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Errichtung eines Bundesamt für Strahlenschutz

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) wurde am 1. November 1989 gegründet und hat seinen Sitz in Salzgitter. Das Amt ist dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) unterstellt. Das BfS arbeitet für die Sicherheit und den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Schäden durch ionisierende und nichtionisierende Strahlung.

Bundesrat stimmt Strahlenschutzgesetz zu

Am 12. Mai 2017 stimmte der Bundesrat dem Strahlenschutzgesetz zu. Damit wird das Strahlenschutzrecht in Deutschland umfassend modernisiert und der radiologische Notfallschutz auf Grundlage der Erfahrungen nach Fukushima konzeptionell fortentwickelt. Der breite Anwendungsbereich des Strahlenschutzrechts wird nun durch das neue Strahlenschutzgesetz noch erheblich erweitert. So regelt es zum Beispiel den Einsatz radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung zur Früherkennung von Krankheiten. Voraussetzung ist, dass der Nutzen das Risiko der eingesetzten Strahlung überwiegt. Auch der Umgang mit dem radioaktiven Edelgas Radon wird zum Schutz der Bevölkerung in dem Gesetz umfassend geregelt. Das Gesetz legt erstmals einen Referenzwert zur Bewertung der Radonkonzentration in Wohnräumen und Arbeitsplätzen fest. Das Strahlenschutzgesetz schafft zudem die Grundlagen für ein zwischen Bund und Ländern abgestimmtes, modernes Notfallmanagementsystem. Die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Notfällen im In- und Ausland sind in Notfallplänen darzustellen. Neu ist auch die Einrichtung eines radiologischen Lagezentrums unter Leitung des Bundesumweltministeriums, das bei einem überregionalen Notfall eine einheitliche Lagebewertung erstellt. Bislang war das Strahlenschutzrecht in der auf dem Atomgesetz basierenden Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung geregelt. Aus Anlass der Umsetzung einer Euratom-Richtlinie wurden nun erstmals alle Bereiche des Schutzes vor ionisierender Strahlung systematisch in einem Gesetz zusammenfasst.

Langzeitstudie: AKW-Mitarbeiter sterben häufiger an Leukämie und Krebs

Eine Langzeitstudie mit 300.000 AKW-Mitarbeitern in Frankreich, Großbritannien, Japan und den USA kommt zu dem Schluss, das Risiko an Krebs zu erkranken ist für Mitarbeiter von Atomkraftwerken erheblich höher als für die Durchschnittsbevölkerung. Das internationale Forscherteam fand heraus, dass auch niedrige Dosen langfristig eine krankmachende Wirkung haben. Demnach ist eine anhaltende Niedrigdosis genauso krebserregend wie eine einmalig höhere Akutbelastung. Die Studie wurde am 21. Juni 2015 online veröffentlicht. Während der Arbeit muss das AKW-Personal in der Regel ein Strahlenmessgerät tragen. Für die Untersuchung wurden die Daten von 300.000 Angestellten, die über Jahrzehnte hinweg gesammelt wurden, ausgewertet. Zudem ermittelten die Forscher, ob die Mitarbeiter an Krebs, besonders an Blutkrebs, erkrankten oder gar daran starben. Das Ergebnis: Die Leukämierate bei den AKW-Beschäftigten war weitaus höher als die der durchschnittlichen Bevölkerung. Selbst geringe Dosen von nur wenigen Millisievert können demnach über mehrere Jahre hinweg tödliche Krebserkrankungen auslösen. Eine Unbedenklichkeitsschwelle, unterhalb derer eine bestimmte Strahlung tolerierbar ist, gibt es demzufolge nicht.

Atomgesetz

§ 1 Zweck dieses Gesetzes ist, 1. die Erforschung, die Entwicklung und die Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken zu fördern, 2. Leben, Gesundheit und Sachgüter vor den Gefahren der Kernenergie und der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen zu schützen und durch Kernenergie oder ionisierende Strahlen verursachte Schäden auszugleichen, 3. zu verhindern, dass durch Anwendung oder Freiwerden der Kernenergie die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet wird, 4. die Erfüllung internationaler Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der Kernenergie und des Strahlenschutzes zu gewährleisten.

Bundeskabinett beschließt neues Strahlenschutzgesetz

Am 25. Januar 2017 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf eines Strahlenschutzgesetzes. Bisher war das Strahlenschutzrecht in der auf dem Atomgesetz basierenden Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung geregelt. Aus Anlass der Umsetzung einer EU-Richtlinie wurden nun erstmals alle Bereiche des Schutzes vor ionisierender Strahlung systematisch in einem Gesetz zusammenfasst. Das neue Strahlenschutzgesetz regelt erstmals den Einsatz von Stoffen oder ionisierender Strahlung zur Früherkennung von Krankheiten. Voraussetzung ist, dass der Nutzen das Risiko der eingesetzten Strahlung überwiegt. Auch der Umgang mit dem Edelgas Radon wird zum Schutz der Bevölkerung in dem Gesetz umfassender geregelt. Außerdem wird der radiologische Notfallschutz optimiert. Alle Behörden und Organisationen, die zur Notfallbewältigung gebraucht werden, müssen ab sofort ihre Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung miteinander eng abstimmen und in Notfallplänen beschreiben. Neu ist zudem die Einrichtung eines radiologischen Lagezentrums unter Leitung des Bundesumweltministeriums, das bei einem überregionalen Notfall eine einheitliche Lagebewertung erstellt. Das Lagezentrum wird auch Koordinierungs- und Meldeaufgaben übernehmen und als Ansprechpartner für Behörden im In- und Ausland und für internationale Organisationen fungieren.

