Brandenburg beherbergt eine Fülle an oberflächennahen mineralischen Rohstoffen, die die Basis für Produktion und Innovation im Bereich der Grundstoffindustrie des Landes, aber auch über die Länder-grenzen hinaus sichern. Mit weit über das Land verbreiteten hochwertigen Kiessand- und Sandvorkom-men werden ortsnah vielfältige Baumaßnahmen, Infrastrukturmaßnahmen oder Weiterverarbeitungs-betriebe versorgt. Aber nicht nur Sand und Kies als Massenbaustoffe, auch hochwertige Glassande, Tone und Spezialtone, Torfe sowie die Hartgesteine der Lausitzer Grauwacke und der Kalkstein aus dem Tage-bau bei Rüdersdorf finden vielfältigste Anwendungen in den unterschiedlichsten Einsatzbereichen des täglichen Lebens.
Mit der Kartierung, Bewertung und Veröffentlichung der Rohstoffpotenziale sowie deren Einbringung in die Regionalplanung übernimmt das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) eine Schlüsselaufgabe auf dem Weg zur Versorgung des Landes mit einheimischen mineralischen Rohstoffen. Das Kernstück dieser Arbeit bildet die Karte der oberflächennahen Rohstoffe im Maßstab 1: 50 000.
Das Basiskartenwerk wurde von 1993 bis 1996 in einer Erstausgabe flächendeckend für das Land Bran-denburg erstellt und anschließend kontinuierlich überarbeitet. Seit 2015 erfolgt eine Neukartierung der KOR 50. Neue Erkenntnisse zu vorhandenen Rohstoffpotenzialen durch die Wertung neuer Bohrauf-schlüsse werden ebenso berücksichtigt, wie Veränderungen der wirtschaftlichen Nutzung oder das Vo-ranschreiten der Rohstoffgewinnung innerhalb des Lagerstättengebietes. Die Karte spiegelt damit den aktuellsten Kenntnisstand über die Verbreitung von Steine- und Erden-Rohstoffen im Land Brandenburg wider.
ID: 4910 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Auf der Liegenschaft der Bundespolizei am Standort St. Augustin/Hangelar ist zum Ausbau der Infrastruktur und als vorbereitende Maßnahme für Baumaßnahmen die Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart erforderlich. Die Vorbereitung und Durchführung des Waldumwandlungsverfahrens nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) wurde seitens der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte Facility Management mit Schreiben vom 07.06.2024 bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bundesforstbetrieb Rhein-Weser, beauftragt. Für das Vorhaben werden 9.627 m² Wald in der Gemeinde St. Augustin, Gemarkung Hangelar, Flur 17, Teilfläche Flurstück 55 in Anspruch genommen. Das Vorhaben fällt einzeln betrachtet aufgrund der Unterschreitung der Prüfwerte nicht unter die im UVPG in der Anlage 1 unter Nr. 17.2 als „Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart“ bezeichneten Vorhaben. Jedoch ist gemäß § 5 i.V.m. § 11 Abs. 3 und 4 UVPG für hinzutretende Vorhaben, bei denen frühere Vorhaben ohne eine Umweltverträglichkeitsprüfung abgeschlossen wurden, eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen, um festzustellen, ob für das hinzutretende, kumulierende Vorhaben eine UVP-Pflicht besteht, auch wenn für das hinzutretende Vorhaben der Prüfwert für die allgemeine Vorprüfung nicht erreicht oder überschritten wird. Die allgemeine Vorprüfung zur UVP kommt zu dem Ergebnis, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Die wesentlichen Gründe für das Nicht-Bestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Abs. 2 UVPG, mit Bezug auf die jeweils einschlägigen Kriterien nach Anlage 3, sind der Gesamteinschätzung zur allgemeinen Vorprüfung vom 17.01.2025 zu entnehmen. Zusammenfassend wird festgestellt, dass die betroffene Waldfläche nach den vorliegenden naturschutzfachlichen Gutachten und Erhebungen lediglich ein geringes Biotop- und Habitatpotential aufweist. Durch die Rodung der Waldfläche sind weder Schutzgebiete im Sinne des BNatSchG noch gesetzlich geschützte Biotope betroffen. Unter Beachtung der in der vertiefenden