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s/iskar/Isar/gi

Fließgewässernetz 1:25.000 Gewässerachsen - 2023 Kennzahlstufe 1 bis 6

Fließgewässerachsen der Gewässerkennzahlstufe 1 bis 6 auf Datengrundlage des ATKIS-Basis-DLM (Stand 2023). Die Gewässerkennzahl nach LAWA-Richtlinie bildet die hierarchische Abfolge der Vorfluterverhältnisse ab (Bsp. Donau: Kennzahl 1, Stufe 1, Isar: Kennzahl 16, Stufe 2, Loisach: Kennzahl 162, Stufe 3). Erfassung einzelner Achsabschnitte mit unterschiedlichen Attributen.

Fließgewässernetz 1:25.000 Gewässerachsen - 2023 Kennzahlstufe 1 bis 6

Fließgewässerachsen der Gewässerkennzahlstufe 1 bis 6 auf Datengrundlage des ATKIS-Basis-DLM (Stand 2023). Die Gewässerkennzahl nach LAWA-Richtlinie bildet die hierarchische Abfolge der Vorfluterverhältnisse ab (Bsp. Donau: Kennzahl 1, Stufe 1, Isar: Kennzahl 16, Stufe 2, Loisach: Kennzahl 162, Stufe 3). Erfassung einzelner Achsabschnitte mit unterschiedlichen Attributen.

Hydraulische Untersuchungen Donau, km 2321-2249, 2024

Die Bundesanstalt für Wasserbau beauftragte das Ingenieurbüro Schmid (IB Schmid), hydraulische Untersuchungen auf der Donau durchzuführen. Es sollten Wasserspiegelfixierungen auf der Donau und der unteren Isar bei einem Wasserstand über Mittelwasser (MQ) durchgeführt werden. Begleitend sollten die Strömungsgeschwindigkeiten und der Durchfluss an festgelegten Profilen aufgenommen werden. - Messungen am 30.-31.05.2023 bei guten Wetterbedingungen durchgeführt. Die Wasserstände waren ca. 1 m über Mittelwasser (MQ) - Wasserspiegelfixierung (H_WSP) - Querprofilmessung (H_Sohle) - Durchflussmessung (Q) - Fließgeschwindigkeit (v_Str) QS ist erfolgt

Verhinderung der weiteren Eintiefung der Isar bei Dingolfing

Kläranlage Dingolfing, Neuerteilung gehobene Erlaubnis

Die Stadt Dingolfing beantragt die Neuerteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in die Isar. Die bestehende Erlaubnis endet am 31.12.2025. Die Kläranlage Dingolfing wurde im Jahr 2005 in Betrieb genommen. Die aktu¬elle Ausbaugröße der Kläranlage beträgt 70.000 EW. Auf der Kläranlage Dingolfing wird das Abwasser der Stadt Dingolfing und der industriellen Indirekteinleiter BMW und Develey gereinigt. Die aktuelle Belastung der Kläranlage wurde auf Grundlage der Betriebstagebücher der Jahre 2021 bis 07/2024 detailliert ermittelt. Derzeit beträgt die mittlere Belastung aller Tage 58.200 EW bzw. 49.400 EW. Der 85%-Perzentil-Wert an Trockenwettertagen liegt bei 71.800 EW bzw. bei 61.800 EW. Das Kläranlagengelände liegt auf öffentlichem Grund, Gemarkung Dingolfing, auf einer mittleren Geländehöhe von 354,00 m ü. NN. Das gereinigte Abwasser fließt über einen Ableitungskanal bei Fluss-km 44,0 in die Isar (Grundstück Fl. Nr. 2260). Das Mischwasser aus dem Entlastungsbauwerk wird über einen Stauraumkanal in den linken Seitengraben der Isar (Fl.-Nr. 534/6, Gem. Gottfrieding) geleitet. Die Abwasseranlage besteht im Wesentlichen aus einem Kanalnetz im Misch¬system und Trennsystem mit Mischwasserentlastungsanlagen und einer me¬chanisch-biologischen Kläranlage mit weitergehender Reinigung (Belebungsan¬lage mit Kaskadendenitrifikation und getrennter Schlammbehandlung als Mesophile Faulung). Die Kläranlage ist ausgelegt auf eine BSB5-Fracht (roh) von 4.200 kg/d (ent¬sprechend 70.000 EW). Dies entspricht der Größenklasse 4 nach Anhang 1 zur Abwasserverordnung. Für dieses Vorhaben ist gemäß Ziffer 13.1.2 der Anlage 1 zum UVPG, § 7 Abs. 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Diese hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Bayerns Seltenste: Arten der Trockenlebensräume - BSAT/ LBV

