Innenbereichssatzung in ausschließlich analoger Form daher nicht inspireidentifiziert.
Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) legt die Gemeinde ergänzend zu der Bebauungsplanung durch eine städtebauliche Satzung die Grenze zwischen dem unbeplanten Innenbereich und dem Außenbereich (§ 35 BauGB) fest.
Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) legt die Gemeinde ergänzend zu der Bebauungsplanung durch eine städtebauliche Satzung die Grenze zwischen dem unbeplanten Innenbereich und dem Außenbereich (§ 35 BauGB) fest.
Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) legt die Gemeinde ergänzend zu der Bebauungsplanung durch eine städtebauliche Satzung die Grenze zwischen dem unbeplanten Innenbereich und dem Außenbereich (§ 35 BauGB) fest.
Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) legt die Gemeinde ergänzend zu der Bebauungsplanung durch eine städtebauliche Satzung die Grenze zwischen dem unbeplanten Innenbereich und dem Außenbereich (§ 35 BauGB) fest.
Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) legt die Gemeinde ergänzend zu der Bebauungsplanung durch eine städtebauliche Satzung die Grenze zwischen dem unbeplanten Innenbereich und dem Außenbereich (§ 35 BauGB) fest.
Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) legt die Gemeinde ergänzend zu der Bebauungsplanung durch eine städtebauliche Satzung die Grenze zwischen dem unbeplanten Innenbereich und dem Außenbereich (§ 35 BauGB) fest.
Innenbereichssatzung
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