Notfallschutzbestimmungen des Strahlenschutzgesetzes treten in Kraft

Am 1. Oktober 2017 sind die Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) über das Notfallmanagementsystem von Bund und Ländern, der Schutz der Einsatzkräfte und die Überwachung der Umweltradioaktivität sowie Folgeänderungen im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch und anderen Bundesgesetzen in Kraft getreten.

Richtlinie zur Erneuerung des europäischen Strahlenschutzrechts verabschiedet

Der Rat der Europäischen Union hat am 5. Dezember 2013 die neue Richtlinie des Rates zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung verabschiedet. Die Richtlinie berücksichtigt den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisstand und bezweckt einen umfassenden Strahlenschutz. Gleichzeitig wurden die Euratom-Richtlinien über den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und von Arbeitskräften, den Patientenschutz, den Schutz externer Arbeitskräfte, die Information der Bevölkerung bei radioalogischen Notstandssituationen und zur Kontrolle hochradioaktiver Strahlenquellen aufgehoben. Die Richtlinie muss innerhalb der nächsten vier Jahre in nationales Recht umgesetzt werden.

Melde- und Informationssystem für bedeutsame Vorkommnisse bei Strahlenanwendungen am Menschen : Bericht der zentralen Stelle gemäß § 111 Abs. 1 Nr. 6 StrlSchV ; Jahresbericht 2023

Aufgrund der stetig fortschreitenden medizintechnischen und radiopharmakologischen Entwicklungen in den letzten Jahren werden sowohl in der Diagnostik als auch in der Therapie ionisierende Strahlung und radioaktive Stoffe zunehmend häufiger eingesetzt. Gleichzeitig steigt die Komplexität dieser Anwendungen. Damit erhöht sich aber auch das Risiko von geräte- oder personenbedingten Fehlern, die zu einer Schädigung von Patient*innen oder Personal führen oder zumindest führen können. Zur Sicherstellung eines hohen Qualitätsniveaus bei der Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen ist es notwendig, derartige bedeutsame Vorkommnisse im Rahmen der strahlenschutzrechtlichen Aufsicht zu erfassen und zu bewerten. Darüber hinaus ist es erforderlich, die Informationen über derartige Vorkommnisse bundesweit zu sammeln und aufzuarbeiten (retrospektiver Aspekt) sowie die daraus gewonnenen Erkenntnisse zu veröffentlichen, um eine Wiederholung dieser und ähnlicher Vorkommnisse in anderen Einrichtungen zu vermeiden (prospektiver Aspekt). Bei der vorliegenden Publikation handelt es sich um den fünften Jahresbericht, der zu dem genannten Zweck erstellt und veröffentlicht wurde.

6th International Workshop on the Causes of Childhood Leukemia - Vorhaben 3619I02454

Beobachtungen aus epidemiologischen Studien weisen auf einen möglichen Zusammenhang zwischen niederfrequenten Magnetfeldern und einem erhöhten Risiko für Leukämie im Kindesalter hin. Auch gibt es Beobachtungen, dass niedrige Dosen ionisierender Strahlung mit einem erhöhten Auftreten von Leukämie in Kindern einhergehen. Für beide Beobachtungen sind bisher keine zufriedenstellenden, wissenschaftlich fundierten Erklärungen gefunden worden. Dies veranlasste das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), die Forschung zu Leukämie im Kindesalter zu intensivieren und den möglichen Ursachen und Zusammenhängen in internationalen Workshops nachzugehen. Im Rahmen des 6. Internationalen Workshops wurde der aktuelle Forschungsstand mit internationalen Experten in einer dreitägigen Veranstaltung umfassend beleuchtet, um sich der Thematik aus unterschiedlichen wissenschaftlichen Perspektiven zu nähern, Wissenslücken zu identifizieren und, wo nötig, neue Forschung zu initiieren.

Melde- und Informationssystem für bedeutsame Vorkommnisse bei Strahlenanwendungen am Menschen : Bericht der zentralen Stelle gemäß § 111 Abs. 1 Nr. 6 StrlSchV ; Jahresbericht 2020

Aufgrund der rasanten medizintechnischen und radiopharmakologischen Entwicklungen in den letzten Jahren werden sowohl in der Diagnostik als auch der Therapie ionisierende Strahlen und radioaktive Stoffe zunehmend häufig eingesetzt. Gleichzeitig steigt die Komplexität dieser Anwendungen. Damit erhöht sich aber auch das Risiko von geräte- oder personenbedingten Fehlern sowie von Unfällen, die zu einer Schädigung von Patient*innen oder Personal führen oder zumindest führen können. Zur Sicherstellung eines hohen Qualitätsniveaus bei der Anwendung ionisierender Strahlen oder radioaktiver Stoffe am Menschen ist es notwendig, derartige bedeutsame Vorkommnisse im Rahmen der strahlenschutzrechtlichen Aufsicht zu erfassen und zu bewerten. Darüber hinaus ist es erforderlich, die Informationen über derartige Vorkommnisse bundesweit zu sammeln und aufzuarbeiten (retrospektiver Aspekt) sowie die daraus gewonnenen Erkenntnisse zu veröffentlichen, um eine Wiederholung dieser und ähnlicher Vorkommnisse in anderen Einrichtungen zu vermeiden (prospektiver Aspekt). Bei der vorliegenden Publikation handelt es sich um den zweiten Jahresbericht, der zu dem genannten Zweck erstellt und veröffentlicht wurde.

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