Die Inanspruchnahme von Böden durch Überbauung und Versiegelung führt zum Verlust der Bodenfunktionen mit dauerhaft negativen Folgen für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Böden weisen vielfältige und schützenswerte Funktionen auf: Als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, als Speicher und Filter für das Grundwasser, als Puffer gegenüber Schadstoffen, als Basis für die Landwirtschaft und gesundes Wohnen sowie als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte (§ 2 BBodSchG). Diese grundlegenden Funktionen des Bodens sind durch eine adäquate Berücksichtigung der Bodenschutzbelange in der Planung für die Zukunft zu sichern. Die Bedeutung des Bodens erlangt zunehmende gesellschaftliche und umweltpolitische Beachtung insbesondere mit Blick auf die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, die Kohlenstoff- und Wasserspeicherfähigkeit des Bodens und die Biodiversität. Dies mündet in bundesweite Maßnahmen und Regelungen zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und der Versiegelung und in die Notwendigkeit eines nachhaltigen Flächenmanagement in Städten und Gemeinden. „Die Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) in Deutschland ist im vierjährigen Mittel der Jahre 2019 bis 2022 durchschnittlich um rund 52 Hektar pro Tag gewachsen. Der tägliche Anstieg nahm damit gegenüber dem Vorjahresindikatorwert ab (55 Hektar pro Tag in den Jahren 2018 bis 2021).“ (Destatis, 2024a, 2024b, 2024c, vgl. UBA, 2024). International und national greifen ambitionierte Zielsetzungen und Maßnahmen die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme auf. Sowohl das globale Nachhaltigkeitsziel 15 der Vereinten Nationen als auch die daran angelehnte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie greifen den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Ressource Boden auf und weisen die Degradationsneutralität als wichtiges Ziel aus (UN, 2015; Bundesregierung, 2021). Mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 hat die Bundesregierung das 30 Hektar-Ziel des Jahres 2020 auf das Jahr 2030 auf „unter 30 Hektar pro Tag“ festgeschrieben (Bundesregierung, 2017; Destatis, 2018). In der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung 2021 wird ergänzend bis zum Jahr 2050 eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, das heißt, es sollen netto keine weiteren Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke beansprucht werden (Bundesregierung, 2021). Der Unterschied zwischen Flächenneuinanspruchnahme und Versiegelung: Unter Flächenneuinanspruchnahme wird die Netto-Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche verstanden. Der Indikator „Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche“ bezieht sich auf die Umwandlung land- und forstwirtschaftlich genutzter Fläche in Siedlungs- und Verkehrsfläche und umfasst damit auch nicht versiegelte Areale wie Stadtparks, Hofflächen, Verkehrsbegleitgrün, Friedhöfe, Kleingärten etc. Insbesondere in urbanen Räumen ist der Indikator oft unzureichend, um den tatsächlichen Zustand der Böden sowie den nachhaltigen Umgang mit dieser Ressource bewerten zu können. Die Flächenversiegelung einer Stadt kann auch bei gleichbleibender Flächenneuinanspruchnahme ansteigen (z. B. durch Innenentwicklung und bauliche Nachverdichtung). Der Grad der Versiegelung und seine Entwicklung gibt daher i.d.R. den. detaillierteren Aufschluss über die Inanspruchnahme der natürlichen Ressource Boden im urbanen Raum (LABO, 2020). Einer von 16 Kernindikatoren, an denen die nachhaltige Entwicklung im Land Berlin gemessen wird, ist daher die Flächenversiegelung (AfS Berlin-Brandenburg, 2021). Dieser Indikator ermöglicht im Land Berlin, auf der Grundlage gesetzlich verankerter Regelungsmöglichkeiten, die Einbeziehung der begrenzten Ressource Boden in das Spannungsfeld von Bau- und Planungsprozessen und die Stärkung des Schutzes und der Wiederherstellung wertvoller Bodenfunktionen. Das Anliegen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen besteht somit darin, Instrumente für ein aktives, praxisorientiertes Flächenmanagement zur Verfügung zu stellen. Diese erleichtern es insbesondere den Bodenschutzbehörden, ihre Aufgaben als Träger öffentlicher Belange z. B. im Rahmen der Bauleitplanung wahrzunehmen sowie im Rahmen von Umweltprüfungen eine