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Biodiversität Übereinkommen über die biologische Vielfalt EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt Landesstrategie zur Biologischen Vielfalt Dokumente

Die Jahre 2021 bis 2030 wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur UN-Dekade für die "Wiederherstellung von Ökosystemen" erklärt. Sie folgt auf die UN-Dekade "Biologische Vielfalt", die mit dem Jahr 2020 zu Ende gegangen ist. Ziel der neuen Dekade ist es, die globalen Nachhaltigkeitsziele bis zum Jahr 2030 zu erreichen, indem die weltweite Zerstörung von Ökosystemen beendet, ihre Erhaltung sichergestellt und ihre Wiederherstellung initiiert wird. Diese Dekade versteht sich dabei als komplementär zu den drei UN-Konventionen zu Biodiversität (CBD), Klimawandel (UNFCCC) und Wüstenbekämpfung (UNCCD) sowie als Schnittstelle zur Umsetzung der verschiedenen Konventionen. Im Oktober 2021 fand die 15. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens zur biologischen Vielfalt (CBD COP 15) mit knapp 200 beteiligten Ländern, u. a. auch Deutschland, virtuell im chinesischen Kunming statt. Bei einem zweiten Treffen, das für April 2022 geplant ist, soll dann in Anwesenheit aller beteiligten Länder ein neues Abkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt beschlossen werden. Vor dem Hintergrund der zuvor genannten UN-Dekade und dem Auslaufen der bisherigen europäischen Strategie mit dem Titel "Unsere Lebensversicherung, unser Naturkapital – eine Biodiversitätsstrategie bis 2020" hat die Europäische Kommission im Mai 2020 eine neue EU-Biodiversitätsstrategie vorgelegt. Sie trägt den Namen „Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ und verfolgt das Ziel, die biologische Vielfalt Europas bis 2030 zu stärken. Als zentraler Bestandteil des "Green Deal" der EU-Kommission ist die Strategie Teil des europäischen Weges aus der COVID-19 Krise. Sie soll Wachstum und Nachhaltigkeit miteinander verbinden. Erstmals werden rechtsverbindliche Ziele zur Wiederherstellung von Ökosystemen formuliert. Die Strategie zeigt auf, wie Europa dazu beitragen kann, dass bis 2050 alle Ökosysteme der Welt wiederhergestellt werden, widerstandsfähig sind und angemessen geschützt werden. Die Strategie behandelt die fünf Hauptursachen des Verlusts an biologischer Vielfalt: Veränderungen bei der Land- und Meeresnutzung, übermäßige Ressourcennutzung, Klimawandel, Umweltverschmutzung und invasive gebietsfremde Arten. Um gesunde und widerstandsfähige Ökosysteme aufzubauen, werden in der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 u. a. folgende Ziele festgelegt: Gesetzlicher Schutz von mindestens 30 Prozent der Landfläche und 30 Prozent der Meeresgebiete der EU, davon ein Drittel streng geschützt Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme, auch durch rechtlich verbindliche Ziele zur Wiederherstellung der Natur Umkehr des Rückgangs an Bestäubern Reduzierung des Einsatzes und des Risikos von Pestiziden um 50 Prozent Landschaftselemente mit großer biologischer Vielfalt auf mindestens 10 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Ökologische Landwirtschaft auf mindestens 25 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Wiederherstellung von mindestens 25.000 Flusskilometern in der EU als frei fließende Flüsse Bekämpfung von Beifängen und Schädigungen des Meeresbodens Seit dem Jahr 2007 besteht in Deutschland die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt . Sie hatte zum Ziel, bis zum Jahr 2020 den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland aufzuhalten und eine positive Entwicklung anzustoßen. Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt wird in besonderem Maße auch durch die gezielte Förderung biodiversitätsstärkender Projekte unterstützt. In dem Zusammenhang ist vor allem das Bundesprogramm Biologische Vielfalt genannt. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt beteiligt sich hierbei an der Kofinanzierung einiger Projekte auf dem Gebiet unseres Bundeslandes. Die neue Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt berücksichtigt die strategischen Vorgaben der globalen Gemeinschaft (z.B. zukünftiges Rahmenprogramms der CBD) sowie die neue EU-Biodiversitätsstrategie 2030. Es ist angedacht, bis zum Frühjahr 2023 in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und unter der Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine neue Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt für Deutschland sowie die dazugehörigen Aktionspläne zu erarbeiten. Die Landesregierung räumt der Biodiversität hohe Priorität ein und hat es sich daher zum Ziel gesetzt, die bestehende Strategie zur Biologischen Vielfalt und den dazugehörenden Aktionsplan in dieser Legislaturperiode (2021-2026) fortzuschreiben. Darauf haben sich die Koalitionspartner im aktuellen Koalitionsvertrag verständigt. