Umweltbundesamt teilt Airlines kostenlose Zertifikate zu Die Deutschland zugeordneten Airlines erhalten in diesen Tagen erstmals einen Bescheid über ihre CO2-Zertifikate. Damit erfahren die Unternehmen, welche Anzahl an Zertifikaten ihnen für den europäischen Emissionshandel bis 2020 zusteht. Der Hintergrund: Ab Januar 2012 müssen Luftfahrzeugbetreiber - Fluggesellschaften und Businessflieger - für jede ausgestoßene Tonne Kohlendioxid eine Emissionsberechtigung abgeben. Einen Großteil davon erhalten die Airlines bis 2020 kostenlos. „Die Airlines erhalten mit der Zuteilung kostenloser Zertifikate Planungssicherheit bis zum Jahr 2020. Einen Teil der Zertifikate müssen die Luftfahrtunternehmen aber am Markt erwerben oder sie müssen durch eigene Klimaschutzmaßnahmen ihre Emissionen reduzieren. Dadurch werden sie ihren längst fälligen Beitrag zum Klimaschutz leisten“, sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Die Emissionen der Luftfahrt haben sich in der EU seit 1990 fast verdoppelt. Zunächst werden 85 Prozent der zur Verfügung stehenden Zertifikate kostenlos an Luftfahrzeugbetreiber ausgegeben, 2013 sinkt die Anzahl auf 82 Prozent. Diese kostenlosen Zertifikate - basierend auf den durchschnittlichen Emissionen des Luftverkehrs in den Jahren 2004 bis 2006 - werden nach europaweit einheitlichen Regeln an die betroffenen Luftfahrzeugbetreiber aus der EU und Drittstaaten vergeben. In Deutschland ist hierfür die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ( UBA ) zuständig. Die restlichen Zertifikate müssen die Betreiber am Markt zukaufen, um ihre Emissionen vollständig abzudecken. Insgesamt teilt die DEHSt für das Jahr 2012 42,8 Millionen Zertifikate sowie für die Jahre 2013-2020 jeweils 40,5 Millionen Zertifikate zu. Diese haben nach aktuellen Marktpreisen einen Wert von insgesamt etwa drei Milliarden Euro. Die vorerst weitgehend kostenlose Zuteilung bis 2020 sollte die finanzielle Belastung für Passagiere durch den Emissionshandel relativ gering halten. Für ein einfaches Flugticket von Berlin nach Mallorca ist beispielsweise mit Mehrkosten von maximal 1,50 Euro zu rechnen; unter Berücksichtigung der kostenlosen Zuteilung sind die Mehrkosten noch einmal deutlich geringer. Viel mehr ins Gewicht fallen die Schwankungen beim Kerosinpreis oder bei den Ticketpreisen verschiedener Airlines. Seit 1990 haben sich die Emissionen der Luftfahrt EU-weit fast verdoppelt. „Der Emissionshandel ist ein wirksames Instrument, um dieses Problem in den Griff zu bekommen“, meint Jochen Flasbarth. „Das System begrenzt den CO 2 -Ausstoß von Flügen nach, in und von Europa und berücksichtigt damit rund ein Drittel der weltweiten Emissionen des Luftverkehrs. Es werden also auch Nicht-EU-Airlines in die Verantwortung genommen. So garantiert der Emissionshandel einerseits das Klimaschutzziel und sorgt andererseits für einen fairen Wettbewerb.“ Der überwiegende Teil der vom Emissionshandel erfassten Emissionen, über 65 Prozent, entfällt auf europäische Luftfahrzeugbetreiber. Bis zum 28. Februar 2012 werden die zugeteilten Zertifikate an die Luftfahrzeugbetreiber ausgegeben. Im Frühjahr 2013 müssen die Luftfahrzeugbetreiber über ihre tatsächlichen Emissionen im Jahr 2012 berichten und die entsprechende Anzahl an Zertifikaten abgeben. Die DEHSt wird bis zum 23. Dezember 2011 eine Liste der Luftfahrzeugbetreiber mit ihrer jeweiligen Zuteilung veröffentlichen. Im Frühjahr 2012 folgt ein umfassender Bericht zum ersten Zuteilungsverfahren für den Luftverkehr. Derzeit steht ein aktuelles Fact Sheet mit den wichtigsten Informationen zum Luftverkehr im Emissionshandel auf der Internetseite der DEHSt zum Download bereit. E Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte sowie die Führung des Emissionshandelsregisters. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.
