WMS mit Daten zu Anlagen nach Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (engl. "Industrial Emissions Directive", kurz IED). Unterschieden wird nach den IE-Richtlinien Nr. 1-6, wobei Holz- und Papierherstellung (Nr. 6.1.a und 6.1.b nach IED) sowie Intensivtierhaltung und -aufzucht (Nr. 6.6 nach IED) als Extralayer abgebildet werden.
Der INSPIRE View Service stellt Anlagen nach Industrieemissions-Richtlinie (IED) im Land Brandenburg dar. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden in der Darstellung nach Kategorien von Tätigkeiten gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU unterschieden: Energiewirtschaft (Nr. 1), Herstellung und Verarbeitung von Metallen (Nr. 2), Mineralverarbeitende Industrie (Nr. 3), Chemische Industrie (Nr. 4), Abfallbehandlung (Nr. 5), Intensivtierhaltung und -aufzucht (Nr. 6.6), Holz- und Papierherstellung (Nr. 6.1.a, 6.1.b), Sonstige Tätigkeiten (Nr. 6 außer 6.1.a, 6.1.b, 6.6). Maßstab: 1:500000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null
Am 17. Januar 2015 gingen in Berlin mehrere Zehntausend Menschen auf die Straße. Begleitet von 90 Traktoren zogen sie vom Potsdamer Platz zum Kanzleramt, um den Stopp von Tierfabriken, Gentechnik und dem Freihandelsabkommen TTIP zu fordern. Laut Veranstalter der "Kampagne Meine Landwirtschaft" kamen 50.000 Teilnehmer zu der Agrar-Demo am Rande der Grünen Woche, die Polizei sprach von 20.000 Teilnehmern. Zu dem Protestzug hatte ein Bündnis aus mehr als 80 Bauern-, Verbraucher-, Eine-Welt- sowie Tier- und Umweltschutzorganisationen aufgerufen.
Wie die Landwirtschaft ihr Stickstoff-Problem in den Griff kriegen könnte Die Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA), Maria Krautzberger, hat auf dem Deutschen Bauerntag für mehr Umweltschutz in der Landwirtschaft geworben: „Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher wollen nicht nur schmackhafte, gesunde und preiswerte Produkte, sie wollen auch Produkte, die die Umwelt wenig belasten. Der Trend zu Bio-Lebensmitteln zeigt das eindeutig. Gerade die konventionelle Landwirtschaft kann hier wichtige Beiträge liefern. Besonders große Sorgen machen mir aktuell die immer noch viel zu hohen Stickstoffemissionen. Diese gehen in der Landwirtschaft – im Unterscheid zu anderen Verursachern – seit Jahren kaum zurück.“ Deutschland hat sich in der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung schon für das Jahr 2010 vorgenommen, den Stickstoff-Bilanzüberschuss auf maximal 80 Kilogramm pro Hektar Land abzusenken. Mit rund 114 Kilogramm Stickstoff pro Hektar im Jahr 2011 ist man von diesem Ziel noch deutlich entfernt. Zu viel Stickstoff (chemisch: N) belastet heute fast flächendeckend das Grundwasser mit Nitrat und trägt dazu bei, dass sich gesundheitsschädlicher Feinstaub bildet. Allein die Intensivtierhaltung verursacht derzeit in Deutschland rund 15 Prozent der Stickstoffemissionen. Nachbarländer wie Dänemark oder die Niederlande haben hier gute Erfahrungen mit gesetzlich verpflichtenden Filtern gemacht: So müssen große Mastanlagen dort Abluftreinigungsanlagen installieren, die die Stickstoffverbindung Ammoniak (NH3) und gesundheitsgefährdende Bioaerosole reduzieren. Zwar sind auch in Deutschland bereits über 1.000 