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Satzung der Stadt Gifhorn über die Festlegung der Grenze der im Zusammenhang bebauten Ortsteile für einen Teilbereich nördlich der Straße Westerfeldweg in Gamsen (Abrundungssatzung)

Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) legt die Gemeinde ergänzend zu der Bebauungsplanung durch eine städtebauliche Satzung die Grenze zwischen dem unbeplanten Innenbereich und dem Außenbereich (§ 35 BauGB) fest.

Innenbereichssatzungen in der Stadt Gifhorn

Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) legt die Gemeinde ergänzend zu der Bebauungsplanung durch eine städtebauliche Satzung die Grenze zwischen dem unbeplanten Innenbereich und dem Außenbereich (§ 35 BauGB) fest.

Satzung der Stadt Gifhorn über die Festlegung der Grenze der im Zusammenhang bebauten Ortsteile für einen Teilbereich der Ortschaft Gamsen (südlich der Straße zum Luisenhof)

Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) legt die Gemeinde ergänzend zu der Bebauungsplanung durch eine städtebauliche Satzung die Grenze zwischen dem unbeplanten Innenbereich und dem Außenbereich (§ 35 BauGB) fest.

Satzung der Stadt Gifhorn über die Festlegung der Grenze der im Zusammenhang bebauten Ortsteile für einen Teilbereich der Ortschaft Kästorf (Sandberge)

Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) legt die Gemeinde ergänzend zu der Bebauungsplanung durch eine städtebauliche Satzung die Grenze zwischen dem unbeplanten Innenbereich und dem Außenbereich (§ 35 BauGB) fest.

Satzung der Stadt Gifhorn über die Festlegung der Grenze der im Zusammenhang bebauten Ortsteile für einen Bereich zwischen der Wilscher Straße und der Straße zur Silbereiche in der Ortschaft Kästorf

Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) legt die Gemeinde ergänzend zu der Bebauungsplanung durch eine städtebauliche Satzung die Grenze zwischen dem unbeplanten Innenbereich und dem Außenbereich (§ 35 BauGB) fest.

Satzung der Stadt Gifhorn über die Festlegung der Grenze der im Zusammenhang bebauten Ortsteile für den Ortsteil Gamsen im Teilbereich der Platendorfer Straße

Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) legt die Gemeinde ergänzend zu der Bebauungsplanung durch eine städtebauliche Satzung die Grenze zwischen dem unbeplanten Innenbereich und dem Außenbereich (§ 35 BauGB) fest.

Innenbereichssatzung (Flecken Coppenbrügge)

Die Innenbereichssatzung grenzt den im Zusammenhang bebauten Ortsteil ab. Grundlage ist § 34 Abs.4 BauGB.

Grünordnungspläne Hansestadt Uelzen

Grünordnungspläne Stadt Uelzen nur in Teilbereichen entsprechend den Erfordernissen

Innenbereichssatzung Hansestadt Uelzen

Innenbereichssatzung Hansestadt Uelzen nur in Teilbereichen

Innenbereichssatzung Samtgemeinde Suderburg

Innenbereichssatzung in ausschließlich analoger Form daher nicht inspireidentifiziert.

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