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Found 144 results.

Kompensationsfläche Landkreis Lüchow-Dannenberg

Geltungsbereich der Kompensationsflächen, der städtebauliche Verträge und der K-Flächen der Ergänzungssatzung. Digitalisiergrundlage sind die Bebauungspläne, die auf Grundlage der ALK bzw ALKIS digitalisiert wurden

Improving the Livelihood of the Rural Population through the Production of Bushmeat in Ghana

Das Projekt "Improving the Livelihood of the Rural Population through the Production of Bushmeat in Ghana" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH / Stiftung Walderhaltung in Afrika. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hamburg, Arbeitsbereich für Weltforstwirtschaft und Institut für Weltforstwirtschaft des Friedrich-Löffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit.Background: Ghanas transition forests, neighbouring savannahs and timber plantations in the Ashanti region face a constant degradation due to the increased occurrence of fires. In most cases the fires are deliberately set by rural people for hunting purposes. Main target is a cane rat, here called grasscutter (Thryonomys swinderianus), whose bushmeat is highly esteemed throughout the country. The animal is a wild herbivorous rodent of subhumid areas in Africa south of the Sahara. The grasscutter meat is an important source of animal protein. Existing high-value timber plantations (mainly Teak, Tectona grandis) are affected by fires for hunting purposes. Thus resulting in growth reduction, loss of biomass or even complete destruction of the forest stands. It became obvious that solutions had to be sought for the reduction of the fire risk. Objectives: Since 2004 the Institute for World Forestry of the Federal Research Centre for Forestry and Forest Products, Hamburg, Germany is cooperating with a Ghanaian timber plantation company (DuPaul Wood Treatment Ltd.) the German Foundation for Forest Conservation in Africa (Stiftung Walderhaltung in Afrika) and the Center for International Migration with the purpose to improve the livelihood of the rural population in the surroundings of the forest plantation sites and simultaneously to safeguard and improve the timber plantations. The introduction of grasscutter rearing systems to local farmers accompanied by permanent agricultural and agroforestry practices appeared to be a promising approach for the prevention of fires in the susceptible areas. Additionally a functioning grasscutter breeding system could contribute to the improvement of food security, development of income sources and the alleviation of poverty. The following measures are implemented: - Identification of farmers interested in grasscutter captive breeding, - Implementation of training courses for farmers on grasscutter rearing, - Delivery of breeding animals, - Supervision of rearing conditions by project staff, - Development of a local extension service for monitoring activities, - Evaluation of structures for grasscutter meat marketing. Results: After identification of key persons for animal rearing training courses were successfully passed and animals were delivered subsequently. Further investigations will evaluate the effects of the grasscutter rearing in the project region. This will be assessed through the - Acceptance of grasscutter rearing by farmers, - Success of the animal caging, - Reproduction rate, - Meat quality, - Marketing success of meat, - Reduction of fire in the vicinity of the timber plantations, - Improvement of peoples livelihood.

Forschergruppe (FOR) 1740: Ein neuer Ansatz für verbesserte Abschätzungen des atlantischen Frischwasserhaushalts und von Frischwassertransporten als Teil des globalen Wasserkreislaufs, The Atmospheric Side of the Freshwater Budget

Das Projekt "Forschergruppe (FOR) 1740: Ein neuer Ansatz für verbesserte Abschätzungen des atlantischen Frischwasserhaushalts und von Frischwassertransporten als Teil des globalen Wasserkreislaufs, The Atmospheric Side of the Freshwater Budget" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hamburg, Fachbereich Erdsystemwissenschaften, Meteorologisches Institut.The focus of this project is to analyse the observed surface freshwater fluxes through improved estimates of evaporation and precipitation and their individual error characteristics in the HOAPS climatology and its ground validation in climate-related hotspots of the Atlantic Ocean. To enable that in a consistent manner we propose to establish an error characterization of the HOAPS evaporation data by triple collocations with ship and buoy measurements and between individual satellites and to improve the error characterization of the HOAPS precipitation by analysing available shipboard disdrometer data using point to area statistics. After these improvements, an analysis of the spatio-temporal variability of the surface fresh water balance E-P over the Atlantic Ocean is planned, especially with respect to the Hadley circulation and the hotspot regions of interest to related WPs. Also the atmospheric water transport shall be analysed in order to find the source or target region of local fresh water imbalances. And finally, a consistent inter-comparison of the upcoming global ocean surface salinity fields from SMOS with freshwater fluxes from the HOAPS climatology is proposed.

