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Wolfsmonitoring Sachsen-Anhalt

18.05.2022 Wolfsmonitoring Sachsen-Anhalt Wolfskompetenz- zentrum Iden (WZI) Der Wolf polarisiert, aber: es gibt klare Regeln! Der Wolf wird durch internationale Rechtsvorschriften streng geschützt: • Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) Anhang II • EG Verordnung 338/97Anhang A • FFH Richtlinie 92/43/EWGAnhang II; prioritäre Art, Anhang IV • Berner KonventionAnhang II Der rechtliche Status des Wolfes und die vom Europäischen Gerichtshof dazu ergangenen Urteile schützen die Tierart Wolf auf der gesamten Landesfläche. Die Ausweisung bestimmter vom Wolf freizuhaltender Gebiete, die Festlegung eines Zielbestandes oder eine Bestandsregulierung sind daher unzulässig. Die Tötung eines Wolfes stellt eine strafbare Handlung nach § 71 Absatz 1 und § 71a BNatSchG sowie § 329 Absatz 3 StGB dar. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann die strafbare Handlung zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit gemäß § 5 WaffG führen und den Entzug des Jagdscheines nach sich ziehen. Management heißt nicht: Schießen! sondern Prävention von Mensch und Nutztier!!! Ziel gemäß FFH-RL: Ausbreitung im ursprünglichen Artareal aus eigener Kraft! 18.05.2022 Wolf Monitoring Gliederung 1. 2. 3. 4. 18.05.2022 Biologie und Ökologie Monitoring, Aufgaben und Umsetzung Der Wolf in Europa und Deutschland Entwicklung des Wolfsbestandes in ST Wolf Monitoring

Japanische Walfangflotte startet in die Antarktis

Trotz internationaler Proteste liefen am 1. Dezember 2015 ein Hauptschiff und drei Begleitboote der japanischen Walfangflotte mit Kurs auf Antarktis aus. Die Japanische Fischerei Behörde bezeichnete auf ihrer Internetseite den Walfang von 333 Zwergwalen bis März 2016 aus wissenschaftlichen Gründen notwendig. Japan beruft sich auf die Forschung, seit der kommerzielle Walfang von 30 Jahren weltweit verboten wurde. Mit der Wiederaufnahme des Walfangs setzt sich Japan auch über das Urteil des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag hinweg. Das höchste UN-Gericht hatte im März 2014 entschieden, dass die Wissenschaft nur ein Vorwand Japans für die Jagd aus kommerziellen Gründen sei.

IWC schränkt wissenschaftlichen Walfang stärker ein

Auf der 65. Tagung der Internationale Walfangkommission (IWC) im slowenischen Portoroz, beschloss die IWC Japan muss sein umstrittenes wissenschaftliches Walfangprogramm den IWC-Wissenschaftlern vorlegen, die es auf seine Stichhaltigkeit prüfen, bevor es wieder aufgenommen werden kann. Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hatte am 31. März 2014 verkündet, dass das japanische Walfangprogramm in der Antarktis nicht für wissenschaftliche Zwecke stattfindet und ordnete an, dass alle Genehmigungen, aufgehoben werden müssen. Dennoch hatte die japanische Regierung angekündigt, dieses Programm wieder aufnehmen zu wollen. Neuseeland, neben Australien einer der Kläger vor dem IGH, reichte daraufhin für die IWC-Tagung eine Resolution ein, die das IGH-Urteil verankern sollte. Die nachgebesserte Resolution wurde mit 35 zu 20 Stimmen angenommen.

Internationaler Gerichtshof verbietet japanischen Walfang in der Antarktis

Am 31. März 2014 verkündete der Internationale Gerichtshof in Den Haag im Fall Australien gegen Japan sein verbindliche Urteil, dass das japanische Walfangprogramm JARPA II in der Antarktis nicht für wissenschaftliche Zwecke stattfindet und ordnete an, dass alle Genehmigungen, die für JARPA II erteilt wurden, aufgehoben werden.

Walfang-Streit vor dem Internationalen Gerichtshof

Vom 26. Juni 2013 bis zum 16. Juli 2013 fanden die öffentlichen Anhörungen zum Walfang in der Anarktis am Internationalen Gerichtshof in Den Haag. Am 31. Mai 2010 hatte Australien wegen der japanischen Walfangpraktiken eine Klage beim Internationalen Gerichtshof eingereicht.

Rainbow Warrior wird versenkt

Kurz vor ihrer Protestfahrt gegen erneute Atomversuche auf Moruroa versenkt der französische Geheimdienst die Rainbow Warrior im Hafen des neuseeländischen Auckland. Der portugiesische Fotograf Fernando Pereira ertrinkt in seiner Kabine. Zwei französische Agenten werden gefasst und von einem neuseeländischen Gericht verurteilt. Die Feindseeligkeit gegen Greenpeace wird in Frankreich so stark, dass die französische Sektion ihr Büro in Paris schliessen muss. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag verurteilt Frankreich zur Zahlung von 15 Mio DM Schadensersatz

Zulaessigkeit der Lagerung und des Einsatzes von Atomwaffen, Atomwaffenversuchen

Untersucht werden die verschiedenen voelkerrechtlichen Vertraege, die die Lagerung und Tests von Atomwaffen verbieten und begrenzen. Weiterhin werden die Gutachten des Internationalen Gerichtshofes zum Atomwaffeneinsatz analysiert.

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