Antragsfrist endet am 23. Januar 2012 Das Umweltbundesamt (UBA) hat heute die Frist für Anträge auf Zuteilung kostenloser Emissionsberechtigungen für die dritte Handelsperiode 2013-2020 im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Anlagenbetreiber haben bis zum 23. Januar 2012 Zeit, ihre Anträge bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA einzureichen. Voraussetzung hierfür war das Inkrafttreten des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes sowie der Zuteilungsverordnung 2020. Mit der Bekanntgabe der Antragsfrist beginnt nun in Deutschland das Zuteilungsverfahren. Das UBA erwartet etwa 2.000 Anträge auf Zuteilung kostenloser Emissionsberechtigungen von Anlagen der emissionsintensiven Industrie und der Energiewirtschaft. Wie in den beiden vorangegangenen Handelsperioden stellt das UBA den Anlagenbetreibern eine Antragssoftware zur Verfügung. Dieses so genannte Formular-Management-System ist ebenso verpflichtend wie der elektronische Versand der Zuteilungsanträge. Für Anlagenbetreiber, die bis zum Fristende am 23. Januar 2012 keinen Antrag auf Zuteilung beim Umweltbundesamt eingereicht haben, erlischt der Zuteilungsanspruch. Sie müssen dann ihren gesamten Bedarf an Emissionsberechtigungen zukaufen. Für Neuanlagen mit einer Emissionsgenehmigung nach dem 30.06.2011 gilt eine gesonderte Regelung. In der dritten Handelsperiode von 2013 bis 2020 wird das europäische Emissionshandelssystem weitreichend harmonisiert. Neben der gemeinsamen Obergrenze für Treibhausgasemissionen gelten erstmals in allen EU-Mitgliedstaaten dieselben Regeln für die Zuteilung von kostenlosen Emissionsberechtigungen. Die DEHSt wird auf ihrer Internetseite u.a. folgende Anwendungen und Informationen für Anlagenbetreiber und Sachverständige Stellen bereitstellen: Zusätzlich bietet die DEHSt für Anlagenbetreiber und Sachverständige am 02. November sowie am 11. November 2011 in Berlin Informationsveranstaltungen rund um das Zuteilungsverfahren an. Im Pressebereich der DEHSt-Homepage steht ab sofort ein Informationspaket zur dritten Handelsperiode zur Verfügung. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte sowie die Führung des Emissionshandelsregisters. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.
Die UN Agenda-2030 für nachhaltige Entwicklung, das Pariser Abkommen über den Klimawandel und das Sendai-Rahmenwerk für die Katastrophenvorsorge, die alle 2015 verabschiedet wurden, überschneiden sich teilweise und haben Wechselwirkungen untereinander. Wie kann ihre Umsetzung auf nationaler Ebene integriert werden, um Synergien zu nutzen und Zielkonflikte zu vermeiden? In diesem Diskussionspapier befassen wir uns mit der Frage einer "integrierten Umsetzung" von transformativen politischen Agenden. Zunächst erörtern wir einige konzeptionelle Fragen - wie politische Agenden interagieren, wie die integrierte Umsetzung zu verstehen und zu messen ist, was wir unter transformativem Wandel verstehen und wie die Umsetzung von transformativen Agenden integriert werden kann. Diese konzeptionellen Überlegungen werden den empirischen Ergebnissen eines Dokumentenscreenings gegenübergestellt, bei dem untersucht wurde, wie Länder bisher mit Überschneidungen, Inkonsistenzen und Synergien zwischen verschiedenen internationalen Agenden umgehen, wenn sie diese im eigenen Land umsetzen. Wir diskutieren die Erfolge, Lücken und Defizite, die sich den empirischen Ergebnissen entnehmen lassen. Bei bisherigen Ansätzen einer integrierten Umsetzung ist es häufig nicht gelungen, eine tiefere Integration zu erreichen. Wir schlagen vier Faktoren vor, die zur Überwindung der festgestellten Lücken und Defizite beitragen könnten: politische Führung, Bürgerbeteiligung, Wissenschaft und nachhaltige Finanzierung. In Kapitel 5 kommen wir zu dem Schluss, dass eine integriertere Umsetzung der drei 2015-Agenden sowohl möglich als auch vorteilhaft ist. Dafür müssen Zielkonflikte entschiedener angegangen und gemeinsame Strategien entwickelt werden. Quelle: Forschungsbericht
