Im Rahmen des Internationalen Programms fuer Chemische Sicherheit (IPCS) wird an der Erstellung mehrerer Baende der Schriftenreihe 'Environmental Health Criteria Documents' als 'leading institution' gearbeitet. Unter gemeinsamer Verantwortung wird die Reihe vom 'United Nations Environmental Programme' (UNEP), der 'International Labour Organisation' (ILO) und der 'World Health Organization' (WHO) herausgegeben. Ziel der Kriteriendokumente ist es, vorhandene Informationen ueber eine definierte Chemikalie oder Stoffgruppe zu sammeln, sie zu ueberpruefen und sie zu bewerten. Damit soll eine wissenschaftlich fundierte Grundlage geschaffen werden, die besonders in den Entwicklungslaendern politische Entscheidungen ermoeglicht, um Mensch und Umwelt vor nachteiligen Folgen einer entsprechenden Exposition zu schuetzen.
DIVERSITAS ist ein integratives Programm mit Vertretern von derzeit sechs internationalen, staatlichen sowie nicht-staatlichen Wissenschaftsorganisationen: IUBS, SCOPE, UNESCO, ICSU, IGBP-GCTE, IUMS. Gegruendet 1991, noch vor der UNCED in Rio 1992, traf das Scientific Steering Committee (SSC) zu seiner ersten regulaeren Sitzung 1996 zusammen. Ein erster umfangreicher Operational Plan wurde erstellt. Ziel von DIVERSITAS ist die Koordinierung und Vernetzung von Biodiversitaetsforschung auf globaler Ebene. Es ist das erste internationale Biodiversitaets-Programm mit einem interdisziplinaeren Ansatz, der biologische Vielfalt, von der genetischen bis zur oekosystemaren Ebene, explizit mit anderen Aspekten des Globalen Wandels und 'Human Dimensions' verbindet. Die Etablierung eines Deutschen Sekretariates von DIVERSITAS wurde im Rahmen des Nationalen Global Change Kolloquiums im Juli 1997 in Bonn angeregt.
Erstens wollen wir wissen, ob in den verschiedenen Ideen und Modellen zur Regulierung von access und benefit sharing eher ökonomische oder eher ökologische Aspekte dominieren und wie die Interessen der verschiedenen Interessengruppen darin repräsentiert sind. Wir wollen zeigen, wie internationale Politiken und die Nutzung genetischer Ressourcen durch verschiedene Interessengruppen von ökonomischen und politisch-institutionellen Prozessen abhängig sind. Zweitens sind wir an den Prozessen interessiert, in denen internationale Politiken auf nationaler und regionaler Ebene umgesetzt werden. Was ist das Verhältnis der verschiedenen Ebenen zueinander, welche ist dominant? Wie sind top down-Strategien verbunden mit bottom up-Prozessen? Dafür werden wir detaillierter den Fall der Nordamerikanischen Freihandelszone (NAFTA) und dort insbesondere Mexiko untersuchen. Schließlich soll ein Beitrag zur Diskussion über entstehende Formen einer Global Governance geleistet werden. Um diese Formen zu verstehen wollen wir eine kritische Theorie der 'Internationalisierung des Staates' entwickeln. Das bedeutet, dass der Nationalstaat zwar nicht verschwindet, dass aber auf den verschiedenen räumlichen Ebenen unterschiedliche Staatsfunktionen angesiedelt sind. Das Verhältnis dieser Ebenen - global, national, regional und lokal - zueinander ist entscheidend und bedarf einer stärkeren Erforschung.
Im Anhang II der EG-Richtlinie 90/220 zur Freisetzung gentechnisch veraenderter Organismen (GVO) werden die fuer eine Vorabbewertung des Versuchs geforderten Informationen aufgelistet. Dieser Katalog fuehrt in der Praxis zu verschiedenen Interpretationen, ausserdem bestehen Defizite bei der Abschaetzung oekologischer Auswirkungen und Langzeitfolgen. Die Richtlinie war bereits laut EWR-Vertrag in Oesterreich inhaltlich umzusetzen, es bleibt aber ein gewisser Spielraum in der Vorgangsweise. Als Ergebnis eines Workshops im April 1992 wurden drei Arbeitsgruppen (fuer transgene Mikroorganismen, Pflanzen und Tiere) gebildet, die einige Organismen, die fuer eine Freisetzung in Frage kommen, anhand des Anhangs II der EG-Richtlinie 90/220 untersuchten. Daneben wurden Moeglichkeiten fuer ein Monitoring, um 'seltene' und Langzeiteffekte besser abschaetzen zu koennen, und Regelungen und Empfehlungen internationaler Organisationen untersucht, um Anhaltspunkte fuer eine oesterreichische Vorgangsweise zu erhalten. Auf der Basis der Ergebnisse der Arbeitsgruppen wurden Vorschlaege fuer Mikroorganismen, Pflanzen und Tiere erstellt. Aufgrund unterschiedlicher Interpretationen der Freisetzung transgener Mikroorganismen ist es derzeit schwierig, eine einheitliche Vorgangsweise zu empfehlen. Allerdings sollten die Empfaengerorganismen umfassender beschrieben und das genetische Umfeld (Phagen und Plasmide) miteinbezogen werden. Auf die 'Vertrautheit' mit dem Organismus ist mehr Wert zu legen. Die Vorschlaege der Arbeitsgruppe fuer Pflanzen erlaubten eine Interpretation des Anhangs II zumindest fuer transgene Nutzpflanzen. Auch hier soll die Vertrautheit staerker beruecksichtigt werden. Ausserdem ist auf das jeweils neue, charakteristische staerker hinzuweisen. Sich wiederholende Angaben (etwa fuer Empfaengerorganismen) sind durch Literaturverweise zu ersetzen. Daten ueber die Umwelt sollen staerkere Beruecksichtigung finden, charakteristische Biotope in einem Kataster definiert werden. Die Datenanforderungen wurden neu gruppiert und experimentelle Freisetzungen in kleinem Rahmen von solchen in grossem Massstab schaerfer abgegrenzt. Monitoringmassnahmen sollen integraler Bestandteil der Versuchsplanung sein. Die Freisetzung grosser transgener Nutztiere wirft vor allem zuechterische Probleme auf. Die Arbeitsgruppe fuer Tiere legt daher Wert auf eine eindeutige Charakterisierung. Derartige Tiere befinden sich nicht in einem geschlossenen System, obwohl ihre Rueckholbarkeit gesichert ist, weil unbeabsichtigte Fortpflanzung nicht ausgeschlossen werden kann. Anders etwa transgene Fische oder Insekten, deren Rueckholbarkeit aeusserst fraglich ist. Es werden vier Kategorien von Tieren aufgestellt, die unterschiedliche Anforderungen an die Sicherheitsmassnahmen bei Freisetzungen stellen.
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