Hinweis: Seit dem 9. Dezember erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) werden alle Daten des Liegenschaftskatasters zusammengeführt und integriert gepflegt. Damit sind Daten der ehemaligen Liegenschaftskarte, des ehemaligen Liegenschaftsbuches und des Grenznachweises in ALKIS enthalten. Basis für ALKIS® ist ein von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickeltes Fachkonzept zur Führung aller Basisdaten des amtlichen Vermessungswesens (siehe Verweis). Alle Bundesländer haben sich verpflichtet einen ALKIS-Grunddatenbestand nach diesem Konzept zu führen. Daneben gibt es entsprechend dem Datenmodell länderspezifische zusätzliche Daten. Dieser Datensatz enthält ausgewählte Daten: Festlegungen (Denkmalschutzrecht, Lämschutzbereiche, Umlegungs- und Sanierungsgebiete, Wasserrecht, Wasser- und Bodenverbände, Überschwemmungsgebiete, Besonderes Vorkaufsrecht, Vorbereitende Untersuchungen städtebauliche Entwicklungsmaßnahme)
Nach hamburgischem Landesrecht werden Veröffentlichungen durch Abdruck im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgenommen. Rechtsverbindlich ist deshalb ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes. Eine Inhaltssuche kann nur über die Internetseite der <a href="http://www.luewu.de/gvbl/">Firma Lütcke & Wulff</a> erfolgen.
Die Seite "Landesrecht online" bietet Ihnen die Möglichkeit, online in den Hamburger Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen etc.), den Entscheidungen der Hamburger Gerichte sowie in den schulrechtlichen Verwaltungsvorschriften zu recherchieren.
Nach hamburgischem Landesrecht werden Veröffentlichungen durch Abdruck im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgenommen. Rechtsverbindlich ist deshalb ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes Teile I und II (Amtlicher Anzeiger). Eine Inhaltssuche kann nur über die Internetseite der <a href="http://www.luewu.de/anzeiger/">Firma Lütcke & Wulff</a> erfolgen.
Einrichtungen für den Notfall. Dazu zählen Polizei, Feuerwehr, Krankenhäuser und Rettungspunkte.
Die Übersicht stellt die Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne der Inselgemeinde Juist dar.
Eine Baulast ist eine freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung einer Grundstückseigentümerin / eines Grundstückseigentümers oder einer Erbbauberechtigten / eines Erbbauberechtigten zu einem ihr / sein Grundstück betreffendes, baurechtlich bedeutsames Handeln, Dulden oder Unterlassen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Die Baulast wird durch die Vergabe der Baulastenblattnummer und ihre Eintragung in das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung rechtswirksam. Die beschreibenden Angaben der Baulasten (Verpflichtungserklärungen, Liegenschaftskarte mit Darstellung der Baulastfläche etc.) sind nicht Bestandteil des ALKIS, sondern des Baulastenverzeichnisses. Auskünfte / Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis werden vom Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung gebührenpflichtig erteilt. Über die im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulasten hinaus können noch weitere, nach altem Bauordnungsrecht begründete Hofgemeinschaften und andere Baubeschränkungen, bestehen. Auskunft hierüber kann nur die jeweilige Bauprüfdienststelle geben.
Im UVP-Portal können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind. Das UVP-Portal wird in der Kooperation bei Konzeptionen und Entwicklungen von Software für Umweltinformationssysteme (KoopUIS) gemeinsam mit den Partnern der folgenden Projekte betrieben und weiterentwickelt: InGrid - Pflege und Weiterentwicklung der InGrid-Softwarekomponenten zum Betrieb von Internetportalen und Metadatenkatalogen und MetaVer (MetadatenVerbund) - Betrieb eines gemeinsamen Metadatenkataloges und abgestimmte Weiterentwicklung von InGrid-Softwarekomponenten Technische Grundlage des UVP-Portals ist die modular aufgebaute Software InGrid®. Zuständig für den Betrieb des UVP-Portal Hamburg ist der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung. Verantwortlich für die elektronische Information der Öffentlichkeit und damit für die Eingabe der entsprechenden Informationen in das UVP-Portal sind diejenigen Dienststellen, die das Trägerverfahren für das UVP-Verfahren, also das Verfahren zur Zulassung eines UVP-pflichtigen Vorhabens, durchführen.