Artenschutzprüfung vorgegebenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ergeben sich aufgrund der Waldumwandlung nach § 45 Abs. 2 BWaldG für keines der in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen. Die mit den Infrastrukturmaßnahmen auf dem Bundespolizeigelände in St. Augustin/Hangelar einhergehende unvermeidbare Waldumwandlung wird durch fachgerechte Ersatzaufforstungen mit standortheimischen Gehölzen im Verhältnis 1:1 kompensiert. Die Feststellung wird gemäß § 5 Abs. 2 des UVPG hiermit im zentralen Internetportal des Bundes beim Umweltbundesamt öffentlich bekanntgegeben. Sie ist gem. § 5 Abs. 3 S. 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Die Bekanntmachung der Feststellung für das Nicht-Bestehen der UVP-Pflicht erfolgt im Nachgang zur bereits umgesetzten Rodung. Diese wurde vor Abschluss des Waldumwandlungsverfahrens nach erfolgten positiven Vorabstimmungen mit den einzubindenden Landesdienststellen im Februar 2025 durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt lagen alle erforderlichen umwelt- und naturschutzfachlichen Unterlagen inklusive des Ergebnisses der UVP-Vorprüfung bereits vor. Somit ist festzustellen, dass die materiellen Voraussetzungen für die Waldumwandlung zum Zeitpunkt der Rodung vorgelegen haben, jedoch war das Waldumwandlungsverfahren noch nicht formell abgeschlossen bzw. die Bekanntmachung der Feststellung des Nicht-Bestehens der UVP-Pflicht erfolgt. Troisdorf, den 26.05.2025 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesforstbetrieb Rhein-Weser Im Auftrag, Achim Urmes Ort des Vorhabens: 53757 St. Augustin/Hangelar Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Waldumwandlungsverfahren gemäß § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) Abschlussdatum: 26.05.2025 UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Ellerstraße 56 53119 Bonn Deutschland https://www.bundesimmobilien.de/ Vorhabenträger Vorhabenträger Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Domstraße 55-73 50668 Köln Deutschland Dokument Dokument Allgemeine Vorprüfung des Einzellfalls WUV III-2025_01_17.pdf
Stadtumbauprozesse wirken sich durch Veränderung der Stadtstrukturen auch auf die Nachfrage im Verkehrsbereich aus. Bezogen auf Stadt- und Straßenbahnen ergeben sich daraus Fragen der Effizienz. Im Projekt sollen Strategien entwickelt werden, die hinsichtlich der schienengebundenen ÖPNV-Systeme zu tragfähigen Entscheidungen führen und dabei alle Handlungsoptionen von Rückbau bis Umbau oder Ergänzung einbeziehen. Grundlagen sind dabei neben wirtschaftlichen Faktoren auch die Entwicklungsziele der Stadt, Umweltfragen sowie 'weiche' Standortfaktoren. Hintergrund und Anlass: Hintergrund des Projektes ist der demografische Wandel sowie der von Bevölkerungsrückgang und Wanderungsbewegungen ausgelöste oder beschleunigte Strukturwandel in den Städten. Auf diesen Strukturwandel wurde in der Vergangenheit in ganz Deutschland mit dem Instrument des gebietsbezogenen Stadtumbaus reagiert. Stadtumbauprozesse führen aber stets auch zu Anpassungserfordernissen bezüglich Planung, Finanzierung sowie Organisation und Betrieb der verkehrlichen Infrastruktur. In diesem Projekt soll besonders der Bereich von Stadt- und Straßenbahnen infrastrukturseitig beleuchtet werden. Hier müssen Unterhalts- oder Rückbaukosten auf verschiedenen Ebenen mit Standort- und Attraktivitätsvorteilen abgewogen werden. Dabei ist stets auch den Anforderungen an Lärm-, Emissions- und Klimaschutz sowie Energieeffizienz Rechnung zu tragen. Dies erfordert eine frühzeitige Verzahnung und Integration der verkehrlichen Prozesse mit dem Stadtumbau, um dauerhaften Fehlentwicklungen hinsichtlich der perspektivischen Tragfähigkeit der Straßenbahnsysteme vorzubeugen. Auch die Rückkopplungswirkungen der Infrastrukturentwicklung auf stadtstrukturelle Prozesse gilt es dabei im Auge zu behalten.