Die Daten umfassen Straßenbäume und einen Teil der Bäume in Grünanlagen.
Die Messstelle untersucht seit den 1960er Jahren Lebensmittel, Futtermittel und Umweltproben auf Radioaktivität. Bitte wenden Sie sich für Auskünfte zu den Labordaten der Messstelle an das Funktionspostfach landesmessstelleumweltradioaktivitaetfhh@hu.hamburg.de
Messung bei pflanzlichen und tierischen Nahrungsmitteln, Futter- mitteln, Weiden und Ackerböden, Mülldeponien und Kläranlagen (Routinemeßprogramm)
Nach § 3 StrVG werden im Rahmen des Integrierten Mess- und Informationssystems (IMIS) durch die einzelnen Bundesländer Radioaktivitätsuntersuchungen in Böden, Pflanzen, Gras, Lebens- und Futtermitteln, Grund-, Trink- und Oberflächenwasser, in Abwässern, Klärschlamm, Reststoffen und Abfällen durchgeführt. Für die im einzelnen im Normalbetrieb durchzuführenden Probenmessungen wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) allen Bundesländern ein Mengengerüst für die entsprechenden Umwelt- bereiche vorgegeben. Die Festlegung der Probeentnahmepunkte erfolgte auf der Grundlage dieses Mengenschlüssels sowie des am jeweiligen Ort vorhandenen Spektrum an o.a. Umweltmedien. Die Beprobungen werden nach einem festgelegten Probenentnahmeplan [PEP] -medienspezifisch- durchgeführt. Die Probeentnahmepläne sind so konzipiert, daß sie möglichst flächendeckend und gleichmäßig über das Jahr verteilt, die Entnahme repräsentativer Proben aller Umweltbereiche ermöglicht.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Gesetze, welche den Umgang mit radioaktiven Stoffen bestimmen und regeln, sowie über die, die der Gefahrenabwehr und dem Gesundheitserhalt der Menschen dienen sollen. Desweiteren finden Sie hier die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit der Berliner Personendosismessstelle als auch für die Aufsicht über kerntechnische Anlagen und die Überwachung der Umweltradioaktivität. Gemäß Artikel 73 Absatz 1 Nr. 14 des Grundgesetzes sind die Erzeugung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken, die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die diesen Zwecken dienen, der Schutz gegen Gefahren, die bei Freiwerden von Kernenergie oder durch ionisierende Strahlen entstehen, und die Beseitigung radioaktiver Stoffe Gegenstand der Bundesgesetzgebung. Die Ausführung der Gesetze obliegt daher ebenfalls dem Bund. Gemäß Artikel 87c des Grundgesetzes kann der Bund aber die Bundesländer beauftragen, Teile der Durchführung der gesetzlichen Aufgaben zu übernehmen (“Auftragsverwaltung des Bundes”). Das Atomgesetz (AtG) ist 1959 erlassen worden. Es regelt vor allem die Angelegenheiten der kerntechnischen Einrichtungen, der Kernreaktoren, Brennelementfabriken und anderer Einrichtungen, in denen mit Kernbrennstoffen umgegangen wird. . In der gegenwärtig in Kraft befindlichen Fassung enthält es auch die Vorschriften zum sogenannten Atomausstieg. Das Atomgesetz ermächtigt zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Regelung weiterer atomrechtlicher Fragen. Es gibt zur Zeit folgende neun Verordnungen zum Atomgesetz: Atomrechtliche Verfahrensverordnung (AtVfV) , regelt das Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung für Kernanlagen. Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) , regelt vor allem den Umgang mit radioaktiven Stoffen, die nicht Kernbrennstoffe sind und darüber hinaus die Angelegenheiten des Strahlenschutzes. Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (AtZüV)* , regelt, wie die Zuverlässigkeit der in kerntechnischen Einrichtungen beschäftigten Personen überprüft wird. Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) , regelt die Stellung des Sicherheitsbeauftragen in einer Kernanlage und das Verfahren bei der Meldung eines meldepflichtigen Ereignisses in so einer Anlage. Atomrechtliche Deckungsvorsorgeverordnung (AtDeckV) , regelt die Deckungsvorsorge (die Haftpflichtversicherung) für Einrichtungen, in denen mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird. Atomrechtliche Kostenverordnung (AtKostV) , regelt die Gebühren und Kosten für Amtshandlungen nach dem Atomgesetz. Endlagervorausleistungsverordnung (EndlagerVlV)* , regelt die von den Abfallerzeugern bereits jetzt zu erhebenden Kosten für Planung, Errichtung und Betrieb von Endlagern für radioaktive Stoffe. Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung (AtAV) , regelt die grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Kernbrennelemente. Die Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung (GorlebenVSpV), die den Schutz des möglichen Standortes Gorleben für ein Endlager vor störenden Eingriffen in den Untergrund regelte, trat außer Kraft. Das Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) wurde 1986 erlassen, weil sich anlässlich des Tschernobyl-Ereignisses herausstellte, dass das bis dahin vorliegende Recht – auch das Recht der EU – keinen Ansatzpunkt für Maßnahmen gegen die Auswirkungen eines Störfalls in einer außereuropäischen Anlage enthielt. Den Auswirkungen des Ereignisses im Inland wurde daher uneinheitlich und unkoordiniert begegnet. Es ist im Strahlenschutzgesetz (StrSchG) aufgegangen. Das Strahlenschutzgesetz regelt für solche Fälle zwei Aspekte: a) Tritt eine Lage mit erhöhter nicht nur örtlich begrenzter Umweltradioaktivität auf, können die zuständigen Ministerien Rechtsverordnungen für Maßnahmen ergreifen wie das Festlegen der Grenzkonzentration für Waren, die importiert/vermarktet/verarbeitet werden dürfen, das Aussprechen von Empfehlungen für Verhaltensweisen (Meiden bestimmter Lebensmittel oder dergleichen) und so weiter, b) als Grundlage dafür die Errichtung und den Betrieb eines umfassenden bundesweiten Messsystems, damit überhaupt genügend Daten verfügbar sind. Das Strahlenschutzgesetz schreibt daher den Aufbau und Betrieb eines Systems ( Integriertes Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivität -IMIS- ) vor, mit dem die Radioaktivität in Umweltmedien laufend überwacht wird. Es gibt Bundesgesetze, die sich zwar in der Hauptsache nicht mit radioaktiven Stoffen oder Strahlenschutz beschäftigen, aber dennoch Grundlage für den Erlass weiterer Verordnungen zu dieser Thematik sind. Die Lebensmittelbestrahlungsverordnung (LMBestrV) auf der Grundlage des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) enthält das grundsätzliche Verbot der Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierender Strahlung und die Ausnahmeregelungen. Die Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel (AMRadV) ist eine der Verordnungen auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes (AMG) . Sie regelt die Verkehrsfähigkeit radioaktiver oder mit ionisierender Strahlung behandelter Arzneimittel. Die Kaliumiodidverordnung (KIV) ist eine weitere Verordnung nach dem Arzneimittelgesetz. Sie regelt die Ausnahmen von den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes, die erforderlich sind, damit im Notfall Kaliumiodid zur Blockierung der Schilddrüse [Iodblockade] gegen die Aufnahme radioaktiven Iods eingesetzt werden darf. Völlig getrennt und in das Rechtsgebiet “Transportrecht” eingefügt wurden in der Bundesrepublik die Vorschriften zum Transport radioaktiver Stoffe. Hier besteht das deutsche Recht im Wesentlichen auf der Übernahme von internationalem Recht. Eine Übersicht findet man beim Bundesamt für Sicherheit der nuklearen Entsorgung: 1C Transportrecht (Regelungen beim Transport radioaktiver Stoffe) 1F Recht der Europäischen Union
Wird die Umweltradioaktivität in Deutschland überwacht? Um Auswirkungen von kerntechnischen Unfällen oder Katastrophen frühzeitig zu erfassen, wurde in Deutschland nach dem Unfall von Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) das " IMIS " ins Leben gerufen. IMIS steht für "Integriertes Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivität". Bundesweite Messnetze sind in dieses System einbezogen und überwachen flächendeckend und fortlaufend die Radioaktivität am Boden, in der Atmosphäre, in den Bundeswasserstraßen und in der Nordsee und Ostsee. Bundesweit werden in einem Routinebetrieb außerdem mehr als 10.000 Proben pro Jahr aus Luft, Wasser, Boden, Nahrungsmitteln, Futtermitteln und weiteren Umweltmedien entnommen und auf Radioaktivität untersucht. An diesem Routinemessprogramm zur Überwachung der Umwelt sind eine Vielzahl von Laboren in Bund und Ländern beteiligt, die die Messergebnisse in die zentrale IMIS -Datenbank übertragen.
In der Karte können Bürger*innen, die Maßnahmen zur Klimaanpassung umsetzten möchten, erkennen, in welchen Fördergebieten ihre Immobilie/ihr Grundstück liegt. Durch Verlinkungen können sie weitere Informationen zu den Förderprogrammen und Ansprechpartner*innen erhalten.
Die Daten stellen die Ergebnisse der Brutvogelkartierung des Lippeverbandes im Jahr 2017 dar. Im Rahmen des Projektes „Erlebensraum Lippeaue Hamm-West“ wurde in einem 166 ha großen Untersuchungsgebiet in der Lippeaue zwischen der Münsterstraße und Schloss Heessen die planungsrelevanten Brutvogelarten kartiert.
INSPIRE-Datensatz zum Annex3-Thema Produktions- und Industrieanlagen für das Bundesland Sachsen-Anhalt. Der Datensatz wurde aus den Daten des Amtlichen Raumordnungs-Informationssystems (ARIS) abgeleitet und INSPIRE-konform transformiert. Momentan enthält dieser Datensatz nur die Windkraftanlagen (WKA).
Standorte und technische Parameter, der im Raumordnungskataster erfassten betriebenen und genehmigten Windkraftanlagen in Sachsen-Anhalt.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 37 |
Land | 53 |
Wissenschaft | 1 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 7 |
Gesetzestext | 1 |
unbekannt | 54 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 6 |
offen | 33 |
unbekannt | 23 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 60 |
Englisch | 3 |
Resource type | Count |
---|---|
Datei | 1 |
Keine | 22 |
Webdienst | 5 |
Webseite | 36 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 34 |
Lebewesen & Lebensräume | 42 |
Luft | 11 |
Mensch & Umwelt | 61 |
Wasser | 17 |
Weitere | 62 |