Am 22. Februar 2017 beschloss das Bundeskabinett ein Durchführungsgesetz zur EU-Verordnung über invasive gebietsfremde Arten. Die EU verbietet die Einfuhr, Haltung, Zucht, Transport, Erwerb, Verwendung, Tausch und Freisetzung von 37 invasiven gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten. In Deutschland treten mindestens 24 dieser Arten wild lebend auf. Für weit verbreitete invasive Arten muss Deutschland nun nach der EU-Verordnung geeignete Managementmaßnahmen festlegen. Außerdem muss ein Aktionsplan erstellt werden, der Maßnahmen beschreibt, mit denen die nicht vorsätzliche Einschleppung und Ausbreitung invasiver Arten verhindert werden kann. Das Vorkommen invasiver Arten in der Umwelt muss zudem überwacht werden. Das Durchführungsgesetz legt außerdem fest, welche Behörden zuständig sind und auf welcher gesetzlichen Grundlage sie bei Verstößen gegen die EU-Verordnung eingreifen können. Weiterhin werden Regelungen geschaffen zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von den Verboten der EU-Verordnung, etwa zu Forschungszwecken. Die neuen Regelungen werden im Artenschutzkapitel des Bundesnaturschutzgesetzes aufgenommen. Während der Aktionsplan durch den Bund erstellt werden soll, ist die Festlegung von Managementmaßnahmen Aufgabe der Länder. Für die Durchführung des Managements bei invasiven Arten, die dem Jagdrecht unterliegen, wird auch eine ergänzende Regelung im Bundesjagdgesetz aufgenommen.
Am 7. Juli 2017 beschloß der Bundesrat das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten. Das Gesetz schafft die Voraussetzungen, um eine bereits seit 2015 geltende EU-Verordnung in Deutschland anzuwenden. Dadurch sollen die negativen Folgen gemindert werden, die mit der Ausbreitung invasiver Pflanzen- und Tierarten für die biologische Vielfalt verbunden sind. Die EU-Verordnung untersagt unter anderem Einfuhr, Haltung, Zucht und Freisetzung von Arten, die in einer offiziellen EU-Liste erfasst sind. Dazu zählt beispielsweise der Nordamerikanische Ochsenfrosch oder die Chinesische Wollhandkrabbe.
Unter den Stechmücken rangiert die Asiatische Tigermücke auf Nummer 1 der Liste der invasiven Arten. Mit der zunehmenden Verbreitung im europäischen Raum steigt auch die Gesundheitsgefahr. Dieses Faltblatt erläutert warum und erklärt, wie eine Prävention sowie eine Bekämpfung erfolgen kann. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
In unserer vernetzten Welt reisen oft Tiere und Pflanzen als blinde Passagiere mit. Dadurch können sie sich schneller denn je neue Lebensräume erschließen. Den Park am Gleisdreieck etwa prägen viele solche Exoten. Manche dieser Arten sind besser als heimische auf die Herausforderungen des Klimawandels eingestellt. Einige bislang nicht heimische Baumarten überstehen zum Beispiel lange Trockenheit recht gut. Dadurch können sie die Stadt auch künftig an heißen Tagen durch Schatten und Verdunstung kühlen. Ein kleiner Teil der neuen Arten gilt jedoch als invasiv: Ihre starke Ausbreitung gefährdet die biologische Vielfalt. Weil sie extrem schnell wachsen und sich vegetativ oder durch Schleuderfrüchte verbreiten, können etwa das Drüsige Springkraut und der Japanische Staudenknöterich rasch große Bestände bilden und sich sogar durch Gartenabfälle ausbreiten. Seit 2015 gibt es eine rechtsverbindliche EU-Verordnung zum Umgang mit invasiven Arten. Die Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, bestimmte Arten nicht mehr zu handeln, zu transportieren und sie vor allem nicht freizusetzen, ihre Ausbreitung zu überwachen und wo möglich zu verhindern. Derzeit sind 66 Arten in der EU-Verordnung als invasiv aufgenommen; 17 davon haben sich in Berlin etabliert. Gegen diese Arten ergreift Berlin im Einzelfall Maßnahmen, um die Auswirkungen auf die Ökosysteme zu minimieren. Wird eine neue Art entdeckt, sind sofortige Maßnahmen Pflicht, um ihre Ausbreitung zu verhindern. Der Waschbär zum Beispiel ist so verbreitet, dass es mit vertretbaren Mitteln nicht mehr möglich sein wird, ihn zurückzudrängen. Umso mehr gilt es, auf die Umweltbedingungen einzuwirken. Bürgerinnen und Bürger können sich beraten lassen, was sie in Haus und Garten tun können, um Einbrüche