Weltweit sind rund 7.400 Raubfliegen-Arten bekannt. In Deutschland sind 83 Arten etabliert. Raubfliegen sind überwiegend schlanke, aber meist kräftige Fliegen mit langen Beinen. Einige größere Arten sind dicht behaart und erinnern mit ihrem schwarz-gelben Hinterleib an Hummeln oder Hornissen. Charakteristisch sind weiterhin die „bärtigen“ Gesichter und die borstigen Beine. Die meisten Raubfliegen bevorzugen offene oder halboffene Lebensräume mit leicht erwärmbaren Böden wie Küsten- und Binnendünnen, Heiden, Magerrasen oder Kahlflächen in Wäldern. Besonders attraktiv sind solche Habitate, wenn Totholz vorhanden ist: Zum einen leben die Larven zahlreicher Raubfliegen in den Fraßgängen holzbewohnender Insekten wie Borkenkäfer, zum anderen nutzen die erwachsenen Raubfliegen Baumstämme oder dürre Zweige gerne als Startplätze bei der Jagd. Raubfliegen fangen und töten nämlich andere Insekten, um sich von ihnen zu ernähren. Meist jagen Raubfliegen andere Fluginsekten, indem sie diesen von einer Sitzwarte aus auflauern, sie anfliegen und mit den Beinen ergreifen. Ihr Sehvermögen ist ähnlich hoch entwickelt wie das der Libellen, die sich ähnlich verhalten. Während Libellen ihre Beute mit den Mundwerkzeugen regelrecht zerschneiden, perforieren Raubfliegen mit ihrem kurzen, messerartigen Stechrüssel das Chitin-Außenskelett ihrer Beute. Dann saugen sie diese nach Spinnenmanier aus, nachdem sie einen Cocktail aus Nervengift und Verdauungsenzymen injiziert haben. Nur ausnahmsweise setzen Raubfliegen ihren Stechrüssel zur Verteidigung ein und nur wenige Arten könnten damit die menschliche Haut durchdringen. Die aktualisierte Rote Liste der Raubfliegen Deutschlands aus dem Jahr 2025 bewertet 83 Arten. Davon sind 36 (43,4 %) bestandsgefährdet, 4 Arten (4,8 %) sind in Deutschland bereits ausgestorben oder verschollen und 7 Arten (8,4 %) sind extrem selten. Auf der Vorwarnliste stehen 3 Arten, eine Art konnte mangels ausreichender Daten nicht eingestuft werden. Lediglich 32 Arten (38,6 %) gelten aktuell als ungefährdet. Die Hauptursachen für den Rückgang der gefährdeten Arten sind der Verlust oder die nachteilige Veränderung ihrer Lebensräume. Aspekte der Nutzungsänderung oder -intensivierung (Landwirtschaft und Forstwirtschaft) sowie der Nutzungsaufgabe sind dabei von großer Bedeutung. (Stand April 2023) Wolff, D. & Kästner, T. (2025): Rote Liste und Gesamtartenliste der Raubfliegen (Diptera: Asilidae) Deutschlands. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 170 (10): 82 S Die aktuellen Rote-Liste-Daten sind als Download verfügbar, die Rote Liste auch als elektronische Publikation .
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 1 Inhalt des Jagdrechts (1) Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden. (2) Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen; auf Grund anderer Vorschriften bestehende gleichartige Verpflichtungen bleiben unberührt. Die Hege muß so durchgeführt werden, daß Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden. (3) Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten. (4) Die Jagdausübung erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild. (5) Das Recht zur Aneignung von Wild umfaßt auch die ausschließliche Befugnis, krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild sich anzueignen. (6) Das Jagdrecht unterliegt den Beschränkungen dieses Gesetzes und der in seinem Rahmen ergangenen landesrechtlichen Vorschriften.
Partly taken from the materials and methods of https://doi.org/10.1016/j.baae.2022.12.003: To compare the activity densities of ground-dwelling predators between treatments with and without RAPs, spiders were sampled using pitfall traps, which were set up after each round of aphid counting (one per plot, twice per year; Brown & Matthews, 2016). The traps (with a volume of 400 ml and a width of 90 mm) were filled with a mixture of water and ethylene glycol (1:1; 120 ml) and dug at ground level into the middle of each plot. The traps were covered with a plastic roof and a metal grid (15 × 15 mm grid size) to avoid overflowing during rain and accidental rodent catches (Császár et al., 2018). The traps were activated for 7 days. Subsequently, all arthropods were transferred into 70% ethanol. Spiders were identified to species according to Nentwig et al. (2019). Spider hunting strategy (active hunter or web-builder) was used as the feeding trait according to Cardoso et al. (2011).
Welche frugivoren Voegel gibt es? Vorkommen, Bedrohungsstatus, Bestandserhaltung? - Welche Baumarten der Philippinen-Waelder nutzen sie? - Gibt es Schluesselarten (keystone species) unter den Frugivoren und den Baeumen? - Sind Frugivore noetig fuer die Waldregeneration a) durch Samenverbreitung b) durch Veraenderung der Keimfaehigkeit c) durch genetische Durchmischung von Baumpopulationen? - Wie veraendert der Frugovorenschwund infolge Jagd und Waldvernichtung den verbleibenden Wald?