Das Stockholm Environment Institute (SEI) hat die Wirksamkeit des Joint Implementation-Mechanismus der UN-Rahmenkonvention zur Bekämpfung des Klimawandels untersucht und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das Instrument zu 600 Millionen Tonnen CO₂ Mehremissionen geführt habe, anstatt zur Reduzierung von Treibhausgasen beizutragen. Zustande gekommen sei dieser negative Effekt durch mangelndes Monitoring des Instruments sowie die Zulassung von Projekten mit fragwürdiger oder sehr geringer Umweltwirksamkeit. Die Studie des Stockholm Environment Institute (SEI) untersucht nach dem Zufallsprinzip 60 JI-Projekte. In 73 Prozent der Fälle war eine wichtige Voraussetzung für die Anerkennung der Projekte, nämlich die Zusätzlichkeit, nicht plausibel. Es zeigt sich, dass Firmen ihre Treibhausgas-Emissionen zunächst künstlich in die Höhe getrieben haben, um im Anschluss an den enormen Emissions-Einsparungen zu verdienen. Die Studie wurde am 24. August 2015 unter dem Titel "Perverse effects of carbon markets on HFC-23 and SF6 abatement projects in Russia" in dem in der wissenschaftliche Fachzeitschrift "Nature Climate Change" veröffentlicht.
The paper analyses the integrated implementation of the three major transformative policy agendas (2030 Agenda, Paris Agreement and Sendai Framework) and their interaction. How can integration to be understood and measured? How do different countries deal with overlaps, inconsistencies, and synergies between different international agendas? Factors that can help to overcome identified gaps and shortcomings are identified: political leadership, citizen participation, scientific contributions, and sustainable financing. It is shown that integrated implementation of the three agendas is both possible and useful, but requires addressing trade-offs more decisively and developing common strategies. Veröffentlicht in Climate Change | 47/2021.
Zahlen offenbaren weitere Einsparpotenziale im Emissionshandel Die CO2-Emissionen der 1627 emissionshandelspflichtigen Energie- und Industrieanlagen in Deutschland liegen im Jahr 2012 knapp über dem Niveau des Vorjahres. Sie belaufen sich auf 452,4 Millionen Tonnen Kohlendioxid. 2011 betrug der Ausstoß 450,3 Millionen Tonnen. Auffällig ist eine unterschiedliche Entwicklung in der Kohle- und Erdgasverarbeitung. Während im Energiesektor die Kohlendioxidemissionen aus der Verbrennung von Braunkohle (plus 4 Prozent) und Steinkohle (plus 4 Prozent) stiegen, sanken die Emissionen aus Erdgas deutlich um 8 Prozent. Da Erdgas weniger klimaschädlich ist als Kohle, stecken in einer stärkeren Nutzung von Gaskraftwerken große CO2-Einsparpotenziale. Bei den energieintensiven Industrieanlagen gehen die Emissionen um rund 3 Prozent zurück. Insgesamt liegen die CO 2 -Emissionen von 452,4 Millionen Tonnen erneut auf Höhe der jährlichen deutschen Emissionsobergrenze (Cap) der zweiten Handelsperiode. Diese liegt bei 451,8 Millionen Tonnen. „Die Emissionszahlen 2012 überbringen eine gute und eine schlechte Nachricht: Das deutsche Cap wird nahezu eingehalten - auch dank des Rückgangs bei den energieintensiven Industrieanlagen - aber große Einsparpotenziale bleiben bislang ungenutzt. Das zeigt: Der Emissionshandel