s/joint-implementation/joint implementation/gi
The Clean Development Mechanism (CDM) suffers from a price level for certificates that went down to almost zero in a period less than a year. Additionally, no short-term price recovery is expected which could incentivise new projects. A risk is that market participants leave the market and the valuable CDM knowledge base on GHG mitigation and quantification will be lost. The CDM Market Support Study analyses the actual price vulnerability of projects and identifies various financing and project type opportunities for project developers and for (institutional public) investors who intent to support the CDM project continuation and the further development of the CDM framework. The study also shows how the current regulatory framework of the CDM can be maintained by transferring it to future mechanisms. This could be a chance to develop the CDM from a pure market-based instrument towards an integrated part within future market-based and also policy-based instruments. The CDM can provide useful components to currently discussed or tested instruments such as the NMM (New Market Mechanism), the FVA (Framework for Varios Approaches), NAMAs (Nationally Appropriate Mitigation Actions) or results-based financing approaches. The study was financed by the German KfW-managed PoA Support Centre . The aim of the PoA-Support-Centre Germany is to support the development of Programmes of Activities (PoAs) under CDM and JI (Joint Implementation) worldwide.
Die flexiblen Mechanismen des Kyoto- Protokolls (Joint Implementation - JI und Clean Development Mechanism - CDM) bieten insbesondere für Unternehmen aus Deutschland interessante Ansätze, um verstärkt Techniken in Entwicklungs- und Schwellenländern zur Anwendung zu bringen, die den Ressourceneinsatz und die Emission von Treibhausgasen reduzieren. Bayerische Unternehmen aus den Branchen Recycling- und Ressourceneffizienztechniken könnten davon profitieren. Aus unterschiedlichen Gründen, mit denen sich bifa im Auftrag des Bundesumweltministeriums im Jahr 2009 ausführlich auseinandergesetzt hat, werden die flexiblen Mechanismen jedoch gerade im Bereich der Abfallwirtschaft noch nicht ihrem Potenzial entsprechend genutzt. Bei CDM-Projekten existieren für den Bereich Recycling bisher keine international geltenden Richtlinien. Die Weltbank hat daher eine Recyclingmethodik entworfen und als Vorschlag beim UN-Klimasekretariat eingereicht. Mit ihr sollen sich zukünftig Projekte zum Recycling der Kunststoffe HDPE und LDPE bilanzieren lassen. Der Entwurf wird nun auf Basis eingegangener Stellungnahmen von Gremien des Klimasekretariats abschließend bewertet. Nach Einschätzung von bifa wird beim Weltbank-Vorschlag das Potenzial von Recyclingprojekten nicht ausgeschöpft. Die im bislang vorliegenden Entwurf angeführten Einsparpotenziale für Treibhausgasemissionen müssten nach oben korrigiert werden, um den Erkenntnissen aus ökobilanziellen Betrachtungen besser Rechenschaft zu tragen. Dies würde die Attraktivität der Methodik anheben und wäre dann zur effektiven, weltweiten Förderung von Recyclingaktivitäten geeignet. Durch einen engen Dialog mit dem Klimasekretariat erhofft sich bifa eine Lösung, die der Umwelt und der Recyclingwirtschaft gerecht wird. Methoden: Analyse und Moderation sozialer Prozesse.
<p>Der Europäische Emissionshandel ist seit 2005 das zentrale Klimaschutzinstrument der EU. Ziel ist die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen der teilnehmenden Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie. Seit 2012 nimmt der innereuropäische Luftverkehr teil und seit 2024 auch der Seeverkehr.</p><p>Teilnehmer, Prinzip und Umsetzung des Europäischen Emissionshandels</p><p>Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS 1) wurde 2005 zur Umsetzung des internationalen Klimaschutzabkommens von Kyoto eingeführt und ist das zentrale europäische Klimaschutzinstrument. Neben den 27 EU-Mitgliedstaaten haben sich auch Norwegen, Island und Liechtenstein dem EU-Emissionshandel angeschlossen (EU 30). Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (kurz: Großbritannien/GB) nahm bis zum 31.12.2020 am EU-ETS 1 teil. Seit dem 01.01.2021 ist dort ein nationales Emissionshandelssystem in Kraft. Im EU-ETS 1 werden die Emissionen von europaweit rund 9.000 Anlagen der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie erfasst. Zusammen verursachen diese Anlagen fast 40 % der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>-Emissionen in Europa.