Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung der Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz (LJG) geregelt. Dieser Datensatz enthält die Aufteilung im gesamten Kreis Kleve in ca. 300 Jagdbezirke. Die Grenzen der Jagdbezirke sind nicht in allen Bereichen flurstücks- oder grundstücksscharf erfasst. Der Datensatz wird in unregelmäßigem Rhythmus bei tatsächlichen Änderungen der Bezirke fortgeführt.
Im Kreisgebiet wird die Jagd in Jagdbezirken ausgeübt. Die Fläche der jagdlich nutzbaren Fläche beträgt rund 32.000 Hektar. Die Grundeigentümer (Bund, Land, Kommunen, private Eigentümer) verwalten Jagdflächen, die über 75 Hektar groß sind. Die Grundstückseigentümer, die in einer sogenannten Jagdgenossenschaft zusammengeschlossen sind, verpachten die meisten der kleineren jagdlich nutzbaren Flächen an interessierte Jäger. Diese Jagdgenossenschaft unterliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Aufsicht durch die Kreisverwaltung.
Die Texte zu den Jagdbezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf, sind die Jagdbezirksbezeichnungen. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung der Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz (LJG) geregelt. Dieser Datensatz enthält die Namen der ca. 300 Jagdbezirke. Die Grenzen der Jagdbezirke sind nicht in allen Bereichen flurstücks- oder grundstücksscharf erfasst. Der Datensatz wird in unregelmäßigem Rhythmus bei tatsächlichen Änderungen der Bezirke fortgeführt.
Ausgangssituation: Bedingt durch eine Veraenderung des gesellschaftspolitischen Umfeldes gewinnt die Instandhaltung von Freileitungstrassen nach oekologischen Kriterien zunehmend an Bedeutung. Loesung: Gemeinsam mit zwei Projektpartnern werden Strategien und Programme fuer ein oekologisch nachhaltiges Trassenmanagement entwickelt. Innovation: Basierend auf einer umfassenden Erhebung und Analyse des Ist-Zustandes werden auf repraesentativen Leitungsabschnitten alternative Verbesserungsmassnahmen erarbeitet. Nutzen: Neben einer Akzeptanzsteigerung bei den Behoerden, den Eigentuemern, der Bevoelkerung und verschiedenen Interessensgruppen (Naturschutzverbaende, Jagd-, Forstwirtschaft und Buergerinitiativen) sollen auch Kosteneinsparungspotentiale untersucht werden.
Jagdbezirksfachdaten enthalten die personenbezogenen Daten der Mitglieder einer Jagdgenossenschaft und deren Erreichbarkeiten. Sie unterliegen dem Datenschutz und stehen nur berechtigten Personen der Verwaltung und der Polizei zur Verfügung. Sie sind durch ein Passwort für Unbefugte abgesichert. Der Datensatz wird in unregelmäßigem Rhythmus bei tatsächlichen Änderungen der Bezirke und/oder der Jagdgenossenschaftsmitglieder fortgeführt.
Mittels einer Fragebogenaktion (entwickelt vom DJV - Deutscher Jagdschutzverband e.V.) wurden Art und Anzahl von Biotopschutzmassnahmen erfasst, die in 1996 von den Revierinhabern Niedersachsens und Sachsen durchgefuehrt wurden.
Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Die Umsetzung von Landschaftspflege und -entwicklung ist gekennzeichnet durch Mängel in der Organisation und Finanzierung aber v.a. auch durch Akzeptanzprobleme bei den Grundeigentümern. Wesentliche Ziele des Projektes sind die verstärkte Einbindung der Grundeigentümer in Planung und Durchführung von Landschaftspflege und -entwicklung und die Verbesserung der Rahmenbedingungen des Vertragsnaturschutzes. Dabei stehen zwei Fragestellungen im Vordergrund: Wie läßt sich die Teilnahmebereitschaft der Grundeigentümer erhöhen und unter welchen Voraussetzungen wären Grundeigentümer bereit, Landschaftspflegemaßnahmen durchzuführen, bzw. eigene Flächen für eine naturnahe Landschaftsentwicklung zur Verfügung zu stellen? Wie lassen sich Jagdgenossenschaften als Träger von Flächen bzw. als Koordinatoren von Landschaftspflegeprojekten gewinnen ? Fazit: Grundeigentümer haben schon immer in Eigenregie Aufgaben der Landschaftspflege übernommen. Zu einem hohen Know-how in der praktischen Durchführung der Maßnahmen gesellt sich das ausgeprägte Eigeninteresse, für die Pflege und Entwicklung der Natur in der heimatlichen Umgebung Sorge zu tragen. Der ZJEN hat als Ausfluß der Studie mit seiner 'Stiftung Kulturlandpflege' ein Instrument geschaffen, um dieses Handlungspotential noch stärker zu aktivieren sowie handlungsbereiten Grundeigentümern eine organisatorische Plattform und ständig verfügbare Ansprechpartner vor Ort zu bieten. Sie soll in enger Kooperation mit den Landkreisen bei allen Planungen im ländlichen Raum als Transmissionsriemen zu den Hauptbetroffenen von Naturschutz und Landschaftspflege, den Grundeigentümern, fungieren. Die Umsetzung von Zielen des Naturschutzes kann nur dann gelingen, wenn auf Seiten der Grundeigentümer eine möglichst hohe Akzeptanz, Mitwirkungsmöglichkeit und Eigenverantwortlichkeit gewährleistet sind.
Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Die Umsetzung von Landschaftspflege und -entwicklung ist gekennzeichnet durch Mängel in der Organisation und Finanzierung aber v.a. auch durch Akzeptanzprobleme bei den Grundeigentümern.Wesentliche Ziele des Projektes sind die verstärkte Einbindung der Grundeigentümer in Planung und Durchführung von Landschaftspflege und -entwicklung und die Verbesserung der Rahmenbedingungen des Vertragsnaturschutzes. Dabei stehen zwei Fragestellungen im Vordergrund:Wie läßt sich die Teilnahmebereitschaft der Grundeigentümer erhöhen und unter welchen Voraussetzungen wären Grundeigentümer bereit, Landschaftspflegemaßnahmen durchzuführen, bzw. eigene Flächen für eine naturnahe Landschaftsentwicklung zur Verfügung zu stellen?Wie lassen sich Jagdgenossenschaften als Träger von Flächen bzw. als Koordinatoren von Landschaftspflegeprojekten gewinnen ?Fazit: Grundeigentümer haben schon immer in Eigenregie Aufgaben der Landschaftspflege übernommen. Zu einem hohen Know-how in der praktischen Durchführung der Maßnahmen gesellt sich das ausgeprägte Eigeninteresse, für die Pflege und Entwicklung der Natur in der heimatlichen Umgebung Sorge zu tragen. Der ZJEN hat als Ausfluß der Studie mit seiner 'Stiftung Kulturlandpflege' ein Instrument geschaffen, um dieses Handlungspotential noch stärker zu aktivieren sowie handlungsbereiten Grundeigentümern eine organisatorische Plattform und ständig verfügbare Ansprechpartner vor Ort zu bieten. Sie soll in enger Kooperation mit den Landkreisen bei allen Planungen im ländlichen Raum als Transmissionsriemen zu den Hauptbetroffenen von Naturschutz und Landschaftspflege, den Grundeigentümern, fungieren. Die Umsetzung von Zielen des Naturschutzes kann nur dann gelingen, wenn auf seiten der Grundeigentümer eine möglichst hohe Akzeptanz, Mitwirkungsmöglichkeit und Eigenverantwortlichkeit gewährleistet sind.