kann mehr, er muss jedoch in seiner Wirkung entsprechend gestärkt werden. Denn nur so können Anreize geschaffen werden, klimaschonende Kraftwerke zu nutzen und in neue Technologien zu investieren“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamt. „Die aktuellen Wettbewerbsnachteile von hocheffizienten Gaskraftwerken gegenüber der preisgünstigeren Kohleverstromung spiegeln sich deutlich in den CO 2 -Emissionen 2012 wider. Auf dem Weg zu ambitionierten Treibhausgas -Minderungszielen bis 2050 sind wir auf die effizienten Gaskraftwerke angewiesen. Ihre Verdrängung als Folge der aktuellen Marktsituation wäre daher fatal und würde die Kosten der angestrebten CO 2 -Minderung mittelfristig erheblich erhöhen“, so Flasbarth. Die Europäische Kommission hat im Herbst 2012 vorgeschlagen, 900 Millionen Emissionszertifikate vom Markt zu nehmen, um den Emissionshandel als Klimaschutzinstrument zu stärken. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments stimmte dem Vorschlag der Kommission am 19. Februar 2013 zu. Entscheiden müssen letztlich EU-Rat und -Parlament. Bis zum 30.04.2013 haben die Anlagenbetreiber Zeit, die entsprechende Zahl an Zertifikaten zum Ausgleich ihrer tatsächlichen Emissionen abzugeben. Die DEHSt prüft derzeit die Emissionsberichte 2012 und wird die ausführliche Auswertung und Aufschlüsselung der Ergebnisse voraussichtlich am 15.05.2013 veröffentlichen. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie steuert die Auktionierung und informiert die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Versteigerungsergebnisse. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.
Rund 23,5 Mio. Emissionsberechtigungen zusätzlich bis Ende 2012 Deutschland beginnt am 26.10.2012 mit den vorgezogenen Auktionen - early auctions - für die Emissionsberechtigungen der dritten Handelsperiode 2013-2020. In wöchentlichen Versteigerungsrunden werden jeweils freitags drei Millionen Zertifikate zunächst für die stationären Anlagen angeboten. Bis zum Jahresende werden so rund 23,5 Millionen Emissionsberechtigungen (EUA) zusätzlich zu denen der laufenden zweiten Handelsperiode über die Energiebörse EEX in Leipzig versteigert. Die Versteigerungen von EU-Luftverkehrsberechtigungen (EUAA) beginnen am 31.10.2012. Um einen fließenden Übergang zwischen den Handelsperioden zu ermöglichen, haben die EU-Mitgliedstaaten auf Vorschlag der EU-Kommission im Juli 2011 beschlossen, Emissionsberechtigungen aus den Zuteilungsjahren 2013 und 2014 bereits 2012 zu versteigern - in so genannten early auctions. Dies betrifft EU-weit insgesamt 120 Mio. Zertifikate, auf Deutschland entfallen davon 19,6 Prozent, also rund 23,5 Mio. Zertifikate (EUA). Am 31.10.2012 starten zudem die regulären Versteigerungen des deutschen Anteils an EU-Luftverkehrsberechtigungen (EUAA), in Form von Spot-Kontrakten für das Jahr 2012, also nicht vorgezogen für die Handelsperiode 2013-2020. Die genauen Versteigerungstermine und-mengen werden von der EEX veröffentlicht. Die Versteigerungen im Rahmen der early auctions werden nach dem Einheitspreisverfahren in einer Bieterrunde mit geschlossenem Orderbuch über die Energiebörse EEX in Leipzig durchgeführt. Die EEX hatte im Februar 2012 den Zuschlag für die Einrichtung einer transitorischen Handelsplattform im Rahmen des europäischen Vergabeverfahrens erhalten. Für den Betrieb einer dauerhaften Auktionsplattform für die 3. Handelsperiode 2013-2020 hat das Umweltbundesamt im Auftrag der Bundesregierung am 06.10.2012 das europaweite Vergabeverfahren gestartet und im Amtsblatt veröffentlicht. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.
