.
Der Bebauungsplan Finkenwerder 30 für den Geltungsbereich der Rüschhalbinsel zwischen dem Rüschkanal und dem Steendiekkanal (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 139) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Hafengebietsgrenze (Ostufer des Rüschkanals - Südufer der Elbe - West- und Südufer des Steendiekkanals) - über das Flurstück 4951 (alt: 4738), Nordostgrenzen der Flurstücke 4951 (alt: 4738) und 4847 (Hein-Saß-Weg), Nordgrenze des Flurstücks 3172, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 4780, über das Flurstück 4780, Südgrenze des Flurstücks 3172, über die Flurstücke 2271, 4827 (Kneienblick) und 4957 (alt: 4792 - Neßpriel) der Gemarkung Finkenwerder-Nord.
Der Bebauungsplan Billstedt 33 für das Plangebiet Schleemer Bach - Möllner Landstraße - Oberschieems - Klinkstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.