qualifizierte Integration bodenschutzfachlicher Aspekte im Prüfungsprozess vornehmen zu können. Ein regelmäßig in der Planungspraxis auftretendes Problem besteht darin, dass sich die bei einer baulichen Entwicklung eines Gebietes notwendigen Versiegelungen materiell kaum ausgleichen lassen. Der fachlich beste Ausgleich besteht prinzipiell in der Entsiegelung anderer Flächen. Das Auffinden versiegelter Flächen, die tatsächlich entsiegelt werden können, gestaltet sich in Berlin aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit der meisten Flächen als schwierig und lässt sich im Rahmen der Umweltprüfung mangels eines adäquaten Flächenangebots vielfach nicht realisieren. Entsiegelungsvorschläge haben jedoch meist dann eine Realisierungschance, wenn Entsiegelungsflächen bereits bekannt sind und als geeignet geprüft in einem Verzeichnis vorliegen. In einem ersten Schritt wurde mit der Umweltatlaskarte Planungshinweise zum Bodenschutz ein wichtiges planerisches Instrument für die bodenschutzfachliche Bewertung erarbeitet. Die Wichtung der unterschiedlichen Funktionen und Empfindlichkeiten der Berliner Böden ermöglicht eine differenzierte Bewertung im Rahmen der Bauleitplanung. So wird z. B. für Böden, die aus bodenschutzfachlicher Sicht als besonders wertvoll eingestuft wurden, die Suche von Standortalternativen für bauplanungsrelevante Vorhaben empfohlen (vgl. SenStadt, 2020). Um eine verbesserte Verfügbarkeit von Entsiegelungsflächen zu erreichen, wurde in einem zweiten Schritt das Projekt „Entsiegelungspotenziale in Berlin“ ins Leben gerufen. Das Projekt hat die Erfassung und Bewertung von Flächen mit Entsiegelungspotenzial zum Inhalt und soll dazu dienen, Flächen im Land Berlin aufzufinden, die in absehbarer Zukunft dauerhaft entsiegelt werden können. Soweit möglich, sollen die Funktionsfähigkeit des Bodens wiederhergestellt und naturschutzfachlich wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere entwickelt werden. Außerdem soll es gelingen, eine räumliche Entkopplung zwischen den Orten der Beeinträchtigung und der Aufwertung durch eine gesamtstädtische Erfassung und einheitliche Systematik bei der Bewertung der erfassten Flächen zu unterstützen. Hierfür kommt im Einzelfall das Instrument der Eingriffsregelung (nach Baurecht und Naturschutzrecht) in Betracht. Die erfassten Flächen dienen grundsätzlich als Flächenangebot für die Kompensation von Eingriffen in den Boden und bei dauerhaftem Verlust von Bodenfunktionen sowie für Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen von Fördermaßnahmen. Im Rahmen mehrerer Projektphasen werden seit 2010 Recherchen in allen Berliner Bezirken, in den vier Berliner Forstämtern, in den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) und Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) sowie bei privaten Eigentümern durchgeführt. Die letzte Aktualisierung erfolgte im Zeitraum von Januar 2024 bis November 2024. Die bei diesen Recherchen gewonnenen Daten werden in einer Datenbank zusammengeführt. Im Rahmen des in der Entwicklung befindlichen Berliner Entsiegelungsprogramms wird perspektivisch eine Zusammenführung vorhandener Potenzialerfassungen angestrebt. Hierbei sind partizipative Möglichkeiten zur Einbringung bisher unbekannter Entsiegelungspotenziale durch verschiedenste Akteure in der Stadt denkbar. Um die Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen zu unterstützen, wurde zudem eine Arbeitshilfe zur Ableitung vereinfachter Kostenansätze für die zu erwartenden Rückbaukosten erstellt (inklusive Excel-Eingabedatei für vereinfachte Kostenschätzung von Entsiegelungsmaßnahmen). Außerdem wird die Arbeitshilfe zur Wiederherstellung von Bodenfunktionen nach einer Entsiegelung online bereitgestellt. Darüber hinaus wird in Form regelmäßiger Newsletter über aktuelle Geschehnisse zum Thema Entsiegelung berichtet. In 2021 wurde eine Dokumentation einer Entsiegelungsmaßnahme veröffentlicht, die überblickshaft den Projektablauf, die Finanzierung sowie die Beteiligten aufzeigt. Im Jahr 2025 soll mit einem Bericht über die Entsiegelung der ehemaligen Bezirksgärtnerei Marienfelde eine weitere Dokumentation eines aktuellen Entsiegelungsprojekts veröffentlicht werden. Für den Newsletter, die Dokumentation, sowie die genannten Arbeitshilfen siehe Entsiegelungspotenziale in Berlin – Berlin.de .