</p><p>Seit 2012 ist der innereuropäische Luftverkehr in den EU-ETS 1 einbezogen und seit 2024 der Seeverkehr. Seit 2020 ist das System außerdem mit dem Schweizer Emissionshandelssystem <a href="https://www.dehst.de/SharedDocs/downloads/DE/luftverkehr/schweiz.pdf">verlinkt</a>. Ab 2027 wird ergänzend zum EU-ETS 1 ein europäischer Emissionshandel für Brennstoffe eingeführt (EU-ETS 2), der insbesondere im Verkehrs- und Gebäudebereich zur Anwendung kommt. </p><p>Der EU-ETS 1 funktioniert nach dem Prinzip des sogenannten „Cap & Trade“. Eine Obergrenze (Cap) legt fest, wie viele Treibhausgas-Emissionen von den emissionshandelspflichtigen Anlagen insgesamt ausgestoßen werden dürfen. Die Mitgliedstaaten geben eine entsprechende Menge an Emissionsberechtigungen an die Anlagen aus – teilweise kostenlos, teilweise über Versteigerungen. Eine Berechtigung erlaubt den Ausstoß einer Tonne Kohlendioxid-Äquivalent (CO2-Äq). Die Emissionsberechtigungen können auf dem Markt frei gehandelt werden (Trade). Hierdurch bildet sich ein Preis für den Ausstoß von Treibhausgasen. Dieser Preis setzt Anreize bei den beteiligten Unternehmen ihre Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren.</p><p>Infolge wenig ambitionierter Caps, krisenbedingter Produktions- und Emissionsrückgänge und der umfangreichen Nutzung von internationalen Projektgutschriften hatte sich seit 2008 eine große Menge überschüssiger Emissionsberechtigungen im EU-ETS 1 angesammelt. Diese rechnerischen Überschüsse haben wesentlich zu dem bis 2017 anhaltenden Preisrückgang für europäische Emissionsberechtigungen (EUA) beigetragen, sodass der Emissionshandel in diesem Zeitraum nur eine eingeschränkte Lenkungswirkung entfaltet konnte. Zwischenzeitlich wurde mit unter 3 Euro das niedrigste Niveau seit dem Beginn der zweiten Handelsperiode (2008-2012) erreicht. Seit Mitte 2017 sind die EUA-Preise in Folge der letzten beiden Reformpakete zum EU-ETS 1 deutlich gestiegen. Der bemerkenswerte Preisanstieg zeigt, dass die Reform des EU-ETS 1 Vertrauen in den Markt zurückgebracht hat. Zwischen Mitte 2017 und Februar 2023 hatte sich der EUA-Preis von rund 5 Euro auf zwischenzeitlich knapp über 100 Euro verzwanzigfacht, den höchsten Stand seit Beginn des EU-ETS 1 im Jahr 2005. Seit dem Rekordhoch im Februar 2023 befindet sich der EUA-Preis jedoch in einer Konsolidierungsphase und bewegt sich eher seitwärts. Aktuell notiert der EUA-Preis bei rund 70 Euro (Stand 30.06.2025) (siehe Abb. „Preisentwicklung für Emissionsberechtigungen (EUA) seit 2008).</p><p>Vergleich von Emissionen und Emissionsobergrenzen (Cap) im EU-ETS 1</p><p>In den ersten beiden Handelsperioden (2005-2007 und 2008-2012) hatte jeder Mitgliedstaat der EU sein Cap in Abstimmung mit der Europäischen Kommission selbst festgelegt. Das gesamteuropäische Cap ergab sich dann aus der Summe der nationalstaatlichen Emissionsobergrenzen. Innerhalb dieser Zeiträume standen in jedem Jahr jeweils die gleichen Mengen an Emissionsberechtigungen für den Emissionshandel zur Verfügung. Ab der dritten Handelsperiode (2013-2020) wurde erstmals eine europaweite Emissionsobergrenze (Cap) von insgesamt 15,6 Milliarden Emissionsberechtigungen festgelegt, wobei Berechtigungen auf die acht Jahre der Handelsperiode derart verteilt wurden, dass sich ein sinkender Verlauf des Caps ergab (siehe blaue durchgezogene Linie in Abb. „Cap und Emissionen im Europäischen Emissionshandel 1“). Dies dient der graduellen Verknappung des Angebots und wurde in der aktuell laufenden, 4. Handelsperiode (2021 – 2030) fortgesetzt, ab 2024 mit stärkeren jährlichen Absenkungen (siehe unten zum „Fit for 55“-Paket).</p><p>Zusätzlich zu den Emissionsberechtigungen konnten die Betreiber im EU-ETS 1 bis zum Ende der dritten Handelsperiode in einem festgelegten Umfang auch internationale Gutschriften aus CDM- und JI-Projekten (CER/ERU) nutzen. Durch diese internationalen Mechanismen wurde das Cap erhöht (siehe blaue gestrichelte Linie in Abb. „Cap und Emissionen im Europäischen Emissionshandel 1“). Die Abbildung zeigt deutlich, dass mit Ausnahme des Jahres 2008 die Emissionen im EU-ETS 1 (siehe hellblaue Säulen) bislang immer unterhalb des Caps lagen: So unterschritten die Emissionen im EU-ETS 1 bereits im Jahr 2014 den Zielwert für das Jahr 2020. Damit haben sich das Cap und die Emissionen im EU-ETS 1 strukturell auseinanderentwickelt. Durch das sog. Backloading (Zurückhalten von für die Versteigerung vorgesehenen Emissionsberechtigungen) in den Jahren 2014 bis 2016 und ab 2019 durch die sogenannte Marktstabilitätsreserve (MSR) wurde dieser Überschuss an Emissionsberechtigungen schrittweise abgebaut.</p><p>Das „Fit for 55“ Paket ist maßgeblich durch eine Stärkung des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS 1) geprägt. Nach einer politischen Einigung im Dezember 2022 zwischen Mitgliedsstaaten, Kommission und dem EU-Parlament sind die Änderungen an der Emissionshandelsrichtlinie am 16. Mai 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Neben der Einbeziehung des Seeverkehrs ab 2024 (siehe im nächsten Absatz) wird vor allem die Klimaschutzambition für die laufende vierte Handelsperiode (2021-2030) deutlich erhöht. Das Minderungsziel in den ETS 1-Sektoren für 2030 wurde von aktuell 43 auf 62 % gegenüber 2005 verschärft. Dieses Ziel soll durch eine Erhöhung des linearen Reduktionsfaktors (LRF) von 2,2 auf 4,3 % ab 2024 und auf 4,4 % ab 2028 erreicht werden. Außerdem wird zu zwei Zeitpunkten (2024 und 2026) eine zusätzliche Reduktion des Caps (verfügbare Menge an Emissionszertifikaten im EU-ETS 1) durchgeführt. Für das Jahr 2024 wurde das Cap zusätzlich um 90 Mio. Emissionsberechtigungen abgesenkt und im Jahr 2026 um weitere 27 Mio. Berechtigungen (siehe schwarze Linie in Abb. „Cap und Emissionen im Europäischen Emissionshandel 1“).