Neues UBA-Themenheft zeigt Wege zum Artenerhalt Das Umweltbundesamt (UBA) mahnt verstärkte Umweltschutzanstrengungen zum Erhalt der biologischen Vielfalt an, international und im eigenen Land. Anlässlich des von den Vereinten Nationen ausgerufenen Internationalen Tages der Biodiversität - jährlich am 22. Mai - sagte UBA-Präsident Jochen Flasbarth „Die größten Gefahren für den Schutz der biologischen Vielfalt sind der Klimawandel und die Nährstoffanreicherung in Luft, Wasser und Böden“. Wenn die mittlere globale Temperatur in diesem Jahrhundert um 2 Grad ansteigt, könnten 20 bis 30 Prozent aller Tier- und Pflanzenarten aussterben. Auch in Deutschland würden dann Arten verloren gehen, insbesondere in den hohen Gebirgslagen. Ein weiteres Problem hierzulande: die hohen Nährstoffeinträge - insbesondere aus der Landwirtschaft. „Die Überdüngung ist ein großes Problem für zahlreiche Ökosysteme in Deutschland. Das von der Bundesregierung für 2010 vorgegebene Ziel eines Stickstoffüberschusses von maximal 80 Kilogramm pro Hektar und Jahr ist noch lange nicht erreicht. Derzeit liegt der Wert bei 104 Kilogramm“, sagte Flasbarth. Die Landwirtschaft muss ihre Nährstoffeinträge weiter verringern. International gehört die Zerstörung von Regen- und Urwäldern zu den Hauptursachen des Verlustes an Tier- und Pflanzenarten. „Wir müssen die Wälder dieser Welt erhalten - als Hort der biologischen Vielfalt und als Senke für Kohlenstoff. Weil ein Fünftel der Treibhausemissionen durch die Abrodung von Wäldern entsteht, ist es erforderlich dort rasch anzusetzen, um Klima - und Naturschutz gleichermaßen voran zu bringen“, mahnte Flasbarth. Die von der Bundesregierung bei der UN -Naturschutzkonferenz in Bonn 2008 zugesagten zusätzlichen Finanzanstrengungen leisten dazu einen wichtigen Beitrag. UBA -Präsident Jochen Flasbarth, der derzeit auch Präsident der UN-Konvention über die biologische Vielfalt ist, verdeutlicht: „Der Schutz der Biodiversität ist nur dann erfolgreich, wenn die Instrumente des klassischen Naturschutzes durch solche des integrierten Umweltschutzes ergänzt werden.“ In einem Themenheft stellt das UBA dar, welche Maßnahmen jetzt notwendig sind, um die biologische Vielfalt der Wiesen und Wälder sowie in Böden und Gewässern zu erhalten. Hintergrund: 1992 wurde während der Konferenz zur Nachhaltigen Entwicklung in Rio de Janeiro das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD) verabschiedet. Das Vertragswerk schreibt den Schutz der Biodiversität vor, regelt die nachhaltige Gestaltung ihrer Nutzung, den Zugang zu genetischen Ressourcen und den gerechten Vorteilsausgleich bei deren Nutzung. Mittlerweile haben 193 Staaten, darunter auch Deutschland und die Europäische Union, den Vertrag unterzeichnet. . Deutschland hat derzeit die Präsidentschaft für die UN-Konvention über die biologische Vielfalt inne.
Aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Umweltministeriums wurden im Wesentlichen folgende Aufgabengebiete in das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz übernommen: Allgemeine Verwaltung, Naturschutz und Landschaftspflege, Wasser und Boden, Integrierter Umweltschutz und Nachhaltige Entwicklung. Dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz unterstehen folgende Behörden: - Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie in Güstrow als obere Landesbehörde - vier Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt als untere Landesbehörden (Mecklenburgische Seenplatte mit Dienststellen in Altentreptow, Neubrandenburg und Parchim; Mittleres Mecklenburg mit Dienststellen in Bützow und Rostock; Vorpommern mit Dienststellen in Ferdinandshof, Franzburg, Stralsund und Ueckermünde; Westmecklenburg mit Dienststelle in Schwerin)
Von: Gesendet: An: Cc: Betreff: @SenUVK.berlin.de Mittwoch, 25. November 2020 11:55 @SenUVK.berlin.de; @SenUVK.berlin.de Einladung zum fachlichen Austausch im Zusammenhang mit dem Zwischenbericht Teilgebiete Sehr geehrte gerne nehmen wir ihre Einladung zu einem fachlichen Austausch am 07.12.2020 von 9:00‐10:30 Uhr an. Der Fokus sollte auf der verwendeten Datengrundlage für die Ausweisung der Teilgebiete im Land Berlin liegen. Gerne würden wir auch über die verwendete Methodik/geologische Interpretation der vorhandenen Daten sprechen, welche zur Abgrenzung der Teilgebiete in Berlin führte. Von unserer Seite nehmen am Gespräch @senuvk.berlin.de) und ich teil. Gerne stehen wir Ihnen auch für Fragen Ihrerseits zur Verfügung. Welche Software sie für die Videokonferenz einsetzten wollen, bleibt Ihnen überlassen. Wir würden aber empfehlen vor dem eigentlichen Termin einen Test der Software durchzuführen. Mit freundlichen Grüßen ‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐ Arbeitsgruppe Landesgeologie ‐ II B 3 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Abteilung II ‐ Integrativer Umweltschutz ‐ Brückenstraße 6 10179 Berlin Tel.: 030 9025 Fax.: 030 9025 @senuvk.berlin.de Hinweis zur Information zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 Datenschutz‐Grundverordnung (DS‐GVO): https://www.berlin.de/senuvk/service/formulare/de/datenschutz.shtml Das v erk nüpfte Bild k ann nicht angezeigt werden. Mög licherweise wu rd e die Datei v ersch oben, u mben annt oder g elöscht. Stellen S ie sicher, dass die Verk nüpfung auf die k o rrek te Datei und den k orrek ten Sp eicherort zeig t. 1
Gemäß § 103 der Strahlenschutzverordnung ist die Ableitung radioaktiver Stoffe aus Anlagen zu überwachen. Die Grundlage zur Überwachung der ermittelten Messwerte ist die Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI). Zum einen werden die Emissionen innerhalb der Anlage z.B. am Abluftkamin vom Betreiber der Anlage selbst gemessen. Zum anderen werden die Immissionen in der Umgebung der Anlage im Auftrag der Aufsichtsbehörde durch eine unabhängige Messstelle überwacht. Die Ergebnisse der Umgebungsüberwachung werden vierteljährlich und als Jahresbericht der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vorgelegt. In Berlin gibt es nur eine kerntechnische Einrichtung, welche entsprechend der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen zu überwachen ist, der Forschungsreaktor BER II . Er gehört zu den modernsten Neutronenquellen Europas. Er dient der Grundlagenforschung und der anwendungsnahen Forschung und befindet sich neben anderen experimentellen Anlagen im Helmholtz-Zentrums für Materialien und Energie in Berlin. In ihm werden Neutronen für wissenschaftliche Zwecke produziert. Gastwissenschaftler aus aller Welt arbeiten neben deutschen Kollegen an hochmodernen Experimentierplätzen. Das Helmholtz-Zentrum Berlin verfügt über die einzigartige Möglichkeit, für die Untersuchungen nicht nur den Neutronenstrom des BER II, sondern unter anderem auch das Röntgenlicht des Berliner Elektronenspeicherrings für Synchrotronstrahlung (BESSY II) anbieten zu können. Durch den Neutronenstrom gewinnt man Einblicke in Materie ähnlich wie mit Hilfe der Röntgenstrahlen. Das Röntgenbild und das Neutronenbild liefern dabei unterschiedliche, sich ergänzende Informationen über die Struktur des untersuchten Objekts. Während z.B. das Röntgenbild schwere Atome zeigt, werden durch den Neutronenstrahl die leichten Atome sichtbar gemacht. Kleinste Strukturen können so dargestellt werden. Durch die Untersuchung von Materialien mit Hilfe von Neutronenquellen sind viele Innovationen möglich gewesen, z.B. die Entwicklung neuer und sicherer Werkstoffe für die Verkehrstechnik, eine moderne Spurenanalytik in der Umwelttechnik