Ein wichtiges Schutzgut der Antarktis sind Tiere und Tierkolonien – wie diese Eselspinguin-Kolonie bei Neko Harbor. Am 4. Oktober 1991 unterzeichnete Deutschland zusammen mit 25 weiteren Antarktis-Vertragsstaaten das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag (USP). Damit legten sie die schärfsten und umfangreichsten Umweltschutzregelungen fest, die jemals für eine Region der Erde in einem internationalen Übereinkommen vereinbart wurden. Das Übereinkommen verbietet den kommerziellen Rohstoffabbau und erklärt die Antarktis zu einem dem Frieden und der Wissenschaft gewidmeten Naturreservat. Es regelt zudem den Erhalt der antarktischen Tier- und Pflanzenwelt, den Umgang mit Abfall, die Verhütung von Meeresverschmutzung sowie die Einrichtung von Schutzgebieten. Damit stellt es die umweltschutzbezogene Säule des Antarktis-Vertragssystems dar. In Deutschland wurden die Regelungen des USP mit dem Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktisvertrag (AUG) in das nationale Recht überführt. Ebenso wie das USP dient das deutsche Gesetz dem Schutz der antarktischen Umwelt und ihrer abhängigen und verbundenen Ökosysteme. Alle Tätigkeiten in der Antarktis, die von Deutschland aus organisiert werden oder von deutschem Hoheitsgebiet ausgehen, bedürfen einer Genehmigung, die beim Umweltbundesamt beantragt werden muss – ganz gleich, ob es sich dabei um Forschung oder beispielsweise touristische Reisen handelt. Anlässlich des 30. Jubiläums der Unterzeichnung des USP in Madrid organisiert Spanien eine internationale Konferenz, um bisherige Errungenschaften in puncto Umweltschutz zu resümieren und einen Ausblick auf die kommenden 30 Jahre zu wagen. Führende Wissenschaftler*innen und Expert*innen werden über die Herausforderungen diskutieren, denen sich die Antarktis gegenübersieht. Dazu gehören die Anpassung an den Klimawandel und dessen Abschwächung, das Management natürlicher Ressourcen und menschlicher Aktivitäten sowie technologische Innovationen. Die Konferenz kann per Livestream am 04.10.2021 ab 9:00 Uhr mitverfolgt werden. Im Anschluss an den wissenschaftlichen Diskurs findet eine Ministertagung statt, an der die 42 Staaten teilnehmen, die das Protokoll bisher unterzeichnet haben. Die jeweiligen Staatsvertreter*innen werden in einer gemeinsamen Erklärung ihre Verpflichtung zum ganzheitlichen Schutz und der Erhaltung der Antarktis und der abhängigen und damit verbundenen Ökosysteme erneuern. Darin werden auch die gemeinsame Verpflichtung und Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit mit dem Ziel bekräftigt, die ökologischen Herausforderungen zu bewältigen und ihren Wert als Naturschutzgebiet für künftige Generationen zu steigern. Das USP hat in den letzten 30 Jahren als umweltpolitischer Pfeiler des Antarktis-Vertragssystems gute Dienste geleistet. Somit sprechen sich die Staaten dafür aus, dass es aufgrund seines wissens- und ökosystembasierten sowie ganzheitlichen Ansatzes für die terrestrische und marine Umwelt und seines Aufrufs zu internationaler Kooperation und Zusammenarbeit, weiterhin eine zentrale Rolle beim zukünftigen Management in der Antarktis spielen soll. Auch der durch das USP speziell eingerichtete Ausschuss für Umweltschutz ( Committee for Environmental Protection , CEP) begeht diesen Tag mit einem virtuellen Empfang und beteuert erneut, den in Artikel 7 des USP fest verankerten kommerziellen Rohstoffabbau in der Antarktis nicht zulassen zu wollen. Das ist ein wichtiges Signal, denn auch wenn das USP nach Ablauf von 50 Jahren nach seinem Inkrafttreten (1998) nicht einfach erlischt, kann es ab 2048 auf Ersuchen einer stimmberechtigten Antarktis-Vertragspartei neu verhandelt werden. Weitere Informationen zum USP und dem Antarktis-Vertragssystem sowie weitere interessante Aspekte finden Sie auf den Seiten des Umweltbundesamtes zur Antarktis .
