API src

Found 65 results.

Similar terms

s/insel-usedom/Insel Usedom/gi

Ziel- und Massnahmenkonzept einer umweltgerechten Raumnutzung fuer die Insel Usedom

Anhang I - Liste der in die geografischen Zonen 1, 2, 3 und 4 eingeteilten Wasserstraßen der Bundesrepublik Deutschland

Anhang I - Liste der in die geografischen Zonen 1, 2, 3 und 4 eingeteilten Wasserstraßen der Bundesrepublik Deutschland Zone 1 Ems Von der Verbindungslinie zwischen dem ehemaligen Leuchtturm Greetsiel und der Westmole der Hafeneinfahrt des Eemshavens seewärts bis zum Breitenparallel 53° 30' N und dem Meridian 6° 45' O, d. h. geringfügig seewärts des Leichterplatzes für Trockenfrachter in der Alten Ems *) *) Für Schiffe, die in einem anderen Staat beheimatet sind, nach Maßgabe des Artikels 32 des Ems-Dollart-Vertrages vom 08. April 1960 ( BGBl. 1963 II Seite 602) anzuwenden. Zone 2 Zone 2-See Ems Von der Westmole der Emder Hafeneinfahrt bis zur Verbindungslinie zwischen dem ehemaligen Leuchtturm Greetsiel und der Westmole der Hafeneinfahrt des Eemshavens *) Jade Binnenwärts der Verbindungslinie zwischen dem ehemaligen Oberfeuer Schillig und dem Kirchturm Langwarden Weser Von der Untergrenze des Hafens Brake bis zur Verbindungslinie zwischen den Kirchtürmen Langwarden und Cappel mit den Nebenarmen Rechter Nebenarm und Schweiburg Elbe (außer Mühlenberger Loch, Ruthenstrom sowie bestimmte Nebenelben, die der Zone 2-Binnen zugeordnet sind) Von der unteren Grenze des Hamburger Hafens bis zur Verbindungslinie zwischen der Kugelbake bei Döse und der westlichen Kante des Deichs des Friedrichskoogs (Dieksand) Meldorfer Bucht Binnenwärts der Verbindungslinie von der westlichen Kante des Deiches des Friedrichskoogs (Dieksand) zum Westmolenkopf Büsum Flensburger Förde Binnenwärts der Verbindungslinie zwischen dem Kegnäs-Leuchtturm und Birknack und nördlich bis zur deutsch-dänischen Grenze in der Flensburger Förde Eckernförder Bucht Binnenwärts der Verbindungslinie von Boknis-Eck zur Nordostspitze des Festlandes bei Dänisch Nienhof Kieler Förde Binnenwärts der Verbindungslinie zwischen dem Leuchtturm Bülk und dem Marine-Ehrenmal Laboe bis zum südlich anschließenden Teil der Kieler Förde ab der Einfahrt in den Nord-Ostsee-Kanal Wismarbucht, Kirchsee, Breitling, Salzhaff (außer Wismarer Hafengebiet) Seewärts begrenzt durch die Verbindungslinien zwischen Hohen Wieschendorf Huk und dem Leuchtfeuer Timmendorf sowie zwischen dem Leuchtfeuer Gollwitz auf der Insel Poel und der Südspitze der Halbinsel Wustrow bis zur Grenze des Wismarer Hafengebietes Gewässer, die vom Festland und den Inseln Hiddensee und Rügen eingeschlossen sind (außer Stralsunder Hafengebiet) Seewärts begrenzt zwischen Insel Bock und Insel Hiddensee: durch die Verbindungslinie von der Nordspitze der Insel Bock zur Südspitze der Insel Hiddensee, Insel Hiddensee und Insel Rügen (Bug): durch die Verbindungslinie von der Südostspitze Neubessin zum Buger Haken, sowie westlich begrenzt durch den Meridian 13° O Greifswalder Bodden (außer Greifswalder Hafengebiet mit Ryck) Seewärts begrenzt durch die Verbindungslinie von der Ostspitze Thiessower Haken (Südperd) über die Ostspitze Insel Ruden zur Nordspitze Insel Usedom (54° 10' 37'' N, 13° 47' 51'' O) bis zur Grenze des Greifswalder Hafengebietes Gewässer, die vom Festland und der Insel Usedom eingeschlossen sind (Peenestrom, Achterwasser, Stettiner Haff) (außer Wolgaster Hafengebiet) Östlich bis zur deutsch-polnischen Grenze im Stettiner Haff sowie bis zur Grenze des Wolgaster Hafengebietes *) Für Schiffe, die in einem anderen Staat beheimatet sind, nach Maßgabe des Artikels 32 des Ems-Dollart-Vertrages vom 08. April 1960 (BGBl. 1963 II Seite 602) anzuwenden. Zone 2-Binnen Ems Von der bei der Hafeneinfahrt nach Papenburg über die Ems gehenden Verbindungslinie zwischen dem ehemaligen Diemer Schöpfwerk und dem Deichdurchlass bei Halte bis zur Westmole der Emder Hafeneinfahrt Leda Von der Einfahrt in den Vorhafen der Seeschleuse von Leer bis zur Mündung in die Ems Hunte Von 140 m unterhalb der Amalienbrücke in Oldenburg bis zur Mündung in die Weser Lesum Vom Zusammenfluss von Hamme und Wümme ( km 0,00) bis zur Mündung in die Weser Weser Von der Nordwestkante der Eisenbahnbrücke in Bremen bis zur unteren Grenze des Hafens Brake mit dem Nebenarm Rekumer Loch