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Umbau der Anschlussstelle Großburgwedel Westseite (A7/L381) zu einem Kreisverkehrsplatzfahren

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Hannover- plant den Umbau der Anschlussstelle Großburgwedel Westseite zu einem Kreisverkehrsplatz. Der Knotenpunkt stellt derzeit einen Unfallschwerpunkt dar. Durch den Umbau der Anschlussstelle kann es zu Beeinträchtigungen der Umwelt kommen. Im Rahmen der Bauvorbereitungen, während des Baubetriebs und nach Fertigstellung des Vorhabens sind die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Luft und das Landschaftsbild betroffen. Weitere Beeinträchtigungen entstehen durch den Biotopverlust von Ruderalfluren sowie eines Fließgewässers (Ehlbeeksgraben). Zusätzlich ist der Verlust von vier Einzelbäumen und einer Baumreihe zu erwarten. Für das Vorhaben ist ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (LFB) erstellt worden. Demnach erfolgt der Umbau des Knotenpunktes auf einer Länge von etwa 373 m. Die Neuversiegelung des Gesamtvorhabens beläuft sich auf 1.246 m². Dadurch werden u. a. südlich der L 381 Bereiche des Landschaftsschutzgebietes „LSG H 45 – Hahle“ dauerhaft in Anspruch genommen. Schutzzweck ist insbesondere der Erhalt eines vielfältigen Landschaftsbildes. Der Bereich nördlich der L 381 gehört der Schutzzone IIIB des Trinkwasserschutzgebietes „Fuhrberger Feld“ an. Hier gilt es, dass alle raumbedeutenden Planungen und Maßnahmen mit der Zweckbestimmung der Trinkwassergewinnung zu vereinbaren sein sollen. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen sind Schutzmaßnahmen wie beispielsweise nach den Vorgaben der DIN 18920 („Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“) und der RAS-LP 4 („Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen“) sowie zeitliche Regelungen zu beachten. Verbleibende Eingriffe werden durch geplante und mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert. Weitere nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter im Sinne des NUVPG unter Beachtung der Kriterien von § 5 NUVPG sind nicht zu erwarten bzw. als nicht erheblich einzustufen. Vor dem Hintergrund hat die Vorprüfung deshalb ergeben, dass aufgrund der Größenordnung und Eigenart des Projektes erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Ein Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung wird daher nicht durchgeführt.

Schutz von Bäumen im Straßenland

Straßenbäume sind laut Berliner Straßengesetz Zubehör einer Straße. Demnach sind Straßenbaumpflanzungen vorzusehen, zu erhalten und zu schützen. Selbstverständlich gelten für den Straßenbaumbestand auch die Berliner Baumschutzverordnung und die sonstigen naturschutzrechtlichen Regelungen. Die Ansprüche an den öffentlichen Straßenraum sind allerdings vielfältig. Insbesondere die Unternehmen der Ver- und Entsorgung (Wasser, Abwasser, Strom, Kabeltrassen etc.) und der Tiefbau (Fahrbahn, Geh- und Radwege etc.) führen immer wieder Baumaßnahmen im Bereich der Straßenbäume durch. Dabei werden oftmals unrechtmäßig auch sehr dicke Baumwurzeln abgetrennt, Anfahrschäden verursacht und Baumscheiben verdichtet oder verschmutzt, was regelmäßig zu Schädigungen am Baumbestand – insbesondere im Wurzelbereich – führt. Die Folgen für die Verkehrssicherheit der betroffenen Bäume können gravierend sein. Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik und alternative, baumschonende Bauweisen werden trotz entsprechender Auflagen vielfach nicht durchgeführt. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die Verfüllung der Baugruben, ohne dass ein Schaden am Baumbestand kommuniziert wird. Insofern bleiben Schädigungen oftmals verborgen, bis der betroffene Baum – der trotz starker Schäden voll begrünt sein kann – dann beispielsweise durch einen Sturm zu Fall gebracht wird. Das erfolgt teilweise erst Jahre nach Abschluss der Arbeiten. Der/Die Verursachende ist dann in der Regel nicht mehr zu ermitteln und/oder die Schuld nicht mehr nachzuweisen. Die dadurch verursachten monetären und ökologischen Schäden für das Land Berlin sind enorm. Trotz der Auflagen der Bezirksämter und der anerkannten Normen und Regelwerke wie der DIN 18920 und der Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen ( R SBB 2023, Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen ), die den Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen zum Inhalt haben, mangelt es an der praktischen Umsetzung dieser Regelungen und der notwendigen Kontrolle der Bauarbeiten. Ein Baumbestand kann aber nur gedeihen und seine vielfältigen Wohlfahrtswirkungen voll entfalten, wenn ihm keine gravierenden Verletzungen zugefügt werden. Die nach den „Verwaltungsvorschriften über die Kontrolle der Verkehrssicherheit von Bäumen auf öffentlichen Flächen“ vom 12. Juli 2016 durchzuführenden Kontrollen des Baumzustandes können die Standsicherheit des Baumes nur sehr oberflächlich bewerten, da die durchgeführten Bauarbeiten im Bereich des Baumbestands und damit der Zustand der Bäume in der Regel nicht bekannt und die Schädigungen an der Krone und dem Stamm nicht immer sichtbar sind. Aus diesem Grund ist ein großer Teil von Baumstürzen nicht vorhersehbar. Der Berliner „Fachausschuss Stadtbäume” der Berliner Gartenamtsleiterkonferenz hat ein informatives Faltblatt zum Schutz von Bäumen bei Bauarbeiten im Straßenland erarbeitet, das kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Ferner gibt es den Aushang (Grafik) „Schutz von Bäumen auf Baustellen” . Werden gravierende Schäden im Zusammenhang an Bäumen im Straßenland beobachtet, sind die jeweiligen bezirklichen Ordnungsämter bzw. die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter die richtigen Adressaten. Um in der Praxis den öffentlichen Baumbestand besser zu schützen und unkontrollierte Baumstürze zu vermeiden, ist eine sogenannte baumfachliche Baubegleitung für die Baumaßnahmen im Bereich von Straßenbäumen erforderlich. Diese hat bereits im Planungsstadium die Voruntersuchungen zum Schutz des Baumbestandes durchzuführen und entsprechende Schutzmaßnahmen sowie die Möglichkeiten zur Schadensminimierung für Bäume zu formulieren, zu begleiten und zu kontrollieren, den Rückbau von Schutzeinrichtungen baumschonend zu gestalten, zu begleiten und zu kontrollieren und die gesamte Baumaßnahme im Hinblick auf den Baumschutz zu dokumentieren. Ausführungsvorschriften zu § 12 des Berliner Straßengesetzes – Sondernutzung öffentlicher Straßen für Zwecke der öffentlichen Versorgung – Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) DIN 18920, Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen (R SBB 2023), 2023 Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) Die R SBB 2023 ist kostenpflichtig über den FGSV-Verlag zu beziehen. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen (ZTV A-StB 12), 2012 Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Die ZTV A-StB 12 ist kostenpflichtig über den FGSV-Verlag zu beziehen. Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen, 2013, Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Das Merkblatt ist kostenpflichtig über den FGSV-Verlag zu beziehen. Auch durch das Parken von Pkw auf einer Baumscheibe kommt es zu Schäden am Baum. Neben den direkten Beschädigungen der Wurzeln und des Stammes bewirkt das Gewicht des Fahrzeugs eine Verdichtung des Bodens. Dadurch kommt es für die Wurzeln zu Sauerstoffmangel, aber auch zu einem Mangel an Wasser- und Nährstoffen. Diese Schäden können zum Absterben des Baumes führen. Werden die Schäden nicht rechtzeitig erkannt, kann der Baum unkontrolliert umstürzen. Für das Beparken einer Baumscheibe wird daher ein Verwarnungsgeld erhoben. Baumstandorte sind keine Müllkippen. Durch Ablagerungen wird der Boden verdichtet und es können Bodenverunreinigen durch Schadstoffe auftreten.