Naturparke und Biosphärenreservate als regionale Kommunikationsplattformen für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung

Das Projekt "Naturparke und Biosphärenreservate als regionale Kommunikationsplattformen für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Ländliche Strukturforschung e.V. an der Goethe-Universität Frankfurt am Main.Im Projektvorhaben soll die Eignung von Naturparken und Biosphärenreservaten als Kommunikationsplattform zwischen regionalen Akteur:innen des Naturschutzes und der Forstwirtschaft getestet und neue Kommunikationsstrategien sowie Verfahren des Interessenausgleichs erprobt werden. Dabei sollen in moderierten Beteiligungsprozessen kompromissfähige Lösungen für die nachhaltige Waldbewirtschaftung in Regionen entwickelt werden. Ziel ist es Ansätze zu finden, wie man die ökologische, ökonomische und soziale Dimension stärker verknüpfen kann. Das Vorhaben verfolgt einen transdisziplinären Ansatz. Der Eignungstest erfolgt in vier Reallaboren (2 Naturparke und 2 Biosphärenreservate) in der deutschen Mittelgebirgslandschaft. Den Reallaboren werden überregionale Ergebnisse zu den Interessen und Anforderungen der Forstwirtschaft bzw. des Naturschutzes an einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung sowie zu Anlässen von Konfliktsituationen verfügbar gemacht. Diese basieren auf einer Literaturrecherche und deutschlandweiten Online-Befragung von Naturparken und Biosphärenreservaten. Es soll ein Austausch zwischen den teilnehmenden Regionen (Reallaboren) und ein Transfer in andere Regionen ermöglicht werden. Ausgehend von einer Status-Quo-Erhebung in den Reallaboren werden die zu bearbeitenden Konfliktsituationen sowie geeignete Verfahren des Interessenausgleichs identifiziert und ausgewählt. Schließlich werden für diese in regional angepassten Beteiligungsprozessen konsensfähige Lösungsansätze entwickelt. Die Erfahrungen bei der Umsetzung der erprobten Verfahren des Interessenausgleichs sollen für andere Naturparke und Biosphärenreservate in einem Leitfaden aufbereitet werden. Zudem lassen sich für forstwirtschaftliche und naturschutzfachliche Akteur:inne in Verwaltungen, Politik, Verbänden und anderen Institutionen mögliche regionale Beispiele des Interessenausgleichs herausarbeiten, welche Ansätze für die weitere sachverhaltsbezogene Kommunikation bieten können.

Buergerbeteiligungsverfahren in der Lokalen Agenda 21

Das Projekt "Buergerbeteiligungsverfahren in der Lokalen Agenda 21" wird/wurde ausgeführt durch: Universität der Bundeswehr Hamburg, Fachbereich Wirtschafts- und Organisationswissenschaften, Institut für Politikwissenschaft, Professur für Politikwissenschaft, insbesondere Politische Theorie.Entwicklung und Einsatz des 'Mehrstufigen Dialogischen Verfahrens' (MDV) von Buergerbeteiligung auf kommunaler und regionaler Ebene im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung (Agenda 21). Vorgehensweise: Konzeptualisierung und Anwendung neuer Buergerbeteiligungsverfahren auf kommunaler Ebene zur Konfliktregelung im Rahmen sozialer und oekologischer Nachhaltigkeit (sustainable development).

Nachhaltige Richtplanung

Das Projekt "Nachhaltige Richtplanung" wird/wurde gefördert durch: Bundesamt für Raumplanung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Eidgenössische Technische Hochschule Zürich, Institut für Orts-, Regional- und Landesplanung.Der Raumplanung kommt dank ihren Instrumenten der Nutzungsabstimmung und des Interessenausgleichs eine wichtige Aufgabe im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung zu. Es gibt bereits wissenschaftliche Arbeiten zu den zusammenhaengen zwischen Raumordnung und nachhaltiger Entwicklung. In der Praxis ist jedoch die Konkretisierung der Anliegen der nachhaltigen Entwicklung an die Raumplanung schwierig. Im Rahmen des Forschungsprojektes soll im Sinne einer Hilfestellung eine praxistaugliche, konkrete Grundlage fuer die Richtplanstufe erarbeitet werden. Diese soll dazu dienen, dass: a) der Bund (und auch die Kantone) die Richtplaene mit Hilfe von Kriterien/Indikatoren im Sinne einer 'Nachhaltigkeitspruefung' beurteilen koennen, b) die Kantone anhand von Kriterien/Indikatoren in ihren Richtplaenen Akzente in Richtung einer nachhaltigeren Entwicklung setzen koennen.