</p><p>Diese schwarze Linie stellt dabei den Cap-Anteil dar, der auf die stationären Anlagen entfällt. Ab 2024 wurde zudem der Seeverkehr vollständig in den EU-ETS 1 integriert, weshalb das Cap im Jahr 2024 um 74,5 Mio. Emissionsberechtigungen erhöht wurde. Für den Seeverkehr ist keine kostenloseZuteilung vorgesehen, womit eine Vollversteigerung gilt.</p><p>Für den Luftverkehr wird die kostenlose Zuteilung bis 2026 auslaufen und durch die Versteigerung aller für den Luftverkehr vorgesehenen Emissionsberechtigungen ersetzt werden. Zwar wird hier weiterhin ein eigenes Cap berechnet (27,6 Millionen EUA für das Jahr 2024), da die Emissionsberechtigungen ab 2025 jedoch frei zwischen allen EU-ETS 1-Sektoren gehandelt und zur Erfüllung der Abgabepflichten genutzt werden können, ergibt sich daraus ein gemeinsames Cap für alle Sektoren des EU-ETS 1.</p><p>In Summe betrug dieses Cap (siehe Linie im Farbverlauf in Abb. „Cap und Emissionen im Europäischen Emissionshandel 1“) für alle Sektoren des EU-ETS 1 im Jahr 2024 rund 1,41 Milliarden EUA.</p><p>Die Abbildung „Cap und Emissionen im Europäischen Emissionshandel 1“ weist somit die Emissionen und das Cap auf Basis der tatsächlichen Anwendungsbereiche in den jeweiligen Handelsperioden aus. Dies ist bei der Interpretation der Daten zu berücksichtigen. So wurde der Anwendungsbereich des EU-ETS 1 im Jahr 2013 ausgeweitet, seitdem müssen auch Anlagen zur Metallverarbeitung, Herstellung von Aluminium, Adipin- und Salpetersäure, Ammoniak und andere Anlagen der chemischen Industrie ihre Emissionen berichten und eine entsprechende Menge an Emissionsberechtigungen abgeben. Weiterhin gilt seit der dritten Handelsperiode die Berichts- und Abgabepflicht nicht mehr nur für Kohlendioxid, sondern zusätzlich sowohl für die perfluorierten Kohlenwasserstoff-Emissionen der Primäraluminiumherstellung als auch für die Distickstoffmonoxid-Emissionen der Adipin- und Salpetersäureherstellung. Bei Berücksichtigung der (geschätzten) Emissionen dieser Anlagen (sogenannte „scope-Korrektur“) würden die Emissionen zwischen 2012 und 2013 nicht steigen, sondern sinken. Die scope-Korrektur ist ein Schätzverfahren der Europäischen Umweltagentur. Außerdem ist Großbritannien ab der vierten Handelsperiode nicht mehr in den angegebenen Werten für das Cap und die Emissionen enthalten.</p><p>Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen im stationären EU-ETS 1 EU-weit</p><p>Nach Angaben der Europäischen Kommission sanken die Emissionen aller am EU-ETS 1 teilnehmenden stationären Anlagen (in den 27 EU-Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein, Norwegen) 2024 deutlich gegenüber dem Vorjahr: von etwa 1,09 auf 1,03 Milliarden Tonnen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/c?tag=CO2#alphabar">CO2</a>-Äq, also um etwa 6,5 %. Gegenüber dem Beginn des europäischen Emissionshandels im Jahr 2005 liegt der Emissionsrückgang deutscher Anlagen im EU-ETS 1 bei etwa 47 %. Europaweit gingen die Emissionen im EU-ETS 1 sogar etwas stärker um 51 % zurück. Sie haben sich damit seit dem Beginn des EU-ETS 1 mehr als halbiert (siehe Abb. „Minderungen im EU-ETS seit 2005“).</p><p>Um die Emissionen der ersten (2005-2007), zweiten (2008-2012), dritten (2013-2020) und vierten Handelsperiode (2021-2030) vergleichbar zu machen, wurden die Ergebnisse eines Schätzverfahrens der Europäischen Umweltagentur zur Bereinigung der verschiedenen Anwendungsbereiche im EU-ETS 1 genutzt (sogenannte „scope-Korrektur“). Außerdem wurden die Emissionen Großbritanniens von den Werten aller Jahre seit 2005 abgezogen. Die Abbildung „Minderungen im EU-ETS seit 2005“ zeigt so die relative Emissionsentwicklung auf Basis des Anwendungsbereichs der stationären Anlagen der laufenden vierten Handelsperiode.</p><p>Treibhausgas-Emissionen deutscher Energie- und Industrieanlagen im Jahr 2024</p><p>Die Emissionen der 1.716 in Deutschland vom EU-ETS 1 erfassten stationären Anlagen sanken gegenüber 2023 um 5,5 % auf 273 Mio. t. CO2-Äq. Die Entwicklung verlief dabei in den Sektoren Energie und Industrie gegenläufig.</p><p>Die Emissionen der Energieanlagen sanken im Vergleich zum Vorjahr von 188 um rund 18 Mio. t. CO2-Äq (9,5 %) auf 171 Mio. t. CO2-Äq. Von 2023 auf 2024 sank die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Bruttostromerzeugung#alphabar">Bruttostromerzeugung</a> der Braunkohlekraftwerke um rund 8 %, der Steinkohlekraftwerke um rund 27 %. Dagegen erhöhte sich die Bruttostromerzeugung der Erdgaskraftwerke um rund 5 % (AGEB 2025). Dabei wird die im Emissionshandel geltende Abgrenzung zwischen Industrie und Energie zugrunde gelegt (siehe Abb. „Verhältnis zwischen den Emissionshandels-Sektoren Energie und Industrie“).