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Auf dem Mühlenpesch

Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB

Westlich der Heiligensteiner Strasse

Die Ortsgemeinde Harthausen unterliegt einer stetigen Nachfrage nach Baugrundstücken für eine Wohnbebauung. Dieser Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken möchte die Ortsgemeinde in einem für die Gemeinde sinnvollen und verträglichen Maß nachkommen, indem vorzugsweise die bestehenden Potenziale zur Nachverdichtung und Innenentwicklung innerhalb der bestehenden Ortslage in Anspruch genommen werden, bevor weitere Bauflächen im Außenbereich erschlossen werden. Ein privater Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienhauses im rückwärtigen Bereich der Heiligensteiner Straße in Harthausen. Die Erschließung soll über eine bestehende private Zufahrt erfolgen. Die betreffende Fläche befindet sich im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Allerdings fügt sich die geplante Bebauung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung. Die Planungsabsicht des Grundstückseigentümers entspricht grundsätzlich der oben dargestellten Zielsetzung der Ortsgemeinde, vorrangig bestehende innerörtliche Baulandpotenziale für die weitere bauliche Entwicklung zu nutzen. Die Ortsgemeinde sieht daher die städtebauliche Erforderlichkeit für die Aufstellung eines Bebauungsplans, da nur so die vorhandene innerörtliche Baulandreserve nutzbar gemacht werden kann. Eine Einbeziehung der bislang unbebauten Nachbargrundstücke wurde geprüft, scheitert jedoch am fehlenden Eigentümerinteresse. Das Anwesen Heiligensteiner Straße 6a wird aufgrund der gemeinsamen Zufahrt mit in den Bebauungsplan einbezogen. Wesentliches Ziel der Ortsgemeinde bei der Planung ist somit die Schaffung einer zusätzlichen Baufläche für eine Wohnnutzung durch die Nutzung eines bestehenden Baulandpotenzials innerhalb der bestehenden Ortslage. Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der Innenentwicklung und erfolgt daher im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung und auf die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet. Weiterhin wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Sachlicher Teilplan Daseinsvorsorge

Sachlicher Teilplan Daseinsvorsorge Sachlicher Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ Beschluss vom 27.03.2014, genehmigt durch oberste Landesplanungsbehörde am 23.06.2014 Am 26.07.2014 ist der Sachliche Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg” in Kraft getreten. Der Normenkontrollantrag der Stadt Sandersdorf-Brehna auf Gültigkeit des Sachlichen Teilplans wurde am 17.05.2017 vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg abgewiesen. Es wurden keine Rechtsmittel eingelegt, sodass der Sachliche Teilplan rechtskräftig ist. Im Sachlichen Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ vom 23.06.2014 werden u.a. Grundzentren festgelegt und die Abgrenzung der Mittelzentren vorgenommen. Mit einer Zielfestlegung wird der Vorrang der Innenentwicklung in den vorhandenen Ortslagen festgeschrieben, um dem Bodenschutz und der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen. Zentraler Ort ist ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil als zentrales Siedlungsgebiet einer Gemeinde einschließlich seiner Erweiterungen im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Römergarten Karthaus

Bebauungsplan der INnenentwicklung der Stadt Konz, Teilgebiet "Römergarten Karthaus"

Burgwiesengarten

Bebauungsplan für die Ausweisung eines neuen Wohn-/Mischgebietes im Ortskern (Innenentwicklung)

Hochwald II

Bebauungsplan der Innenentwicklung der Ortsgemeinde Wawern, Teilgebiet "Hochwald II"

Flächennutzungsplan - Änderungen/Berichtigungen/Ergänzungen (WFS Dienst)

Darstellung der Änderungen, Berichtigungen u. Ergänzungen zum Hauptplan des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Dresden. Der Flächennutzungsplan muss zur Wahrung seiner Aktualität stetig fortgeschrieben werden. Einerseits sind geänderte Rahmenbedingungen, andererseits sind konkrete Planungsvorhaben zu berücksichtigen, die zu geänderten Darstellungen im Flächennutzungsplan führen. Für die Flächennutzungsplan-Änderung und die Flächennutzungsplan-Ergänzung gelten die gleichen Verfahrensvorschriften wie für die Aufstellung des Flächennutzungsplanes. Die Ergänzung des Flächennutzungsplanes erfolgt für Flächen, die bisher von Darstellungen ausgenommen sind, während die Flächennutzungsplan-Änderung den Wechsel von einer vorhandenen zu einer anderen Darstellung bedeutet. Die Flächennutzungsplan-Berichtigung erfolgt im Nachgang zur Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung zur Anpassung der Flächennutzungsplan-Darstellungen an die Inhalte des Bebauungsplanes, ohne die Verfahrensschritte wie bei der Flächennutzungsplan-Änderung durchzuführen.

Flächennutzungsplan - Änderungen/Berichtigungen/Ergänzungen (WMS Dienst)

Darstellung der Änderungen, Berichtigungen u. Ergänzungen zum Hauptplan des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Dresden. Der Flächennutzungsplan muss zur Wahrung seiner Aktualität stetig fortgeschrieben werden. Einerseits sind geänderte Rahmenbedingungen, andererseits sind konkrete Planungsvorhaben zu berücksichtigen, die zu geänderten Darstellungen im Flächennutzungsplan führen. Für die Flächennutzungsplan-Änderung und die Flächennutzungsplan-Ergänzung gelten die gleichen Verfahrensvorschriften wie für die Aufstellung des Flächennutzungsplanes. Die Ergänzung des Flächennutzungsplanes erfolgt für Flächen, die bisher von Darstellungen ausgenommen sind, während die Flächennutzungsplan-Änderung den Wechsel von einer vorhandenen zu einer anderen Darstellung bedeutet. Die Flächennutzungsplan-Berichtigung erfolgt im Nachgang zur Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung zur Anpassung der Flächennutzungsplan-Darstellungen an die Inhalte des Bebauungsplanes, ohne die Verfahrensschritte wie bei der Flächennutzungsplan-Änderung durchzuführen.

Flächennutzungsplan - Änderungen/Berichtigungen/Ergänzungen

Darstellung der Änderungen, Berichtigungen u. Ergänzungen zum Hauptplan des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Dresden. Der Flächennutzungsplan muss zur Wahrung seiner Aktualität stetig fortgeschrieben werden. Einerseits sind geänderte Rahmenbedingungen, andererseits sind konkrete Planungsvorhaben zu berücksichtigen, die zu geänderten Darstellungen im Flächennutzungsplan führen. Für die Flächennutzungsplan-Änderung und die Flächennutzungsplan-Ergänzung gelten die gleichen Verfahrensvorschriften wie für die Aufstellung des Flächennutzungsplanes. Die Ergänzung des Flächennutzungsplanes erfolgt für Flächen, die bisher von Darstellungen ausgenommen sind, während die Flächennutzungsplan-Änderung den Wechsel von einer vorhandenen zu einer anderen Darstellung bedeutet. Die Flächennutzungsplan-Berichtigung erfolgt im Nachgang zur Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung zur Anpassung der Flächennutzungsplan-Darstellungen an die Inhalte des Bebauungsplanes, ohne die Verfahrensschritte wie bei der Flächennutzungsplan-Änderung durchzuführen.

Römergarten Karthaus

Bebauungsplan der INnenentwicklung der Stadt Konz, Teilgebiet "Römergarten Karthaus"

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