WALD vor Wild? Am Ende eines Jagdjahres meldet jeder Jäger seinen Abschuss an die Untere Jagdbehörde. Die Zahlen werden auf Ebene der Hegegemeinschaft veröffentlicht. Wir stellen den gemeldeten Abschuss Reh als Zeitreihe seit 1998 mit Symbolen dar. Sie werden in der Mitte der Hegegemeinschaft angezeigt. … … … Zur Abfrage aller Daten laden Sie bitte unseren Dienst „10: Infos Hegegemeinschaft“. Weitere Dienste mit einprägsamen Symbolen finden Sie unter dem Suchwort „WALDohneZaun“. … … … Revierweise Abschusszahlen erhält jeder Interessierte bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde (VG Augsburg, Urteil v. 12.04.2021 – Au 9 K 19.14271427 und VG Augsburg, Urteil v. 19.02.2024 – Au 9 K 23.262).
Ein mehrjaehriges Projekt zur Beurteilung des Einflusses von Trophaeenselektion, anthropogener Bestandeszerteilung und Einbringung standortfremder Tiere auf die autochthone Rotwildpopulation der Nordvogesen wird durch Einbeziehung immungenetischer Marker (MHC-Gene) fortgefuehrt. Bisherige Arbeiten dieser internationalen Kooperation umfassen Untersuchungen zum Verhalten und Oekologie des Bestandes, eine Inventarisierung der Allozym-Variabilitaet und methodische Vorarbeiten zur immungenetischen Charakterisierung. Als erste Anwendung von Befunden wurde der Bejagungsplan im Department Bas-Rhin modifiziert.
Die im Spandauer Forst gelegenen Moore Großer und Kleiner Rohrpfuhl sind aus einem voreiszeitlichen See entstanden. Während der Große Rohrpfuhl sich zum Niedermoor entwickelte, gilt der Kleine Rohrpfuhl als nährstoffarmes Verlandungsmoor. Grundwasserabsenkungen schadeten jedoch beiden Mooren. Heute werden sie durch Wiedervernässungsmaßnahmen gestützt, doch der damit einhergehende Nährstoffeintrag verändert den Charakter des Gebietes. Auch wenn einige seltene und gefährdete Arten inzwischen zurückgekehrt sind, scheinen die echten Moorspezialisten für immer verloren zu sein. Von dem reichlichen Wasserangebot profitieren u.a. Moorfrosch, Grasfrosch und Erdkröte. Ein wichtiges Kammmolchvorkommen beherbergt der Große Rohrpfuhl. Viele Libellenarten – wie Schwarze Heidelibelle und Große Moosjungfer -, die während der Trockenzeit verschwunden waren, haben das Moor wieder besiedelt. Das NSG ist nur bedingt einsehbar, dennoch lassen sich hier nahrungssuchende Kraniche, balzende Bekassinen und Waldschnepfen sowie eine Vielzahl von Schmetterlingen beobachten. Von der Bushaltestelle oder dem Waldparkplatz am Oberjägerweg folgt man der Schönwalder Allee Richtung Schönwalde und biegt dann in den Gestellweg zwischen den Jagen 50 und 52 nach Norden ab. Nach etwa 200 Metern geht es linker Hand zu einem Waldteich, in den der Kreuzgraben mündet. Vor dem Besucher taucht nun der für die Randbereiche des Großen Rohrpfuhls typische Erlensaum auf. Geht man einige Schritte weiter, kann man auf einer Länge von rund 100 Metern einen Blick in den offenen Teil des Moores werfen. Dies ist die einzige Stelle, von der aus man den zentralen Großen Rohrpfuhl einsehen kann. Betreten kann man das Gebiet nicht, denn die Wege sind aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes zurückgebaut worden. Einen Eindruck vom Kleinen Rohrpfuhl bekommt man, wenn man auf dem Gestellweg bleibt und diesem nach Norden folgt. Nach etwa 50 Metern kann man dann in den Kleinen Rohrpfuhl blicken. Ausflugstipps – Auf Försters Wegen
Die Hauskatze ist ein vom Menschen importiertes Taxon. Sie ist schon länger im Gebiet, kann aber dennoch nicht als indigen oder archäozooisch bezeichnet werden. Die Hauskatze wird nach einer neuen taxonomischen Revision (Kitchener et al. 2019) als eigene Art gefasst und damit sowohl von ihrer Stammart, der Falbkatze (Felis lybica Forster, 1780), als auch von der Wildkatze (Felis silvestris Schreber, 1777) auf Artebene getrennt. Als Haustier besitzt sie kein natürliches Verbreitungsgebiet, was ein Urteil über die mögliche Etablierung von Populationen erschwert. Sie wurde rund um den Globus durch den Menschen verbreitet und zählt zu den weltweit einhundert problematischsten Neozoen (Lowe et al. 2000). In Deutschland leben aktuell 13,7 Millionen Hauskatzen in Haushalten (IVH 2018), hinzu kommt eine unbekannte Anzahl