In der Umgebung des Kernkraftwerks Kruemmel ist eine ungewoehnliche Haeufung kindlicher Leukaemiefaelle aufgetreten, die von 1990-1996 im 5 km-Umkreis 560 Prozent im Vergleich zur bundesdeutschen (alte Laender) Durchschnittsrate betraegt. Auch die Leukaemierate bei Erwachsenen ist nach einer Untersuchung des Bremer Instituts fuer Praeventionsforschung und Sozialmedizin signifikant erhoeht. Unsere Hypothese, dass es sich um Auswirkungen radioaktiver Emissionen des Kraftwerks handelt, konnte durch Chromosomenanalyse in peripheren Lymphozyten bei 5 Geschwistern und 5 Elternteilen von Leukaemiekindern sowie in weiteren dort ansaessigen 16 Erwachsenen bestaetigt werden. Die weiteren Untersuchungen beschaeftigen sich mit der Analyse in der Umwelt beobachteter Kontaminationen durch kurz- und langlebige Spalt- und Aktivierungsprodukte.
Langzeituntersuchungen zur Wirkung von Schadstoffen und ionisierender Strahlung. Durchgefuehrt wurden zunaechst Beobachtungen zum Verhalten ohne den Einfluss von Schadstoffen. Es folgten Untersuchungen ueber die Wirkungen der Schwermetalle Cadmium und Kupfer. Geplant sind Arbeiten zu Adaptationserscheinungen und deren moeglicherweise genetischen Hintergruende wie zu den Konsequenzen solcher Anpassungsvorgaenge.
Abbau biologisch resistenter organischer Verbindungen in Abwaessern der Zellstoffindustrie mittels ionisierender Strahlung und UV-Licht. Abbau von Cyaniden in Abwaessern mittel VUV-Licht. Bestimmung der Abbaurate, der Quantenausbeute des Abbaues, der Entstehungsprodukte, des Reaktionsmechanismus und der Reaktionskinetik. Analytische Arbeiten gekoppelt mit Computer-Simulation zur Erforschung der Reaktionsmechanismen und seiner Zwischenprodukte. Erfassung der Moeglichkeiten zur positiven Beeinflussung des Reaktionsmechanismus.
Das Strahlenschutzregister - Überblick und Kontakt Das Strahlenschutzregister erfasst Daten zur beruflichen Strahlenexposition . Damit trägt es zur Strahlenschutzüberwachung jener Arbeitskräfte bei, die beruflich bedingt ionisierender Strahlung ausgesetzt sind. Es führt Messwerte und Meldungen von den behördlich bestimmten Messstellen, von den Aufsichtsbehörden der Länder und den regionalen Registrierbehörden zusammen. Neben der personenbezogenen Überwachung der Strahlenbelastung und der systematischen detaillierten statistischen Auswertung der Expositionsdaten gehört die Erteilung von Auskünften über die erfassten Daten zu den Hauptaufgaben des Strahlenschutzregisters. Das Strahlenschutzregister ist eine zentrale Einrichtung des Bundes und wird vom Bundesamt für Strahlenschutz betrieben. Es trägt zur Strahlenschutzüberwachung jener Arbeitskräfte bei, die beruflich bedingt ionisierender Strahlung ausgesetzt sind. Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) erfüllt damit eine gesetzliche Aufgabe, die bisher im Atomgesetz , mit Inkrafttreten des neuen Strahlenschutzgesetzes in diesem Gesetz festgelegt ist. Das Strahlenschutzregister überwacht die Einhaltung der Grenzwerte für beruflich exponierte Personen (Jahresdosis und Berufslebensdosis) sowie die Ausgabe von Strahlenpässen . Im Strahlenschutzregister erfasste Daten Im Strahlenschutzregister werden verschiedene Messwerte und Meldungen zusammengeführt: die von den behördlich bestimmten Messstellen festgestellten Körperdosiswerte aus äußerer und innerer beruflich bedingter Strahlenexposition , die gegebenenfalls von den Aufsichtsbehörden der Länder festgesetzten Ersatzdosen, weitere Mitteilungen zur Dosiskontrolle, sowie Meldungen der regionalen Registrierbehörden über die Ausgabe von Strahlenpässen und damit zusammenhängende amtliche Vorgänge. Änderungen durch das neue Strahlenschutzgesetz: Einführung einer eindeutigen persönlichen Kennnummer Auf der Grundlage des neuen Strahlenschutzgesetzes ( § 170 StrlSchG ) benötigen seit dem 31.12.2018 alle Personen, für die