Projekte in Planung

Ob für den Wirtschaftsverkehr, den privaten oder öffentlichen Personenverkehr oder für den Fahrradfahrer: das Straßennetz bildet die Lebensadern einer Metropole. Es sichert die Mobilität der Bewohner und ermöglicht eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist für die Planungsvorgaben für Straßenbauprojekte im Hauptverkehrsstraßennetz Berlins verantwortlich. Die Planungen im Straßennetz reichen von kleinen verkehrstechnischen Maßnahmen wie der nachträgliche Einbau einer Mittelinsel (als Querungshilfe für Fußgänger) über den grundhaften Umbau einer Straße einschließlich Seitenbereichen, Fahrbahn mit Mittelstreifen bis zu Großprojekten wie der Bau neuer Brücken. Bei allen Straßenbauprojekten steht eine nachhaltige, umweltschonende und wirtschaftliche Planung im Vordergrund. Um eine möglichst effiziente Vorgehensweise zu gewährleisten, durchläuft jedes Straßenbauprojekt einen vorgegebenen Planungsablauf. Es ist notwendig, möglichst viele unterschiedliche Interessenslagen zu berücksichtigen. Jedes größere Straßenbauprojekt basiert auf dem Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) und dem Berliner Flächennutzungsplan (FNP) . Feststellung des Bedarfs Es gibt unterschiedliche Auslöser für Straßenbauprojekte: Analyse der aktuellen Verkehrssituation: Mängel im Straßenzustand, unzureichende Verkehrssicherheit etc. Verkehrspolitische Zielvorgaben: Straßenausbau für Wirtschaftsverkehr, für eine Spreequerung ohne große Umwege Maßnahmen für Umwelt- und Lärmschutz: Bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdrosselung etc. Langfristige Ziele des StEP MoVe und des FNP: Erweiterung von Stadtteilen, Entwicklung von Gewerbegebieten etc. Bewertung der Machbarkeit Wenige Straßenbauprojekte stoßen auf ungeteilte Zustimmung in der Bevölkerung. Sie müssen im Zuge der Planung daher auf eine Vielzahl von unterschiedlichen Belangen und Interessen geprüft werden. Verkehrssicherheit und Umweltschutz sind ebenso wichtige Kriterien wie Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Jedes Projekt wird auf seine Machbarkeit und mögliche Alternativen geprüft. Erst dann wird über die Fortsetzung des Projekts entschieden. Regelmäßig wird ein fairer Interessenausgleich gesucht. Planverfahren Je nach Straßenbauprojekt können unterschiedliche Planverfahren zur Anwendung kommen. Ausschlaggebend dafür sind Art und Umfang des Projekts. Ein wichtiger Aspekt zur Beurteilung ist, ob durch das Straßenprojekt Anlieger betroffen werden. Bei einem Neubau von Straßen oder bei einer deutlichen Veränderung der Leistungsfähigkeit der Straße (z.B. Ausbau von 2 × 1 auf 2 × 2 Fahrstreifen) ist in der Regel ein Planfeststellungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben. Weitere Informationen zur Planfeststellung Bild: SenMVKU / Kartengrundlagen: Geoportal Berlin Verlängerung der Paulsternstraße / Otternbuchtstraße Im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete im Berliner Westen wird die Verlängerung der Paulsternstraße / Otternbuchtstraße im Rahmen einer Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung geprüft. Weitere Informationen Bild: GRUPPE PLANWERK Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung Breitenbachplatz Am 06.06.2019 hat das Abgeordnetenhaus beschlossen, untersuchen zu lassen, wie der Bereich um den Breitenbachplatz städtebaulich-verkehrlich neugeordnet und aufgewertet werden kann, um den Stadtraum für die Menschen wieder attraktiver und lebenswerter zu machen. Weitere Informationen Bild: Genow Verkehrskonzept Mahlsdorf Die Veränderung für die Verkehrsführung betrifft den Bereich zwischen Bahnhof und Rahnsdorfer Straße, reicht also weit in den Ortsteil Mahlsdorf Süd hinein. Weitere Informationen Bild: Land Berlin Verkehrslösung Heinersdorf Der verkehrsreiche Ortskern von Heinersdorf im Bezirk Pankow hat seine dörfliche Prägung fast völlig verloren. Eine Umfahrung des Dorfkerns hilft und gibt dem Ortskern in Teilen seinen ursprünglichen Charakter wieder. Weitere Informationen Verkehrs- und Stadtentwicklung im Pankower Osten