Este Vom Unterwasser der Schleuse Buxtehude (km 0,25) bis zur Mündung in die Elbe Lühe Von der Nordkante der Marschdammbrücke in Horneburg (km 0,26) bis zur Mündung in die Elbe Schwinge Von der Nordkante der Salztorschleuse in Stade bis zur Mündung in die Elbe Ruthenstrom Von km 3,75 bis zur Mündung in die Elbe Freiburger Hafenpriel Von der Ostkante der Deichschleuse in Freiburg an der Elbe bis zur Mündung in die Elbe Oste Ab 210 m oberhalb der Achse der Straßenbrücke über das Ostesperrwerk (km 69,360) bis zur Mündung in die Elbe Pinnau Von der Westkante der im Verlauf der Elmshorner Straße liegenden Straßenbrücke in Pinneberg (km 0,36) bis zur Mündung in die Elbe Krückau Von der Südwestkante der im Verlauf der Straße Wedenkamp liegenden Straßenbrücke in Elmshorn bis zur Mündung in die Elbe Stör Vom Pegel Rensing bis zur Mündung in die Elbe Elbabschnitt Mühlenberger Loch Begrenzt durch die untere Grenze des Hamburger Hafens und die Insel Neßsand sowie km 635 auf der Hahnöfer Nebenelbe Nebenelben: Hahnöfer Nebenelbe Begrenzt durch die Verlängerung der Elbkilometrierung von km 635,00 und km 644,00 Lühesander Süderelbe Begrenzt durch die Verlängerung der Elbkilometrierung von km 646,50 und km 650,50 Bützflether Süderelbe Von km 0,69 bis zur Mündung in die Elbe Haseldorfer Binnenelbe Begrenzt durch die Verlängerung der Elbkilometrierung von km 653,00 und km 658,00 Pagesander Nebenelbe Begrenzt durch die Verlängerung der Elbkilometrierung von km 659,00 und km 664,00 Schwarztonnensander Nebenelbe Begrenzt durch die Verlängerung der Elbkilometrierung von km 661,00 und km 670,00 Wischhafener Süderelbe Von km 8,03 bis zur Mündung in die Elbe Glückstädter Nebenelbe Begrenzt durch die Verlängerung der Elbkilometrierung von km 672,00 und km 676,00 Eider Von oberhalb der Einmündung des Gieselaukanals (km 22,64) bis zur Verbindungslinie zwischen der Mitte der Burg (Tränke) und dem Kirchturm von Vollerwiek Gieselaukanal Von der Mündung in die Eider bis zur Mündung in den Nord-Ostsee-Kanal Nord-Ostsee-Kanal einschließlich Audorfer See und Schirnauer See Von der Verbindungslinie zwischen den Molenköpfen in Brunsbüttel bis zu der Verbindungslinie zwischen den Einfahrtsfeuern in Kiel-Holtenau mit Borgstedter See mit Enge, Flemhuder See und Achterwehrer Schifffahrtskanal Schlei Binnenwärts der Verbindungslinie der Molenköpfe Schleimünde Kieler Förde Der südlich anschließende Teil der Kieler Förde ab der Einfahrt in den Nord-Ostsee-Kanal Trave Von der Nordwestkante der Eisenbahnhubbrücke in Lübeck mit der Pötenitzer Wiek, und dem Dassower See bis zu der Verbindungslinie der Köpfe der Süderinnenmole und Norderaußenmole in Travemünde Wismarer Hafengebiet Warnow und Unterwarnow mit Breitling und Nebenarmen (ohne Nebenarm westlich der Badewieseninsel) Von der Südkante der Eisenbahnbrücke Rostock-Stralsund bis zur Verbindungslinie zwischen der Nordkante der Westmole und der Nordkante der Ostmole in Rostock-Warnemünde Gewässer, die vom Festland und den Halbinseln Darß und Zingst eingeschlossen sind Saaler Bodden und Grabow seewärts begrenzt zwischen Halbinsel Zingst und Insel Bock durch das Breitenparallel 54° 26' 42'' N, sowie östlich begrenzt durch den Meridian 13° O Stralsunder Hafengebiet Begrenzt durch die Verbindungslinie von der Ostspitze der Nordmole über die Mittelmole zu Westspitze der Ostmole sowie durch die südliche Hafengrenze und den Meridian 13° 7' 42'' O Selliner See Selliner See und Baaber Bek bis zur Mündung in die Having Greifswalder Hafengebiet mit Ryck Von der Ostkante der Steinbecker Brücke in Greifswald bis zur Verbindungslinie der Seekanten der Molenköpfe Wolgaster Hafengebiet Uecker Von der Südwestkante der Straßenbrücke in Ueckermünde bis zur Verbindungslinie der Seekanten der Molenköpfe Zone 3 Donau Von Kelheim (km 2 414,72) bis zur deutsch-österreichischen Grenze bei Jochenstein Rhein mit Lampertheimer Altrhein (von km 4,75 bis zum Rhein), Altrhein Stockstadt-Erfelden (von km 9,80 bis zum Rhein) Von der deutsch-schweizerischen Grenze bei Basel bis zur deutsch-niederländischen Grenze bei Millingen Elbe (Norderelbe) mit Süderelbe und Köhlbrand Von der Einmündung des Elbe-Seitenkanals bis zur unteren Grenze des Hamburger Hafens Müritz Zone 4 Alle Binnenwasserstraßen außer denen der Zonen 1, 2 und 3 Stand: 21. Oktober 2025

