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Related terms

Schäden durch Raben- und Saatkrähen

Herauspicken von Saatgut und Jungpflanzen, Schäden an Erdbeeren, Kirschen oder Melonen, Ruhestörung und Verdreckung durch Kot, Diskussion um Bejagung der Krähen, Änderungen im Jagdrecht und der EU-Vogelschutzrichtlinie, Schonzeiten und Schutzstatus, Entwicklung der Population, Ausgleichszahlungen für Landwirte, Berichte aus den Dienstleistungszentren ländlicher Raum; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau

Grundwassermessstelle Revier Neuglobsow, Jagen 112 (Messstellen-Nr.: 28440035)

Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 28440035 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Potsdam_N. Sie befindet sich in Revier Neuglobsow, Jagen 112 (große Kreuzung). Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Nummer des Bohrloches: Hy Ngw Rohr 35. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: GWLK 1 (weitgehend unbedeckt). Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: frei. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_HAV_OH_3. Der Messzyklus ist monatlich15. . Ein Schichtverzeichnis liegt vor. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 86.91 m Geländehöhe: 86.20 m Filteroberkante: 60.4 m Filterunterkante: 57.9 m Sohle (letzte Einmessung): 57.84 m Sohle bei Ausbau: 57.5 m Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN92 eingemessen.

Wald in Hamburg

Im Themengebiet "Wald in Hamburg" werden flächenhafte Informationen über verschiedene Aspekte der Beschaffenheit der Wälder in Hamburg wiedergegeben. Dargestellt sind 1. die mit Bäumen bestandenen Waldflächen (Holzbodenfläche) der von den Revierförstereien betreuten Wälder in Hamburg gemäß der Forsteinrichtung 2008. In der Forsteinrichtung werden der Zustand der Waldbestände gutachterlich und systematisch erfasst und anhand fachlicher Vorgaben und Ziele die erforderlichen Maßnahmen (einschließlich des kurz-, mittel- und langfristigen Verzichts auf Pflegemaßnahmen) für die nächsten 10 Jahre festgelegt. Die Darstellung erfasst den Bestand und trifft keine planungsrechtlichen Aussagen oder Festlegungen. und 2. die mit Bäumen bestandenen Waldflächen (Holzbodenfläche) des übrigen Waldes in Hamburg, soweit diese mindestens einen Hektar (= 10.000 Quadratmeter) groß sind. Die Darstellung erfolgt unabhängig von Eigentumsgrenzen und umfasst alle Eigentumsarten. Sie erfasst den Bestand und trifft keine planungsrechtlichen Aussagen oder Festlegungen. Grundlage der Daten ist eine gutachterliche Datenerhebung mit Ergänzungen und Anpassungen Stand 2019. Wälder, die dauerhaft der natürlichen Entwicklung überlassen werden, werden in Hamburg als Bannwälder bezeichnet. Die rechtliche Bindung erfolgt durch Ausweisung der Waldflächen im Naturwaldstrukturprojekt, welches am 17. Dezember 2019 vom Senat beschlossen wurde. Die Flächen dieser Bannwälder werden ebenfalls als Daten allgemein zugänglich gemacht. Dargestellt werden 1. die mit Bäumen bestandenen Waldflächen (Holzbodenfläche) der von den Revierförstereien betreuten Bannwälder. Mit Ausnahme der Jagd und erforderlicher Verkehrssicherungsmaßnahmen finden auf diesen Flächen dauerhaft keine Pflegemaßnahmen mehr statt. und 2. die im Verwaltungsvermögen der Behörde für Umwelt und Energie befindlichen Flächen des Naturschutzgebietes Heuckenlock, auf denen eine von menschlichen Eingriffen unbeeinflusste Entwicklung der bewaldeten Vordeichsflächen in Form der natürlichen Sukzession möglich ist.

Aufnahmepunkte des Forstlichen Gutachtens zur Situation der Waldverjüngung 2024

Rechts- und Hochwerte (Lagekoordinaten) der Aufnahmepunkte des Forstlichen Gutachtens zur Situation der Waldverjüngung 2024

Staatspreis vorbildliche Waldbewirtschaftung

Seit 1997 vergibt die Bayerische Staatsregierung den "Staatspreis für vorbildliche Waldbewirtschaftung". Immer mehr Preisträger werden ausdrücklich für Naturverjüngung und Baumartenvielfalt ohne Zaun ausgezeichnet. Wo sind die vorbildlichen Wälder? Was zeichnet sie aus?