Eintragungen ins Strahlenschutzregister des BfS erfolgen (beruflich exponierte Personen und Inhaber von Strahlenpässen), ein eindeutiges Personenkennzeichen: die sogenannte Strahlenschutzregisternummer ( SSR -Nummer ). Die SSR -Nummer erleichtert und verbessert die Zuordnung und Bilanzierung der individuellen Dosiswerte aus der beruflichen Strahlenexposition im Strahlenschutzregister. Sie ersetzt außerdem die bisherige Strahlenpassnummer. Die SSR -Nummer wird vom BfS vergeben. Sie wird durch eine nicht rückführbare Verschlüsselung aus der Sozialversicherungsnummer ( § 147 SGB VI) und den Personendaten des zu überwachenden Beschäftigten abgeleitet. Die Beantragung der SSR -Nummer und die Übertragung der dafür nötigen Personendaten für beruflich exponierte Personen und Inhaber von Strahlenpässen erfolgt durch den Strahlenschutzverantwortlichen bzw. den entsprechenden Verpflichteten/Verantwortlichen des Beschäftigungsbetriebs oder eine von ihm autorisierte Person. Statistische Auswertung Die Aufgaben des Strahlenschutzregisters sind nicht auf die personenbezogene Überwachung der Strahlenexposition beschränkt. Ebenso wichtig ist die systematische und detaillierte statistische Auswertung der Expositionsdaten, die dem Nachweis der Optimierung der Strahlenexposition dient. In Europa gilt neben den Grenzwerten auch das Optimierungsgebot. Das heißt, die Strahlenexposition ist unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte so niedrig wie vernünftigerweise möglich zu halten, wobei wirtschaftliche und soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind. Den Nachweis, welche Expositionsniveaus erreicht werden können, zeigen die vielfältigen statistischen Auswertungen der Expositionsdaten, die den zeitlichen Trend und den gegenwärtigen Stand der Strahlenexposition in den verschiedensten Tätigkeitsbereichen abbilden. Auch können mit statistischen Analysen Arbeitsfelder, in denen zum Beispiel vergleichsweise hohe Kollektiv- oder Individualdosen auftreten, identifiziert oder abgeschätzt werden. Zum Beispiel kann die Anzahl der Frauen im gebärfähigen Alter erhoben werden, die mit bestimmten Radionukliden umgehen. Falls erforderlich können gezielte Strahlenschutzmaßnahmen getroffen werden. Dies kann bei technologisch bedingten Veränderungen eine Rolle spielen; zum Beispiel wenn in der Medizin neue Diagnose- und Therapiemöglichkeiten zu einer veränderten Strahlenexposition des Personals führen. Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister Eine der Hauptaufgaben des Strahlenschutzregisters ist die Erteilung von Auskünften über die erfassten Daten zur beruflichen Strahlenexposition . Neben den zuständigen Behörden, Unfallversicherungen und Strahlenschutzverantwortlichen werden auch den Betroffenen selbst Auskünfte über die zu ihrer Person gespeicherten Daten erteilt. Diese können formlos unter Angabe der entsprechenden Personendaten abgefragt werden. Bereitstellung von Daten für wissenschaftliche Auswertungen Die umfangreichen Datenbestände werden auch für wissenschaftliche Auswertungen bereitgestellt. Zum Beispiel können unter epidemiologischen Gesichtspunkten Zusammenhänge zwischen der Strahlenexposition und ihren möglichen gesundheitlichen Auswirkungen erforscht werden. Historische Entwicklung des Strahlenschutzregisters Das Strahlenschutzregister wurde seit seiner Gründung ständig ausgebaut. Seit 1992 werden alle Strahlenpassausgaben zentral erfasst. Die regelmäßige Erfassung aller Personendosismeldungen erfolgt seit Mai 1997. Darüber hinaus wurden weitere elektronische Daten der Messstellen ins Strahlenschutzregister integriert, diese Daten reichen bis ins Jahr 1960 zurück. 2002 begann die Erfassung von Inkorporationsdaten . Seit August 2003 werden auch große Teile des Flugpersonals der Luftfahrtgesellschaften bezüglich ihrer Strahlenexposition durch die kosmisch bedingte Höhenstrahlung überwacht. Am 31.12.2018 wurde die Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer) eingeführt, welche die Zuordnung und Bilanzierung von Dosiswerten verbessert. Stand: 30.10.2025