DAZWISCHEN - Erfolgreiche Vorstellung des Rauminformationssystems für das Rheinische Revier

Das Forschungsprojekt DAZWISCHEN - Zukunftsorientierter Strukturwandel im Rheinischen Revier hat am Montag, den 18.11.2024 erfolgreich das multihierarchische Rauminformationssystem (RIS) in der Zukunftsagentur Rheinisches Revier vorgestellt. Das Rauminformationssystem bündelt und veranschaulicht die Ergebnisse und Erkenntnisse der Analysen des Forschungsprojektes thematisch und kartografisch. Prof. Greiving von der TU Dortmund stellte die Inhalte und Hintergründe des Projektes vor. Er betonte, dass die Analysen und Szenariokorridore, die auf regionaler und teilregionaler Ebene bearbeitet wurden, als gemeinsame Evidenzgrundlage einen Beitrag für die gemeinsame Entwicklung der gesamten Region bilden können. Frau Prof. Reicher von der RWTH Aachen fügte dem bei, dass die Sichtbarkeit und Lesbarkeit solcher Daten und Informationen von großer Bedeutung für die gesamte Region seien. Das Rauminformationssystem bietet momentan Karten und Daten für die thematischen Handlungsfelder Siedlung, Klima, Freiraum, Mobilität und Daseinsvorsorge. Dabei sind Inhalte sowohl für die gesamte Region als auch die Teilregionen Kreis Euskirchen und Stadt Düren erarbeitet worden. Das System bietet Nutzenden, neben der kartografischen Darstellung, die Möglichkeit die Daten zu filtern, als Tabellen oder „geopackages“ zu Downloaden, sowie die Einbettung der Karten über die WMS-Funktion. In seiner Rede unterzeichnete Herr Dr. Strauss vom Projektträger Jülich die Bedeutung des Systems für eine bessere Entscheidungsgrundlage und den Interessenausgleich in der Region. Herr Bongartz von der Zukunftsagentur Rheinisches Revier hob die zentrale Rolle digitaler Technologien hervor und begrüßte die Weiterentwicklung des RIS als Schlüssel zur regionalen Zusammenarbeit. Die Praxispartner aus der Stadt Düren und dem Kreis Euskirchen konnten während der Veranstaltung bestätigen, wie das RIS bei der Realisierung örtlicher Strategien und Vorhaben bereits mehrfach gedient hat. Das System wird nun von der Zukunftsagentur Rheinisches Revier in einen Dauerbetrieb übernommen, um auch nach der Förderphase des Projektes der Region als Informations- und Wissensgrundlage für das Rheinische Revier zu dienen. Das Projekt DAZWISCHEN - Zukunftsorientierter Strukturwandel im Rheinischen Revier wird seit Februar 2020 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. Die Projektleitung wird von der TU Dortmund geleitet und in Kooperation mit den Partnern aus Wissenschaft und Praxis aus der RWTH Aachen, der Stadt Düren, dem Kreis Euskirchen, dem infas Institut und der Zukunftsagentur Rheinisches Revier bearbeitet. Das Rauminformationssystem kann man auf dieser Website abrufen . Bild: Karte des Rheinischen Reviers aus dem Forschungsprojekt DAZWISCHEN - Zukunftsorientierter Strukturwandel im Rheinischen Revier, A. Klozoris

