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s/intergrierter umweltschutz/Integrierter Umweltschutz/gi

Wirtschaft und Umwelt

<p>Die derzeitige Wirtschaftsweise untergräbt unseren Wohlstand, weil sie die Lebensgrundlagen zerstört. Daher ist der Übergang zu einem wirtschaftlichen Handeln erforderlich, das in Einklang mit Natur und Umwelt steht, einer Green Economy.</p><p>Green Economy</p><p>Die aktuelle Wirtschaftsweise zerstört die natürlichen Lebensgrundlagen und untergräbt dadurch den Wohlstand heutiger und kommender Generationen. Die noch immer jährlich steigenden Treibhausgasemissionen und der daraus resultierende ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a>⁠, sowie der andauernde Verlust an Artenvielfalt, der Ressourcenverbrauch und die Umweltverschmutzung sind Beispiele für diese Entwicklung. Bereits im Jahr 2006 zeigte der sogenannte „Stern Report“ auf, dass sich allein die durch den ⁠Klimawandel⁠ entstehenden Kosten auf jährlich bis zu 20 % des globalen Bruttoinlandproduktes belaufen könnten. Nach Erscheinen des „Stern Reviews“ im Jahr 2021, bekräftigte der Ökonom Nicholas Stern erneut, dass die Kosten des Nichthandelns die Kosten des Klimaschutzes um ein Vielfaches übersteigen (siehe "<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt-wirtschaft/gesellschaftliche-kosten-von-umweltbelastungen">Gesellschaftliche Kosten von Umweltbelastungen</a>"). Ein „Weiter so“, bei dem Industrieländer ihre ressourcenintensive Wirtschaftsweise beibehalten und Entwicklungs- und Schwellenländer diese Wirtschaftsweise übernehmen, stellt keinen gangbaren Weg dar. Daher ist der Übergang zu einer Green Economy erforderlich, die sich innerhalb der ökologischen Leitplanken bewegt und das Naturkapital erhält.<br><br>Die Green Economy verbindet Ökologie und Ökonomie miteinander und zielt auf die Steigerung des gesellschaftlichen Wohlstandes. Ziel ist eine Wirtschaftsweise, die im Einklang mit Natur und Umwelt steht. Der Übergang zu einer Green Economy erfordert eine umfassende ökologische Modernisierung der gesamten Wirtschaft. Insbesondere Ressourcenverbrauch, Emissionsreduktion, Produktgestaltung sowie Umstellung von Wertschöpfungsketten müssen geändert werden. Die Förderung von Umweltinnovationen hat dabei eine zentrale Bedeutung.</p><p>Umwelt- und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠ und wirtschaftliche Entwicklung sind keine Gegensätze, sondern bedingen einander. Die Steigerung der Energie- und Materialeffizienz ist ein entscheidender Faktor für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Wirtschaft. Durch den Anstieg der Weltbevölkerung und die wirtschaftlichen Aufholprozesse in Entwicklungs- und Schwellenländern wird die Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen weiterwachsen. Diese Nachfrage lässt sich bei begrenzten natürlichen Ressourcen auf Dauer nur befriedigen, wenn es gelingt „mehr“ mit „weniger“ herzustellen. Das heißt, Wirtschaftswachstum und die Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen zu entkoppeln. Daher wächst der Druck, Umwelt- und Effizienztechniken einzusetzen und fortzuentwickeln.<br><br>Besonders deutlich zeigen sich die wirtschaftlichen Chancen des Klima- und Umweltschutzes am Beispiel der GreenTech Leitmärkte. GreenTech Leitmärkte sind Bereiche der Wirtschaft, die in besonderem Maße zu Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz beitragen. Es gibt sieben Leitmärkte, davon tragen vier besonders zum wirtschaftlichen Wachstum und Beschäftigung bei: Energieeffizienz, erneuerbare Energien, nachhaltige Mobilität, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Potenzialabschätzungen zufolge wird sich die globale Bruttowertschöpfung der GreenTech-Branche von 1,02 Billionen Euro im Jahr 2022 auf 4,1 Billionen Euro im Jahr 2045 erhöhen. Deutschland gehört heute – auch wegen seiner ambitionierten Umwelt- und Klimapolitik - zu den weltweit führenden Anbietern von GreenTech Produkten und Dienstleistungen.