Energiekonzern E.on verklagte am 01.10.2014 Bund und mehrere Länder auf Schadenersatz in Höhe von rund 380 Millionen Euro. Grund für die Klage sind die dreimonatige Stilllegung der AKWs Unterweser und Isar 1 im Frühjahr 2011.
Die Karte oberflächennaher Rohstoffe 1:200.000 (KOR 200) ist ein Kartenwerk, das gemeinsam von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder (SGD) im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf Beschluss der Länderwirtschaftsminister vom 22. Juni 1984 erarbeitet wird. Das Kartenwerk folgt dem Blattschnitt der topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK 200) und besteht aus 55 Kartenblättern mit jeweils einem Erläuterungsheft. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme, Beschreibung, Darstellung und Dokumentation der Vorkommen und Lagerstätten von mineralischen Rohstoffe, die üblicherweise im Tagebau bzw. an oder nahe der Erdoberfläche gewonnen werden. Im Besonderen sind dies Industrieminerale, Steine und Erden, Torfe, Braunkohle, Ölschiefer und Solen. Die Darstellung der oberflächennahen Rohstoffe und die zusätzlichen schriftlichen Informationen sind für die Erarbeitung überregionaler, bundesweiter Planungsunterlagen, die die Nutzung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe berühren, unentbehrlich. Auf der Karte sind neben den umgrenzten, je nach Rohstoff farblich unterschiedlich dargestellten Lagerstätten- bzw. Rohstoffflächen "Abbaustellen" (=Betriebe) bzw. "Schwerpunkte mehrerer Abbaustellen" mit je einem Symbol dargestellt. Die Eintragungen in der Karte werden ergänzt durch Texterläuterungen. Die Erläuterungsbände haben üblicherweise einen Umfang von 40 - 80 Seiten und sind derzeit nur in der gedruckten Ausgabe der Karte verfügbar. Der Text ist gegliedert in: - Einführung - Beschreibung der Lagerstätten und Vorkommen nutzbarer Gesteine - Rohstoffwirtschaftliche Bewertung der Lagerstätten und Vorkommen oberflächennaher Rohstoffe im Blattgebiet - Verwertungsmöglichkeiten der im Blattgebiet vorkommenden nutzbaren Gesteine - Schriftenverzeichnis - Anhang (u. a. mit Generallegende und Blattübersicht) Die KOR 200 stellt somit die Rohstoffpotentiale in Deutschland in bundesweit vergleichbarer Weise dar und liefert eine Grundlage für künftige Such- und Erkundungsarbeiten sowie einen Beitrag zur Sicherung der Rohstoffversorgung.
Am 30. Mai 2011 verkündete die Bundesregierung ihre Pläne bis zum Jahr 2022 alle Kernkraftwerke abzuschalten. Die bereits im Zuge des Moratoriums stillgelegten Kraftwerke einschließlich Krümmel gehen nicht wieder ans Netz. Sechs weitere Kraftwerke werden bis 2021 stillgelegt und bis zum Schluss dürfen nur die drei neuesten Kraftwerke Neckarwestheim 2, Isar 2 und Lingen laufen.
E.ON Kernkraft hat am 17. März 2011 das Kernkraftwerk Isar 1 um 16.00 Uhr vom Netz genommen. Das Unternehmen folgte damit der erteilten Weisung des Bayerischen Umweltministeriums, die Anlage vorübergehend abzuschalten. Während des Stillstands wird das Kraftwerk zusätzlichen Sicherheitsüberprüfungen unterzogen. Die Bundesregierung hatte sich mit den Ländern darauf verständigt, vor dem Hintergrund der Katastrophe in Japan sieben ältere Kernkraftwerke, darunter Isar 1, vorübergehend abzuschalten.