</p><p>Die Emissionen der 838 deutschen Anlagen der energieintensiven Industrie (siehe Tab. „Emissionen der Anlagen in Deutschland nach Branchen“) betrugen im Jahresdurchschnitt der dritten Handelsperiode 2013 bis 2020 knapp 124 Mio. t. CO2-Äq. 2019 sanken sie erstmals unter dieses Niveau auf 120 Mio. t. CO2-Äq und lagen seitdem darunter. Im Jahr 202 sanken die Emissionen erneut deutlich um 10 % auf 101 Mio. t. CO2-Äq, auf den niedrigsten Stand seit 2013, als mit Beginn der dritten Handelsperiode der derzeitige Anwendungsbereich eingeführt wurde. 2024 lagen sie mit 102 Millionen Tonnen CO2-Äq – mit einem leichten Plus von 1,1 % – auf dem Niveau des Vorjahres.</p><p>Die Entwicklungen im Jahr 2024 auf Ebene der Branchen gegenüber dem Vorjahr 2023 sind sehr heterogen. Während 2023 alle Branchen rückläufige Emissionen verzeichneten, nahmen die Emissionen 2024 vor allem in der Nichteisenmetallindustrie (15 %) und der chemischen Industrie (9 %) stark zu. Leichte Anstiege der Emissionen zwischen 1,5 bis knapp 3 % konnten bei den Raffinerien, der Eisen- und Stahlindustrie, Industrie- und Baukalk und der Papier- und Zellstoffindustrie verzeichnet werden. Einzig bei der Zementklinkerherstellung ist ein Rückgang um 10 % zu verzeichnen.</p><p>In der Tabelle „Emissionen der Anlagen in Deutschland nach Branchen“ sind die Kohlendioxid-Emissionen der emissionshandelspflichtigen Anlagen der Jahre 2019 bis 2024, sowie der Jahresdurchschnitt der zweiten Handelsperiode (2008 bis 2012) und dritten Handelsperiode (2013 bis 2020) für die Sektoren Energie und Industrie sowie für die einzelnen Industriebranchen angegeben. Für die ausgewiesenen Emissionen im Gesamtzeitraum 2008 bis 2023 wird der tatsächliche Anlagenbestand des jeweiligen Jahres zugrunde gelegt. Das heißt die Emissionen stillgelegter Anlagen werden berücksichtigt. Von der Erweiterung des Anwendungsbereichs des Emissionshandels sind bis auf die Papier- und Zellstoffindustrie sowie die Raffinerien sämtliche Industriebranchen voll oder teilweise betroffen. Dies ist beim Vergleich der Emissionen aus der zweiten und dritten Handelsperiode zu beachten (zum Beispiel nehmen seit 2013 Anlagen zur Nichteisenmetallverarbeitung und zur Herstellung von Aluminium am EU-ETS 1 teil).</p><p>Luftverkehr im Emissionshandel </p><p>Seit Anfang 2012 ist auch der Luftverkehr in den Europäischen Emissionshandel (EU-ETS 1) einbezogen. 2021 ist die Einführung des Systems zur Kompensation und Minderung von Kohlenstoffemissionen der Internationalen Luftfahrt (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation, kurz <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/c?tag=CORSIA#alphabar">CORSIA</a>) erfolgt. CORSIA ist eine von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) erarbeitete globale marktbasierte Maßnahme.</p><p>Durch die Reform der Emissionshandelsrichtlinie (EHRL) im Rahmen von „Fit for 55“ werden auch für den Sektor Luftverkehr die Regeln deutlich ambitionierter. Dies geschieht zum einen dadurch, dass das Cap durch den angehobenen linearen Reduktionsfaktor deutlich reduziert wird, sowie durch das schnelle Auslaufen der kostenlosen Zuteilung bis Ende 2025. Ab 2026 werden alle Emissionsberechtigungen, mit Ausnahme der antragsbasierten, kostenlosen Zuteilung von bis zu 20 Mio. Berechtigungen für die Nutzung von nachhaltigen Flugkraftstoffen (Sustainable Aviation Fuels, SAF), versteigert. Diese Zertifikate dienen Luftfahrzeugbetreibern zur Kompensation ihrer Mehrkosten durch die verpflichtende Beimischquote nachhaltiger Kraftstoffe ab 2024 (ReFuelEU Aviation). Darüber hinaus werden ab 2025 die sogenannten Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs, zunächst über ein Monitoring, später voraussichtlich auch mit einer Abgabepflicht von Emissionsberechtigungen in den EU-ETS 1 einbezogen. Zudem wird CORSIA für die Flüge von und zu sowie zwischen Drittstaaten im Rahmen der EHRL im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) implementiert. </p><p>Die Abbildung „Luftverkehr (von Deutschland verwaltete Luftfahrzeugbetreiber), Entwicklung der emissionshandelspflichtigen Emissionen 2013 bis 2024“ zeigt die Emissionen der von Deutschland verwalteten Luftfahrzeugbetreiber zwischen 2013 und 2024. Die Emissionen der von Deutschland verwalteten Luftfahrzeugbetreiber summierten sich 2024 auf rund 9,0 Mio. t. CO2-Äq. Sie sind damit im Vergleich zum Vorjahr deutlich um etwa 1,2 Mio. t. CO2-Äq oder rund 15,9 % gestiegen. Damit erreicht das Emissionsniveau 2024 nahezu das Vor-Pandemie-Niveau aus dem Jahr 2019 von rund 9 Millionen Tonnen CO2. Der Wachstumstrend ab 2021 setzt sich somit fort, nachdem die Emissionen 2020 rapide auf unter 4 Millionen Tonnen gesunken sind. Der Anstieg der Emissionen ist einerseits mit der fortschreitenden Erholung des Luftverkehrs von den Folgen der COVID-19-Pandemie verbunden. Andererseits ist der Anstieg ab dem Jahr 2024 auch teilweise auf die zusätzlichen Berichts- und Abgabepflichten im veränderten Anwendungsbereich zurückzuführen.