<br><br>Die globale Konkurrenz für GreenTech verstärkt sich zunehmend. Deutschland gehörte im Zeitraum 2010 bis 2023 nach den USA und Japan zu den innovativsten Ländern weltweit gemessen an Patentanmeldungen. Jedoch holte im gleichen Zeitraum China rasch auf und könnte bereits bald Deutschland überholen. Deutschland wird seine führende Rolle für GreenTech nur behalten können, wenn es weiterhin eine Vorreiterrolle im Umwelt- und Klimaschutz einnimmt und Innovationen systematisch fördert.</p><p>Die Zahl der Beschäftigten, die im Bereich Umwelt-, Ressourcen- und Klimaschutz arbeiten, steigt stetig an. Im Jahr 2023 arbeiteten ca. 3,4 Millionen Erwerbstätige in diesen Tätigkeitsfeldern⁠. Arbeitsplätze entstehen beispielsweise in den Bereichen der energetischen Gebäudesanierung, den Erneuerbaren Energien, und der Kreislaufwirtschaft. In immer mehr Tätigkeitsfeldern sind Klimaschutz und Ressourcenschonung relevante wirtschaftliche Größen, die zu Innovationen und Arbeitsplätzen führen. Dies bedeutet es gibt klassische Umweltschutzberufen (z.B. in Klärwerken). Darüber hinaus wächst die Anzahl an Erwerbstätigen, die sich in ihren Berufen auch um Umwelt, Klima und Ressourcen bemühen (z.B. in der nachhaltigen Mobilität).</p><p>Umweltbelastungen verursachen hohe gesellschaftliche Kosten, zum Beispiel durch umweltbedingte Gesundheits- und Materialschäden, Ernteausfälle oder die Kosten des Klimawandels. Eine ambitionierte Umweltpolitik verringert diese Kosten.<br><br>Grundsätzlich sollten Umweltkosten internalisiert, das heißt den Verursachern angelastet werden. Bisher geschieht dies nur unzureichend. Daher erhalten die Verursacher keine ausreichenden ökonomischen Anreize die Umweltbelastung zu senken. Außerdem sagen die Preise ohne vollständige Internalisierung der Umweltkosten nicht die ökologische Wahrheit. Dies verzerrt den Wettbewerb und hemmt die Entwicklung und Marktdiffusion umweltfreundlicher Techniken und Produkte. Vor allem in sehr umweltintensiven Bereichen wie dem Energie- und Verkehrssektor ist es wichtig, die entstehenden Umweltkosten stärker in Rechnung zu stellen. Dies würde den Ausbau der erneuerbaren Energien fördern, die Energieeffizienz erhöhen und wesentlich zu einer nachhaltigen Mobilität beitragen.<br><br>Zur Schätzung der Umweltkosten veröffentlicht das Umweltbundesamt regelmäßig die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/methodological-convention-32-for-the-assessment-of">Methodenkonvention</a> (nur in englischer Sprache verfügbar). Sie beinhaltet Kostensätze u.a. für die ⁠Emission⁠ von Treibhausgasen, Luftschadstoffen und Lärm, und gibt methodische Empfehlungen für die Ermittlung von Umweltkosten. <br>Ein wichtiger Anwendungsbereich von Umweltkosten ist die Gesetzesfolgenabschätzung. Die Anwendung von Umweltkosten kann die Bundesministerien dabei unterstützen die Folgen eines Gesetzes ausgewogen und wissenschaftlich fundiert abzuwägen, wie das Umweltbundesamt es in seinem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/bessere-gesetze-durch-mehr-transparenz-der">Positionspapier</a> empfiehlt.</p><p>Nutzen und Kosten des Umweltschutzes in Unternehmen</p><p>Keine Frage, Umweltschutz ist nicht zum Nulltarif zu haben. Meist ist aber der Nutzen höher als die Kosten. So führen Investitionen in integrierte Umweltschutztechniken und Effizienzmaßnahmen unter dem Strich vielfach zu erheblichen Kosteneinsparungen auf betrieblicher Ebene – etwa durch einen geringeren Material- und Energieverbrauch oder rückläufige Entsorgungskosten. Hinzu kommen geringere Abhängigkeiten von Rohstoff- und Energiepreise und zahlreiche weitere Vorteile des Umweltschutzes auf Unternehmensebene, die schwieriger zu quantifizieren sind: zum Beispiel höhere Attraktivität für Fachkräfte, mehr Transparenz, bessere Finanzierungsbedingungen oder eine geringere Wahrscheinlichkeit von Störfällen. Der Einsatz von Umwelt- und Energiemanagementsystemen bietet dabei die Möglichkeit, die wirtschaftlichen Chancen des betrieblichen Umweltschutzes systematisch zu nutzen und die betriebliche Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern.</p>