Anhörungsverfahren

Im Land Berlin wird das Anhörungsverfahren nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i. V. m. § 1 Abs. 1 VwVfG Berlin durchgeführt. Der Vorhabenträger reicht die Planfeststellungsunterlagen (den Plan) für: Straßenbauvorhaben bei der Anhörungsbehörde (Senatsverwaltung für Stadt­ent­wicklung, Bauen und Wohnen – VI GR B), für Bahnbauvorhaben nicht bundeseigener Eisenbahnen, Straßen-/U- und Seilbahnen bei der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – IV E 1) sowie für bundeseigenen Eisenbahnen bei der Planfeststellungsbehörde des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) ein und beantragt die Durchführung des Anhörungsverfahrens. Der eingereichte Plan besteht aus Zeichnungen, Erläuterungen, Gutachten und sonstigen Unterlagen, die das Vorhaben so umfangreich beschreiben, dass sich jeder darüber unterrichten kann, ob und inwieweit er durch das geplante Bauvorhaben in seinen Belangen berührt wird. Dies gilt insbesondere für die Betroffenheit des Eigentums, Belastungen durch Lärm und Luftschadstoffe sowie zu erwartende Umweltauswirkungen in Natur und Landschaft. Die Anhörungsbehörde überprüft alle Unterlagen auf ihre Vollständigkeit und Auslegungsfähigkeit und wirkt, falls notwendig, auf eine Ergänzung oder Berichtigung hin. Sie veranlasst dann innerhalb eines Monats nach Zugang der vollständigen Planunterlagen die Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen. Die Anhörungsbehörde übersendet den zu beteiligenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) die Planfeststellungsunterlagen mit der Bitte um Stellungnahme. Die Beteiligung einer Behörde ist erforderlich, wenn durch das geplante Bauvorhaben ihr öffentlich-rechtlicher Aufgabenbereich betroffen ist. Die Behörden haben ihre Stellungnahme innerhalb einer von der Anhörungsbehörde festzulegenden Frist, die drei Monate nicht überschreiten darf, abzugeben. Sie haben sich im Rahmen der Abgabe ihrer Stellungnahme auf ihren Aufgabenbereich zu beschränken. Die Planunterlagen sind – nach Möglichkeit nahe des geplanten Vorhabens – für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Auf die Auslegung des Planes ist vor Beginn durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen. Ortsüblich für das Land Berlin ist die Veröffentlichung 1) im “Amtsblatt für Berlin” und 2) in den drei Berliner Tageszeitungen “Berliner Zeitung”, “Der Tagesspiegel” und “Berliner Morgenpost” und zur Information 3) zusätzlich (gem. § 27a VwVfG) auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz. Betroffene, die nicht in Berlin wohnen, deren Name und Aufenthalt bekannt sind oder sich innerhalb angemessener Frist ermitteln lassen, werden gesondert schriftlich über die Auslegung informiert. Über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus werden bspw. für Straßenbauvorhaben die anerkannten Naturschutzvereinigungen in Berlin gesondert von der Auslegung benachrichtigt. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bei nicht UVP-pflichtigen Vorhaben bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist oder bei UVP-pflichtigen Vorhaben bis 1 Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist Einwendungen gegen den Plan erheben. Zur Wahrung der Frist ist der Tag des Eingangs der Einwendung bei der Anhörungsbehörde maßgeblich (Post -ggf. vorab per Fax- oder persönlich, nicht per E-Mail). Nach Ablauf dieser Äußerungsfrist sind nach § 21 Absatz 4 UVPG für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen (präkludiert). Einwendungen und Stellungnahmen von Vereinigungen sind ebenfalls ausgeschlossen. Diese Äußerungsfrist gilt nur für dieses Verwaltungsverfahren und auch für solche Einwendungen, die sich nach § 21 Absatz 5 UVPG nicht auf die Umweltauswirkungen beziehen Nach Ablauf der Einwendungsfrist übergibt die Anhörungsbehörde die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen zur Erwiderung an den Vorhabenträger. Er prüft, ob und inwieweit die erhobenen Einwendungen durch Zusagen bzw. Planänderungen ausgeräumt werden können. Hieran schließt sich in der Regel der Erörterungstermin an, in welchem offen gebliebene Punkte geklärt werden sollen. Bei bestimmten Vorhaben kann die Anhörungsbehörde auf einen Erörterungstermin verzichten (z.B. AEG, PBefG, FStrG, LSeilbG). Die Anhörungsbehörde lädt den Vorhabenträger, die privaten Einwender, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die anerkannten Naturschutzvereinigungen zum Erörterungstermin ein (schriftlich oder bei mehr als 50 Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung). Der Erörterungstermin ist eine nicht öffentliche Veranstaltung. Je nach Größe des Vorhabens und dem Grad der Betroffenheit kann er sich über mehrere Tage erstrecken, bis alle offen gebliebenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert wurden. Im Erörterungstermin werden unter der Leitung der Anhörungsbehörde (Verhandlungsleitung) die vorgebrachten Stellungnahmen und Einwendungen mit dem Ziel erörtert, das Einvernehmen zwischen dem Vorhabenträger und den Betroffenen herzustellen. Der Verhandlungsleitung kommt bei der Erörterung insbesondere eine vermittelnde, der Sachaufklärung dienende Funktion zu. Sie leitet die Verhandlung neutral und ergebnisoffen und wirkt auf einen Interessenausgleich hin. Im Ergebnis der Erörterung ist festzuhalten, ob die vorgebrachten Einwendungen weiterhin aufrechterhalten werden oder ob sie sich durch die Erwiderung des Vorhabenträgers oder auf andere Weise erledigt haben. Vom Erörterungstermin wird ein Protokoll erstellt. Möglicherweise ergeben sich nun Planänderungen. Sollten dadurch Belange weiterer Betroffener oder der Aufgabenbereich einer bisher nicht beteiligten Behörde oder eines TÖB erstmals oder stärker als bisher berührt werden, so gibt die Anhörungsbehörde den von einer Planänderung Betroffenen Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen eine Stellungnahme bzw. Einwendung abzugeben (§ 73 Abs. 8 VwVfG). Handelt es sich um eine Änderung, die die Grundzüge der Planung berührt, ist eine Neuauslegung erforderlich. Die Anhörungsbehörde gibt zum Abschluss des Anhörungsverfahrens eine Stellungnahme ab. Sie leitet diese der Planfeststellungsbehörde zu (§ 73 Abs. 9 VwVfG). Die Stellungnahme beinhaltet den Bericht über den Verlauf und die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens und gibt Empfehlungen zum Umgang mit den nicht erledigten Einwendungen. Mit der Stellungnahme werden der Plan, die vom Vorhabenträger beabsichtigten Planänderungen, die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Einwendungen der Betroffenen sowie die dazu vorliegenden Erwiderungen des Vorhabenträgers, das Protokoll über den Erörterungstermin, eventuell zusätzlich erarbeitetes Abwägungsmaterial und die zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 24 UVPG (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) übergeben. Eisenbahn-Bundesamt VwVfG: Planfeststellungsverfahren