</p><p>Seeverkehr im Emissionshandel</p><p>Der Seeverkehrssektor ist ab 2024 in den EU-ETS 1 integriert, wobei für den Seeverkehr keine kostenlose Zuteilung vorgesehen ist und damit eine Vollversteigerung gilt. Allerdings gibt es eine bis 2026 reichende Einführungsphase. Im Gegensatz zum Luftverkehr wurde für den Seeverkehr kein gesondertes Cap eingeführt (siehe Abschnitt „Vergleich von Emissionen und Emissionsobergrenzen (Cap) im EU-ETS 1„).</p><p>Die CO2-Emissionen von Schiffen mit einer Bruttoraumzahl (BRZ) von mindestens 5.000 einer Berichts- und Abgabepflicht im EU-ETS 1. Dabei sind 100 % der Emissionen in den Häfen eines Mitgliedsstaates, sowie 100 % der Emissionen von Fahrten zwischen Häfen des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) emissionshandelspflichtig. Für Emissionen auf Strecken zwischen EWR-Häfen und Häfen außerhalb des EWR besteht eine Abgabepflicht von 50 %. Die Integration des Seeverkehrs in den EU-ETS 1 erfolgt schrittweise: So sind 2024 nur 40 % und 2025 dann 70 % der geprüften CO2-Emissionen abgabepflichtig. Ab 2026 werden zudem die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/c?tag=CO2#alphabar">CO2</a>-Äquivalente von Methan (CH4) und Lachgas (N2O) berücksichtigt und es müssen für 100 % der geprüften Treibhausgasemissionen Berechtigungen abgegeben werden. Die CO2-Emissionen im Seeverkehr entsprachen 2022 mit 135,5 Millionen Tonnen CO2 einem Anteil von etwa 4 % der gesamten CO2-Emissionen der EU.</p><p>Aufgrund der komplexen Strukturen im Seeverkehr (Registrierung, Verifizierung, Berichtsabgabe sowohl auf Schiffs- als auch auf Unternehmensebene) sowie Verzögerungen und Problemen bei der Bereitstellung zentraler Software konnten noch nicht alle Schifffahrtsunternehmen bis zum entsprechenden Stichtag ihre Vorjahresemissionen im Register eintragen oder die jeweiligen Emissionsberichte einreichen. Mit Stand 14.04.2025 sind circa 1.200 Schifffahrtsunternehmen Deutschland zugeordnet, von denen zum Stichtag am 31.03.2025 ungefähr 470 Emissionsberichte auf Unternehmensebene fristgerecht vorlagen. Bei den Emissionsberichten auf Schiffsebene wurden knapp 1.200 von circa 2.300 zu erwartenden Berichten fristgerecht eingereicht. Eine belastbare Auswertung der Emissionen im Seeverkehr für das Jahr 2024 ist zum aktuellen Zeitpunkt daher nicht möglich ist.</p>
<p>Für die globale Klimawirkung von Treibhausgasen ist es zweitrangig in welchen Ländern Emissionen gemindert werden. Daher können Industriestaaten einen Teil ihrer Reduktionsziele im Kontext des Kyoto-Protokolls durch internationale Klimaschutzprojekte realisieren. Die dadurch erreichte Minderung von Emissionen kann teilweise auf die Reduktionspflicht der Industrieländer gutgeschrieben werden.</p><p>Flexible Mechanismen des Kyoto-Protokolls (2008-2020)</p><p>Das Kyoto-Protokoll sieht neben dem <a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/EU-ETS-1/EU-ETS-1-Informationen/eu-ets-1-informationen_node.html">Emissionshandel</a> zwischen den Annex-I-Staaten zwei projektbezogene „Flexible Mechanismen“ vor: <a href="https://www.carbon-mechanisms.de/grundlagen/die-kyoto-mechanismen-cdm-und-ji">Joint Implementation</a> (gemeinsame Umsetzung) und den <a href="https://www.carbon-mechanisms.de/grundlagen/die-kyoto-mechanismen-cdm-und-ji">Clean Development Mechanism</a> (Mechanismus zur umweltgerechten Entwicklung) (siehe Schaubild „Flexible Mechanismen des Kyoto Protokolls“). <br><br><em>Emissionshandel zwischen den Annex-I-Staaten<br></em>Der Emissionshandel des Kyoto-Protokolls erlaubt es Industrieländern (Annex-I-Staaten), untereinander mit Emissionsrechten zu handeln. Jeder Staat bekommt gemäß der jeweils im Kyoto-Protokoll festgesetzten Stabilisierungs- oder Minderungsverpflichtung eine bestimmte Menge an Emissionsrechten (Assigned Amount Units – AAU) zugeteilt. Reduziert ein Land mehr als mit dem Zielwert festgelegt, kann es überschüssige Emissionsrechte in Form von AAU an ein anderes Land verkaufen, das es nicht geschafft hat, sein Ziel auf eigenem Territorium zu erreichen.</p><p><em>Joint Implementation(JI)<br></em>Führt ein Industriestaat, der Stabilisierungs- oder Minderungspflichten nach dem Kyoto-Protokoll eingegangen ist (Annex-I-Staat), ein Klimaschutzprojekt in einem anderen Annex-I-Staat durch oder finanziert es, kann er sich die Emissionsminderung in Form von JI-Minderungszertifikaten (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Emission#alphabar">Emission</a> Reduction Units – ERU) auf sein Ziel anrechnen lassen. In dem durchführenden Land wird die entsprechende Menge an Zertifikaten von dem nationalen Budget abgezogen.