Die Ortsgemeinde Harthausen unterliegt einer stetigen Nachfrage nach Baugrundstücken für eine Wohnbebauung. Dieser Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken möchte die Ortsgemeinde in einem für die Gemeinde sinnvollen und verträglichen Maß nachkommen, indem vorzugsweise die bestehenden Potenziale zur Nachverdichtung und Innenentwicklung innerhalb der bestehenden Ortslage in Anspruch genommen werden, bevor weitere Bauflächen im Außenbereich erschlossen werden. Ein privater Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienhauses im rückwärtigen Bereich der Heiligensteiner Straße in Harthausen. Die Erschließung soll über eine bestehende private Zufahrt erfolgen. Die betreffende Fläche befindet sich im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Allerdings fügt sich die geplante Bebauung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung. Die Planungsabsicht des Grundstückseigentümers entspricht grundsätzlich der oben dargestellten Zielsetzung der Ortsgemeinde, vorrangig bestehende innerörtliche Baulandpotenziale für die weitere bauliche Entwicklung zu nutzen. Die Ortsgemeinde sieht daher die städtebauliche Erforderlichkeit für die Aufstellung eines Bebauungsplans, da nur so die vorhandene innerörtliche Baulandreserve nutzbar gemacht werden kann. Eine Einbeziehung der bislang unbebauten Nachbargrundstücke wurde geprüft, scheitert jedoch am fehlenden Eigentümerinteresse. Das Anwesen Heiligensteiner Straße 6a wird aufgrund der gemeinsamen Zufahrt mit in den Bebauungsplan einbezogen. Wesentliches Ziel der Ortsgemeinde bei der Planung ist somit die Schaffung einer zusätzlichen Baufläche für eine Wohnnutzung durch die Nutzung eines bestehenden Baulandpotenzials innerhalb der bestehenden Ortslage. Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der Innenentwicklung und erfolgt daher im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung und auf die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet. Weiterhin wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
WebMapService (WMS) zum Thema Magistralen Masterplan - Strategiekarte Schwerpunkträume der Innenentwicklung. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Nach dem Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP 2017 samt Änderung von 2022) liegt die Stadt Bergen in der ländlichen Region in Ostniedersachsen. Die ca. 25 km südlich gelegene Kreisstadt Celle ist als Oberzentrum festgelegt. Das Regionale Raumordnungsprogramm für den Landkreis Celle ist formell noch in seiner Fassung aus dem Jahr 2005 wirksam. Mit der Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten im Amtsblatt für den Landkreis Celle Nr. 20 vom 20.10.2011 ist das Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Celle eingeleitet worden. Am 27.09.2016 mit Ergänzung vom 21.02.2017 hat der Kreisausschuss des Landkreises Celle beschlossen, mit dem Entwurf des RROP das Beteiligungsverfahren gemäß § 10 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 3 Abs. 2 und 3 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) durchzuführen. Da das Verfahren zur Neuaufstellung mit dieser Auslegung des Entwurfes RROP 2016 bereits weit fortgeschritten ist, werden im Folgenden auch dessen Darstellungen und Begründungen wiedergegeben. Das RROP weist dem Standort Bergen die Funktion eines Grundzentrums zu. Hier sind Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs bereitzustellen und die Siedlungsentwicklung der Gemeinde ist vorrangig hier zu konzentrieren. Daneben sind die allgemeinen Grundsätze zur Bauleitplanung zu berücksichtigen, wonach der Innenentwicklung ein Vorrang einzuräumen sowie mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen ist (§ 1a Abs. 1 BauGB). Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung liegt innerhalb des in der Planzeichnung des RROP dargestellten zentralen Siedlungsgebietes. Die tangierende Bundesstraße B 3 ist Vorranggebiet Hauptverkehrsstraße, die weiter nördlich verlaufende Landesstraße L 281 ist Vorranggebiet Straße von regionaler Bedeutung. Sonstige Darstellung oder regionalplanerische Funktionszuweisungen liegen für den Planbereich nicht vor.
