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Regionale Raumentwicklungsprogramme

In regionalen Raumentwicklungsprogrammen (RREP) werden die im Landesraumentwicklungsprogramm festgelegten landesweit bedeutsamen Erfordernisse konkretisiert und ausgeformt. Die inhaltliche Verantwortung für die RREP liegt bei den vier Regionalen Planungsverbänden, die aus Landkreisen und kreisfreien Städten, den großen kreisangehörigen Städten und den Mittelzentren gebildet sind. Verbindlichkeit erhalten die vier regionalen Raumentwicklungsprogramme - ebenso wie das Landesraumentwicklungsprogramm - durch Rechtsverordnung. - Regionales Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/Rostock - Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg - Regionales Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte - Regionales Raumentwicklungsprogramm Vorpommern Für gleiche Inhalte werden auf Landes- und Regionsebene gleiche Begriffe verwendet, so dass alle RREP folgende Inhalte aufweisen: 1. Gesamträumliche Entwicklung 2. Siedlungsentwicklung 3. Freiraumentwicklung 4. Infrastrukturentwicklung 5. Integriertes Küstenzonenmanagement und Raumordnung im Küstenmeer Der zugehörige Dienst mv_ax_rrep_wms.php enthält Karten zu folgenden Themen (alphabetisch): - Fischerei - Gewerbe - Hochwasserschutz - Häfen - Infrastrukturkorridor - Kompensation - Landwitschaft - Mittelbereiche - Nahbereiche - Naturschutz und Landschaftspflege - Oberbereiche - Radroutennetz - Rohstoffsicherung - Siedlungsfunktion - Stadt-Umland - Tourismus - Trinkwasser - Verkehrsnetz - Windeignung - Zentralorte

Studie zu Münchens Weg in eine CO2-freie Zukunft veröffentlicht

Im Auftrag der Siemens AG untersuchte das Wuppertal Institut am Modell der Stadt München, wie eine moderne Großstadt den CO2-Ausstoß drastisch senken kann. Am Beispiel eines Musterstadtteils zeigt die Analyse ganz konkret, wie die Wandlung der Stadt in eine fast CO2-freie Metropole infrastrukturell und technologisch gelingen könnte. Hebel zur CO2-Reduktion sind hocheffiziente Energieanwendungen - insbesondere bei Gebäuden -, Infrastrukturanpassungen bei Wärme, Strom und Verkehr sowie ein weitestgehender Umstieg auf erneuerbare Energien.

IUCN Weltnaturschutzkongress auf Hawaii

Der IUCN Weltnaturschutzkongress fand vom 1. bis 10. September 2016 auf Hawaii statt. Der Kongress endete mit den "Hawaii-Vereinbarungen". Die Delegierten einigten sich unter anderem auf ein striktes Verbot des nationalen Elfenbeinhandels. Darüber hinaus soll die besonders in Südafrika verbreitete Zucht von Löwen in Gefangenschaft, die dann als leichte Beute für die Jagd freigegeben werden, die sogenannten "Gatterjagd" ab 2020 verboten werden. Des Weiteren stimmte die Konferenz für ein Verbot der Waljagd zu wissenschaftlichen Zwecken. Die IUCN-Mitglieder forderten außerdem bindende Gesetzesregelungen für den Schutz der hohen See: bis 2030 sollen 30 Prozent aller Meeresgebiete außerhalb von Hoheitsgebieten der Länder unter Schutz gestellt werden. Auch Urwälder und intakte Waldlandschaften sollen zukünftig besser geschützt werden. Die IUCN-Mitglieder wollen sich außerdem dafür einsetzen, dass noch mehr Gebiete zu "no-go-areas" erklärt werden, in denen schädliche industrielle Tätigkeiten wie Bergbau, Öl- und Gasförderung oder Infrastrukturentwicklungen verboten sind. In einer weiteren Entscheidung betonten die IUCN-Mitglieder die Notwendigkeit, intakte Wälder und Ökosysteme vor der industriellen Nutzung als Palmölplantage zu schützen.

