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Karte der oberflächennahen Rohstoffe der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 (KOR200) - CC 4710 Münster

Die Karte oberflächennaher Rohstoffe 1:200.000 (KOR 200) ist ein Kartenwerk, das gemeinsam von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder (SGD) im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf Beschluss der Länderwirtschafts­minister vom 22. Juni 1984 erarbeitet wird. Das Kartenwerk folgt dem Blattschnitt der topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK 200) und besteht aus 55 Kartenblättern mit jeweils einem Erläuterungsheft. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme, Beschreibung, Darstellung und Dokumentation der Vorkommen und Lagerstätten von mineralischen Rohstoffe, die üblicherweise im Tagebau bzw. an oder nahe der Erdoberfläche gewonnen werden. Im Besonderen sind dies Industrieminerale, Steine und Erden, Torfe, Braunkohle, Ölschiefer und Solen. Die Darstellung der oberflächennahen Rohstoffe und die zusätzlichen schriftlichen Informationen sind für die Erarbeitung überregionaler, bundesweiter Planungsunterlagen, die die Nutzung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe berühren, unentbehrlich. Auf der Karte sind neben den umgrenzten, je nach Rohstoff farblich unterschiedlich dargestellten Lagerstätten- bzw. Rohstoffflächen "Abbaustellen" (=Betriebe) bzw. "Schwerpunkte mehrerer Abbaustellen" mit je einem Symbol dargestellt. Die Eintragungen in der Karte werden ergänzt durch Texterläuterungen. Die Erläuterungsbände haben üblicherweise einen Umfang von 40 - 80 Seiten und sind derzeit nur in der gedruckten Ausgabe der Karte verfügbar. Der Text ist gegliedert in: - Einführung - Beschreibung der Lagerstätten und Vorkommen nutzbarer Gesteine - Rohstoffwirtschaftliche Bewertung der Lagerstätten und Vorkommen oberflächennaher Rohstoffe im Blattgebiet - Verwertungsmöglichkeiten der im Blattgebiet vorkommenden nutzbaren Gesteine - Schriftenverzeichnis - Anhang (u. a. mit Generallegende und Blattübersicht) Die KOR 200 stellt somit die Rohstoffpotentiale in Deutschland in bundesweit vergleichbarer Weise dar und liefert eine Grundlage für künftige Such- und Erkundungsarbeiten sowie einen Beitrag zur Sicherung der Rohstoffversorgung.

ADFC kürt fahrradfreundliche Städte

Über 100.000 Bundesbürger haben im Herbst 2014 am großen ADFC-Fahrradklima-Test teilgenommen und die Fahrradfreundlichkeit ihrer Wohnorte bewertet. Am 19. Februar 2015 wurden je zwölf Städte zum Thema Fahrradfreundlichkeit ausgezeichnet. Die Urkunden überreichten Rainer Bomba, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), und Ulrich Syberg, Bundesvorsitzender des ADFC, in Berlin. Insgesamt haben 468 Städte und Gemeinden die Mindestteilnehmerzahl erreicht und konnten so in die offizielle Wertung kommen. Die Bestplatzierten im ADFC-Fahrradklima-Test 2014 sind Münster, Karlsruhe, Freiburg, Erlangen, Oldenburg, Ingolstadt, Bocholt, Nordhorn, Wesel, Reken, Ketzin und Rhede. Viele der Städte sind alte Bekannte auf den ersten Plätzen des Tests, der zum sechsten Mal durchgeführt wurde.Der Test zeichne Kommunen aus, die den Radverkehr besonders vorantreiben, und biete den anderen zugleich konkrete Anhaltspunkte für Verbesserungen – sei es bei der Sicherheit, dem Wegenetz oder auch bei den Abstellmöglichkeiten. Die Auszeichnung ist damit Dank und Ansporn zugleich, sagte Staatssekretär Bomba. Besondere Aufmerksamkeit zollten ADFC und BMVI den Aufholer-Städten, die sich im Vergleich zum Fahrradklima-Test 2012 am stärksten verbessern konnten: Wuppertal, Augsburg, Stuttgart, Göttingen, Heilbronn, Trier, Schwerin, Iserlohn, Norderstedt, Heiligenhaus, Eschborn und Ilmenau.

