Das Projekt "Schwerpunktprogramm (SPP) 1158: Antarctic Research with Comparable Investigations in Arctic Sea Ice Areas; Bereich Infrastruktur - Antarktisforschung mit vergleichenden Untersuchungen in arktischen Eisgebieten, Fernerkundung des Gesundheitszustandes und des Jagderfolgs von Kaiserpinguinkolonien" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft.Die Bewältigung der Auswirkungen anthropogener Veränderungen auf die Biodiversität ist eine der drängendsten wissenschaftlichen Herausforderungen, mit denen wir heute konfrontiert sind. Die Untersuchung der Auswirkungen des Klimawandels auf die marinen Ökosysteme ist jedoch trotz seiner wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung stark unterfinanziert. Während bestimmte physikalische Parameter (Salzgehalt, Temperatur, etc.) relativ einfach und kontinuierlich per Fernerkundung gemessen werden können, ist die Überwachung durch ozeanographische Kampagnen logistisch ungleich aufwändiger. Vor allem das empfindliche Ökosystem der Antarktis ist besonders gefährdet und gleichzeitig nur schwer zu untersuchen. Daher besteht die Notwendigkeit, bessere Methoden zur Überwachung des Zustands von marinen Ökosystemen, insbesondere der Produktivität höherer trophischer Ebenen, in und um die Antarktis zu entwickeln. Ein effektiver Ansatz zur Untersuchung der Auswirkungen des Klimawandels auf marine Ökosysteme ist die Überwachung von Raubtier-Populationen. Raubtiere sind hochsensible Bioindikatoren, da sie von einer Kaskade von Einflussfaktoren betroffen sind, die sich entlang des Nahrungsnetzes aufsummieren. Kaiserpinguine regieren auf die Klimaerwärmung besonders empfindlich, da sie zur Nahrungssuche Tausende von Kilometern zurücklegen und dabei große Teile des Ozeans beproben. Zudem kehren sie immer wieder zur selben Kolonie zurück, wo sie relativ einfach untersucht werden können. Daher sind diese Tiere besonders geeignete Bioindikatoren.Wir haben kürzlich gezeigt, dass das "huddling" Verhalten von Kaiserpinguinen als Phasenübergang von einem flüssigen in einen festen Zustand beschrieben werden kann. Dieser Phasenübergang hängt von der gefühlten Temperatur ab, die neben der Umgebungstemperatur auch von der Windgeschwindigkeit, der Sonneneinstrahlung und der relativer Luftfeuchtigkeit beeinflusst wird. Kaiserpinguine ändern ihr Huddlingverhalten als Reaktion auf diese gefühlte Temperatur und durchlaufen bei einer bestimmten Übergangstemperatur einen Phasenübergang. Diese Phasen-Übergangstemperatur hängt in erster Linie von der Fettisolierung der Tiere ab. In diesem Projekt werden wir die Hypothese testen, dass wir durch die Beobachtung der Phasen-Übergangstemperatur die durchschnittlichen Energiereserven (Fettisolation) einer ganzen Pinguinkolonie abschätzen und zeitlich verfolgen können. Außerdem wollen wir nachweisen, dass sich aus der Phasen-Übergangstemperatur zu Beginn der Brutsaison (wenn die Tiere über die größten Fettreserven verfügen) sowohl der Jagderfolg als auch die Nahrungsversorgung eines großen Teils des Südozeans abschätzen lässt, da sich der Jagdradius der Kaiserpinguine über 300-500 km um die Kolonie erstreckt. Falls sich unsere Hypothese bestätigt, wäre dies ein wichtiger Meilenstein für eine nicht-invasive Fernerkundung des Zustands von Kaiserpinguinkolonien und damit des marinen Ökosystems großer Teile des Südozeans.
Downloaddienst Web Feature Service (WFS) Jagdrecht Stadt Bremen. Jagdbezirke: Jagdbezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf, sind entweder Eigenjagdbezirke (§ 7 BJagdG) oder gemeinschaftliche Jagdbezirke (§ 8 BJagdG) vgl. § 4 BJagdG. Die beiden Gesetze regeln auch, wie die Flächen zu berechnen sind, was einbezogen wird und wie die Reviergrenzen, z.B. an einer Straße, festgelegt werden. Das Jagdrecht (unabdingbar mit dem Eigentum am Grund und Boden verbunden) darf nur in Jagdbezirken ausgeübt werden. 1.) Eigenjagd(bezirk): Ein solcher besteht, wenn die zusammenhängende Grundfläche (land- forst-, fischereiwirtschaftl. nutzbar) mind. 75 Hektar beträgt und im Eigentum einer Person o. Personengemeinschaft steht (§ 7 BJagdG). 2.) Gemeinschaftsjagd(bezirk): Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk entsteht immer dann, wenn die Größe eines Eigenjagdbezirkes (75 Hektar, innerhalb einer Gemeinde) nicht erreicht wird, da sich diese Bezirke zusammenschließen müssen. Es können auch Eigenjagdbezirke auf Wunsch aufgenommen werden. Der gemeinschaftliche Jagdbezirk muss mind. 250 Hektar (inkl. befriedeter Bereiche) umfassen. Alle Eigentümer sind Mitglied in der entsprechenden Jagdgenossenschaft (Körperschaft des Öffentlichen Rechts), der auch die Ausübung des Jagdrechts zusteht, vgl. Art. 9 LJagdG zu § 8 BJagdG. Befriedete Bezirke: Befriedete Flächen sind dort gegeben, wo kraft Gesetzes die Jagd nicht ausgeübt wird, der Bereich also befriedet ist. Dies ist z.B. bzgl. Gebäuden, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, auf Friedhöfen oder in Schaugehegen, etc. in Bremen der Fall. Lehnt ein Grundstückseigentümer aus ethischen Gründen die Jagd ab, kann er ebenfalls einen Antrag auf Befriedung stellen. Die untere Jagdbehörde kann entspr. Flächen „befrieden“. (vgl. §§ 6, 6a BJagdG i.V.m. Art. 7 ff LandJG). 1.) Befriedete Flächen mit Erlaubnis zur beschränkten Jagd: Auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören, in befriedeten Bezirken (z.B. Friedhöfe) oder auf Flächen, die zu einem Jagdbezirk gehören, die aber -auf Antrag o. von Amts wegen- befriedet wurden, ruht die Jagd. Eine beschränkte Ausübung der Jagd kann durch die untere Jagdbehörde gestattet werden (vgl. §§ 6, 6a BJagdG i.V.m. Art. 7 ff LandJG). 2.) Befriedete Flächen ohne Erlaubnis zur Jagdausübung: Dass die Jagd auf befriedeten Flächen nicht ausgeübt wird, ist der Regelfall. 3.) Sonderflächen der Jagdbezirke: Dies ist keine jagdrechliche Begrifflichkeit. Hier sind lediglich befriedete Bezirke (siehe dort) besonders hervorgehoben.