Betriebswirtschaftliche Analyse und Bewertung von optimalen Entscheidungen fuer integrierten Umweltschutz im Produktionsverbund

Ein Betrieb ist ueber vielfaeltige Beziehungen mit seiner Umwelt verbunden. Zu dieser Umwelt zaehlen neben Beschaffungs-, Absatz- und Finanzmaerkten auch die Oeffentlichkeit, der Gesetzgeber und die natuerliche Umwelt. Zunehmendes Umweltbewusstsein der Bevoelkerung, Diskussionen um Nachhaltigkeitsansaetze in Unternehmen und Regionen sowie im zeitlichen Verlauf verschaerfte Umweltschutzgesetze ruecken dabei die Beziehungen eines Betriebes zur natuerlichen Umwelt weiter in das Blickfeld der Unternehmenspolitik. Ausdruck hierfuer sind etwa Umweltschutzleitlinien und Umweltprogramme. Zu deren Umsetzung bedarf es einer mit der allgemeinen Unternehmenspolitik harmonisierten Massnahmenplanung. Beurteilungskriterien fuer diese Massnahmenplanung und -auswahl umfassen etwa neben traditionellen investitionsrechnerischen Groessen auch Groessen zur Quantifizierung des Risikos (oder der Chance) einer Zielabweichung. Ziel ist in diesem Zusammenhang die Entscheidungsunterstuetzung bei der Massnahmenauswahl und die Anwendung modifizierter Investitionsrechenverfahren zur Beurteilung von produktionsintegrierten Massnahmen als notwendigem Teil des betrieblichen Risikomanagements.

Foerderung des produktionsintegrierten Umweltschutzes in der Chemischen Industrie durch Einfuehrung von Umweltmanagementsystemen in der Forschung und Entwicklung

Es werden Moeglichkeiten untersucht, den produktionsintegrierten Umweltschutz in der chemischen Industrie zu foerdern. Dafuer werden in einem ersten Schritt die produktionsbedingten Umweltauswirkungen der chemischen Industrie untersucht und aktuelle Beispiele des produktionsintegrierten Umweltschutzes analysiert. Aus dieser Analyse werden verfahrens- und reaktionstechnische Bewertungs- und Entscheidungskriterien abgeleitet. Die Untersuchung der umweltrelevanten Rahmenbedingungen der chemischen Industrie verdeutlicht, dass sich die systematische Foerderung des produktionsintegrierten Umweltschutzes am effektivsten durch den Aufbau von Umweltmanagementsystemen in der Forschung und Entwicklung realisieren laesst. Es werden aufbauend auf Erkenntnissen des Ist-Zustandes der chemischen Forschung und Entwicklung die Grundlagen fuer ein Umweltmanagement in diesem betrieblichen Teilbereich aufgezeigt. Hierbei steht die methodische Unterstuetzung der Entscheidungsfindung durch die Integration von Umweltschutzkriterien im Mittelpunkt. Fuer diese Aufgabe werden eine Reihe von Methoden, Instrumenten und Techniken vorgestellt, die im Rahmen des Umweltmanagements in den Forschungs- und Entwicklungsablauf integriert werden koennen.