Grüne Dächer gegen die Hitze

Städte und Gemeinden erhalten Kostencheck für Anpassungsmaßnahmen Die Klimaforschung zeigt: Hitzewellen, Hochwasser und Starkregen nehmen in Deutschland weiter zu und können immense volkswirtschaftliche Schäden verursachen. Die Kosten und Nutzen von Gegenmaßnahmen ließen sich bisher kaum systematisch bewerten. Eine neue Studie des Umweltbundesamtes (UBA) schafft nun Abhilfe. Sie legt erstmals Kosten-Nutzen-Analysen für konkrete Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel vor. Als besonders erfolgversprechend und rentabel erweist sich die Begrünung von Dächern gegen sommerliche Hitze in Städten. Ebenfalls wirtschaftlich: die Renaturierung von Auenwäldern zum Schutz vor Hochwasser und der Einsatz hitzeresistenter Beläge gegen Straßenschäden. „Auch wenn wir eine erfolgreiche Klimaschutzpolitik machen, lässt sich ein Teil des Klimawandels nicht mehr vermeiden. Wir müssen uns deshalb bereits heute an die Folgen des Klimawandels anpassen“, so UBA-Präsident Jochen Flasbarth. „Wie die Kosten-Nutzen-Analyse des Umweltbundesamtes zeigt, gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die Bund, Länder und Kommunen bereits heute anstoßen können und die vergleichsweise günstig sind.“ Bund, Länder und Kommunen stehen vermehrt vor der Frage, wie sie sich an die unvermeidlichen Folgen des Klimawandels anpassen können. Die neue Studie des ⁠ UBA ⁠ hat Kosten und Nutzen geeigneter Anpassungsmaßnahmen an den ⁠ Klimawandel ⁠ untersucht. Besonders effektiv erweisen sich Maßnahmen der Stadt- und Regionalplanung, des Gesundheits- und des Bevölkerungsschutzes. Das Begrünen von Dächern etwa reduziert an heißen Sommertagen die Temperatur in Städten. Auch systematische Hitzewarnungen auf kommunaler Ebene und entsprechende Maßnahmen zur Kühlung, insbesondere in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, kosten vergleichsweise wenig, entfalten aber große Wirkung. Ein schlechteres Kosten-Nutzen-Verhältnis weisen dagegen umfangreiche Infrastrukturmaßnahmen auf. Dazu zählen neue Dämme gegen Überflutungen oder der Ausbau des Kanalisationsnetzes. Wichtig für Länder und Kommunen: Steht eine reguläre Erneuerung von Straßen, Gebäuden oder Einrichtungen an, sollte der Klimawandel bereits mit eingeplant werden. Möglicherweise lohnt es sich zum Beispiel, in besonders wetterfesten Asphalt zu investieren. Auch dazu hat die Studie eine Kosten-Nutzen-Analyse vorgenommen. „Vor allem auf extreme Wetterereignisse sollten wir besser vorbereitet sein, etwa indem wir Überflutungsflächen zum Schutz vor Hochwasser freihalten“, so UBA-Präsident Flasbarth. „Die Studie bietet ein Gerüst, um effektive und kostengünstige Maßnahmen zur Anpassung zu identifizieren. Gerade in Zeiten knapper öffentlicher Mittel können wir uns Investitionen, die sich später als unwirksam herausstellen, schlichtweg nicht leisten.“ Das UBA stellt mit der heute veröffentlichten Studie erstmals Kriterien zur einheitlichen Kosten-Nutzen-Bewertung von Anpassungsmaßnahmen vor. Die Studie wendet diese in 28 Fallstudien unter anderem für die Landwirtschaft, die Stadtplanung oder Infrastrukturinvestitionen an. Dessau-Roßlau, 26.09.2012

Financing Sustainable Transport in Africa

In order to explain how future policies in transport should be formulated, it is necessary to understand that sustainability in transport does not only imply transport infrastructure, but can be embedded in a broader policy approach. Financing of infrastructure, investments in public and non-motorised transport, institutional development and road maintenance all require significant funding. Since developing countries face severe financial limitations, budgetary considerations should become the starting point of planning. Available funds – both grants and loans – must be assessed carefully and then spent effectively and rationally. This means tackling the tendency of policy makers to favour prestige projects, and instead convincing them to adopt a sustainability-oriented prioritisation of transport projects. Veröffentlicht in Texte | 71/2013.

