WFS mit Geodaten zu den Bebauungs- und sonstige Pläne im Landkreis Nienburg/Weser. Die Daten enthalten in Teilen einen Link zur XPlan-GML des Einzelplans sowie zum georeferenzierten Raster.
Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) legt die Gemeinde ergänzend zu der Bebauungsplanung durch eine städtebauliche Satzung die Grenze zwischen dem unbeplanten Innenbereich und dem Außenbereich (§ 35 BauGB) fest.
Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) legt die Gemeinde ergänzend zu der Bebauungsplanung durch eine städtebauliche Satzung die Grenze zwischen dem unbeplanten Innenbereich und dem Außenbereich (§ 35 BauGB) fest.
Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) legt die Gemeinde ergänzend zu der Bebauungsplanung durch eine städtebauliche Satzung die Grenze zwischen dem unbeplanten Innenbereich und dem Außenbereich (§ 35 BauGB) fest.
Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) legt die Gemeinde ergänzend zu der Bebauungsplanung durch eine städtebauliche Satzung die Grenze zwischen dem unbeplanten Innenbereich und dem Außenbereich (§ 35 BauGB) fest.
Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) legt die Gemeinde ergänzend zu der Bebauungsplanung durch eine städtebauliche Satzung die Grenze zwischen dem unbeplanten Innenbereich und dem Außenbereich (§ 35 BauGB) fest.
Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) legt die Gemeinde ergänzend zu der Bebauungsplanung durch eine städtebauliche Satzung die Grenze zwischen dem unbeplanten Innenbereich und dem Außenbereich (§ 35 BauGB) fest.
Die Innenbereichssatzung grenzt den im Zusammenhang bebauten Ortsteil ab. Grundlage ist § 34 Abs.4 BauGB.
WMS mit Geodaten zu den Bebauungs- und sonstige Pläne im Landkreis Nienburg/Weser. Die Daten enthalten in Teilen einen Link zur XPlan-GML des Einzelplans sowie zum georeferenzierten Raster.
Grünordnungspläne Stadt Uelzen nur in Teilbereichen entsprechend den Erfordernissen