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt übernimmt die Federführung über die Fortschreibung der Landesstrategie. Es ist beabsichtigt, bei der Fortschreibung die Ziele der Europäischen und Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt zu berücksichtigen. Im Jahr 2010 verabschiedete Sachsen-Anhalt die Strategie des Landes zur Biologischen Vielfalt (pdf, nicht barrierefrei). Die Strategie bietet die Chance, dass alle Akteure in den jeweiligen Themenfeldern sich konkrete Ziele setzen und Maßnahmen ergreifen, mit deren Realisierung sie einen maßgeblichen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität leisten können. Ziel ist es, alle gesellschaftlichen Kräfte zu mobilisieren und zu bündeln, so dass sich die Gefährdung der biologischen Vielfalt in Sachsen-Anhalt deutlich verringert und als Fernziel die biologische Vielfalt einschließlich ihrer regionaltypischen Besonderheiten wieder zunimmt. In der Strategie werden für alle biodiversitätsrelevanten Themen Ziele festgelegt, die nach ökologischen, ökonomischen und sozialen Gesichtspunkten im Sinne des Leitprinzips Nachhaltigkeit berücksichtigt werden sollen. Ein vom Kabinett am 24. September 2013 beschlossener Aktionsplan Biologische Vielfalt (pdf, 4 MB) ergänzt die Strategie des Landes zur biologischen Vielfalt und benennt Maßnahmen für rund 60 Handlungsschwerpunkte. Er soll die Umsetzung der Landesstrategie beschleunigen und den Fortschritt messbar machen. Im Aktionsplan werden zu den einzelnen Maßnahmen Angaben zum Zeitrahmen gemacht sowie Zuständigkeiten und Partner für die Durchführung benannt. Wichtige Partner bei der Durchführung der Maßnahmen sind zum Beispiel Landnutzer, Fachverbände, Kommunen sowie Forschungs- und Hochschuleinrichtungen. Die Landesverwaltung informiert und unterstützt bei der Umsetzung der Maßnahmen. Dabei kommt den Förderprogrammen, die überwiegend aus EU-Mitteln gespeist werden, eine wichtige Rolle zu. Die Landesstrategie sowie der dazugehörige Aktionsplan Biologische Vielfalt sollen die Verantwortung in allen Handlungsfeldern insgesamt deutlich machen, geeignete Wege zum erfolgreichen Biodiversitätsschutz aufzeigen und einen ausreichenden Personal- und Finanzeinsatz zur Erreichung dieser strategischen Ziele begründen. Darüber hinaus hat sie strategische Ansätze entwickelt, um auch konzeptionell eine Verzahnung innerhalb des Landes u. a. mit den Strategien zur Nachhaltigkeit und anderen Bereichen herzustellen. Die strategischen Zielsetzungen richten sich an alle Ressorts, Fachbereiche und Verwaltungsebenen. Es ist von essentieller Bedeutung für die Zielerreichung, das fachliche und verwaltungsmäßige Handeln an den Anforderungen der biologischen Vielfalt zu orientieren. Für die Begleitung der konzeptionellen Umsetzung der Strategie durch wissenschaftliche Forschungseinrichtungen und Facheinrichtungen des Landes bestehen darüber hinaus gute Voraussetzungen. Erfreulicherweise haben bereits die zahlreichen Aktivitäten sowie die umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit im Internationalen Jahr der Biologischen Vielfalt (2010) dazu geführt, dass das Thema Biodiversität auch in Sachsen-Anhalt stärker in den Fokus beziehungsweise in das öffentliche Bewusstsein gerückt ist und inzwischen Eingang in die unterschiedlichen Politikfelder gefunden hat. Die Strategie zur biologischen Vielfalt hat den Anstoß dazu gegeben, dass man sich auf breiter Front mit dem Thema Biodiversität beschäftigt. Dies widerspiegelt sich auch in den Zielsetzungen der aktuellen Koalitionsvereinbarung, wo Handlungsansätze zur Förderung der Biodiversität formuliert wurden, insbesondere auch im wichtigen Bereich der Landwirtschaft sowie beim Ausbau der erneuerbaren Energien. So will die Landesregierung unter anderem mit einem Förderprogramm in fünf Modellregionen unter anderem zu Fragen der Biodiversität und dem Insektenschutz auf landwirtschaftlichen Nutzflächen forschen. Außerdem sollen zur Erhöhung der biologischen Vielfalt in den intensiv genutzten Agrarlandschaften Feldraine, Hecken, Wegränder und Feuchtgebiete in die landwirtschaftliche Förderkulisse aufgenommen werden. Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen neben der klimafreundlichen Energiegewinnung auch einen wertvollen Beitrag zum Biotopverbund in der offenen Agrarlandschaft zu leisten. Hierzu will sich die Landesregierung für biodiversitätsfreundliche Planungen einsetzen.