Ortsdosisleistung (ODL): 17406 Usedom (in Betrieb)

Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Usedom.

Gemeinsam Mee(h)r Natur in Vorpommern wagen im Hotspot 30, Teilvorhaben: MeerMoor - Lebendige Kohlenstoffspeicher und Filterzonen um den Greifswalder Bodden

Gemeinsam Mee(h)r Natur in Vorpommern wagen im Hotspot 30, Teilvorhaben: Wild & Wichtig: Schilf!

Gemeinsam Mee(h)r Natur in Vorpommern wagen im Hotspot 30, Teilvorhaben: Gesamtkoordination, Umsetzung und Evaluation

marine Kiessandgewinnung aus den Lagerstätten Usedom, Vineta Bank und Zempin

Für das marine Vorhaben, Kiessandgewinnung aus den Lagerstätten Usedom, Vineta Bank und Zempin, hat die Kiese und Sande Ostsee GmbH, Rostock als Unternehmer i.S.d. BBergG die bergrechtliche Planfeststellung nach § 52 Abs. 2a, §§ 57a bis 57c BBergG beantragt. Der Rahmenbetriebsplan sieht die Gewinnung von marinen Kiesen und Sanden mittels eines geeigneten Gewinnungsschiffes vor. Die Lagerstätten befinden sich innerhalb der 12-sm-Zone der Ostsee nordöstlich vor der Insel Usedom. Die Laufzeit der Planfeststellung ist für das Bewilligungsfeld „Usedom“ bis zum 31.12.2042, für das Bewilligungsfeld „Vineta Bank“ bis zum 31.12.2037 sowie für das Bewilligungsfeld „Zempin“ bis zum 31.12.2032 beantragt worden. Die Gesamtgröße des Rahmenbetriebsplanfeldes beträgt 16.455.200 m², wovon 13.420.300 m² auf die Lagerstätte Usedom, 2.749.800 m² auf die Lagerstätte Vineta Bank und 285.100 m² auf die Lagerstätte Zempin entfallen.

Gemeinsam Mee(h)r Natur in Vorpommern wagen - Hotspot 30

Trotz der großen Zahl an Schutzgebieten mit hohem Schutzstatus hat sich die einstmals heterogene Küstenlandschaft der Ostvorpommerschen Küste zu einem anthropogen stark genutzten Lebensraum entwickelt, dies gilt besonders für die Insel Usedom. Das Projekt „Gemeinsam Mee(h)r Natur in Vorpommern wagen“ entwickelt hier Maßnahmen zu Besucherlenkung und Transformation der Landnutzung und leistet einen Beitrag zum Natürlichen Klimaschutz.