Wirkung vor allem im Energiesektor 2020 emittierten die 1.817 im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) erfassten stationären Anlagen in Deutschland rund 320 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO₂-Äq). Dies entspricht einem Rückgang um 12 Prozent gegenüber 2019 und einem Rückgang um 33 Prozent gegenüber 2013, dem ersten Jahr der dritten Handelsperiode. Das berichtet die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) ausführlich in ihrem aktuellen Bericht über die Treibhausgasemissionen der emissionshandelspflichtigen stationären Anlagen und im Luftverkehr für Deutschland im Jahr 2020 (VET-Bericht 2020). Der Rückgang der Emissionen geht maßgeblich auf Minderungen in der Energiewirtschaft zurück. Aufgrund der konjunkturellen Lage durch die COVID-19-Pandemie gingen auch die Emissionen der energieintensiven Industrie das zweite Mal im Verlauf der dritten Handelsperiode zurück. Dirk Messner, Präsident des UBA : „Wir haben 2020 erneut einen großen Schritt beim Klimaschutz geschafft. Der relative Rückgang der Emissionen im Emissionshandelssektor fällt wie schon in den letzten Jahren deutlich stärker aus als der Rückgang der nationalen Gesamtemissionen. In diesem besonderen Jahr macht sich der Pandemie-Effekt bemerkbar und insbesondere im Bereich der Industrieanlagen dürfte der Emissionsrückgang nicht nachhaltig sein. Hier brauchen wir dringend weitere Anstrengungen und eine anspruchsvolle Dekarbonisierungsstrategie. Dass Klimapolitik bereits wirkt, zeigt sich vor allem im Energiesektor, wo der Kohleausstieg sehr gut vorankommt. Hier macht sich auch die Reform des Europäischen Emissionshandels aus dem Jahr 2018 bemerkbar, die zu deutlich höheren CO₂-Preisen geführt hat. Dieser Erfolg macht Mut für die große Aufgabe, den Emissionshandel an dem neuen europäischen Klimaschutzziel für 2030 auszurichten." Jürgen Landgrebe, Leiter des Fachbereichs V Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle: „Mit dem Ende der dritten Handelsperiode des Emissionshandels in 2020 haben wir in den einbezogenen Sektoren auf europäischer Ebene eine Minderung von rund 43 Prozent gegenüber dem Basisjahr 2005 erreicht. Das aktuelle Emissionsniveau entspricht bereits der geltenden Zielvorgabe für 2030. Dies unterstreicht den großen Spielraum für eine Ambitionssteigerung im EU-ETS. Wir müssen jetzt entschieden handeln und die Emissionsobergrenzen im EU-ETS für den Zeitraum bis 2030 schnell und deutlich absenken. Dann kann und wird der Emissionshandel zum zentralen Eckpfeiler der europäischen Klimapolitik in dieser für den Klimaschutz entscheidenden Dekade.“ Energie: Im Jahr 2020 gingen die Emissionen der deutschen Energieanlagen im Vergleich zum Vorjahr um etwa 15 Prozent auf 207 Millionen Tonnen Kohlendioxid zurück. Damit beschleunigte sich der relativ starke Rückgang der Emissionen in der Energiewirtschaft aus dem Vorjahr weiter. Maßgeblich für den Rückgang waren die in 2020 abnehmenden Stein- und Braunkohleemissionen. Die Anteile von Braunkohle und Erdgas an der Bruttostromerzeugung Deutschlands lagen gemäß Daten der AG Energiebilanzen 2020 erstmals gleichauf bei 16 Prozent, während Steinkohle nur noch einen Anteil von etwa 7 Prozent hatte. Industrie: Die Emissionen der energieintensiven Industrie in Deutschland fielen gegenüber dem Vorjahr um 5 Prozent auf 114 Millionen Tonnen CO₂-Äq. Damit sanken die Emissionen seit Beginn der dritten Handelsperiode zum zweiten Mal in Folge deutlich. Die größten Rückgänge erfolgten in der Eisen- und Stahlindustrie mit minus 12 Prozent, gefolgt von Industrie- und Baukalk mit minus 7 Prozent. In den übrigen