Luftdaten der Station Iserlohn Hohler Weg 27 (DENW284) in Iserlohn

Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.

Luftdaten der Station Iserlohn Hohler Weg 31 (DENW295) in Iserlohn

Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.

Lobbe Entsorgung West GmbH & Co. KG

Die Firma Lobbe Entsorgung West GmbH & Co. KG, Stenglingser Weg 4-12, 58642 Iserlohn, hat bei der Bezirksregierung Arnsberg mit Datum vom 24.11.2021, eingegangen am 07.12.2021, die Erteilung einer Genehmigung nach §16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung der chemisch-physikalischen Behandlungsanlage auf dem Betriebsgrundstück in 58636 Iserlohn, Scheffelstraße 32, Gemarkung Iserlohn, Flur 100, Flurstücke 194, 350, 431, 697, 683, 812, 897, 898 und 900 beantragt. Der Genehmigungsantrag umfasst im Wesentlichen folgende Änderungen: 1. Errichtung und Betrieb eines Behälterzwischenlagers zur Lagerung von flüssigen, gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen auf dem vorhandenen, überdachten Abfüllplatz. Dieser besteht aus einem Lagerbereich für saure/chromathaltige Abfälle mit maximal 54 Behältern mit einem Inhalt von je 1 m³ (BE 13a) und aus einem Lagerbereich für alkalische/cyanidhaltige Abfälle mit maximal 63 Behältern mit einem Inhalt von je 1 m³ (BE 14a) entsprechend den vorhandenen Befüllstationen. 2. Störfallrechtliche Optimierung der Anlage durch - die Aufstellung von kleineren Dosierbehältern für die Behandlungschemikalien Natriumhypochlorid (1 m³) und FE-Beize (0,2 m³) im Bereich des Verwertungsmoduls 3 (Cyanidentgiftung) zur Vermeidung von Überdosierungen, - den Austausch der zwei Abluftwäscher getrennt nach saurer/chromathaltiger und alkalisch/cyanidhaltiger Abluft mit einem Volumenstrom von jeweils 9000 m³/h und einer Kontaktzeit der Abluft von 8 s, die gemäß AwSV in einer ausreichend dimensionierten Kunststoffwanne im Erdgeschoss der Recyclinganlage aufgestellt werden, sowie Abluftventilatoren und Waschflüssigkeitspumpen, die jeweils redundant ausgelegt werden. Als Waschflüssigkeit wird eine NaOH-Lösung eingesetzt, - die Erneuerung des Ablufterfassungssystems durch neue PE-Rohrleitungen. Das beantragte Vorhaben bedarf einer Genehmigung gemäß § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in Verbindung mit Nr. 8.8.1.1 (G/E) sowie Nr. 8.12.1.1 (G/E) des Anhangs 1 zur Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV). Das Vorhaben fällt zugleich unter § 2 Abs. 4 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 UVPG und Nr. 8.5, Spalte 1, und N. 8.7.2.1, Spalte 2, der Anlage 1 zum UVPG.

Lobbe Umweltservice GmbH & Co KG, Stenglingser Weg 4-12, 58642 Iserlohn

Erneuerung der Lagertanks 7.14-7.16, die Aufstellung eines weiteren Tanks B 7.17 in einem zweiten Bauabschnitt und die Umwidmung des Behandlungsbehälters B 7.13 der Betriebseinheit BE 12 zu einem Lagertank der Betriebseinheit BE 08, Wegfall der Abluftwäscher EQ6 wg. des Verzichts auf die Zudosierung von Harnstoff in dem Behandlungsstrang zur separaten Behandlung von stickstoff- und organisch belasteten Abfällen

4. Planänderung des Vorhabens "Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Kruckel - Dauersberg, Bl. 4319, EnLAG-Vorhaben Nr. 19, Abschnitt A2 UA Garenfeld in Hagen bis Punkt Ochsenkopf in Iserlohn