Das Strahlenschutzgesetz legt zum Schutz vor der schädlichen Wirkung durch ionisierende Strahlung Dosisgrenzwerte für Personen fest. Diese stellen sicher, dass niemand in seiner Gesundheit beeinträchtigt wird. Hierfür ist die genaue Ermittlung der individuellen Strahlenbelastung erforderlich. Strahlenbelastungen können zum einen von außen auf den Körper wirken, wie Röntgenstrahlung oder die Strahlung von radioaktiven Stoffen am Arbeitsplatz oder der Umgebung (äußere Strahlenbelastung). Zum anderen kann es zu einer inneren Strahlenbelastung kommen, beispielsweise durch radioaktive Stoffe, die mit der Atemluft in den Körper gelangt sind. Die Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosis bei innerer Exposition (RL Inkorporationsüberwachung) ersetzt die "Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen, Teil 2: Ermittlung der Körperdosis bei innerer Strahlenexposition (Inkorporationsüberwachung)" (GMBl 2007, Seite 623) sowie die "Richtlinie für die Überwachung der Strahlenexposition bei Arbeiten nach Teil 3 Kapitel 2 Strahlenschutzverordnung" (GMBl. 2004, Seite 418). Anpassungen an das geltende Strahlenschutzrecht und eine Harmonisierung mit internationalen Empfehlungen und Normen erforderten eine Aktualisierung der bisherigen Richtlinie. Der RL Inkorporationsüberwachung enthält die grundlegenden Anforderungen an die Inkorporationsüberwachung beruflich exponierter Personen. Diese Anforderungen beinhalten insbesondere Festlegungen zum Erfordernis der Überwachung, zur Art und Häufigkeit der Messungen, zu den Verfahren für die Berechnung der Körperdosis aus den Messwerten der Ausscheidungsproben oder aus der Raumluftüberwachung sowie an die Ausstattung und die Analyse- und Auswerteverfahren der behördlich bestimmten Inkorporationsmessstellen. Wesentliche Änderungen gegenüber der bisherigen Richtlinie zur Ermittlung der Körperdosis bei innerer Exposition sind: Ersetzen der bisherigen Akkreditierung der behördlich bestimmten Inkorporationsmessstellen durch zukünftig vier Alternativen: i) Akkreditierung (nach DIN EN ISO/IEC 17025) durch die Deutsche Akkreditierungsstelle, ii) Überprüfung der organisatorischen und fachlichen Kompetenz durch das BfS (Leitstelle Inkorporationsüberwachung), iii) Zertifizierung plus Überprüfung der fachlichen Kompetenz durch das BfS sowie iv) Überprüfung durch die die Messstelle bestimmende Behörde. Vorgaben für die Überwachung der besonderen Grenzwerte für gebärfähige Personen und ungeborene Kinder, Aktualisierung der Biokinetik- und Dosimetrie-Werte, Wegfall der Berechnung der Organdosen, Dosimetrie für das ungeborene Kind und für gebärfähige Frauen (die neu berechneten Dosiskoeffizienten wurden bereits veröffentlicht unter BAnz AT 10. Mai 2023 B6 und BAnz AT 10. Mai 2023 B7), Vorgaben für die Qualitätssicherung in der Raumluftüberwachung, ein neues Verfahren zur Berechnung der Inkorporationsfaktoren im Rahmen der Berechnung des Erfordernisses einer regelmäßigen Inkorporationsüberwachung, angelehnt an die Veröffentlichung Radiation Protection 188 der Europäischen Kommission, eine Berechnung der charakteristischen Grenzen der Messungen (Erkennungs- und Nachweisgrenze, Unsicherheit) gemäß DIN ISO 11929, Vorgaben zur Durchführung von Inkorporationsmessungen an Notfalleinsatzkräften, Aufnahme der 2009 publizierten Empfehlung für die Anwendung der Richtlinie zur Inkorporationsüberwachung in der Nuklearmedizin und Aktualisierung hinsichtlich neuer diagnostischer und therapeutischer Verfahren. Diese Richtlinie ist von den zuständigen Landesbehörden dem Vollzug des Strahlenschutzrechtes spätestens ab dem 1. Mai 2026 zugrunde zu legen.