Branchen (Papier- und Zellstoffindustrie, Nichteisenmetallindustrie, Raffinerien) lagen die Rückgänge bei minus 2 bis minus 3 Prozent. Die Emissionsrückgänge korrespondieren in den genannten Branchen vor allem mit den rückläufigen Produktionsmengen gegenüber den Vorjahren. Die Emissionen der Anlagen zur Zementklinkerherstellung blieben hingegen wie auch in 2019 in etwa unverändert. Dies gilt auch für die Emissionen der chemischen Industrie. Emissionen im Luftverkehr: Die Emissionen der von Deutschland verwalteten Luftfahrzeugbetreiber betrugen in 2020 etwa 4 Millionen Tonnen Kohlendioxid. Dies entspricht einem Rückgang im Vergleich zum Vorjahr um 58 Prozent. Zurückzuführen ist das auf den starken Rückgang von Flügen infolge der Covid-19-Pandemie. Deutschland und Europa: Die Emissionen aller am EU-ETS teilnehmenden Anlagen (in den 27 EU Mitgliedstaaten und Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen) sanken 2020 in ähnlichem Maße wie in Deutschland: Nach Angaben der Europäischen Kommission gingen die Emissionen in 2020 um 11 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurück und beliefen sich auf rund 1,33 Milliarden Tonnen CO₂-Äq. Ursächlich für diese Entwicklung war wie in Deutschland vor allem ein Rückgang der Emissionen bei der Stromerzeugung (EU-weiter Rückgang um rund 15 Prozent), wenngleich auch Emissionen der Industrieanlagen pandemiebedingt um 7 Prozent zurückgingen. Gegenüber 2005 sind die EU-ETS-Emissionen europaweit um rund 43 Prozent und damit noch stärker zurückgegangen als in Deutschland mit etwa 38 Prozent. Das Europäische Klimaziel für die vom EU-ETS umfassten Bereiche, minus 21 Prozent im Jahr 2020 gegenüber 2005, wird damit deutlich übererfüllt. Das aktuelle Emissionsniveau entspricht bereits der aktuell geltenden Zielvorgabe für 2030, was den großen Spielraum für eine Ambitionssteigerung im EU-ETS deutlich unterstreicht. Emissionshandel und Gesamtemissionen: Der relative Rückgang der Emissionen im Emissionshandelssektor fällt stärker aus als der Rückgang der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen. Die Vorjahresschätzung des UBA vom März weist einen Rückgang von rund 70 Millionen Tonnen CO₂-Äq bzw. 8,7 Prozent aus. Mit den aktuellen Angaben der DEHSt ist eine vorläufige Berechnung der deutschen Emissionen außerhalb des EU-ETS für 2020 möglich. Demnach haben die deutschen Emissionen innerhalb des Europäischen Lastenteilungsverfahrens die zugewiesenen Emissionsrechte in 2020 um rund 7,4 Millionen Tonnen CO₂-Äq überschritten. Das kumulative Defizit über den Gesamtzeitraum 2013 bis 2020 beträgt voraussichtlich ca. 22,3 Mio. t CO₂. Die europäische Lastenteilungsentscheidung (ESD) ermöglicht den Mitgliedstaaten, ein Defizit durch Zukauf von Emissionsrechten auszugleichen (Flexibilitätsmechanismus). Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): Die DEHSt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des EU-ETS. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe kostenloser Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie steuert die Auktionen und informiert die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Versteigerungsergebnisse. Sie ist zudem zuständig für die administrativen Belange bei der Nutzung der projektbasierten Mechanismen, Joint Implementation und Clean Development Mechanism. Die DEHSt ist zudem die nationale Bewilligungsbehörde für die Zahlung von Beihilfen für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO₂-Kosten (Strompreiskompensation). Die DEHSt ist außerdem zuständig für die Umsetzung des 2021 gestarteten nationalen Emissionshandels für Brennstoffe.
