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Ein Vertrag zur Steigerung der Ressourceneffizienz

Ressourcenschutz und -effizienz sind eine ökologische, ökonomische und soziale Notwendigkeit. Eine Studie im Auftrag des UBA analysiert, wie internationale Prozesse und Verträge dazu beitragen können, abiotische Ressourcen wie Sand oder Holz effizienter zu nutzen. Es werden Vorschläge entwickelt, die einen völkerrechtlichen Vertrag zum effizienten Umgang mit Ressourcen vorbereiten sollen. Laut der Studie „ Options under International Law to Increase Resource Efficiency “ gibt es im Völkerrecht bereits Ansätze, wie das immer wichtiger werdende Thema der Ressourceneffizienz behandelt werden könnte. Zudem bestehen einige aktuelle politische Prozesse, die sich mit dem Thema beschäftigen. Diesen mangelt es jedoch an der nötigen Durchsetzungskraft und Langlebigkeit. Ein Vertrag, dessen Hauptanliegen die Erhöhung der Ressourceneffizienz ist, besteht aktuell nicht. Die Studie schlägt einen solchen völkerrechtlichen Vertrag als Langzeitziel vor. Die Ausgestaltung als Rahmenvertrag würde ein allgemeines, auf internationaler Ebene abgestimmtes Gerüst schaffen, das durch individuelle, konkrete Zielvereinbarungen und Instrumente ausgefüllt werden könnte. Die Verabschiedung einer solchen Konvention hätte den Vorteil der Übersichtlichkeit und Einheitlichkeit. Das Gerüst eines entsprechenden Vertragstextes wurde von den Autor*innen basierend auf den Analysen völkerrechtlicher Prinzipien und Verträge sowie internationaler politischer Prozesse formuliert. Völkerrechtliche Prinzipien Zunächst ermittelten die Verfasser*innen die für die Ressourceneffizienz relevanten völkerrechtlichen Prinzipien sowie das jeweilige Verhältnis untereinander. Zu nennen ist hierbei besonders das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung. Dieses stellt einen Ausgleichsmechanismus dar, der es ermöglicht, die Interessenslage zwischen dem souveränen Recht verschiedener Staaten, ihre Ressourcen nach ihrem Willen zu nutzen und abzubauen, sowie Umweltinteressen gegeneinander abzuwägen. Gleichzeitig bestehen auch Prinzipien, wie das der angemessenen Nutzung gemeinsamer natürlicher Ressourcen, die das Nutzen von Ressourcen nur innerhalb gewisser Grenzen erlauben. Praktisch hat sich hier in der Vergangenheit gezeigt, dass dieses Prinzip häufiger bei Fragen der Ressourcenverteilung und weniger bei Fragen der Ressourceneffizienz angewendet wird. Anderes gilt bei dem Prinzip des gemeinsamen Interesses der Menschheit. Es umfasst Ressourcen , deren Erhaltung aus Sicht des Umweltschutzes ein gemeinsames Interesse aller Menschen und Nationen ist. Die Untersuchung der genannten und weiterer völkerrechtlicher Prinzipien zeigt, dass eine Reihe von Prinzipien grundsätzlich auf die Ressourceneffizienz anwendbar sein können. Darüber, inwieweit sie es sind und mit welchen Auswirkungen dies verknüpft ist, besteht allerdings keine Einigkeit. Dies wird im kommenden politischen und rechtswissenschaftlichen Diskurs zu klären sein. Völkerrechtliche Verträge Die Studie untersuchte außerdem verschiedene völkerrechtliche Verträge. Die Studie beschränkte sich hierbei auf die Untersuchung des Londoner Protokolls zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung, die ⁠ UN ⁠-Seerechtskonvention, die Minamata-Konvention über Quecksilber, das Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, die Stockholmer Konvention über persistente organische Schadstoffe, das Pariser Abkommen zum ⁠ Klimawandel ⁠, das Abkommen zur Einrichtung des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe, die Internationalen Studiengruppen zu Bleich und Zink, Nickel und Kupfer, das Sechste Internationale Zinnabkommen sowie Bilaterale Ressourcenabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kasachstan, der Mongolei und Peru. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die verschiedenen Abkommen sich in ihrer Regelungstechnik und ihrem Anwendungsbereich stark unterscheiden. Ihr Fokus liegt dabei jedoch nur in seltenen Fällen auf der Ressourceneffizienz, sondern vielmehr auf Tätigkeiten mit direkten physischen Auswirkungen auf die Umwelt, wie der Verarbeitung einer Ressource. Ein sich ausschließlich mit der Ressourceneffizienz beschäftigender Vertrag besteht aktuell nicht. Internationale Politische Prozesse Die Studie untersucht 13 aktuelle politische Prozesse. Einige dieser Prozesse sind mit anderen Komponenten wie dem Aufbau von Kapazitäten oder „Umsetzungsmitteln“ für Entwicklungsländer kombiniert. Teilweise werden innerhalb der Prozesse auch neue wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen, da sie ein Forum für Wissensverbreitung und den Austausch bewährter Praktiken bieten. Ein Beispiel hierfür ist das Internationale Ressourcen-Panel. Die genaue Ausgestaltung der Umsetzung kann, muss aber nicht, genau definiert werden. So werden zum Beispiel bei den Sustainable Development Goals (SDGs) der UN lediglich Ziele festgeschrieben. Die genaue Umsetzung liegt jedoch bei einzelnen Staaten. Interessant ist dabei, dass für den Fall, dass Ziele nicht erreicht werden, keine Sanktionen vorgesehen sind. Trotzdem gelten die SDGs als einer der effektivsten Mechanismen zu Erhöhung der Ressourceneffizienz.