Im

Stellenausschreibung Im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle Sachbearbeitung (m/w/d) Landwirtschaftliche Fachstelle unbefristet zu besetzen. Dienstort ist Weißenfels. Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd mit seinem Hauptsitz in Weißen- fels und seiner Außenstelle in Halle (Saale) gehört als untere Landesbehörde zum Geschäfts- bereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Für das Sachgebiet „Landwirtschaftliche Fachstelle“ suchen wir eine Sachbearbeiterin/ einen Sachbearbeiter zur schwerpunktmäßigen Bearbeitung folgender Aufgaben: - Wahrnehmung der Angelegenheiten des Bodenschutzes in der Landwirtschaft mit dem Schwerpunkt Bodenerosion:  Abstimmung der behördlichen Zusammenarbeit beim Verwaltungsvollzug erosions-be- dingter Fragestellungen, Ursachenaufklärung sowie Beurteilung der Einhaltung der Grundsätze der guten fachli- chen Praxis bei der landwirtschaftlichen Bodennutzung, Erarbeitung von praktikablen Lösungsoptionen zur kurz- bzw. mittelfristigen Minderung von Erosionsvorgängen,  - Fachliche Beratung/Unterstützung der Betriebe bzw. in erforderlichen Flurbereinigungs- verfahren Fachliche Mitwirkung in allen landwirtschaftlichen Angelegenheiten – insbesondere durch Stellungnahmen, Fachbeiträge, Kosten-Nutzen-Analysen und Standortbeurteilungen - Wahrnehmung der Aufgaben als Träger öffentlicher Belange (TöB) Landwirtschaft Ihr Profil: Sie verfügen über die Laufbahnbefähigung für den landwirtschaftlichen Dienst (einschließlich landwirtschaftlich-technischer Dienst) gemäß Nr. 9.2.2 Abschnitt I der Anlage 1 zu § 2 der Lauf- bahnverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LVO LSA), Laufbahngruppe 2, erstes Einstieg- samt (nach bisherigem Recht: gehobener landwirtschaftlich- technischer Dienst) oder ein abge- schlossenes Fachhochschul- bzw. Bachelorstudium in der Fachrichtung Landwirtschaft vor- zugsweise mit der Vertiefungsrichtung Pflanzenbau. Eine weitere Voraussetzung ist der Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B (Nachweis als Kopie beifügen) sowie die Bereitschaft zum Führen von Dienstfahrzeugen – auch in unweg- samen Gelände. Der sichere Umgang mit Standardsoftware (MS Office) wird vorausgesetzt. Erfahrungen im Um- gang mit GIS-Programmen sind von Vorteil. Weiterhin erfordert die Tätigkeit gute mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache vergleichbar mindestens mit dem Niveau C1. Erwartet werden Team-, Kommunikations-, Konflikt- und Kritikfähigkeit sowie sicheres Auftreten und Verhandlungsführung gegenüber den Partnern in der landwirtschaftlichen Praxis. Was bieten wir Ihnen: ein abwechslungsreiches und verantwortungsvolles Aufgabengebiet einen modernen Arbeitsplatz in einem engagierten Team Möglichkeit zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen eine 40-Stunden-Woche; Teilzeitmöglichkeiten; flexible und familienfreundliche Arbeits- zeitregelung; Ausgleich von Mehrarbeitszeiten durch Freizeit sowie 30 Tage Urlaubsan- spruch pro Kalenderjahr bei einer Kalenderwoche mit fünf Arbeitstagen betriebliche Altersvorsorge Betriebliches Gesundheitsmanagement Jahressonderzahlung Das Beschäftigungsverhältnis sowie das Entgelt (Entgeltgruppe 10) richten sich nach dem Ta- rifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Einstellung erfolgt dementspre- chend bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen nach der vor- genannten Entgeltgruppe. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerber*innen (m/w/d) werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Aufgrund der Zentralisierung von Aufgaben der allgemeinen Verwaltung bei den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten werden Teile des Auswahlverfahrens durch das ALFF Altmark bearbeitet. Die Entscheidung liegt weiterhin im Bereich des ALFF Süd. Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Michelmann (03931/633 328). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 26.05.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1132192). Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form ab. Diese werden nicht berücksichtigt und nicht zurückgeschickt. Beim Stellenportal für den öffentlichen Dienst Interamt.de können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den But- ton „Online bewerben“ anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Alle Bewerber*innen (m/w/d) werden gebeten, auf jeden Punkt des Anforderungsprofils einzu- gehen, den Online-Bewerbungsbogen vollständig auszufüllen (ein Verweis auf die Anlagen ge- nügt nicht) und folgende Anlagen als pdf-Dokument hochzuladen: Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis und Urkunde über den Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Noten- übersicht) Arbeitszeugnisse, geforderte Nachweise (z.B. Praktika, Fort- und Weiterbildungsnach-  weise) und sonstige Zertifikate Führerschein ggf. Nachweis über Sprachkenntnisse ggf. Nachweis über Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Bedienstete des Öffentlichen Dienstes) Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter https://www.kmk.org/zab. Hinweis: Bewerbungskosten können nicht erstattet werden. Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise für Bewerberinnen/ Bewerber gem. Art. 13 DSGVO zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark (ALFF Altmark) und das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd) möchten Sie darüber infor- mieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutz- fragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden können. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind das ALFF Altmark und das ALFF Süd. Fragen in datenschutzrechtlichen Ange- legenheiten können Sie an den Datenschutzbeauftragten des ALFF Süd richten.

