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Entwicklung der Investitionen und der Finanzierung der Abwasserbehandlung

Generalplan Abwasser und Gewõsserschutz (MELUND, 2021), Hier: Abbildung 2-5 Entwicklung der Investitionen und der Finanzierung der Abwasserbehandlung von 1987 bis 2020 Stand: 2020 Dieser Datensatz enthält die folgenden Datenfelder: - Jahre - Eigenleistung im Rahmen von Förderungen - Landes- und Bundeszuschüsse - zinsgünstige Darlehen - sonstige Zuschüsse Angaben in Mio. Euro Zeichensatz ist UTF-8, Spaltentrennzeichen ist Komma, Zeichenketten-Trennzeichen ist doppeltes Anführungszeichen, Dezimaltrennziechen ist Komma. --- [Generalplan Abwasser und Gewässerschutz 2020](https://www.schleswig-holstein.de/mm/downloads/Fachinhalte/Abwasser/MELUND_A4_Abwasser_Gewaesserschutz_Internet_bf.pdf)

Entwicklung der Investitionen und der Finanzierung der Abwasserbehandlung

Generalplan Abwasser und Gewõsserschutz (MELUND, 2021), Hier: Abbildung 2-5 Entwicklung der Investitionen und der Finanzierung der Abwasserbehandlung von 1987 bis 2020 Stand: 2020 Dieser Datensatz enthält die folgenden Datenfelder: - Jahre - Eigenleistung im Rahmen von Förderungen - Landes- und Bundeszuschüsse - zinsgünstige Darlehen - sonstige Zuschüsse Angaben in Mio. Euro Zeichensatz ist UTF-8, Spaltentrennzeichen ist Komma, Zeichenketten-Trennzeichen ist doppeltes Anführungszeichen, Dezimaltrennziechen ist Komma. --- [Generalplan Abwasser und Gewässerschutz 2020](https://www.schleswig-holstein.de/mm/downloads/Fachinhalte/Abwasser/MELUND_A4_Abwasser_Gewaesserschutz_Internet_bf.pdf)

Europäische Kommission verabschiedet neuen Aktionsplan zur Verbesserung des Schutzes von Natur und Biodiversität in der EU

Die Europäische Kommission verabschiedete am 27. April 2017 einen neuen Aktionsplan, der den Schutz von Natur und Biodiversität in der EU verbessern soll. Der Plan umfasst 15 Maßnahmen, die bis zum Jahr 2019 durchzuführen sind und die Umsetzung der Vogelschutz- und der FFH-Richtlinie, der zentralen Naturschutzmaßnahmen der EU, rasch verbessern sollen. Sie konzentrieren sich vier Schwerpunktbereiche: Verbesserung von Leitlinien und Wissen sowie der Vereinbarkeit mit allgemeineren sozio-ökonomischen Zielen; Übernahme politischer Eigenverantwortung und Verbesserung der Rechtseinhaltung; Förderung von Investitionen in Natura-2000-Projekte und Verbesserung der Verwendung der EU-Fördermittel; Bessere Kommunikation und Sensibilisierung, Einbindung von Bürgern, Interessenträgern und Gemeinschaften.