Wegbegleiter für insektenfreundliche Agrarlandschaften

Wie kann in der modernen Agrarlandschaft eine insektengerechte Unterhaltung von Hecken, Gräben und anderen Landschaftselementen gelingen? Der NLWKN und die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) haben hierzu 2025 einen gemeinsamen Leitfaden veröffentlicht. Die Vermittlung von praxisnahen Tipps zum Schutz der Insekten ist Teil des „Aktionsprogramms Insektenvielfalt“ des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Hintergrund ist der 2020 gegründete „Niedersächsische Weg“, bei dem sich verschiedenste Akteure auf größere Anstrengungen im Natur- und Artenschutz verständigt haben. Wie kann in der modernen Agrarlandschaft eine insektengerechte Unterhaltung von Hecken, Gräben und anderen Landschaftselementen gelingen? Der NLWKN und die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) haben hierzu 2025 einen gemeinsamen Leitfaden veröffentlicht. Die Vermittlung von praxisnahen Tipps zum Schutz der Insekten ist Teil des „Aktionsprogramms Insektenvielfalt“ des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Hintergrund ist der 2020 gegründete „Niedersächsische Weg“, bei dem sich verschiedenste Akteure auf größere Anstrengungen im Natur- und Artenschutz verständigt haben. Der Mitte des Jahres 2025 veröffentlichte Leitfaden befasst sich konkret mit der Herausforderung, Landschaftselemente wie Hecken, Wegraine, Gräben und Ackerrandstreifen als wichtige Lebensräume für Insekten zu erhalten beziehungsweise zu entwickeln und sie in ihrer Funktion als Lebensgrundlage für zahlreiche Insektenarten zu stärken. Dies ist dringend notwendig, da in der weitläufigen und großteils ausgeräumten Agrarlandschaft Niedersachsens Landschaftselemente für viele Insektenarten von entscheidender Bedeutung sind. Sie dienen nicht nur als Nahrungsrundlage und gewährleisten Schutz, sondern bieten vor allem auch Nistmöglichkeiten und unverzichtbare Überwinterungslebensräume. Die in der Veröffentlichung enthaltenen Handlungsempfehlungen richten sich an alle Besitzenden und Pflegenden von Landschaftselementen: Landwirtinnen und Landwirte, Kommunen, Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverbände, Beratungsdienste, aber auch engagierte Bürgerinnen und Bürger. Der Leitfaden beleuchtet dabei die Bedeutung der unterschiedlichen Landschaftselemente im Hinblick auf ökologische und biologische Zusammenhänge. Zugleich vermittelt er konkrete Maßnahmen und Handlungsempfehlungen zur Pflege und Aufwertung dieser Elemente, die mit einfachen Mitteln umgesetzt werden können. Weniger ist mehr Weniger ist mehr Es wird schnell deutlich: Der Grundsatz „Weniger ist mehr!“ gilt auch bei der Unterhaltung und Pflege von Hecken, Gräben und Co. Gleichermaßen muss man betonen: Ganz ohne Pflege funktioniert der dauerhafte Erhalt vieler Landschaftselemente auch nicht. Es braucht also einen fachkundigen und flexiblen Ansatz, um die Insektenvielfalt in der Agrarlandschaft effektiv zu fördern und dem Verlust der Biodiversität entgegenzutreten. Oftmals können bereits kleine Anpassungen im Pflegemanagement einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dem fortschreitenden Verlust heimischer Insekten entgegenzuwirken. So lassen sich beispielsweise Weg- und Feldraine durch eine abschnittsweise oder zeitlich versetzte Pflege erheblich in ihrer Lebensraumfunktion und damit für Insekten und andere Tierartengruppen aufwerten. Gleiches gilt für Pflegemaßnahmen an Hecken sowie in und an den zahllosen Gewässern Niedersachsens. Dabei können Aufwertungsmaßnahmen auch erhebliche positive Wirkungen auf angrenzende landwirtschaftliche Nutzflächen haben. Da Landschaftselemente oft als Refugien für Nützlinge fungieren, werden zahlreiche Ökosystemdienstleistungen wie Bestäubung von Nutzpflanzen oder biologische Schädlingsbekämpfung überhaupt erst ermöglicht. Im Sinne des Niedersächsischen Wegs: Zusammen mehr bewirken Im Sinne des Niedersächsischen Wegs: Zusammen mehr bewirken Der funktionale Erhalt von Landschaftselementen in der niedersächsischen Agrarlandschaft ist zwar als herausfordernd bekannt, dennoch stellt der nun erschienene Leitfaden eine praktische Unterstützung für alle dar, die mit Landschaftselementen arbeiten oder diese pflegen. Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit der einzelnen Akteure ist dabei ein wichtiger Baustein zur Umsetzung von Insektenschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft und damit für den langfristigen Erhalt von Landschaftselementen und Insektenlebensräumen.

Konzept für ein Monitoring des Zustands und der Entwicklung der Segetalflora in Deutschland

Auf Ackerflächen bildet die Segetalflora neben den Kulturpflanzen die einzige pflanzliche Nahrungsquelle und Habitatstruktur für verschiedene Tierarten. Damit stellt sie für die Biodiversität in Kulturlandschaften eine der wichtigsten taxonomischen Gruppen dar. Viele Untersuchungen belegen einen extremen Rückgang der floristischen Diversität in ackerbaulich genutzten Ökosystemen. Jedoch existiert bislang kein langfristiges Monitoring, das die Diversität der gesamten Segetalflora auf Ackerflächen bundesweit in räumlich wie zeitlich hoher Auflösung erfasst. Im vorliegenden Beitrag wird ein Monitoringkonzept vorgestellt, das vorschlägt, die Artenzusammensetzung der Segetalflora in Deutschland jährlich in allen Hauptackerkulturen auf repräsentativen Stichprobenflächen zu erfassen. So können Auswirkungen zukünftiger Bewirtschaftungsänderungen (z. B. Anstieg der ökologisch bewirtschafteten Ackerfläche) aufgezeigt und die Effekte derzeitiger Strategien (z. B. EU-Farm-to-Fork-Strategie, Aktionsprogramm Insektenschutz) evaluiert werden. Das Monitoringkonzept zielt darauf ab, belastbare und aussagekräftige Indikatoren zu etablieren, die die Entwicklungen der Segetalflora unter dem Einfluss der landwirtschaftlichen Produktion sowie des Landnutzungs- und des Agrarstrukturwandels abbilden.

