Die Rendzina ist ein Boden, der sich aus Kalk, Dolomit oder Gipsgestein entwickelt hat. Durch Bildung und Anreicherung von Humus bildet sie einen dunkel gefärbten Oberboden aus. Unmittelbar darunter liegt das kaum verwitterte Bodenausgangsgestein. Das klassische Verbreitungsgebiet der Rendzinen sind Karstgebiete, vor allem in den Mittelgebirgen und den Alpen, wo kalkreiches Ausgangsgestein und Hangneigung zusammentreen. In den Mittelgebirgen treten sie überall dort auf, wo Kalksteinschichten ausstreichen. In Mecklenburg-Vorpommern haben sich Rendzinen auf Kalkstein der Kreidezeit entwickelt. Das Hauptverbreitungsgebiet liegt deshalb auf der Halbinsel Jasmund auf Rügen. Daneben existieren vereinzelte Vorkommen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Die Rendzinen in Mecklenburg-Vorpommern nehmen eine Fläche von ca. 800 ha ein und werden vorwiegend als Wald genutzt. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.
DE. Ostsee. GDWS. Allgemeinverfügung zur Regelung des Befahrens der gemeinsamen Sicherheitszone um die Offshore-Windparks „Wikinger“, „Arkona-Becken Südost“ und des geplanten Offshore-Windparks „Windanker“ vom 16. Juli 2025 DE. Baltic Sea. GDWS. General order on navigation in the joint safety zone around the „Wikinger“ and „Arkona-Becken Südost“ offshore wind farms as well as the planned offshore wind farm „Windanker“ of 16 July 2025 Remark: The German version remains the authoritative version. I. I. Die Allgemeinverfügung vom 04. März 2022 zur Regelung des Befahrens der gemeinsamen Sicherheitszone der Offshore-Windparks „Wikinger“ und „Arkona-Becken Südost“ (NfS 16/2022) wird aufgehoben. The general order of 04 March 2022 concerning access to the respective safety zone of the “Wikinger” and “Arkona-Becken Südost” offshore wind farms (NtM 16/2022) is revoked. II.II. Gemäß § 7 Absatz 3 der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See vom 13. Juni 1977 (BGBl. I S. 813), die zuletzt durch Artikel 1 der Sechsten Verordnung zur Änderung der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See vom 07. Dezember 2021 (BGBl. I Seite 5188) geändert worden ist, ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie folgende Verfügung:Pursuant to section 7 (3) of the Ordinance on the International Regulations for Preventing Collisions at Sea of 1972 of 13 June 1977 (Federal Law Gazette I p. 813), as last amended by Article 1 of the Sixth Ordinance Amending the Ordinance on the International Regulations for Preventing Collisions at Sea of 1972 of 07 December 2021 (Federal Law Gazette I p. 5188), the following order is issued in agreement with the Federal Maritime and Hydrographic Agency. 1. Die um die Offshore-Windparks „Wikinger“, „Arkona-Becken Südost“ und des geplanten Offshore Windparks „Windanker“ eingerichtete Sicherheitszone (siehe Nachrichten für Seefahrer NfS 29/2025) darf nicht befahren werden. Die Sicherheitszone erstreckt sich 500 m gemessen vom äußeren Rand um die Anlagen der Vorhaben auf den Positionen (WGS 84):1. The safety zone established around the offshore wind farms “Wikinger”, “Arkona- Becken Südost” as well as the planned offshore wind farm “Windanker” (see Notices to Mariners NtM 29/2025) may not be navigated. The safety