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat im Auftrag der Umweltministerkonferenz (UMK) einen Bericht zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und der Versiegelung an die Konferenz der Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder und diesen im Mai 2026 veröffentlicht. In diesem LABO-Statusbericht 2025 werden der Status quo bei der Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und Versiegelung dargestellt und Lösungsansätze zum nachhaltigen Schutz der Ressource Boden aufgezeigt. Die Flächeninanspruchnahme, die trotz einer leichten Verlangsamung weiterhin auf einem hohen Niveau von über 50 ha pro Tag liegt und damit deutlich über dem Bundesziel von maximal 30 ha pro Tag bis 2030 und dem langfristigen Ziel der Netto-Null bis 2050 liegt, ist weiterhin eine zentrale Herausforderung des vorsorgenden Bodenschutzes und einer nachhaltigen Raumentwicklung. Insofern wird neben einer gemeinsamen Anstrengung mit den für Bau, Raumordnung und Landwirtschaft zuständigen Ministerkonferenzen eine deutliche Intensivierung der bisherigen Maßnahmen gefordert. Ferner wird darauf verwiesen, dass der Flächenverbrauch auch qualitativ zu betrachten ist. Der Flächenverbrauch und insbesondere die Versiegelung von Böden führt zu einem Verlust beziehungsweise einer erheblichen Beeinträchtigung vielfältiger Bodenfunktionen, unter anderem der Regelungs- und Speicherfunktionen, der Lebensraumfunktion sowie der landwirtschaftlichen und klimarelevanten Funktionen. Daher müsse neben der Begrenzung der Flächenneuinanspruchnahme auch die Qualität und Schutzwürdigkeit der betroffenen Böden berücksichtigt werden. Unvermeidbare Eingriffe sollten möglichst auf Böden mit einem geringeren Erfüllungsgrad ihrer natürlichen Funktionen gelenkt werden. Den Ausbau der erneuerbaren Energien in Form von Windenergie, Freiflächen-Photovoltaik und Bioenergie wird als ein Faktor für eine zusätzliche Flächenkonkurrenz beschrieben. Dafür sollten verstärkt bereits bebaute, versiegelte oder anderweitig vorbelastete Flächen genutzt sowie technologische Effizienzpotenziale ausgeschöpft werden. Eine wirksame Steuerung der Flächeninanspruchnahme erfordere einen integrierten Ansatz auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Kontingentierung der Flächenneuinanspruchnahme, die Stärkung der Innenentwicklung, die Revitalisierung von Brachflächen, das Flächenrecycling sowie der Abbau ökonomischer und fiskalischer Fehlanreize für die Außenentwicklung. Ferner bestehen weiterhin Defizite bei der rechtlichen Verankerung eines umfassenden vorsorgenden Bodenschutzes. Insbesondere die Klimafunktion des Bodens sollte stärker in bodenschutzrechtliche und planerische Entscheidungsprozesse integriert werden. Auch für die Entsiegelung fehlen bislang flächendeckende Zielsetzungen, verbindliche Vorgaben und geeignete rechtliche Instrumente. Eine systematische Erfassung von Entsiegelungspotenzialen sowie die Weiterentwicklung entsprechender Förder- und Rechtsinstrumente könnten dazu beitragen, die Wiederherstellung beeinträchtigter Bodenfunktionen stärker in der Praxis zu etablieren. Für eine verbesserte Steuerung der Flächenentwicklung gewinnen zudem Fernerkundungsdaten und KI-gestützte Auswertungsverfahren an Bedeutung. Sie ermöglichen eine zunehmend flächendeckende und aktuelle Erfassung von Flächennutzungen, Versiegelungsgraden und Nutzungsänderungen und können damit die bestehenden amtlichen Flächenerhebungen sinnvoll ergänzen. Voraussetzung für eine belastbare Nutzung dieser Daten sind jedoch standardisierte Auswertungsverfahren und eine ausreichende Vergleichbarkeit mit etablierten Datengrundlagen. Die Untersuchung zeigt insgesamt, dass die wesentlichen Instrumente zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme fachlich bekannt sind. Die