Rund 10.000 Einwohner eines Teilgebietes im Iserlohner Ortsteil Letmathe nehmen über die Dauer eines Jahres an diesem bundesweit einmaligen Modellversuch teil. Die Beteiligten erwarten nach Abschluss des Versuches belastbare Ergebnisse, die einen technischen und wirtschaftlichen Vergleich mit dem bestehenden Entsorgungssystem zulassen. Hinter dem Begriff SiB steht ein ebenso einfaches wie innovatives Entsorgungssystem: Über lediglich einen Behälter werden verschiedene Abfallarten, die bereits im Haushalt in farblich unterschiedlichen, hochreißfesten Spezialsäcken gesammelt wurden, erfasst. Nach dem Transport in eine Sortieranlage werden anhand der Sackfarben die Wertstoffe wieder aussortiert und zur Verwertung weitergeleitet, der Restabfall geht von dort in das Müllheizkraftwerk. Beim Pilotprojekt SiB in Iserlohn-Letmathe betrifft dies die Abfallarten Restabfall (grauer Sack), Leichtverpackungen Grüner Punkt (gelber Sack) sowie Papier/Pappe (blauer Sack). Anstelle der grauen Restmülltonne und der gelben Wertstofftonne werden die am Modellversuch teilnehmenden Haushalte in den Abfuhrrevieren 7und 9 mit Behältern ausgestattet, die durch einen silberfarbenen Deckel als SiB-Behälter gekennzeichnet sind. Die Abfuhr dieser Behälter erfolgt wöchentlich. Die Projektverantwortlichen erhoffen sich durch den Versuch positive Ergebnisse mit Blick auf eine Verbesserung der Qualität von Wertstoffen bei gleichzeitiger Erfassung mehrerer Abfallarten. Im Vergleich zu anderen in der Öffentlichkeit intensiv diskutierten Sortierversuchen liegt ein wesentlicher Vorteil des SiB-Systems auf der Hand: Vorher vermischte Restabfälle und Wertstoffe müssen nicht nachträglich mit erheblichem verfahrenstechnischen Aufwand wieder aussortiert werden. Die für eine Wiederverwertung notwendige Qualität der Wertstoffe wird bei SiB durch die bereits im Behälter erfolgte Trennung nicht beeinträchtigt. (...)Wissenschaftlich begleitet und ausgewertet wird der Pilotversuch von zwei renommierten Instituten, dem Institut für Entsorgung und Umwelttechnik gGmbH (IFEU) in Iserlohn sowie dem Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH (INFA) in Ahlen. Erste Ergebnisse werden im August 2007 erwartet.
Die Stadt Iserlohn plant die Erarbeitung eines Bodenschutzkonzeptes. Zwingende Voraussetzung fuer ein solches Konzept ist die Kenntnis der geogenen Schwermetall-Hintergrundbelastung, um Belastungserhoehungen ueberhaupt beurteilen zu koennen. Um die Daten besser verfuegbar zu machen, sollen Geoinformationssysteme genutzt werden, mit deren Hilfe eine Visualisierung moeglich ist. Da mit deren Hilfe auch Interpolationen moeglich sind, waere ein solches System ein wichtiges Werkzeug fuer eine Optimierung der Stadtplanung. Im ersten Schritt wurden nach Vorgaben und mit Leihgeraet des Landesumweltamtes (LUA) anthropogen nicht ueberformte Standorte des gesamten Stadtgebietes beprobt. Die Involvierung des LUA stellt sicher, dass die Messungen landesweit vergleichbar sind, was zwingende Voraussetzung fuer eine ins Auge gefasste spaetere Foerderung des Projektes durch das Landesumweltministerium ist. Die Schwermetallbestimmungen wurden durch Fa UCL in Luenen durch ICP-Messungen durchgefuehrt; die Aus- und Bewertung der Daten erfolgte durch die MFH. An ausgesuchten Punkten wurden zusaetzliche Proben in feinerem Raster genommen, deren Schwermetallgehalte an der MFH durch Inverspolarographie sowie von Fa Lobbe durch AAS bestimmt wurden. An geologisch interessanten Punkten wurden zusaetzliche Vergleichsmessungen per RFA durch die Ruhr-Universitaet Bochum durchgefuehrt. Die Visualisierung der Daten durch das Geoinformationssystem ARCVIEW wird durch das Institut fuer Stadtoekologie und Bodenschutz durchgefuehrt werden.