Bild: magele-picture – stock.adobe.com Akteure im Strahlenschutz Um einen umfassenden Strahlenschutz zu gewährleisten, wirken behördliche und nichtbehördliche Akteure eng zusammen. Weitere Informationen Bild: kanpisut – stock.adobe.com Medizin, Technik, Industrie In Medizin, Technik, Forschung und Industrie gibt es viele wichtige Anwendungsbereiche für Ionisierende Strahlung und radioaktive Stoffe. Weitere Informationen Bild: MQ-Illustrations – stock.adobe.com Bestimmungen, Anzeigen und Genehmigungen Sachverständige müssen von der zuständigen Behörde bestimmt werden. Und wer ionisierende Strahlung erzeugen oder radioaktive Stoffe einsetzen will, muss dies anzeigen bzw. genehmigen lassen. Weitere Informationen Bild: sp4764 – adobe.stock.com Fachkunde und Kenntnisse Personen, die eigenverantwortlich in Bereichen arbeiten, in denen sie Strahlung ausgesetzt sind oder mit Strahlenquellen umgehen, müssen über eine fachliche Qualifikation und praktische Erfahrungen verfügen. Sie müssen regelmäßig die dafür erforderliche Fachkunde nachweisen. Weitere Informationen Bild: CrazyCloud – stock.adobe.com Kursanerkennungen Für die Anerkennung von Kursen zum Erwerb und zur Aktualisierung der nach Strahlenschutzrecht erforderlichen Fachkunde und Kenntnisse ist in Berlin das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit zuständig. Weitere Informationen Bild: Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH Entsorgung Für die Entsorgung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen haben die Bundesländer Landessammelstellen für die Zwischenlagerung der in ihrem Gebiet angefallenen radioaktiven Abfälle eingerichtet. Für die Endlagerung aller radioaktiven Abfälle ist der Bund zuständig. Weitere Informationen
Strahlung ist eine Energieform, die sich als elektromagnetische Welle- oder als Teilchenstrom durch Raum und Materie ausbreitet. Die Strahlungsarten werden in 2 große Gruppen unterteilt, die sich durch ihre Energie unterscheiden. Strahlung, die bei der Durchdringung von Stoffen an Atomen und Molekülen Ionisationsvorgänge auslöst, wird als ionisierende Strahlung bezeichnet. Dazu gehören z.B. die Röntgen- und die Gammastrahlung. Als nichtionisierende Strahlung wird die Strahlung bezeichnet, bei der die Energie der Strahlung nicht ausreicht, Atome und Moleküle zu ionisieren. Dazu gehören z.B. Radio- und Mikrowellen, elektromagnetische Felder und das Licht. Ionisierende Strahlung ist sowohl Teil der Natur (Natürliche Radioaktivität) und somit Bestandteil der menschlichen Umwelt als auch das Resultat menschlicher Tätigkeit (Künstliche Radioaktivität).
ProZES: Berechnung der Zusammenhangswahrscheinlichkeit zwischen Krebs und Exposition durch ionisierende Strahlung Das Programm "ProZES" wurde im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz und des Bundesumweltministeriums entwickelt. Es berechnet die Wahrscheinlichkeit, dass eine Erkrankung durch eine vorangegangene beruflich bedingte Strahlenexposition ausgelöst wurde. Die Verwendung des Programms setzt Expertenwissen zum Strahlenrisiko und zur Strahlenexposition voraus. Sie können das Programm ProZES kostenlos herunterladen . Wichtige Informationen zur Software finden Sie in den Abschlussberichten ( Teil 1 , Teil 2 und Teil 3 ) zu den abgeschlossenen Forschungsvorhaben zur Entwicklung von ProZES. Das Programm ProZES berechnet die Wahrscheinlichkeit, dass eine Erkrankung durch eine vorangegangene beruflich bedingte Strahlenexposition ausgelöst wurde. Entwickelt hat das Programm das Institut für Strahlenschutz des Helmholtz Zentrum München im Auftrag des Bundesumweltministeriums und des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ). Sie können das Programm ProZES kostenlos herunterladen. Was macht ProZES? Basierend auf individuellen Angaben zu Erkrankung und Art und Höhe der Strahlendosis berechnet das Programm die Wahrscheinlichkeit, dass das Auftreten einer Krebserkrankung