Hintergrund

Die Grundlage der Grünen Hauptwege bildet das Berliner Freiraumsystem aus dem Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm (LaPro 2016). Ein Ziel des Berliner Landschaftsprogramms ist es, die Wohngebiete – abseits stark befahrener Straßen – mit attraktiven Erholungsräumen zu verbinden und gleichzeitig eine sichere, umweltfreundliche, gesundheitsfördernde und “grüne“ Alternative zum Autoverkehr zu schaffen. Dies wird durch ein Netz aus Grünen Hauptwegen, dessen Netzknoten aus Parkanlagen und Naherholungsgebieten bestehen, ermöglicht. Entlang von Gewässern, grünen Korridoren, Bahnlinien und Nebenstraßen erstreckt sich von Landesgrenze zu Landesgrenze das “Grüne Achsenkreuz”, dessen grünes Herz der Große Tiergarten ist. Das grüne Achsenkreuz wird durch den Spreeweg ( Weg Nr. 1 ), den Nord-Süd-Weg ( Weg Nr. 5 ) und den Tiergartenring ( Weg Nr. 19 ) erfahrbar. Unmittelbar um die dicht bebaute Berliner Innenstadt liegt ein Ring von Volksparken, Kleingärten und Friedhöfen, der sogenannte „Innere Parkring“. Er wurde – dank einer vorausschauenden Stadtentwicklungsplanung in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts – als Beitrag zu gesunden Lebens- und Arbeitsbedingungen für alle Berlinerinnen und Berliner geschaffen. Neuere Parkanlagen wie der Mauerpark, das Schöneberger Südgelände und das Tempelhofer Feld ergänzen die historischen Grünräume. Der Innere Parkring ist durch den gleichnamigen Weg Nr. 18 erlebbar. Im äußeren Berliner Stadtgebiet, entstand in den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts ein zweiter Ring, der “Äußere Parkring“. Er verbindet die Großsiedlungen der 70er und 80er Jahre sowie die neuen Entwicklungsgebiete mit vielen eingestreuten kleinen und großen Parkanlagen und den vier großen Naherholungsgebieten an Tegeler See, Wannsee, und Müggelsee sowie auf dem Berliner Barnim. Er setzt sich zusammen aus (Teil-)Strecken von 6 grünen Hauptwegen: Havelseenweg ( Weg Nr. 12 ), Barnimer Dörferweg ( Weg Nr. 13 ), Wuhletalweg ( Weg Nr. 14 ), Teltower Dörferweg ( Weg Nr. 15 ), Humboldt-Spur ( Weg Nr. 16 ) und Teltowkanalweg ( Weg Nr. 17 ). Weitere radiale Grünzüge ergänzen das Freiraumsystem und verknüpfen die Innenstadt mit den grenzüberschreitenden Landschaftsräumen in Brandenburg. Hierzu gehören der Heiligenseer Weg ( Weg Nr. 3 ), der Lübarser Weg ( Weg Nr. 4 ), der Lindenberger Korridor ( Weg Nr. 6 ), der Hönower Weg ( Weg Nr. 7 ), der Kaulsdorfer Weg ( Weg Nr. 8 ), der Dahmeweg ( Weg Nr. 9 ), der Britz-Buckower-Weg ( Weg Nr. 10 ), der Wannseeweg ( Weg Nr. 11 ). Der Spandauer Weg ( Weg Nr. 2 ) macht die westliche Stadtgrenze zum Havelland erlebbar. 1994 – Festlegung von Idealstrecken Um den Wirkungsgrad von Grünflächen und Parks zu verbessern, strebt das Berliner Landschaftsprogramm von 1994 ein engmaschiges grünes Netz an, dass Grünflächen untereinander und mit den Siedlungsgebieten verknüpft. Diese Grünzüge stellen zugleich ein attraktives Fuß- und Radwegenetz dar. Als “Idealstrecken” werden hierbei die Wegführungen bezeichnet, die zusammen mit Parkanlagen und anderen Erholungsgebieten das “Berliner Freiraumsystem” der gesamtstädtischen Landschaftsplanung bilden. 2004 – Kooperationsprojekt “Ein Plan für “Grüne Hauptwege Berlin” ehemals “20 grüne Hauptwege” 2004 wird das vorbereitende Kooperationsprojekt “Ein Plan für 20 grüne Hauptwege“ zwischen BUND Berlin e.V., FUSS e.V. Berlin und dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vorangetrieben. Dank der Beteiligung von über 100 ehrenamtlichen Flaneuren an dem Projekt kann das Wegenetz optimiert werden. Dabei werden die vorhandenen Lücken im Wegenetz ermittelt und Vorschläge für ihre Behebung oder für temporäre Umwege gesammelt. 2005 – Erste digitale Wanderkarte Über den FIS-Broker, der zentralen Anwendung Berlins für die Recherche und Präsentation von Geodaten, wird zum ersten Mal das zu diesem Zeitpunkt begehbare Netz der 20 grünen Hauptwege inklusive temporärer Umwege abgebildet. Die digitale Karte entsteht auf Grundlage der Flaneure-Berichten. 2006 – Kooperationsvereinbarung auf Gegenseitigkeit Zwischen dem BUND Berlin e.V., FUSS e.V. Berlin und dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, wird im März 2006 eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, die eine Zusammenarbeit zur Umsetzung der 20 grünen Hauptwege beinhaltet. Ziel ist es, möglichst zeitnah das Netz der 20 grünen Hauptwege für die Erholungssuchenden begehbar und erlebbar zu machen. 