zone extends 500 m measured from the line connecting the outer edge around the facilities of the projects on the positions (WGS 84): Offshore-Windpark Windanker Windanker Windanker Windanker Windanker Windanker Windanker Windanker Windanker Wikinger Wikinger Wikinger Wikinger Wikinger Wikinger Wikinger Wikinger Wikinger Wikinger Wikinger Arkona-Becken Südost Arkona-Becken Südost Bezeichnung WEA WA01 WA02 WA03 WA04 WA08 WA15 WA21 WA20 WA19 WK15 WK28 WK40 WK59 WK66 WK70 WK69 WK68 WK67 WK60 WK51 AB11 AB02 54°51,4597'N 54°52,0150'N 54°52,5744'N 54°53,1123'N 54°55,1954'N 54°55,2556'N 54°55,2868'N 54°54,2168'N 54°53,7788'N 54°52,4706'N 54°52,1749'N 54°51,8830'N 54°51,3065'N 54°51,0007'N 54°50,6615'N 54°50,0753'N 54°49,7409'N 54°49,4051'N 54°48,9035'N 54°48,4874'N 54°48,2763'N 54°48,7452'N 014°00,9735'E 014°00,7636'E 014°00,5826'E 014°00,0120'E 013°59,2942'E 014°00,4783'E 014°01,8088'E 014°03,1077'E 014°03,6332'E 014°05,0201'E 014°05,3940'E 014°05,7543'E 014°06,4614'E 014°06,8071'E 014°07,1428'E 014°06,4743'E 014°06,3834'E 014°06,1997'E 014°05,6536'E 014°05,1331'E 014°06,6460'E 014°09,3088'E 1/3 Arkona-Becken Südost Arkona-Becken Südost Arkona-Becken Südost Arkona-Becken Südost Arkona-Becken Südost Arkona-Becken Südost Arkona-Becken Südost Arkona-Becken Südost Arkona-Becken Südost Arkona-Becken Südost Arkona-Becken Südost Arkona-Becken Südost Arkona-Becken Südost Arkona-Becken Südost Arkona-Becken Südost Arkona-Becken Südost Arkona-Becken Südost Wikinger Wikinger Wikinger Wikinger Wikinger Wikinger Windanker AB01 AB05 AB10 AB15 AB20 AB36 AB44 AB60 AB59 AB58 AB57 AB56 AB55 AB54 AB51 AB45 AB37 WK01 WK02 WK03 WK04 WK05 WK06 WA01 54°48,5830'N 54°48,1286'N 54°47,5492'N 54°46,9941'N 54°46,6731'N 54°45,3138'N 54°45,1906'N 54°45,2069'N 54°45,3167'N 54°45,4549'N 54°45,6132'N 54°45,7717'N 54°45,9701'N 54°46,2340'N 54°46,8805'N 54°47,2105'N 54°47,6555'N 54°48,0766'N 54°48,4121'N 54°48,7541'N 54°49,0988'N 54°49,4348'N 54°49,9325'N 54°51,4597'N 014°10,6092'E 014°10,7870'E 014°10,6394'E 014°10,3343'E 014°10,1292'E 014°09,1669'E 014°08,3819'E 014°07,5152'E 014°06,8156'E 014°06,1349'E 014°05,4677'E 014°04,8027'E 014°04,1054'E 014°03,7043'E 014°03,3178'E 014°03,4506'E 014°03,6535'E 014°01,9349'E 014°01,7516'E 014°01,6102'E 014°01,5298'E 014°01,5144'E 014°01,5939'E 014°00,9735'E Im Bereich der Einrichtungen AB02 und AB01 endet die Sicherheitszone auf der Außengrenze der deutschen AWZ.In the area of the facilities Ab02 and Ab01 the safety zone ends at the boarder of the German EEZ. 2. Von dem Befahrensverbot sind Fahrzeuge, die der Forschung sowie der Errichtung, Wartung, Versorgung und dem Betrieb der Anlagen der OWP „Wikinger“, „Arkona-Becken Südost“ und des geplanten Offshore Windparks „Windanker“ und der Konverterplattform „Jasmund“ dienen oder zu Bergungs- und Rettungszwecken eingesetzt werden, ausgenommen.2. Prohibition of navigation pursuant to No. 1 does not apply for vessels used for the purpose of research, construction, maintenance, supply and/or operation of the installations located in the “Wikinger”, “Arkona-Becken Südost” and planned “Windanker” offshore wind farms and platform “Jasmund” or used for salvage and/or rescue purposes. 