Abluftreinigungsanlagen in Schweinemastställen installiert, vor allem um in viehdichten Regionen auch Geruchsbelästigungen zu mindern – doch allerorten verpflichtend ist das nicht. „Wir brauchen für die Intensivtierhaltung anspruchsvolle, europaweite Standards, die die Stickstoffemissionen deutlich mindern. In der Industrie ist das gängige Praxis – warum nicht in der industriellen Landwirtschaft? Mit Abluftreinigungstechnik lassen sich die Ammoniakemissionen aus Ställen um 70 bis 90 Prozent reduzieren.“, so Krautzberger. Das Ammoniak aus der Tierhaltung riecht übrigens nicht nur unangenehm, es wandelt sich in der Atmosphäre auch zu gesundheitsgefährdendem Feinstaub um, wenn es dort mit anderen Gasen reagiert. Stickstoff-Emissionen entstehen nicht nur im Stall, sondern auch direkt über den Äckern und Weiden, etwa wenn Gülle oder Mist gefahren oder Kunstdünger ausgebracht wird. UBA -Präsidentin Krautzberger rät hier: „Wenn wir beim Düngen stärker auf emissionsarme Verfahren setzen, etwa die bewährten Schleppschläuche – mit denen die Nährstoffe direkt über dem Acker ausgebracht werden –, senkt das die Stickstoffemissionen deutlich.“ Auch Naturdünger wie Gülle und Mist sollten Landwirte auf unbestellten Äckern am besten umgehend unterpflügen. So kann der Stickstoff besser vom Boden aufgenommen werden und weniger entweicht in die Umwelt. Zu viel Stickstoff auf dem Feld ist auch im Grundwasser ein Problem. Was Boden und Pflanzen an Stickstoff nicht verbrauchen, endet nämlich als Nitrat im Grundwasser. Derzeit hält rund 15 Prozent des Grundwassers den für Trinkwasser geltenden Grenzwert von 50 Milligramm/Liter nicht ein. Das aus dem Grundwasser gewonnene Trinkwasser kann zwar dennoch fast allerorten problemlos getrunken werden. Derzeit liegen nur 0,08 Prozent der Trinkwasserproben über dem Grenzwert von 50 Milligramm/Liter. Aber: Die Wasserversorger müssen dafür einen hohen (finanziellen) Aufwand betreiben. Etliche verdünnen zu stark belastetes Grundwasser mit unbelastetem Wasser, andere müssen das Nitrat technisch aus dem Rohwasser entfernen, weil nicht überall genügend unbelastetes Grundwasser vorhanden ist. Das ist teuer – und erhöht letztlich die Wasserrechnung der Verbraucher. Ein weiteres Argument für weniger Stickstoff auf den Äckern. Maria Krautzberger bot dem Deutschen Bauernverband an, strittige Themen mit dem Umweltbundesamt intensiver zu besprechen. Der regelmäßige Dialog kann helfen, auch kontroverse Themen sachlich zu diskutieren.
Am 3. Juni 2009 wurde das neue Schadstoffregister PRTR-Deutschland (Pollutant Release and Transfer Register)in Berlin freigeschaltet. Das Umweltinformationsportal bietet privaten oder beruflichem Nutzerinnen und Nutzern Informationen über die Freisetzungen von Schadstoffen in ihrer Nachbarschaft. Der Zugriff auf die Informationen erfolgt online unter www.prtr.bund.de und ist kostenlos. Für das PRTR-Portal berichten über 4.000 Unternehmen ab sofort jährlich ihre Daten zu Schadstoffeinträgen in Luft, Wasser und Boden sowie über den Verbleib des Abfalls und des Abwassers. Verpflichtet dazu sind große Industriebetriebe und andere Organisationen, etwa aus der Energiewirtschaft, der chemischen Industrie, aber auch die Intensivtierhaltungen und große Kläranlagen.