<br><br><em>Clean Development Mechanism (CDM)<br></em>Der "Mechanismus zur umweltgerechten Entwicklung" ermöglicht es Annex-I-Staaten, Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern (EL) durchzuführen oder zu finanzieren. Der Annex-I-Staat kann sich die mit dem Projekt eingesparten Einheiten (Certified Emission Reductions – CER) nach einem international abgestimmten und überwachten Prüfverfahren auf sein Kyoto-Ziel gutschreiben lassen. So sollen Entwicklungsländer durch Technologietransfer beim Aufbau einer klimafreundlichen Wirtschaft nachhaltig unterstützt und gleichzeitig Emissionen dort gemindert werden, wo dies am kosteneffizientesten erfolgen kann.</p><p>Nutzung flexibler Mechanismen in Deutschland</p><p>Die Staaten im Kyoto-Protokoll sowie am Europäischen Emissionshandel teilnehmende Unternehmen konnten in der 3. Handelsperiode (2013-2020) bis zum 30.04.2021 die Gutschriften internationaler Klimaschutzprojekte aus bestimmten Gastgeberstaaten und im Rahmen von definierten Quoten für die Erfüllung ihrer Abgabeverpflichtung nutzen.</p><p>Für die administrativen Aufgaben in Deutschland und die Beratungen zur Weiterentwicklung der Regelwerke zu CDM und JI ist die <a href="https://www.dehst.de/">Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)</a> im Umweltbundesamt zuständig. Die umwelt- und entwicklungspolitische Unbedenklichkeit der Projekte ist dabei von entscheidender Bedeutung. Für die politischen Aspekte der Nutzung von CDM und JI in Deutschland liegt die Federführung beim Bundesministerium für Wirtschaft und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMWK#alphabar">BMWK</a>).</p><p>Informationen zu CDM und JI sowie zu den neuen Marktmechanismen unter dem Übereinkommen von Paris nach 2020 werden auf den Internetseiten der <a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/Klimaschutzprojekte/Projektmechanismen-Vereinte-Nationen/projektmechanismen-vereinte-nationen_artikel.html?nn=284220#doc284230bodyText2">DEHSt </a>sowie des <a href="https://www.carbon-mechanisms.de/">BMWK</a> angeboten.</p><p>Entwicklung von CDM und JI</p><p>Bis zum 16. Juni 2023 wurden 8.205 <a href="http://cdm.unfccc.int/">Projekte und Programme bei der UNFCCC</a> registriert und Minderungen in Höhe von 2,281 Milliarden Tonnen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Kohlendioxid-quivalente#alphabar">Kohlendioxid-Äquivalente</a> verifiziert (siehe Abb. „Emissionsminderungen in genehmigten CDM-Projekten seit 2004 - nach Regionen“ und Abb. „Emissionsminderungen in genehmigten CDM-Projekten seit 2004 - nach Projekttypen“). Zum Vergleich: Die Menge an Emissionen Deutschlands betrug im Jahr 2020 etwa 729 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente. Durch den <a href="https://unepccc.org/cdm-ji-pipeline/">CDM</a> wurden seit 2004 Investitionen von knapp 386 Milliarden US-Dollar angeregt.</p><p>Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat bis zum Juni 2023 606 CDM-Projekten in Schwellen- und Entwicklungsländern, 25 JI-Projekten innerhalb Deutschlands sowie 33 im Ausland angesiedelten JI-Projekten zugestimmt. Aufgrund der Verzögerung des In-Kraft-Tretens der 2. Verpflichtungsperiode bis zum Jahr 2020 konnten in der Zeit 2013-2020 keine weiteren JI-Projekte mehr realisiert werden.</p><p>Die Abbildungen „Gastgeberstaaten und Zahl der genehmigten Projekte“ und „Von Deutschland genehmigte Projekte nach Projekttypen“ geben einen Überblick über die bisher von Deutschland genehmigten Projekttypen und die Länder, in denen die Projekte durchgeführt werden. Eine stets aktualisierte Übersicht über CDM- und JI-Projekte mit deutscher Beteiligung ist auf der Website der DEHSt in einer <a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/Klimaschutzprojekte/Projektmechanismen-Vereinte-Nationen/Projektdatenbank/projektdatenbank_artikel.html">Projektdatenbank</a> zu finden.</p><p>Die Gutschriften aus Klimaschutzprojekten (CER aus dem CDM beziehungsweise ERU aus JI) sind auch auf dem Sekundärmarkt des Emissionshandels von den Unternehmen weltweit handelbar. Die Zahl der Projekte, in denen Deutschland als Investorstaat auftritt, gibt daher nur sehr eingeschränkt Hinweise darauf, in welchem Umfang deutsche Unternehmen sich tatsächlich an CDM-Projekten beteiligen bzw. bereits Gutschriften aus solchen Projekten erworben haben.