Jahresrückblick 2023 der LUBW: Klimawandel hat uns fest im Griff

null Jahresrückblick 2023 der LUBW: Klimawandel hat uns fest im Griff Baden-Württemberg/Karlsruhe. „Der Klimawandel hat uns fest im Griff, das zeigt sich auch an den Aufgaben der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg“, so Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW beim heutigen Pressegesprächs zum Jahresrückblick 2023. „Das Jahr 2023 war das wärmste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen, sowohl global und deutschlandweit als auch für Baden-Württemberg. Seit der Jahrtausendwende verzeichnen wir einen Wärmerekord nach dem anderen, die Temperatur steigt immer schneller an. Direkte Folge sind vermehrte Hitzewellen und veränderte Niederschlagsverhältnisse, indirekte Auswirkungen sind Trockenheit und Niedrigwasser. Gleichzeitig ist der Klimawandel Ursache für immer häufiger auftretende Starkniederschläge und Überschwemmungen. Diese können gerade in den Sommermonaten heftiger werden.  Im Winter werden die Niederschläge immer seltener als Schnee fallen. Wir müssen uns auf schnell wechselnde Wetterlagen einstellen“, fasst er die Situation zusammen. Der menschengemachte Klimawandel beeinflusst auch die Tier- und Pflanzenwelt. Wärmeliebende Arten werden häufiger, wohingegen alpine und kälteangepasste Arten immer weniger Lebensräume finden und zurückgehen. Milde Winter haben unter anderem Auswirkungen auf Tiere, die Winterschlaf oder Winterruhe halten wie Igel, Siebenschläfer oder Weißstörche. Monitoring und Kartierungen der LUBW: Fokus Tierarten Die Kartierung der Fauna und Flora in Baden-Württemberg sind eine Daueraufgabe im jährlichen Arbeitskatalog der LUBW „Wir können nur schützen und erhalten, was wir kennen“, betont Maurer. „Wir müssen verstehen, wie sich die Arten im Land entwickeln und welchen Gefährdungen sie ausgesetzt sind. Die LUBW legt Wert auf eine systematische und langfristige Erfassung. Nur so lassen sich aus unseren Beobachtungen belastbare Schlussfolgerungen für den Artenschutz ziehen.“ Insekten In Baden-Württemberg wurde das Insektenmonitoring im Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Jahr 2017 aufgenommen und ist damit bundesweit Vorreiter. Der Einfluss der Menschen und die Auswirkungen des Klimas zeichnen sich in den Ergebnissen deutlich ab. Das Jahr 2023 war das schlechteste Tagfalterjahr seit Beginn des Insektenmonitorings 2018. Die nassen Monate März und April bewirkten ein Absterben von Überwinterungsstadien und jungen Raupen. Die schwachen Ausgangspopulationen im Frühjahr 2023 ist auch auf die lange Dürreperiode im Sommer 2022 zurückzuführen. Höhere Temperaturen und geringere Niederschläge führten ab Juni wieder zu einem gewissen Anstieg der Tagfalterzahlen, jedoch nur bei Sommerarten. Brutvögel Entsprechend dem Rückgang bei den Insekten überrascht es nicht, dass bei den häufigen Brutvögeln insbesondere die insektenfressenden Feldvogelarten stark abgenommen haben, die im Acker oder Grünland brüten. Fast die Hälfte der 199 baden-württembergischen Brutvogelarten gelten als gefährdet. Besonders auffällig ist, dass auch die Bestände einst weitverbreiteter Vögel wie der Kiebitz stark zurückgegangen sind. Seit dem Jahr 2021 beobachtet die LUBW auch seltenere Brutvögel. So wurden im Jahr 2023 beispielsweise für den seltenen Koloniebrüter Uferschwalbe in Baden-Württemberg noch knapp 5 000 Brutröhren festgestellt. Ihr Lebensraum ist in den letzten Jahrzehnten mehr und mehr zurückgegangen. Die Vögel graben ihre Brutröhren in festsandige oder lehmige Abbruchkanten und Steilufer. Sie finden beispielsweise an der renaturierten Donau seit dem Jahr 2009 wieder optimale Lebensbedingungen. Für das Rebhuhn wurden im selben Jahr 227 Ruf-Reviere ermittelt. In den 1950er Jahren wurde der Bestand noch auf 50.000 Reviere (Grundlage Jagdstrecken) geschätzt. „Auch wenn diese Zahlen nicht direkt vergleichbar sind, da sie nicht mit den gleichen Methoden ermittelt wurden, zeigen sie jedoch deutlich, wie unsere Umwelt in den letzten Jahrzehnten verarmt ist“, so Maurer. Niedrigwasser-Informationszentrum der LUBW (NIZ) „Nach dem regenreichen Winter sind nun Anfang Frühling 2024 unsere Grundwasserspeicher gut gefüllt, die Pegelstände in den Fließgewässern sind normal und auch die Bodenfeuchte ist sehr gut. Das