NATURA 2000, Aktionsplan Auerhuhn

Seit den 1930er-Jahren sind die Bestände des Auerhuhns im Schwarzwald kontinuierlich gesunken. Um das Auerhuhn im Schwarzwald zu schützen, verabschiedete das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg (MLR) in 2008 den „Aktionsplan Auerhuhn“ (APA) mit einer Laufzeit von 25 Jahren bis 2033. Das Ziel des APAs ist es, eine überlebensfähige und ausreichend vernetzte Auerhuhnpopulation im Schwarzwald zu erhalten. Aufgebaut aus einem wissenschaftlich fundiertem Fachkonzept und einem umsetzungsorientierten Maßnahmenplan soll der APA die Unterstützung der Umsetzenden vor Ort sicherstellen. In einem Flächenkonzept werden Waldgebiete für die flächenbezogene Umsetzung von Maßnahmen, die für die Population langfristig überlebensnotwendig sind, lokalisiert. Das Gesamtkonzept integriert verschiedene Nutzungen (Waldwirtschaft, Tourismus, Jagd, Infrastrukturplanung, Energiegewinnung u. a.), um die ökologischen und ökonomischen Ziele des Landes zu erreichen. Der APA liefert zudem eine Grundlage für die Erstellung der Managementpläne für die Natura 2000 Gebiete.

Einfluss von Schalenwild und Jagd auf Entwicklung, Klimaresilienz und Ökosystemleistungen unserer Wälder, Teilvorhaben 2: Monitoring der Waldbodenvegetation und Vegetationsgutachten

Das Risiko eines flächigen Waldverlustes kann nur über die Begründung von Mischwäldern, strukturfördernde Bewirtschaftungsformen und ein besser abgestimmtes Miteinander der für Wald Verantwortlichen reduziert werden. Die von Menschen beeinflussbaren Beeinträchtigungen der Ökosystemstabilität müssen konsequent in Angriff genommen werden. Die betreffenden Elemente werden objektiv erfasst, bewertet und hieraus zielführende Problemlösungen entwickelt. Die an dem Prozess beteiligten Menschen sind über geeignete Kommunikation mitzunehmen. Das bisherige BioWild-Projekt bestätigt, dass nicht habitatangepasste Schalenwildbestände die Entwicklung klimaresilienter Wälder erheblich beeinflussen können. In diesem Projekt werden folgende, von Menschen beeinflussbare Stabilitätsfaktoren bearbeitet: Uni Göttingen: - Weitere Aufnahmen zur Dokumentation der Entwicklung krautiger und holziger Bodenvegetation an den vorhandenen Weisergattern-Paaren. - Entwicklung eines Vegetationsgutachtens zur objektiven Erfassung der krautigen und holzigen Waldvegetation für die Praxis. TU Dresden: - Entwicklung von Deckung und Äsung als wichtige Habitatkomponenten bei verschiedenen Wildeinflüssen. - Überarbeitung der Einteilung der Jagdregime, sowie Einführung situationsangepasster Jagdkonzepte in Teilen der Pilotregionen. - Zusammenhang zwischen Wildverbiss und Insektengesellschaften. - Zeitgemäße 'Leitlinie Wildschäden' für die Praxis. TU München: - Finanzielle Auswirkungen von Wildverbiss auf Waldertrag, Biodiversität, Wasserspende und CO2-Speicherung. - Ableitung des Waldverlustrisikos durch wildbedingte Entmischung. ANW: - Konkreter Wald- und Jagdumbau u.a.in vier Pilotregionen. - Entwicklung und exemplarische Einführung einer zeitgemäßen Jägerausbildung u.a.in den Pilotregionen. - Konzepte und Hilfestellung für ehrenamtliche Vorstände von Jagdgenossenschaften. re:member: - Strategische, moderative und kommunikative Beratung der Projektpartner und professionelle Begleitung der Medienarb (Text abgebrochen)

Schwerpunktprogramm (SPP) 1158: Antarctic Research with Comparable Investigations in Arctic Sea Ice Areas; Bereich Infrastruktur - Antarktisforschung mit vergleichenden Untersuchungen in arktischen Eisgebieten, Fernerkundung des Gesundheitszustandes und des Jagderfolgs von Kaiserpinguinkolonien