2007 – Faltblatt „Flanieren entlang der Stadtspree“ Das Faltblatt “Flanieren entlang der Stadtspree – Einer von 20 grünen Hauptwegen lädt ein” wird von der ehemaligen Abteilung I der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung herausgegeben. Es zeigt den Verlauf des Spreeweges (Weg Nr. 1) zwischen Schloss Charlottenburg und Rummelsburger Bucht. Zusätzlich präsentiert das Faltblatt mehr als 50 interessante Orte entlang der Strecke, die in der Entwicklung von Berlin eine wichtige Rolle spielten oder spielen werden. Der Flyer, 2013 nochmals aufgelegt, ist heute vergriffen. 2008 – Erste analoge Wanderkarte Ende 2007 entsteht eine Public-Private-Partnership zwischen dem Berliner Piekart Verlag, Naturschutzverbänden und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. 2008 wird eine erste Gesamtnetzwanderkarte in die Buchläden gebracht. Bereits im Mai 2008 ist die gemeinsam produzierte Übersichtskarte mit dem Titel “Flanieren – Spazieren – Wandern” in fast allen Berliner Buchhandlungen sowie im gut sortierten Pressesortiment erhältlich. 2018 stellt der Verlag seine Verlagstätigkeit ein. 2009 – Faltblatt “Grünes Band Berlin” Zum 20. Jahrestages des Falls der Berliner Mauer legt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ein Faltblatt vor, welches sich – in Anlehnung an das Europäische Grüne Band – den heute noch weitgehend erhaltenen Flächen des ehemaligen Mauerstreifens widmet. Der vorgestellte nördliche Wegeabschnitt des innerstädtischen Mauerweges ist Teil des Nord-Süd-Weges ( Weg Nr. 5 ). 2010 – Zweite analoge Wanderkarte Als zweiter Verlag nimmt der Dr. Barthel Verlag die 20 grünen Hauptwege in seine Große Wander- und Radwanderkarte „Berlin und Umgebung – Ausflüge zu den Berliner Sehenswürdigkeiten“ in der 1. Auflage 2010 auf. seit 2010 – Markierung der Wege Die Erstmarkierung des gesamten Wegenetzes wird 2010 vom Kompetenzzentrum für Ingenieurbiologie e.V. durchgeführt. Dank einer Patenschaftsvereinbarung mit dem Berliner Wanderverband e.V. und seinen angeschlossenen Wandervereinen werden die markierten Wege seitdem jährlich begangen, kontrolliert und mit einer weiß-blau-weißen Markierung vor Ort kenntlich gemacht. Die Berichte der ehrenamtlichen “Wegepaten” sind Basis für die jährliche Überprüfung und Aktualisierung der Wegverläufe. Der neueste, offiziell abgestimmte Stand wird jedes Jahr im Mai von der Senatsverwaltung veröffentlicht. 2014 – Prioritätenkonzept zum Lückenschluss Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat 2014 eine Untersuchung der noch bestehenden Lücken im Wegenetz in Auftrag gegeben (Prioritätenkonzept zur Lückenschließung der 20 grünen Hauptwege). Es enthält konkrete Aussagen zum Zustand der Lücken, Maßnahmenvorschläge zur Weiterentwicklung des Wegenetzes und Schließung der Lücken sowie Aussagen zum Aufwand und Priorität der Lückenschließung. seit 2018 – Machbarkeitsstudien zum Lückenschluss Auf Grundlage des o.g. Prioritätenkonzeptes wurden für ausgewählte Lücken, deren Schließung realistisch erscheint, detailliertere Untersuchungen im Rahmen von sogenannten Machbarkeitsstudien beauftragt. Diese sollen u.a. durch Festlegung von durchzuführenden Maßnahmen und Arbeitsschritten, Prüfung der Grundstücksverfügbarkeit sowie Kostenschätzungen die Machbarkeit einer Lückenschließung darlegen. seit 2021 – Analoge Kartenausschnitte zum Download Zusätzlich zu den Daten für die digitale Weiterverwendung werden ab Mai 2021 auch PDF Dateien zum Download bereitgestellt. Diese können von jedermann ausgedruckt werden, wenn die analoge Wanderkarte des Dr. Barthel Verlags nicht zur Hand ist und auch die digitalen Endgeräte nicht zum Einsatz kommen (sollen). 2021 – Aktuelle analoge Wanderkarte Auch in der 3. Auflage der Großen Wander- und Radwanderkarte „Berlin und Umgebung – Ausflüge zu den Berliner Sehenswürdigkeiten“ des Dr. Barthel Verlags von April 2021 finden sich die 20 grünen Hauptwege wieder (ISBN: 978-3-89591-148-4). ab 2021 – Planungen zur professionellen Beschilderung der Grünen Hauptwege Im Frühjahr 2021 startete ein Kooperationsprojekt mit der Verkehrsabteilung mit dem Ziel, die Beschilderung aller Grünen Hauptwege mit gut sichtbaren Vollwegweisern und Zwischenmarkierungen zu planen. Um die Wiedererkennbarkeit der Wege zu verbessern, wurde auch ein neues Logo für die Grünen Hauptwege entwickelt. Die Beschilderung ist eines der 12 Modellprojekte zur Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes (Fußverkehrsteil). Die Umsetzung der Beschilderung startet voraussichtlich im Sommer 2023 und soll Ende 2024 abgeschlossen sein.