Studie belegt Wirksamkeit der Umweltverbandsklage

Im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) haben das Öko-Institut e.V. und die Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse (sofia, Hochschule Darmstadt) die Wirksamkeit der Umweltverbandsklage untersucht. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass 48 Prozent aller Klagen von anerkannten Umweltverbänden in den Jahren 2006 bis 2012 vor den Verwaltungsgerichten ganz oder teilweise erfolgreich waren. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Verbände nur in wenigen, besonders aussichtsreichen Fällen von ihrem Klagerecht Gebrauch machen. So stehen durchschnittlich zwölf Klagen pro Jahr mehr als 700 Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Infrastrukturvorhaben gegenüber. Die Studie widerlegt damit die geäußerten Befürchtungen, die Einführung der Verbandsklagerechte werde zu einer Flut von Klagen führen. Der überdurchschnittliche Erfolg dieser Verfahren zeigt vielmehr, dass die Umweltverbände ihre Klagerechte kompetent und verantwortungsbewusst wahrnehmen.

Umweltschutz durch integrierte Planungsprozesse an der Schnittstelle von Stadt- und Infrastrukturplanung

Die Ausgestaltung der technischen Infrastruktur wirkt sich deutlich auf die Umweltinanspruchnahme und Umweltqualität von Städten aus. In einer guten Koordination von Stadt- und Infrastrukturplanung liegen daher wichtige Handlungsansätze, um Umweltschutzpotenziale zu heben. Vor diesem Hintergrund analysiert der Bericht zentrale umweltrelevante Schnittstellen zwischen der Stadt- und Infrastrukturplanung. Diese sind abhängig vom Planungsanlass und -prozess (bspw. Siedlungsneuentwicklung oder städtebauliche Entwicklung im Bestand). Sie ergeben sich bspw. im Rahmen der Flächennutzungsplanung oder bei der Erstellung von integrierten Stadtentwicklungskonzepten, aber auch im Rahmen der Konzeptionierung der Energieversorgung und der Nahverkehrsplanung im Zusammenhang mit den Instrumenten der Stadtplanung. Der Bericht beschreibt Hemmnisse bei der Koordination von Stadt- und Infrastrukturplanung und formuliert Empfehlungen an Kommunen, Länder und Bund, wie diese überwunden werden können um Umweltbelange in der Stadt- und Infrastrukturentwicklung zu stärken. Veröffentlicht in Texte | 120/2021.