Vorstudie zum 'Abfallwirtschaftskonzept Ruhrtal'

Veranlassung: In den letzten Jahren hat in der Lösung der Umwelt- und Abfallproblematik der integrierte Umweltschutz mehr und mehr an Gewicht gewonnen. Die Lösungsansätze umfassen dabei heute in gleichem Maße die Industrie, die Verbraucher und die entsorgungspflichtigen Körperschaften. Die im Wandel begriffenen Zielsetzungen der Abfallwirtschaft schlagen sich in einer Reihe von Gesetzesnovellen, Verordnungen und technischen Anleitungen nieder. Von besonderer Bedeutung ist hier die gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes und jährlich fortzuschreibender Abfallbilanzen für Betriebe, deren jährliches Abfallaufkommen 500 kg (für besonders überwachungsbedürftige Abfälle) bzw. 2000 t (für Massenabfälle) überschreitet. Abgesehen von der Pflicht zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben liegt die Erarbeitung betrieblicher Abfallwirtschaftskonzepte mit dem Ziel der Abfallvermeidung bzw. - minimierung aufgrund der in letzter Zeit drastisch gestiegenen Entsorgungskosten auch im eigenen Interesse der Betriebe. Zur Umsetzung dieser Rahmenbedingungen wurde beispielhaft für den Bereich Wasserbeschaffung der Dortmunder Stadtwerke AG im Ruhrtal mit der Erarbeitung einer betriebsinternen Abfallbilanz als Vorstudie zur Erstellung eines betrieblichen Abfallwirtschaftskonzeptes begonnen. Die Hauptzielsetzungen dieser Vorstudie können wie folgt zusammengefasst werden: - Aufzeigen des gesetzlichen Rahmens; - Betriebsinterne Erfassung der Abfallströme nach Menge, Art und Herkunft; - Ermittlung der Kosten für Weiterverarbeitung, Lagerung, Transport und Entsorgung der anfallenden Abfall- bzw. Reststoffmengen; - Ermittlung von Vermeidungs-, Verminderungs- und Verwertungspotentialen; - Generelle Optimierung des betrieblichen Abfallmanagements Ergebnisse: Zur Bestandsaufnahme und Mengenerfassung wurde für sämtliche Betriebseinheiten systematisch eine mehrjährige, detaillierte Abfallbilanz erarbeitet und daraus praxisnahe Empfehlungen für ein weitergehendes Abfallwirtschaftskonzept abgeleitet.

Umsetzungsorientierte Kommunikation für (integrierten) Klimaschutz & Schutz vor Klimawirkungen im Bau- und Mobilitätsbereich

Integrierter Umweltschutz im Innovationsmanagement - eine Konzeption zur Steuerung des Innovationsprozesses

Ziel der Arbeit ist die Entwicklung einer Konzeption zur Oekologisierung des Innovationsmanagement bzw. zur Unterstuetzung der Entwicklung umweltfreundlicher Produkte, die gegenueber anderen Produkten bei der Produktion, beim Ge- und Verbrauch sowie bei der Entsorgung eine vergleichsweise geringere oekologische Schaedigung aufweisen. Eine erfolgreiche Verwirklichung dieses Vorhabens setzt eine genaue Untersuchung des Innovationsprozesses bzw. der Moeglichkeit, oekologische Aspekte im Innovationsprozess zu beruecksichtigen, voraus. Fuer diesen Zweck wird der Innovationsprozess in dem Untersuchungsziel angepasste Phasen eingeteilt und detaillierte Aussagen zur notwendigen Ausgestaltung der einzelnen Phasen abgeleitet.