</p><p>Auslaufen des CDM </p><p>Mit dem 31. Dezember 2020 endete die zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls und damit auch die Nutzungsmöglichkeit für den CDM im europäischen Emissionshandel. Bestehende Projekte können noch bis zum 31.12.2020 erzielte Emissionsminderungen zertifizieren lassen, die unter der zweiten Verpflichtungsperiode angerechnet werden können. Mit dem Ende der True-Up-Periode zur zweiten Verpflichtungsperiode im September 2023 wird das Umweltbundesamt als zuständige Stelle in Deutschland keine Zustimmung zu Projekten (Letter of Approval) und keine nachträglichen Autorisierungen für Projektbeteiligte mehr erteilen. Ab Juli werden keine Anträge mehr entgegen genommen. Nach einer Entscheidung der Klimakonferenz in Glasgow im November 2021 können laufende Projekte eine Überleitung in das Nachfolgesystem unter dem Übereinkommen von Paris anstreben, vorausgesetzt der Gastgeberstaat stimmt zu und die neuen Regeln unter Artikel 6 des Pariser Übereinkommens werden eingehalten. Weitere Informationen dazu stellt das <a href="https://cdm.unfccc.int/">Klimasekretariat</a> bereit.</p><p>Weiterentwicklung der Projektmechanismen</p><p>Am 4. November 2016 trat mit dem Übereinkommen von Paris das Nachfolgeabkommen des Kyoto-Protokolls unter der Klimarahmenkonvention (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UNFCCC#alphabar">UNFCCC</a>) für die Zeit nach 2020 in Kraft. Die Marktmechanismen sind in Artikel 6 des Paris Übereinkommens als Teil eines umfassenderen Kooperationsverständnisses definiert. Es werden explizit drei Ansätze für einen internationalen Kohlenstoffmarkt genannt:</p><p>Mit diesen drei Ansätzen soll es gelingen, die Belange aller Länder nach internationalen Kooperationsmöglichkeiten im Kohlenstoffmarkt abzudecken. Die Mechanismen stehen allen Ländern zur Erreichung des übergreifenden Ziels des Pariser Übereinkommens auf Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf möglichst 1,5 Grad zur freiwilligen Nutzung zur Verfügung. Die 26. Vertragsstaatenkonferenz konnte im November 2021 die Umsetzungsregeln für diese drei neuen Ansätze beschließen, so dass jetzt auf nationaler Ebene eine Implementierung und Nutzung dieser Instrumente in Angriff genommen werden kann.</p>
Das Vorhaben soll die Marktfähigkeit bestehender Kohlenstoffmarktprojekte, die unter dem derzeitigen Nachfragemangel nach internationalen Zertifikaten gefährdet sind, in der Übergangsphase bis zum Inkrafttreten eines neuen Klimaschutzregimes 2020 untersuchen. Das Vorhaben baut auf noch laufende Forschungsprojekte des BMUB auf, die eine Status quo-Analyse bereitgestellt haben oder noch bereitstellen und in der Ausarbeitung dieses Vorhabens zu berücksichtigen sind. Die Untersuchung zur Markfähigkeit beinhaltet sowohl die Veränderung in der Bewertung der Zusätzlichkeit der Klimaprojekte als auch die Anforderungen durch die reformierten und neuen Marktmechanismen. Ein wichtiger Teil der Analyse betrifft die Verzahnung mit der Klimapolitik der Gastländer. Neben der Frage der existierenden Projektpipeline, die durch die Nachfragestimuli der 1. VP des KP und der 2./3. HP des EU ETS erzeugt wurde, stellt sich aber die Frage nach Maßnahmen an durch den Rückzug der Primärmarktaktivitäten ausgeblendeten nicht abgedeckten oder neu entstehenden nicht weiter berücksichtigten Emissionsquellen, die ceteris paribus kohlenstoffmarktfähig gewesen wären. Zu diesem Zweck muss u.a. konkrete Feldforschung in ausgewählten Ländern und Sektoren durchgeführt werden. Das Auswahlraster soll durch die LB vorgegeben werden. Die (vorläufigen) Ergebnisse der beiden Portfolio-Vorhaben (Ecofys u.a. sowie ÖI) werden vom BMUB ausgewertet und fließen in die LB ein. In der Durchführung des Projektes werden die Designvorstellungen der EU für die Marktmechanismen bzw. bereits gefasste Beschlüsse der UNFCCC berücksichtigt werden müssen. Dies führt für das Projekt ggf. zu der Herausforderung, dass bestimmte Forschungsfragestellungen erst im Projektverlauf aufkommen könnten.
Um die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius zu begrenzen, muss der Treibhausgasausstoß bis zum Jahr 2050 weltweit massiv reduziert werden. In der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts soll die so genannte Treibhausgas-Neutralität erreicht werden, d. h. es dürfen nur so viel klimaschädliche Gase ausgestoßen werden, wie gleichzeitig gebunden werden, z. B. in Wäldern und Mooren. Im Gegensatz zum Emissionshandel und seinen Offsetansätzen CDM und JI sind im freiwilligen Markt zur Kompensation von Treibhausgasemissionen Moorschutzmaßnahmen bereits Gegenstand von Methodenentwicklung. Jedoch sind die existierenden Initiativen und Standards sowohl in Deutschland als auch anderswo hinsichtlich Zusätzlichkeit, Transparenz und möglicher Doppelzählung nicht homogen. Das Forschungsprojekt soll die existierenden nationalen und internationalen Ansätze und Standards für Moorklimaschutzprojekte darstellen, diese analysieren und Empfehlungen für die Entwicklung von umweltintegeren Kriterien und Konzepten für Standards im Kohlenstoffmarkt für Treibhausgasminderung ableiten. Weiterhin soll diskutiert werden, inwieweit sich Moorklimaschutzprojekte für das Offsetting-System in der internationalen Luftfahrt ab 2020 eignen. Zusätzlich sollen die für den freiwilligen Markt erarbeiteten Vorschläge auch auf ihre Anwendbarkeit für den Verpflichtungsmarkt ab 2020 geprüft werden.
