Die frei lebende Tierwelt ist ein wesentlicher Bestandteil der heimischen Natur. Sie ist als unverzichtbarer Teil der natürlichen Umwelt in ihrem Beziehungsgefüge zu bewahren. Dazu ist auch in einer Großstadt wie Berlin eine Bejagung einzelner dem Jagdrecht unterliegender Tierarten notwendig, da natürliche Regularien meist fehlen. Als Jagd wird jedes rechtmäßige Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wildtieren bezeichnet. Zur Jagd gehört auch die Hege. Sie dient der Erhaltung eines angepassten artenreichen, gesunden Wildbestandes, der in einem ausgewogenen Verhältnis zu seinen natürlichen Lebensgrundlagen steht. Übersicht zum Jagdwesen in Berlin Zahlreiche dem Jagdrecht unterliegende Wildtiere sind auch in Berlin heimisch. Am häufigsten kommen Wildschweine, Rehwild, Damwild, Wildkaninchen, Waschbären und Füchse vor. Eher selten sind Rotwild, Muffelwild, Feldhasen und Fasane anzutreffen. Weitere Informationen Jagdflächen in Berlin Übersichtskarte der Berliner Jagdbezirksflächen und weitere Daten und Fakten. Weitere Informationen Jagdergebnisse Für die einzelnen Tierarten gelten unterschiedliche Jagd- und Schonzeiten, die gesetzlich festgelegt sind. Durch die Jagdbehörde werden für jedes Jagdjahr (1. April – 31. März) getrennt nach Jagdbezirken Abschusspläne erstellt, die von den Jagdausübungsberechtigten einzuhalten sind. Weitere Informationen Jäger- und Falknerprüfung Die Jäger- und Falknerprüfung in Berlin wird von dem von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bestellten Prüfungsausschuss mindestens einmal jährlich in der Zeit zwischen März bis April durchgeführt. Weitere Informationen Erteilung von Jagdscheinen Die Erteilung des Jagdscheins ist an den ersten Wohnsitz gebunden. In Berlin liegt die Zuständigkeit dafür bei der Waffenbehörde, dem Polizeipräsidenten in Berlin/LKA 514 (Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin). Weitere Informationen Einnahmen und Verwendung der Jagdabgabe Die bei der Erteilung eines Jagdscheins zu zahlende Jagdabgabe wird gem. § 21 LJagdG Bln zweckgebunden zur Förderung des Jagdwesens verwendet. Projekte bzw. Maßnahmen, für die in den letzten Jahren Zuwendungen bewilligt bzw. Mittel verausgabt wurden, sind hier aufgeführt. Weitere Informationen Wildunfälle In Berlin mit seiner hohen Verkehrsdichte kommen besonders viele Tiere bei Verkehrsunfällen zu Tode. Wildunfälle stellen dabei ein hohes Verletzungsrisiko für die Fahrzeuginsassen dar und verursachen meist erhebliche Sachschäden. Was ist zu tun, wenn es doch passiert ist? Weitere Informationen Rechtsvorschriften im Bereich Jagdwesen Formulare im Bereich Jagdwesen
Für Film- und Fotoarbeiten in den Berliner Wäldern sind Genehmigungen erforderlich. Anfragen sind bei den Berliner Forsten zu stellen und werden von den jeweilig zuständigen Forstämtern bzw. Revieren bearbeitet. Für die Beantragung einer Genehmigung für Film- und Fotoarbeiten in den Wäldern der Berliner Forsten, nutzen Sie bitte dieses Formular: Zum Online-Formular Hier finden Sie Informationen und Formulare zur Jägerprüfung und zu Jagdscheinen
Für die Anmeldung zur Falknerprüfung ist der Antrag auf Zulassung zur Prüfung mit allen benötigten Unterlagen sechs Wochen vor Prüfungsbeginn beim LANUV einzureichen (§ 15 Abs. 1 DVO LJG-NRW): Dr. Luisa Fischer Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung (FJW) Pützchens Chaussee 228 53229 Bonn Unvollständige bzw. verspätet eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt. Damit ist die Zulassung zur Falknerprüfung ausgeschlossen. Antrag auf Zulassung zur Falknerprüfung Der Antrag kann am PC ausgefüllt und dann ausgedruckt werden. Das Formular kann auch telefonisch, schriftlich unter der o.g. Adresse oder per E-Mail unter falknerpruefung-at-lanuv.nrw.de angefordert werden und wird dann per Post zugestellt. Einzureichende Unterlagen vollständig ausgefüllter Antrag auf Zulassung zur Falknerprüfung Amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate!) im Original bzw. als beglaubigte Kopie Nachweis über die bestandene Jägerprüfung (mindestens die eingeschränkte Jägerprüfung, ohne Schießprüfung und das Sachgebiet Waffenkunde/ -recht) durch: beglaubigte Fotokopie Jagdschein oder Jägerprüfungszeugnis oder eine schriftliche Bestätigung der Unteren Jagdbehörde, dass die Antragstellerin/der Antragsteller dort als Jagdscheininhaberin/ Jagdscheininhaber gemeldet ist Hinweis: Die Beantragung sollte erfahrungsgemäß möglichst zeitnah erfolgen! Gebühren Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung. Prüfungsgebühr: 120,- € Tarifstelle 7.6.1.2 des Gebührentarifs Zulassung zur Falknerprüfung: 30,- € Tarifstelle 7.6.1.3 des Gebührentarifs Gebühr insgesamt: 150,- € Prüfungsgebühr Die Prüfungsgebühr wird nach der Prüfung mit Gebührenbescheid erhoben.