Für lebendige Wasserstraßen. Tiefenatlas BWaStr Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Nordsee- Ostfriesische Küstengewässer Bereich Juist Ley/Bantsbalje/Memmertbalje/Memmertfahrwasser/Juister- Nordlandfahrwasser/Juister Balje Erfassungszeitraum: 01.01.2024- 31.12.2025 Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes - WSA Ems-Nordsee - Herausgeber:Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee Ausgabe:19.05.2025 Grundlage:Digitale Bundeswasserstraßenkarte 1 : 2000 Nutzungsbedingungen:Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0
Norden . Die aktuelle winterliche Sturmflutsaison gestaltet sich bisher lebhaft. Nach Sturmtief Niklas Ende November verursachte Sturmtief Zoltan rund um Weihnachten weitere Schäden an den Sandkörpern auf den Ostfriesischen Inseln. Über Details informierte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) jetzt im Rahmen einer Bestandsaufnahme zu den Auswirkungen der Sturmfluten auf die Küstenschutzanlagen. Die vergangenen Weihnachtsfeiertage waren von extremen Wetterereignissen geprägt. Während das Binnenland von Hochwasser heimgesucht wurde, verursachte das Sturmtief Zoltan zwei leichte und eine schwere Sturmflut, die nicht ohne Folgen blieben. Entstandene Sandverluste an den Schutzdünen, Verschleißkörpern und Sandfangmaßnahmen wurden nach vorläufiger Beruhigung der Wetterlage jetzt im Rahmen einer Erstbegutachtung durch die Mitarbeitenden der NLWKN-Betriebshöfe aufgenommen. „Auf fast allen Ostfriesischen Inseln kam es zu Abtragungen“, erläutert NLWKN-Geschäftsbereichsleiterin Betrieb und Unterhaltung , Anja Lorenz. Am Festland hat das Teekaufkommen an den landeseigenen Deich mit 45.000 Kubikmeter bereits jetzt die Mengen des gesamten Winterhalbjahres 2021/22 erreicht. „Die landeseigenen Deichen und massiven Schutzbauwerke haben die Stürme ohne sicherheitsrelevante Schäden überstanden“, so Lorenz. „Die Klimakrise ist längst an der Küste angekommen – der steigende Meeresspiegel, den wir durch ein erhöhtes Vorsorgemaß von einem Meter bereits jetzt berücksichtigen, wird uns zusätzlich fordern“, sagt Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer. „Die Folgen der letzten Sturmfluten unterstreichen noch einmal, wie wichtig es war, die Mittel für den Schutz unserer Inseln und Küste in diesem Jahr auf rund 80 Millionen Euro zu erhöhen. Wir müssen vorsorgend mehr in Küstenschutz und Klimaschutz investieren, um die Menschen und ihr Hab und Gut auf den Inseln und am Festland auch zukünftig verlässlich zu schützen.“ Auf den Inseln, wo nicht zuletzt Schutzdünen vor den Kräften der Nordsee schützen, haben die Stürme dagegen sichtbare Spuren hinterlassen: Im östlichen Abschnitt der Kobbedünen auf der Insel Borkum sind Schutzdünenabbrüche von rund fünf Metern zu verzeichnen. Auf der Nachbarinsel Juist kam es auf Höhe des Billpolders an den Schutzdünen zu Abbruchraten von bis zu elf Metern. „Der im Jahr 2022 vom NLWKN verstärkte Schutzdünenabschnitt auf Norderney im Bereich Kugelbake hat weitere Dünenabbrüche von ungefähr sechs Metern Tiefe erfahren. Hier hat sich bewährt, dass durch die Verstärkung der zweite Riegel der Schutzdüne geschlossen wurde, der den Sturmflutschutz voll gewährleistet“, erklärt Prof. Frank Thorenz, Leiter der NLWKN-Betriebsstelle Norden, die für den Schutz der Inseln zuständig ist. Auf Baltrum konnten nur leichte Dünenabbrüche festgestellt werden. Allerdings kam es auf Langeoog zu deutlichen Verlusten an dem 2022 aufgespülten Verschleißkörper vor der Schutzdüne am Pirolatal. „Dieser hat sich bewährt, da die eigentliche Schutzdüne wirksam geschützt wurde“, erläutert Thorenz. Auf Spiekeroog sorgte Zoltan an der Böschung des im letzten Jahr verstärkten Verschleißkörpers an den Süderdünen für Abbrüche. An den auf Wangerooge besonders im Blickpunkt stehenden Nordostdünen sind die hier vorhandenen Verschleißkörper durch die jüngsten Sturmfluten auf einer Länge von 500 Metern und fünf Metern Abbruchtiefe weitgehend erodiert. Auch an der Harlehörndüne im Südwesten der Insel sind auf Grund der hohen Wasserstände im mittleren und südlichen Abschnitt auf 500 Metern Länge Abbrüche von ca. fünf Metern Tiefe aufgetreten. Auf fast allen Ostfriesischen Inseln wurden zudem teils erhebliche Verluste an Sandfangzäunen festgestellt. Diese kommen auf den Inseln zum Einsatz, um aus dem Sandflug Sandkörper zum Schutz der Dünen aufzubauen. „Insgesamt sind durch das Sturmtief Zoltan wegen der höheren Wasserstände deutlich größere Inselbereiche betroffen als Sturmtief Niklas Ende November. Eine akute Gefährdungslage besteht auf keiner der sieben Inseln, allerdings sind auf Langeoog und Wangerooge Maßnahmen zur Verstärkung der Dünen erforderlich, die wir auf Basis unserer Analysen der Strand- und Dünensituation für derartige Sturmflutereignisse erwarten haben und jetzt als naturbasierte Maßnahmen vorbereiten“, führt Thorenz aus. Darüber hinaus werden die Sandfangzäune durch den NLWKN wiederaufgebaut, um Sandvorräte für die Folgejahre mit den Kräften der Natur zu schaffen.
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