Ergebnisse verdeutlichen insbesondere die Bedeutung verbindlicher Flächensparziele, der Innenentwicklung, der Brachflächenrevitalisierung sowie von Sanierung und Flächenrecycling. Gleichzeitig beschränken sich erfolgreiche Ansätze bislang vielfach auf einzelne Best-Practice-Projekte. Daraus ergibt sich eine Diskrepanz zwischen dem vorhandenen fachlichen Wissen und der flächendeckenden Umsetzung in der Planungspraxis. Die zentrale Herausforderung liegt folglich weniger in der Entwicklung neuer Instrumente als in deren konsequenter, verbindlicher und ressortübergreifender Anwendung. Eine nachhaltige Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme erfordert das koordinierte Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen sowie eine stärkere politische und gesellschaftliche Priorisierung des Flächen- und Bodenschutzes. Dabei sollten insbesondere die Handlungsfelder „Kontingentierung einführen“, „Innenentwicklung stärken“ und „Fehlanreize abbauen“ stärker in der Raum- und Regionalplanung sowie der kommunalen Bauleitplanung verankert werden. Zusammenfassend wird festgehalten, dass eine erfolgreiche Flächen- und Bodenschutzpolitik eine quantitative und qualitative Betrachtung miteinander verbinden muss. Neben der Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme sind der Schutz hochwertiger Böden, die verstärkte Nutzung von Innenentwicklungspotenzialen, Flächenrecycling und Entsiegelung sowie eine verbesserte Datengrundlage von zentraler Bedeutung. Nur durch die konsequente Umsetzung dieser miteinander verknüpften Maßnahmen erscheint eine schrittweise Annäherung an die nationalen Flächensparziele und langfristig an eine Netto-Null-Flächenneuinanspruchnahme realistisch. Statusbericht der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) im Auftrag der Umweltministerkonferenz (2025): Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und der Versiegelung
Ein notwendiger Schritt zum Flächensparen ist die Erfassung von Potenzialen für die Innenentwicklung (IEP). Gleichwohl mangelt es an geeigneten, flächendeckenden Daten. Im Rahmen einer Studie soll geprüft werden, ob Angaben zur Darstellung der IEP in das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS®) aufgenommen werden können bzw. welche Informationen dafür geeignet sind und mit welchem Aufwand deren Integration in ALKIS® verbunden wäre. In Deutschland stehen derzeit über 120.000 ha Fläche im Innenbereich in Form von baulichen Brachflächen und Baulücken zur Verfügung. Das ist das Ergebnis einer Befragung im Rahmen des Projekts 'Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme - Innenentwicklungspotenziale'. Im Sinne einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung und für die Erreichung der Flächensparziele im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung muss es gelingen, diese IEP stärker als bisher zu nutzen und damit den Freiraum zu schonen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die Erhebung und regelmäßige Aktualisierung von Informationen zu Flächen im Innenbereich (insbesondere Lage und Größe), die sich für eine bauliche Nutzung eignen. Diesbezüglich bietet das im Aufbau befindliche Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS®) Chancen für die Erfassung von Informationen zu Brachflächen und zur Ableitung von IEP-Flächenbilanzen. Da die anwendungsneutralen Geobasisdaten von ALKIS® in Deutschland weitgehend einheitlich geführt und gesetzlich verpflichtend auch laufend aktualisiert werden, bietet ALKIS® die Grundvoraussetzung für das angestrebte Monitoring von IEP-Flächen. Derzeit werden einzelne Aspekte des ALKIS®-Datenmodells und die Inhalte des Grunddatenbestands im Zuge der Harmonisierung mit dem Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystem (ATKIS®), das deutschlandweit Geobasisdaten