Informationen, wichtige Regelungen und Kontakte rund um die Themen Jagd, Jäger- und Falknerprüfung, Jagdscheine und Jagdabgabe finden Sie hier. Jagdwesen in Berlin Berlin ist mit seinen Wäldern und Grünräumen Heimat zahlloser Wildtiere. Viele von ihnen haben sich längst mitten in der Stadt etabliert. Wir informieren und geben Tipps zum Umgang mit diesen Mitbewohnern. Wildtiere im Stadtgebiet
Jagdbares Wild Zahlreiche dem Jagdrecht unterliegende Wildtiere sind auch in Berlin heimisch. Am häufigsten kommen Wildschweine (Schwarzwild), Rehwild, Damwild, Wildkaninchen, Waschbären und Füchse vor. Eher selten sind Rotwild, Muffelwild, Feldhasen und Fasane anzutreffen. Wem gehört das Jagdrecht? Das Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu und darf nur in Jagdbezirken ausgeübt werden. Dabei muss es sich um zusammenhängende Wald-, Feld- oder Wasserflächen mit bestimmten Mindestgrößen handeln. Man unterscheidet Eigenjagdbezirke mit einer Grundfläche von mindestens 75 Hektar sowie gemeinschaftliche Jagdbezirke (Jagdgenossenschaften / Angliederungsgenossenschaften) mit einer Grundfläche von mindestens 150 Hektar. “Befriedete Gebiete” Auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören und in sogenannten “befriedeten Gebieten” (z. B. Straßen, Wohnsiedlungen, Grünanlagen, Friedhöfen, Gewerbegebiete oder Gärten) ist die Jagdausübung verboten. In Ausnahmefällen können die Berliner Forsten auf Antrag des Grundstückseigentümers allerdings eine beschränkte Jagdausübung genehmigen, sofern eine gefahrlose Bejagung möglich ist. Sofern von Wildtieren im Stadtgebiet eine akute Gefahr ausgeht, ist die Polizei zuständig. Jagdrecht Die Jagdausübung unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen ( Bundesjagdgesetz , Landesjagdgesetz Berlin ). Zudem sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten. Wer darf jagen? Voraussetzung für die Jagdausübung ist ein Jagdschein . Dieser wird erteilt, wenn der Bewerber die Erteilungsvoraussetzungen gemäß § 17 Bundesjagdgesetz erfüllt und erfolgreich eine Jägerprüfung abgelegt hat. Die Prüfung gliedert sich in eine schriftliche Prüfung, eine Jagdwaffenprüfung (Waffenhandhabung und jagdliches Schießen) und eine mündliche Prüfung. Wer die Beizjagd ausüben will (Jagd mit Greifvögeln auf Niederwild, z.B. Kaninchen) muss zusätzlich zu einer Jägerprüfung oder einer Jägerprüfung für Falkner (schriftlich und mündlich, ohne Jagdwaffen- und Schießprüfung) noch eine Falknerprüfung ablegen. Fütterungsverbot Das Füttern von Wildtieren ist außer in Notzeiten untersagt. Wann und für welche Wildarten Notzeiten vorliegen, legt die Jagdbehörde fest. Wildgehege An verschiedenen Stellen werden in Berlin Wildtiere (Schwarz-, Reh-, Dam-, Rot- und Muffelwild) in Gehegen gehalten und können in ihrer natürlichen Umgebung beobachtet werden. Gehege befinden sich unter anderem im Tegeler Forst und im Spandauer Forst, im Volkspark Rehberge und im Volkspark Jungfernheide.