Genehmigungs- und Überwachungsdaten

Geruchsrastermessung in Pankow-Wilhelmsruh und Reinickendorf Genehmigungsbescheide nach IED Überwachungsdaten nach § 52 BImSchG Überwachungsdaten für IED-Anlagen nach § 52a BImSchG Überwachungen gemäß § 52a Abs. 5 BImSchG Unten angefügt sind Angaben zu Genehmigungen und Überwachungen nach §§ 52 und 52a BImSchG für Anlagen, die nach den §§ 4 ff Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig sind und für die im Land Berlin die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt die Genehmigungsbehörde ist. Diese Informationen sind unterteilt in: An dieser Stelle werden Genehmigungsbescheide für Anlagen, die der Industrieemissions-Richtlinie (IED) unterliegen, dauerhaft veröffentlicht. Die Überwachungsdaten werden monatlich aktualisiert (Stand: 01.12.2025). Auskünfte zu Daten für genehmigungsbedürftige Anlagen erhalten Sie unter E-Mail: BImSchG-Anlagen@SenMVKU.berlin.de Mit Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL 2010/75/EU) in deutsches Recht ergeben sich für besonders umweltrelevante Anlagen (sog. IED-Anlagen) gesonderte Anforderungen u.a. an die Anlagenüberwachung und die Berichterstattung. So ist für die behördliche Überwachung von IED-Anlagen ein Überwachungsplan aufzustellen. Gegenstand des Überwachungsplans für das Land Berlin sind die Überwachungsaufgaben nach §§ 52 und 52a BImSchG für Anlagen nach der IE-RL, für welche die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gemäß Anlage 1 Nr. 10 Abs. 3 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG Bln) die zuständige Behörde ist. Die Erstellung des Überwachungsplans für Heiz-/Kraftwerke sowie Feuerungsanlagen einschließlich Dampfkessel und Gasturbinen mit einer Vorlauftemperatur von mehr als 110 °C erfolgt durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi). Die Umsetzung des § 9 der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) erfolgt separat durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung Integrativer Umweltschutz. Der Überwachungsplan trifft Aussagen über die wichtigsten Umweltprobleme im Land Berlin und stellt das Verfahren für die Aufstellung von anlagenbezogenen Programmen für die Überwachung dar. Der Plan wird regelmäßig überprüft und aktualisiert. Auf der Grundlage des Überwachungsplanes für das Land Berlin wurde gemäß § 52a Abs. 2 BImSchG das Überwachungsprogramm erstellt. Dieses enthält den zeitlichen Abstand (Überwachungsintervall), in dem eine Vor-Ort-Besichtigung der Anlage durchzuführen ist, sowie das Datum der letzten Überwachung. Nach jeder Vor-Ort-Besichtigung einer Anlage erstellt die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt einen Überwachungsbericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG und der Nebenbestimmungen nach § 12 BImSchG sowie mit Schlussfolgerungen, ob Maßnahmen notwendig sind (Handlungsbedarf). Hier finden Sie die Berichte aus folgenden Jahren: Berichte 2025 Berichte 2024 Berichte 2023 Berichte 2022 Berichte 2021 Berichte 2020 Berichte 2019 Berichte 2018 Berichte 2017 Berichte 2016 Berichte 2015

Öffentliche Bekanntmachung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin zum Antrag der HZB GmbH zu Stilllegung und Abbau des Berliner Experimentierreaktors nach § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes

Gemäß § 4 Absatz 1 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) wird bekannt gemacht: Die Helmholtz-Zentrum Berlin Materialien und Energie GmbH (HZB), Hahn-Meitner Platz 1, 14109 Berlin, hat mit Schreiben vom 24. April 2017 die Erteilung einer Genehmigung nach § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau des Forschungsreaktors BER II beantragt. Der Forschungsreaktor befindet sich auf dem Forschungscampus des HZB am Hahn-Meitner Platz 1 in 14109 Steglitz-Zehlendorf, Berlin. Gemäß § 6 Abs. 1 und 2 der AtVfV werden zum o.g. Vorhaben die vorliegenden Antragsunterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung findet in der Zeit vom 18.11.2025 bis einschließlich zum 28.01.2026 mit Ausnahme der Tage 24. und 31.12.2025 jeweils Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr an folgenden Orten statt: Die Auslegungsunterlagen können digital im UVP-Portal abgerufen werden. Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 7 Abs. 1 der AtVfV innerhalb der Auslegungsfrist bis zum 28.01.2026 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Mit Ablauf der Auslegungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 7 Abs. 1 Satz 2 der AtVfV). Für die Erhebung von schriftlichen Einwendungen per Post nutzen Sie bitte die folgende Kontaktadresse: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Abteilung II Integrativer Umweltschutz – II A 3 – Stichwort „Stilllegung BER II“ Brückenstraße 6 10179 Berlin Einwendungen zur Niederschrift vor Ort sind bei der Senatsverwaltung (SenMVKU) möglich. Hierzu ist eine Voranmeldung im Auslegungszeitraum arbeitstäglich von 09:00 bis 12:00 Uhr per Telefon unter 030 9025-2367 erforderlich. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das unterschriebene elektronische Dokument unter dem Stichwort „Stilllegung BER II“ an die E-Mail-Adresse SAG-BERII@senmvku.berlin.de zu richten. Weitere Informationen zu diesem Vorhaben sowie die Bekanntmachung sind auf der Webseite der Senatsverwaltung einsehbar.

Stilllegung und Abbau des Forschungsreaktors BER II

Nachdem die Helmholtz-Zentrum Berlin GmbH (HZB) den Betrieb des Forschungsreaktors BER II am 11.12.2019 um 14:00 Uhr endgültig eingestellt hat, befindet sich der BER II offiziell in der sogenannten Nachbetriebsphase. Zurzeit findet das formelle Genehmigungsverfahren Stilllegung und Abbau des Forschungsreaktors BER II statt. Wann die Genehmigungsbehörde über den vorliegenden Antrag abschließend entscheidet, ist noch nicht absehbar. Die Genehmigungserteilung erfolgt öffentlich, das heißt der Bescheid wird im Amtsblatt bekanntgemacht und nachfolgend für zwei Wochen zur Einsicht ausgelegt. Nachfolgend finden Sie Hinweise auf alle Unterlagen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung für das Genehmigungsverfahren zum jeweiligen Zeitraum öffentlich zugänglich sind und eine chronologische Aufstellung der bisher durchgeführten Verfahrensschritte. Aktuelles Chronologie der Verfahrensschritte Gemäß § 4 Absatz 1 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) wird bekannt gemacht: Die Helmholtz-Zentrum Berlin Materialien und Energie GmbH (HZB), Hahn-Meitner Platz 1, 14109 Berlin, hat mit Schreiben vom 24. April 2017 die Erteilung einer Genehmigung nach § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau des Forschungsreaktors BER II beantragt. Der Forschungsreaktor befindet sich auf dem Forschungscampus des HZB am Hahn-Meitner Platz 1 in 14109 Steglitz-Zehlendorf, Berlin. Gemäß § 6 Abs. 1 und 2 der AtVfV werden zum oben genannten Vorhaben die vorliegenden Antragsunterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung findet in der Zeit vom 18.11.2025 bis einschließlich zum 28.01.2026 mit Ausnahme der Tage 24. und 31.12.2025 jeweils Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr an folgenden Orten statt: in der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin , Dienstgebäude Brückenstraße 6, 10179 Berlin-Mitte, Raum: R 3 009. Bitte an der Pförtnerloge im Eingangsbereich im Erdgeschoss anmelden. im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin , Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung, Gebäude E, 2. Obergeschoss, Kirchstraße 1/3, 14163 Berlin. Die Auslegungsunterlagen können digital im UVP-Portal unter „Stilllegung und Abbau des Forschungsreaktors BER II in Berlin-Wannsee“ abgerufen werden. Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 7 Abs. 1 der AtVfV innerhalb der Auslegungsfrist bis zum 28.01.2026 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Mit Ablauf der Auslegungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 7 Abs. 1 Satz 2 der AtVfV). Für die Erhebung von schriftlichen Einwendungen per Post nutzen Sie bitte die folgende Kontaktadresse: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Abteilung II Integrativer Umweltschutz – II A 3 – Stichwort „Stilllegung BER II“ Brückenstraße 6 10179 Berlin Einwendungen zur Niederschrift vor Ort sind bei der Senatsverwaltung (SenMVKU) möglich. Hierzu ist eine Voranmeldung im Auslegungszeitraum arbeitstäglich von 09:00 bis 12:00 Uhr per Telefon unter 030 9025-2367 erforderlich. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das unterschriebene elektronische Dokument unter dem Stichwort „Stilllegung BER II“ an die E-Mail-Adresse SAG-BERII@senmvku.berlin.de zu richten. Pressemitteilung zur öffentlichen Bekanntmachung vom 11.11.2025 Beschreibung des generischen Ablaufs eines formellen Genehmigungsverfahrens sowie Hinweise zu den Möglichkeiten der Beteiligung Weitere Informationen Vorhaben im UVP-Portal der Länder Vorhaben auf der Webseite des HZB mit von der Genehmigungsinhaberin bereitgestellten Informationen und Unterlagen Im Oktober 2025 hat die Behörde das HZB darüber informiert, dass die vorgelegten Unterlagen vollständig, konsistent und für die öffentliche Auslegung geeignet sind. Im März 2025 hat das HZB den Grundantrag zu Stilllegung und den Abbau des BER II weiter präzisiert und eine erste Fassung der auszulegenden Unterlagen bei der Behörde eingereicht. Im Juli 2021 hat die Behörde das HZB über den Untersuchungsrahmen für den Umweltverträglichkeitsbericht informiert. Im September 2020 hat die Genehmigungsbehörde mit dem HZB und den weiteren beteiligten Behörden zur Festlegung des Umfangs und der notwendigen Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung im Genehmigungsverfahren zur Stilllegung des Forschungsreaktors BER II einen sogenannten Scoping-Termin durchgeführt. Ende 2019 wurde der BER II endgültig abgeschaltet. Im Januar 2018 hat die atomrechtliche Genehmigungsbehörde dem HZB mitgeteilt, dass für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Im April 2017 ist der Grundantrag des HZB zu Stilllegung und den Abbau des BER II bei der atomrechtlichen Genehmigungsbehörde eingegangen. Damit wurde das formelle Genehmigungsverfahren offiziell angestoßen. Im Juni 2013 wurde vom Aufsichtsrat des Helmholtz-Zentrums Berlin (HZB) beschlossen, den BER II zum Ende 2019 abzuschalten und anschließend zurückzubauen. Hinweis: Informationen zur erfolgreichen Neutronenforschung am BER II finden sich auf der Webseite des HZB .