UBA-Berechnung zeigt: Luft in den Innenstädten wird trotz neuer Abgas-Grenzwerte frühestens 2030 spürbar sauberer Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt eine grundsätzliche Neuorientierung in der Verkehrspolitik, vor allem in Städten. Das sagte die Präsidentin des UBA, Maria Krautzberger, bei der Vorstellung des Jahresberichts „Schwerpunkte 2015“. Grund sind die immer noch zu hohen Stickstoffdioxid-Werte, die vor allem durch Diesel-Fahrzeuge verursacht werden. Maria Krautzberger: „Bis 2030 wird sich die Luftqualität in unseren Städten nicht wesentlich verbessern, wie erste Modellrechnungen auf Basis der neuen geplanten EU-Abgas-Grenzwerte zeigen. Um die Gesundheit der Menschen zu schützen, müssen wir die Luft deutlich früher sauber bekommen. Ich sehe nicht, wie der Diesel in seiner heutigen Form in den hoch belasteten Innenstädten noch eine lange Zukunft haben kann.“ Sie warb für eine umfassende Verkehrswende: „Wir wollen eine Stadt, in der Supermarkt, Schreibtisch oder Kino am besten schnell zu Fuß, mit dem Rad oder mit sauberen Bussen und Bahnen zu erreichen sind.“ Die Luft in deutschen Städten ist nach wie vor stark mit Stickstoffdioxid belastet. Stickstoffdioxid ist vor allem für Asthmatiker gefährlich, es kann zu Atemnot und Bronchitis führen. UBA -Berechnungen zeigen, dass ohne weitere Maßnahmen in den Gebieten mit höchster NO2-Belastung, wie an der Landshuter Allee in München, erst gegen 2030 der NO2-Jahresmittelgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft eingehalten werden wird. Erst dann wirkt die Erneuerung der Fahrzeugflotte mit Diesel-Pkw mit geringen Realemissionen. „Unsere Empfehlung an die Politik lautet: Die Kommunen müssen Maßnahmen ergreifen können, um die Stickstoffdioxid-Belastung in den Innenstädten kurzfristig zu reduzieren. Dazu gehört, dass die bestehenden Umweltzonen in den Großstädten für alte Diesel-Pkw, auch für solche bis zur Schadstoffklasse Euro 5, gesperrt werden können“, so Maria Krautzberger. Sie griff damit einen Punkt auf, für den das Bundesumweltministerium auf der jüngsten Umweltministerkonferenz Ende Oktober in Augsburg nur geringe Unterstützung im Kreise der Länderressorts gefunden hatte. Die UBA-Präsidentin kündigte stichprobenartige Abgasmessungen des UBA an, um zu prüfen, ob die neuen Grenzwerte auch im Fahrbetrieb wirken. Sie warb auch dafür, Elektromobilität zu fördern, und zwar sowohl für Fahrräder sowie für Autos und Busse. Denn E-Mobile stoßen im Betrieb keine Abgase aus: Weder gesundheitsschädliche Stickoxide noch Kohlendioxid. Maria Krautzberger: „Ich bin dafür, den Dieselsteuersatz nach und nach dem von Benzin anzupassen, um eine bessere Lenkungswirkung für Umwelt- und Klimaschutz zu erreichen.“ Die Privilegierung von Diesel bei der Energiesteuer kostet den Staat jährlich sieben Milliarden Euro an Einnahmen. „Dabei wäre auch zu prüfen, ob zunächst nur die privaten PKW erfasst und die Logistikbranche ausgespart werden sollte.“ Pro Liter ist Diesel um 18,4 Cent niedriger besteuert als Benzin. Dieselfahrzeuge verursachen deutlich mehr Umwelt- und Gesundheitsschäden als Benziner, nämlich 33 Milliarden Euro pro Jahr. Stickstoffverbindungen machen nicht nur in der Luft Probleme, sondern auch im Wasser: Über ein Viertel der Grundwasserkörper in Deutschland ist in einem sogenannten „schlechten chemischen Zustand“ und überschreitet den Grenzwert für Nitrat von 50 Milligramm pro Liter. Nitrat ist insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder gesundheitsgefährdend. Noch liegt das Trinkwasser unter den Grenzwerten, allerdings könnte bald eine aufwendige und kostspielige Aufbereitung des Trinkwassers nötig werden. Hauptverursacher der hohen Nitratwerte ist die Massentierhaltung und übermäßige Düngung. Die „Schwerpunkte 2015“ zeigen, welche Maßnahmen für ein sauberes Wasser ergriffen werden müssen: Beispielsweise bringt eine um ein Prozent proteinärmere Kost für die Tiere eine Verminderung des Stickstoff- und Ammoniakausstoßes um zehn Prozent. Und wird Gülle aufs Feld ausgebracht, sollte sie innerhalb einer Stunde in den Boden eingearbeitet werden. Weiteres Thema der Schwerpunkte: Der Abfall. Ein erheblicher Anteil davon ist in Deutschland mit jährlich ca. 50 Millionen Tonnen der Bauschutt – das entspricht ungefähr der Masse von rund 180.000 Einfamilienhäusern. Das Recycling dieses Bauschutts erspart die Inanspruchnahme neuer Flächen für den Kiesabbau in einer Größenordnung von jährlich ca. 350 Fußballfeldern. Der Großteil des Bauschutts wird als Schüttung im Straßenbau verwertet, ein Verwertungsweg, der laut Studien des UBA zukünftig nicht mehr im heutigen Ausmaß zur Verfügung stehen wird. Betonbruch sollte deswegen auch anderweitig hochwertig recycelt werden. Dafür kommt besonders ein Einsatz als gütegesicherte rezyklierte Gesteinskörnung in Beton für den Hochbau infrage.