Die Bewältigung der Auswirkungen anthropogener Veränderungen auf die Biodiversität ist eine der drängendsten wissenschaftlichen Herausforderungen, mit denen wir heute konfrontiert sind. Die Untersuchung der Auswirkungen des Klimawandels auf die marinen Ökosysteme ist jedoch trotz seiner wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung stark unterfinanziert. Während bestimmte physikalische Parameter (Salzgehalt, Temperatur, etc.) relativ einfach und kontinuierlich per Fernerkundung gemessen werden können, ist die Überwachung durch ozeanographische Kampagnen logistisch ungleich aufwändiger. Vor allem das empfindliche Ökosystem der Antarktis ist besonders gefährdet und gleichzeitig nur schwer zu untersuchen. Daher besteht die Notwendigkeit, bessere Methoden zur Überwachung des Zustands von marinen Ökosystemen, insbesondere der Produktivität höherer trophischer Ebenen, in und um die Antarktis zu entwickeln. Ein effektiver Ansatz zur Untersuchung der Auswirkungen des Klimawandels auf marine Ökosysteme ist die Überwachung von Raubtier-Populationen. Raubtiere sind hochsensible Bioindikatoren, da sie von einer Kaskade von Einflussfaktoren betroffen sind, die sich entlang des Nahrungsnetzes aufsummieren. Kaiserpinguine regieren auf die Klimaerwärmung besonders empfindlich, da sie zur Nahrungssuche Tausende von Kilometern zurücklegen und dabei große Teile des Ozeans beproben. Zudem kehren sie immer wieder zur selben Kolonie zurück, wo sie relativ einfach untersucht werden können. Daher sind diese Tiere besonders geeignete Bioindikatoren.Wir haben kürzlich gezeigt, dass das "huddling" Verhalten von Kaiserpinguinen als Phasenübergang von einem flüssigen in einen festen Zustand beschrieben werden kann. Dieser Phasenübergang hängt von der gefühlten Temperatur ab, die neben der Umgebungstemperatur auch von der Windgeschwindigkeit, der Sonneneinstrahlung und der relativer Luftfeuchtigkeit beeinflusst wird. Kaiserpinguine ändern ihr Huddlingverhalten als Reaktion auf diese gefühlte Temperatur und durchlaufen bei einer bestimmten Übergangstemperatur einen Phasenübergang. Diese Phasen-Übergangstemperatur hängt in erster Linie von der Fettisolierung der Tiere ab. In diesem Projekt werden wir die Hypothese testen, dass wir durch die Beobachtung der Phasen-Übergangstemperatur die durchschnittlichen Energiereserven (Fettisolation) einer ganzen Pinguinkolonie abschätzen und zeitlich verfolgen können. Außerdem wollen wir nachweisen, dass sich aus der Phasen-Übergangstemperatur zu Beginn der Brutsaison (wenn die Tiere über die größten Fettreserven verfügen) sowohl der Jagderfolg als auch die Nahrungsversorgung eines großen Teils des Südozeans abschätzen lässt, da sich der Jagdradius der Kaiserpinguine über 300-500 km um die Kolonie erstreckt. Falls sich unsere Hypothese bestätigt, wäre dies ein wichtiger Meilenstein für eine nicht-invasive Fernerkundung des Zustands von Kaiserpinguinkolonien und damit des marinen Ökosystems großer Teile des Südozeans.

Landesverwaltungsamt stellt ehemaliges Tagebaugelände „Zipsendorf Süd“ unter Naturschutz