EEX Leipzig wird Versteigerungen von Emissionszertifikaten im Übergang zur dritten Handelsperiode durchführen Die European Energy Exchange AG (EEX) in Leipzig hat die Ausschreibung für eine Versteigerungsplattform des Emissionshandels in Deutschland gewonnen. Auf dieser vorläufigen Plattform werden bis mindestens März 2013 die deutschen Emissionsberechtigungen (EUA) für die dritte Handelsperiode (2013-2020) versteigert. Neben den so genannten „early auctions“- für die dritte Handelsperiode - werden auf der Plattform auch Luftverkehrsberechtigungen versteigert. Ab 2013 soll dann eine dauerhafte Handelsplattform eingerichtet sein. Das Umweltbundesamt wird dazu voraussichtlich noch 2012 ein weiteres europaweites Vergabeverfahren durchführen. Bei der jetzigen Ausschreibung ging es um eine Übergangsplattform, auf der in den Jahren 2012 und 2013 Auktionen durchgeführt werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Versteigerungen sind durch die am 19.11.2010 in Kraft getretene EU-Auktionierungsverordnung europaweit neu festgelegt worden. Die Bundesrepublik Deutschland hatte sich aus Wettbewerbsgründen entschieden, nicht an einer gemeinsamen europäischen Plattform teilzunehmen, sondern stattdessen eine eigene Auktionsplattform zu beauftragen. Über das Amt für amtliche Veröffentlichung der EU hat das Umweltbundesamt den Auftrag in einem europaweiten Vergabeverfahren ausgeschrieben - im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Dieses Vergabeverfahren endete mit einer Zuschlagerteilung auf die EEX, die sich als erfolgreiche Bieterin durchgesetzt hat. Vor dem Beginn der Auktionen muss die Plattform aber zunächst noch ein Prüfverfahren der Europäischen Kommission durchlaufen und nach der Genehmigung in einen Anhang der EU-Auktionierungsverordnung aufgenommen werden. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte sowie die Führung des Emissionshandelsregisters. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.
Deutschland startet Öffentlichkeitsbeteiligung zur Befreiung von Kleinemittenten vom Emissionshandel Die EU-Emissionshandelsrichtlinie ermöglicht Industrie- und Verbrennungsanlagen mit geringen Treibhausgas-Emissionen die Befreiung vom EU-Emissionshandel. Im Gegenzug müssen diese Kleinemittenten Ausgleichszahlungen leisten oder Maßnahmen zur spezifischen Emissionsminderung ergreifen. Bis zum 23.01.2012 konnten Anlagen einen Antrag als Kleinemittent stellen, vom 27.02. bis 26.03.2012 kann die interessierte Öffentlichkeit Stellung zu den beantragten Befreiungen nehmen. Anlagen, die in den Jahren 2008-2010 jeweils weniger als 25.000 Tonnen CO 2 -Äquivalent emittiert haben oder als Verbrennungsanlage über weniger als 35 Megawatt Feuerungswärmeleistung verfügen, gelten im Sinne der EU-Emissionshandelsrichtlinie als Kleinemittenten. Sie können auf Antrag von der Abgabepflicht im EU-Emissionshandel für die dritte Handelsperiode 2013-2020 befreit werden. Die Kleinemittenten müssen im Gegenzug entweder eine Ausgleichszahlung leisten, oder alternativ die spezifischen Emissionen ihrer Anlage mindern. Eine Kombination dieser beiden Alternativen ist ebenfalls möglich. Die Ausgleichszahlung bemisst sich an der Menge an CO 2 -Zertifikaten, die die Anlage hätte zukaufen müssen, wenn sie am Emissionshandel teilnehmen würde. Für die Berechnung werden die Emissionen des Vorjahres und die potenzielle kostenlose Zuteilungsmenge gegenübergestellt. Die so ermittelte Differenz wird mit dem durchschnittlichen Versteigerungspreis des Berichts- oder des diesem vorangegangenen Jahres multipliziert und ergibt den Betrag für die Ausgleichszahlung. Bei spezifischen Emissionsminderungen muss der Emissionswert einer Anlage jährlich um 1,74 Prozent verringert werden - entsprechend des Minderungspfades der dritten Handelsperiode 2013-2020 im EU-Emissionshandel. Grundlage der Berechnung ist der Emissionswert pro Produkteinheit. Die EU-Emissionshandelsrichtlinie sieht vor, dass vor der Befreiung von Kleinemittenten von den Verpflichtungen des EU-Emissionshandels die Öffentlichkeit zu den Anträgen Stellung nehmen kann. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt hat am 27.02.2012 die vierwöchige Konsultationsphase gestartet und stellt auf ihrer Internetseite www.dehst.de eine Liste mit den Namen der Anlagen, den vorgeschlagenen „gleichwertigen Maßnahmen“ sowie die von den Anlagen in den Jahren 2008 bis 2010 verursachten Treibhausgas -Emissionen zur Verfügung. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte sowie die Führung des Emissionshandelsregisters. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.
Origin | Count |
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Bund | 99 |
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Type | Count |
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Förderprogramm | 69 |
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unbekannt | 2 |
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