durch eine vorangegangene Strahlenexposition verursacht wurde. Bei der berechneten Wahrscheinlichkeit handelt es sich genau genommen daher um die Verursachungswahrscheinlichkeit. Die Begriffe Verursachungswahrscheinlichkeit und Zusammenhangswahrscheinlichkeit werden im Kontext von Berufskrankheiten häufig als gleichbedeutend verwendet. In Fachkreisen werden die beiden Begriffe manchmal unterschieden. Zusammenhangswahrscheinlichkeit bezeichnet dann nicht nur die Wahrscheinlichkeit, dass eine Erkrankung ausgelöst wird, sondern auch die Wahrscheinlichkeit, dass die Entwicklung einer Erkrankung beschleunigt wird. Diesen Aspekt berücksichtigt ProZES derzeit nicht explizit. Auch in den Verfahren zur Anerkennung von Berufskrankheiten ist aktuell nur die Verursachungswahrscheinlichkeit von praktischer Relevanz. ProZES benutzt aktuelle Modelle zum Strahlenrisiko und für Deutschland spezifische demographische Daten und Inzidenzdaten. Eine wesentliche Stärke von ProZES ist, dass es nicht nur einen einzelnen Schätzwert für die Zusammenhangswahrscheinlichkeit berechnet, sondern auch einen Unsicherheitsbereich angibt. Oberfläche von ProZES mit Beispielberechnung Für wen ist ProZES gedacht? ProZES ist für Fachpersonal gedacht, das sich mit Verursachungswahrscheinlichkeiten nach beruflichen Strahlenexpositionen auseinandersetzt. Die Anwendung von ProZES setzt Expertenwissen zum Strahlenrisiko und zur Berechnung von Organdosen/Expositionsdaten voraus. Vor Anwendung des Programms ist es zudem wichtig, sich anhand der Informationen aus dem Hilfe-Menü und des Tutorials mit der Funktionsweise des Programms vertraut zu machen. Hilfe-Menü und Tutorial sind in dem Programm enthalten. Personen, die an Verfahren zur Anerkennung von Berufskrankheiten beteiligt sind, kann das Programm als Hilfsmittel dienen. Informationen über aktuelle Entwicklungen Falls Sie an Neuigkeiten zu ProZES interessiert sind, informieren wir Sie gerne über aktuelle Entwicklungen. Senden Sie uns dazu bitte eine kurze E-Mail mit Angabe Ihres Namens und der gewünschten Anrede an ProZES@bfs.de . Sie können Ihre Einwilligung in die Nutzung Ihrer Kontaktdaten selbstverständlich jederzeit widerrufen. Senden Sie dazu eine entsprechende E-Mail an ProZES@bfs.de und Ihre Daten werden umgehend gelöscht. Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu Ihren Rechten nach der DSGVO, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung . Rechtliche Hinweise Die Lizenzbedingungen für die Software "ProZES" des Bundesamtes für Strahlenschutz sind im Programm enthalten und müssen für das Setup akzeptiert werden. Forschungsvorhaben zur Entwicklung von ProZES - Abschlussberichte Wichtige Informationen zur Software Die Abschlussberichte zu den abgeschlossenen Forschungsvorhaben zur Entwicklung von ProZES enthalten wichtige Informationen zur Software. Teil 1 , Teil 2 und Teil 3 stehen in DORIS , dem Digitalen Online Repositorium und Informationssystem des BfS , zur Verfügung. Kommentare, Rückmeldungen oder Fragen zu dem Programm können Sie gerne per E-Mail an ProZES@bfs.de senden. Fragen und Antworten zur Handhabung von ProZES Stand: 28.08.2025
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 443 |
| Land | 57 |
| Zivilgesellschaft | 8 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 1 |
| Ereignis | 7 |
| Förderprogramm | 221 |
| Gesetzestext | 15 |
| Text | 125 |
| unbekannt | 140 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 216 |
| offen | 288 |
| unbekannt | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 488 |
| Englisch | 145 |
| Leichte Sprache | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 5 |
| Datei | 11 |
| Dokument | 115 |
| Keine | 260 |
| Multimedia | 5 |
| Unbekannt | 3 |
| Webseite | 145 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 167 |
| Lebewesen und Lebensräume | 364 |
| Luft | 154 |
| Mensch und Umwelt | 508 |
| Wasser | 141 |
| Weitere | 476 |