3. In der Sicherheitszone sind das Ankern, Angeln und jegliche Art der Fischerei, insbesondere unter Einsatz von Schleppnetzen, Treibnetzen, Stellnetzen oder ähnlichen Geräten untersagt.3. Anchoring, angling and any kind of fishing, in particular using trawls, driftnets, gillnets or similar devices, are prohibited in the safety zone. 4. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach der Bekanntmachung als bekannt gegeben. Sie tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft und gilt bis auf Widerruf.4. This general order shall be deemed to have been published on the day following its publication. It shall enter into force on the day after publication and shall remain in force until revoked. III.III. BegründungReasons Das Befahrensverbot in der Sicherheitszone ist gemäß § 7 Absatz 3 der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See zur Gewährleistung der Sicherheit der Schifffahrt sowie zum Schutz der Baufahrzeuge und der in der Errichtung befindlichen baulichen Anlagen erforderlich, da mit dem Befahrensverbot gewährleistet wird, dass zur Vermeidung gefährlicher Annäherungen die vorstehend genannten Windparkvorhaben in ausreichendem Abstand umfahren werden.The prohibition of navigation in the safety zone is necessary in accordance with section 7 (3) of the Ordinance on the International Regulations for Preventing Collisions at Sea of 1972 to ensure the safety of shipping and to protect construction vessels and structures under construction, as the prohibition of navigation ensures that the above- mentioned wind farm projects are circumnavigated at a sufficient distance to avoid dangerous approaches. RechtsbehelfsbelehrungInformation on legal remedies Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher BekanntgabeAn appeal against this general order may be lodged within one month of public notification. The 2/3 Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Am Propsthof 51, 53121 Bonn, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.objection must be lodged with the Federal Waterways and Shipping Authority, Am Propsthof 51, 53121 Bonn, Germany, in writing or for record. Bonn, den 16. Juli 2025Bonn, 16 July 2025 Az.: 3800S21-332.16/0004-OA/011/3File ref.: 3800S21-332.16/0004-OA/011/3 Im AuftragBy order of Mersmann Generaldirektion Wasserstraßen und SchifffahrtMersmann Federal Waterways and Shipping Authority 3/3
Die Rendzina ist ein Boden, der sich aus Kalk, Dolomit oder Gipsgestein entwickelt hat. Durch Bildung und Anreicherung von Humus bildet sie einen dunkel gefärbten Oberboden aus. Unmittelbar darunter liegt das kaum verwitterte Bodenausgangsgestein.Das klassische Verbreitungsgebiet der Rendzinen sind Karstgebiete, vor allem in den Mittelgebirgen und den Alpen, wo kalkreiches Ausgangsgestein und Hangneigung zusammentreen. In den Mittelgebirgen treten sie überall dort auf, wo Kalksteinschichten ausstreichen. In Mecklenburg-Vorpommern haben sich Rendzinen auf Kalkstein der Kreidezeit entwickelt. Das Hauptverbreitungsgebiet liegt deshalb auf der Halbinsel Jasmund auf Rügen. Daneben existieren vereinzelte Vorkommen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Die Rendzinen in Mecklenburg-Vorpommern nehmen eine Fläche von ca. 800 ha ein und werden vorwiegend als Wald genutzt.