Recycling von Edel- und Sondermetallen: Koordiniertes Handeln ist nötig

Konkrete Schritte zur Stärkung des Recyclings für mehr Umweltschutz und mehr Versorgungssicherheit sind gefragt – bei allen Akteuren Neodym, Gallium oder Indium – diese und weitere Edel- und Sondermetalle sind essenzieller Bestandteil vieler Produkte, zum Beispiel Windenergieanlagen, Photovoltaikmodule, Elektrofahrräder, Smartphones und Navigationsgeräte. Die Nachfrage nach diesen Metallen steigt weltweit, Recycling als Rohstoffquelle wird deshalb immer wichtiger. Bisher werden die meisten Sondermetalle jedoch nicht oder nur in sehr geringem Umfang aus Altprodukten zurückgewonnen. In einem vom Umweltbundesamt (UBA) initiierten Workshop stellten sich Teilnehmer aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik der Frage, wie das Recycling in Deutschland vorangebracht und etabliert werden kann. Maria Krautzberger, Präsidentin des ⁠ UBA ⁠: „Vor allem für Zukunftstechnologien brauchen wir immer mehr der Edel- und Sondermetalle. Die Ressourcen sind endlich, Abbau und Gewinnung oft problematisch. Dem Recycling kommt deshalb besondere Bedeutung zu. Die Realisierung neuer Recyclingtechnologien muss auf vielen Ebenen stärker gefördert werden. Allein Marktmechanismen reichen als Impulsgeber nicht aus. Auch aus der Politik müssen Anreize kommen, wie beispielsweise Förderprogramme und erweiterte Recyclingvorschriften. Das Umweltbundesamt wird weiterhin durch Forschungsvorhaben, Investitionsförderungen und Netzwerkangebote die Verbesserung der Rückgewinnung von Edel- und Sondermetallen voranbringen.“ Umweltgerechtes und umweltschonendes Recycling seltener Metalle lässt sich nur erfolgreich gestalten, wenn Maßnahmen auf mehreren Ebenen gleichzeitig getroffen werden. Dies ist eine zentrale Botschaft aus dem am 2. November 2015 zu Ende gegangenen Workshop „Rückgewinnung von Edel- und Sondermetallen“. Teilgenommen hatten 120 WissenschaftlerInnen, EntscheidungsträgerInnen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Der Workshop liefert wertvolle Informationen zur Weiterentwicklung und Umsetzung verschiedener Maßnahmen, um das Edel- und Sondermetall-Recycling weiter voranzutreiben. Konkret werden Hinweise aus dem Workshop für die Arbeiten an einer Behandlungsverordnung für Elektroaltgeräte genutzt. Darüber hinaus stellte das UBA die Idee einer Edel- und Sondermetall-Rohstoffverordnung vor, um auch weitere bisher nicht spezifisch geregelte Abfallströme möglichst intelligent zu lenken und so ihr Recycling zu ermöglichen. Eröffnet wurde der Workshop von Markus Reuter, Direktor des Helmholtz-Instituts Freiberg für Ressourcentechnologie. Er sieht die „Kreislaufwirtschaft 4.0“ als Antwort auf die aktuellen Herausforderungen der Kreislaufschließung der immer komplexer werdenden Produkte und Abfälle:  „Um kritische Metalle zu hochwertigen Produkten zu recyceln, müssen wir die bestehende prozessmetallurgische Infrastruktur und neue Hochtechnologie-Verfahren vernetzen, um mit vielfältigen Prozesskombinationen möglichst viele Metalle und Energie zurückzugewinnen.“ Beispiel Neodym: Das Magnetmaterial Neodym steckt zum Beispiel in den Motoren von elektrischen Fahrrädern, in Windenergieanlagen und Computerfestplatten. Bisher fehlen in der Europäischen Union (EU) Investitionen der Wirtschaft in Neodym-Recyclinganlagen, da noch kaum Magnetmaterialien aus Abfällen separiert werden. Gleichzeitig fehlt die Motivation zu ihrer Separation, solange keine Recyclinganlagen vorhanden sind. Zur Lösung dieses Dilemmas muss an beiden Seiten gleichzeitig angesetzt werden. Hier kommt es auf eine verbesserte Vernetzung der  Wirtschaftsakteure an, um durch Bündelung eine ausreichende Menge zum Recyceln bereit zu stellen. Gleichzeitig müssen politische Maßnahmen ergriffen werden: Die Entwicklung neuartiger Recyclingprozesse wird seit einigen Jahren durch verschiedene Förderprogramme des Forschungs- und des Umweltministeriums gefördert. Es ist nun notwendig, beispielsweise die Erfassung und Separation von z.B. Neodymmagneten in die Recyclingvorschriften aufzunehmen, um die Versorgung der Recyclinganlagen sicherzustellen.

