API src

Found 25 results.

Related terms

An evaluation of the proposal to regulate lead in hunting ammunition through the European Union's REACH regulation

Background Despite extensive evidence that exposure to lead from ingested ammunition harms humans and wildlife, and in contravention of European statesâ€Ì commitments under multilateral environmental agreements to minimize lead emissions, lead in hunting ammunition is still poorly regulated in Europe. The proposed restriction on lead gunshot under the REACH regulation is currently discussed for adoption to protect birds in wetlands from lead poisoning. Based on a subsequent investigation report concluding that additional measures are warranted to control the use of lead ammunition in terrestrial environments, ECHA is preparing a new restriction until October 2020. To help inform this process, we describe REACH management instruments and evaluate the effectiveness and enforceability of different legislative alternatives as well as socio-economic aspects of restricting lead shot in comparison to a total ban. We further discuss how the risks and environmental emissions of lead in rifle bullets can be most effectively controlled by legislative provisions in the future. Results Among different management tools, restriction was shown to be most effective and appropriate, since imports of lead ammunition would be covered. The partial restriction of lead gunshot limited to wetlands covers only a minor proportion of all lead used in hunting ammunition in the European Union, leaving multiple wildlife species at risk of being poisoned. Moreover, lead shot will be still purchasable throughout the EU. Within Europe, the costs associated with impacts on wildlife, humans and the environment would be considerably lower when switching to alternative gunshot and rifle bullets. Conclusion We argue that there is sufficient evidence to justify more effective, economic, and practical legislative provisions under REACH, i.e., restricting the use and placing on the market of lead in hunting ammunition. The enforcement would be significantly facilitated and hunters could easier comply. A crucial step is to define a realistic phasing-out period and chemical composition standards for non-lead substitutes while engaging all stakeholders to improve acceptance and allow adaptation. Until the total restriction enters into force, Member States could consider imposing more stringent national measures. A total restriction would reduce wildlife poisoning, harmonize provisions of national and European laws, and foster any efforts to decelerate loss of biodiversity. © The Author(s) 2020

Der Eisvogel ( Alcedo atthis ) - ein blauer Juwel, der rasant taucht

"Fliegender Edelstein“ – diesen Beinamen trägt der Eisvogel mit seinem azurblauen Rücken und dem orangeroten Bauch wahrlich zu recht. Die auffällige Färbung und der große dicke Schnabel sowie der scharfe Pfiff machen Alcedo atthis , den Eisvogel, unverwechselbar. Mit einigem Glück kann man ihn an sauberen Gewässern auch bei der Jagd nach seiner Lieblingsspeise – kleinen Fischen aller Art – beobachten: Dann taucht er blitzschnell ins Wasser, bremst mit den Flügeln und schnappt sich die Beute. Anschließend taucht er mit kräftigen Flügelschlägen wieder auf und kehrt auf seinen Ansitz zurück um den Fisch totzuschlagen und zu verspeisen. Wie können wir dieser Art helfen? Strenge Winter setzen dem Eisvogel naturgemäß sehr zu, weil dann bis auf wenige Quellen die Seen und meist auch die Fließgewässer zugefroren sind. In einer naturnahen Landschaft kann er diese Verluste aber bald wieder ausgleichen – wobei manch ein Eisvogelmann gleich mit zwei Damen anbandelt, sich dann aber auch tatkräftig an der Aufzucht der Jungen beteiligt. Das setzt gute Brut- und Nahrungsbiotope voraus. Die beste Hilfe für den Eisvogel ist es also, naturnahe Bach- und Flussläufe zu erhalten sowie verbaute Fließgewässer zu renaturieren. Und ihn vor allem während der Brutzeit so wenig wie möglich durch Freizeitaktivitäten aller Art zu stören. Möchten Sie aktiv werden für den Eisvogel? Als Sportfischer und Freizeitpaddler sollten Sie sich daher unbedingt an die von den Naturschutzbehörden verfügten örtlichen und zeitlichen Beschränkungen für bestimmte Gewässerabschnitte halten. Neben der Ausweisung von Schutzzonen wurden in den vergangenen Jahren in künstlich angelegten Steilwänden in Kiesgruben und durch verstärkte Aktivitäten im Bereich der Gewässerrenaturierung sowie des ökologischen Gewässerbaus gezielt neue Biotope für den Eisvogel geschaffen. Der fliegende Edelstein hat diese vielerorts als Ersatz für verloren gegangene Prallhänge und Steilufer akzeptiert. Im Rahmen der Ausweisung von Vogelschutzgebieten wurden gerade auch für den Eisvogel zahlreiche naturnahe Flussabschnitte (etwa an Enz und Jagst) in das europäische Schutzgebietskonzept aufgenommen. Übrigens: Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und der Landesbund für Vogelschutz (LBV), haben den Eisvogel zum „Vogel des Jahres 2009” gekürt! - zurück zur Übersicht der Vögel-Artensteckbriefe -