Katrin Eder und Daniela Schmitt: „Kur- und Heilwald fördert die Gesundheit und den Tourismus“

Klimaschutzministerin Katrin Eder und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt eröffnen Kur- und Heilwald in Lahnstein – Neben dem Kinderheilwald ist nun auch ein Waldbereich mit Geräten und Übungen für Erwachsene fertig gestellt – Beide dürfen von allen Menschen kostenfrei genutzt werden „Der Wald ist ein wichtiger Raum, in dem Menschen Erholung finden. Er kann beim Gesund-Werden und beim Gesund-Bleiben helfen. Deshalb ist der Kur- und Heilwald in Lahnstein nicht nur ein besonderer Ort, um neue Kräfte zu sammeln, sondern macht die Region auch für Touristinnen und Touristen noch attraktiver“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt am heutigen Freitag in Lahnstein. Dort eröffneten sie gemeinsam mit lokalen Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung und Medizin den Kur- und Heilwald Lahnstein. Nachdem der Kinderheilwald bereits vor zwei Jahren an den Start gegangen ist, konnte nun auch der Kur- und Heilwald für Erwachsene fertiggestellt werden. Er ist damit der erste seiner Art in Rheinland-Pfalz und der erste in Deutschland, der das internationale Zertifikat „Healing Forest“ erhielt. In beiden kann an verschiedenen Geräten sowohl die Motorik trainiert als auch die Achtsamkeit im Wald geübt werden. Auf rund 230 Hektar Fläche gibt es im Kur- und Heilwald für Erwachsene nun unter anderem einen Achtsamkeitspfad, der vor allem bei der Behandlung psychosomatischer Erkrankungen helfen soll, einen Herz-Kreislauf-Pfad, einen Atem-Parcours und einen Fitness-Parcours, der unter anderem beim Muskelaufbau und der Körperkoordination helfen kann. Hilfe bei körperlichen Beschwerden und psychosomatischen Erkrankungen Diesen positiven Effekt machen sich örtliche Fachkliniken rund um Lahnstein sowie das Bundeswehr-Zentralkrankenhaus in Koblenz zunutze, indem ein Teil der Behandlungen in einem ausgewiesenen Kur- und Heilwald stattfindet. Beide Waldbereiche sind kostenlos und für alle Menschen, gleich welchen Alters frei zugänglich und die Geräte entsprechend frei nutzbar. „Es ist ein hohes Gemeingut, dass alle unsere Wälder frei zugänglich sind. In so besonderen Bereichen wie diesem bedeutet das einen erheblichen Mehraufwand an Personal und damit auch an Kosten, da beispielsweise stets sichergestellt werden muss, dass keine abgestorbenen oder abgebrochenen Äste herabstürzen. Dafür bin ich den Forstleuten und auch der Stadt Lahnstein sehr dankbar. Sie leisten diese Aufgabe, die klimawandelbedingt immer größer wird, weil Extremwetterereignisse zunehmen“, so Katrin Eder. „Ziel meiner Waldpolitik ist es, dass der Wald in all seinen Funktionen erhalten bleibt: Als Lieferant für den klimafreundlichen Rohstoff Holz, als Bildungsort, als Filter für sauberes Wasser und saubere Luft und als wertvoller Ort zur Erholung. Um so einen besonderen Ort wie den Kur- und Heilwald zu schaffen, haben wir das Landeswaldgesetz geändert. Dies schaffte die Voraussetzung dafür, dass solche Orte einerseits entstehen und andererseits keine Mogelpackungen sind. Denn es gibt dafür fest geschriebene Kriterien, etwa eine naturnahe Waldbewirtschaftung, das Vorliegen eines medizinisch-therapeutischen Konzepts sowie eine enge Partnerschaft zwischen medizinisch-therapeutischen Einrichtungen und den Waldbesitzenden“, so Eder weiter. Die Finanzierung erfolgte aus Mitteln des EU-Förderprogramms LEADER. „Der Kur- und Heilwald in Lahnstein zeigt eindrucksvoll, wie Gesundheit, Natur und Tourismus Hand in Hand gehen können. Dieses einzigartige Angebot der Naherholung fördert das Wohlbefinden auf vielfältige Weise und schafft gleichzeitig neue Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung sowie den Gesundheitstourismus – ein echter Gewinn für die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit der Region. Mit dem Kur- und Heilwald schaffen wir eine nachhaltige Wertschöpfung, von der Bürgerinnen und Bürger sowie Besucher gleichermaßen profitieren – ein echtes Alleinstellungsmerkmal für Lahnstein und ganz Rheinland-Pfalz“, so Wirtschafts- und Tourismusministerin Daniela Schmitt. Lennart Siefert, Oberbürgermeister der Stadt Lahnstein sagte: „Der Wald ist seit jeher ein Ort der Ruhe, der Kraft und der Erneuerung. Mit unserem Kur- und Heilwald machen wir diese besonderen Wirkungen gezielt erfahrbar – für die Gesundheit, für das Wohlbefinden und für die Lebensqualität der Menschen. Ich bin überzeugt, dass dieser besondere Ort weit über Lahnstein hinaus Strahlkraft entfalten wird, sowohl als Aushängeschild für nachhaltige Gesundheitsförderung als auch für naturnahen Tourismus in Rheinland-Pfalz.“ Hintergrund: Entstehung des Kur- und Heilwaldes Gezielt eingesetzte Waldtherapien können bei einer Vielzahl von Krankheitsbildern heilende Impulse setzen und nachweisbare Wirkungen induzieren, wie aktuelle Studien zeigen. Insbesondere durch das Einatmen der ätherischen Öle, die die Bäume in die Luft abgeben, wird das Immunsystem gestärkt. Der Aufenthalt im Wald kann dabei wie eine Art Aromatherapie wirken. Um diese Wirkungen bewusst zu nutzen, werden unter anderem Kur-, Heil- und Gesundheitswälder ausgewiesen. Den Anfang machte in Deutschland Mecklenburg-Vorpommern: Im September 2017 brachte das Bundesland während eines internationalen Kongresses in Usedom die erste Kur- und Heilwaldverordnung des Landes auf den Weg. Damit hatte Mecklenburg-Vorpommern – als bis dato einziges Bundesland – im Waldgesetz die Möglichkeit geschaffen, Erholungs-, Kur- und Heilwälder zur Nutzung als Therapeutikum auszuweisen. Für die rechtswirksame Ausweisung des ersten Kur- und Heilwaldes in Rheinland-Pfalz durch die Obere Forstbehörde war zuvor eine Novellierung des Landeswaldgesetzes und die Erarbeitung einer eigenen Landesverordnung zu den Anforderungen, die Kur- und Heilwälder erfüllen müssen, erforderlich. Diese trat 2021 in Kraft. Die so entwickelten und mit berührten Verbänden, Institutionen und weiteren Ministerien abgestimmten Standards bildeten die Grundlage für die Prüfung der von Lahnstein vorgelegten Konzeption.