Mehr Energieeffizienz bei der Stadtbeleuchtung

Startschuss für Bundeswettbewerb Rund ein Drittel der Straßenbeleuchtung in Deutschland ist 20 Jahre und älter – und verbraucht oft mehr Energie als nötig. Das Bundesumweltministerium (BMU), die KfW-Bankengruppe und das Umweltbundesamt (UBA) starten deshalb heute den Bundeswettbewerb „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung”. UBA-Präsident Prof. Dr. Troge: „Wir sollten alte Straßenlaternen bald austauschen. So lässt sich der Ausstoß des Klimagases Kohlendioxid um rund eine Million Tonnen pro Jahr senken. Die Kommunen können außerdem viel Geld sparen”. Die Beleuchtung der Straßen, Plätze und Brücken verbraucht in Deutschland rund drei bis vier Milliarden Kilowattstunden jährlich. Dies entspricht dem Stromverbrauch von rund 1,2 Millionen Haushalten. Pro Jahr fallen so über zwei Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) an. Derzeit tauschen die Kommunen pro Jahr nur drei Prozent der Straßenbeleuchtung aus. Der Wettbewerb soll Anstöße für eine schnellere Modernisierung geben. Der erste Teil des Bundeswettbewerbs richtet sich an die Anbieter moderner Beleuchtungstechnik. Im Ergebnis dieses Technikwettbewerbs soll eine Sammlung am Markt verfügbarer, energieeffizienter Techniken für die Stadtbeleuchtung vorliegen, die die Kommunen nutzen können. Bei dem im Herbst 2008 anschließenden zweiten Teil, dem Kommunenwettbewerb, sind Kommunen aufgefordert, Konzepte zur Erneuerung ihrer Stadtbeleuchtung vorzulegen. Eine Fachjury aus Vertretern einschlägiger Verbände zeichnet die besten Konzepte aus. Die Kommunen können für die Umsetzung eine Investitionsförderung aus dem Umweltinnovations­programm des ⁠ BMU ⁠ erhalten. Mit dem bei den Betriebskosten gesparten Geld können die Kommunen in den Folgejahren ihre finanzielle Situation verbessern und einen wichtigen Beitrag zum ⁠ Klimaschutz ⁠ leisten. Die Berliner Energieagentur (BEA) begleitet den Wettbewerb. Dort gibt es auch die Wettbewerbsunterlagen. Bewerbungsschluss ist der 25. Juli 2008. Bewerbungen an: Frau Sabine Piller, Tel.: 030 / 29 33 30 56; E-mail: info[at]bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de

Kommission genehmigt portugiesisches Demonstrationsprogramm für Meeresenergietechnologien

Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass eine portugiesische Regelung zur Förderung von Technologien für die Nutzung erneuerbarer Energiequellen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Im Rahmen der Regelung sollen Demonstrationsprojekte zur Nutzung erneuerbarer Energie aus dem Meer (Wellenenergie und Gezeitenenergie) sowie innovative Offshore-Windenergie-Technologien gefördert werden. Im Rahmen dieses Vorhabens werden auf einer schwimmenden Plattform montierte Windturbinen im realen Betrieb getestet, während herkömmliche Offshore-Windkraftanlagen auf dem Meeresboden verankert werden. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Anlagen kann die neue Technologie somit auch in tieferen Gewässern genutzt werden. Die Förderung wird für einen Zeitraum von 25 Jahren über einen Einspeisetarif gewährt, mit dem die höheren Kosten der neuen Technologien ausgeglichen werden sollen. Außerdem erhält das Projekt WindFloat eine Investitionsbeihilfe sowie Unterstützung aus dem EU-Förderprogramm NER 300 für innovative Demonstrationsprojekte im Energiesektor zur Verringerung der CO2-Emissionen.