Afrikanische Schweinepest - Informationsschreiben Entschädigungszahlungen

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt · Postfach 3762 · 39012 Magdeburg Nachrichtlich: Verteiler - Landesverwaltungsamt Afrikanische Schweinepest (ASP) hier: Entschädigungszahlungen nach § 6 Abs. 5, 7 bis 9 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) Magdeburg, 06.02.2020 I Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund vermehrter Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die im Falle eines möglichen ASP-Ausbruchs in Sachsen-Anhalt von Verbots-, Beschränkungs- oder Unterstützungsanordnungen betroffen wären und bei denen bereits Versicherungsgesellschaften Angebote über die Schadensabdeckung unterbreitet haben, werden folgende Hinweise gegeben: Nach § 6 Abs. 5, 7 bis 9 TierGesG bestehen im Falle eines ASP-Ausbruchs Entschädigungsansprüche von Landwirten, Waldbesitzern, Jagdausübungs- berechtigten, anderen Grundeigentümern und Nutzungsberechtigten. Das Tiergesundheitsgesetz nimmt einen Rechtsfolgenverweis auf das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen- Anhalt („landesrechtliche Vorschriften über die Inanspruchnahme als Nichtstörer“) vor. Rechtsgrundlage für alle Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP ist die Schweinepest-Verordnung. Soweit es aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist, können die zuständigen Behörden (Landkreise/kreisfreien Städte, Landesverwaltungsamt) Maßnahmen anordnen, die zu Beschränkungen des Eigentums und anderen Einschränkungen ggf. über einen länger andauernden Zeitraum führen können und im Einzelfall durch eine Entschädigung durch die anordnende Behörde zu erstatten wären. Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: http://lsaurl.de/DatenschutzMULE Auf Wunsch werden diese Informationen in Papierform versandt. Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg Tel.: 0391 56701 Fax: 0391 5671727 E-Mail: poststelle@ mule.sachsen-anhalt.de www.mule.sachsen-anhalt.de Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt Deutsche Bundesbank Filiale Magdeburg BIC: MARKDEF1810 IBAN:DE21 8100 0000 0081 0015 00 Seite 2/3 Mögliche Maßnahmen im gefährdeten Gebiet sind u.a.  Verbote oder Beschränkungen der Nutzung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Nutzflächen  Anlegen von Jagdschneisen  Fallwildsuche (nach verendeten Wildschweinen)  Anordnung der verstärkten Bejagung von Wildschweinen  Untersagung der Jagd  Verbote oder Beschränkungen des Fahrzeug- und Personenverkehrs im Kerngebiet (Betretungsverbot) Der Umfang der einzurichtenden Restriktionsgebiete und die Anordnung einschränkender Maßnahmen hängen von den konkreten Bedingungen vor Ort und der Erforderlichkeit für eine konsequente Tierseuchenbekämpfung ab. Insbesondere geht es prioritär darum, die Wildschweine nicht so zu beunruhigen, dass sie ihr Gebiet verlassen und die Seuche weitertragen. Die im ASP-Fall einzurichtende, lokale Sachverständigengruppe, in welcher auch ortskundige Jäger vertreten sind, wird die zuständige Behörde über erforderliche Nutzungsbeschränkungen beraten. Eine Entschädigung wird grundsätzlich nur für Vermögensschäden gewährt. Dabei handelt es sich um Beeinträchtigungen an materiellen Gütern, für die finanzielle Entschädigungen zu leisten sind. Hierzu zählen auch der Ausfall des gewöhnlichen Verdienstes oder des gewöhnlichen Nutzungsentgeltes. Entgangener Gewinn und andere, nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehende Nachteile, werden in der Regel nicht erstattet. Darüber hinaus setzen wir uns gegenwärtig für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein, die aus agrarökonomischer und taxonomischer Sicht weitere nähere Einzelheiten zu einer im Bundesgebiet vergleichbaren Entschädigungsregelung erarbeiten soll. Auf das Rundschreiben Aktuelle Informationen zur Agrarförderung 1/2020 des MULE bezüglich Auswirkungen auf den Erhalt von Fördermitteln wird verwiesen (siehe ELAISA-Portal des MULE). Übliche Leistungen, die z.B. vom Jagdausübungsberechtigten auch außerhalb der Anordnung durchgeführt werden, werden nicht entschädigt. Anspruchsgegner sind die anordnenden Behörden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Hans-Jürgen Schulz Seite 3/3 Verteiler - - - - - - - - - Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e.V., Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V., Deutscher Bauernbund Sachsen-Anhalt e.V., Landesverband der Landwirte im Nebenberuf e.V., Landeskontrollverband für Leistungs- und Qualitätsprüfung Sachsen-Anhalt e.V., RÖL – Ring Ökologische Landbauinitiativen Sachsen-Anhalt, APÖL – Agrarpolitischer Arbeitskreis Ökologischer Landbau in Sachsen-Anhalt, Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Sachsen-Anhalt e.V.

