Der 5. Sachstandsbericht des Weltklimarates (IPCC) macht unmissverständlich klar: Inakzeptable Klimafolgen, die sich jenseits der 2°C-Leitplanke häufen dürften, können nur vermieden werden, wenn der weitere Anstieg der Treibhausgaskonzentration so bald wie möglich gestoppt wird. Der WBGU empfiehlt daher, die CO2-Emissionen aus fossilen Energieträgern bis spätestens 2070 auf Null zu senken. Dies ist ein ebenso ehrgeiziges wie prägnantes Politikziel, denn jedes Land, jede Kommune, jedes Unternehmen und jeder Bürger müssen die Null schaffen , wenn die Welt als Ganzes klimaneutral werden soll. Die 2°C-Linie kann allerdings nur gehalten werden, wenn zahlreiche Akteure - insbesondere die OECD-Staaten - schon deutlich früher ihre Emissionen herunterfahren. Der Weltgesellschaft als Ganzes steht ein eng begrenztes Kohlenstoffbudget zur Verfügung, so dass der Scheitelpunkt der Emissionen möglichst bis 2020, auf alle Fälle aber in der dritten Dekade erreicht werden sollte. Der WBGU umreißt in diesem Gutachten eine Doppelstrategie für den globalen Klimaschutz, die auf das Zusammenspiel von Multilateralismus und Zivilgesellschaft setzt. Dafür sollte zum einen das für Ende 2015 angestrebte Pariser Klimaabkommen bestimmte Merkmale aufweisen, die der Beirat benennt. Insbesondere sollte ein Prozess vereinbart werden, der die Einhaltung der 2°C-Leitplanke sicherstellt. Zum anderen sollten alle gesellschaftlichen Akteure ihre spezifischen Beiträge zur Dekarbonisierung leisten. So kann eine verschränkte Verantwortungsarchitektur für die Zukunft unseres Planeten entstehen, in der vertikales Delegieren und horizontales Engagieren keinen Gegensatz bilden, sondern sich wechselseitig verstärken.
Das Gemeinsame Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und die Sicherheit der Entsorgung der radioaktiven Abfälle (Joint Convention) dient der Überprüfung der Maßnahmen der Vertragsstaaten zur Gewährleistung der Sicherheit in der nuklearen Entsorgung. Dazu werden alle drei Jahre Überprüfungskonferenzen mit allen Vertragsstaaten durchgeführt, in deren Vorfeld jedes Land einen nationalen Bericht zur Beschreibung der Situation, aktueller Entwicklungen und geplanter Aktivitäten erstellt. Das Vorhaben setzt die Arbeiten zur ersten und zweiten Überprüfungskonferenz fort. Es umfasst die Erarbeitung von Beiträgen für den deutschen Staatenbericht sowie Bearbeitung von Fragen und Kommentaren dazu, die Prüfung und Kommentierung von Berichten der anderen Vertragsstaaten und die Teilnahme an der Überprüfungskonferenz im Mai 2009 als Mitglied der deutschen Delegation. Die Projektgruppe setzt sich aus Mitarbeitern des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Brenk Systemplanung, Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und Öko-Institut zusammen unter Leitung des BMU.
One way of reforming global environmental governance (GEG)is through clustering of multilateral environmental agreements (MEA). In the international chemicals and biodiversity regimes, different clustering dynamics can be observed. While there is a dynamic clustering process underway in the chemicals regime, progress appears to be much more difficult in the biodiversity regime. The dissertation project described in the following proposal sets out to investigate these processes. The guiding research question is: How can the different clustering dynamics in the biodiversity and chemicals regime be explained? The question will be answered assessing institutional (i.e. regime design/architecture, complexity, institutional interplay) as well as political (i.e. interests and behaviour of member states, COP decisions,) factors.