oder das Entschlüsseln grundlegender medizinischer Prozesse. Der BER II dient aber nicht der kerntechnischen Forschung, sondern fungiert ausschließlich als Quelle für Neutronenstrahlung für die Materialforschung. Informationen zu den einzelnen Forschungsarbeiten finden Sie auf der Internetseite des Helmholtz-Zentrums für Materialien und Energie Bei dem BER II handelt es sich um einen sogenannten Schwimmbadreaktor. Er wird drucklos und bei niedriger Temperatur betrieben. Im Gegensatz zu Kernkraftwerken kann dieser daher sehr schnell abgefahren werden, ohne dass es zu einer erhöhten Belastung für die Anlage kommt. Die Anlage braucht nach einer Abschaltung nur für weniger als eine Minute eine aktive (pumpenunterstützte) Kühlung und ist daher beliebig lange auch ohne Netzverbindung stabil zu halten. Der Kern befindet sich in einem etwa zehn Meter tiefen Becken, das von einer zwei Meter dicken Betonwand umschlossen wird, und ist von einer 9 m hohen Wasserschicht überdeckt. Während des Betriebs der Forschungsneutronenquelle entsteht eine Wärmeleistung von 10 Megawatt. Diese Leistung ist im Vergleich zu einem Kernkraftwerk (~ 4000 MW) rund vierhundert mal geringer. Das Kühlwasser wird maximal nur auf etwa 40 °C aufgewärmt. Die Uranmenge beträgt rund 35 kg (im Gegensatz zu den über hundert Tonnen eines konventionellen Kernkraftwerks). Entsprechend geringer ist auch die bei der Reaktion gebildete Menge an Spaltprodukten (was wichtig für die Abschätzung maximal möglicher Einwirkungen auf die Umgebung im Rahmen der Notfallschutzplanung ist). Der BER II ist ausschließlich als Neutronenquelle für wissenschaftliche Experimente ausgelegt und kann nicht zur Energieerzeugung eingesetzt werden. Die Brennstoffplatten sind nur eine von mehreren Barrieren gegen das Entweichen radioaktiver Stoffe, denn auch das Wasser des Reaktorbeckens (mit einer künstlichen Warmschicht gegen Diffusion aus dem Becken und einer permanenten Wasserreinigung über Filter und Ionenaustauscher), die Unterdruck haltende Reaktorhalle mit ihrer luftdicht verschweißten Innenauskleidung (Stahlliner) und die mit Filtereinrichtungen versehene Entlüftung tragen messtechnisch nachgewiesen zu einer Minimierung der radioaktiven Emissionen bei. In jedem Betriebszustand ist gewährleistet, dass das radioaktive Inventar von der Umwelt abgeschirmt bleibt, ohne dass hierfür Anlagen oder Apparate von Hand bedient werden müssen. So fallen bei Ausfall der Stromversorgung sofort Kontrollstäbe, die an einem Elektromagneten hingen, allein durch ihr Gewicht in den Reaktorkern und unterbrechen die Kernspaltung. Nach Stillstand der Kernspaltung genügt nur eine Minute zur Nachkühlung. Dies wird bereits durch den Nachlauf der Pumpen gesichert. Eine Kernschmelze infolge eines Ereignisses in der Anlage ist beim BER II damit ausgeschlossen. Bei Stromausfall stehen zudem Notdiesel und Batteriebänke zur Verfügung. Auf dem Gelände ist eine Betriebsfeuerwehr stationiert. Die Forschungsneutronenquelle wird durch ein Kernanlagen-Fernüberwachungssystem (KFü) kontrolliert. In ihm werden Betriebsdaten der Anlage selbst und Daten von Messstellen in der Umgebung der Anlage ununterbrochen zusammengefasst und durch die Aufsichtsbehörde überwacht. Die Strahlenmessstelle Berlin der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Abteilung “Integrativer Umweltschutz” – ist als unabhängige Messstelle mit der überwachung des BER II beauftragt. Sie untersucht Proben, die aus der Umgebung des Forschungsreaktors stammen und vergleichen sie mit Proben aus anderen Teilen Berlins. Des weiteren überwacht sie das Strahlungsniveau entlang der Institutsgrenze und kontrolliert an Kaminluftproben die Emissionen. Der BER II gibt auch im Normalbetrieb radioaktive Substanzen in geringer Menge an die Umgebung ab. Bei Ausstoß selbst der genehmigten Abgabemenge ist für Mensch und Tier keine gesundheitliche Beeinträchtigung gegeben. In der Praxis wird dieser Unbedenklichkeitswert sogar weit unterschritten. Im langjährigen Betrieb hat sich gezeigt, dass die Abgabe durch den Reaktor für Gase bei 5 – 7 , bei Iod-131 bei 1 – 2 der genehmigten Abgabemenge liegt und dass die Abgabe von an Aerosole gebundenen radioaktiven Stoffen die Nachweisgrenze der Messgeräte (Promille der Grenzwerte) noch nicht einmal erreicht (Darstellung dazu im Abschnitt Abgabegrenzen künstlicher Radioaktivität ). Entsprechend § 106 der Strahlenschutzverordnung ist der Betreiber verpflichtet, alle fünf Jahre die Anwohner in der Umgebung der Anlage über die Sicherheitsvorkehrungen und Notfallpläne zu informieren. Die letzte Verteilung der Broschüre erfolgte im Jahr 2019 und steht zum Download zur Verfügung.
BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLAGERUNG BGE | Eschenstraße 55 | 31224 Peine Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Abteilung II Integrativer Umweltschutz Brückenstraße 6 10179 Berlin Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 5171 43-0 www.bge.de Ansprechpartner Durchwahl Fax E-Mail Mein Zeichen @bge.de SG02101/3-1/11-2021#2 Vorab per E-Mail post@senuvk.berlin.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens Datum 12. Mai 2021 Datenabfrage TUNB-Modell Sehr geehrte Damen und Herren zur Ermittlung von Standortregionen gemäß § 14 StandAG nutzt die BGE u. a. die geologi- schen 3D-Modelle der Staatlichen Geologischen Dienste, insbesondere das nun verfügbare Modell aus dem Verbundprojekt „Tieferer Untergrund Norddeutsches Becken“ (TUNB). Ihr Haus hat sich an der Erstellung des TUNB-Modells beteiligt. Wir möchten die Genese der Modellhorizonte verstehen und das Modell lokal verfeinern. Um diese Arbeiten effizient durch- führen zu können, kommen wir heute mit der Bitte auf Sie zu, uns die für die Erstellung des Strukturmodells verwendeten, digital aufbereiteten Bohrungsdaten zu übermitteln. Im Einzelnen werden von uns folgende Daten benötigt: • Die zur Erstellung des TUNB-Modells genutzten aufbereiteten Bohrungen, Bohr- pfade, Bohrmarker und bohrlochgeophysikalische Daten (Logs). Bitte nutzen Sie die Exportfunktionen von SKUA-GOCAD zur Erstellung der Daten für die Übergabe: o ExportWell Well Locations Well Markers to ASCII (Wellname, X, Y, Z, MD, Marker Name) Well Path and Logs to ASCII (Wellname, X, Y, Z, KB, Maximum_Depth) Sollte dieser Export nicht möglich sein, bitten wir um Rücksprache, um mit Ihnen alternative Formate zu evaluieren. Seite 1 von 2 Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Beate Kallenbach-Herbert, Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728 BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLAGERUNG Für unsere Bearbeitung ist es ausreichend, wenn Sie uns nur Informationen innerhalb der ermittelten Teilgebiete zuzüglich eines 10 km-Puffers um die Teilgebiete bereitstellen. Selbst- verständlich können Sie uns aber auch sämtliche Daten ohne räumliche Beschränkung zur Verfügung stellen. Bitte übersenden Sie uns die Daten bis zum 09.06.2021. Bei der Übersendung bitten wir Sie, zwecks unserer hausinternen Dokumentation, auf han- delsübliche, unveränderbare Datenträger (z. B. DVD) zurückzugreifen. Ist aufgrund eines zu großen Datenvolumens die Nutzung eines anderen Datenträgers erforderlich, so bitten wir ebenfalls um kurze Rücksprache. Im Zuge dessen bitten wir Sie außerdem, die gemeinsam mit diesem Schreiben vorab per E-Mail übermittelte Excel-Tabelle zur Datenkategorisierung nach Geologiedatengesetz (GeolDG) für die an die BGE übermittelten Daten auszufüllen. Das Standortauswahlverfahren ist ein transparentes Verfahren (§ 1 Abs. 2 S. 1 StandAG). Die in der Tabelle zu ergänzenden Informationen sind notwendig, damit die geologischen Daten, die den Entscheidungen im Ver- fahren zugrunde liegen, nach den Vorgaben des GeolDG öffentlich bereitgestellt werden kön- nen. Wir danken Ihnen bereits im Voraus für Ihre Mithilfe und die Bereitstellung der Daten. Für Rückfragen stehen wir gerne telefonisch oder per Email zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Abteilungsleiter Sicherheitsuntersuchungen Abteilungsleiter Standortsuche Seite 2 von 2 Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Beate Kallenbach-Herbert, Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728