EU-Vogelschutzrichtlinie

Die „Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten“, kurz Vogelschutzrichtlinie genannt, hat zum Ziel, für sämtliche wildlebenden europäischen Vogelarten eine ausreichende Vielfalt und eine ausreichende Flächengröße der Lebensräume zu erhalten oder wiederherzustellen. Neben Regelungen zum Individualschutz aller Vogelarten, die in den artenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes umgesetzt sind, verpflichtet sie zur Einrichtung von „Besonderen Schutzgebieten“ („ S pecial P rotection A rea“ – SPA), den so genannten „Vogelschutzgebieten“. Die EU-Vogelschutzrichtlinie stellt grundsätzlich alle im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten der EU wildlebenden Vogelarten unter Schutz und legt deren Bewirtschaftung, Regulierung und Nutzung fest. Die Europäische Gemeinschaft verabschiedete im Jahr 1979 die EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG). Die aktuell gültige EU-Vogelschutzrichtlinie ( 2009/147/EG (PDF-Download)) trat am 15. Februar 2010 in Kraft. Wesentliche Ziele der EU-Vogelschutzrichtlinie sind Erhaltung, Wiederherstellung bzw. Neuschaffung von Lebensräumen aller Vogelarten (siehe Artikel 3). Für die im Anhang I aufgeführten seltenen und /oder bedrohten Brutvogelarten müssen alle Mitgliedsländer die zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete als Vogelschutzgebiete ausweisen (siehe Artikel 4 Absatz 1). Gleiches gilt für regelmäßig auftretende Zugvogelarten, die nicht im Anhang I aufgeführt sind (Artikel 4 Absatz 2). Darüber hinaus können die einzelnen (Bundes-)Länder (gebiets-)spezifische Vogelarten unter Schutz stellen (siehe Liste Zielarten / Wertgebende Vogelarten und die Tabelle zur Erläuterung). Die Vogelschutzrichtlinie beinhaltet eine strikte Kontrolle und Beschränkung der Jagd, da insbesondere Zugvögel auf ihren Zugwegen in vielen Ländern intensiven Nachstellungen durch Fang und/oder Abschuss ausgesetzt sind (siehe Artikel 7). Nicht zuletzt diese Gefährdung der Zugvogelarten gab in den 1970er-Jahren den Impuls für eine europaweite Naturschutz-Regelung der Brut- sowie der Rastgebiete europäischer Vogelarten und die Verabschiedung der damaligen EG-Vogelschutzrichtlinie. Rheinland-Pfalz hat 57 Vogelschutzgebiete mit insgesamt 242.180 ha (12,2 %) der Landesfläche für 27 Brutvogelarten nach Artikel 4 Absatz 1 und für 63 Zugvogelarten des Artikel 4 Absatz 2 ausgewiesen. Näheres zu den gemeldeten Vogelschutzgebieten können Sie den Gebietssteckbriefen entnehmen. Über die Zielarten der Europäischen Vogelschutzrichtlinie in Rheinland-Pfalz geben die Artsteckbriefe Auskunft. Natura 2000 Zusammen mit den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie (92/43/EWG) bilden die Vogelschutzgebiete das Natura 2000 Schutzgebietsnetz, wodurch die Vogelschutz- und FFH-Richtlinien im Wesentlichen die Berner Konvention (das Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume) umsetzen. In Deutschland gewährleistet das Bundesnaturschutzgesetz die Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie in nationales Recht. Bewirtschaftungsplanung Nach dem Landesnaturschutzgesetz (siehe § 17 Absatz 2 Satz 2) soll in den Vogelschutzgebieten die Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands gemäß der in Anlage 2 (entspricht der Liste Zielarten / Wertgebende Vogelarten der jeweiligen VSG ) genannten Vogelarten und ihrer Lebensräume gewährleistet werden. Die dazu erforderlichen Maßnahmen werden in der Bewirtschaftungsplanung der Natura 2000-Gebiete von den (oberen) Naturschutzbehörden festgelegt.