Infos für energieeffiziente Stadtbeleuchtung

Erste Ergebnisse des Bundeswettbewerbs und Start in die nächste Runde Der im Juni gestartete Wettbewerb „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung” präsentiert Ergebnisse der ersten Runde in einer Sammlung energieeffizienter Techniken. Diese lässt sich ab heute im Internet abrufen. Sie hilft beim Start in die nächste Runde, die sich speziell an Kommunen richtet: Gesucht sind Konzepte zur energieeffizienten Neugestaltung der Stadt- und Gemeindebeleuchtung. Allein der Energieverbrauch für die Beleuchtung von Straßen und Plätzen in Deutschland entspricht dem von rund 1,2 Millionen Haushalten und führt zu einem Kohlendioxidausstoß von über zwei Millionen Tonnen pro Jahr. Der Energieverbrauch ließe sich mit der verfügbaren Technik halbieren. Kommunen können dabei viel Geld sparen. Das Bundesumweltministerium (⁠ BMU ⁠), die ⁠ KfW ⁠-Bankengruppe und das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) haben deshalb den Wettbewerb ins Leben gerufen. Der erste Teil richtete sich an Anbieter der Beleuchtungstechnik. Als Ergebnis liegen Informationen über verfügbare, energieeffiziente und klimafreundliche Techniken für die Stadtbeleuchtung vor. Startschuss für den zweiten Teil ist am 27. Oktober. „Die Informationen helfen nicht nur den Kommunen. Sie lösen mit Sicherheit einen Effizienzwettlauf bei Herstellern und Anbietern von Beleuchtungstechnik aus”, sagt UBA-Vizepräsident Dr. Thomas Holzmann. Der Bundeswettbewerb „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung” hat das Ziel, innovative Konzepte für eine Erneuerung der Stadtbeleuchtung zu fördern. Die Auswahlkriterien zur Aufnahme von Techniken in die Sammlung haben BMU, KfW und UBA mit einer Fachjury aus Vertretern von Wirtschaftsverbänden, Kommunen sowie Umweltverbänden abgestimmt. Zahlreiche Anbieter aus der Branche der Beleuchtungstechnik beteiligten sich und stellten detaillierte Angaben bereit. Die besten sind in einer Sammlung zusammengestellt. Diese bietet keine vollständige Marktübersicht, aber einen aktuellen Einblick in moderne, auf dem Markt verfügbare, umweltfreundliche Techniken für die Stadtbeleuchtung. Die dargestellten Beleuchtungstechniken und -systeme zeichnen sich durch eine hohe Energieeffizienz und niedrige Betriebskosten aus. Außerdem haben sie eine hohe Qualität hinsichtlich ihrer Lebensdauer und erforderlicher Wartungsintervalle. Städte und Gemeinden sind nun aufgerufen, innovative Konzepte zur Erneuerung ihrer Stadtbeleuchtung bis Ende Februar 2009 vorzulegen. Die Kommunen mit den besten Konzepten erhalten eine Auszeichnung und können eine Investitionsförderung aus dem Umweltinnovationsprogramm des BMU für die Umsetzung erhalten. Auch die anderen Teilnehmer am Kommunenwettbewerb profitieren. Denn eine Modernisierung der Stadtbeleuchtung zahlt sich aus, weil sie den Haushalt der Stadt und Gemeinde sowie die Umwelt entlastet. Dies gilt vor allem für den Ersatz der bisher noch weit verbreiteten Quecksilberhochdruckdampflampen. Diese verbrauchen besonders viel Energie. Die Europäische Union bereitet eine Regelung vor, um die Stromeffizienz der Stadtbeleuchtung zu verbessern. Sie soll zugleich dazu führen, dass Stromfresser in den nächsten Jahren vom Markt verschwinden. „Kommunen sind gut beraten, bereits jetzt auf eine energieeffizientere Stadtbeleuchtung zu setzen. Je eher sie die Stromkosten in ihr Kalkül einbeziehen, desto schneller entlasten sie ihre Haushaltskasse”, so Holzmann. Die Techniksammlung hilft ihnen dabei. Bewerbungsschluss für den Kommunenwettbewerb ist der 27. Februar 2009.

Ministerpräsident Höppner und Wirtschaftsminister Gabriel danken amerikanischen Firmen für Engagement in Sachsen-Anhalt / Spitzenstellung unter ausländischen Investoren