Das Stockholm Environment Institute (SEI) hat die Wirksamkeit des Joint Implementation-Mechanismus der UN-Rahmenkonvention zur Bekämpfung des Klimawandels untersucht und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das Instrument zu 600 Millionen Tonnen CO₂ Mehremissionen geführt habe, anstatt zur Reduzierung von Treibhausgasen beizutragen. Zustande gekommen sei dieser negative Effekt durch mangelndes Monitoring des Instruments sowie die Zulassung von Projekten mit fragwürdiger oder sehr geringer Umweltwirksamkeit. Die Studie des Stockholm Environment Institute (SEI) untersucht nach dem Zufallsprinzip 60 JI-Projekte. In 73 Prozent der Fälle war eine wichtige Voraussetzung für die Anerkennung der Projekte, nämlich die Zusätzlichkeit, nicht plausibel. Es zeigt sich, dass Firmen ihre Treibhausgas-Emissionen zunächst künstlich in die Höhe getrieben haben, um im Anschluss an den enormen Emissions-Einsparungen zu verdienen. Die Studie wurde am 24. August 2015 unter dem Titel "Perverse effects of carbon markets on HFC-23 and SF6 abatement projects in Russia" in dem in der wissenschaftliche Fachzeitschrift "Nature Climate Change" veröffentlicht.
Das Projekt TETRIS (Technology Transfer and Investment Risk in International Emissions Trading) im Auftrag der Europäischen Kommission untersuchte die ökonomischen sowie die industrie- und technologiepolitischen Auswirkungen, die mit einem Technologietransfer im Rahmen der sogenannten flexiblen Mechanismen des Protokolls von Kyoto verbunden sind. Es wurden Indikatoren entwickelt, die das Investitionsrisiko bei internationalen Klimaschutzprojekten abbilden. Diese Risikoindikatoren wurden in ein ökonomisches Modell zum internationalen Emissionshandel integriert. Mit Hilfe von quantitativen Methoden und basierend auf Erfahrungen mit aktuellen Klimaschutzprojekten in verschiedenen Technologiebereichen wurden potenzielle Technologie-Transfers und Kosteneinsparungen bewertet, wie sie durch die flexiblen Mechanismen Clean Development Mechanism (CDM) oder Joint Implementation (JI) ermöglicht werden. Ein weiteres Ziel dieses Projektes war die Analyse, in wieweit Emissionshandelssysteme für Treibhausgase außerhalb der Europäischen Union miteinander und mit dem System in der EU kompatibel sind.
The objective of this assignment was to: i) assess the potential for development of JI projects on biomass-based energy in Russia; and ii) develop an initial pipeline of biomass projects for the MDG Carbon Facility in the country. Services provided: Based on the results of earlier studies, summary of current status, potential and key barriers for biomass energy sector development in Russia, including availability of supply and existing/predicted demand, availability and affordability of technology, existence of relevant legislation, potential sources of financing and financing structures for biomass projects. This also contains an overview of key on-going biomass projects including those under JI scheme. a) Based on the above, identification of an initial array of options for JI project development in biomass sector in Russia. b) Conduct consultations and prepare an initial list of potential JI project ideas on biomass-based energy development. c) In consultation with Bratislava Regional Centre (BRC) and respective UNDP COs, select one most promising project for further development and prepare 2 PINs.
Research Questions: Does the implementation of climate change mitigation policies in developing countries always involve a trade-off between economic development, poverty reduction, and climate protection, or is there space for 'win-win policies'? This question is relevant for todays fast-growing middle-income economies, which are already or will soon become very significant contributors to global warming. The project will analyse these economies from three different angles: a comparative politics perspective on domestic climate governance and mitigation policy options, an economics perspective on the poverty and distributional impact of mitigation policies, and an international relations perspective on the global discourse surrounding mitigation and economic development (see project in RP 4). The project staff will cooperate closely with domestic partner institutions in South Africa, Mexico and Thailand, the three case study countries. Contribution to International Research: Despite the increasing role of todays developing world in GHG emissions, 'climate and development' research to date has largely focused on developing countries vulnerability and adaptation to climate change, and on climate-related transfers in these countries, such as those of the Joint Implementation and the Clean Development Mechanism (CDM). Meanwhile, the critical issue of mitigation is slowly making its entrance into climate negotiation rooms. This focus on mitigation requires a shift in the analytical perspective. While the technological and natural science perspectives that tend to dominate the climate change discourse are clearly important, a social science perspective is warranted as well. This is particularly true because of the latters usefulness in analysing the possible trade-offs between mitigation and socio-economic development. Research Design and Methods: The project adopts a multidisciplinary social science approach with a comparative and global perspective. While they will remain firmly theoretically and methodologically grounded in their respective disciplines, the three study areas - (1) domestic climate governance, (2) poverty and distributional impacts of mitigation policies, (3) global perspective and the mitigation-development discourse - will interact continuously. The investigation of domestic climate governance will rely mainly on qualitative methods. These will include interviews with policy-makers, experts and practitioners to investigate their motivations and the driving and constraining forces behind their actions in climate change mitigation policy processes. We then plan to assess the poverty and distributional impacts of mitigation policies (possibly including most NAMAs) in the three case study countries using incidence-focused general equilibrium models, simulation models based on micro-data, and a combination of these two modelling approaches. usw.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Europe | 8 |
| Federal | 77 |
| Other | 2 |
| Science | 10 |
| Type | Count |
|---|---|
| Event | 1 |
| Support program | 63 |
| Text | 12 |
| Unknown | 4 |
| License | Count |
|---|---|
| Closed | 15 |
| Open | 65 |
| Language | Count |
|---|---|
| English | 45 |
| German | 59 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Document | 13 |
| File | 4 |
| None | 54 |
| Website | 22 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Air | 47 |
| Other | 79 |
| People and the environment | 80 |
| Soil | 17 |
| Species and habitats | 62 |
| Water | 4 |