Revierkartierung der Biber in MV (Punktdaten)

- Die landesweite Erfassung der Biberreviere findet seit 2001 im dreijährigen Turnus zwischen Oktober und April statt, nach 2014 wurde der dreijährige Turnus in den Nationalen Naturlandschaften beibehalten, landesweit wird seither im sechsjährigen Turnus erfasst. Bisher stehen die Daten für 2001/2002, 2004/2005, 2007/2008, 2010/2011, 2013/2014, 2016/2017 und 2019/2022 zur Verfügung. - Ziel ist die genaue Ermittlung der Zahl der Reviere und des Biberbestandes im Land. - Das Kartierungsverfahren ist im Methodenhandbuch für das Artenmonitoring beschrieben und basiert auf der Anleitung von Heidecke 1992. Vom Bearbeiter wurde ein Kartierungsbogen gemäß den Vorgaben des Artenmonitoring in Mecklenburg-Vorpommern ausgefüllt. Einige Kategorien des Kartierungsbogens sind in die Attributtabelle übernommen worden. - Im Untersuchungszeitraum 2001/2002 wurden alle Reviere in vorgegebenen Referenzgebieten (mit bekannter Biberbesiedlung) kartiert, d.h. es handelt sich nicht um eine landesweit vollständige Übersicht. Im folgenden Untersuchungszeitraum 2004/2005 wurde eine weitgehend vollständige Kartierung angestrebt, allerdings fehlen Daten von der Insel Usedom und aus dem Elbetal. Seit 2007/2008 sind alle bekannten und vermuteten Biber-Vorkommensgebiete in die landesweite Revierkartierung einbezogen. - Während in den ersten beiden Untersuchungszeiträumen für mindestens die Hälfte der Reviere der exakte Besatz (Anzahl der Tiere) durch Ansitz ermittelt wurde, ist dies seit 2007/2008 nur noch für eine ausgewählte Zahl von Revieren möglich. Trotzdem lässt sich nach Heidecke 1997 eine verlässliche Bestands-Hochrechnung durchführen. - Die vorliegenden Daten wurden ab dem Jahr 2014 auf ein anderes Datenbanksystem umgestellt (von DbMonArt zu MultiBaseCS).

1 2 3 4 5 6 7