Die Rendzina ist ein Boden, der sich aus Kalk, Dolomit oder Gipsgestein entwickelt hat. Durch Bildung und Anreicherung von Humus bildet sie einen dunkel gefärbten Oberboden aus. Unmittelbar darunter liegt das kaum verwitterte Bodenausgangsgestein. Das klassische Verbreitungsgebiet der Rendzinen sind Karstgebiete, vor allem in den Mittelgebirgen und den Alpen, wo kalkreiches Ausgangsgestein und Hangneigung zusammentreen. In den Mittelgebirgen treten sie überall dort auf, wo Kalksteinschichten ausstreichen. In Mecklenburg-Vorpommern haben sich Rendzinen auf Kalkstein der Kreidezeit entwickelt. Das Hauptverbreitungsgebiet liegt deshalb auf der Halbinsel Jasmund auf Rügen. Daneben existieren vereinzelte Vorkommen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Die Rendzinen in Mecklenburg-Vorpommern nehmen eine Fläche von ca. 800 ha ein und werden vorwiegend als Wald genutzt. Veröffentlicht in Poster.
Die Rendzina ist ein Boden, der sich aus Kalk, Dolomit oder Gipsgestein entwickelt hat. Durch Bildung und Anreicherung von Humus bildet sie einen dunkel gefärbten Oberboden aus. Unmittelbar darunter liegt das kaum verwitterte Bodenausgangsgestein.Das klassische Verbreitungsgebiet der Rendzinen sind Karstgebiete, vor allem in den Mittelgebirgen und den Alpen, wo kalkreiches Ausgangsgestein und Hangneigung zusammentreen. In den Mittelgebirgen treten sie überall dort auf, wo Kalksteinschichten ausstreichen. In Mecklenburg-Vorpommern haben sich Rendzinen auf Kalkstein der Kreidezeit entwickelt. Das Hauptverbreitungsgebiet liegt deshalb auf der Halbinsel Jasmund auf Rügen. Daneben existieren vereinzelte Vorkommen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Die Rendzinen in Mecklenburg-Vorpommern nehmen eine Fläche von ca. 800 ha ein und werden vorwiegend als Wald genutzt.
Bei der Haupttätigkeit der Jasmunder Biogas GmbH & Co. KG , Inspire-ID: https://registry.gdi-de.org/id/de.mv.land.inspire.pf.bube/60020905_1890_0) handelt es sich um Verwertung oder eine Mischung aus Verwertung und Beseitigung von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Kapazität von mehr als 75 Tonnen pro Tag unter biologischer Behandlung, ausgenommen Tätigkeiten, die unter die Richtlinie 91/271/EWG fallen (NACE-Code: 35.21 - Gaserzeugung). Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in die Luft, Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung von Schadstoffen mit dem Abwasser, Verbringung gefährlicher Abfälle im Inland, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland, Verbringung nicht gefährlicher Abfälle.
ID: 610 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Erweiterung der seewärtigen Zufahrt zum Fährhafen Sassnitz / Mukran Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der Hafen Mukran liegt an der Ostküste der Insel Rügen. Bemessungsschiff: Länge: 229,20; Breite: 38, 00; Tiefgang 13,50 m Ausbau der inneren Hafengewässer mit der Sollwassertiefe von gegenwärtig -10,50 m NHN auf -14,95 m NHN Ausbau der Hafenzufahrt außerhalb der Hafengrenze von ca. 2.100 m ebenfalls auf -14,95 m NHN Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 07.03.2022 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren UVP-Kategorie: Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Kiel Kiellinie 247 24106 Kiel Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Telefonnummer: 0431/3394-6605 E-Mailadresse der Kontaktperson: anne.unruh@wsv.bund.de Zuständige Organisationseinheit: Abteilung Recht - Planfeststellung/Wasserwegerecht Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Dezernat R 21 Kiellinie 247 24106 Kiel Anhörungsbehörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Kiellinie 247 24106 Kiel Deutschland GDWS - Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung Zuständige Abteilung der Behörde: Dezernat R21 Vorhabenträger Fährhafen Sassnitz GmbH Fährhafen Sassnitz GmbH Im Fährhafen 20 18546 Sassnitz / Neu Mukran Deutschland Homepage: http://www.mukran-port.de Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung der Planunterlagen in der Stadt Sassnitz Kontaktdaten des Auslegungsortes Stadt Sassnitz Hauptstraße 33 18546 Sassnitz Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 16.05.2022 Enddatum der Auslegung 16.06.2022 Auslegung der Planunterlagen in der Gemeinde Ostseebad Binz Kontaktdaten des Auslegungsortes Gemeinde Ostseebad Binz Jasmunder Straße 11 18609 Ostseebad Binz Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 16.05.2022 Enddatum der Auslegung 16.06.2022 Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses in der Stadt Sassnitz Kontaktdaten des Auslegungsortes Stadt Sassnitz Hauptstraße 33 18546 Sassnitz Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 25.08.2023 Enddatum der Auslegung 08.09.2023 Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses in der Gemeinde Ostseebad Binz Kontaktdaten des Auslegungsortes Gemeinde Ostseebad Binz Jasmunder Straße 11 18609 Ostseebad Binz Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 25.08.2023 Enddatum der Auslegung 08.09.2023 Erörterung: Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren "Ausbau der Zufahrt zum Fährhafen Sassnitz" Ort der Erörterung Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Fährhafen Sassnitz GmbH Skandinavientor 1 Passagierterminal, 4. OG 18546 Sassnitz /Neu Mukran Deutschland Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 16.07.2022 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 16.05.2022 Verfahrensinformationen und -unterlagen Dokumente Erweiterung der seewärtigen Zufahrt zum Fährhafen Sassnitz / Mukran_Planfeststellungsbeschluss vom 10. August 2023 Bekanntmachung über die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses vom 14.08.2023 Erörterungstermin 20221206_Bekanntmachung_Erörterungstermin am 12.01.2023.pdf
Im Rahmen des Förderprogramms der EU für Umwelt, Naturschutz und Klimapolitik EU-LIFE ist vom 2. Mai bis 15. Mai 2021 das Bergwaldprojekt nochmals im Nationalpark Hunsrück-Hochwald im Einsatz. Dafür kommen MitarbeiterInnen des Bergwaldprojekts in den Hunsrück, um dort ein Hangmoor zu renaturieren. Das Moor soll damit langfristig wieder seine Funktionen als Kohlenstoffspeicher und als Lebensraum spezialisierter Arten erfüllen. Mit den nun stattfindenden Arbeiten findet ein mehrjähriges Projekt nun seinen Abschluss nachdem im vergangenen Jahr die Arbeiten aufgrund der Corona-Pandemie ruhen mussten. Bei der langjährigen Zusammenarbeit von Bergwaldprojekt e.V., der Stiftung für Natur und Umwelt und dem Nationalpark Hunsrück-Hochwald werden die MitarbeiterInnen des Bergwaldprojekts an der Wiedervernässung eines stark gestörten Hangmoors, dem Thranenbruch, tätig. Ohne diese Arbeiten würde aufgrund der starken Entwässerungen aus früherer Zeit ein bedeutender Teil der Brücher weiter austrocknen und letztlich völlig verschwinden. Im Hochwald des Hunsrücks bilden die seltenen Hangbrücher ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal. „Diese Besonderheit war auch einer der Hauptgründe, das Gebiet als Nationalpark auszuweisen“, erklärt Jan Hoffmann von der Stiftung Natur und Umwelt. „Durch die langjährige Zusammenarbeit mit dem Bergwaldprojekt strahlt das Projekt auch über Rheinland-Pfalz hinaus“, freut sich Hoffmann. „Unsere gemeinsam entwickelten Standards wurden beispielsweise auch in den Nationalpark Bayerischer Wald oder in den Jasmund exportiert.