Statusbericht zur Kernenergienutzung in der Bundesrepublik Deutschland 2024

Der Ausstieg aus der gewerblichen Stromerzeugung durch Kernenergie in Deutschland ist abgeschlossen. Am 15.04.2023 gingen die letzten drei Kernkraftwerke (siehe Kapitel 2) Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 außer Betrieb. Ihre Berechtigung zum Leistungsbetrieb ist damit erloschen. Für alle abgeschalteten Anlagen wurden atomrechtliche Stilllegungsgenehmigungen erteilt und in Anspruch genommen. Die Kernkraftwerke werden suk- zessive rückgebaut. Ziel ist die Entlassung der Anlagen aus der atomrechtlichen Überwachung. Neben den Kernkraftwerken werden in Deutschland weitere kerntechnische Anlagen betrieben. Dazu zählen die Forschungsreaktoren (siehe Kapitel 3). Sie werden in Forschungszentren und Universitäten u. a. für wissenschaftli- che Experimente genutzt. Im Berichtsjahr 2024 befanden sich sechs Forschungsreaktoren in Betrieb. Weitere in Betrieb befindliche kerntechnische Anlagen sind die Urananreicherungsanlage Gronau sowie die Brenn- elementfabrik Lingen. Diese Anlagen werden den nuklearen Versorgungsanlagen (siehe Kapitel 4) zugeordnet. Darüber hinaus werden in Deutschland Zwischenlager an den Kernkraftwerksstandorten betrieben. Bis zur Fertig- stellung eines aufnahmebereiten Endlagers werden dort hochradioaktive Stoffe sicher aufbewahrt. Weitere Zwi- schenlager dienen zur Aufbewahrung von schwach radioaktiven Abfällen und Reststoffen. Zwischen- und Endlager werden den Einrichtungen der nuklearen Entsorgung zugeordnet (siehe Kapitel 5).

Fließgewässermessstelle Landshut Flutmulde, Isar

Die Messstelle Landshut Flutmulde (Messstellen-Nr: 16007106) befindet sich im Gewässer Isar in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des Durchflusses, des Wasserstands.

Messstelle der Wassertemperatur des Niedrigwasser-Informationsdienst Bayern (Ort: Dingolfing-Landau, Messstellen-Nr: 16008007)

Die Messstelle "Landau, Dingolfing-Landau" am Gewässer Isar. Die Bezeichnung der dortigen Fischgemeinschaft lautet Cypriniden-Rithral.

Bufotes viridis (Laurenti, 1768) Bufo viridis Laurenti, 1768 Wechselkröte Amphibien Stark gefährdet