Das Landesverwaltungsamt Sachsen‑Anhalt hat das ehemalige Tagebaugelände „Zipsendorf Süd“ im Burgenlandkreis einstweilig als Naturschutzgebiet (NSG) gesichert. Die entsprechende Verordnung (Grundlage: § 22 Abs. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes) gilt zunächst für zwei Jahre. Das rund 228 Hektar große Gebiet liegt östlich von Zeitz und umfasst ein naturnahes Gewässer, das vollständig von Waldbeständen umgeben ist. Seit dem Ende des Braunkohleabbaus im Jahr 1964, der anschließenden Flutung und der Rekultivierung hat sich dort ein ökologisch besonders wertvoller Lebensraum entwickelt. Das Gebiet ist von regionaler und nationaler Bedeutung, insbesondere als Brut‑, Rast‑, Mauser‑ und Überwinterungsgebiet zahlreicher Wasservogelarten. Auslöser für die einstweilige Sicherstellung war ein entsprechender Antrag des Burgenlandkreises. Hintergrund sind aktuelle Überlegungen zur zukünftigen Nutzung des Gewässers. Um mögliche Beeinträchtigungen des sensiblen Naturraums frühzeitig zu vermeiden und eine sorgfältige Prüfung aller Optionen zu ermöglichen, wurde das Gebiet vorsorglich gesichert. „Mit der einstweiligen Sicherstellung schaffen wir den notwendigen rechtlichen Schutz, um dieses außergewöhnlich wertvolle Gebiet vor einer kurzfristigen Inanspruchnahme zu bewahren“, erklärt Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes Sachsen‑Anhalt. „Zipsendorf Süd ist ein Beispiel dafür, wie sich ehemalige Bergbauflächen zu bedeutenden Rückzugsräumen für Tiere und Pflanzen entwickeln können. Solche Räume müssen wir sichern.“ Zeitlicher Schutz für ein besonders wertvolles Gebiet Die einstweilige Sicherstellung dient dazu, drohende Gefährdungen wie bauliche Eingriffe, Nutzungsänderungen oder die Zerschneidung des Gebietes abzuwenden. „Unser Ziel ist es, Entwicklung u.a. wirtschaftlicher Art nicht grundsätzlich zu verhindern, sondern wertvolle Naturgüter verantwortungsvoll abzuwägen und zu bewahren“, so Präsident Pleye weiter. „ Die befristete Sicherstellung gibt allen Beteiligten Planungssicherheit und ermöglicht einen sachgerechten, transparenten Entscheidungsprozess.“ Im Vorfeld der Entscheidung wurden die vorgeschriebenen Verfahrensschritte eingehalten. Im Rahmen der behördeninternen Beteiligung gingen Stellungnahmen verschiedener Fachbehörden ein, die ausgewertet und in die Verordnung aufgenommen wurden. Schutz und Nutzung in ausgewogenem Verhältnis Die Verordnung enthält neben klaren Verboten zum Schutz des Gebietes auch Ausnahmen und Freistellungen. So bleiben unter anderem die ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Nutzung, die naturverträgliche Jagd sowie die Berufs- und Angelfischerei zulässig, sofern sie dem Schutzzweck nicht widersprechen. Auch Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sowie andere Maßnahmen, zu deren Durchführung eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sind weiterhin möglich. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen‑Anhalt am 20. Mai 2026 in Kraft. Der Zeitraum der einstweiligen Sicherstellung kann bei Bedarf einmalig um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Hintergrund: Das Landesverwaltungsamt Sachsen‑Anhalt nimmt die Aufgaben der oberen Naturschutzbehörde wahr. Rechtsgrundlage hierfür sind das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen‑Anhalt (NatSchG LSA). In dieser Funktion ist das Landesverwaltungsamt unter anderem für die Ausweisung von Naturschutzgebieten sowie für besondere Schutzmaßnahmen zuständig, wenn eine landeseinheitliche oder überörtliche Bewertung erforderlich ist Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Stellenausschreibung_Forst_LG.2.2__2026_m._Datenschutz_u._Anlagen.pdf