ist gut so. Dennoch können langanhaltende Trockenperioden mit großer Hitze auch in diesem Jahr wieder schnell dazu führen, dass Flüsse – wie beispielsweise die Dreisam in Freiburg – im Sommer trockenfallen. Genauso möglich ist, dass kurze starke Regenfälle, also Starkregen, im Sommer auf trockene Böden fallen und schnell regional zu Überschwemmungen führen. Wir müssen uns auf diese Extreme einrichten. Dies spiegeln auch unsere beide Einrichtungen Hochwasservorhersagezentrale, die HVZ, und das Anfang des Jahres 2024 in Betrieb gegangene Niedrigwasser-Informationszentrum, das NIZ, wieder. Das NIZ ist im Grunde ein ‚Kind des Klimawandels‘, die HVZ gibt es bereits seit dem Jahr 1991, Auslöser war damals das Jahrhunderthochwasser im Februar 1990“, so Maurer. Wasserbehörden und Kommunen erhalten künftig durch das NIZ schneller regionale Bewertungen des Wasserdargebots. Auf dieser Grundlage können sie entscheiden, ob beispielsweise die Einschränkung der Wasserentnahme aus Fließgewässern oder Grundwasser notwendig ist. „Sind Niedrigwasservorhersagen bislang für bis zu 7 Tage in die Zukunft machbar, möchten wir unsere Modelle so erweitern, dass bis zu einen Monat Vorhersagen über die Entwicklung der Wasserstände möglich sein wird“, zeigt Maurer die nächsten Schritte auf. Ende 2024 soll eine Karte folgen, in der die Niedrigwassergefahr und Gebiete, in denen die Wasserentnahme eingeschränkt ist, angezeigt werden. Ressourcenschonendes Leben: Zirkuläres Bauen Maurer betonte in seiner Bilanz: „Der Klimawandel ist menschgemacht. Die Lösungen auch. Ein wichtiger Bereich, in dem man viele Ressourcen und auch CO2 einsparen kann, ist der Bausektor. Dieser wird noch viel zu wenig beachtet. Wir verbrauchen in Deutschland in diesem Bereich rund 50 Prozent unserer Rohstoffe. Der Gebäudesektor verursacht knapp 40 % der Treibhausgasemissionen weltweit, in Baden-Württemberg werden allein 3,6 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr durch die Zementherstellung erzeugt.“ Seit dem vergangenen Jahr unterstützt das Innovationszentrum Zirkuläres Bauen (InZiBau) der LUBW die Branche bei der notwendigen Transformation. Ziel ist es, Bauabfälle als Ressourcen zu nutzen, anstatt sie als Abfälle zu beseitigen. Möglichst geschlossene Kreisläufe können unseren ökologischen Fußabdruck deutlich verkleinern. Im Idealfall wird alte Bausubstanz erhalten und wiederverwendet. Das Innovationszentrum Zirkuläres Bauen versteht sich als Informations- und Vernetzungsplattform für die unterschiedlichen Akteure und Akteurinnen in Verwaltung, Wirtschaft und Forschung und alle interessierten Fachkreise. Lärm Nicht nur vor dem Hintergrund der notwendigen CO2-Reduktion im Ver­kehrssektor sollten wir unser Mobilitätsverhalten überdenken, sondern auch im Hinblick auf den Lärm, der durch unsere motorisierte Mobili­tät entsteht. Allein außerhalb der Ballungszentren sind bereits rund 1,4 Millionen Menschen entlang der Hauptverkehrsstraßen von Verkehrslärm betroffen. Dies haben die im Herbst 2023 veröffentlichten Berechnungen der LUBW ergeben. Die LUBW erstellt die Lärmkartierung alle fünf Jahre. Weiterführende Informationen LUBW-Broschüre: Schwerpunkte 2023 – Beobachten. Bewerten. Beraten. Wir entwickeln Lösungen. Hitzeaktionspläne: Gesundheit der Bevölkerung steht im Fokus 11.03.2024 Landesregierung fördert Kommunen – praktisch und finanziell Handlungshilfe für Kommunen zum zirkulären und nachhaltigen Bauen 08.02.2024 Nachhaltigkeit durch Bestandssanierung statt Neubau Gerüstet für zunehmend trockene Sommer 24.01.2024 Baden-Württemberg richtet ein Niedrigwasser-Informationszentrum (NIZ) an der LUBW ein Neue Lärmkarten für BW online verfügbar 17.10.2023 1,4 Mio. Menschen an den Hauptverkehrsstraßen betroffen Ökologischen Fußabdruck beim Bauen reduzieren 21.09.2023 Recycling von Baustoffen schont Ressourcen, Deponien und das Klima 20 Jahre Erfassung der Brutvogelbestände in Baden-Württemberg 01.06.2023 Frühwarnsystem für Zustand der Natur und Grundlage zur Politikberatung Amphibien und Reptilien in Not 01.02.2023  18 von 31 Arten sind in Baden-Württemberg gefährdet Insektenmonitoring in Baden-Württemberg 13.01.2023   Biotopschutz und ökologische Bewirtschaftung leisten wichtigen Beitrag zum Insektenschutz Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de