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 156/00 Magdeburg, den 27. März 2000 Ministerpräsident Höppner und Wirtschaftsminister Gabriel danken amerikanischen Firmen für Engagement in Sachsen-Anhalt / Spitzenstellung unter ausländischen Investoren Ministerpräsident Dr. Reinhard Höppner und Wirtschaftsminister Matthias Gabriel dankten heute in Leipzig US-amerikanischen Firmen für ihr Engagement in Sachsen-Anhalt. In der Residenz des auch für Sachsen-Anhalt zuständigen amerikanischen Generalkonsuls trafen sich Vertreter von Firmen aus den Vereinigten Staaten, die in Sachsen-Anhalt investieren. Höppner: "Unter den zahlreichen ausländischen Investoren in Sachsen-Anhalt haben US-Firmen eine Spitzenstellung inne. Allein 37 Projekte amerikanischer Unternehmen haben Land, Bund und Europäische Union bisher mit Investitionszuschüssen unterstützt. Damit waren Investitionen von insgesamt über 3,5 Milliarden Mark verbunden. Und was das Allerwichtigste ist: Durch das Engagement dieser Firmen wurden fast 9.500 Dauerarbeitsplätze geschaffen oder gesichert." Zu den in Sachsen-Anhalt tätigen US-Unternehmen zählen u.a. Dow Chemical (Schkopau, Leuna), der Flachglashersteller Guardian (Wolfen), das Pizza-Werk Schwan´s (Osterweddingen) sowie der Automobilzulieferer New Venture Gear (Roitzsch, Werk im Bau). Die unübersehbaren Fortschritte beim Aufbau der Wirtschaft in den vergangenen Jahren wären, so Höppner weiter, ohne den Beitrag ausländischer Unternehmen undenkbar. Neben dem naturgemäß im Vordergrund stehenden wirtschaftlichen Effekt brächten die Firmen aber auch "mehr Farbe ins Land" und seien eine wichtige Bereicherung von Kultur und Gesellschaft. Auch wenn bei Investitionsentscheidungen die attraktiven harten und weichen Standortfaktoren ausschlaggebend seien, verstehe er das Engagement renommierter Firmen in Sachsen-Anhalt und den anderen ostdeutschen Ländern doch auch als einen Akt der Solidarität, betonte der Regierungschef. "Wenn sich Amerikaner heute so intensiv in Ostdeutschland engagieren, dann erinnert man sich unwillkürlich an den Marshall-Plan der Nachkriegszeit, an dem die damalige Sowjetische Besatzungszone aus politischen Gründen nicht teilhaben durfte. So unterschiedlich die heutige Situation auch ist, man könnte fast auf die Idee kommen, die Investitionen amerikanischer Firmen in Ostdeutschland als ´nachgeholten Marshall-Plan´zu bezeichnen", meinte Höppner. Der Ministerpräsident begrüßte, dass Erfolge amerikanischer Firmen in Sachsen-Anhalt immer wieder weitere Firmen motiviert hätten, sich dort zu engagieren. Höppner: "Ein Automatismus ist das natürlich nicht. Deshalb setzt die Landesregierung zusammen mit ihren Partnern in den Regionen ihre Anstrengungen zur Standortwerbung unvermindert fort." Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Offset approaches in existing compliance mechanisms - Adding value and upholding environmental integrity?

Ziel dieses Berichts ist es, anhand einer empirischen Analyse bestehender Verpflichtungssysteme die Bedingungen zu identifizieren, unter denen Offsets in einem Verpflichtungssystem einen Mehrwert erzielen können, ohne dabei die Umweltintegrität zu untergraben. Zu den identifizierten Erfolgsindikatoren gehören: die Erhöhung der Akzeptanz für die Einführung von Verpflichtungssystemen; die Steigerung des Ambitionsniveaus in den nachfolgenden Erfüllungsperioden; die Möglichkeit, Emissionsreduktionen außerhalb der vom Verpflichtungssystem erfassten Sektoren zu erzielen; die Förderung von Investitionen in die nachhaltige Entwicklung sowie die Vermeidung von Fehlanreizen, die die Strenge des Verpflichtungssystems oder die Bemühungen der Akteure zur Reduzierung ihrer eigenen Emissionen untergraben. Durch die Durchführung eingehender Fallanalysen über die Auswirkungen von Offsets in der Europäischen Union, in Alberta, Australien, Kolumbien und Japan identifiziert der Bericht jene Bedingungen, die erklären, warum Offsets bei der Erreichung einzelner Indikatoren erfolgreich waren bzw. warum sie dies nicht waren. Der Bericht identifiziert zudem zwei übergeordnete Bedingungen, die dabei helfen können zu erklären, wann Offsets alle Erfolgsindikatoren erfüllen. Die erste Bedingung ist, dass die politischen Entscheidungsträger*innen bereit sein müssen, das Verpflichtungssystem so zu gestalten, dass ein starkes Preissignal gesetzt und aufrechterhalten wird, welches die Notwendigkeit von Kostendämpfungsmaßnahmen, wie z.B. Offsets, rechtfertigt, um negative politische und wirtschaftliche Auswirkungen abzuwenden. Die zweite damit zusammenhängende Bedingung ist, dass jene Institutionen, Prozesse und die Infrastruktur, die sowohl das Verpflichtungssystem als auch die Offsets regeln, so gut entwickelt sein müssen, dass sichergestellt werden kann, dass die Offsets das Prinzip der Umweltintegrität aufrechterhalten, Beiträge für nachhaltige Entwicklung erzielen und als verlässliche Kostendämpfungsmaßnahme für hohe Preise in Verpflichtungssystemen dienen. Die Ergebnisse zeigen darüber hinaus, wie schwierig es ist, beide Bedingungen zu erreichen, da sowohl nationale als auch internationale politökonomische Faktoren bestimmen, ob Politiker*innen und Wähler*innen bereit sind, Verpflichtungssysteme einzuführen und aufrechtzuerhalten, die zu effektivem Klimaschutz führen. Quelle: Forschungsbericht