in den topographischen Maßstabsbereichen bereitstellt, überarbeitet. In diesem Kontext bietet es sich an, in engster Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltung (AdV) zu prüfen, ob Angaben zur Ableitung von IEP-Flächen in den ALKIS®-Grunddatenbestand aufgenommen werden können und welche Angaben bzw. Informationen dafür geeignet sind bzw. mit wie viel Aufwand dies verbunden wäre. Ziel: Ziel des Projekts ist es zu prüfen, ob Angaben zur Darstellung der IEP in den Geobasis-Datenbestand aufgenommen werden können und welche Attribute bzw. Informationen geeignet wären für eine flächendeckende, periodisch wiederkehrende, räumlich hoch aufgelöste Darstellung in homogener Qualität. Die Arbeiten beinhalteten die intensive Abstimmung mit den einschlägigen Gremien, insbesondere der AdV, die für die Definition von ALKIS® verantwortlich ist. Die Erfassung von Brachflächen stellt eine Herausforderung dar. Sie ist aufwendig, denn Brachflächen sind in ihrer Entwicklung höchst dynamisch und häufig werden Zusatzinformationen benötigt. (Text gekürzt)
Nachdem der an der Schneiderstraße vorhandene Netto-Markt aufgegeben wurde, das Gebäude aber noch steht und langsam verfällt, wird die Notwendigkeit gesehen, für diesen Bereich insgesamt eine Regelung für die zukünftige Bebauung dieses zentralen, aber durch verhältnismäßig niedrige Wohnbebauung in ortüblicher Gestaltung geprägten Bereichs aufzustellen. Der vorliegende Bebauungsplan dient der Innenentwicklung bzw. der Nachnutzung einer derzeitigen Nutzungsbrache im Sinne des § 13a (1) BauGB, ohne dass eine zulässige Grundfläche, die den Grenzwert nach § 13a (1) Nr. 1 BauGB überschreiten würde, festgesetzt wird. Eine Beeinträchtigung von besonders geschützten Arten oder deren Lebensstätten ist durch die Planung nicht zu erwarten. Der Bebauungsplan kann somit im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Von einer Umweltprüfung mit anschließendem Umweltbericht wird gemäß § 13 (3) BauGB abgesehen.
ALDI SÜD ist nicht nur als Nahversorger im Süden Deutschlands aktiv, seit 2021 macht sich der Discounter auch im Immobiliensektor einen Namen und schafft neuen Wohnraum. Bei der Errichtung neuer Märkte setzt das Unternehmen vor allem im urbanen Raum auf Innovation: der Fokus liegt hier auf so genannten Mixed-Use-Projekten, die auf eine intelligente Verknüpfung von Wohnraum und Nahversorgung abzielen. Das in den 1980er Jahren entwickelte Konzept der „Stand-Alone-Märkte“ – eigenständige Gebäude mit Parkplätzen sowie einer Zuwegung – gilt heute als nicht mehr zeitgemäß und ist überwiegend im ländlichen Raum zu finden. Aufgrund der eingeschränkten Flächenverfügbarkeit sowie der immens gestiegenen Grundstücks- und Baukosten ist dieses Modell für Ballungsräume und Großstädte nicht mehr geeignet. ALDI SÜD kauft deshalb Bestandsimmobilien und entwickelt diese in enger Zusammenarbeit mit Partnern und Kommunen zu „Mixed Use“-Projekten. Ein gelungenes Beispiel hierfür befindet sich in der Oskar-Sommer-Straße 15 und 17 im Frankfurter Stadtteil Sachsenhausen, einer bevorzugten Wohnlage südlich des Mains, gegenüber der Altstadt. Hier erwarb ALDI SÜD im Jahr 2022 ein leerstehendes, sechsgeschossiges Büro- und Geschäftshaus mit einer Grundstücksfläche von 3.500 Quadratmetern sowie einer Mietfläche von rund 8.000 Quadratmetern. Das Gebäude wurde Ende der 1960er Jahre erbaut und ab 2000 von der Deutschen Bahn genutzt; im Erdgeschoss befanden sich seit Anfang der 1970er Jahre unterschiedliche Lebensmitteleinzelhändler. Nahversorgung und Wohnen In Kooperation mit der Stadt Frankfurt und mit Unterstützung von Albert Speer + Partner GmbH (Generalplanung) sowie der Goldbeck GmbH (Bauausführung) baut ALDI SÜD unter der Federführung des Local Office Rhein-Main den früheren Bürostandort der Deutschen Bahn in ein