Erneuerung der Lagertanks 7.14-7.16, die Aufstellung eines weiteren Tanks B 7.17 in einem zweiten Bauabschnitt und die Umwidmung des Behandlungsbehälters B 7.13 der Betriebseinheit BE 12 zu einem Lagertank der Betriebseinheit BE 08, Wegfall der Abluftwäscher EQ6 wg. des Verzichts auf die Zudosierung von Harnstoff in dem Behandlungsstrang zur separaten Behandlung von stickstoff- und organisch belasteten Abfällen
Die Amprion GmbH und die Westnetz GmbH haben für den Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen dem Umspannanlage Garenfeld in Hagen und dem Punkt Ochsenkopf in Iserlohn, Bl. 4319 im Bundesland Nordrhein- Westfalen am 02.10.2024 einen Antrag auf 4. Planänderung gestellt. Gegenstand der 4. Planänderung ist die Änderung der temporären Arbeitsfläche an der L674 (Verbandsstraße) in Hagen. Die ursprünglich genehmigte Arbeitsfläche auf den Flurstücken Gemarkung Berchum Flur 4, Flurstücke 341, 342, 343 und 344 soll auf das Flurstück Gemarkung Berchum Flur 4, Flurstück 292 verlegt werden.
Die Firma ENERTRAG SE, Gut Dauerthal, 17291 Dauerthal, beantragt eine Genehmigung gemäß §§ 4, 6, 10 i.V.m. § 19 Abs. 3 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Neufassung vom 17.05.2013 (BGBl. I S.1274), zuletzt geändert am 24.09.2021 (BGBl. I S. 4458), zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Vestas V 150-6.0 MW in der Gemarkung Iserlohn – Hennen Flur 35, Flurstück 41 und in der Gemarkung Iserlohn, Flur 105, Flurstück 63. Die Nabenhöhe der WEAs beträgt 166,0 m bei einer Gesamthöhe von 241,0 m. Die Nennleistung liegt bei 6,0 MW. Für die Errichtung und den Betrieb der beiden WEA ist eine dauerhafte Waldumwandlung von ca. 3,7 ha erforderlich. Die Rodung von Wald zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart im Umfang von 1 ha bis weniger als 5 ha wird in der Anlage 1 des UVPG unter Nr. 17.2.3 Spalte 2 mit „S“ aufgeführt.
Die Firma ABO Wind AG, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden, beantragt gemäß §§ 4, 6 i.V.m. § 10 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S.1274) - in der zurzeit geltenden Fassung - in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) und Nr. 1.6.2 Buchstabe V des Anhanges 1 zu vorstehend genannter Verordnung, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von vier WEA vom Typ Nordex in Iserlohn-Letmathe an den nachfolgenden Standorten: WEA 1: Nordex N149/5.7; Gemarkung: Letmathe, Flur: 1, Flurstück: 29; Gesamthöhe: 238,55 m WEA 2: Nordex N149/5.7; Gemarkung: Letmathe, Flur: 2, Flurstück: 31; Gesamthöhe: 238,55 m WEA 3: Nordex N149/5.7; Gemarkung: Letmathe, Flur: 2, Flurstück: 31; Gesamthöhe: 238,55 m WEA 4: Nordex N149/5.7; Gemarkung: Letmathe, Flur: 1, Flurstück: 29; Gesamthöhe: 238,55 m Die jeweilige Nennleistung liegt bei 5,7 MW. Nach Nr. 1.6.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540) - in der zurzeit geltenden Fassung - ist für drei bis weniger als sechs WEA eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Für das Vorhaben wurde gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UVPG durch die Antragstellerin eine Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Die Vorprüfung entfällt gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UVPG, weil der Märkische Kreis als zuständige Behörde dies als zweckmäßig erachtet. Damit besteht für das Vorhaben eine UVP-Pflicht. Der für den 07.10.2021 um 09:00 Uhr festgesetzte Erörterungstermin in dem Kreishaus Iserlohn wird aufgehoben, weil dies für die zweckgerichtete Durchführung des Termins erforderlich ist.