Grenzwerte für Luftschadstoffe dennoch häufig überschritten Stickstoffdioxid und Feinstaub beeinträchtigen nach wie vor die Luftqualität in Deutschland. Das belegen vorläufige Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes für das Jahr 2012. Beim Stickstoffdioxid blieb die Belastung gegenüber den Vorjahren unverändert hoch. Die mittleren Konzentrationen von Feinstaub - gemessen in PM10 - lagen im Jahr 2012 in Deutschland auf dem Niveau des Jahres 2008 und damit deutlich unter dem der vorangegangenen drei Jahre. Vor allem in Städten und Ballungsräumen werden in direkter Nähe zu Straßen die Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid noch zu häufig überschritten. UBA-Präsident Flasbarth: „Die neuen Zahlen zur Luftqualität in Deutschland zeigen, dass wir den Ausstoß von Schadstoffen in die Luft unbedingt weiter verringern müssen. Das gerade begonnene europäische Jahr der Luft 2013 wurde nicht zuletzt auch deshalb von der Europäischen Kommission ausgerufen, weil die menschliche Gesundheit und unsere Ökosysteme nach wie vor nicht ausreichend geschützt sind. Erfolgreiche Luftreinhaltung darf sich nicht länger auf Industrie und Verkehr beschränken. Nachdem in diesen Bereichen viele Minderungsmaßnahmen gegriffen haben oder zu greifen beginnen, tragen mittlerweile Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen wesentlich zur Luftbelastung bei. Auch die Intensivviehhaltung erhöht aufgrund der wachsenden Ammoniak-Freisetzung großräumig die Feinstaubwerte, was sich auch in den Ballungsräumen bemerkbar macht.“ Noch immer verringert die Feinstaubbelastung in Mitteleuropa die durchschnittliche Lebenserwartung um fast ein halbes Jahr. Obwohl sich die Luftbelastung in Deutschland seit 1990 deutlich verringert hat, bedarf es also weiterer Anstrengungen. Im Fokus stehen vor allem Feinstaub und Stickstoffoxide. Sie entstehen aus Autoabgasen aber auch bei Verbrennungsprozessen in Industrie und Haushalten, vor allem bei der Energie- und Wärmeerzeugung. Die zunehmende Zahl von Kaminöfen trägt mittlerweile nachweislich zur Feinstaubbelastung während der Wintermonate bei. Studien weisen auf einen Anstieg von bis zu fünf Überschreitungen der Tageswerte hin. Zudem wird mehrfach der EU-Zielwert von Benzo(a)pyren überschritten. Dieser liegt bei 1 Nanogramm pro Kubikmeter, ng/m 3 . Der Stoff - ein polyaromatischer Kohlenwasserstoff ( PAK ) - entsteht unter anderem bei der Verbrennung von Holz. Die Länder erfassen die Luftqualität derzeit bundesweit an 643 Messstationen. 52 Prozent der städtisch verkehrsnahen Stationen überschritten den erlaubten Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO 2 ) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, µg/m 3 . Dagegen wurde der PM 10 -Jahresmittelgrenzwert für Feinstaub, der ebenfalls bei 40 µg/m 3 liegt, im Jahr 2012 deutschlandweit eingehalten. Die Belastung der Luft mit Feinstaub war im letzten Jahr eine der niedrigsten seit Beginn der Messungen. Zu Überschreitungen des Tagesmittelwertes kam es vor allem wieder an