Der Grünkröten-(Bufotes viridis­)Komplex erfuhr eine taxonomische Revision. Nach Stöck et al. (2006), Stöck et al. (2009) und Dufresnes et al. (2019) ist die Wechselkröte (Bufotes viridis) über weite Teile Mittel- und Osteuropas verbreitet, wobei die westliche Arealgrenze durch Schleswig-Holstein, Niedersachsen, das Rheinland, das Saarland, Nordost-Lothringen sowie den Oberrheingraben verläuft. Östlich reicht das Areal bis nach Kasachstan, südlich über Nordostitalien bis nach Kreta. In Nordostdeutschland treffen zwei getrennte evolutionäre Wechselkröten-Linien, deren mitochondriale DNA sich unterscheidet, aufeinander: B. viridis und B. variabilis. Stöck et al. (2009) diskutierten deren Status. In der vorliegenden Roten Liste werden alle deutschen Wechselkröten weiterhin unter dem Namen B. viridis behandelt. In der letzten Roten Liste von Kühnel et al. (2009) wurde die Art bei unverändertem taxonomischen Umfang als Bufo viridis Laurenti, 1768 bezeichnet. In Deutschland besiedeln Wechselkröten das Flachund Hügelland, wobei selten eine Höhengrenze von 500 m ü. NHN überschritten wird (Günther & Podloucky 1996). Neben dem nahezu geschlossenen Verbreitungsschwerpunkt in den östlichen Bundesländern zeigt die Art eine ausgeprägte Disjunktion mit Vorkommensclustern im Mittel- und Niederrhein- sowie Neckar- und unteren Maingebiet, dem Saarland und Teilen von Bayern mit den Niederungen von Donau, Isar und Inn nebst Zuflüssen. Mit einer TK25-Q Rasterfrequenz von 10,71 % (Zeitraum 2000 – 2018) zählt sie aktuell zu den seltenen Amphibienarten Deutschlands. Die Bestandsentwicklung der Art ist äußerst kritisch. Der langfristige Bestandstrend zeigt einen starken Rückgang, der seit Jahrzehnten anhält und sich in einer massiven Ausdünnung der Rasterpräsenz, auch im ostdeutschen Kerngebiet, widerspiegelt. Ursächlich spielt der drastische Landnutzungswandel die größte Rolle, vor allem die Industrialisierung der Landwirtschaft mit den einhergehenden Strukturverlusten, veränderte Abbautechnologien bei der Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe einschließlich der Braunkohle sowie – zumindest regional bedeutsam – die gänzliche Aufgabe traditioneller Sondernutzungen, welche für die Art lange Zeit wertvolle Habitate generierten, z. B. die großflächigen Rieselfelder im Berliner Umland und Schönungsteiche kleiner Zuckerfabriken in den Bördegebieten. Der in die Kriterienklasse „starke Abnahme“ eingestufte kurzfristige Bestandstrend wird – zusätzlich zu den oben genannten Faktoren – durch fortschreitende Urbanisierung, die großflächige Ausweisung von Bau- und Gewerbegebieten, Rekultivierungsaktivitäten an Abbaustellen sowie Fischbesatz in zahlreichen Laichgewässern verstärkt. Die Wechselkröte zählt damit zu den am stärksten rückläufigen und gefährdeten Amphibienarten Deutschlands mit verbreiteten lokalen oder regionalen Aussterbeprozessen. Verschärfend wirken sich direkte menschliche Eingriffe und die zunehmende Fragmentierung der Vorkommen aus. Insgesamt ergibt sich die Einstufung in die RoteListe-Kategorie „Stark gefährdet“. Damit sich die Gefährdungssituation der Art nicht verschärft, müssen Naturschutzmaßnahmen dringend fortgesetzt oder neu ergriffen werden. Auf diese Abhängigkeit wird durch das Zusatzmerkmal „Na“ hingewiesen. Gründe für die Hochstufung von „Gefährdet“ auf „Stark gefährdet“ liegen in der geänderten Bewertung der aktuellen Bestandssituation von der Kriterienklasse „mäßig häufig“ zu „selten“. Die Wechselkröte ist in Deutschland vor allem durch folgende Faktoren gefährdet: Anhaltende Lebensraumverluste in den Flussauen und anderen natürlichen Lebensräumen; Beseitigung und Entwertung von Kleingewässern, Nassstellen sowie anderen Strukturelementen in der Agrarlandschaft; Düngung und Einsatz von Pestiziden im Umfeld der Laichgewässer; Gefährdung in Abbaustellen durch geänderte Technologien sowie anschließende Verfüllung und Rekultivierung; sukzessionsbedingter Verlust von Laichgewässern und Rohböden im Landhabitat; Fischbesatz in Teichen; starke Rückgänge im Siedlungsbereich, vor allem durch Bauaktivitäten mit der Folge von Lebensraumverlusten im urbanen und suburbanen Raum. Aufgrund der derzeitigen starken negativen Bestandsentwicklung müssen folgende Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden: Konzeption und Umsetzung von Artenschutzprogrammen und -projekten auf Länderebene, um weitere Lebensraumverluste und Arealregression abzuwenden sowie den Habitatverbund zu optimieren; schutzverträgliche Bewirtschaftung in der Agrarlandschaft, welche die entsprechenden Habitatstrukturen und eine Pufferung von Laichgewässern sichert; konsequente Anwendung der bestehenden Maßgaben der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft sowie der wasser-, boden- und naturschutzrechtlichen Regelungen; Förderung von Brachestreifen und die Etablierung von extensiven Weidesystemen; Sicherung bzw. Neuanlage und dauerhafte Pflege von Kleingewässern, v. a. auch die Vermeidung von Fischbesatz; Erhaltung von Rohboden- und Ruderalflächen in Landhabitaten, insbesondere im Bereich von Bodenabbauflächen und Bergbaufolgelandschaften (z. B. Braunkohle); Vergrößerung und Stabilisierung vorhandener Populationen durch gezielte Maßnahmen, insbesondere in Primärhabitaten wie den Flussauen.

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