Umweltverbandsklage – erfolgreich in Sachen Umwelt und Natur

Studie belegt Wirksamkeit der Umweltverbandsklage Fast die Hälfte aller umweltrechtlichen Klageverfahren von anerkannten Umweltverbänden ist erfolgreich. Damit übertrifft die Umweltverbandsklage die durchschnittliche Erfolgsquote von verwaltungsrechtlichen Klageverfahren in Deutschland bei weitem. Sie hat sich als wirksames Instrument zur Einhaltung umweltrechtlicher Vorgaben bei der Planung und Genehmigung von Industrie- und Infrastrukturvorhaben erwiesen. Gezielte Klagen auf hohem fachlichen Niveau Im Auftrag des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠) haben das Öko-Institut e.V. und die Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse (sofia, Hochschule Darmstadt) die Wirksamkeit der Umweltverbandsklage untersucht. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass 48 Prozent aller Klagen von anerkannten Umweltverbänden in den Jahren 2006 bis 2012 vor den Verwaltungsgerichten ganz oder teilweise erfolgreich waren. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Verbände nur in wenigen, besonders aussichtsreichen Fällen von ihrem Klagerecht Gebrauch machen. So stehen durchschnittlich zwölf Klagen pro Jahr mehr als 700 Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Infrastrukturvorhaben gegenüber. Die Studie widerlegt damit die geäußerten Befürchtungen, die Einführung der Verbandsklagerechte werde zu einer Flut von Klagen führen. Der überdurchschnittliche Erfolg dieser Verfahren zeigt vielmehr, dass die Umweltverbände ihre Klagerechte kompetent und verantwortungsbewusst wahrnehmen. Verbesserungen für den Umweltschutz bereits im Vorfeld von Klagen Die Befragung von Verbändevertretern und Akteuren bei Genehmigungsbehörden und Vorhabenträgern hat ergeben, dass bereits die bloße Möglichkeit einer Klage positive Wirkung für die Berücksichtigung von Umweltschutzbelangen entfaltet. Genehmigungsbehörden und Vorhabenträger berücksichtigen die  Stellungnahmen und Einwände der Verbände bereits in der Planungs- und Genehmigungsphase. Dies verbessert die Qualität der Zulassungsverfahren und führt zu mehr Rechtssicherheit für die Vorhabenträger. Letztlich führt die frühzeitige Kooperation so zur Vermeidung von Klageverfahren und entlastet die Gerichte. Blick zu den Nachbarn Die Studie wirft ebenfalls einen Blick auf die Regelungen zur Verbandsklage in drei Nachbarländern (Polen, die Niederlande und Österreich). Das Forschungsteam nutzt die Erfahrungen in diesen Ländern für Vorschläge zur Verbesserung der rechtlichen und institutionellen Ausgestaltung der Verbandsklage in Deutschland. Entwicklungen in Europa und Deutschland Die Ergebnisse der Studie können auch wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der Umweltverbandsklage geben. Zu nennen sind hier zum einen notwendige Anpassungen des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes an die Rechtsprechung  des Europäischen Gerichtshofs  und deutscher Gerichte. Zum anderen sind auch auf europäischer Ebene Änderungen bei den Vorschriften über den Gerichtszugang angekündigt. Die Europäische Kommission erarbeitet derzeit einen neuen Vorschlag für eine ergänzende Richtlinie zum Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.

Recht der Rohstoffgewinnung – Reformbausteine für eine Stärkung des Umwelt- und Ressourcenschutzes im Berg-, Abgrabungs- und Raumordnungsrecht

Im Rahmen dieses Teilberichts wurden Handlungsvorschläge für den Bundesgesetzgeber erarbeitet, um schwerpunktmäßig das Bundesberggesetz aus Sicht des Umwelt- und Ressourcenschutzes weiterzuentwickeln. Ziel der Studie war es dabei nicht, Umweltstandards für die Zulassung von Bergbautätigkeiten zu erhöhen, sondern das gestufte bergrechtliche Entscheidungsinstrumentarium so anzupassen, dass die von Bergbautätigkeiten betroffenen Rechtsgüter (Umwelt, Natur und Landschaft, Ressourcen, Eigentum, u. a.) möglichst effektiv im Prüfprogramm berücksichtigt werden können. Die Forschungsnehmer greifen dafür teilweise auch die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung während der letzten 35 Jahre entwickelten Maßstäbe auf und empfehlen deren klarstellende Aufnahme ins BBergG. Die Vorschläge sind auch darauf gerichtet, die Sonderstellung des BBergG, soweit sie nicht mit den Besonderheiten des Bergbaus gerechtfertigt werden kann, zu beenden und den Vorgaben in vergleichbaren modernen Fachplanungsgesetzen zur Genehmigung von öff. und gewerblichen Infrastrukturvorhaben anzugleichen. Veröffentlicht in Texte | 71/2019.

Verringerung der Flächeninanspruchnahme durch Siedlungen und Verkehr

Die nach wie vor mit rund 100 ha pro Tag zu hohe Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Infrastrukturmaßnahmen in Deutschland stellt eines der bedeutendsten Umweltprobleme der heutigen Zeit dar. Die an diesem Positionspapier beteiligten Verbände und Institutionen unterstützen die Zielrichtung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, diesen Flächenverbrauch bis 2020 auf 30 ha pro Tag zu senken. Veröffentlicht in Broschüren | 2006.

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