Die bei der Erteilung eines Jagdscheins zu zahlende Jagdabgabe wird gem. § 21 LJagdG Bln zweckgebunden zur Förderung des Jagdwesens verwendet. Insbesondere sollen gefördert werden: Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen des Wildes und Untersuchungen der Lebens- und Umweltbedingungen der Wildarten sowie von Möglichkeiten zur Verhütung und Verhinderung von Wildschäden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft Die Jagdabgabe wird nach der Änderung des Landesjagdgesetzes seit dem 1. August 2006 von der Stiftung Naturschutz Berlin vergeben. Die Vergabegrundsätze und das Antragsformular sind folgender Internetseite zu entnehmen: Projektförderung . Für folgende Projekte bzw. Maßnahmen wurden in den letzten Jahren Zuwendungen bewilligt bzw. Mittel verausgabt:
Die Erteilung des Jagdscheins ist an den ersten Wohnsitz gebunden. In Berlin liegt die Zuständigkeit dafür bei der Waffenbehörde, dem Polizeipräsidenten in Berlin/LKA 514 (Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin). Die Öffnungszeiten sowie Telefonnummern des Landeskriminalamts sind der folgenden Internetseite zu entnehmen: Waffenbehörde beim Landeskriminalamt Fragen zum Jagdschein können auch direkt an die Mailadresse waffenbehoerde@polizei.berlin.de des Landeskriminalamts geschickt werden oder telefonisch außerhalb der Öffnungszeiten geklärt werden. Sie benötigen bei der Verlängerung eines Jagdscheines den Antrag, das Jagdscheinheft, eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung und ein gültiges Personaldokument, außerdem zwei Passfotos, sofern ein neues Heft ausgestellt werden muss. Diese Unterlagen können Sie auch per Post einreichen. Erstbeantragung zusätzlich das Jägerprüfungszeugnis. Bei der Erstbeantragung oder der erstmaligen Verlängerung nach Zuzug ist der Antrag persönlich abzugeben oder die Erlaubnis abzuholen. In gewissen Abständen wird darüber hinaus auch die Verlängerung der Erlaubnis vom persönlichen Erscheinen abhängig gemacht. Die Erteilung des Jagdscheins ist gebührenpflichtig , zusätzlich ist eine Jagdabgabe zu zahlen. Die Verwaltungsgebühr kann nur mit EC-Karte beglichen werden oder es wird ein Gebührenbescheid ausgehändigt/übersandt. Der Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung eines Jagdscheines ist bitte über das Online-Verfahren oder unter Verwendung der aufgeführten Formulare zu stellen: Online-Verfahren Formulare im Bereich Jagdwesen
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt 6. Juli 2017 LEITLINIE WOLF - HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN ZUM UMGANG MIT WÖLFEN EINLEITUNG Die Leitlinie Wolf soll den natürlichen Prozess der Rückkehr des Wolfes (Canis lupus) begleiten. Das Ziel der Leitlinie ist es, das Zusammenleben mit dem Wolf in Sachsen-Anhalt möglichst konfliktarm zu gestalten. Ab dem Jahr 1996 haben sich in Deutschland wieder Wölfe angesiedelt. Nach einer ersten Besiedlung in der sächsischen Lausitz folgten Wiederbesiedlungen in Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Seit dem Jahr 2000 vermehrt sich der Wolf in Deutschland. In Sachsen-Anhalt gibt es seit 2009 regelmäßig Nachwuchs. Der Wolf ist als ehemals ausgerottete heimische Tierart in Deutschland wieder heimisch. 1. Rechtliche Situation, Schutzstatus des Wolfes Der Wolf ist eine heimische, nach internationalen und nationalen Rechtsvorschriften streng geschützte Tierart, deren Vorkommen in Deutschland zurzeit zusammen mit den in Westpolen lebenden Wölfen die Zentraleuropäische Flachlandpopulation bildet. Der Wolf wird durch folgende internationale Rechtsvorschriften streng geschützt: -Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA), Anhang II -EG Verordnung 338/97, Anhang A -FFH Richtlinie 92/43/EWG, Anhang II; prioritäre Art -FFH Richtlinie 92/43/EWG, Anhang IV -Berner Konvention, Anhang II Gemäß Art. 12 Absatz 1 i.V.m. Anhang IV der FFH-Richtlinie ist der Wolf eine in weiten Teilen Europas streng zu schützende Art. Zusätzlich unterliegt der Wolf den Handelseinschränkungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Diese internationalen rechtlichen Vorgaben werden durch § 7 Absatz 2 Nr. 13 Buchstabe b) BNatSchG und § 7 Absatz 2 Nr. 14 Buchstabe a) BNatSchG umgesetzt. Die Zugriffsverbote des § 44 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG nehmen die einschlägigen Vorgaben des Art. 12 Absatz 1 Buchstaben a) bis d) FFH-RL auf und untersagen das Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Wölfen, das erhebliche Stören von Wölfen während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit sowie jede Entnahme, Beschädigung und Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Nach § 45 Abs. 7 BNatSchG können von den vorgenannten Verboten Ausnahmen zugelassen werden. Eine Ausnahme darf jedoch beim Vorliegen einer der in § 45 Absatz 7 Nr. 1 bis 5 BNatSchG genannten Gründe nur zugelassen werden, soweit es keine zumutbaren Alternativen gibt. Außerdem darf sich der Erhaltungszustand der Wolfspopulationen durch die Zulassung der Ausnahme nicht verschlechtern. Gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie ist der Wolf zudem eine Art von gemeinschaftlichem Interesse (prioritäre Art). Die EU verlangt von den Mitgliedsländern, dass sie für diese Arten den Fortbestand eines günstigen Erhaltungszustands gewährleisten bzw. – soweit sich die Art noch nicht in einem solchen Erhaltungszustand befindet – herbeiführen. Die EU verlangt von den Mitgliedsländern außerdem, dass sie alle sechs Jahre einen Bericht über den Erhaltungszustand dieser Arten erstellen. Der rechtliche Status des Wolfes und die vom Europäischen Gerichtshof dazu ergangenen Urteile schützen die Tierart Wolf auf der gesamten Landesfläche. Die Ausweisung bestimmter vom Wolf freizuhaltender Gebiete, die Festlegung eines Zielbestandes oder eine Bestandsregulierung sind daher unzulässig. Die Tötung eines Wolfes stellt eine strafbare Handlung nach § 71 Absatz 1 und § 71a BNatSchG sowie § 329 Absatz 3 StGB dar. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann die strafbare Handlung zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit gemäß § 5 WaffG führen und den Entzug des Jagdscheines nach sich ziehen. 2. Ziele und Grundsätze Ziel des Wolfsschutzes in Sachsen-Anhalt ist es: einen günstigen Erhaltungszustand der Population in einem kulturell und wirtschaftlich stark vom Menschen geprägten Umfeld zu erreichen und zu sichern, wozu Sachsen-Anhalt einen angemessenen Beitrag im Kontext mit den anderen Ländern und Nachbarstaaten leistet, den Verbund zwischen den einzelnen Vorkommen in Deutschland und den angrenzenden Ländern zu gewährleisten, ein bundesdeutsches und europaweites Wolfsmanagement zu unterstützen und die Bevölkerung über die tatsächlichen Risiken, die empfohlenen Verhaltensregeln, die Möglichkeiten der Prävention und des Schadensausgleichs zu informieren, um damit Konflikte zwischen Mensch und Wolf zu vermeiden bzw. zu minimieren. Dabei ist Folgendes zu beachten: Der Prozess der natürlichen Wiederbesiedlung wird ohne örtliche oder sachliche Beschränkungen zugelassen und begleitet. Der Schutz des Wolfes erfolgt auf der gesamten Landesfläche. Es erfolgt keine aktive Ansiedlung von Wölfen in Sachsen-Anhalt. Ein Monitoring durch das Wolfskompetenzzentrum und Forschungsergebnisse tragen zur Umsetzung des Wolfsschutzes bei. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Schäden in der privaten oder erwerbsmäßigen Tierhaltung ist eine eigenverantwortliche Prävention notwendig. Diese Prävention wird von staatlicher Seite im Rahmen der zugewiesenen staatlichen Haushaltsmittel bei Schaf-, Ziegen- und Gehegewildhaltungen im landwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenerwerb sowie in begründeten Einzelfällen bei Rinderhaltung finanziell und beratend unterstützt. Für die von Wölfen verursachten Schäden wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und unter Beachtung des europäischen Wettbewerbsrechts ein finanzieller Ausgleich gewährt, § 33 Absatz 3 NatSchG LSA. 2 Den Organisationen und den Verbänden der Nutztier- und Wildtierhalter*innen, der Landwirtschaft, des Waldbesitzes, des ehrenamtlichen Naturschutzes, der Jägerschaft etc. wird eine Mitarbeit beim Wolfsmanagement ermöglicht. Mindestens einmal jährlich wird ein Arbeitstreffen („Runder Tisch“) anlässlich der Bekanntgabe des Monitoring-Berichtes durchgeführt. 