von Waschbären zu verhindern. Das ist ein wichtiger Beitrag, die Waschbärpopulation in Berlin zu verringern, denn die Stadt bietet den Tieren reiche Nahrung und viele Unterschlupfe. Eine ganze Reihe invasiver Arten lebt unter Wasser. Ihre Verbreitung hat die Senatsverwaltung 2020 untersuchen lassen. Ein Problem sind Krebsarten, die als Allesfresser das natürliche Artenspektrum in Gewässern stören und den Laich der ohnehin seltener werdenden Amphibien fressen. Damit sie sich nicht (oder doch deutlich langsamer) ausbreiten, werden die Krebse in Reusen gefangen. Im Groß Glienicker See gingen bei Probefischungen Kamber- und Marmorkrebse ins Netz. Im Tiergarten und im Britzer Garten werden Rote Amerikanische Sumpfkrebse regelmäßig mit Reusen abgesammelt. Dabei kommen solche Mengen zusammen, dass die Art in der Nahrungskette der Berlinerinnen und Berliner gelandet ist: In einigen Restaurants steht sie als „Berliner Hummer“ auf der Speisekarte. Schützen Sie die biologische Vielfalt, indem Sie keine Tiere aussetzen und Gartenabfall nicht in der freien Landschaft entsorgen! Invasive gebietsfremde Tiere und Pflanzen gelangen oft unbedacht in die Natur und breiten sich dann aus. Sie lassen sich nur durch gezielte Pflegemaßnahmen wie konsequente Mahd, Entnahme bis hin zur Rodung verdrängen. Haus und Garten vor dem Waschbären zu sichern, ist ebenfalls wichtig. Deshalb sollten Sie Abfalltonnen unzugänglich aufbewahren, Gebäude und Dach kontrollieren und Schlupflöcher verschließen. Elektrozäune auf dem Dach helfen, Waschbären zu vergrämen! Mehr Infos zum Schutz vor Waschbären Artenschutz – Invasive Arten BfN über Neobiota und invasive Arten Unionsliste invasiver Arten
Das Projekt "Teilprojekt 4" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung durchgeführt. Das Projekt dient der Erfassung des geografischen und saisonalen Auftretens von Stechmücken-Arten und der von ihnen übertragenen tier- und humanpathogenen Krankheitserreger in Deutschland. Zur Bestimmung der Verbreitung der Stechmücken werden in ganz Deutschland spezielle Lockstoff-Fallen nach einem vorgegebenen räumlichen und zeitlichen Muster betrieben. In Ergänzung dazu sollen Stechmücken passiv über das Citizen Science-Projekt ‚Mückenatlas' gesammelt werden. Die Identifizierung der Stechmücken erfolgt morphologisch oder, wenn nötig, genetisch. Zwecks Screening auf Krankheitserreger werden Stechmücken in Flussauenlandschaften und anderen ausgedehnten Feuchtgebieten unter Einsatz von Fallen, Aspiratoren und Insektennetzen gezielt ‚auf Masse' gefangen. Die Untersuchung der Mücken auf Pathogene wird mit Hilfe von etablierten PCR-Tests durchgeführt. Weiterhin soll der Eintrag invasiver Stechmücken-Arten aus südeuropäischen Ländern durch Beprobung von Raststätten süddeutscher Autobahnen mit Fallen überwacht werden. Schließlich sollen die Ausbreitungstendenzen dreier kürzlich in Süd-, West- und Norddeutschland nachgewiesener Populationen der Asiatischen Buschmücke durch räumlich-zentrifugale Beprobung von potenziellen Brutgewässern in den betroffenen Regionen untersucht werden. Alle erhobenen Daten werden in die deutsche Stechmücken-Datenbank CULBASE eingegeben, um Risikobewertungen zu ermöglichen.
Das Projekt "Teilprojekt 6" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e.V., Institut für Landnutzungssysteme und Landschaftsökologie durchgeführt. Im Projekt sollen Daten produziert werden, die eine Bewertung des zukünftigen Risikos des Auftretens von Stechmücken-assoziierten Krankheiten in Deutschland ermöglichen. Im Teilprojekt 'freilandökologische Untersuchungen' wird die Ausbreitungstendenz und das Verhalten von Oc. japonicus untersucht, indem die Besiedlung von Bruthabitaten, die Ausbreitung in verschiedenen Landschaftsstrukturen (urbane, Wald, Feld, Flussuferbereiche) und die Beeinflussung der Populationsdichten durch biotische und abiotische Faktoren analysiert wird. Das zu entwickelnde Habitatmodell hat die Aufgabe, die Landschaft bzgl. ihrer Eignung als Bruthabitat zu bewerten. Unter Verwendung der verfügbaren verorteten Mückendaten werden Habitatmodelle entwickelt, die es erlauben, die Bruteignung für jeden interessierenden Punkt zu berechnen.