verkehrsnahen Messstationen. Selbst unter den günstigen Witterungsverhältnissen im vergangenen Jahr lagen die Messwerte an nahezu 10 Prozent der verkehrsnahen Stationen aber über dem Feinstaub-Tagesgrenzwert. Dieser ist überschritten, wenn an mehr als 35 Tagen im Jahr mehr als 50 µg/m 3 Feinstaub festgestellt werden. „Die Entwicklung weg von der Fernwärme hin zu mehr dezentralen Kleinfeuerungsanlagen in Haushalt und Gewerbe darf nicht zu einer höheren Staubbelastung führen, als sie durch heutige Großkraftwerke erfolgt. Hier hat Deutschland mit verschärften Regeln für Kleinfeuerungsanlagen einen wichtigen Schritt getan“, so Flasbarth. Wie sich die Emissionen speziell bei holzbefeuerten Kleinfeuerungsanlagen verringern lassen, erklärt das Umweltbundesamt in seiner Broschüre „Heizen mit Holz“. Weiterer Handlungsbedarf besteht da, wo die Atemluft vieler Menschen mit Feinstaub und Stickstoffdioxid belastet ist: in den Städten und Ballungsräumen. Dort lassen sich die Verkehrsemissionen durch Umweltzonen reduzieren. Werden sie mit wenigen Ausnahmeregeln und konsequent mit Stufe 3 umgesetzt, die nur eine Einfahrt mit grüner Plakette erlaubt, wirken sie sich nachweislich positiv auf die Luftqualität aus. Da mittlerweile über 80 Prozent der Pkw und 50-60 Prozent der Nutzfahrzeuge eine grüne Plakette erhalten, bewirken Umweltzonen, die sich immer noch mit einer gelben Plakette zufrieden geben, keine wesentliche Verbesserung. Damit sich die Luft in Ballungsräumen weiter verbessern kann, ist es notwendig, die großräumigen Belastungen aus der Landwirtschaft zu verringern. Das UBA setzt hier sowohl auf eine Überarbeitung der Genehmigungsgrundlagen für Intensivhaltungen als auch auf die Umsetzung der guten landwirtschaftlichen Praxis, wozu unter anderem die schnelle Einarbeitung von Wirtschaftsdünger gehört.
Am 24. August 2016 legt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) einen Gesetzentwurf zur Begrenzung und Verminderung der Umweltauswirkungen von Intensivtierhaltungsanlagen vor. Im Bereich des Bauplanungsrechts sind landwirtschaftliche Tierhaltungsanlagen im Außenbereich nach geltender Rechtslage privilegiert. Sie erhalten in aller Regel eine Genehmigung, wenn der Betreiber über ausreichende Flächen verfügt, um das benötigte Futter selbst produzieren zu können (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 201 BauGB). Nicht vorausgesetzt wird dabei, dass das Futter auf diesen Flächen tatsächlich erzeugt wird. Daher ist die bestehende Privilegierung missbrauchsanfällig. Das BMUB hält es deshalb für notwendig, die bestehende Privilegierungsregelung zu verändern. Große Tierhaltungsanlagen sollen, auch wenn es sich um landwirtschaftliche Betriebe handelt, künftig grundsätzlich nur noch zugelassen werden, wenn die Gemeinde einen entsprechenden Bebauungsplan erlässt. Ausnahmen gäbe es dann nur noch für kleine Anlagen, bei denen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das ist nur bei Anlagen der Fall, die weder einer UVP noch einer UVP-Vorprüfung bedürfen.