Teilprojekt B

Das Projekt "Teilprojekt B" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung durchgeführt. OTC-smartFishing entwickelt die Grundlagen für ein robustes Unterwasser- Kamerasystems mit KI-gestützter Bilderkennung für den Einsatz in der kommerziellen Fischerei und der Fischereiforschung. Dieses System soll die Möglichkeit bieten, zielgenau Meeresorganismen zu fangen - in der Fischerei und Fischereiforschung. Dadurch wäre man erstmals in der Lage, die tatsächlichen Fangmengen gemäß der zustehenden Fangquoten zu regulieren und unerwünschten Beifang zu minimieren. Mit Hilfe dieses Systems kann der Zustand der genutzten lebenden aquatischen Ressourcen automatisiert in hoher Auflösung erfasst werden, was im Bereich der wissenschaftlichen Surveys zur Bestandsschätzung eingesetzt werden kann. Hier können durch solche nicht-invasiven Untersuchungsmethoden Aussagen zur Bestandsschätzung getroffen werden, die für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Bestände notwendig sind. Derzeit stirbt der Großteil der entnommenen Proben, von denen lediglich Parameter wie Länge, Menge und Art erfasst werden müssen. Da während des Fanges nichts über die Zusammensetzung bekannt ist, werden zudem fast immer mehr Individuen entnommen als erforderlich. Durch ein in-situ System könnte ein Großteil der entnommen Proben im Lebensraum verbleiben und man könnte zusätzlich dafür sorgen, dass nur so viel Fisch entnommen wird, wie gerade benötigt wird. Damit wird die Nachhaltigkeit der Lebensmittelproduktion als eines der zentralen gesellschaftlichen Themen in diesem Projekt adressiert

Monitoring des Luchses (Lynx lynx) als Art der FFH-Richtlinie (Anhang II und IV) im Freistaat Sachsen

