Höhenstrahlung beim Fliegen Das Ausmaß der zusätzlichen Strahlenexposition beim Fliegen hängt vor allem von der Flugdauer, der Flughöhe, der Flugroute und der Sonnenaktivität ab. Ein Flug von Frankfurt nach New York und zurück führt zu einer durchschnittlichen effektiven Dosis von ca. 100 Mikrosievert ( µSv ). Für Gelegenheitsflieger ist die zusätzliche Strahlenexposition durch das Fliegen sehr gering und gesundheitlich unbedenklich; das gilt auch für Schwangere und Kleinkinder. Viele Menschen reisen - privat oder geschäftlich - zu ihren entfernten Zielen mit dem Flugzeug. Diese fliegen oft in Höhen und geografischen Breiten, in denen deutlich mehr Strahlung auf den Menschen einwirkt als an der Erdoberfläche. Eine effektive Abschirmung dieser Höhenstrahlung ist kaum möglich, da sich das Gewicht des Flugzeugs durch das dafür notwendige Abschirmmaterial derart erhöhen würde, dass ein Abheben nicht mehr möglich wäre. Wie kommt es zur Strahlenexposition ? Die Erde ist ständig einem Strom von hochenergetischen atomaren Teilchen ausgesetzt, die aus den Tiefen des Kosmos stammen (kosmische Strahlung) und mit den Bestandteilen der Atmosphäre kollidieren, wobei sie neue atomare Teilchen mit hohen Energien erzeugen. Die Gesamtheit dieser Teilchen bildet die sogenannte Höhenstrahlung . Auf ihrem Weg zur Erdoberfläche wird die Höhenstrahlung mit zunehmender Dichte der Atmosphäre schwächer. Ein zusätzlicher Schutz vor der Höhenstrahlung kommt vom sogenannten "Sonnenwind", der einen Teil der kosmischen Strahlung von unserem Sonnensystem ablenkt. Diese Sonnenaktivität ändert sich nahezu regelmäßig in einem Zyklus von etwa elf Jahren. Je größer die Sonnenaktivität ist, desto geringer ist die Höhenstrahlung und umgekehrt. Auch das Magnetfeld der Erde lenkt einen Teil der kosmischen Strahlung von der Erdatmosphäre ab. Diese Abschirmung wirkt am stärksten am Äquator, in den nördlichen und südlichen Polregionen ist sie am schwächsten. Das Ausmaß der zusätzlichen Strahlenexposition beim Fliegen hängt somit vor allem von der Flugdauer, der Flughöhe, der Flugroute und der Sonnenaktivität ab. Vergleich mit der natürlichen Strahlenexposition Am Boden ist der Mensch neben dem verbleibenden Teil der Höhenstrahlung auch der Strahlung natürlicher radioaktiver Stoffe , hauptsächlich aus dem Bodengestein der Erdkruste, ausgesetzt. In Deutschland beträgt die gesamte effektive Dosis aus dieser natürlichen Strahlenexposition im Mittel etwa 2.100 Mikrosievert ( µSv ) pro Jahr. Je nach Aufenthaltsort schwankt der tatsächliche Wert zwischen etwa 1.000 und 10.000 Mikrosievert ( µSv ) pro Jahr. Ein Flug von Frankfurt nach New York und zurück führt zu einer durchschnittlichen effektiven Dosis von ca. 120 Mikrosievert ). Somit entspricht die zusätzliche Strahlenexposition durch eine solche Transatlantikreise in etwa fünf Prozent der mittleren Exposition durch natürliche Strahlenquellen in Deutschland. Strahlenexposition durch Höhenstrahlung im Flugzeug? Für Gelegenheitsflieger, wie es die meisten Urlaubsflieger sind, ist die zusätzliche Strahlendosis durch das Fliegen und das damit verbundene zusätzliche Gesundheitsrisiko durch Höhenstrahlung gering. Jede zusätzliche Strahlung birgt dennoch ein gewisses Risiko, insbesondere auch für Schwangere und Kleinkinder (siehe auch "Information für Schwangere"). Wer einen Flug plant, sollte somit die Notwendigkeit und Risiken der Flugreise für sich persönlich abwägen, insbesondere bei einer bestehenden Schwangerschaft, und ggf. alternative Verkehrsmittel in Betracht ziehen. Effektive Dosis durch Höhenstrahlung auf ausgewählten Flugrouten Route Dosisbereich* [ µSv ] Frankfurt - Las Palmas de Gran Canaria 10 - 18 Frankfurt - Johannesburg 18 - 30 Frankfurt - New York 32 - 75 Frankfurt - Rio de Janeiro 17 - 28 Frankfurt - Rom 3 - 6 Frankfurt - San Francisco 45 - 110 Frankfurt - Santo Domingo (Dom. Rep.) 30 - 65 Frankfurt - Singapur 28 - 50 Frankfurt - Tokyo 45 - 110 * Die Schwankungsbreite geht hauptsächlich auf die Einflüsse von Sonnenzyklus und Flughöhe zurück. Fliegendes Personal oder berufliche "Vielfliegende" können, vor allem wenn sie häufig Langstrecken auf den nördlichen Polrouten fliegen, Strahlendosen erhalten, die durchaus vergleichbar sind mit Dosiswerten in Berufsgruppen, die ionisierende Strahlung einsetzen oder mit radioaktiven Quellen umgehen. Einige Studien deuten darauf hin, dass das fliegende Personal einem leicht erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt sein könnte. Ein klarer wissenschaftlicher Zusammenhang zwischen Höhenstrahlung und einer erhöhten Krebsrate ist jedoch bisher nicht belegt. Das Strahlenschutzgesetz sieht deshalb für das fliegende Personal die gleiche rechtlich abgesicherte Strahlenschutzüberwachung vor, wie für alle anderen Personen, die beruflich einer Strahlenexposition ausgesetzt sind. Fliegendes Personal, welches jährlich eine höhere effektive Dosis als 1 Millisievert (mSv) durch Höhenstrahlung erhalten kann, muss überwacht werden. Für diese Überwachung wird die Strahlendosis des fliegenden Personals mit speziellen, vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassenen, Computerprogrammen berechnet. Die berechneten Dosiswerte werden dann für die personenbezogene berufliche Strahlenschutzüberwachung von den Fluggesellschaften über das Luftfahrt-Bundesamt an das Strahlenschutzregister im Bundesamt für Strahlenschutz gemeldet. Stand: 04.09.2026
Aufgabenbeschreibung: Das Jahr 2020 ist der Meilenstein für die Ziele des Rio-Gipfels von 1992, des Weltgipfels von Johannesburg 2002 sowie des Rio+20 Gipfels 2012 und markiert zugleich auch das Mandatsende des Strategischen Ansatzes für Internationales Chemikalienmanagement (SAICM). Das Projekt soll zukunftsweisend aus der Perspektive der Chemikaliensicherheit Beiträge zur weiteren Ausgestaltung des aus den oben genannten Konferenzen folgenden Nachhaltigkeitsprozesses erstellen und Elemente zur Ausgestaltung eines Folgeprozesses für SAICM erarbeiten. Es schließt dabei nahtlos an ein Projekt aus dem Jahr 2015 an und unterstützt insbesondere die deutsche Präsidentschaft des SAICM-Bureaus. Dies bezieht sich zum einen auf die Erreichung der Ziele bis 2020, zum anderen aber insbesondere auf den inter-sessionalen Prozess, der die Chemikaliengovernance nach 2020 (beyond 2020) ausgestaltet. Ziele: SAICM sollte dabei durch einen möglichst verbindlichen Rahmen ersetzt werden, der Synergien bei der Umsetzung existierender multilateralen Umweltübereinkommen (MEA) konsequent nutzt, ambitionierte Ziele für den Schutz von Mensch und Umwelt festlegt, die Elemente der nachhaltigen Chemie integriert, den Anschluss sowie die Vernetzung an die laufenden Nachhaltigkeitsprozesse (z.B. Entwicklung der Sustainable Development Goals SDG) sicherstellt und hierfür möglichst konkrete fachliche Instrumente des Chemikalienmanagements integriert.
Das Indikatorsystem GLI:X (Green Logistics Indicators), das ökologische, ökonomische und soziale Kriterien enthält, soll in diesem Forschungsvorhaben anhand von Städten und Regionen Südafrikas sowie der nationalen südafrikanischen Güterverkehrskorridore angewendet und weiterentwickelt werden. Dazu ist notwendig, weite Teile des Prozesses zur Indikatorenbildung neu aufzugreifen und für die jeweilige Städte, Regionen und Korridore anzupassen. Gleiches gilt für den zweiten Arbeitsschritt, in dem ein Konzept erarbeitet werden soll, das aufzeigt, wie das für urbane Räume ausgelegte Indikatorensystem GLI:X auf die nationale Ebene in Südafrika übertragen werden kann. Im Fokus sind dabei vor allem die Städte Kapstadt, Durban und Port Elisabeth als die großen Seehäfen Südafrikas mit Bedeutung für das gesamte Südliche Afrika, sowie die Güterverkehrskorridore, zwischen Johannesburg/Gauteng und den genannten Hafenstädten, auf denen perspektivisch der intermodale Verkehr gestärkt werden soll. Übergeordnetes Ziel ist es darüber hinaus mit dem weiterentwickelten Indikatorensystem einen Beitrag zu den internationalen Standardisierungs- und Normungsbemühung der Internationalen Standardisierungsorganisation (ISO) für Smart City Konzepte, hier für den Bereich der urbanen Logistik, zu leisten.