Von: Gesendet: An: Cc: Betreff: Sehr geehrte Frau Montag, 30. August 2021 15:46 @SenUVK.berlin.de' @SenUVK.berlin.de AW: Fehlende Kategorisierungen von Daten im Rahmen des Standortauswahlverfahrens nach dem Geologiedatengesetz (GeolDG) , vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir werden Ihre Anmerkungen prüfen und bei weiteren Fragen gerne auf Sie zukommen. Ich bitte zu beachten, dass diese E-Mail bzw. dieses Schreiben sowie die Rückantworten ggf. auf einer Internetpräsenz der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH veröffentlicht und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Veröffentlichung auf der Informationsplattform gemäß § 6 StandAG zur Verfügung gestellt werden. Sollten Ihrerseits Bedenken bestehen, so sind diese ausdrücklich der Rückantwort voranzustellen. ___________________________________________________________________________________ Mit freundlichen Grüßen, i.A. Dr. Geowissenschaftlerin BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Standortauswahl Standort Peine Eschenstraße 55 31224 Peine Tel.: +49 (0) 5171 43- @bge.de www.bge.de Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth @SenUVK.berlin.de @SenUVK.berlin.de> Von: Gesendet: Donnerstag, 5. August 2021 18:30 @bge.de> An: Cc: @SenUVK.berlin.de Betreff: AW: Fehlende Kategorisierungen von Daten im Rahmen des Standortauswahlverfahrens nach dem Geologiedatengesetz (GeolDG) Sehr geehrter Herr 1 bezüglich der von Ihnen für unseren Zuständigkeitsbereich benannten fehlenden Kategorisierung entscheidungserheblicher Daten, ist festzustellen, dass die erforderliche Zuordnung der vom LBGR Brandenburg an die BGE übergebenen, im Land Berlin positionierten Bohrungen zu den bei uns vorliegenden Informationen nur unter Vorbehalt möglich ist. Im Ergebnis unserer Recherchen stellt sich dieser Sachverhalt wie folgt dar: unserer geologischen Landesdatenbank befindet sich in ca. 25 m Entfernung von der vom Die Bohrung LBGR übergebenen Bohrung . Die Endteufe beider Bohrungen stimmt überein, ebenso wie die Jahreszahl der Brandenburger Benennung mit dem Bohrdatum in unserer Datenbank. Ich gehe daher davon aus, dass es sich bei der Bohrung um die bei uns als bezeichnete Bohrung handelt, deren Informationen von uns bereits im Jahr 2020 kategorisiert wurden (s. meine Email an Hr. Dr. v. 01.09.2020). Die Bohrung unserer geologischen Landesdatenbank befindet sich mit einer Entfernung von ca. 135 m in der weiteren Umgebung der vom LBGR übergebenen Bohrung . Die Endteufe beider Bohrungen ist identisch. Aufgrund des Fehlens weiterer Angaben wie Bohrzeit, Schichtenfolge etc. für die Brandenburger Bohrung ist eine zuverlässige Zuordnung nicht möglich. Zu berücksichtigen ist aber, dass eine Datenkategorisierung für die Bohrung ebenfalls bereits im Jahr 2020 durchgeführt wurde (s. meine Email an Hr. Dr. v. 01.09.2020). Für die vom LBGR übergebene Bohrung ist im Umkreis von mehr als 1 km keine Zuordnung zu den uns vorliegenden Bohrungen durchführbar. Da wesentliche Informationen fehlen, können wir aktuell daher keine weitere Bearbeitung vornehmen. Die vom LBGR übergebenen Bohrungen und sind nahe den im Rahmen des Berliner Erdgasspeichers abgeteuften, in der KW-Datenbank des LBEG geführten Bohrungen lokalisiert, was auch aufgrund der Bezeichnung der Bohrungen zu vermuten ist. Eine Zuordnung ist bedingt durch die deutlichen Unterschiede in den Endteufen jedoch auch hier nicht ohne Einschränkung durchführbar. In diesem Zusammenhang ist aber von Bedeutung, dass eine Datenkategorisierung für alle im Land Berlin positionierten Bohrungen der KW- Datenbank bereits in diesem Jahr erfolgte (s. meine Email an Frau am 07.07.2021). Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die Festlegung der Datenkategorisierung und Entscheidung zu den Schutzgründen nach den §§ 31 und 32 GeolDG für die von Ihnen benannten drei Bohrungen in einem Verwaltungsakt erfolgte. Dieser wurde von uns nach einem intensiven Austausch mit der für die Sicherheitsbelange verantwortlichen Verwaltung des Deutschen Bundestags im Konsens am 24.08.2020 festgesetzt. Für eine erneute Überprüfung dieser Sachlage sind aus unserer Sicht keine Anhaltspunkte gegeben. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Abt. Integrativer Umweltschutz – Landesgeologie – II B 31 Brückenstr. 