Das Projekt "Monitoring des Luchses (Lynx lynx) als Art der FFH-Richtlinie (Anhang II und IV) im Freistaat Sachsen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Institut für Forstbotanik und Forstzoologie, Professur für Forstzoologie durchgeführt. Oberlausitzer Bergland, der Sächsischen Schweiz, dem Erzgebirge und dem Vogtland hinterlässt das 'Pinselohr in unregelmäßigen Abständen seine Spuren. Als Art der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie, muss der EU-Kommission regelmäßig über den Erhaltungszustand von Luchspopulationen berichtet werden. Hierfür ist ein koordiniertes Monitoring unentbehrlich. Gleichzeitig unterliegt der Luchs in Sachsen dem Jagdrecht, und damit der Hegeverpflichtung der Jagdausübungsberechtigten. Er hat als streng geschützte Art keine Jagdzeit. Mit dem Ziel eines passiven Luchs-Monitorings wurden deshalb in den oben genannten potenziellen Verbreitungsgebieten Sachsens im Frühjahr 2008 etwa 40 ehrenamtlich tätige Personen aus Jagd-, Forst- und Naturschutzkreisen als 'Luchs-Erfasser ausgebildet (Liste der Erfasser siehe www.luchs-sachsen.de). Dabei gilt es, zufällig gefundene Nachweise, wie Sichtbeobachtungen, Spuren, Kot- oder Haarfunde zu überprüfen und mittels eines Erhebungsbogens zu dokumentieren. Aufgabe der Luchs-Erfasser ist es auch, entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung nachzugehen. Zusätzlich wird im Winter 2009/2010 erstmals großräumig ein aktives Monitoring durchgeführt. Für dieses sogenannte opportunistische Fotofallen-Monitoring wurden acht Einsatzgebiete in Süsdachsen ausgewählt. Hierbei kommen 12 digitale Infrarot-Fotofallen vom Typ RM 45 der Firma RECONYX zur Anwendung. Die so zusammengetragenen Nachweise werden an der TU Dresden - Prof. für Forstzoologie gesammelt und an die zentrale Datenbank des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie weiter gegeben. Darüber hinaus soll die Sammlung umfangreicher Informationen Grundlagen für ein angepasstes Luchs-Management schaffen, um potenziellen Interessenskonflikten frühzeitig entgegenwirken zu können. Träger des Luchs-Monitorings ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL). Unterstützt wird das Projekt durch die Oberste Jagdbehörde des Freistaates und den Landesjagdverband Sachsen e.V.. Koordinierung, Schulung der Luchs-Erfasser und wissenschaftliche Begleitung des Vorhabens obliegen der Professur für Forstzoologie der TU Dresden mit Sitz in Tharandt. Um das Vorhaben von wissenschaftlicher Seite zu unterstützen, begann im Herbst 2008 eine Masterarbeit an der Professur für Forstzoologie/Tharandt. Da vor allem im Vogtland auch aktuelle Hinweise auf die Art vorliegen, soll in dieser Untersuchung das Vorkommen des Luchses im Vogtland anhand eines Lockstock- und Fotofallen- Monitorings sowie gezielter Abspüraktionen dokumentiert werden. Die Studie wird aus Mitteln der Jagdabgabe des Freistaates gefördert. U.s.w.

Untersuchungen zur Verbreitung und Genetik des Baummarders (Martes martes L.) im Großherzogtum Luxemburg