Politikvorschläge für eine umweltgerechte Rohstoffversorgung

Negative Umweltauswirkungen, die steigende Nachfrage nach Rohstoffen, global verteilte Lagerstätten und verzweigte Handelswege erfordern international vollziehbare Umweltstandards bei der Rohstoffgewinnung und -versorgung. Ein Bericht im Auftrag des UBA zeigt unter anderem, dass Deutschland und die EU einen internationalen Standard für verantwortungsvollen Bergbau anregen sollten. Der englischsprachige Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben „International Governance for an Environmentally Sound Supply of Raw Materials (InGoRo)“ beinhaltet die Bewertung ausgewählter Governance-Instrumente, Schlussfolgerungen und konkrete Handlungsvorschläge für die Umwelt- und Rohstoffpolitik Deutschlands. Ausgewählte Empfehlungen Als zentrales Ergebnis ist festzuhalten, dass es derzeit keine erfolgsversprechenden politischen Aussichten für einen eigenständigen völkerrechtlichen Vertrag über verantwortungsvollen Bergbau und die Beschaffung von Mineralien gibt. Dennoch könnte die Bundesregierung mit der Unterstützung anderer Staaten eine Initiative für eine verantwortungsvolle Rohstoffversorgung im Rahmen der Umweltversammlung der Vereinten Nationen (UNEA-5) im Jahr 2021 einbringen, die zum Beispiel zu weiterreichenden Selbstverpflichtungen einzelner Vertragsstaaten führt. Dies scheint aussichtsreich, da der aktuelle Bericht des „International Resource Panel“ (⁠ UN ⁠ IRP) mit dem Titel „Mineral Resources Governance in the 21st Century“ im Frühjahr 2019 von UNEA-4 der offiziell anerkannt wurde. Darüber hinaus könnte die Bundesregierung die laufenden Verhandlungen über einen Globalen Umweltpakt in der noch frühen Phase nutzen, um die Rohstoffgewinnung als neuen Vertragsbestandteil in den Verhandlungsprozess einzubeziehen. Als erfolgversprechender stufen die Autorinnen und Autoren einen Vorstoß von Deutschland und der Europäischen Union zur Entwicklung einer internationalen, unverbindlichen Norm für verantwortungsvollen Bergbau unter Einbeziehung Chinas und anderer rohstoffexportierender Schwellen- oder Entwicklungsländer ein. Sie sehen bereits eine Vielzahl von Ansätzen, um solche Standards auf der ganzen Welt zu schaffen und zu etablieren. Einige davon werden von Staaten, Bergbauindustrien oder anderen relevanten Interessengruppen betrieben und setzen unterschiedliche Schwerpunkte. Die mittlerweile unübersichtliche Zahl von Initiativen führt dazu, dass der Wunsch nach einem international einheitlichen Standard für den Bergbau wächst. Das Umweltbundesamt wird sich zusammen mit dem Bundesumweltministerium dafür einsetzen, dass die Bundesregierung geeignete Schritte berät und sich beispielsweise bei der Fortschreibung ihres Ressourceneffizienzprogramms sowie der Rohstoffstrategie bereits zu ersten konkreten Maßnahmen bekennt. Vorgehen im Projekt Auf der Grundlage eines jeweils angepassten Kriterienkatalogs wurden ausgewählte völkerrechtliche Prinzipien (z. B. Vorsorgeprinzip), völkerrechtliche Verträge (z. B. UNCCD, Espoo, Minamata, ILO), sogenannte „Soft Law“ (z. B. ASI, TSM, ⁠ OECD ⁠ DD Guidance, etc.) sowie nationale und europäische Regelungen mit extraterritorialer Wirkung (EU-Konfliktmineralienverordnung, EU-Holzverordnung, franz. Gesetz zur Einhaltung unternehmerischer Sorgfaltspflichten) untersucht und daraufhin bewertet, ob und inwieweit sie geeignete Ansätze und Mechanismen zur Förderung eines verantwortungsvollen internationalen Bergbaus enthalten. Die Bestandsanalyse ermöglicht Rückschlüsse, ob ein eigenständiger bergbauspezifischer Ansatz, wie beispielsweise ein völkerrechtliches Übereinkommen für einen verantwortungsvollen Bergbau, verfolgt werden sollte, inwieweit bestehende Verträge und Verordnungen ergänzt werden können oder ob andere, z. B. freiwillige oder finanzielle Ansätze, erfolgversprechender erscheinen. Ergänzt wurde die Untersuchung durch drei ausgewählte Fallstudien und Interviews mit Personen aus der Praxis.