3. Organisation und Umsetzung des Wolfsmanagements 3.1 Wolfskompetenzzentrum Das Wolfskompetenzzentrum (WZI) ist die zentrale Einrichtung für das staatliche Wolfsmanagement in Sachsen-Anhalt. Das Wolfskompetenzzentrum ist dem Fachbereich Naturschutz des Landesamtes für Umweltschutz angegliedert und hat seinen Sitz in Iden. Es arbeitet eng mit der oberen Naturschutzbehörde (Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, LVwA), den unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (ALFF Anhalt), der Landesforstverwaltung und dem Zentrum für Tierhaltung und Technik in Iden der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) zusammen. Das Wolfskompetenzzentrum hat folgende Aufgaben beim Wolfsmanagement: • • • • • • • • • • • • • • • Absicherung einer Rufbereitschaft für die Annahme von Meldungen zu Wolfs-Übergriffen und besonderen -Vorkommnissen mit Unterstützung der vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie zusätzlich bestellten Rissbegutachter/*innen der Landesforstverwaltung. Nutztierriss- und Schadensbegutachtung; Erstellung von Rissprotokollen Anleitung und Koordinierung des Einsatzes der zusätzlich bestellten Rissbegutachter*innen Überprüfung von Wolfsmeldungen vor Ort Abgabe von fachlichen Stellungnahmen und Empfehlungen, z. B. bei im Straßenverkehr verletzten, kranken oder auffälligen Wölfen Entscheidung über den Umgang mit verletzten Wölfen (Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Änderung der NatSch ZustVO) Bereitstellung von Informationen zum Wolf und seiner Lebensweise, insbesondere zur Schadensprävention und zum Schutz der Wolfspopulation Aufbau und Betreuung eines Netzes von amtlichen und ehrenamtlichen Wolfsberatern*innen und Ansprechpersonen für Monitoring und Prävention einschließlich deren Schulung und Fortbildung Zusammenarbeit mit Vereinen, Verbänden und Interessengruppen incl. der Abstimmung mit dort auf ehrenamtlicher Basis bzw. in öffentlich geförderten Projekten Beschäftigten Koordination der Öffentlichkeitsarbeit zum Wolf und Beratung von Einzelpersonen, Tierhaltern*innen, Institutionen, Behörden, Verbänden Initiierung, Unterstützung und fachliche Betreuung von Forschungsarbeiten. Präventionsmanagement, technische Aufgaben Herdenschutz Herdenschutzberatung in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Tierhaltung und Technik in Iden der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) Leitung eines jährlichen „Runden Tisches“ zum Wolfsmanagement Mitwirkung bei der Erfüllung der Berichtspflicht gemäß Artikel 16 Absatz 2 der FFH-Richtlinie gegenüber der Europäischen Kommission im Auftrag des für Naturschutz zuständigen Ministeriums über die Bestandssituation und den Erhaltungszustand des Wolfes 3
Die digitalen Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung, eingeschränkten Jägerprüfung und Falknerprüfung sind seit 01.11.2023 verfügbar. Bitte reichen Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei der Jagdbehörde postalisch ein oder bringen dieses zu einem dort vereinbarten Termin per E-Mail ( JagdBerlin@SenMVKU.berlin.de ) vorbei. Jägerprüfung – Zulassung zur Prüfung beantragen Falknerprüfung – Zulassung zur Prüfung beantragen Weitere Informationen zur Erteilung von Jagdscheinen mit Merkblatt Weitere Informationen zur Jäger- und Falknerprüfung in Berlin, Merkblätter sowie die Prüfungsordnung Technische Hinweise Hilfe und Tipps zum Ausfüllen und Speichern der Formulare Hinweise zum Datenschutz Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Erhebung personenbezogener Daten