Die Firma Lobbe Entsorgung West GmbH & Co. KG, Stenglingser Weg 4-12, 58642 Iserlohn, hat bei der Bezirksregierung Arnsberg mit Datum vom 24.11.2021, eingegangen am 07.12.2021, die Erteilung einer Genehmigung nach §16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung der chemisch-physikalischen Behandlungsanlage auf dem Betriebsgrundstück in 58636 Iserlohn, Scheffelstraße 32, Gemarkung Iserlohn, Flur 100, Flurstücke 194, 350, 431, 697, 683, 812, 897, 898 und 900 beantragt. Der Genehmigungsantrag umfasst im Wesentlichen folgende Änderungen: 1. Errichtung und Betrieb eines Behälterzwischenlagers zur Lagerung von flüssigen, gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen auf dem vorhandenen, überdachten Abfüllplatz. Dieser besteht aus einem Lagerbereich für saure/chromathaltige Abfälle mit maximal 54 Behältern mit einem Inhalt von je 1 m³ (BE 13a) und aus einem Lagerbereich für alkalische/cyanidhaltige Abfälle mit maximal 63 Behältern mit einem Inhalt von je 1 m³ (BE 14a) entsprechend den vorhandenen Befüllstationen. 2. Störfallrechtliche Optimierung der Anlage durch - die Aufstellung von kleineren Dosierbehältern für die Behandlungschemikalien Natriumhypochlorid (1 m³) und FE-Beize (0,2 m³) im Bereich des Verwertungsmoduls 3 (Cyanidentgiftung) zur Vermeidung von Überdosierungen, - den Austausch der zwei Abluftwäscher getrennt nach saurer/chromathaltiger und alkalisch/cyanidhaltiger Abluft mit einem Volumenstrom von jeweils 9000 m³/h und einer Kontaktzeit der Abluft von 8 s, die gemäß AwSV in einer ausreichend dimensionierten Kunststoffwanne im Erdgeschoss der Recyclinganlage aufgestellt werden, sowie Abluftventilatoren und Waschflüssigkeitspumpen, die jeweils redundant ausgelegt werden. Als Waschflüssigkeit wird eine NaOH-Lösung eingesetzt, - die Erneuerung des Ablufterfassungssystems durch neue PE-Rohrleitungen. Das beantragte Vorhaben bedarf einer Genehmigung gemäß § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in Verbindung mit Nr. 8.8.1.1 (G/E) sowie Nr. 8.12.1.1 (G/E) des Anhangs 1 zur Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV). Das Vorhaben fällt zugleich unter § 2 Abs. 4 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 UVPG und Nr. 8.5, Spalte 1, und N. 8.7.2.1, Spalte 2, der Anlage 1 zum UVPG.
Das von der Leuphana Universität Lüneburg durchgeführte Teilprojekt hat zum Ziel, den Zusammenhang zwischen Zeit und Konsum im Kontext Schule zu erforschen. Konkret wurde ein Lehrangebot im Gesamtumfang von rund 30 Stunden konzipiert, dessen primäres Ziel die Förderung von Zeitkompetenz bei Schülerinnen und Schülern darstellt. Im Sinne des erfahrungsbasierten und forschenden Lernens sollen die Schüler/innen darin lernen ihre Zeitkompetenz zu steigern, indem sie durch (Selbst-)beobachtungen eigene Gewohnheiten und Muster im Umgang mit ihrer Zeit und in Bezug auf ihr Konsumverhalten aufdecken und kritisch reflektieren. Auf dieser Grundlage sollen sie befähigt werden, ein Bewusstsein für ihren persönlichen Umgang mit Zeit zu erlangen, eigene Bedürfnisse und angewandte Befriedigungsstrategien zu verstehen sowie gegebenenfalls selbst gewählte, alternative Strategien zu erproben und zu etablieren. Das Lehrangebot wird in den regulären Fachunterricht integriert und wird begleitend evaluiert. Die Evaluierung erfolgt analog zur Durchführung in zwei Durchgängen, einmal im 1. Halbjahr 2019/20 und, mit angepassten Erhebungsinstrumenten, im 2. Halbjahr 2019/20. Die Ergebnisse sollen dokumentiert und über Fachnetzwerke aus den Bereichen Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie Schulentwicklung verbreitet werden.
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