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Ressortforschungsplan 2024, Innovative/nachhaltige Techniken: Festlegung von besten verfügbaren Techniken in Europa: Teilvorhaben 2: Festlegung von besten verfügbaren Techniken in Europa bei der Tierhaltung

Gemäß Artikel 13 der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) findet ein EU-weiter Informationsaustausch (Sevilla-Prozess) über die 'Besten verfügbaren Techniken' (BVT) statt. Die daraus resultierenden BVT-Schlussfolgerungen enthalten ambitionierte und verbindliche Anforderungen für die Genehmigung und den Betrieb von Industrieanlagen. Teil der BVT-Schlussfolgerungen sind Umweltleistungswerte zum Wasser- und Energieverbrauch sowie Abfallaufkommen und materiellem Ressourcenverbrauch. Das Umweltbundesamt entwickelt und vertritt die deutsche Position. Dieses Teilvorhaben soll die Revision der Anforderungen an Intensivtierhaltungsanlagen (kurz: IRPP) fachlich und organisatorisch begleiten sowie die Umsetzung der neuen IE-RL vorbereiten. Mit der neuen IE-RL wird es Anpassungen der Genehmigungsprozesse und der Betriebsvorschriften im neuen Geltungsbereich für Rinder, Schweine und Geflügel (engl. Uniform Conditions for Operating Rules in Livestock Rearing, kurz UCOL) geben.

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