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Erosionsgefährdungskarten Freistaat Sachsen

In den letzten Jahren wurden neue Datengrundlagen erarbeitet, die eine aktuelle Bewertung der Erosionsgefährdung erforderte. Gegenüber den bisher vorliegenden Erosionsgefährdungskarten liegen nun räumlich differenziertere und aktualisierte Erosionsgefährdungskarten vor. Die folgenden Datengrundlagen gingen in das vorliegende Kartenwerke ein. Sie sind bei der Nutzung und Interpretation der Erosionsgefährdungskarten zu berücksichtigen: Bodenkarte im Maßstab 1 : 50.000 (BK50), Quelle: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) 2020; Digitales Geländemodell im 5 m-Raster (DGM5), generalisiert aus DGM2, Quelle: Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) 2012; Niederschlagsreihen von 2001 bis 2017, Quelle: Deutscher Wetterdienst (DWD) 2019

Integration von Totholz in Verfahren der Direktsaat von Weißtanne (Abies alba) und Stiel-Eiche (Quercus robur) zur Begründung stabiler, klimatoleranter Mischwaldökosysteme im Stadtwald Hildburghausen

Filter und Puffer für Schadstoffe

Für die Bewertung der Bodenteilfunktion „Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen“ wird u.a. das Kriterium „Filter und Puffer für Schadstoffe“ herangezogen. Unter „Filter und Puffer für Schadstoffe“ wird die Fähigkeit des Bodens verstanden, gelöste oder suspendierte Stoffe von ihrem Transportmittel zu trennen. Die Fähigkeit kann aus mechanischen oder physikalisch-chemischen Filtereigenschaften abgeleitet werden. Böden nehmen mit der Deposition aus der Luft oder direkt durch anthropogenen Auftrag Stoffe auf, verlagern und speichern diese vorrangig in den Bodenporen. Je nach Bodeneigenschaft variiert das Speicher- oder Filterpotential. Die Bewertung des Kriteriums „Filter und Puffer für Schadstoffe“ erfolgt durch die Beurteilung der potenziellen Kationenaustauschkapazität sowie der Luftkapazität des Bodens bis in die Bodentiefe des effektiven Wurzelraumes. Die Kenndaten hierfür sind: Bodenart des Feinbodens, Grobbodenanteile, Durchwurzelungstiefe, Luftkapazität, Bodendichte sowie Humusgehalte des Bodens. Für die Ableitung werden die Horizont- und Schichtdaten der Leitprofile des FIS Boden herangezogen. Böden in hoher Hangneigung erhalten Bewertungsabschläge. Bei der Bewertung wird die Geländeposition und die klimatischen Standortbedingungen nicht direkt bewertet, obwohl diese für das Wasserspeichervermögen relevant sind.

Hangneigungswerte an der Gewässerbemessungsgrenze (DüV)

In der Düngeverordnung §§ 5, 13a sowie dem WHG § 38a werden Bewirtschaftungsauflagen für den Schutz von Oberflächengewässern unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Hangneigung, landeinwärts ab Böschungsoberkante definiert. Die Böschungsoberkante (BöK) ist als topographisches Element im Land BB nicht verfügbar. In Abstimmung der Fachbereiche Wasser und Landwirtschaft kommt ersatzweise die Gewässerbemessungsgrenze zum Einsatz. Diese wird aus den ATKIS-Gewässerobjekten, unter Berücksichtigung des Digitalen Feldblockkatasters gebildet und repräsentiert geometrisch das zu schützende Oberflächengewässer.

WFS Hangneigungswerte an der Gewässerbemessungsgrenze (DüV)

In der Düngeverordnung §§ 5, 13a sowie dem WHG § 38a werden Bewirtschaftungsauflagen für den Schutz von Oberflächengewässern unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Hangneigung, landeinwärts ab Böschungsoberkante definiert. Die Böschungsoberkante (BöK) ist als topographisches Element im Land BB nicht verfügbar. In Abstimmung der Fachbereiche Wasser und Landwirtschaft kommt ersatzweise die Gewässerbemessungsgrenze zum Einsatz. Diese wird aus den ATKIS-Gewässerobjekten, unter Berücksichtigung des Digitalen Feldblockkatasters gebildet und repräsentiert geometrisch das zu schützende Oberflächengewässer.

Natürliche Bodenfruchtbarkeit

Die natürliche Bodenfruchtbarkeit bildet die Grundlage für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung unserer Böden sowie für die Etablierung standortangepasster Vegetation. Das Bodenbewertungsinstrument Sachsen (2022) dient als methodische Grundlage für die Bewertung auf Basis der Bodenkarte Dresden (2024). Haupteingangsparameter ist die Menge des pflanzenverfügbaren Wassers (nFKWe) unter zusätzlicher Berücksichtigung von Hangneigung, Grundwassereinfluss, Bodentyp und kapillarer Aufstiegsrate.