Naturschutzgebiete alleine können die Vielfalt der Insekten nicht bewahren

null Naturschutzgebiete alleine können die Vielfalt der Insekten nicht bewahren Baden-Württemberg/Karlsruhe/Königsbach-Stein . Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, veranschaulichte heute gemeinsam mit seinem Team im Naturschutzgebiet „Beim Steiner Mittelberg“ in Königsbach-Stein, welche entscheidende Rolle die Landschaft für einen intakten Insektenbestand spielt. Sie zeigten Vertreterinnen und Vertretern baden-württembergischer Behörden und Medien bei dem Vorort-Termin auch, welche Methoden bei der Erfassung der Insekten im Gelände zum Einsatz kommen. Exakte Standards beim Monitoring sind besonders wichtig, um verlässliche Daten zu gewinnen. Ziel ist es, über alle Flächen hinweg vergleichbare und aussagekräftige Ergebnisse zu erzielen, um belastbare Aussagen zur Entwicklung der Insekten zu treffen. Naturschutzgebiete sind für Insekten Rettungsinseln in der Landschaft Das kleine Naturschutzgebiet „Beim Steiner Mittelberg“ liegt für Insekten wie eine Rettungsinsel inmitten einer überwiegend konventionell genutzten Landschaft, die von Wirtschaftswäldern, Siedlungen und Äckern geprägt ist. Das geschützte Gelände bietet den Insekten einen großen Reichtum an hochwertigen Strukturen. Arten mit unterschiedlichen Ansprüchen an ihre Umgebung finden hier einen Lebensraum. „Wir sehen, dem Naturschutzgebiet sind enge Grenzen gesetzt. Die strukturarme Umgebung bietet den Insekten kaum Nistplätze, Nektarquellen für Wildbienen oder Futterpflanzen für die Raupen der Falter“, beschreibt Maurer die umliegende Szenerie. „Angesichts der Tatsache, dass 2,4 Prozent der Flächen in Baden-Württemberg als Naturschutzgebiete ausgewiesen sind, wird schnell deutlich, dass wir nicht allein mithilfe dieser Gebiete unsere Insektenpopulation und die Biodiversität im Land erhalten können. Die gesamte Landschaft muss als Einheit betrachtet werden, in der ein Netzwerk aus geeigneten Lebensräumen den Insekten Nischen bietet für Nahrungssuche und Fortpflanzung.“ Insektenmonitoring liefert Fakten und ermöglicht Anpassungsstrategien „Viele Menschen haben den Eindruck, dass es heutzutage weniger Schmetterlinge gibt als früher, können dies jedoch nicht anhand von Zahlen belegen. Die Beurteilung von Veränderungen gestaltet sich besonders schwierig, wenn sie fast unbemerkt und schleichend ablaufen. Hier setzt das systematische Insektenmonitoring an“, fährt Maurer fort. Es sei eine wichtige Grundlage, um den Ursachen des Insektensterbens mit gezielten Maßnahmen zu begegnen. Das Insektensterben bedroht die Lebensgrundlagen der Menschen, da Insekten in den Ökosystemen Schlüsselaufgaben übernehmen, wie die Bestäubung von Pflanzen, die Aufbereitung abgestorbenen Materials oder den Erhalt der Bodenfruchtbarkeit. Zudem bilden sie die Nahrungsgrundlage für viele andere Tiere, wie Vögel und Fledermäuse. Erfassungsmethoden des Insektenmonitorings Je nach Insektenart und Lebensweise kommen im Monitoring unterschiedliche Erfassungsmethoden zum Einsatz, darunter Transektzählungen, Boden- und Malaise-Fallen. Im Naturschutzgebiet „Beim Steiner Mittelberg“ werden in diesem Jahr die Biomasse flugaktiver Insekten, Tagfalter und Widderchen sowie Heuschrecken mittels Malaise-Fallen und Transektzählungen erfasst. Die systematische Erfassung von Insekten bedeutet eine hohe logistische Herausforderung. Die Insekten sind meist sehr mobil und nur zu bestimmten Jahreszeiten und Witterungen nachweisbar. Fachwissen ist daher unerlässlich, um eine weitgehend objektive Erfassung zu gewährleisten. Die Ergebnisse der Erfassungen können je nach untersuchtem Gebiet stark variieren, berichtet Dr. Florian Theves, zuständig bei der LUBW für das Insektenmonitoring. „Manchmal findet sich über Stunden nur ein einzelner Falter, während sich ein andermal gleich Hunderte auf einer Blumenwiese tummeln.“ Insgesamt wurden so im ersten Durchgang des Insektenmonitorings, der sich über vier Jahre erstreckte, über 342.000 Insekten erfasst und 6.100 Proben genommen. Nun findet der zweite Durchgang statt. Foto zeigt: Aufbau einer Malaise-Falle durch Mitarbeiter des Naturkundemuseums Stuttgart, Quelle: Dr. Torsten Bittner Foto zeigt: Malaise-Falle beim Steiner Mittelberg. Links ist ein Niederschlagsmesser aufgestellt. Quelle: Dr. Florian Theves Hintergrundinformation Erfassungsmethoden: Für Transektzählungen wird in jeder Stichprobenfläche ein individuell auf Wegen und an Grenzen verlaufendes Linien-Transekt (Strecke, auf der die Falterindividuen gezählt werden) von 1.500 Meter Länge eingerichtet. Die Breite des Transektes beträgt zehn Meter. Dieses Transekt wird dann in allen künftigen Kartierungen wiederverwendet. Bei geeigneter Witterung werden zwischen Mai und August fünf Mal Tagfalter und Widderchen im vorgegebenen Begehungszeitraum von zwei Stunden beiderseits der Linie erfasst und meist sofort bestimmt. Die Aufnahme von Arten und Individuen erfolgt auf dem Hinweg punktgenau