Flächennutzungsplan der Stadtgemeinde Bremen: Gemäß Baugesetzbuch (BauGB) ist der Flächennutzungsplan der vorbereitende und damit der übergeordnete Bauleitplan einer Gemeinde. Das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Der Flächennutzungsplan stellt die gegenwärtige und die geplante Bodennutzung, nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde, für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans bilden die Grundlage für die detaillierten Festsetzungen der Nutzung der Grundstücke, da die für Teilgebiete der Gemeinde aufzustellenden Bebauungspläne (verbindlichen Bauleitplanung) aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Der Flächennutzungsplan ist nur für die Gemeinde und die öffentliche Planungsträger verbindlich. Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden: https://www.bauleitplan.bremen.de
Bebauungsplan
Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 "Innenentwicklung Lange Straße" erforderlich.
Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 "Innenentwicklung südlich Westerfeld" erforderlich.
Die beiden Schlagworte 'Nutzungsmischung' und 'Sustainability' haben in der Umwelt- und Stadtplanung gegenwaertig Konjunktur. Nachdem die Charta von Athen mit dem Entwurf der Trennung unvertraeglicher Nutzungen und Funktionen ueber vier Jahrzehnte die Leitbilder der Stadtplanung und des Staedtebaus bestimmte, besinnt sich die Planung der 90iger Jahre auf Werte wie Urbanitaet und Identitaet zurueck. Das Leitbild 'Nutzungsmischung' erfaehrt eine Renaissance. Es beschreibt den Wunsch nach Lebendigkeit des Stadtbildes und der Stadtnutzung und wird als Herausforderung und Aufgabe der 90iger. Doch nicht nur diese Erwaegungen sind Ursache der Neuorientierung. Nutzungsmischung wird als Chance betrachtet, verschiedene Probleme heutiger Stadtentwicklung zu loesen, so etwa Verkehrsprobleme zu reduzieren loesen oder Suburbanisierung und Landschaftszersiedelung einzudaemmen. Laesst man sich auf diese Argumente ein, so kann die Hinwendung zur Nutzungsmischung im Sinne der staedtebaulichen Innenentwicklung als Beitrag zu einer zukunftsfaehigen Stadtentwicklung im Sinne der lokalen Agenda 21 begriffen werden. Das Forschungsvorhaben wird sich u.a. mit den umweltbezogenen Effekten der Nutzungsmischung und den Moeglichkeiten zum Umgang mit den zwangslaeufig entstehenden Nutzungskonkurrenzen (z.B. zwischen einer Gewerbe- und einer Wohnnutzung) befassen.
Umweltschutzziele für urbane Räume umfassen u.a. den Vorrang der Innenentwicklung, die urbane Verkehrswende, Klimawandelanpassung und Ressourcenschonung. Dies erfordert einen neuen Umgang mit Flächen in der gebauten Stadt als auch bezüglich Verkehrs-, Frei- und Grünräumen. Dem Leitbild der 'doppelten Innenentwicklung' wird mit der Mobilität eine für Flächenschutz, Klimaschutz und weitere Umweltbelange zentrale Dimension hinzugefügt. Ein wichtiges Ziel ist es, bislang monofunktional vom MIV genutzte Verkehrsflächen zugunsten von Wohnen, Grün, ÖPNV und aktiver Mobilität zu gewinnen. Ausgangspunkt in diesem Vorhaben soll der vom UBA vorgeschlagene reduzierte Motorisierungsgrad in deutschen Großstädten über 100.000 EinwohnerInnen sein. Es gilt dessen Auswirkungen auf den Flächen- und Ressourcenverbrauch in ausgewählten Verdichtungsräumen zu untersuchen. Im Kern stehen folgende Fragen: Welche Ressourcenverbrauchseinsparungen sind in Verdichtungsräumen durch eine Reduktion des Motorisierungsgrades auf 350 und 150 PKW/1000 EinwohnerInnen im Vergleich zum Status Quo erwartbar? Welche Potentiale ergeben sich daraus hinsichtlich der Flächennutzung, Klima- und Ressourcenschutz und Umweltbelangen wie Lärm, Luft etc.? Welche Maßnahmen sind zum Erreichen eines geringeren Motorisierungsgrades (bei Aufrechterhaltung der Mobilität) sinnvoll und welche ökonomischen, planerischen und rechtlichen Aspekte sind damit verbunden? Darauf aufbauend soll das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung inhaltlich und konzeptionell untersetzt werden. Entscheidend ist die Einbindung der relevanten kommunalen und weiterer Akteure, die Verantwortung für den Umgang mit Flächen in Städten tragen. Ziel ist es, gemeinsam mit diesen Akteuren ein Eckpunktepapier zur dreifachen Innenentwicklung zu erarbeiten. Dieser Prozess soll durch Dialogforen unterstützt werden. Zudem sollen deutsche und europäische Beispiele guter Umsetzung analysiert und den Kommunen zugänglich gemacht werden.