streunender, nicht in menschlicher Obhut lebender Hauskatzen. Hinsichtlich der Unabhängigkeit vom Menschen besteht ein Kontinuum, es reicht von Freigängern, die regelmäßig gefüttert werden, bis hin zu verwilderten Tieren, die die menschliche Nähe meiden (Trouwborst & Somsen 2019). Die Aufnahme der Art in die Gesamtartenliste hat in erster Linie solche verwilderten Tiere im Blick. Da auch sie immer wieder im Austausch mit in menschlicher Obhut lebenden Katzen stehen können, wird die Art mit dem Einbürgerungsstatus „Unbeständige und Kultivierte“ charakterisiert. Viel diskutiert sind die Einflüsse von Hauskatzen auf die Bestände von Vogelarten (z. B. Woods et al. 2003, Hackländer et al. 2014, Trouwborst & Somsen 2019). Betroffen sind nicht nur Vögel, sondern vor allem kleine Säugetiere (z. B. Lang 2013), aber auch Reptilien. Besondere Auswirkungen haben Tötungen von Fledermäusen, weil überproportional adulte, fortpflanzungsfähige Tiere betroffen sind und Fledermäuse nur eine geringe Anzahl von Nachkommen hervorbringen (Ancillotto et al. 2013). Hauskatzen können lokal zum zusätzlichen Verlust von Individuen ohnehin zurückgehender Bestände von Säugetieren, Vögeln und Reptilien beitragen. Daher sind hier angepasste Gegenmaßnahmen – wo möglich – sinnvoll und notwendig. Wichtig erscheinen die Sterilisierung oder Kastration von Freigängerkatzen, ggf. auch lokale und angemessene weitergehende Regulierungsmaßnahmen. Dabei ist zu beachten, dass bei der Bejagung verwilderter Hauskatzen eine Verwechslungsgefahr mit Wildkatzen besteht.
Es ist verboten, Hunde unangeleint laufen zu lassen in folgenden Schutzgebieten: - Landschaftsschutzgebiet "Dresdner Heide", ausgewiesen per Verordnung der Landeshauptstadt Dresden vom 19. Februar 2008, veröffentlicht im SächsGVBl. Nr. 4 vom 29. Februar 2008, S. 229; mit Ausnahme von Dienst- und Jagdhunden in Training oder Einsatz mit Genehmigung der Forstbehörde; - Naturschutzgebiet "Dresdner Elbtalhänge", ausgewiesen per Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden vom 19. Januar 2007, veröffentlicht im SächsABl. Nr. 7 vom 15. Februar 2007, S. 258. Das Verbot gilt nicht für die ordnungsgemäße bzw. dem Schutzzweck untergeordnete Ausführung der Jagd. Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Eine Haftung für die Richtigkeit der Daten wird nicht übernommen, insbesondere übernimmt die Landeshauptstadt Dresden keine Haftung für mittels dieser Daten erhobene oder berechnete Ergebnisse Dritter.
Es ist verboten, Hunde unangeleint laufen zu lassen in folgenden Schutzgebieten: - Landschaftsschutzgebiet "Dresdner Heide", ausgewiesen per Verordnung der Landeshauptstadt Dresden vom 19. Februar 2008, veröffentlicht im SächsGVBl. Nr. 4 vom 29. Februar 2008, S. 229; mit Ausnahme von Dienst- und Jagdhunden in Training oder Einsatz mit Genehmigung der Forstbehörde; - Naturschutzgebiet "Dresdner Elbtalhänge", ausgewiesen per Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden vom 19. Januar 2007, veröffentlicht im SächsABl. Nr. 7 vom 15. Februar 2007, S. 258. Das Verbot gilt nicht für die ordnungsgemäße bzw. dem Schutzzweck untergeordnete Ausführung der Jagd.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 347 |
| Europa | 8 |
| Kommune | 46 |
| Land | 445 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 122 |
| Wirtschaft | 11 |
| Wissenschaft | 80 |
| Zivilgesellschaft | 13 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 51 |
| Ereignis | 26 |
| Förderprogramm | 213 |
| Gesetzestext | 3 |
| Hochwertiger Datensatz | 3 |
| Lehrmaterial | 2 |
| Taxon | 16 |
| Text | 371 |
| Umweltprüfung | 27 |
| unbekannt | 129 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 414 |
| Offen | 339 |
| Unbekannt | 78 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 801 |
| Englisch | 52 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 21 |
| Bild | 64 |
| Datei | 56 |
| Dokument | 211 |
| Keine | 328 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 12 |
| Webdienst | 4 |
| Webseite | 355 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 419 |
| Lebewesen und Lebensräume | 831 |
| Luft | 302 |
| Mensch und Umwelt | 831 |
| Wasser | 429 |
| Weitere | 761 |