Katrin Eder: „Ressourceneffizienz sichert die Zukunft unseres Landes“

Seit 20 Jahren Unterstützung für Unternehmen, um Geld und Energie zu sparen: Effizienznetz (EffNet®) Rheinland-Pfalz feiert zwanzigjähriges Bestehen / 250 Betriebe profitierten bereits / MKUEM übernimmt 80 Prozent der Beratungskosten „Unsere Ressourcen werden immer knapper und gleichzeitig benötigen wir unter anderem durch die Digitalisierung immer mehr Rohstoffe und Energie. Um unsere Lebensgrundlagen für die Zukunft zu bewahren, müssen wir die vorhandenen Ressourcen möglichst effizient nutzen. Ein effizienter Umgang macht unsere Wirtschaft nicht nur resilient für die Zukunft, gerade im Angesicht des Klimawandels, sondern spart auch heute schon Zeit und Geld. Für die Ressourceneffizienz in Rheinland-Pfalz war die Gründung des Effizienznetzes vor zwanzig Jahren wegweisend – und in Deutschland einmalig“, so Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder bei der Jubiläumsveranstaltung des Effizienznetzes Rheinland-Pfalz (EffNet®). EffNet® ist in Rheinland-Pfalz der zentrale Ansprechpartner für Beratungsangebote zum Thema Ressourceneffizienz und Förderungen in dem Bereich. Um diese Angebote bereitzustellen sind im EffNet® über 40 Institutionen vernetzt, darunter die Energie- und Klimaschutzagentur, die Handwerkskammern (HWK) und die Industrie- und Handelskammern. Anhand von ausgewählten Projekten wurde die Arbeit des EffNet® auf der Jubiläumsveranstaltung vorgestellt. Seit 2007 gehört zu diesen Projekten das Beratungsförderungsprogramm EffCheck ( www.effcheck.rlp.de ). Der EffCheck zeigt Unternehmen mittels einer unabhängigen Beratung auf, wo und wie sie Energie, Material und Kosten einsparen können – und damit auch einen Beitrag zum Klimaschutz liefern. Die Landesregierung übernimmt 80 Prozent der Beratungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 8.000 Euro. In über 250 Betrieben wurden bereits Potenziale identifiziert. Eine Evaluation bei 47 dieser Unternehmen ergab, dass 72 Prozent der vorgeschlagenen Maßnahmen in den ersten drei Jahren umgesetzt wurden. Durch die umgesetzten Maßnahmen wurden im Durchschnitt 200.000 Tonnen CO 2 und 55.000 Euro pro Jahr pro Unternehmen eingespart. Die Amortisationszeiten der Maßnahmen liegen in den meisten Fällen unter drei Jahren. Pro Unternehmen wurden Investitionen in Höhe von 125.000 Euro ausgelöst, die meist regional ausgegeben wurden und somit die Wirtschaft vor Ort weiter stärken. „Unser EffCheck gilt bundesweit als eines der besten Ressourceneffizienzprojekte. Und dafür gibt es gute Gründe: Sowohl was die Umsetzungsrate als auch die eingesparten Kosten und Treibhausgasemissionen angeht, ist der EffCheck außerordentlich erfolgreich. Wir führen das auf die individuelle Anpassung und Praxisnähe der Beratung zurück. Der EffCheck motiviert Unternehmen, selbst aktiv zu werden, und schafft Vertrauen in Beratung und Umsetzung. Das ist genau die Art von Unterstützung, die wir für eine nachhaltige Transformation brauchen. Der EffCheck zeigt: Effizienzberatung lohnt sich – ökologisch, ökonomisch und sozial“, so Katrin Eder. Der Bedarf für Beratung zu einem effizienten Umgang mit Ressourcen ist weiterhin hoch. Laut einer aktuellen Studie des VDI Zentrums für Ressourceneffizienz zum „Status quo der Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft im Mittelstand“ haben 91 Prozent der befragten mittelständischen Unternehmen angegeben, dass Ressourceneffizienz in ihrem Unternehmen eine wichtige Rolle spielt. Darum planen die Partner im Netzwerk einerseits die Beratungsangebote, insbesondere den EffCheck, auszubauen und andererseits gezielt Angebote zur Fortbildung für Beratende im kommenden Jahr anzubieten. In der Diskussion ist auch nach nordrhein-westfälischem Vorbild die Workshop-Reihe CIRCO zur Entwicklung Zirkulärer Geschäftsideen ab 2027 kostenlos für rheinland-pfälzische Unternehmen anzubieten. Hintergrund Die Anregung, ein Netzwerk für bereits in die Produktion integrierten Umweltschutz zu gründen ging von der Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) aus. 2003 wurden erste Vorarbeiten durch die Steuerungsgruppe Vermeidung / Verwertung von Abfällen im Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht durchgeführt. Am 7. November 2005 startete das EffNet® als Kooperationsprojekt zwischen Umwelt- und Wirtschaftsministerium. Die ersten Netzwerkpartner waren: SAM TSB – Transferstelle Bingen eor – EffizienzOffensive Rheinland-Pfalz DWA – Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. Umweltzentrum des Handwerks, Trier Komzet Netzwerk Kompetenzzentrum für nachhaltiges Renovieren und Sanieren der HWK Trier TU Kaiserslautern HWK Koblenz LZU – Landeszentrale für Umweltaufklärung HWK Rheinhessen HWK Pfalz

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