6 | 10179 Berlin Tel. +49 (0)30 9025 @senuvk.berlin.de Hinweis zur Information zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 2 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): www.berlin.de/sen/uvk/service/formulare/datenschutz/ Von: @bge.de> Gesendet: Freitag, 30. Juli 2021 11:31 An: @SenUVK.berlin.de> Cc: @SenUVK.berlin.de> Betreff: Fehlende Kategorisierungen von Daten im Rahmen des Standortauswahlverfahrens nach dem Geologiedatengesetz (GeolDG) Sehr geehrte Frau , im Sinne der Transparenz des Standortauswahlverfahrens stellen wir sukzessive die zur Ermittlung der Teilgebiete als entscheidungserheblich ausgewiesenen Daten auf unserer Homepage öffentlich bereit sobald uns die rechtliche Grundlage dafür vorliegt. Für die Bereitstellung von Daten aus Ihrem Zuständigkeitsbereich fehlen uns noch einige wenige Kategorisierungen zu entscheidungserheblichen Daten des Ausschlusskriteriums „Einflüsse aus gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit –Bohrungen“. Dabei handelt es sich um Bohrungsdaten, die uns vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg übermittelt wurden, die jedoch in Ihrem Zuständigkeitsgebiet liegen. Zur Erleichterung der Zuordnung der Bohrungsdaten finden Sie in der dieser Email beigefügten Excel-Tabelle die Rechts-/Hochwerte und Endteufen in den Spalten G bis I. Des Weiteren haben wir in der Excel-Tabelle drei Bohrungen aufgeführt, für die Sie bereits eine Kategorisierung vorgenommen haben. Bisher haben wir diese Bohrdaten nicht öffentlich bereitgestellt, da Sie in der Spalte „Ergebnisse der Prüfung nach § 31 GeolDG“ den Eintrag „Beschränkung nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 Schutzgut öffentl. Sicherheit“ vorgenommen haben. Im Anhang dieser Email finden Sie einen aktuellen Auszug aus unserem Datenbericht zu den Ausschlusskriterien (Auszug Anlage 2). Wir bitten Sie zu prüfen, ob die in der Anlage 2 aufgeführten Informationen zu den Bohrungen einer Beschränkung nach § 31 GeolDG unterliegen. Andernfalls würden wir die Bohrdaten, wie in der Anlage 2 dargestellt, veröffentlichen. Wir bitten um Rückmeldung bis zum 20.08.2021. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ich bitte zu beachten, dass diese Email bzw. dieses Schreiben sowie die Rückantworten ggf. auf einer Internetpräsenz der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH veröffentlicht und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Veröffentlichung auf der Informationsplattform gemäß § 6 StandAG zur Verfügung gestellt werden. Sollten Ihrerseits Bedenken bestehen, so sind diese ausdrücklich der Rückantwort voranzustellen. ___________________________________________________________________________________ Mit freundlichen Grüßen, i.A. BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Standortauswahl Standort Peine Eschenstraße 55 31224 Peine, Germany T +49 (0) 5171 43- 3
Von: Gesendet: An: Cc: Betreff:@SenUVK.berlin.de Donnerstag, 10. Juni 2021 17:44 Kennzeichnung: Kennzeichnungsstatus:Zur Nachverfolgung Gekennzeichnet Sehr geehrte @SenUVK.berlin.de AW: Datenabfrage zum Projekt TUNB , sehr geehrte da das Teilprojekt 4: Brandenburg und Berlin seitens des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg bearbeitet wurde, verweise ich auf die Ihnen heute zugesandte Antwort von des zuständigen Geologischen Dienstes. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Abt. Integrativer Umweltschutz – Landesgeologie – II B 31 Brückenstr. 6 | 10179 Berlin Tel. +49 (0)30 9025 @senuvk.berlin.de Hinweis zur Information zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): www.berlin.de/sen/uvk/service/formulare/datenschutz/ Von: < @bge.de> Gesendet: Mittwoch, 12. Mai 2021 13:42 An: SenUVK Poststelle <Post@SenUVK.Berlin.de> Cc: < @SenUVK.berlin.de> Betreff: Datenabfrage zum Projekt TUNB Sehr geehrte Damen und Herren, ihr Haus hat sich an der Erstellung des TUNB-Modells beteiligt. Wir möchten die Genese der Modellhorizonte verstehen und das Modell lokal verfeinern. Um diese Arbeiten effizient durchführen zu können, kommen wir heute mit der Bitte auf Sie zu, uns die für die Erstellung des Strukturmodells verwendeten, digital aufbereiteten 1 Daten zu übermitteln. Um welche Daten es sich genau handelt, entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben. Dieses Schreiben wird Ihnen ebenfalls auf dem Postweg zugestellt. Des Weiteren übersenden wir Ihnen die im Schreiben erwähnte Excel-Tabelle zur Datenkategorisierung nach Geologiedatengesetz (GeolDG) mit der Bitte, diese für die an die BGE übermittelten Daten