“ Der Arbeitseinsatz war ursprünglich mit Freiwilligen aus ganz Deutschland geplant. Die aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie machten dies jedoch unmöglich. Um eine erneute Verschiebung der wichtigen Abschlussarbeiten zu verhindern, hat sich das Bergwaldprojekt kurzfristig entschlossen, die noch notwendigen Arbeiten nun mit seinen eigenen MitarbeiterInnen zu leisten. „Moore sind nicht nur wichtige Rückzugsräume für seltene Tier- und Pflanzenarten“, so Lutz Rohland, Projektleiter beim Bergwaldprojekt, „sondern auch bedeutende Wasser- und Kohlenstoffspeicher. Das wissen auch meine KollegInnen und daher wollten wir diese wichtige Arbeit nun auch endlich im Hunsrück zum Abschluss bringen.“ Für die Arbeiten im Moor findet ein eigens für Arbeitseinsätze des Bergwaldprojekts entwickeltes Hygienekonzept Anwendung, um für die maximale Sicherheit der MitarbeiterInnen zu sorgen. Der Einsatzort Die Hangbrücher im Hunsrück wurden vor ca. 150 bis 200 Jahren massiv entwässert, um auf dem Gebiet Holz zu produzieren. Durch die Entwässerung und den Anbau von Fichten wurden die Hangmoore stark degradiert und die Ökosystemfunktionen dieser seltenen Biotope extrem gestört. Das EU-LIFE Projekt versucht einen Teil der in der Vergangenheit durchgeführten Maßnahmen rückgängig zu machen, um der Natur die Möglichkeit zu geben, ein Mosaik an Brüchern, feuchten Wäldern und Wasserläufen (wieder) zu entwickeln. Bergwaldprojekt e.V. Das Bergwaldprojekt e.V. mit Sitz in Würzburg organisiert deutschlandweit Freiwilligen-Wochen mit jährlich mehr als 3.000 Teilnehmenden und über 140 Projektwochen an verschiedenen Standorten. Ziele der Arbeitseinsätze sind, die vielfältigen Funktionen der Ökosysteme zu erhalten, den TeilnehmerInnen die Bedeutung und die Gefährdung unserer natürlichen Lebensgrundlagen bewusst zu machen und eine breite Öffentlichkeit für einen naturverträglichen Umgang mit den natürlichen Ressourcen zu bewegen. Der Verein finanziert sich größtenteils aus Spenden. Mehr Informationen Pressekontakt: Jan Hoffmann Stiftung Natur und Umwelt Tel: 06131 165070 E-Mail: Jan.Hoffmann(at)wald-rlp.de www.life-moore.de Lena Gärtner Pressearbeit Bergwaldprojekt e.V. Telefon: 0931-99122011 E-Mail: presse(at)bergwaldprojekt.de Projektleiter Bergwaldprojekt 1. Woche: Lutz Rohland – Tel. 0174-1335060 Projektleiter Bergwaldprojekt 2. Woche: Urla Ewender – Tel. 0151-21529710 Das Pressefoto in druckfähiger Ausführung von einem früheren Einsatz können Sie hier kostenfrei herunterladen. Das Copyright liegt beim Bergwaldprojekt e.V. Bitte senden Sie Belege an presse(at)bergwaldprojekt.de , vielen Dank.
Geogefahrenhinweiskarte im Maßstab 1:10.000 für den Bereich Jasmund (Rügen)
Im Einzugsgebiet des hypertrophen Kleinen Jasmunder Boddens (Insel Ruegen) wurden erste Sanierungsmassnahmen eingeleitet, die eine erhebliche Reduzierung des Naehrstoff- und Schadstoffeintrags zur Folge haben. Die Wirkung dieser Massnahmen auf Stoffhaushalt, Trophie- und Belastungsgrad soll durch regelmaessige Untersuchungen zur Primaerproduktion, aeroben und anaeroben Abbau sowie der Naehrstoffrueckfuehrung und -akkumulation im Sediment kontrolliert werden. Anhand der ausgewerteten Daten sollen Aussagen ueber die weitere Entwicklung der Gewaesserbeschaffenheit gegeben werden und Entscheidungen ueber praktikable, zukuenftige Sanierungsmassnahmen getroffen werden.
Origin | Count |
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Bund | 16 |
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