Werte nur bei neun Messstellen auffällig – UBA rät dennoch zu Grenzwert und Überwachung Antibiotika werden in der Intensivtierhaltung in großem Umfang eingesetzt, vor allem bei Schweinen und Geflügel, aber auch bei Rindern. Einen Großteil der Stoffe scheiden die Tiere im Kot und Urin unverändert wieder aus. Kommt derart belastete Gülle auf die Felder, gelangen die Arzneimittel auch in die Umwelt. Wie diese in der Umwelt wirken, ist nicht abschließend geklärt. Aber wie groß ist die Gefahr, dass die Arzneimittel vom Acker in das Grundwasser gelangen? Eine neue Studie des Umweltbundesamtes gibt zunächst Entwarnung: Auch unter besonders ungünstigen Standortbedingungen gelangen die Medikamente nur selten ins oberflächennahe Grundwasser. Dennoch rät UBA-Vizepräsident Thomas Holzmann: „Aus Vorsorgegründen sollten wir den Grenzwert für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe von 0,1 Mikrogramm pro Liter (µg/l) im Grundwasser auch auf Tierarzneimittel übertragen. Bei Überschreitungen hätten die Länder so eine Rechtsgrundlage für adäquate Maßnahmen, um das Grundwasser zu schützen. Im Einzelfall denkbar ist etwa, mit der Gülleausbringung zu warten, ganz auf sie zu verzichten oder mit antibiotikafreiem Mineraldünger zu düngen.“ Für die Studie untersuchte das Umweltbundesamt in den Jahren 2012 und 2013 an 48 Messstellen in vier Bundesländern jeweils mindestens zweimal Grundwasserproben auf 23 Wirkstoffe. Bei 39 Messstellen wurden keinerlei Wirkstoffe gefunden. Bei sieben Messstellen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen fanden sich allerdings Sulfonamide. Die Werte waren mit maximal elf Nanogramm pro Liter (ng/l) allerdings sehr gering – zum Vergleich: Der Grenzwert für Pflanzenschutzmittel -Wirkstoffe im Grundwasser liegt zehnfach höher bei 0,1 Mikrogramm/Liter bzw. 100 ng/l. Lediglich bei zwei Messstellen wurde der Wirkstoff Sulfamethoxazol in Konzentrationen von mehr als 100 ng/l gefunden, lag also über dem Grenzwert für Pflanzenschutzmittel oder Biozide im Grundwasser. UBA -Vizepräsident Holzmann: „Wir haben in unserer Studie bewusst ein Worst-case- Szenario genommen und Messstellen ausgewählt, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Grundwasserkontamination durch Antibiotika besonders hoch war. Beruhigend ist, dass wir nur selten fündig wurden und die Belastung keineswegs flächendeckend stattfindet. Allerdings: Ein Eintrag ist möglich und kann dann auch deutlich ausgeprägt sein. Daher müssen wir die Situation genau beobachten. Denkbar wäre, über das bestehende Bund-Länder-Messnetz zumindest unter gefährdeten Böden regelmäßig Proben zu nehmen und zu analysieren. Die Länder könnten dann im Einzelfall einschreiten.“ Als Kriterien für eine hohe Gefährdung von Grundwasser könnte gelten, was das UBA in seiner Studie zugrundelegte: Das Hauptproblem für das Grundwasser in Deutschland ist die zu hohe Belastung mit Nitrat. Dieses kommt etwa mit zu viel stickstoffhaltigem Dünger auf die Felder oder stammt aus der Gülle der Mastställe und den Gärrückständen der Biogasanlagen. Was die Pflanzen nicht brauchen, wird in die organische Substanz des Bodens eingebaut oder endet als Nitrat im Grundwasser. „Rund 50 Prozent aller Grundwasser-Messstellen in Deutschland zeigen derzeit erhöhte Nitrat-Konzentrationen von über zehn Milligramm/Liter – 15 Prozent des Grundwassers hält gar die für Grundwasser geltende Qualitätsnorm von 50 Milligramm/Liter nicht ein. Aus dem Grundwasser gewonnenes Trinkwasser ist jedoch fast allerorten unbelastet – nur 0,08 Prozent der Trinkwasseruntersuchungen liegen in Deutschland über dem Grenzwert von 50 Milligramm/Liter. Es kann problemlos getrunken werden“, so