GLUCH_LHW_DWA_Bremen_2014_Auszuege.pdf

Leitrechen-Bypass-System EBEL, GLUCH & KEHL 10 Jahre Genehmigungs- und Betriebspraxis DWA Energietage Bremen 2014 Nachhaltigkeit an Wasserkraftanlagen Fischabstieg downstream fish passage Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) Sachsen-Anhalt Geschäftsbereich Grundlagen, Planung und Bau, Sachbereich Ingenieurbiologie / Ökohydraulik Dipl.-Hydrol. Arne Gluch Tel.: 0345 / 5484311 Fischaufstiegsanlage Aal: 2,5% Gesamt-Mortalität Saale fließt durch 3 vertikalachsige Kaplan-Turbinen (18% Turbinenmortalität) 17%Turbinen-Passage 68 m³/s 83% Bypassschacht EBEL Forschung EBEL / RAUCH 1,45 m³/s Abstiegskontrolle lt. Genehmigung: alle Arten und Fischgrößen bei Reusenkontrolle nachgewiesen (Juni 08: 269/d – z.B. Aale: < 2 cm und > 6 cm Durchmesser; Ukelei 0,05 m bis Wels 1,62 m Länge) (noch) 20 mm – Horizontal- Rechen 50 m x 2,5 m vn = 0,54 m/s Leitrechen-Bypass-System EBEL, GLUCH & KEHL (2001) EBEL Planer: Franke, Dr. Ebel WKA RAUCH Rothenburg / Saale Fischschutz / Fischabstieg Untere Saale L L: Leitrechen-Bypass-System R L Maßgeblich für das Überleben von Lachs und Aal und den Erfolg jeder einzelnen Investition ist, dass 1. die notwendige Überlebensrate in der Kette von WKA kumulativ ermittelt wurde und 2. alle WKA diese Überlebensrate praktisch erbringen. Elbe R EBEL, GLUCH & KEHL (2001) in Betrieb, Bau, genehmigt Saale L L: Konzept, beantragt L L R L L L L L L L Unstrut L L L teilweise Q- und Abstiegsaufteilung auf parallele WKA / FAB L Saale R L L RE R: permanent Sohlrohr + Freiwasseröffnung am Rechen anliegend (Alt-WKA) RE: Sohlleitwand / Elektro- Scheuche mit permanent Sohlrohr + Freiwasseröffnung