mittels einer App, die für das Biodiversitätsmonitoring Schweiz entwickelt wurde. Die exakte Lokalisierung der Falterindividuen erlaubt die spezifische Zuordnung von Biotop- und Nutzungstypen im Verlauf des Transektes. Auf dem Rückweg werden rein qualitativ nur Arten aufgenommen, die zuvor nicht registriert wurden. „Malaise-Fallen“ sind Stoffzelte mit Mittelwand und zwei großen quadratischen Öffnungen an zwei Seiten. Sie wurden nach dem schwedischen Entomologen René Malaise benannt, der die Fallen erstmals im Jahr 1937 einsetzte. Die umherfliegenden Insekten stoßen per Zufall auf die Mittelwand und orientieren sich automatisch an dem von oben hereinfallenden Tageslicht. An der höchsten Spitze des Zelts befindet sich eine Öffnung, an der eine Flasche sitzt. In dieser sammeln sich die Tiere in konservierendem Alkohol. Das Abtöten der Insekten ist notwendig, da in Malaise-Fallen Gruppen wie Fliegen und Hautflügler (z. B. kleine Schlupfwespen) dominieren, die oft sehr schwer bestimmbar sind. Die Fallen besitzen keine anlockende Wirkung und stehen nur alle vier Jahre am selben Ort. Eine Gefährdung der Bestände lokaler Insektenpopulationen wird so vermieden. Die exakte Entfernung, aus der die anfliegenden und sich in den Fallen sammelnden Insekten stammen, kann nicht näher bestimmt werden. Deshalb wird der Faktor „Biomasse-Luft“ als Landschaftsindikator behandelt. Je Stichprobenfläche wird eine Falle eingesetzt. Das Fanggefäß wird alle zwei Wochen gewechselt. Die Insekten-Biomasse (Gewicht) der Proben wird nach einem Standardverfahren gewogen. Es hat sich gezeigt, dass die Masse fliegender Insekten in den letzten Jahrzehnten erheblich zurückgegangen ist. Laufkäfer werden auf insgesamt 80 Flächen in Baden-Württemberg mittels Bodenfallen erfasst. Die Fallen bestehen aus zwei ineinander gestellten ebenerdig in den Boden eingegrabenen Plastik-Trinkbechern. Die vorwiegend nachtaktiven Käfer geraten beim Umherlaufen zufällig in die Fallen. Für das Insektenmonitoring werden die Fallen zu einem Drittel mit einer ungiftigen Fangflüssigkeit gefüllt. Aufgrund der großen Zahl an Stichprobenflächen, der Trittempfindlichkeit der Nutzpflanzenkulturen und der schweren Bestimmbarkeit sind Lebendfänge, für die die Fallen täglich geleert werden müssten, nicht möglich. Unbeabsichtigte Beifänge kleiner Wirbeltiere werden durch in die Becher eingesetzte Trichter weitgehend ausgeschlossen. Die Expositionszeit der Fallen beträgt sechs Wochen von Ende April bis Anfang Juni. Damit wird der für Untersuchungen von Laufkäfergesellschaften wichtige Frühjahrsaspekt abgedeckt. Pro Ackerstandort werden acht Fallen eingesetzt, je vier auf zwei Linien einen Meter bzw. dreißig Meter vom Feldrand entfernt. Der Abstand der Fallen der parallel zum Ackerrand verlaufenden Linien-Transekte untereinander beträgt zehn Meter. Blick zurück: Weckruf Krefeldstudie Vor sieben Jahren ließ die sogenannte „Krefeldstudie“ erstmals aufhorchen: Sie belegte einen Rückgang der Insektenbiomasse von bis zu 75 Prozent. Neu und alarmierend war die Erkenntnis, dass auch ehemals weitverbreitete und häufige Insektenarten betroffen sind. Jahre 2018 – 2021: Erste Erfassungsrunde Der erste Erfassungsdurchgang des modular aufgebauten Insektenmonitorings fand in den Jahren 2018 – 2021 statt. Die 201 Probeflächen bestehen aus 161 Flächen, die unsere „normale Kulturlandschaft“ außerhalb der größeren Waldgebiete repräsentieren (Offenland der Normallandschaft) und zum Vergleich aus weiteren 40 Flächen in Naturschutzgebieten. Vergleichende Untersuchungen der LUBW mit historischen Daten der Naturkundemuseen in Baden-Württemberg bestätigten, dass auch die Insektenvielfalt und -anzahl in den vergangenen Jahrzehnten deutlich zurückgegangen ist. Ende 2021 lagen erstmals zu allen sechs Bausteinen des Monitorings (Tagfalter und Widderchen, Heuschrecken, Laufkäfer, Nachtfalter, Biomasse Boden, Biomasse Luft) und zu allen 201 Flächen Daten vor. Im Herbst 2022 wurden die ersten Auswertungen des vollständigen Datensatzes für die Jahre 2018 bis 2021 vorgenommen. Weiterführende Informationen: Sie finden Informationen zu bisher erzielten Erkenntnisse in den folgenden Pressemitteilungen der letzten Jahre: Insektenmonitoring in Baden-Württemberg: Biotopschutz und ökologische Bewirtschaftung leisten wichtigen Beitrag zum Insektenschutz 13.01.2023 Insektenmonitoring in Baden-Württemberg Nachtfalter: Vergleich aktueller und historischer Daten bestätigen einen deutlichen Rückgang der Arten und des Bestands 22.10.2021 Insektenrepositorium – handfestes Archiv für die Entwicklung der Arten Weitere Ergebnisse des Insektenmonitorings der LUBW 26.11.2020 Schmetterlinge im Fokus Studie der LUBW Landesanstalt für Umwelt zeigt massives Insektensterben in Baden-Württemberg 13.09.2019 Staatssekretär Andre Baumann „Die ersten Daten des landesweiten Insekten-Monitorings sind alarmierend und bestätigen alle Befürchtungen.“ Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de