Umsetzung des Programms "Fluss, Natur, Leben" Erklärfilm: Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt: Fluss, Natur, Leben – Aufgabe für Generationen Erklärfilm: Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt: Fluss, Natur, Leben – Deichrückverlegungen und Flutpolder

Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU), ehemals das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE), hat in 2016 das Landesprogramm „Mehr Raum für unsere Flüsse: Mögliche Standorte zum Wasserrückhalt in der Fläche" ins Leben gerufen und in 2020 aktualisiert. In 2022 wurde das Projekt in „Fluss, Natur, Leben - Aufgabe für Generationen“ umbenannt. Bestandteil des aktuellen Programms sind 34 Maßnahmen für Deichrückverlegungen und Flutpolder an den Gewässern Elbe, Saale, Mulde, Havel, Weiße und Schwarze Elster. Hier finden Sie weitere Informationen zum Programm "Fluss, Natur, Leben" . Die Umsetzung ist eine Generationenaufgabe und wird mindestens zwei Jahrzehnte in Anspruch nehmen und schätzungsweise mehr als eine halbe Milliarde Euro aus nationalen und europäischen Fonds benötigen. Unter Federführung des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt und unter Beteiligung vom Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V., dem Bauernbund Sachsen-Anhalt e.V., dem Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt, dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH und dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt wurde eine „ Muster – Kompensationsvereinbarung ( hier klicken für mehr Informationen) und eine „ Gemeinsame Erklärung zum Interessenausgleich für die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und anderweitig genutzten Grundstücken als Retentionsraum für den Hochwasserschutz “ ( hier klicken für mehr Informationen) erarbeitet. Am 11.01.2024 wurde die „Gemeinsame Erklärung zum Interessenausgleich für die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und anderweitig genutzten Grundstücken als Retentionsraum für den Hochwasserschutz“, welche die „Muster-Kompensationsvereinbarung für den Einsatz gesteuerter Flutpolder“ beinhaltet, durch den Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Prof. Dr. Willingmann sowie durch die Präsidenten des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt e.V. Olaf Feuerborn und des Bauernbund Sachsen-Anhalt e. V. Martin Dippe unterzeichnet. Der LHW ist zuständig für die Umsetzung des Landesprogramms „Fluss, Natur, Leben“ und informiert auf dieser Seite über die in Bearbeitung befindlichen Einzelmaßnahmen. Informationen zu den Maßnahmen in Umsetzung, finden Sie in der Menüleiste. In den zwei untenstehenden Erklärvideos erfahren Sie mehr zum Thema Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt.

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