modernes Wohngebäude mit Gewerbenutzung um. Hierbei werden standortindividuelle Faktoren berücksichtigt. Entsprechend des lokalen Nutzungsbedarfs hat sich das Unternehmen mit der Kommune auf einen Wohnungsmix von 2- bis 5-Zimmer-Appartements geeinigt, um sowohl Singles als auch Klein- und Großfamilien anzusprechen. Im Erdgeschoss entsteht die 33. ALDI SÜD-Filiale in Frankfurt. Zur Revitalisierung der Bestandsimmobilie wurde ein nachhaltiges Konzept entwickelt, das den Rückbau und den Wiederaufbau von Teilen des Gebäudes umfasst: Nach dessen Entkernung sowie einer umfangreichen Sanierung wird dieses um ein Staffelgeschoss in modularer Holzbauweise erweitert. Um den 60er-Jahre-Bau auch energetisch auf den aktuellen Stand zu bringen, werden bei der neuen Fassade seriell gefertigte Platten mit entsprechendem Dämmwert gesetzt – hierfür wurden Fördermittel der KfW bereitgestellt. Es entstehen 83 Wohneinheiten von 45 bis 130 Quadratmetern, die Vermarktung der Appartements übernimmt ein Maklerbüro mit regionaler Expertise. Die Nettokaltmiete beträgt pro Quadratmeter mehr als 20 Euro – „Discounterpreise“ sind aufgrund der hohen Grundstücks- und Baukosten nicht möglich. Dafür haben Mieterinnen und Mieter ab dem dritten Stock nach Norden hin einen Panoramablick auf die Frankfurter Skyline. Neue Impulse für die Stadtentwicklung Für die Stadt Frankfurt ist das neu entstehende Gebäude in der Oskar-Sommer-Straße 15 und 17 ein Vorzeigeprojekt, denn die Revitalisierung leerstehender Büroflächen als Wohnraum ist auch in der hessischen Finanzmetropole ein großes Thema. Der Spatenstich erfolgte im Februar 2025, bereits kurz vor Weihnachten wurde die Gebäudehülle geschlossen, parallel startete der Innenausbau. Bis 2027 sollen alle 83 Wohnungen vermietet sein, die neue ALDI SÜD-Filiale im Erdgeschoss eröffnet voraussichtlich im August 2026. Der Standort in Sachsenhausen verfügt nicht nur über eine attraktive Lage in der Innenstadt, er ist außerdem verkehrstechnisch sehr gut an den ÖPNV angebunden, ebenso an den Hauptbahnhof und den Flughafen Frankfurt. Auch in weiteren Stadtteilen der Mainmetropole ist ALDI SÜD als Immobilienentwickler aktiv. An der Leipziger Straße in Bockenheim – einem studentisch geprägten Viertel - entsteht ein neues „Mixed Use“-Projekt. Auch hier hat der Discounter eine Bestandsimmobilie mit einem Nahversorger im Erdgeschoss erworben und plant eine Aufstockung des Gebäudes: Ausgerichtet auf die lokalen Bedarfe werden hier 70 Appartements für Studierende erstellt. Albert Speer und Partner GmbH KfW Energetische Sanierung ALDI SÜD (o.J.): ALDI SÜD revitalisiert das „OSS“ ASP+P (19.02.2025): Es geht los in Frankfurts Oskar-Sommer-Straße 15+17 – Die Zukunft gestalten wir! Frankfurter Rundschau (24.09.2025): Wohnen bei Aldi – vier Projekte in Frankfurt bauart/beratende ingenieure(02.10.2025): Richtfest in Frankfurt - aus Büroflächen werden Wohnungen Entwicklungsstadt (29.12.2025): Wohnen über dem Supermarkt: Umnutzungsprojekt in Sachsenhausen schreitet voran
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 225 |
| Kommune | 27 |
| Land | 99 |
| Weitere | 46 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 25 |
| Zivilgesellschaft | 8 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Ereignis | 11 |
| Förderprogramm | 100 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 21 |
| Taxon | 1 |
| Text | 143 |
| Umweltprüfung | 36 |
| unbekannt | 60 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 213 |
| Offen | 159 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 364 |
| Englisch | 24 |
| Resource type | Count |
|---|---|
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| Topic | Count |
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| Boden | 230 |
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