Anlage_PAG-Vermerke.pdf

Vermerk ProjektGewässerentwicklungskonzept „Weiße Elster“ (GEK) Thema Datum Zeit: Ort: Teilnehmer:1. Projektarbeitsgruppen-Sitzung (PAG) 20.01.2015 10.00 Uhr -11.45 Uhr Ratssaal der Gemeinde Schkopau vgl. Anlage 1: Teilnehmerliste Tagesordnung Top 1: Organisatorisches, Lars Appelt, LGSA Top 2: Begrüßung, Ulrike Hursie, MLU Top 3: Einführung in die Thematik Gewässerentwicklungskonzept, Karl-Heinz Jährling, LHW Top 4: Vorstellung Untersuchungsraum und nächste Bearbeitungsschritte, Jan Kretzschmar, Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH Top 5: Diskussion und Festlegungen Top 1: Organisatorisches Herr Appelt, LGSA benennt im Überblick die Aufgaben der Landgesellschaft, die geplanten PAG-Termine und Zeitablauf des GEK. Im Weiteren wird auf die Website zum GEK hingewiesen, wo künftig Arbeitsentwürfe/Zwischenstände zum GEK oder die Protokolle der PAG-Sitzungen zum Download zur Verfügung stehen.  Anlage 2 Top 2: Begrüßung Frau Hursie, Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt begrüßt die PAG-Teilnehmer und gibt einen kurzen Überblick zum Umsetzungsstand der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Sachsen- Anhalt. Sie weist darauf hin, dass die Entwürfe für die Maßnahmepläne unter der in der Präsentation aufgeführten Internetseite zur Verfügung stehen. Die Anhörung ist am 22.06.2015, die Veröffentlichung erfolgt am 22.12.2015. Sie macht auch noch mal ganz deutlich, dass die GEKs keine rechtliche Verbindlichkeit haben. vgl. Anlage 3 Top 3: Einführung in die Thematik Gewässerentwicklungskonzept Herr Jährling, LHW erläutert die Ziele und Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie des „Instruments“ Gewässerentwicklungskonzept. Anspruch an das GEK ist die Identifizierung und Entwicklung praktischer Maßnahmen sowie die Schaffung von Planungssicherheit für alle beteiligten. Dazu ist es erforderlich, dass alle beteiligten Akteure ihre Kenntnisse und Argumente in den Planungsprozess einbringen.  vgl. Anlage 4 Anmerkung zum Vortrag: Herr Kuhlbrodt, BUND: macht auf gegensätzliche Meinungen unter den Akteuren vor Ort zur Totholzproblematik vor allem im Hochwasserfall aufmerksam. Totholz sei zwar ökologisch unstrittig wichtig, sollte aber keine Gefahr als Hindernis für Brücken darstellen. Seite 1 von 3 Herr Jährling, LHW führt dazu aus, dass eine Generalentscheidung zum Totholzeinsatz nicht getroffen werden kann, sondern immer von einer Einzelfallentscheidung auszugehen ist. Top 4: Vorstellung Untersuchungsraum und nächste Bearbeitungsschritte Herr Kretzschmar stellt das Unternehmen Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH vor. Es wird der für die Untersuchung zur Verfügung stehende Datenbestand, die Ausgangssituation der Fließgewässer und des Untersuchungsraumes sowie die weitere Vorgehensweise erläutert. Die Grundlagendatenermittlung ist bereits abgeschlossen, ebenfalls liegen detaillierte Bestandsdaten zu den Querbauwerken sowie die Flächennutzung im Gebiet vor. Er äußert einen länderübergreifenden Abstimmungsbedarf hinsichtlich Maßnahmenplanungen insbesondere an der Weißen Elster. Eine Abstimmung mit UHV Weiße Elster und dem LHW Halle (LHW 3.1 Sachbereich Ingenieurbiologie / Ökohydraulik) erfolgte bereits, demnächst stehen Gespräche mit der Unteren Wasserbehörde an.  vgl. Anlage 5 Top 5: Diskussion und Festlegungen Thematik Hochwasserschutz  Frau Hartung (Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst) bittet darum, stärker in Planungsprozesse im Bereich der Weißen Elster einbezogen zu werden. Sie äußert ihre Bedenken, dass Hochwasserschutz eine zu geringe Rolle in diesem Prozess spiele. Die Kommune ist in großer Sorge, wie sich die Baumaßnahmen zum Hochwasserschutz auf Thüringer Seite auf die Kommune auswirken werden. Sie bittet darum, dass diesbezüglich ein Kontakt hergestellt wird.  Herr Jährling, LHW macht deutlich, dass Hochwasserschutz nicht unter den Tisch fallen soll, aber nicht vorrangiges Thema der GEKS ist. Dazu gibt es andere Instrumente (Hochwasserschutzkonzeptionen, Hochwasserrisikomanagementpläne, etc.). Länder- übergreifende Absprachen existieren z. B. in der Flussgemeinschaft Elbe.  Frau Hursie, MLU ergänzt, dass die Erarbeitung des GEK transparent erfolgt und Kommunen nicht außen vor gelassen werden. Die Kritikpunkte zur länderübergreifenden Tätigkeit gibt sie an ihre Fachkollegen weiter.  Herr Kretzschmar verweist auf den konzeptionellen Charakter des GEK, wo zunächst vor allem aus fachplanerischer Sicht Gewässerentwicklungsmaßnahmen identifiziert werden sollen. Bei Vorliegen konkreter Maßnahmen sind Kommunen einzubeziehen.  Herr Dittrich (Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie) erläutert die Aktivitäten bzw. den Stand zum Hochwasserschutz und zur Gewässerentwicklung auf Thüringer Seite. Bei Maßnahmen zum Hochwasserschutz ist primär die Ertüchtigung bestehender Deichanlagen sowie auch Maßnahmen zur Schaffung von Retentionsräumen vorgesehen.  Herr Kuhlbrodt (BUND) hinterfragt, warum Hochwasserschutz eine so untergeordnete Rolle im GEK-Prozess spielt. Er erachtet länderübergreifende Aktivitäten für dringend erforderlich. Er beabsichtigt, Herrn Kretschmar zur nächsten Runde des länderübergreifenden Aktionsbündnisses einzuladen. Er bemängelt, dass aus seiner Sicht unkoordinierte Handeln zum Hochwasserschutz der Länder (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) in der Vergangenheit.  Herr Kretzschmar, Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH macht auf die vom LHW in Auftrag gegebene Studie „Potenzielle Standorte für Hochwasserpolder und Deichrück- verlegungen an den Gewässern Elbe, Mulde, Saale und Weiße Elster“ aufmerksam. Seite 2 von 3 Auswahl der Fließgewässer im GEK    Frau Klenke, UHV Weiße Elster fragt an, warum gerade die dargestellten Gewässer in ein GEK einbezogen werden und nicht z.B. der Große Schnauder. Herr Jährling, LHW erläutert, dass der Große Schnauder ein separates GEK erhalten wird. Der Zeitpunkt der Erstellung ist von der Bereitstellung von Landes-/EU-Mittel abhängig. Die Auswahl der zu untersuchenden Gewässer erfolgte anhand einer fachlichen Prioritätensetzung. Er ermutigt sie jedoch, auch Maßnahmen zur ökologischen Durchgängigkeit an den Gewässern 2. Ordnung, welche nicht Gegenstand des GEK sind, über das ELER-Programm zu beantragen. Herr Hammer, Stadt Leipzig macht auf ein Projekt des LfULG Dresden zum Großen Schnauder auf sächsischer Seite aufmerksam. Im Weiteren wird auf das Projekt „Lebendige Luppe“, verwiesen. Die Planung kann bei der Landesdirektion Sachsen angefordert werden. Organisation der PAG  Herr Hammer, Stadt Leipzig bittet um Einbeziehung der LMBV und der Mibrag in die PAG. Ansprechpartner hierzu werden der LGSA benannt und künftig in den Beteiligungsprozess durch diese einbezogen.  Frau Künast, LVwA schlägt als Mitglied der länderübergreifenden Arbeitsgruppe „Weiße Elster“ im Weiteren die Einbeziehung der Landesdirektion Sachsen in die PAG vor. Ein Ansprechpartner wird der LGSA benannt.  Herr Appelt, LGSA bittet um Zustimmung, künftig die Verteilung der Einladungen und Dokumente per E-mail vornehmen zu können. Das wird vom Teilnehmerkreis einstimmig angenommen. Hinweise und Änderungen zum Vermerk sind bis zum 10.02.2015 an den Verfasser mitzuteilen. Aufgestellt durch: Cornelia Deimer und Lars Appelt, am 20.01.2015 Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (E-Mail: appelt.L@lgsa.de) Anlagen: Anlage 1: Teilnehmerliste Anlage 2: Präsentation „Organisatorisches“, Lars Appelt, LGSA Anlage 3: Präsentation „Begrüßung und Einleitung“, Ulrike Hursie, MLU Anlage 4: Präsentation „Einführung in die Thematik Gewässerentwicklungskonzept“, Karl-Heinz Jährling, LHW Anlage 5: Präsentation „Vorstellung Untersuchungsraum und nächste Bearbeitungsschritte“, Jan Kretzschmar, Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH Seite 3 von 3