Wasserspeichervermögen des Bodens

Das Wasserspeichervermögen gilt als wichtiges Kriterium für die Beurteilung von Böden als Bestandteil des Wasserkreislaufes. Auf Basis des Bodenbewertungsinstrumentes Sachsen (2022) wurde Bodenkarte Dresden (2024) abgeleitet. Hauptparameter ist die nutzbare Feldkapazität des potenziellen Wurzelraumes (nFKWp) unter zusätzlicher Berücksichtigung der Hangneigung.

Bodenempfindlichkeit: Erodierbarkeit durch Wasser

Im Rahmen des Bewertungsverfahrens wird der K-Faktor zur ersten Abschätzung der Erodierbarkeit in Abhängigkeit von der Bodenart herangezogen. Der K-Faktor enthält Bodeneigenschaften wie z.B. Durchlässigkeit, Infiltration, Körnung, Humusgehalt und Aggregatstabilität. Die Abschätzung mittels des K-Faktors liefert grobe Aussagen bezüglich der Erodierbarkeit des Bodens. Bei der Durchführung der Bewertung wird jeweils die Bodenart des obersten Bodenhorizontes berücksichtigt. Die Eb_Was_Stufe beschreibt die Erodierbarkeit des Bodens durch Wasser. Bodenflächen mit starken Hangneigungen (=18 %) erhalten eine Stufe Zuschlag.

Abstands- und Bewirtschaftungsvorgaben gem. §§ 5 Abs. 3 und 13a Abs. 5. DüV sowie § 4 Nr. 3 NDüngGewNPVO

Die Karte gibt Hinweise auf Flächen, welche von den unten genannten Vorgaben betroffen sein können. Die Karte besitzt keine Rechtsverbindlichkeit und stellt keinen Anspruch an Vollständigkeit dar. Insbesondere für kleine Fließgewässer können Lücken vorhanden sein. Gemäß §§ 5 Abs. 3 Satz 1 und 13a Abs. 5. DüV sowie § 4 Nr. 3 NDüngGewNPVO gelten für die Aufbringung stickstoff- oder phosphathaltiger Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel folgende Vorgaben: • Bei einer Hangneigung auf den ersten 20 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 5 %: Keine Düngung im Abstand von 3 m zur Böschungsoberkante sowie weitere Bewirtschaftungsvorgaben innerhalb eines Abstands von 3 bis 20 m zur Böschungsoberkante. • Bei einer Hangneigung auf den ersten 20 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 10 %: Keine Düngung im Abstand von 10 m zur Böschungsoberkante sowie weitere Bewirtschaftungsvorgaben innerhalb eines Abstands von 10 bis 30 m zur Böschungsoberkante. • Bei einer Hangneigung auf den ersten 30 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 15 %: Keine Düngung im Abstand von 10 m zur Böschungsoberkante sowie weitere Bewirtschaftungsvorgaben innerhalb eines Abstands von 10 bis 30 m zur Böschungsoberkante. Die Karte wurde auf Grundlage von Feldblöcken, Schlaggeometrien, oberirdischen Gewässern des ATKIS DLM25 sowie des Digitalen Geländemodells für Niedersachsen im 1 m-Raster (DGM 1) erstellt. Bei der Flächenauswahl auf Grundlage dieser Daten werden auch Deiche sowie Blüh- und Gewässerschutzstreifen erfasst und in der Karte dargestellt. Abflusshindernisse wurden bei der Flächenauswahl nicht berücksichtigt.

Wasserspeichervermögen des Bodens

Für die Bewertung der Bodenteilfunktion „Bestandteil des Wasserkreislaufs Lebensraum“ wird u.a. das Kriterium „Wasserspeichervermögen des Bodens“ herangezogen. Böden nehmen Niederschlagswasser auf und speichern es in ihren Bodenporen. Damit haben sie einen wesentlichen Einfluss auf den Wasserhaushalt. Ein hohes Wasserspeichervermögen zeichnet Böden als besonders schutzwürdig aus. Die Bewertung des "Wasserspeichervermögens" erfolgt durch die Beurteilung der nutzbaren Feldkapazität des potentiellen Wurzelraumes bis ein eine Bodentiefe von max. 1,5 Meter. Die Kenndaten hierfür sind: Bodenart des Feinbodens, Grobbodenanteile, Durchwurzelungstiefe, nutzbare Feldkapazität, Bodendichte sowie Humusgehalte des Bodens. Für die Ableitung des Wasserspeichervermögens werden Kartierungsdaten (Leitprofildaten) des FIS Boden des Freistaates Sachsen herangezogen. Böden in hoher Hangneigung erhalten Bewertungsabschläge. Bei der Bewertung wird die Geländeposition und die klimatischen Standortbedingungen nicht direkt bewertet, obwohl diese für das Wasserspeichervermögen relevant sind.

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