Zulassung von 18 neuen Pflanzenschutzmitteln durch das BVL

Zulassung von 18 Pflanzenschutzmitteln durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Bundesumweltministeriums hält Zulassung für rechtswidrig, Bedeutung für Landwirtschaft, Stand des Verfahrens, Gefährdung von Insekten, Inhalt von Zulassungsprüfung und Genehmigung bezüglich Insektenschutz; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau

Fachkulissen der KULAP-Naturschutzmaßnahmen in der neuen Förderperiode (ab 2023)

Die freiwilligen KULAP-Maßnahmen sind in der Regel innerhalb von festgelegten Gebieten (Fachkulissen) beantragbar. Im folgenden erfahren Sie bei welchen Maßnahmen ein Antrag an die Fachkulissen des TLUBN gebunden ist, bzw. in welchen Fällen die Förderwürdigkeit auch außerhalb der Fachkulisse bestätigt werden kann. Für den Fall, dass der Umfang der Anträge die finanziellen Möglichkeiten übersteigt, wird anhand von Prioritäten eine Rangfolge der zu bewilligenden Anträge festgelegt. Die Prioritäten sind teilweise als Attribute in dem Datensatz der Maßnahme hinterlegt, aber auch im Folgenden angegeben. Informationen zu den Inhalten der Fördermaßnahmen, wie den Zuwendungsvoraussetzungen, erhalten Sie auf der Homepage des TLUBN: https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/landschaftspflege/kulap-vertragsnaturschutz-fuer-landwirte Weitere Informationen zur Agrarförderung und der KULAP-Antragstellung 2022 finden Sie auf der Homepage Thüringer Landwirtschaftsministeriums: https://wirtschaft.thueringen.de/landwirtschaft/agrarfoerderung Hinweise zu den einzelnen Maßnahmen und deren Fachkulissen (Stand Mai 2022) Maßnahme R – Rotmilanschutz Anträge auf die Maßnahme Rotmilanschutz müssen innerhalb der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Flächen in EU-Vogelschutzgebieten (SPA); 2. Flächen außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten (SPA). Maßnahme B - mehrjährige Blühflächen mit gebietseigenem Saatgut Die Maßnahme mehrjährige Blühflächen wird ohne Kulissenbindung angeboten und ist somit thüringenweit beantragbar. Priorisierung: 1. Rebhuhn- und Grauammer-Kulisse des TLUBN, 2. Sonstige Flächen. Maßnahme RA - Ackerrandstreifen / Extensiväcker Anträge auf die Maßnahme RA sind grundsätzlich an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Flächen mit wertvoller Segetalflora; 2. Flächen mit hoher Bedeutung für den Feldvogelschutz; 3. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB (die im Datensatz dargestellte Priorität 3 stellt einen ersten Suchraum dar, in welchem die UNB die Möglichkeit hat, mit Kenntnissen zu aktuellen Art-Vorkommen die Förderwürdigkeit der Fläche zu bestätigen). Maßnahme ST - Schonstreifen / Schonfläche Anträge auf die Maßnahme ST sind an die Kulisse gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die in der Karte dargestellte Fachkulisse des TLUBN stellt nur die 1. Priorität (Rebhuhn-/ Grauammer-Kulisse) bei der Fördermittelvergabe dar. Entsprechend sind die Prioritäten 3 und 4 (Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG sowie Überschwemmungsgebiete) nicht in der Fachkulisse der Maßnahme ST dargestellt. Diese Daten finden Sie im Thüringen Viewer: Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Landwirtschaft – InVeKoS‘; Bewirtschaftungsauflagen an Gewässern‘ und Überschwemmungsgebiete in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Natur und Umwelt‘; ‚Wasser‘. Priorisierung: 1. Rebhuhn-/ Grauammer-Kulisse, 2. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB bei Natura 2000 Bezug, 3. Gewässerrandstreifen (10 m) nach § 29 ThürWG im Überschwemmungsgebiet, 4. Gewässerrandstreifen (10 m) nach § 29 ThürWG außerhalb Überschwemmungsgebiet, 5. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB bei Insektenschutz. Maßnahme F – Feldhamsterschutz Die drei Maßnahmen zum Feldhamsterschutz sind an die Feldhamsterschutz-Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Hierzu muss die betreffende Fläche als Habitatfläche für den Feldhamster von Bedeutung sein. Priorisierung: 1. ausgewählte Feldhamster-Schwerpunktgebiete; 2. restliche Feldhamster-Schwerpunktgebiete; 3. Feldhamster-Verbreitungsgebiete; 4. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB. Maßnahme U - dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland Anträge auf die Maßnahme U müssen innerhalb der Kulisse liegen. Die Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG (Teil der Priorität 2) sind nicht in der Fachkulisse dargestellt. Diese Daten finden Sie im Thüringen Viewer in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Landwirtschaft – InVeKoS‘; Bewirtschaftungsauflagen an Gewässern‘. Priorisierung: 1. Wiesenbrütergebiete, Flächen der FFH- und SPA-Planung; 2. Überschwemmungsgebiete und Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG; 3. Sonstige sensible Gebiete. Maßnahme K2 Artenreiches Grünland 8 Kennarten (in Kulissen) Diese Maßnahme Artenreiches Grünland mit 8 Kennarten ist an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die Angaben zur optimalen und optionalen Nutzung bedeuten: M= Mahd, W= Weide mit Rindern, Pferden, Schafen und/oder Ziegen und H= Hüteschafhaltung. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7. Die Priorisierung je Fläche kann in der Kulisse der M, W, H-Maßnahme eingesehen werden und wird im Fall einer Überzeichnung entsprechend genutzt. Maßnahmen M, W, H – Mahd, Weide und Hüteschafhaltung auf Biotop-Grünland Die KULAP-Biotopgrünlandmaßnahmen sind grundsätzlich an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die Angaben zur optimalen und optionalen Nutzung bedeuten: M= Mahd, W= Weide mit Rindern, Pferden, Schafen und/oder Ziegen und H= Hüteschafhaltung. Die Auswahl der empfohlenen Nutzungsarten erfolgte anhand der vorkommenden Pflanzen- oder Tierarten und der für diese Arten förderlichen Nutzung. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7: 1. Biotop-Grünland in FFH-Gebieten; 2. Grünland in Wiesenbrütergebieten; 3. Habitatflächen; 4. Biotopgrünland außerhalb von FFH-Gebieten; 5. Sonstiges Grünland in FFH- Gebieten; 6. Sonstiges Grünland innerhalb NSG, Pflegezonen der BR, FND, GLB und Grünes Band; 7. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB Maßnahme S - Streuobstpflege Diese Maßnahme ist an die Fachkulissen des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7. Die Priorisierung je Fläche kann in der Kulisse der M, W, H-Maßnahme eingesehen werden und wird im Fall einer Überzeichnung entsprechend genutzt. Maßnahme G - Ganzjahresbeweidung Die Maßnahme Ganzjahresbeweidung ist an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Wiesenbrütergebiete; 2. Überschwemmungsgebiete; 3. Grünes Band; 4. Sonstige Zielflächen des Naturschutzes.

Regionale Wildpflanzen für artenreiches Grünland, Umsetzung in Hessen und Sachsen

Integrativer Insektenschutz - Aktionsnetzwerk Mitteldeutschland

Ermittlung der Belastungen ausgewählter Insektengruppen der Agrarlandschaft durch Pflanzenschutzmittel zur Untersuchung des Insektenrückgangs und der Implementierung des Aktionsprogramm Insektenschutz

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