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Ortskern Schwedelbach

Bebauungsplan der Innenentwicklung "Ortskern Schwedelbach" der Ortsgemeinde Schwedelbach

Auf dem Mühlenpesch

Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB

Sachlicher Teilplan Daseinsvorsorge

Sachlicher Teilplan Daseinsvorsorge Sachlicher Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ Beschluss vom 27.03.2014, genehmigt durch oberste Landesplanungsbehörde am 23.06.2014 Am 26.07.2014 ist der Sachliche Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg” in Kraft getreten. Der Normenkontrollantrag der Stadt Sandersdorf-Brehna auf Gültigkeit des Sachlichen Teilplans wurde am 17.05.2017 vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg abgewiesen. Es wurden keine Rechtsmittel eingelegt, sodass der Sachliche Teilplan rechtskräftig ist. Im Sachlichen Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ vom 23.06.2014 werden u.a. Grundzentren festgelegt und die Abgrenzung der Mittelzentren vorgenommen. Mit einer Zielfestlegung wird der Vorrang der Innenentwicklung in den vorhandenen Ortslagen festgeschrieben, um dem Bodenschutz und der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen. Zentraler Ort ist ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil als zentrales Siedlungsgebiet einer Gemeinde einschließlich seiner Erweiterungen im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Auf dem Mühlenpesch

Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB

Römergarten Karthaus

Bebauungsplan der INnenentwicklung der Stadt Konz, Teilgebiet "Römergarten Karthaus"

Flächennutzungsplan Stadt Bremen

Flächennutzungsplan der Stadtgemeinde Bremen: Gemäß Baugesetzbuch (BauGB) ist der Flächennutzungsplan der vorbereitende und damit der übergeordnete Bauleitplan einer Gemeinde. Das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Der Flächennutzungsplan stellt die gegenwärtige und die geplante Bodennutzung, nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde, für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans bilden die Grundlage für die detaillierten Festsetzungen der Nutzung der Grundstücke, da die für Teilgebiete der Gemeinde aufzustellenden Bebauungspläne (verbindlichen Bauleitplanung) aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Der Flächennutzungsplan ist nur für die Gemeinde und die öffentliche Planungsträger verbindlich. Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden: https://www.bauleitplan.bremen.de

Burgwiesengarten

Bebauungsplan für die Ausweisung eines neuen Wohn-/Mischgebietes im Ortskern (Innenentwicklung)

Römergarten Karthaus

Bebauungsplan der INnenentwicklung der Stadt Konz, Teilgebiet "Römergarten Karthaus"

Römer-Areal an der Konrad-Adenauer-Allee

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Römer-Areal an der Konrad-Adenauer-Allee" der Stadt Andernach Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB

Schillerring / Krahnenberg-Kaserne

Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung für den Bereich "Schillerring / Krahnenberg-Kaserne" der Stadt Andernach

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