Ausgangslage/Betroffenheit: Die Stadt Regensburg hat etwa 134.000 Einwohner (Erstwohnsitze) und ist damit die viertgrößte Stadt Bayerns. Unter den Modellvorhaben weist Regensburg das stärkste Bevölkerungswachstum auf - sowohl in der zurückliegenden Einwohnerentwicklung als auch in den Prognosen bis 2025, nach denen ein Anstieg der Bevölkerung um 5,4Prozent erwartet wird. Regensburg liegt am nördlichsten Punkt der Donau und den Mündungen der linken Nebenflüsse Naab und Regen. Es wird von den Winzerer Höhen, den Ausläufern des Bayrischen Waldes und dem Ziegetsberg umrandet, wodurch die Entstehung von Inversionswetterlagen begünstigt wird. Durch die topographische Pfortenlage weist die Stadt zudem eine hohe Nebelhäufigkeit auf und ist insbesondere in den Wintermonaten anfällig für Feinstaubbelastungen. Im Gegensatz zu vielen anderen Städten hat Regensburg einen relativ kompakt gegliederten Stadtkörper und eine insgesamt homogene Siedlungsstruktur. Prägend ist die historische Altstadt mit ca. 1.000 denkmalgeschützten Gebäuden. Diese gilt als einzige authentisch erhaltene, mittelalterliche Großstadt Deutschlands und ist seit 2006 Welterbe der UNESCO (Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur). Die Regensburger Altstadt wird als 'Steinerne Stadt' charakterisiert. Ihre historisch gewachsene dichte Baustruktur mit steinernen Plätzen und Gassen, wenig Bäumen im öffentlichen Raum und einer hohen Nutzungsdichte (Wohnen, Einkaufen, Arbeiten, Tourismus) erwärmt sich insbesondere im Sommer stärker als das Umland und wirkt als Hitzespeicher. So können die Temperaturunterschiede im Stadtgebiet bis zu 6 GradC betragen. Das Phänomen der Wärmeinsel, das sich im Zuge des fortschreitenden Klimawandels deutlicher ausprägt, impliziert einen sinkenden thermischen Komfort, löst zusätzliche Energiebedarfe aus und stellt u.U. veränderte Ansprüche an die Gestaltung von Freiflächen. Aufgrund der Lage an der Donau muss sich Regensburg ferner auf häufigere Schwüle und Gefährdung durch Hochwasser einstellen. Aus der Notwendigkeit zur Anpassung an den Klimawandel erwächst in Verbindung mit anderen Zielbildern einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung ein umfassender planerischer Handlungsbedarf. Im Rahmen des Modellprojekts thematisiert die Stadt Regensburg den Widerspruch zwischen einer Stadtentwicklungs- und Bauleitplanung, die auf Flächensparsamkeit und Innenentwicklung ausgerichtet ist, und erforderlichen Anpassungsstrategien an den Klimawandel, die bei der besonderen städtebaulichen Kompaktheit der Stadt Regensburg tendenziell eine Auflockerung von Baustrukturen und Flächenentsiegelung beinhalten. Im Sinne einer klimaangepassten Stadtentwicklung galt es: - auf strategischer Ebene die Weichen für eine klimaangepasste Flächennutzung für die zukünftige Stadtentwicklung zu stellen - auf operativer Ebene Maßnahmen für restriktive bis persistente Stadt- und Freiraumstrukturen zu entwickeln.