Externe Stellenausschreibung Beim Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt ist im Betriebsteil Forstbetrieb Ostharz mit Sitz in Forstpark 1, 06493 Harzgerode der Arbeitsplatz oder Dienstposten eines Funktionsingenieurs (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt (in Vollzeitbeschäftigung) zu besetzen. Der Landesforstbetrieb ist ein erwerbswirtschaftlich ausgerichteter landeseigener Betrieb. Er bewirtschaftet etwa 137.000 ha Landeswald gewinnorientiert und unter Wahrung der besonderen Verpflichtungen gegenüber dem Gemeinwohl. Dabei ist die Ressource Holz optimal und nachhaltig zu nutzen und zu vermarkten sowie Waldpflege und Waldumbau zu sichern. Diese wesentlichen Tätigkeiten werden in den 5 Forstbetrieben wahrgenommen. Der ausgeschriebene Arbeitsplatz soll die Besonderheiten im Land und Landesforstbetrieb vermitteln und die Person künftig für eine dauerhafte Verwendung als Revierleitung oder Bereichsleitung im administrativen Bereich vorbereiten. Aufgabengebiet: Anspruchsvolle und eigenverantwortliche Aufgaben im gesamten Tätigkeitsspektrum des Forstbetriebes wie: Abwesenheitsvertretung sowie Unterstützung von Revierleitungen Unterstützung des Forstbetriebsleiters, des stellvertretenden Forstbetriebsleiters und der Bereichsleiter Produktion sowie Betriebswirtschaft bei dessen administrativer Aufgabenerfüllung Mitwirkung in Belangen des Forst- und Naturschutzes Unterstützung der Holzlogistik Mitwirkung in Liegenschaftsangelegenheiten Sie erfüllen folgende zwingende Voraussetzungen: Abschluss als Dipl.-Ing. (FH) bzw. Bachelor of Science im Studiengang Forstwirtschaft und Führerscheinklasse B sowie Bereitschaft zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen Von Vorteil: Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Laufbahn Forstdienst oder mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in der Forstverwaltung Wünschenswerte Voraussetzungen: hohe Team- und Kommunikationsfähigkeit sicherer Umgang mit Standard-Software und GIS-Kenntnisse Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Flexibilität Jagdschein Pflanzenschutz-Sachkundenachweis gemäß Pflanzenschutzgesetz Wir bieten: eine interessante, anspruchsvolle Tätigkeit mit einem großen Aufgabenspektrum der Arbeitsplatz ist nach Entgeltgruppe E 10 TV-L bzw. der Dienstposten ist mit Besoldungsgruppe A 10 LBesO LSA bewertet; bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine Verbeamtung möglich ein kollegiales Arbeitsumfeld flache Hierarchien flexible Arbeitszeiten zur Vereinbarung von Beruf und Privatleben einen regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Kalenderjahr Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Herrn Schattenberg (Forstbetriebsleiter Ostharz) 039484/7208-19 Herrn Strassner (stellv. Forstbetriebsleiter Ostharz) 039484/7208-15 Frau Löhning (Sachgebietsleiterin Personal in der Betriebsleitung) 0391/61068-114 Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen -möglichst in postalischer Form- (Lebenslauf, Zeugnisse, Arbeitsnachweise, Nachweis Führerschein, bei internen Bewerbungen die Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte) senden Sie bitte bis zum 27.08.2024 unter dem Kennwort „Ausschreibung Funktionsingenieur Ostharz“ an folgende Dienststelle: Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt Betriebsleitung Lennéstraße 6 39112 Magdeburg Auslagen im Zusammenhang mit der Bewerbung und möglichen Vorstellungsgesprächen können nicht erstattet werden. Die Bewerbungsunterlagen sind einschließlich eines frankierten und adressierten Rückumschlages einzureichen. Ist dieser nicht beigefügt, werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens nach zwei Monaten vernichtet. Die Bewerbungsunterlagen werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet. Mit Ihrer Bewerbung geben Sie Ihr Einverständnis zu einer elektronischen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der notwendigen Bewerberdaten. Zwei Monate nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die elektronisch erfassten Daten vernichtet. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer Internetseite unter www.landesforstbetrieb.de.