• Sie haben Lust auf einen sicheren und abwechslungsreichen Job in der Forstverwaltung Sachsen-Anhalt • Sie wollen eine individuelle praktische Ausbildung und • Sie möchten die Wälder in Sachsen-Anhalt schützen, pflegen sowie das arten- und strukturreiche Ökosystem Wald erhalten? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir suchen zum 01.06.2026 Forstreferendarinnen/ Forstreferendare (m/w/d) Wir bieten Ihnen: • Eine Einstellung in den zweijährigen Vorbereitungsdienst unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf als Forstreferendar/ Forstreferendarin (m/w/d), vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, • Den Erwerb der Laufbahnbefähigung für den Forstdienst, Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, • Ausbildung im Landesforstbetrieb und Landeszentrum Wald, • Lehrgänge in Verwaltungs- und Umweltrecht, Forstfachliche Lehrgänge, • Anwärterbezüge der Besoldungsgruppe A 13 Landesbesoldungsgesetz gemäß der Anlage 7 zu § 51 Landesbesoldungsgesetz und • Gemäß § 51a Landesbesoldungsgesetz einen Sonderzuschlag in Höhe von 30 Prozent des Anwärtergrundbetrages. Eine Übernahme nach erfolgreicher Beendigung des Vorbereitungsdienstes in den Dienst des Landes Sachsen-Anhalt ist beabsichtigt, sofern die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür im entsprechenden Haushaltsjahr gegeben sind. Mögliche Einsatzbereiche bestehen in den Betriebsleitungen oder als Referentin/ Referent in der Forstverwaltung. Sie erfüllen folgende zwingende Voraussetzungen: Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer • die persönlichen Voraussetzungen für die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Widerruf im Sinne des § 7 Beamtenstatusgesetz erfüllt, • einen Master- oder einen Diplomabschluss einer wissenschaftlichen Hochschule oder einen akkreditierten Master-Abschluss einer Fachhochschule jeweils in einer forstwissenschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Fachrichtung mit folgenden Studieninhalten nachweist: Botanik, Zoologie, Bodenkunde oder Standortlehre, Waldbau oder Waldökologie, • • • • Forstnutzung und -technik, forstlicher Arbeitslehre, forstlicher Betriebswirtschaftslehre, Wildtiermanagement und Jagd, Waldschutz, Forsteinrichtung, Naturschutz und Forstrecht (Nachweis durch Abschlusszeugniskopie), bei Master-Abschlüssen muss auch das grundständige Studium in einem Studiengang einer forstwissenschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Fachrichtung abgeschlossen worden sein, einen gültigen Jahresjagdschein nach § 15 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes und eine Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B besitzt und den besonderen körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Forstdienstes gem. Anlage 1 der Durchführungshinweise Forstdiensttauglichkeit entspricht und diese Eignung in der beigefügten Erklärung (siehe Anlagen der Ausschreibung) bekundet und bereit ist, das Referendariat an wechselnden Dienstorten durchzuführen. Für jene Bewerbenden, die nach dem Abschluss des Auswahlverfahrens für eine Einstellung in Betracht kommen, wird gemäß § 8b LBG LSA eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz zur Prüfung der Verfassungstreue gestellt. Außerdem werden erwartet: • Sie haben Interesse am Umgang mit Rechtsvorschriften, an gesellschaftlichen und politischen Zusammenhängen und daran, für das Gemeinwohl zu arbeiten, • Sie besitzen soziale Kompetenz, Teamfähigkeit sowie Zielstrebigkeit und • Sie besitzen die Flexibilität und das Interesse, die vielfältigen Einsatzbereiche der Landesverwaltung kennenzulernen. • Sie verfügen über gute Kenntnisse in Englisch in Wort und Schrift (wünschenswert). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 09.02.2026 über das Online-Bewerbungssystem Interamt unter der Stellenangebots-ID: 1399932 Dem Ministerium liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Bewerben Sie sich deshalb bitte ausschließlich online über das Stellenportal für den öffentlichen Dienst - Interamt.de - über den Button „Online bewerben“. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie hier genauere Informationen. Nähere Informationen zur Registrierung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie bitte dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch: • Zeugniskopien der Studienabschlüsse (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) oder letzter Notenspiegel, wenn das Zeugnis noch nicht vorliegt, • bei einem ausländischen Hochschulabschluss ist eine Zeugnisbewertung durch die ZAB vorzulegen • Tabellarischer Lebenslauf, • Kopie des gültigen Jahresjagdscheins, • Kopie der Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B, • persönliche Erklärung (Selbstauskunft) über die Ausbildungstauglichkeit gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 4 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Laufbahn Forstdienst der Laufbahngruppe 2 des Landes Sachsen-Anhalt (siehe Anlagen) und • ggf. Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Nach der entsprechenden Vorauswahl finden die Auswahlgespräche voraussichtlich in der 10. KW 2026 statt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Warnke (Tel: 0391/567 4373) oder an Frau Mietko (Tel: 0391/567 4375). Es wird darauf hingewiesen, dass Kosten, die in Verbindung mit der Bewerbung entstehen, nicht erstattet werden. Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten strebt eine weitere Erhöhung des Frauenanteils an und ist an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Schwerbehinderte und diesen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Ein Nachweis ist beizufügen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise zur Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren Sie sind Bewerber (m/w/d) in einem Auswahlverfahren des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL), in dessen Rahmen das MWL Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet. Das MWL informiert Sie mit diesen Hinweisen darüber, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Zudem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und darüber informiert, an wen Sie Anfragen und Beschwerden richten können. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragte und Aufsichtsbehörde a) Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist das MWL: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Tel.: (0391) 567 – 01 E-Mail: poststelle@mw.sachsen-anhalt.de Innerorganisatorisch verantwortlich für die Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren ist die Abteilung 1, Referat 12.

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