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ALKIS - Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem

Das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) ist ein Produkt der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV). Im ALKIS sind die bisher getrennt geführten Daten des Automatisierten Liegenschaftsbuchs (ALB) und der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK-Punktdatei, ALK-Grundrissdatei) in einem Informationssystem integriert. ALKIS ist nunmehr das amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem. ALKIS steht in Form von WFS-Diensten und Datensätzen im Downloadcenter der HVBG (www.gds.hessen.de) zur Verfügung.

ALKIS - Festlegungen

Hinweis: Seit Dezember 2o24 erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) werden alle Daten des Liegenschaftskatasters zusammengeführt und integriert gepflegt. Damit sind Daten der ehemaligen Liegenschaftskarte, des ehemaligen Liegenschaftsbuches und des Grenznachweises in ALKIS enthalten. Basis für ALKIS® ist ein von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickeltes Fachkonzept zur Führung aller Basisdaten des amtlichen Vermessungswesens (siehe Verweis). Alle Bundesländer haben sich verpflichtet einen ALKIS-Grunddatenbestand nach diesem Konzept zu führen. Daneben gibt es entsprechend dem Datenmodell länderspezifische zusätzliche Daten. Dieser Datensatz enthält ausgewählte Daten: Festlegungen (Denkmalschutzrecht, Lämschutzbereiche, Umlegungs- und Sanierungsgebiete, Wasserrecht, Wasser- und Bodenverbände, Überschwemmungsgebiete, Besonderes Vorkaufsrecht, Vorbereitende Untersuchungen städtebauliche Entwicklungsmaßnahme)

Landesrecht online Hamburg

Die Seite "Landesrecht online" bietet Ihnen die Möglichkeit, online in den Hamburger Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen etc.), den Entscheidungen der Hamburger Gerichte sowie in den schulrechtlichen Verwaltungsvorschriften zu recherchieren.

Notdienste

Einrichtungen für den Notfall. Dazu zählen Polizei, Feuerwehr, Krankenhäuser und Rettungspunkte.

WMS ST Digitale Orthophotos DOP20

Darstellung der Digitalen Orthophotos mit einer Bodenpixelgröße von 20cm x 20cm als Web Map Service.

Übersicht über die Bebauungspläne der Inselgemeinde Juist

Die Übersicht stellt die Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne der Inselgemeinde Juist dar.

Baulastenverzeichnis Hamburg

Eine Baulast ist eine freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung einer Grundstückseigentümerin / eines Grundstückseigentümers oder einer Erbbauberechtigten / eines Erbbauberechtigten zu einem ihr / sein Grundstück betreffendes, baurechtlich bedeutsames Handeln, Dulden oder Unterlassen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Die Baulast wird durch die Vergabe der Baulastenblattnummer und ihre Eintragung in das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung rechtswirksam. Die beschreibenden Angaben der Baulasten (Verpflichtungserklärungen, Liegenschaftskarte mit Darstellung der Baulastfläche etc.) sind nicht Bestandteil des ALKIS, sondern des Baulastenverzeichnisses. Auskünfte / Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis werden vom Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung gebührenpflichtig erteilt. Über die im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulasten hinaus können noch weitere, nach altem Bauordnungsrecht begründete Hofgemeinschaften und andere Baubeschränkungen, bestehen. Auskunft hierüber kann nur die jeweilige Bauprüfdienststelle geben.

Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt (Teil I)

Nach hamburgischem Landesrecht werden Veröffentlichungen durch Abdruck im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgenommen. Rechtsverbindlich ist deshalb ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes. Eine Inhaltssuche kann nur über die Internetseite der <a href="http://www.luewu.de/gvbl/">Firma Lütcke & Wulff</a> erfolgen.

Amtlicher Anzeiger, Teil II des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes

Nach hamburgischem Landesrecht werden Veröffentlichungen durch Abdruck im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgenommen. Rechtsverbindlich ist deshalb ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes Teile I und II (Amtlicher Anzeiger). Eine Inhaltssuche kann nur über die Internetseite der <a href="http://www.luewu.de/anzeiger/">Firma Lütcke & Wulff</a> erfolgen.

UVP-Portal Hamburg

Im UVP-Portal können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind. Das UVP-Portal Hamburg ist das zentrale Internetportal des Landes Hamburg gemäß § 20 Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Über dieses zentrale Internetportale werden die Verfahren gemäß § 4 Verordnung über zentrale Internetportale des Bundes und der Länder im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Portale-Verordnung - UVPPortV) bis zum Ablauf der Auslegefrist zugänglich gemacht.

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