Das Projekt "Untersuchungen zur Verbreitung und Genetik des Baummarders (Martes martes L.) im Großherzogtum Luxemburg" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Institut für Forstbotanik und Forstzoologie, Professur für Forstzoologie durchgeführt. Das Großherzogtum hat eine Fläche von etwa 2586 km2, wobei ca. 32 Prozent bewaldet sind. Nördlich der Stadt Luxembourg bis Mersch sowie südlich von Echternach befinden sich relativ große zusammenhängende Waldgebiete mit optimalen Baummarderhabitaten. Im überwiegend landwirtschaftlich genutzten Osten und Süden befinden sich hingegen viele Feldgehölze und kleine Wälder in Kuppenlagen, die womöglich ebenfalls vom Baummarder besiedelt werden. Diese Tendenz der Besiedelung des Halboffenlandes und kleinerer Waldinseln ist in den Arbeiten von CLEVENGER (1994) für die Balearen sowie in Nordostdeutschland durch STIER (2000) nachgewiesen. Ob die im Norden und Osten des Landes vorhandenen kleinräumige Kuppenwälder, Weinberge, Weinbergsbrachen sowie die abschüssigen Waldstreifen entlang der Flusstäler geeignete Habitate darstellen, ist weitgehend unbekannt (SCHLEY mündl.). Die Dichte von Baummardern in optimalen Lebensräumen Ostpolens wird auf 5,4 Individuen im Mittel auf 10 km2 beschrieben (ZALEWSKI 2006). Ob und in welchen Dichten der Baummarder in den fragmentierten Waldlandschaften Luxemburgs heimisch ist, ist ein Ziel der Arbeit. Die Verbreitung des Baummarders in Luxemburg ist bis jetzt nur sehr lückenhaft durch die Arbeit von Frank Wolff (BFR01/137) dokumentiert. Eine strenge Bindung an Baumbestände von über 20 Meter Höhe, wie sie BRAINERD&ROLSTAD (2002) beschreiben, würde die potentiellen Habitate stark einschränken. Ob dieses Phänomen auch auf luxemburgische Verhältnisse übertragbar ist, oder lediglich für große zusammenhängende Waldgebiete Skandinaviens zutrifft, bleibt zu prüfen. Da die Art in Luxemburg eine ganzjährige Schonzeit genießt, liegen keine Streckendaten vor, die Rückschlüsse auf Vorkommen und Populationsdichten erlauben würden. Lediglich Verkehrsopfer zeigen punktuell, wo Baummarder vorkommen, sie geben aber nur begrenzt Hinweise auf die vorhandenen Dichteverhältnisse. Ziel der geplanten Untersuchung ist zum einen die Erfassung des Baummarderbestandes in Luxemburg und zum anderen die Abschätzung von Populationsdichten mit Hilfe von Telemetriestudien. Hierbei können Homeranges berechnet und Tagesverstecke analysiert werden, was die wichtigsten Grundlagen für den Schutz der Art darstellen. Außerdem kann man die Flächennutzung und die Territorialität der besenderten Tiere feststellen und somit die Ansprüche bezüglich Lebensraumqualität und -quantität definieren. Durch genetische Analysen werden die Ergebnisse der Telemetrieuntersuchungen überprüft und auch auf weitere Landesflächen extrapoliert. Übergeordnetes Ziel der Arbeit ist ein Managementplan, der den langfristigen Schutz des Baummarders in Luxemburg beinhaltet. Untersuchungsgebiet/Methoden: Als Untersuchungsgebiete dienen der Houwald bei Grevenmacher, das Gebiet zwischen Mertert und Mompach und ein weiteres rund um Rodenbourg. Das erstgenannte ist ein etwa 500ha großes, kompaktes Waldgebiet, wobei sich im Süd-Osten Weinberge und Steillagenwälder zur Mosel anschließen. U.s.w.

Brutbestandserhebung des Graureihers (Ardea cinerea) in Bayern 1976 bis 1995

Das Projekt "Brutbestandserhebung des Graureihers (Ardea cinerea) in Bayern 1976 bis 1995" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerische Landesanstalt für Bodenkultur und Pflanzenbau durchgeführt. Ermittlung langfristiger Bestandestrends, Biomonitoring, Populationsoekologische Langzeitstudie, Schaetzung der Entwicklungstendenz fuer die naechsten Jahre. Welchen Einfluss haben die Jagd und andere anthropogene Einfluesse auf die Populationsentwicklung? Grundlage fuer die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Aufhebung der Schonzeit nach Bayerischem Jagdgesetz. Nach starken Bestandeseinbruechen bis in die 70er Jahre stabilisierten sich die Graureiherbestaende in den 80er Jahren auf hohem Niveau. Bis 1995 erfolgte ein erneuter Wachstumsschub der Bestaende.