1972 fand in Stockholm die Konferenz der Vereinten Nationen über die Umwelt des Menschen (United Nations Conference on the Human Environment) statt. Sie war die erste Konferenz der UNO zum Thema Umwelt und gilt als Beginn der globalen Umweltpolitik. Als Ergebnis der Stockholm Konferenz wurde das Umweltprogramm von UNEP gegründet. Der Vorbereitungsprozess für die Stockholm Konferenz fand in der entscheidenden Phase in der Schweiz in der Nähe von Genf statt. 20 Jahre nach Stockholm fand 1992 in Rio die UN Konferenz über Umwelt und Entwicklungs statt, an welcher das Konzept der Nachhaltigen Entwicklung allgemein akzepiert worden war. 10 Jahre später fand in Johannesburg der Weltnachhaltigkeitsgipfel statt, und 2012 die Rio+20 Konferenz. 50 Jahre nach Stockholm würde es Sinn machen, sich auf die Ursprünge der globalen Umweltpolitik zu besinnen und die Umweltanliegen wieder in den Vordergrund des globalen Engagements zu rücken. Dafür gibt mehrere Möglichkeiten, welche von der Schweiz alleine oder zusammen / in Koordination mit z.B. Schweden, dem Gastland der Stockholm Konferenz, realisiert werden könnten, namentlich: - Durchführen einer 'traditionellen' Stockholm+50 UN Konferenz über die Umwelt des Menschen, - Durchführen eines Anlasses mit Fokus auf die wissenschaflitchen Grundlagen der globalen Umweltpolitik, - Durchführen eines wissenschaftlichen Anlasses im Sinne einer Vorbereitung für einen UN-Umweltgipfel Die Durchführung und Vorbereitung eines solchen müsste langfristig im voraus geplant, und die dafür benötigten Mittel abgeschätzt und bereitgestellt werden. Eine Machbarkeitstudie soll die Grundlagen dafür erarbeiten. Projektziele: Erstellen einer Machbarkeitstudie für die Durchführung einer Stockholm+50 Konferenz. Umsetzung und Anwendungen: Die Machbarkeitsstudie hat Informationen und Grundlagen für den Entscheid über die Durchführung einer Stockholm+50 Konferenz durch die Schweiz geliefert.
Die Internationale Konferenz über Chemikalienmanagement (ICCM) beschloß am 6. Februar 2006 in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, eine weltweit übergreifende politische Strategie für das Chemikalienmanagement. SAICM geht auf einen Auftrag des Weltgipfels in Johannesburg im Jahre 2002 zurück. Ziel des Internationalen Chemikalienmanagements ist es, bis zum Jahre 2020 negative Wirkungen von Chemikalien auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auf das geringst mögliche Maß zu mindern. Ein Ziel von SAICM ist auch, die vielen schon vorhandenen und teilweise konkurrierenden Aktivitäten zur Chemikaliensicherheit auf globaler Ebene in einem übergreifenden Rahmen zu bündeln.
Ausgangslage: Nach den Beschlüssen des Weltgipfels für Nachhaltige Entwicklung in Johannesburg (2002) sollen Chemikalien in ihrem gesamten Lebenszyklus sicher zu handhaben sein und ihre signifikanten negativen Auswirkungen bis 2020 minimiert werden. Internationale Anstrengungen für eine Green Economy haben wirtschaftliche und soziale Verbesserungen sowie die Reduzierung von Umweltrisiken und Beanspruchung von ökologischen Ressourcen zum Ziel. Oft scheitert ein gutes Chemikalienmanagement in Unternehmen jedoch daran, dass die Potentiale zum nachhaltigen Wirtschaften nicht vollständig ausgeschöpft werden. Das UBA hat in einem FuE (FKZ: 3708 65 402) einen Leitfaden als Entscheidungshilfe für Stoffhersteller, Formulierer und Endanwender von Chemikalien entwickelt, der dazu beitragen soll auf nationaler und internationaler Ebene größere Sicherheit im Umgang mit Chemikalien zu erlangen. Ziel ist, Auswahl und Anwendung von für Mensch und Umwelt ungefährlichen Stoffen und Gemischen zu vereinfachen und zu steigern. Zielstellung/Methodik: 1. In diesem Vorhaben sollen Strategien entwickelt und angewendet werden, um Unternehmen die Verwendung des Leitfadens attraktiv zu machen und zu ermöglichen. Dies trägt zu Zielen der Green Economy, z.B. Verringerung von Treibhausgase, ressourceneffizientes und sozial integratives Wirtschaften, bei. Für diese Fragestellung sollen u.a. auch die Ergebnisse des FuE 'Assistenz bei der Evaluierung von Strategien zur Chemikaliensicherheit und Weiterentwicklung einer nachhaltigen Chemie in Deutschland' (FKZ:UM 09 65 815) berücksichtigt werden. 2. Praktische Maßnahmen zur Steigerung der Nachhaltigkeit bei der Auswahl und Verwendung von Substanzen (und ggf. Prozessen) in Unternehmen der chemischen Industrie anhand des o.g. UBA-Leitfadens. Die im Leitfaden entwickelten substanz- und anwendungsbezogenen Kriterien werden in Praxis-Beispielen derart angewendet, dass gewerbliche bzw. industrielle Anwender eine schrittweise Bewertung der Nachhaltigkeit ...
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| Bund | 34 |
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| Ereignis | 5 |
| Förderprogramm | 27 |
| Text | 1 |
| unbekannt | 2 |
| License | Count |
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| Language | Count |
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| Deutsch | 33 |
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| Resource type | Count |
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| Boden | 19 |
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