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Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Bereits im Thüringer Klima- und Anpassungsprogramm von 2009 wurden elf relevante klimasensitive Handlungsfelder identifiziert und erste Erkenntnisse und Handlungsansätze beschrieben. Im Jahr 2013 hat die Thüringer Landesregierung das Integrierte Maßnahmenprogramm zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Freistaat Thüringen – IMPAKT erstellt. Am 14.10.2019 verabschiedete die Landesregierung mit IMPAKT II, die mittlerweile im Thüringer Klimagesetz verankerte Fortschreibung des Integrierten Maßnahmenprogramms zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Das Integrierte Maßnahmenprogramm von 2013 ist unter intensiver Beteiligung der zuständigen Ministerien und deren nachgeordneter Fachbehörden erstmalig fortgeschrieben worden: IMPAKT II stellt detailliert auf Basis eines Modellensembles dar, wie sich das Klima bis zur Gegenwart verändert hat und in welchem Rahmen sich der Klimawandel aller Wahrscheinlichkeit nach bis zum Ende des aktuellen Jahrhunderts entwickeln wird. Aus der beobachteten Entwicklung wurden die Folgen des Klimawandels für alle zwölf relevante Bereichen, wie Menschliche Gesundheit, Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Boden, Wald und Forstwirtschaft, Naturschutz, Verkehrswesen, Tourismus, Bauwesen, Energiewirtschaft, Katastrophenschutz sowie Raumordnung und Landesplanung ermittelt. Aus diesen Folgen konnten insgesamt 47 Maßnahmen zu Anpassung an die Folgen des Klimawandels abgeleitet werden, von denen sich viele bereits in der Umsetzung befinden. Mit dem Instrument der Klimawirkungsbewertung wird es möglich, die Betroffenheit der einzelnen Bereiche anhand der zukünftigen klimatischen Entwicklung zu beurteilen. Das Maßnahmenprogramm kann hier als PDF (13,9 MB) heruntergeladen werden. Maßnahmen des Integrierten Maßnahmenprogramms im Handlungsfeld Menschliche Gesundheit: GE_01 Ausarbeitung eines Thüringer Hitzeaktionsplans in Vorbereitung GE_02 Internet-gestützte Informationen zu Gesundheitsgefahren infolge des Klimawandels in Vorbereitung GE_03 Erstellung und Umsetzung des Maßnahmenplans zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in Thüringen in Umsetzung GE_04 Information und Bekämpfung von Tigermückenvorkommen in Umsetzung GE_05 Information über Ambrosia in Umsetzung Handlungsfeld Wasserwirtschaft: WW_01 Maßnahmen zur Entwicklung naturnaher Gewässerstrukturen und zur Verbesserung des Wasserrückhalts in der Fläche in Umsetzung WW_02 Erweiterung und Neubau technischer Hochwasserschutzanlagen zur Reduzierung von Überflutungsrisiken in Umsetzung WW_03 Angepasste Steuerung von Hochwasserschutzanlagen in Umsetzung WW_04 Weiterentwicklung des ökohydrologischen Wirkmodells J2000-Klima in Umsetzung WW_05 Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Umsetzung Handlungsfeld Landwirtschaft: LW_01 Landessortenversuche zur Anpassung des Pflanzenbaus an den Klimawandel in Umsetzung LW_02 Lysimeteruntersuchungen zur Wassernutzungseffizienz von Kulturpflanzen in Umsetzung LW_03 Modellgestützte Analysen mittels YIELDSTAT zu Auswirkungen des Klimawandels auf landwirtschaftliche Erträge in Vorbereitung LW_04 In sensiblen Gebieten Überführung von Ackerland in Grünlandnutzung in Umsetzung LW_05 Untersuchungen zur Klimatisierung von Ställen in Umsetzung Handlungsfeld Boden: BO_01 Förderung von Erosionsschutzmaßahmen im Rahmen des Thüringer KULAP 2014 in Umsetzung BO_02 Modellierung der Erosionsgefährdung als Grundlage für die Festlegung der Förderkulisse zur Durchführung von Erosionsschutzmaßnahmen in Umsetzung BO_03 Neuberechnung des Regenerosivitätsfaktors zur Abschätzung der Erosionsgefährdung landwirtschaftlich genutzter Flächen in Umsetzung BO_04 Landwirtschaftliche Beratung zum Erosionsschutz im Rahmen von Gewässerschutzkooperationen in Umsetzung BO_05 Förderung der Revitalisierung von Brachflächen mit ELER-Mitteln in Umsetzung BO_06 Entwicklung eines Flächenmanagement-Tools zur Erfassung und Bewertung von Flächenpotenzialen im Innenbereich in Umsetzung Handlungsfeld Wald und Forstwirtschaft: FW_01 Waldumbau im Staats-, Privat-und Körperschaftswald in Umsetzung FW_02 Modellvorhaben Waldumbau im Thüringer Wald in Umsetzung FW_03 Kooperationsforschung zu standörtlichen Veränderungen und Waldwachstum in Umsetzung FW_04 Erarbeitung von Baumartenempfehlungen in Umsetzung FW_05 Einrichtung und Betrieb von Versuchsflächen zur Prüfung der Anbauwürdigkeit von nicht-heimischen Baumarten in Umsetzung FW_06 Forschungen zu Extremereignissen und deren Folgen im Wald in Umsetzung FW_07 Optimiertes Schadensmanagement nach Windwurf und -bruch abgeschlossen Handlungsfeld Naturschutz: NA_01 Sicherung beziehungsweise Schaffung einer ausreichenden Anzahl von Schutzgebieten mit ausgeprägten standörtlichen Gradienten in Umsetzung NA_02 Wiedervernässung von Feuchtgebieten in Umsetzung NA_03 Beseitigung anthropogener Barrieren in Fließgewässern in Umsetzung Handlungsfeld Verkehrswesen: VK_01 Durchführung von Maßnahmen zur Reduzierung der Aquaplaninggefahr auf gefährdeten Bestandsstrecken (BAB) in Umsetzung VK_02 Einrichtung windmessgestützter Verkehrsleitsysteme abgeschlossen Handlungsfeld Tourismus: TO_01 Ausrichtung der Förderung wintertouristischer Investitionen auf den Ganzjahrestourismus und Gebiete mit hoher Schneesicherheit in Umsetzung TO_02 Etablierung des Kriteriums Schneesicherheit für die Prüfung von Fördervoranfragen für Wintertourismusinvestitionen Handlungsfeld Bauwesen: BA_01 Öffentlichkeitskampagne zum Thema Bauvorsorge und Elementar schadenversicherung abgeschlossen BA_02 Information über Maßnahmen der Bauvorsorge in Umsetzung Handlungsfeld Energiewirtschaft: EW_01 Aufbau und Unterhaltung des Solarrechners für Thüringen in Umsetzung Handlungsfeld Katastrophenschutz: KS_01 Durchführung einer landesweiten Gefährdungsabschätzung im Katastrophenschutz in Umsetzung KS_02 Ausbau des modularen Warnsystems MoWaS auch für die Warnung vor klimabedingten Gefahren abgeschlossen KS_03 Einführung einer landesweiten Stabsunterstützungssoftware für den Katastrophenschutz zur Verbesserung des Einsatzmanagements in Umsetzung KS_04 Unterstützung der gemeindlichen Wasserwehren bei der Optimierung ihrer Einsatzplanung in Umsetzung KS_05 Implementierung der Klimawandelproblematik in die Ausbildung und Schulung des Einsatz- und Stabspersonals durch die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Umsetzung KS_06 Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamts in der Gefahrenabwehr in Umsetzung Handlungsfeld Raumordnung und Landesplanung RO_01 Berücksichtigung des Klimawandels bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms 2025 abgeschlossen RO_02 Entwicklung einer Raumentwicklungsstrategie Klimawandel für die Planungsregion Südwestthüringen abgeschlossen RO_03 Erstellung von Klimaanpassungskonzepten auf kommunaler Ebene In Umsetzung