Die Amprion GmbH und die Westnetz GmbH haben für den Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen dem Umspannanlage Garenfeld in Hagen und dem Punkt Ochsenkopf in Iserlohn, Bl. 4319 im Bundesland Nordrhein- Westfalen am 02.10.2024 einen Antrag auf 4. Planänderung gestellt. Gegenstand der 4. Planänderung ist die Änderung der temporären Arbeitsfläche an der L674 (Verbandsstraße) in Hagen. Die ursprünglich genehmigte Arbeitsfläche auf den Flurstücken Gemarkung Berchum Flur 4, Flurstücke 341, 342, 343 und 344 soll auf das Flurstück Gemarkung Berchum Flur 4, Flurstück 292 verlegt werden.

Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen in Iserlohn-Hennen

Die Firma ENERTRAG SE, Gut Dauerthal, 17291 Dauerthal, beantragt eine Genehmigung gemäß §§ 4, 6, 10 i.V.m. § 19 Abs. 3 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Neufassung vom 17.05.2013 (BGBl. I S.1274), zuletzt geändert am 24.09.2021 (BGBl. I S. 4458), zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Vestas V 150-6.0 MW in der Gemarkung Iserlohn – Hennen Flur 35, Flurstück 41 und in der Gemarkung Iserlohn, Flur 105, Flurstück 63. Die Nabenhöhe der WEAs beträgt 166,0 m bei einer Gesamthöhe von 241,0 m. Die Nennleistung liegt bei 6,0 MW. Für die Errichtung und den Betrieb der beiden WEA ist eine dauerhafte Waldumwandlung von ca. 3,7 ha erforderlich. Die Rodung von Wald zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart im Umfang von 1 ha bis weniger als 5 ha wird in der Anlage 1 des UVPG unter Nr. 17.2.3 Spalte 2 mit „S“ aufgeführt.

Errichtung und Betrieb vier Windenergieanlagen (WEA) Iserlohn - Schälker Heide

Die Firma ABO Wind AG, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden, beantragt gemäß §§ 4, 6 i.V.m. § 10 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S.1274) - in der zurzeit geltenden Fassung - in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) und Nr. 1.6.2 Buchstabe V des Anhanges 1 zu vorstehend genannter Verordnung, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von vier WEA vom Typ Nordex in Iserlohn-Letmathe an den nachfolgenden Standorten: WEA 1: Nordex N149/5.7; Gemarkung: Letmathe, Flur: 1, Flurstück: 29; Gesamthöhe: 238,55 m WEA 2: Nordex N149/5.7; Gemarkung: Letmathe, Flur: 2, Flurstück: 31; Gesamthöhe: 238,55 m WEA 3: Nordex N149/5.7; Gemarkung: Letmathe, Flur: 2, Flurstück: 31; Gesamthöhe: 238,55 m WEA 4: Nordex N149/5.7; Gemarkung: Letmathe, Flur: 1, Flurstück: 29; Gesamthöhe: 238,55 m Die jeweilige Nennleistung liegt bei 5,7 MW. Nach Nr. 1.6.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540) - in der zurzeit geltenden Fassung - ist für drei bis weniger als sechs WEA eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Für das Vorhaben wurde gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UVPG durch die Antragstellerin eine Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Die Vorprüfung entfällt gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UVPG, weil der Märkische Kreis als zuständige Behörde dies als zweckmäßig erachtet. Damit besteht für das Vorhaben eine UVP-Pflicht. Der für den 07.10.2021 um 09:00 Uhr festgesetzte Erörterungstermin in dem Kreishaus Iserlohn wird aufgehoben, weil dies für die zweckgerichtete Durchführung des Termins erforderlich ist.

Laibach GmbH & Co. KG, Erich (2017)

Berichtsjahr: 2017 Adresse: Friedrich-Kirchhoff-Str. 6 - 11 58640 Iserlohn Bundesland: Nordrhein-Westfalen Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: Erich Laibach GmbH & Co. KG Haupttätigkeit: Schmelzen von Nichteisenmetallen einschließlich Legierierungen > 20 t/d oder > 4 t/d Pb und Cd

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