auszufüllen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ich bitte zu beachten, dass diese Email bzw. dieses Schreiben sowie die Rückantworten ggf. auf einer Internetpräsenz der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH veröffentlicht und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Veröffentlichung auf der Informationsplattform gemäß § 6 StandAG zur Verfügung gestellt werden. Sollten Ihrerseits Bedenken bestehen, so sind diese ausdrücklich der Rückantwort voranzustellen. ___________________________________________________________________________________ Mit freundlichen Grüßen, i.A. BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Standortauswahl Standort Peine Eschenstraße 55 31224 Peine, Germany T +49 (0) 5171 43 www.bge.de @bge.de Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Beate Kallenbach-Herbert, Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth 2
Von: Gesendet: An: Cc: Betreff: @SenUVK.berlin.de Dienstag, 1. September 2020 18:30 @SenUVK.berlin.de AW: Kategorisierung von Daten im Rahmen des Standortauswahlverfahrens nach dem Geologiedatengesetz (GeolDG) Kopie von Kategorisierung_Berlin_SenUVK_Juli_2020.xlsx Anlagen: Sehr geehrter , zur Beantwortung Ihrer u. g. Email vom 1. Juli 2020, deren Informationen durch Emails von vom 9. und 15. Juli 2020 ergänzt bzw. korrigiert wurden, sende ich Ihnen unsere Entscheidungen zur Datenkategorisierung und dem Prüfergebnis nach den §§ 31 und 32 GeolDG als Excel-Datei zu. Wie bereits angekündigt, haben wir prioritär die von Ihnen als aktuell entscheidungserheblich gekennzeichneten Daten bearbeitet. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die Verwaltungsverfahren, d. h. die Allgemeinverfügung im Internet und auch die jeweiligen Einzel-Verwaltungsakte, noch nicht bestandskräftig sind, da die Bescheide einen Monat nach Zugang gerichtlich angefochten werden können. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz - II B 31 - Tel.: 030/9025- Fax 030/9025- Achtung neue email : senuvk.berlin.de Hinweis zur Information zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): https://www.berlin.de/senuvk/service/formulare/de/datenschutz.shtml Von: @SenUVK.berlin.de> Gesendet: Donnerstag, 2. Juli 2020 10:57 An: SenUVK.berlin.de> Betreff: WG: Kategorisierung von Daten im Rahmen des Standortauswahlverfahrens nach dem Geologiedatengesetz (GeolDG) Von: @SenUVK.berlin.de> Im Auftrag von SenUVK [06] Abt. II Integrativer Umweltschutz Gesendet: Donnerstag, 2. Juli 2020 08:22 An: @SenUVK.berlin.de>; SenUVK.berlin.de> Cc: SenUVK [06] Abt. II Integrativer Umweltschutz <Umweltschutz@SenUVK.Berlin.de> Betreff: WG: Kategorisierung von Daten im Rahmen des Standortauswahlverfahrens nach dem Geologiedatengesetz (GeolDG) 1 II B 3 / (II A) zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag II AbtL 01 Von: SenUVK Poststelle <Post@SenUVK.Berlin.de> Gesendet: Donnerstag, 2. Juli 2020 07:27 An: SenUVK [06] Abt. II Integrativer Umweltschutz <Umweltschutz@SenUVK.Berlin.de> Betreff: WG: Kategorisierung von Daten im Rahmen des Standortauswahlverfahrens nach dem Geologiedatengesetz (GeolDG) Sie erhalten eine weitergeleitete E-Mail von der SenUVK Poststelle. Von: @bge.de> Gesendet: Mittwoch, 1. Juli 2020 18:43 An: SenUVK Poststelle <Post@SenUVK.Berlin.de> Betreff: Kategorisierung von Daten im Rahmen des Standortauswahlverfahrens nach dem Geologiedatengesetz (GeolDG) Sehr geehrte Damen und Herren, nach Inkrafttreten des GeolDG übermitteln wir Ihnen hiermit unsere Kategorisierungsvorschläge für Daten, die Sie der BGE im Rahmen vergangener Datenabfragen zur Verfügung gestellt haben. Sie finden unsere Kategorisierungsvorschläge gemeinsam mit dem Anschreiben sowohl als Excel-Tabelle als auch im PDF-Format im Anhang dieser Email. Ich bitte zu beachten, dass diese Email bzw. dieses Schreiben sowie die Rückantworten ggf. auf einer Internetpräsenz der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH veröffentlicht und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Veröffentlichung auf der Informationsplattform gemäß § 6 StandAG zur Verfügung gestellt werden. Sollten Ihrerseits Bedenken bestehen, so sind diese ausdrücklich der Rückantwort voranzustellen. Mit freundlichen Grüßen i.A. Gruppenleiter Ausschlusskriterien, Datenbeschaffung und -aufbereitung BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Bereich Standortauswahl Eschenstraße 55 31224 Peine, Germany T +49 (0) 5171 43- @bge.de www.bge.de 2 Sitz der Gesellschaft Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Beate Kallenbach-Herbert, Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth 3