Ein notwendiger Schritt zum Flächensparen ist die Erfassung von Potenzialen für die Innenentwicklung (IEP). Gleichwohl mangelt es an geeigneten, flächendeckenden Daten. Im Rahmen einer Studie soll geprüft werden, ob Angaben zur Darstellung der IEP in das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS®) aufgenommen werden können bzw. welche Informationen dafür geeignet sind und mit welchem Aufwand deren Integration in ALKIS® verbunden wäre. In Deutschland stehen derzeit über 120.000 ha Fläche im Innenbereich in Form von baulichen Brachflächen und Baulücken zur Verfügung. Das ist das Ergebnis einer Befragung im Rahmen des Projekts 'Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme - Innenentwicklungspotenziale'. Im Sinne einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung und für die Erreichung der Flächensparziele im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung muss es gelingen, diese IEP stärker als bisher zu nutzen und damit den Freiraum zu schonen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die Erhebung und regelmäßige Aktualisierung von Informationen zu Flächen im Innenbereich (insbesondere Lage und Größe), die sich für eine bauliche Nutzung eignen. Diesbezüglich bietet das im Aufbau befindliche Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS®) Chancen für die Erfassung von Informationen zu Brachflächen und zur Ableitung von IEP-Flächenbilanzen. Da die anwendungsneutralen Geobasisdaten von ALKIS® in Deutschland weitgehend einheitlich geführt und gesetzlich verpflichtend auch laufend aktualisiert werden, bietet ALKIS® die Grundvoraussetzung für das angestrebte Monitoring von IEP-Flächen. Derzeit werden einzelne Aspekte des ALKIS®-Datenmodells und die Inhalte des Grunddatenbestands im Zuge der Harmonisierung mit dem Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystem (ATKIS®), das deutschlandweit Geobasisdaten in den topographischen Maßstabsbereichen bereitstellt, überarbeitet. In diesem Kontext bietet es sich an, in engster Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltung (AdV) zu prüfen, ob Angaben zur Ableitung von IEP-Flächen in den ALKIS®-Grunddatenbestand aufgenommen werden können und welche Angaben bzw. Informationen dafür geeignet sind bzw. mit wie viel Aufwand dies verbunden wäre. Ziel: Ziel des Projekts ist es zu prüfen, ob Angaben zur Darstellung der IEP in den Geobasis-Datenbestand aufgenommen werden können und welche Attribute bzw. Informationen geeignet wären für eine flächendeckende, periodisch wiederkehrende, räumlich hoch aufgelöste Darstellung in homogener Qualität. Die Arbeiten beinhalteten die intensive Abstimmung mit den einschlägigen Gremien, insbesondere der AdV, die für die Definition von ALKIS® verantwortlich ist. Die Erfassung von Brachflächen stellt eine Herausforderung dar. Sie ist aufwendig, denn Brachflächen sind in ihrer Entwicklung höchst dynamisch und häufig werden Zusatzinformationen benötigt. (Text gekürzt)
Es ist ein zentrales Ziel der Regierung, Bauen und Wohnen der Zukunft bezahlbar, klimaneutral, nachhaltig, barrierearm, innovativ und mit lebendigen öffentlichen Räumen zu gestalten. Sie müssen aus Umweltsicht zum einen im Einklang mit den Zielen einer sozialen und umweltverträglichen Stadtentwicklung stehen und zum anderen bei der Wohnraumschaffung vorrangig auf die Weiter- und Umnutzung des gebauten Bestands setzen, zusätzlichen Flächenverbrauch vermeiden und zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen. Dafür müssen gute Lösungen gefunden werden, z. B. für Potenzialflächenregister, für zuverlässige Bau-, Wohnkosten und Klimachecks (vergleich Bestand-Neubau) und wie diese eingeführt werden können. Ziel des Vorhabens ist es deshalb, Handlungsempfehlungen für die relevanten Akteure zu erarbeiten, die die Ziele der Wohnraumentwicklung mit denen der Innenentwicklung im Sinne einer ökologischen, sozialen, flächensparenden und klimaangepassten Siedlungsentwicklung miteinander verbinden. Das Vorhaben soll dafür insbesondere zu folgenden Themenbereichen Antworten liefern: (a) Weiterentwicklung von Governance, Regulierung und Finanzierung für einen verbesserten Umgang mit dem gebauten Bestand (b) Ziele und Maßnahmen für eine klimawandelangepasste Bestandstransformation sowie Darstellung damit zusammenhängender Klima- und Ressourcenschutzpotentiale (c) Potenziale von/ Empfehlungen für den Umgang mit Bundesliegenschaften in urbanen Räumen zur Schaffung von Wohnraum in Verbindung mit der Förderung der grünen Infrastruktur zur Anpassung an den Klimawandel und Bereitstellung von Erholungsflächen d) Empfehlungen für eine ökologische, soziale und resiliente Steuerung des Wohnflächenentwicklungsdruck in suburbanen Standorten und für nachhaltige Umland-Stadt-Beziehungen unter Berücksichtigung der durch Pandemie und Digitalisierung veränderten Nutzungsmuster, (e) Konkretisierung des Konzeptes einer Flächenkreislaufwirtschaft im Hinblick auf das Ziel "Netto Null Flächenverbrauch".
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