Die Karte oberflächennaher Rohstoffe 1:200.000 (KOR 200) ist ein Kartenwerk, das gemeinsam von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder (SGD) im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf Beschluss der Länderwirtschaftsminister vom 22. Juni 1984 erarbeitet wird. Das Kartenwerk folgt dem Blattschnitt der topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK 200) und besteht aus 55 Kartenblättern mit jeweils einem Erläuterungsheft. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme, Beschreibung, Darstellung und Dokumentation der Vorkommen und Lagerstätten von mineralischen Rohstoffe, die üblicherweise im Tagebau bzw. an oder nahe der Erdoberfläche gewonnen werden. Im Besonderen sind dies Industrieminerale, Steine und Erden, Torfe, Braunkohle, Ölschiefer und Solen. Die Darstellung der oberflächennahen Rohstoffe und die zusätzlichen schriftlichen Informationen sind für die Erarbeitung überregionaler, bundesweiter Planungsunterlagen, die die Nutzung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe berühren, unentbehrlich. Auf der Karte sind neben den umgrenzten, je nach Rohstoff farblich unterschiedlich dargestellten Lagerstätten- bzw. Rohstoffflächen "Abbaustellen" (=Betriebe) bzw. "Schwerpunkte mehrerer Abbaustellen" mit je einem Symbol dargestellt. Die Eintragungen in der Karte werden ergänzt durch Texterläuterungen. Die Erläuterungsbände haben üblicherweise einen Umfang von 40 - 80 Seiten und sind derzeit nur in der gedruckten Ausgabe der Karte verfügbar. Der Text ist gegliedert in: - Einführung - Beschreibung der Lagerstätten und Vorkommen nutzbarer Gesteine - Rohstoffwirtschaftliche Bewertung der Lagerstätten und Vorkommen oberflächennaher Rohstoffe im Blattgebiet - Verwertungsmöglichkeiten der im Blattgebiet vorkommenden nutzbaren Gesteine - Schriftenverzeichnis - Anhang (u. a. mit Generallegende und Blattübersicht) Die KOR 200 stellt somit die Rohstoffpotentiale in Deutschland in bundesweit vergleichbarer Weise dar und liefert eine Grundlage für künftige Such- und Erkundungsarbeiten sowie einen Beitrag zur Sicherung der Rohstoffversorgung.
Erstmals seit dem Atomausstiegsbeschluss von 2011 hat ein AKW in Deutschland eine Rückbaugenehmigung erhalten. Für den Abriss eines Atomkraftwerkes ist eine atomrechtliche Stilllegungsgenehmigung erforderlich, die auf einem komplexen Genehmigungsverfahren beruht. Als erste Behörde hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit Zustimmung des BMUB der Preussen Elektra GmbH am 17. Januar 2017 eine Genehmigung für eine Stilllegung und zum Abbau der Anlage Isar 1 (KKI 1) erteilt. Mit dieser wird der Abbau aller Anlagenteile gestattet, die nicht der Abbauphase 2 (Reaktordruckbehälter und Biologischer Schild) zugeordnet sind. Nach derzeitiger Planung soll die Abbauphase 1 bis zum Jahr 2023 und die Abbauphase 2 bis zum Jahr 2026 abgeschlossen sein.
Am 19. Juni 2015 legte Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks ein Gesamtkonzept zur Rückführung der radioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und dem Vereinigten Königreich vor. Das Konzept sieht vor, die 26 Castor‑Behälter bundesweit auf insgesamt vier Zwischenlager zu verteilen. Nach dem BMUB sollen im Standortzwischenlager Philippsburg in Baden‑Württemberg die fünf Behälter mit verglasten mittelradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich aufbewahrt werden. Auf die Zwischenlager an den Standorten Biblis (Hessen), Brokdorf (Schleswig‑Holstein) und Isar (Bayern) sollen die insgesamt 21 Castoren mit verglasten hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Sellafield verteilt werden. Die Rückführung erfolgt entsprechend der Vertragslage der deutschen EVU mit den ausländischen Wiederaufarbeitungsunternehmen sukzessive, beginnend mit den fünf Behältern aus Frankreich im Jahr 2017 und danach die weiteren Tranchen ab 2018 bis 2020 aus Großbritannien.