Modellierung zu Populationsgrößen und räumlicher Verteilung von Zwergwalen im antarktischen Packeis auf Grundlage von See- und luftgestützen Tiersichtungen

Das Projekt "Modellierung zu Populationsgrößen und räumlicher Verteilung von Zwergwalen im antarktischen Packeis auf Grundlage von See- und luftgestützen Tiersichtungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, Institut für terrestrische und Aquatische Wildtierforschung durchgeführt. Die Verteilung von Walen in antarktischen Gewässern ist insbesondere in den eisbedeckten Bereichen nur unzureichend untersucht, da nur wenige Schiffe ins Eis vordringen können um die Tiere dort zu erfassen. Deutschland ist Mitglied der Internationalen Walfangkommission (IWC) und verfolgt dort das Ziel, den Walschutz zu verbessern. Verschiedene Walarten, insbesondere aber der Antarktische Zwergwal (Balaenoptera bonarensis), werden nach wie vor bejagt. Die Bestandszahlen, auf denen die Fangquoten basieren, variieren stark. Eine über die Jahre abnehmende Tendenz wird von mancher Seite darauf zurückgeführt, dass sich mittlerweile mehr Zwergwale als in früheren Jahrzehnten im Packeis aufhalten und dadurch von den (nicht eisgängigen) Beobachtungsschiffen nicht erfasst werden konnten. Belege für diese Hypothese fehlen. In den vergangenen Jahren wurden von deutscher Seite vermehrt Daten zum Vorkommen von Walen vor und im antarktischen Packeis erhoben. Auf Forschungsschiffen die in bis zu 100% Eisbedeckung vordringen können und über Helikopter verfügen, wurden systematische Erfassungen von Walen schiffsbasiert sowie luftgestützt durchgeführt. Im Rahmen des vorliegenden Projektes sollen mit Hilfe dieser Daten Verteilungen und Dichte von Zwergwalen in ausgewählten Gebieten der Antarktis modelliert werden . Hierbei wird der Zusammenhang zwischen verschiedenen Umweltparametern wie z.B. Meerestiefe, Eisbedeckung, Distanz zur Küste oder Eiskante und dem Vorkommen der Wale untersucht um wenigstens Größenordnungen zu ermitteln, in denen sich die Dichte der Tiere in Abhängigkeit vom jeweiligen Grad der Eisbedeckung bewegt. Die Ergebnisse werden jeweils direkt der IWC vorgelegt um Grundlagen für Schutz- und Managementmaßnahmen zu bilden.

Modellierung zu Populationsgrößen und räumlicher Verteilung von Zwergwalen im antarktischen Packeis auf Grundlage von See- und luftgestützen Tiersichtungen

Das Projekt "Modellierung zu Populationsgrößen und räumlicher Verteilung von Zwergwalen im antarktischen Packeis auf Grundlage von See- und luftgestützen Tiersichtungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von tian-Albrechts-Universität zu Universität zu Kiel, Forschungs- und Technologie-Zentrum Westküste durchgeführt. Ziel des Projektes ist es die an das Vorhaben 2809HS020 anknüpfende und weiterführende Abschätzung der Verteilung und Dichte von antarktischen Zwergwalen und anderen Großwalarten in- und außerhalb des Packeises des Südpolarmeeres. Hierzu wird ein Vergleich verschiedener Surveymethoden und die Auswertung weiterer aktueller Daten zur Unterstützung des Wissenschaftsausschusses der IWC beim 'In-Depth Asessment' von Zwergwalen in der Antarktis als notwendig erachtet. Die Ergebnisse des Vorhabens sollen zur Berechnung von zukünftigen Fangquoten dienen, sollte es zu einer Wiederaufnahme des kommerziellen Walfanges kommen. Ein Teil der Ergebnisse werden im Rahmen der 63. Jahrestagung der IWC in Tromsoe präsentiert. Der Antragsteller steht während der gesamten Projektlaufzeit in engem Kontakt zum VTI, so dass jederzeit über den aktuellen Stand informiert werden kann. Der Arbeitsplan umfasst die Zusammenführung und den Vergleich der Beobachtungswerte aus den Flugzählungen und der Antarktisreise (ANTXXVIII/2 Dez. - Jan. 2011/12). Weiterhin sollen die erlangten Ergebnisse mittels verschiedener Modellierungsverfahren aufbereitet und in Zusammenhang mit relevanten Umweltparametern gebracht werden. Hierdurch können Abundanzen der antarktischen Zwergwale verlässlich abgeschätzt werden, um ggf. Fangquoten berechnen zu können.

1 2 3