Die Rendzina ist ein Boden, der sich aus Kalk, Dolomit oder Gipsgestein entwickelt hat. Durch Bildung und Anreicherung von Humus bildet sie einen dunkel gefärbten Oberboden aus. Unmittelbar darunter liegt das kaum verwitterte Bodenausgangsgestein. Das klassische Verbreitungsgebiet der Rendzinen sind Karstgebiete, vor allem in den Mittelgebirgen und den Alpen, wo kalkreiches Ausgangsgestein und Hangneigung zusammentreen. In den Mittelgebirgen treten sie überall dort auf, wo Kalksteinschichten ausstreichen. In Mecklenburg-Vorpommern haben sich Rendzinen auf Kalkstein der Kreidezeit entwickelt. Das Hauptverbreitungsgebiet liegt deshalb auf der Halbinsel Jasmund auf Rügen. Daneben existieren vereinzelte Vorkommen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Die Rendzinen in Mecklenburg-Vorpommern nehmen eine Fläche von ca. 800 ha ein und werden vorwiegend als Wald genutzt. Veröffentlicht in Poster.
Die Rendzina ist ein Boden, der sich aus Kalk, Dolomit oder Gipsgestein entwickelt hat. Durch Bildung und Anreicherung von Humus bildet sie einen dunkel gefärbten Oberboden aus. Unmittelbar darunter liegt das kaum verwitterte Bodenausgangsgestein. Das klassische Verbreitungsgebiet der Rendzinen sind Karstgebiete, vor allem in den Mittelgebirgen und den Alpen, wo kalkreiches Ausgangsgestein und Hangneigung zusammentreen. In den Mittelgebirgen treten sie überall dort auf, wo Kalksteinschichten ausstreichen. In Mecklenburg-Vorpommern haben sich Rendzinen auf Kalkstein der Kreidezeit entwickelt. Das Hauptverbreitungsgebiet liegt deshalb auf der Halbinsel Jasmund auf Rügen. Daneben existieren vereinzelte Vorkommen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Die Rendzinen in Mecklenburg-Vorpommern nehmen eine Fläche von ca. 800 ha ein und werden vorwiegend als Wald genutzt. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.
• § 20 Abs. 1 des Naturschutzausführungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V), zuvor § 20 des Landesnaturschutzgesetzes M-V, zuvor § 2 des Ersten Gesetzes zum Naturschutz in M-V benennt geschützte Biotope, deren Veränderung, Zerstörung oder nachhaltige Beeinträchtigung verboten ist. • Nach § 20 Abs. 4 NatSchAG M-V erfolgt eine Eintragung der gesetzlich geschützten Biotope in ein Verzeichnis, das „Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope und Geotope", das vom LUNG geführt wird. • Das Verzeichnis wird aufgrund der Zuständigkeit für den Vollzug des Biotopschutzes landkreisweise geführt, Ausnahmen sind die Nationalparke und Biosphärenreservate. • Gesetzlich geschützte Biotope wurden auf der Grundlage der „Anleitung für Biotop-kartierungen im Gelände M-V“ (Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt und Natur 1998 / Heft 1) erfasst (alte Biotopkartieranleitung). Internetlink: https://www.lung.mv-regierung.de/dateien/biotopkartieranleitung.pdf • Im März 2010 erschien die 2. Auflage der Anleitung unter dem Titel „Anleitung für die Kartierung von Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg-Vorpommern“ (Materialien zur Umwelt des LUNG 2010, Heft 2) (neue Biotopkartieranleitung). Internetlink: https://www.lung.mv-regierung.de/dateien/biotopkartieranleitung2010.pdf • Bis Ende 2006/Anfang 2007 erfolgte die Kartierung nach der alten Biotopkartieranleitung (LAUN 1998) mit folgenden Ausnahmen: 1. Ab 2006 erfolgte in ausgewählten Gebieten eine Kartierung von Kleingewässern nach der neuen Biotopkartieranleitung und 2. die Kartierung des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft ab 2007 erfolgte ebenfalls nach der neuen Biotopkartieranleitung. Ab 2009 (Nationalpark Jasmund + Müritz-Nationalpark) wird nur noch nach der neuen Kartieranleitung gearbeitet. • Die Kartierung (1996 - 2013) wurde durch folgende Büros und staatliche Einrichtungen durchgeführt: ibs Ingenieurbüro Schwerin GmbH Ingenieurbüro Walther Grünspektrum GbR Gutachterbüro nebelung + nebelung Landschaftsarchitekturbüro Pulkenat Planiver GmbH Neubrandenburg Planungsbüro Mordhorst GmbH Plan4 GmbH Neubrandenburg Pöyry Deutschland GmbH Umweltplan GmbH Stralsund Hansestadt Stralsund Staatliche Ämter für Umwelt und Natur • Einen zeitlichen Überblick über die Kartierung (Jahr der Kartierung bezogen auf TK10AV-Blattschnitte) gibt der LINFOS-Datenbestand Stand der Biotopkartierung bk_ueb11.* (auch im „Kartenportal Umwelt“ verfügbar) • Nach dem vorläufigen Abschluss der Kartierung („vorläufig“ = grundsätzlich flächendeckend, aber ohne die Flächen der drei Nationalparke) wurde 2009 aus den landkreisweise vorliegenden Datensätzen ein Gesamtdatensatz aller kartierter Biotope als Flächenshape mit harmonisierten Kreisgrenzen erarbeitet; eine detaillierte Erläuterung zu diesem Arbeitsschritt befindet sich am Ende des Dokumentes. • Die Bögen der Biotope können im Kartenportal Umwelt über eine Verlinkung (Themenabfrage) aufgerufen werden. neu 2011: • Einarbeitung der Ergebnisse der Kartierung im Nationalpark Jasmund. • Aufgrund von räumlichen (geometrischen) Abweichungen der Geodaten aus der Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope zu den aktuellen Orthophotos (georeferenzierte Luftbilder), und damit zu den Geodaten der Land- und Forstwirtschaft als Hauptnutzer in unserer Landschaft, bestand die Forderung dieser Nutzer, die Daten der gesetzlich geschützten Biotope in ihrer Lage zu korrigieren. Die lageangepassten Datensätze sind darüber hinaus eine wesentliche Voraussetzung für eine inhaltliche Korrektur/Aktualisierung der Daten bzw. für einen 2. Durchgang der Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope. Die Lagekorrektur wurde 2010/11 von der Firma GEOMAPS GIS + Remote Sensing vorgenommen und ist im Attribut „korrtyp“ sowie in der Zusatztabelle „bk1_mv15korr.dbf“ nachzuvollziehen. neu 2014: - Zusatztabelle Pflanzenliste MVBIO [bk1_mv15_pfl.dbf] - Enthält alle in MVBIO erfassten Pflanzenarten der Grundbögen (4000er Biotopnummer) neu 2015: - Einarbeitung der Ergebnisse der Kartierung im Nationalpark Müritz (2010 – 2013) - Attribute für NC4 – NC8 im Hauptdatenbestand - Legende als SLD verfügbar neu 2024: - Inspire- Anpassung: hinzufügen Geo_UUID - Geometriereparartur mit QGIS (3.34.4)
Die Rendzina ist ein Boden, der sich aus Kalk, Dolomit oder Gipsgestein entwickelt hat. Durch Bildung und Anreicherung von Humus bildet sie einen dunkel gefärbten Oberboden aus. Unmittelbar darunter liegt das kaum verwitterte Bodenausgangsgestein.Das klassische Verbreitungsgebiet der Rendzinen sind Karstgebiete, vor allem in den Mittelgebirgen und den Alpen, wo kalkreiches Ausgangsgestein und Hangneigung zusammentreen. In den Mittelgebirgen treten sie überall dort auf, wo Kalksteinschichten ausstreichen. In Mecklenburg-Vorpommern haben sich Rendzinen auf Kalkstein der Kreidezeit entwickelt. Das Hauptverbreitungsgebiet liegt deshalb auf der Halbinsel Jasmund auf Rügen. Daneben existieren vereinzelte Vorkommen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Die Rendzinen in Mecklenburg-Vorpommern nehmen eine Fläche von ca. 800 ha ein und werden vorwiegend als Wald genutzt.