Greenpeace reichte gemeinsam mit Anwohnern der AKW Neckarwestheim 1, Philippsburg 1, Isar 1, Biblis A und B, Unterweser, Brunsbüttel und Krümmel Beschwerde gegen die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke beim Bundesverfassungsgericht ein.
ID: 925 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 04.09.2008 hat die E.ON Kernkraft GmbH für das Standort-Zwischenlager in Niederaichbach (im Folgenden als SZL Isar bezeichnet) zusätzliche Inventare und Beladevarianten für Transport-und Lagerbehälter der Bauart CASTOR®V/19 in der modifizierten Ausführungsform (sog. 96er Zulassung) beantragt. Dieser Antrag steht ergänzend im Zusammenhang mit den mit der 4. Änderungsgenehmigung vom 7. Februar 2012 gestatteten zusätzlichen Beladevarianten und Behälterinventaren für den Transport- und Lagerbehälter CASTOR®V/19 nach der 96er Zulassung. Mit Schreiben vom 20.02.2014 wurde der Antrag von der E.ON Kernkraft GmbH dahingehend modifiziert, dass die neu beantragten zusätzlichen Inventare und Beladevarianten vollständig geändert wurden. Seit dem 01.01.2019 wird das Genehmigungsverfahren von der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH geführt. Die Ergänzung der Aufbewahrungsgenehmigung um zusätzliche optionale Komponenten sowie um zusätzliche Behälterinventare und damit verbundene Beladevarianten für Behälter der Bauart CASTOR® V/19 stellt eine wesentliche Änderung der genehmigten Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im SZL Isar dar. Die im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist. Kontakt zur verfahrensführenden Behörde – Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung: uvp@bfe.bund.de Ort des Vorhabens: Gemeinde Niederaichbach im Landkreis Landshut, Regierungsbezirk Niederbayern (Bayern) Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 6 Atomgesetz Abschlussdatum: 26.02.2021 UVP-Kategorie: Kernenergie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Deutschland https://www.base.bund.de Vorhabenträger Vorhabenträger BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Frohnhauser Straße 67 45127 Essen Deutschland Homepage: https://bgz.de Dokument Dokument UVP-Vorprüfung SZL KKI InvErwV19 - zur Veröffentlichung Stand_28-01-2021.pdf
ID: 922 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 06.03.2013 hat die E.ON Kernkraft GmbH als Vorgängerin der PreussenElektra GmbH für das Standort-Zwischenlager in Niederaichbach (im Folgenden als SZL Isar bezeichnet) die Aufbewahrung von mit Sonderbrennstäben aus dem Druckwasserreaktor des Kernkraftwerks Isar 2 beladenen Köchern in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® V/19 (96er Zulassung) beantragt. Dieser Antrag wurde mit Schreiben vom 13.12.2018 präzisiert und um Sonderbrennstäbe aus dem Siedewasserreaktor des Kernkraftwerks Isar 1 und weitere Inventare sowie den Einsatz einer zweiten Tragkorbvariante ergänzt. Das Genehmigungsverfahren wird seit dem 01.01.2019 von der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH geführt. Die Ergänzung der Aufbewahrungsgenehmigung um zusätzliche optionale Komponenten sowie um zusätzliche Behälterinventare und damit verbundene Beladevarianten für Behälter der Bauart CASTOR® V/19 stellt eine wesentliche Änderung der genehmigten Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im SZL Isar dar. Die im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist. Kontakt zur verfahrensführenden Behörde – Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung: uvp@bfe.bund.de Ort des Vorhabens: Gemeinde Niederaichbach im Landkreis Landshut, Regierungsbezirk Niederbayern (Bayern) Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 6 Atomgesetz Abschlussdatum: 24.02.2021 UVP-Kategorie: Kernenergie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Deutschland https://www.base.bund.de Vorhabenträger Vorhabenträger BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Frohnhauser Straße 67 45127 Essen Deutschland Homepage: https://bgz.de Dokument Dokument UVP-Vorprüfung SZL KKI KöcherV19 - zur Veröffentlichung Stand_25-01-2021.pdf
Origin | Count |
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