Nach hamburgischem Landesrecht werden Veröffentlichungen durch Abdruck im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgenommen. Rechtsverbindlich ist deshalb ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes Teile I und II (Amtlicher Anzeiger).
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Mütter und Väter haben Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben. Eine Beratung soll helfen, Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen. Im Falle von Trennung oder Scheidung sollen Bedingungen geschaffen werden, dass die Verantwortung der Eltern zum Wohl des Kindes wahrgenommen wird. Auch zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie und einer eventuellen erzieherischen Hilfe beraten die Sozialen Dienste des Amtes für Jugend,Familie und Frauen. Die Beratung erfolgt kostenfrei und vertraulich.
Das Projekt "Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation des Projektes Spielleitplanung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz durchgeführt. Theoretische Entwicklung des Verfahrens Spielleitplanung und Evaluation der Umsetzung in der Praxis (3 Modellgemeinden). Schnittstelle Paedagogik, Planung, Partizipationsformen im Planungsprozess, Rolle der Jugendhilfe bei Spielleitplanung. Spielleitplanung ist eine an den Grundbeduerfnissen und Interessen von Kindern und Jugendlichen orientierte nachhaltige und umweltgerechte Entwicklungsplanung fuer Kommunen, mit dem besonderen Schwerpunkt der Beteiligung von Maedchen und Jungen. Zusammenfuehrung von kindgerechter Planung und Partizipation strukturelle und politische Verankerung von Spielleitplanung. Ziel: Erstellung einer Handreichung fuer Kommunen. Vorgehensweise: Praxisforschung. Untersuchungsdesign: Querschnitt.