Seit 1978 setzt das Umweltzeichen der Bundesregierung Maßstäbe Der Blaue Engel – das Umweltzeichen der Bundesregierung – feiert seinen 40. Geburtstag. Seit 1978 setzt er unabhängig von wirtschaftlichen Interessen anspruchsvolle Umweltkriterien für Produkte und Dienstleistungen. Die Idee damals: ein verlässliches Gütezeichen zu schaffen, das eine klare Orientierung beim umweltfreundlichen Einkauf gibt. Heute zählt es zu den bekanntesten Labeln, mehr als 12.000 Produkte tragen den Blauen Engel, vom Staubsauger bis zum Smartphone. Bald soll es auch einen Blauen Engel für klimafreundliche Logistikdienste und Mehrwegbechersysteme geben. Zudem werden erstmals zwei Textilprodukte das Umweltzeichen tragen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Immer mehr Menschen achten beim Einkauf auf Produkte, die langlebig und umweltfreundlich sind. Im heute alltäglichen Dschungel der Label, Siegel und Zeichen ist der Blaue Engel die Orientierung beim nachhaltigen Einkauf. Ich appelliere an den Handel, verstärkt Produkte mit dem Blauen Engel ins Sortiment aufzunehmen und von den Herstellern nachzufragen." Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamts ( UBA ): "Der Blaue Engel ist eine freiwillige Kennzeichnung. Unternehmen profitieren von der klaren Signalwirkung: Was hier drin steckt, ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch für die Menschen. Gleichzeitig setzt der Blaue Engel Maßstäbe, indem er der Gesetzgebung vorausgeht und schneller und flexibler Kriterien für umwelt- und gesundheitsverträgliche Produkte festlegen kann." Noch bevor Umweltprobleme gesetzlich geregelt werden, setzt das Umweltzeichen freiwillige Standards. Der Blaue Engel garantiert, dass mit ihm ausgezeichnete Produkte und Dienstleistungen die Umwelt nachweislich weniger belasten als vergleichbare konventionelle Produkte und Dienstleistungen – bei gleicher Gebrauchstauglichkeit und Qualität. Smartphones mit dem Blauen Engel müssen zum Beispiel immer austauschbare Akkus haben und besonders strahlungsarm sein, Reinigungs- und Waschmittel dürfen kein Mikroplastik erhalten. Textilprodukte müssen umweltfreundlich und unter fairen Arbeitsbedingungen produziert werden. Hier reagiert das Zeichen in einer zunehmend vernetzten, globalisierten Welt auch auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen. Der Blaue Engel ist im Kern ein Umweltzeichen, mittlerweile ergänzen aber auch soziale Aspekte die Anforderungen, beispielsweise bei Smartphones, Textilien, Spielzeug und Schuhen. Im Textilbereich zählen dazu zum Beispiel das Verbot der Zwangsarbeit und die Einhaltung des Mindestalters in den Kleidungsfabriken oder das Verbot von Pestiziden im Baumwollanbau. Das Umweltbundesamt erarbeitet die strengen Vergabekriterien basierend auf wissenschaftlichen Untersuchungen. Für jede der aktuell 113 Produktgruppen werden spezielle Anforderungen entwickelt, kontinuierlich geprüft und weiterentwickelt. Bei Staubsaugern beispielsweise müssen mehr als 25 Anforderungen, bei Druckern sogar rund 100 verschiedene Kriterien erfüllt werden, bevor das Label verliehen wird. 1978 startete der Blaue Engel als erstes Umweltzeichen weltweit mit sechs Produktgruppen, darunter FCKW -freie Spraydosen, leise Rasenmäher und Mehrwegflaschen. 2018 tragen mehr als 12.000 Produkte von 1.600 Unternehmen den Blauen Engel. Derzeit sind Drucker, emissionsarme Innenwandfarben, schadstoffarme Lacke, Bodenbeläge, Möbel und Recyclingpapier die stärksten Produktgruppen. Neben sozialen Standards und einer engen Vernetzung mit internationalen Umweltzeichen setzt der Blaue Engel zukünftig einen weiteren Schwerpunkt auf die Digitalisierung und zertifiziert mit den großen Rechenzentren neben Laptops, Smartphones und Routern auch die dahinterliegende Infrastruktur. In Planung sind zudem Umweltzeichen für Server und ressourceneffiziente Software. Was fordern die Vergabekriterien des Blauen Engel? Ressourcenschonende Herstellung (u.a. Wasser, Energie, Recycling-Material) Nachhaltige Produktion von Rohstoffen Vermeidung von Schadstoffen im Produkt Verringerte Emission von Schadstoffen in Boden, Luft, Wasser und Innenraum Reduktion von Lärm und elektromagnetischer Strahlung Langlebigkeit, Reparatur- und Recyclingfähigkeit Gute Gebrauchstauglichkeit Einhaltung internationaler Arbeitsschutzstandards Rücknahmesysteme und Dienstleistungen mit gemeinschaftlicher Nutzung (z. B. Carsharing) Effiziente Nutzung, z. B. durch energie- oder wassersparende Produkte