UBA-Vizepräsident Holzmann. Allerdings müssen die Wasserversorger dafür mittlerweile einigen Aufwand betreiben: Manche verdünnen zu stark belastetes Grundwasser schlicht mit unbelastetem Wasser. Immer mehr Versorger sehen die Notwendigkeit, das Nitrat technisch aus dem Rohwasser zu entfernen, weil nicht überall genügend unbelastetes Grundwasser vorhanden ist. Das ist teuer – und erhöht letztlich die Wasserrechnung der Verbraucher. Nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurden 2012 in Deutschland rund 1.619 Tonnen Antibiotika an Tierärzte abgegeben, das entspricht etwa dem Zwei- bis Dreifachen des Antibiotikaeinsatzes in der Humanmedizin (630 Tonnen). Die antibiotischen Wirkstoffe werden nur zu einem geringen Anteil im Organismus abgebaut, so dass je nach Wirkstoff etwa 60 bis 80 Prozent der verabreichten Menge unverändert mit dem Kot und Urin der Tiere ausgeschieden wird. Mit der Gülle gelangen sie dann auf die Böden und können in sehr ungünstigen Einzelfällen ins Grundwasser ausgewaschen werden. Bisher gibt es weder einen Grenzwert für solche Stoffe in der deutschen Grundwasserverordnung noch in der Trinkwasserverordnung. Das UBA ist seit 1998 im Rahmen der Zulassung von Tierarzneimittel für die Bewertung möglicher Umweltrisiken verantwortlich. Werden bei der Bewertung Umweltrisiken erkannt, so können für die Zulassung Auflagen zum Schutz der Umwelt erteilt werden. Die Anforderungen an die Umweltrisikobewertung von Arzneimitteln sind seit 2005 (Tierarzneimittel) bzw. 2006 (Humanarzneimittel) in Leitfäden der Europäischen Arzneimittelagentur festgelegt. Für sogenannte „Altarzneimittel“, die bereits vor in Kraft treten der Leitfäden zugelassen waren, muss jedoch keine nachträgliche Umweltprüfung durchgeführt werden. Ein Großteil der eingesetzten Tierarzneimittel gehört zu diesen Altarzneimitteln. Für viele sind die Auswirkungen auf die Umwelt bisher nahezu unbekannt. Das Forschungsprojekt „Antibiotika und Antiparasitika im Grundwasser unter Standorten mit hoher Viehbesatzdichte“ wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführt und mit Mitteln des Bundesumweltministeriums gefördert. Das Projekt wurde unter Federführung des hydrogeologischen Planungsbüros HYDOR Consult GmbH (Berlin) in Kooperation mit dem Forschungszentrum Jülich GmbH und der INFU TU Dortmund von 2011 bis 2013 bearbeitet. Der Forschungsbericht und kann unter „ Antibiotika und Antiparasitika im Grundwasser unter Standorten mit hoher Viehbesatzdichte “ heruntergeladen und unter der Kennnummer 001897 aus der Bibliothek des Umweltbundesamtes ausgeliehen werden.
Am 25. Januar 2016 stellte das Land Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit der Christian-Albrechts-Universität in Kiel den ersten Nährstoffbericht für Schleswig-Holstein vor. Aus diesem ergibt sich, dass in Schleswig-Holstein die Nährstoffüberschüsse viel höher sind als bislang bekannt und Grundwasser und Oberflächengewässer belasten. Dem Nährstoffbericht zufolge, darf nach der geltenden Düngeverordnung der Stickstoffsaldo auf den Flächen 60 Kilogramm N pro Hektar und Jahr (berechnet im 3-jährigen Mittel) nicht übersteigen, tatsächlich liegt der Durchschnitt aber bei 80 kg. Rechnet man noch die Ammoniakemissionen hinzu, liegt der Durchschnitt bei 118 kg je Hektar und Jahr. Besonders problematisch sei der zusätzliche Nährstoffanfall aus Gärresten pflanzlicher Herkunft bei Biogasanlagen, heißt es im Nährstoffbericht. Eine andere Ursache sei die Zunahme beim Milchvieh: 2009 gab es 365.000 Milchkühe in Schleswig-Holstein, die meisten in Intensivhaltung, 2013 waren es bereits 400.000 Tiere.
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