Das Projekt "Wie reagiert das Makrozoobenthos auf das Elbehochwasser 2002?" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Institut für Hydrobiologie durchgeführt. Das Augusthochwasser des Jahres 2002 im Elbegebiet betraf nicht nur die Menschen an der Elbe, sondern auch die Lebewelt im Fluss. Es sollte die Frage beantwortet werden, ob dieses Ereignis auch für die benthische Makrozönose eine Katastrophe darstellte. Neben qualitativen Probenahmen (Absammeln von Steinen und Kick-Sampling) wurde das Makrozoobenthos quantitativ mit Hilfe exponierter Substratkästen im Elbabschnitt zwischen Schmilka (Fluss-km 3,9) und Zehren (km 89,5) beprobt. Ein Vergleich der benthischen Lebensgemeinschaft vor und nach der Flut zeigte, dass die aggregierten biozönotischen Kenngrößen Artenreichtum, Ernährungstypenverteilung, Diversität, Individuenabundanz und Gesamtbiomasse durch das Flutereignis weitgehend unbeeinflusst blieben. Kurzfristig setzten sich jedoch r-selektierte Organismen durch, danach fand eine überdurchschnittlich starke K-Selektion statt. Die durch das Hochwasser bedingten Regenerationserscheinungen der Elbe wurden durch das Auftreten invasiver Neozoen (Dikerogammarus villosus, Jaera istri) und deren biotischen Interaktionen überlagert. Insgesamt hat dieses außergewöhnliche Flutereignis die ökologische Funktionalität des Fließgewässers nicht nachhaltig negativ beeinflusst.
Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hohenheim, Institut für Nutztierwissenschaften, Fachgebiet Populationsgenomik bei landwirtschaftlichen Nutztieren (460h) durchgeführt. In diesem Projekt werden neue Diagnoseverfahren für potentiell invasive Käferarten entwickelt, die im Rahmen der Kontrollen der Pflanzengesundheit auftreten können. Die Methoden umfassen klassische morphologische Bestimmungsschlüssel für eine mikroskopische Analyse von Käfern und ihren Larven, sowie molekulare Methoden (PCR). Ergänzt werden die Verfahren um Methoden zur molekularen Analyse von Populationen von Arten. Mit diesen Verfahren ist es möglich, Käferfunde von verschiedenen Befallsorten verwandtschaftlich miteinander zu vergleichen und wahrscheinliche Einschleppungswege von invasiven Arten nachzuvollziehen, z.B. des Asiatischen Laubholzbockkäfers (Anoplophora glabripennis). Mit diesem Forschungsprojekt sollen Gefahren für die Pflanzengesundheit in Deutschland abgewehrt werden.
Das Projekt "Teilprojekt 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg durchgeführt. In diesem Projekt werden neue Diagnoseverfahren für potentiell invasive Käferarten entwickelt, die im Rahmen der Kontrollen der Pflanzengesundheit auftreten können. Die Methoden umfassen dabei klassische morphologische Bestimmungsschlüssel für eine mikroskopische Analyse von Käfern und ihren Larven, sowie molekularer Diagnosehilfen (PCR). Ergänzt werden diese Verfahren um Methoden zur molekularen Analyse von Populationen bereits eingeschleppter Arten. Hierfür wird der Asiatischen Laubholzbockkäfers (Anoplophora glabripennis) als Beispielorganismus herangezogen. Mit den neuen Verfahren kann ein tieferes Verständnis über die Ausbreitungs- und Verschleppungswege invasiver Käferarten gewonnen werden. Dadurch können in der Pflanzenschutzpraxis Befallsereignisse invasiver Käferarten genauer interpretiert und nachvollzogen werden. Ziel des Projekts ist es die Bestimmung potentiell schädlicher Organismen bei Importkontrollen zu beschleunigen und das Wissen um die Ausbreitungsdynamik invasiver Arten zu erweitern.
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Bund | 36 |
Land | 1 |
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Förderprogramm | 32 |
Text | 1 |
unbekannt | 2 |
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Keine | 18 |
Webseite | 19 |
Topic | Count |
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Boden | 24 |
Lebewesen & Lebensräume | 37 |
Luft | 17 |
Mensch & Umwelt | 37 |
Wasser | 16 |
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