Industrieanlagen (IED-Anlagen) aus LIS-A (Hessisches Länderinformationssystem Anlagen) [Stand: 31.12.2021] sowie industrielle Kläranlagen (Anlagen nach Anhang I Nr. 6.11 der Industrieemissions-Richtlinie, IE-RL) [Stand: 31.12.2021] (Quelle für beide: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat).
Sammlung relevanter Daten für den WMS Jagd (Stand 15.02.2021) Rechtsgrundlage: Bundesjagdgesetz (BJagdG), Bremisches Landesjagdgesetz (LJagdG) I) Jagdbezirke: 1.) Eigenjagd(bezirk): 2.) Gemeinschaftsjagd(bezirk): II) Befriedete Bezirke 1.) Befriedete Flächen mit Erlaubnis zur beschränkten Jagd: 2.) Befriedete Flächen ohne Erlaubnis zur Jagdausübung (Sonderflächen der Jagdbezirke (Dies ist keine jagdrechliche Begrifflichkeit)
Im Kreisgebiet wird die Jagd in Jagdbezirken ausgeübt. Die Fläche der jagdlich nutzbaren Fläche beträgt rund 32.000 Hektar. Die Grundeigentümer (Bund, Land, Kommunen, private Eigentümer) verwalten Jagdflächen, die über 75 Hektar groß sind. Die Grundstückseigentümer, die in einer sogenannten Jagdgenossenschaft zusammengeschlossen sind, verpachten die meisten der kleineren jagdlich nutzbaren Flächen an interessierte Jäger. Diese Jagdgenossenschaft unterliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Aufsicht durch die Kreisverwaltung.
Die Texte zu den Jagdbezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf, sind die Jagdbezirksbezeichnungen. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung der Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz (LJG) geregelt. Dieser Datensatz enthält die Namen der ca. 300 Jagdbezirke. Die Grenzen der Jagdbezirke sind nicht in allen Bereichen flurstücks- oder grundstücksscharf erfasst. Der Datensatz wird in unregelmäßigem Rhythmus bei tatsächlichen Änderungen der Bezirke fortgeführt.
Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung der Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz (LJG) geregelt. Dieser Datensatz enthält die Aufteilung im gesamten Kreis Kleve in ca. 300 Jagdbezirke. Die Grenzen der Jagdbezirke sind nicht in allen Bereichen flurstücks- oder grundstücksscharf erfasst. Der Datensatz wird in unregelmäßigem Rhythmus bei tatsächlichen Änderungen der Bezirke fortgeführt.
Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.
Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.
Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 28440092 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Potsdam_N. Sie befindet sich in Revier Dagow, Jagen 209 OP2 (Waldweg Nordspitze Stechlinsee). Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Nummer des Bohrloches: Hy Ngw Rohr 92. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: GWLK 1 (weitgehend unbedeckt). Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: frei. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_HAV_OH_3. Der Messzyklus ist monatlich15. . Ein Schichtverzeichnis liegt vor. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 64.39 m Geländehöhe: 63.70 m Filteroberkante: 57.4 m Filterunterkante: 55.4 m Sohle (letzte Einmessung): 54.58 m Sohle bei Ausbau: 54.5 m Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN92 eingemessen.
Origin | Count |
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Bund | 309 |
Land | 379 |
Type | Count |
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Ereignis | 25 |
Förderprogramm | 203 |
Gesetzestext | 3 |
Lehrmaterial | 1 |
Messwerte | 37 |
Taxon | 6 |
Text | 237 |
Umweltprüfung | 22 |
unbekannt | 130 |
License | Count |
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geschlossen | 294 |
offen | 298 |
unbekannt | 72 |
Language | Count |
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Deutsch | 642 |
Englisch | 40 |
Resource type | Count |
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Archiv | 10 |
Bild | 53 |
Datei | 33 |
Dokument | 94 |
Keine | 327 |
Multimedia | 3 |
Unbekannt | 3 |
Webdienst | 14 |
Webseite | 275 |
Topic | Count |
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Boden | 363 |
Lebewesen & Lebensräume | 664 |
Luft | 256 |
Mensch & Umwelt | 664 |
Wasser | 355 |
Weitere | 633 |