Ansaat von Staudenmischungen für das öffentliche Grün

Das Projekt "Ansaat von Staudenmischungen für das öffentliche Grün" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, Abteilung Landespflege durchgeführt. Aufgrund geringer Mittel für öffentliche Bereiche sind Ansaatmischungen zunehmend gefragt, um kostengünstig attraktive Flächen zu etablieren. Die meisten Blumenwiesen verlieren im Laufe der Jahre an Attraktivität und entwickeln sich optisch überwiegend zu Grasbeständen. Mit Sommer-blumenansaaten ist es bereits möglich, mit geringem Mittelaufwand über einen längeren Zeitraum blütenreiche Bestände zu erzeugen. Allerdings müssen diese jährlich neu angelegt werden. Eine Alternative hierzu können Ansaatmischungen mit Ein-, Zwei- und Mehrjährigen bieten. Versuchsfläche im Betrieb L 4, ca. 10 - 15 Prozent Gefälle nach Süd / Südwest; vollsonnig, Oberboden: lehmiger Sand. Vor Versuchsbeginn wurde die Fläche mehrmals umgebrochen und kurz vorher flach gekreiselt. Vor der Aussaat erfolgt ein Auftrag von ca. 3 cm Beet & Balkonpflanzensubstrat ( VillaFlora=GEPAC der Firma Patzer) mit mittlerem Nährstoffgehalt.

Wirkung von Mykorrhiza auf das Wachstum von Bäumen in verschiedenen Substraten - Folgeversuch

Das Projekt "Wirkung von Mykorrhiza auf das Wachstum von Bäumen in verschiedenen Substraten - Folgeversuch" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, Abteilung Landespflege durchgeführt. In zunehmende Maße werden Mykorrhiza-Präparate zur Verbesserung des Pflanzenwachstums angeboten. Jedoch fehlen experimentell abgesicherte Ergebnisse über die Wirksamkeit weitgehend im deutschsprachigen Raum. Dieser Versuch ist der Folgeversuch zu Nr. L015 05. Die im Rahmen dieses Versuchs in Töpfen kultivierten Gehölze wurden ausgepflanzt und z.T. erneut oder erstmalig mit Mykorrhiza geimpft. Der Versuch soll zeigen, ob die mit Mykorrhiza geimpften Baumarten ein besseres Wachstum zeigen, insbesondere unter Stress. Wurden die Gehölze im vorangegangenen Versuch L015 05 in Töpfen kultiviert, sind sie in der zweiten Stufe ausgepflanzt und z.T. erneut oder erstmals mit Mykorrhiza geimpft worden. Unter den deutlich erschwerten Standortbedingungen sollten sich deutlichere Unterschiede zwischen den mit Mykorrhiza geimpften und den nicht geimpften Varianten zeigen als im vorangegangenen Gefäßversuch.

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