Umweltrecht bei Direktinvestitionen deutscher Unternehmen in Niedrigstandardlaendern

Das Projekt "Umweltrecht bei Direktinvestitionen deutscher Unternehmen in Niedrigstandardlaendern" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bremen, Forschungsstelle für Europäisches Umweltrecht.Es soll einerseits juristisch, andererseits sozialwissenschaftlich untersucht werden, inwieweit das deutsche Recht auf die Direktinvestitionen in Niedrigstandardlaendern uebergreift, inwieweit sich die Unternehmen an selbstgesetzte Normen binden und diese auch in der Realitaet einhalten.

Graduiertenkolleg Nationales und Internationales Umweltrecht

Das Projekt "Graduiertenkolleg Nationales und Internationales Umweltrecht" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Kiel, Institut für Umweltschutz-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.Erforschung der rechtlichen Probleme des Umweltschutzes mit interdisziplinaerem Bezug. - Es sollen zum einen Forschungsthemen aufgegriffen werden, die nur unter Einbeziehung mehrerer Teildisziplinen des Rechts geloest werden koennen, zum anderen sollen die vorhandenen rechtlichen Moeglichkeiten auf nationaler, internationaler und europaeischer Ebene in bezug auf die naturwissenschaftlichen Moeglichkeiten und ihre volkswirtschaflichen wie sozialen Auswirkungen untersucht werden. - Es sollen vertiefte interdisziplinaere Kenntnisse in regelmaessigen Kompaktkursen vermittelt werden. - Als Abschluss ist die Doktorpruefung bzw Habilitation vorgesehen.

Neue Entwicklungen und Tendenzen des Umweltrechts

Das Projekt "Neue Entwicklungen und Tendenzen des Umweltrechts" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Forschungszentrum Umweltrecht.Erfassung, Systematisierung und wissenschaftliche Aufarbeitung neuerer und neuester Entwicklungen des nationalen, europaeischen, internationalen und auslaendischen Umweltrechts.

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