Der Klima-Sozialfonds im Fit-for-55-Paket der europäischen Kommission - Definition und Quantifizierung vulnerabler Haushalte und notwendige Investitionsbedarfe

Das im Juli 2021 veröffentlichte "Fit-for-55"-Klimapaket der Europäischen Kommission schlägt die Einführung eines neuen Emissionshandelssystems für Gebäude und Straßenverkehr vor (EU-ETS 2). Parallel zur Einführung des neuen Emissionshandels ist die Einrichtung eines Klima-Sozialfonds (Social Climate Fund, SCF) vorgesehen, der durch den neuen Emissionshandel entstehende Belastungen für besonders Betroffene abfedern soll. Mit dem Klima-Sozialfonds sollen die Verteilungswirkungen der CO2-Bepreisung gemindert und explizit vulnerable Haushalte, Kleinstunternehmen und Verkehrsnutzer*innen unterstützt werden. Unklar ist noch, welche Gruppen im Sinne des Klima-Sozialfonds als vulnerabel gelten. Eine einheitliche Definition gibt es bisher weder auf EU-Ebene noch in einzelnen Mitgliedstaaten, auch in Deutschland nicht. Eine Einschätzung der Anzahl vulnerabler Haushalte, ihrer Belastung durch die CO2-Bepreisung und ihrer Investitions- bzw. Unterstützungsbedarfe ist jedoch essentiell für die Bewertung des Finanzrahmens des Klima-Sozialfonds und der damit verbundenen Möglichkeiten, durch Investitionshilfen und direkte Einkommensunterstützung Belastungen bei vulnerablen Haushalten abzufedern. Auch im Zusammenspiel mit dem in Deutschland im Januar 2021 eingeführten Brennstoffemissionshandel, der Ähnlichkeiten, aber auch deutliche Unterschiede zu dem von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen System hat, stellen sich viele Fragen. Vor diesem Hintergrund haben die Autoren*Autorinnen im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) im Rahmen des Ressortforschungsvorhabens "Soziale Aspekte von Umweltpolitik" (Forschungskennzahl FKZ 3719 16 106 0) eine Kurzstudie zum Klima-Sozialfonds erstellt. Ziel der Analyse ist es, ein gutes Verständnis des Vorschlags zum EU-ETS 2 und Klima-Sozialfonds in Abgrenzung zum Brennstoffemissionshandel zu erlangen und soziale Aspekte zu beleuchten. Die Kurzstudie bietet einen Vorschlag für die Definition vulnerabler Haushalte, ermittelt die CO2-Kostenbelastung für diese Haushalte sowie eine kursorische Abschätzung der Investitionsbedarfe für Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen für vulnerable Haushalte. Die überschlägigen Rechnungen zeigen, dass der Klima-Sozialfonds genügend Mittel bietet, um etwa ein Heizungstauschprogramm für vulnerable Haushalte (mit) zu finanzieren. Er wird alleine jedoch nicht ausreichend sein, um die Sanierungskosten vulnerabler Haushalte - nach der hier gewählten Definition - vollständig zu finanzieren. Der Klima-Sozialfonds muss daher eingebettet werden in ein Gesamtprogramm in Deutschland für vulnerable Gruppen, so dass vulnerable Gruppen am Klimaschutz teilhaben können, resilienter werden und gegenüber Energie- und CO2-Preissteigerungen geschützt sind. Quelle: Forschungsbericht

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