Bei der Haupttätigkeit der Jasmunder Biogas GmbH & Co. KG , Inspire-ID: https://registry.gdi-de.org/id/de.mv.land.inspire.pf.bube/60020905_1890_0) handelt es sich um Verwertung oder eine Mischung aus Verwertung und Beseitigung von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Kapazität von mehr als 75 Tonnen pro Tag unter biologischer Behandlung, ausgenommen Tätigkeiten, die unter die Richtlinie 91/271/EWG fallen (NACE-Code: 35.21 - Gaserzeugung). Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in die Luft, Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung von Schadstoffen mit dem Abwasser, Verbringung gefährlicher Abfälle im Inland, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland, Verbringung nicht gefährlicher Abfälle.
Die Rendzina ist ein Boden, der sich aus Kalk, Dolomit oder Gipsgestein entwickelt hat. Durch Bildung und Anreicherung von Humus bildet sie einen dunkel gefärbten Oberboden aus. Unmittelbar darunter liegt das kaum verwitterte Bodenausgangsgestein.Das klassische Verbreitungsgebiet der Rendzinen sind Karstgebiete, vor allem in den Mittelgebirgen und den Alpen, wo kalkreiches Ausgangsgestein und Hangneigung zusammentreen. In den Mittelgebirgen treten sie überall dort auf, wo Kalksteinschichten ausstreichen. In Mecklenburg-Vorpommern haben sich Rendzinen auf Kalkstein der Kreidezeit entwickelt. Das Hauptverbreitungsgebiet liegt deshalb auf der Halbinsel Jasmund auf Rügen. Daneben existieren vereinzelte Vorkommen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Die Rendzinen in Mecklenburg-Vorpommern nehmen eine Fläche von ca. 800 ha ein und werden vorwiegend als Wald genutzt.
ID: 610 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Erweiterung der seewärtigen Zufahrt zum Fährhafen Sassnitz / Mukran Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der Hafen Mukran liegt an der Ostküste der Insel Rügen. Bemessungsschiff: Länge: 229,20; Breite: 38, 00; Tiefgang 13,50 m Ausbau der inneren Hafengewässer mit der Sollwassertiefe von gegenwärtig -10,50 m NHN auf -14,95 m NHN Ausbau der Hafenzufahrt außerhalb der Hafengrenze von ca. 2.100 m ebenfalls auf -14,95 m NHN Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 07.03.2022 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren UVP-Kategorie: Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Kiel Kiellinie 247 24106 Kiel Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Telefonnummer: 0431/3394-6605 E-Mailadresse der Kontaktperson: anne.unruh@wsv.bund.de Zuständige Organisationseinheit: Abteilung Recht - Planfeststellung/Wasserwegerecht Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Dezernat R 21 Kiellinie 247 24106 Kiel Anhörungsbehörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Kiellinie 247 24106 Kiel Deutschland GDWS - Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung Zuständige Abteilung der Behörde: Dezernat R21 Vorhabenträger Fährhafen Sassnitz GmbH Fährhafen Sassnitz GmbH Im Fährhafen 20 18546 Sassnitz / Neu Mukran Deutschland Homepage: http://www.mukran-port.de Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung der Planunterlagen in der Stadt Sassnitz Kontaktdaten des Auslegungsortes Stadt Sassnitz Hauptstraße 33 18546 Sassnitz Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 16.05.2022 Enddatum der Auslegung 16.06.2022 Auslegung der Planunterlagen in der Gemeinde Ostseebad Binz Kontaktdaten des Auslegungsortes Gemeinde Ostseebad Binz Jasmunder Straße 11 18609 Ostseebad Binz Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 16.05.2022 Enddatum der Auslegung 16.06.2022 Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses in der Stadt Sassnitz Kontaktdaten des Auslegungsortes Stadt Sassnitz Hauptstraße 33 18546 Sassnitz Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 25.08.2023 Enddatum der Auslegung 08.09.2023 Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses in der Gemeinde Ostseebad Binz Kontaktdaten des Auslegungsortes Gemeinde Ostseebad Binz Jasmunder Straße 11 18609 Ostseebad Binz Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 25.08.2023 Enddatum der Auslegung 08.09.2023 Erörterung: Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren "Ausbau der Zufahrt zum Fährhafen Sassnitz" Ort der Erörterung Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Fährhafen Sassnitz GmbH Skandinavientor 1 Passagierterminal, 4. OG 18546 Sassnitz /Neu Mukran Deutschland Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 16.07.2022 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 16.05.2022 Verfahrensinformationen und -unterlagen Dokumente Erweiterung der seewärtigen Zufahrt zum Fährhafen Sassnitz / Mukran_Planfeststellungsbeschluss vom 10. August 2023 Bekanntmachung über die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses vom 14.08.2023 Erörterungstermin 20221206_Bekanntmachung_Erörterungstermin am 12.01.2023.pdf
Digitale Karte der Rutschungen an den Steilküstenabschnitten der Außenküste von Mecklenburg-Vorpommern im Maßstab 1:10.000. Zusätzliche Informationen Die Daten der Karte liegen digital vor, sie können als digitale Daten bereichsbezogen bzw. als Plott bezogen werden. Derzeit ist die Karte für den Bereich Jasmund verfügbar. Darüber hinaus erfolgte eine Drucklegung der karte, die über das Facharchiv des LUNG M-V beziehbar ist.
Am 12. September 2015 jährt sich der Beschluss des Ministerrats der DDR, mehrere große Naturlandschaften dauerhaft unter Schutz zu stellen, zum 25. Mal. Das Bundesumweltministerium würdigte den Jahrestag mit einem Festakt im Naturkundemuseum in Berlin. Dabei traf Bundesumweltministerin Barbara Hendricks mit den damaligen Initiatoren des Nationalparkprogramms zusammen. Auf ehemaligen Staatsjagdgebieten und großen Truppenübungsplätzen blieben große ursprüngliche und naturnahe Landschaften erhalten. Das Nationalparkprogramm, das der DDR-Ministerrat in seiner letzten Sitzung am 12. September 1990 beschloss, umfasste 14 Großschutzgebiete auf 4,5 Prozent der Landesfläche der späteren neuen Bundesländer: fünf Nationalparke (Vorpommersche Boddenlandschaft, Jasmund, Müritz, Sächsische Schweiz und Hochharz), sechs Biosphärenreservate (Südost-Rügen, Schorfheide-Chorin, Spreewald, Mittlere Elbe, Rhön und Vessertal) sowie drei Naturparke (Drömling, Schaalsee und Märkische Schweiz) wurden in den Einigungsvertrag aufgenommen. Der damalige Bundesumweltminister Klaus Töpfer bezeichnete diese Schutzgebiete als das "Tafelsilber" der deutschen Einheit.
Geogefahrenhinweiskarte im Maßstab 1:10.000 für den Bereich Jasmund (Rügen)
Origin | Count |
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Bund | 25 |
Land | 4 |
Zivilgesellschaft | 1 |
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Förderprogramm | 6 |
Text | 9 |
Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 8 |
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Deutsch | 27 |
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Keine | 13 |
Webdienst | 1 |
Webseite | 13 |
Topic | Count |
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Lebewesen & Lebensräume | 25 |
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Mensch & Umwelt | 25 |
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