Von: Gesendet: An: Cc: Betreff: Freitag, 9. Juli 2021 09:21 @SenUVK.berlin.de' AW: Kategorisierung von entscheidungserheblichen Daten im Rahmen des Standortauswahlverfahrens nach dem Geologiedatengesetz (GeolDG) Sehr geehrte Frau ich bedanke mich für Ihre E-Mail vom 07.07.2021, deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige. Bei Rückfragen kommen wir gerne auf Sie zu. Ich bitte zu beachten, dass diese Email bzw. dieses Schreiben sowie die Rückantworten ggf. auf einer Internetpräsenz der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH veröffentlicht und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Veröffentlichung auf der Informationsplattform gemäß § 6 StandAG zur Verfügung gestellt werden. Sollten Ihrerseits Bedenken bestehen, so sind diese ausdrücklich der Rückantwort voranzustellen. Mit freundlichen Grüßen _______________________________________________________________________________ i. A. Geowissenschaftlerin BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Standortauswahl Standort Peine Eschenstraße 55 31224 Peine, Germany T +49 (0) 5171 43- @bge.de www.bge.de Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Beate Kallenbach-Herbert, Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Von: SenUVK.berlin.de> Gesendet: Mittwoch, 7. Juli 2021 15:18 An: @bge.de> Cc: @SenUVK.berlin.de Betreff: AW: Kategorisierung von entscheidungserheblichen Daten im Rahmen des Standortauswahlverfahrens nach dem Geologiedatengesetz (GeolDG) 1 Sehr geehrte Frau ich bedanke mich für Ihre telefonischen Erläuterungen heute am Vormittag. Anbei erhalten Sie die Tabelle mit den Informationen zu unserer Kategorisierung der entscheidungserheblichen Daten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Abt. Integrativer Umweltschutz – Landesgeologie – II B 31 Brückenstr. 6 | 10179 Berlin Tel. +49 (0)30 9025- senuvk.berlin.de Hinweis zur Information zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): www.berlin.de/sen/uvk/service/formulare/datenschutz/ Von: bge.de> Gesendet: Freitag, 18. Dezember 2020 18:21 An: SenUVK.berlin.de> Cc: @bge.de>; @SenUVK.berlin.de> Betreff: Kategorisierung von entscheidungserheblichen Daten im Rahmen des Standortauswahlverfahrens nach dem Geologiedatengesetz (GeolDG) Sehr geehrte Damen und Herren, nach Inkrafttreten des GeolDG hat die BGE Ihnen Kategorisierungsvorschläge übermittelt. Mit dieser E-Mail übermitteln wir Ihnen eine aktualisierte Tabelle mit Kategorisierungsvorschlägen, die sich auf die gemäß § 13 StandAG entscheidungserheblichen Daten beschränkt, zu denen uns noch keine Kategorisierung von Ihnen vorliegt. Sie finden unsere Kategorisierungsvorschläge gemeinsam mit dem Anschreiben sowohl als Excel-Tabelle als auch im PDF-Format im Anhang dieser Email. Ich bitte zu beachten, dass diese Email bzw. dieses Schreiben sowie die Rückantworten ggf. auf einer Internetpräsenz der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH veröffentlicht und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Veröffentlichung auf der Informationsplattform gemäß § 6 StandAG zur Verfügung gestellt werden. Sollten Ihrerseits Bedenken bestehen, so sind diese ausdrücklich der Rückantwort voranzustellen. Mit freundlichen Grüßen _______________________________________________________________________________ i. A. Geowissenschaftlerin BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Standortauswahl 2 Standort Peine Eschenstraße 55 31224 Peine, Germany T +49 (0) 5171 43- @bge.de www.bge.de Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Beate Kallenbach-Herbert, Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth 3
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