Auf der 65. Tagung der Internationale Walfangkommission (IWC) im slowenischen Portoroz, beschloss die IWC Japan muss sein umstrittenes wissenschaftliches Walfangprogramm den IWC-Wissenschaftlern vorlegen, die es auf seine Stichhaltigkeit prüfen, bevor es wieder aufgenommen werden kann. Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hatte am 31. März 2014 verkündet, dass das japanische Walfangprogramm in der Antarktis nicht für wissenschaftliche Zwecke stattfindet und ordnete an, dass alle Genehmigungen, aufgehoben werden müssen. Dennoch hatte die japanische Regierung angekündigt, dieses Programm wieder aufnehmen zu wollen. Neuseeland, neben Australien einer der Kläger vor dem IGH, reichte daraufhin für die IWC-Tagung eine Resolution ein, die das IGH-Urteil verankern sollte. Die nachgebesserte Resolution wurde mit 35 zu 20 Stimmen angenommen.
Am 31. März 2014 verkündete der Internationale Gerichtshof in Den Haag im Fall Australien gegen Japan sein verbindliche Urteil, dass das japanische Walfangprogramm JARPA II in der Antarktis nicht für wissenschaftliche Zwecke stattfindet und ordnete an, dass alle Genehmigungen, die für JARPA II erteilt wurden, aufgehoben werden.