Die Europäische Kommission gab am 10. Dezember 2015 ihren Beschluss bekannt, gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof eine Klage zu erheben. Grund hierfür ist die Nichtumsetzung der Richtlinie 2006/40/EG über Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen, in der die Verwendung von Fahrzeug-Kältemitteln mit geringerem Treibhauspotenzial sowie ein schrittweises Abschaffen bestimmter fluorierter Treibhausgase vorgeschrieben wird. Die Kommission behauptet, Deutschland habe gegen die EU-Rechtsvorschriften verstoßen, indem es zuließ, dass der deutsche Fahrzeug-Hersteller Daimler AG Fahrzeuge auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht hat, die nicht der Richtlinie über Klimaanlagen in Fahrzeugen entsprachen, und es versäumte, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Die Daimler AG machte Sicherheitsbedenken bezüglich der in der Richtlinie vorgeschriebenen Kältemittel geltend. Diese Bedenken fanden keine Unterstützung seitens der übrigen Kraftfahrzeug-Hersteller und wurden von dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission, die 2014 eine zusätzliche Risikoanalyse durchführte, verworfen. Trotz Kontakten zwischen der Kommission und den deutschen Behörden im Zusammenhang mit dem Vertragsverletzungsverfahren unternahm Deutschland keine weiteren Schritte gegen die Ausstellung von Typgenehmigungen für nicht vorschriftsmäßige Kraftfahrzeuge und traf keine Abhilfemaßnahmen gegen den Hersteller. Mit der Klage gegen Deutschland vor dem Gerichtshof bezweckt die Kommission, sicherzustellen, dass die Klimazielsetzungen dieser Richtlinie erfüllt werden und dass das EU-Recht einheitlich in der gesamten EU angewendet wird, so dass allen Wirtschaftsteilnehmern gerechte Wettbewerbsbedingungen garantiert werden.
Es geht um unsere Gesundheit - und den zukünftigen Einsatz einer stark umstrittenen chemischen Stoffgruppe, den PFAS. Sollen sie verboten werden, weil sie sich in der Umwelt anreichern und gefährlich werden können? Sollen sie weiterverwendet werden dürfen, weil sie so praktisch und in vielen Produkten fast unersetzbar sind?PFAS, die Ewigkeitschemikalien: Das sind künstliche Stoffe, mit denen wir uns umgeben haben, weil sie so langlebig und vielseitig sind. Sie machen uns das Leben leichter, etwa als Antihaftbeschichtungen für Kochgeschirr oder in Pipelines, bei der Halbleiterproduktion, zum Feuerlöschen, in Funktions-Textilien oder in Kältemitteln für Klimaanlagen. Quelle: https://www.ardmediathek.de/
Die Greenfreeze-Kältetechnik ohne klimaschädliche FCKW und FKW wurde 1992 eingeführt und ist weltweit die vorherrschende Kühlschranktechnik. Lediglich die USA verweigerten sich dieser Kältetechnik bislang. Türöffner für die jetzige Einführung in den USA war die Gruppe RefrigerantsNaturally mit Coca-Cola, Unilever und McDonalds. Die drei Konzerne begannen 2004 ihre Kühlgeräte auf die umweltfreundliche Technik umzustellen. Erst vor kurzem kaufte Unilever den Eisproduzenten Ben & Jerry's auf und stellte dessen Kühltruhen auf Greenfreeze um. Der Präzedenzfall für die Zulassung von brennbaren Kältemitteln in den USA war geschaffen. Am 29. Oktober 2009 kündigte Generals Electric ihre Pläne an, die ersten klimafreundlichen Kühlschränke für Verbraucher herzustellen und zu vertreiben.
Air conditioning systems for passenger cars in the EU must switch to a new refrigerant for the sake of climate protection. However, UBA is not the only one to believe that many car manufacturers are backing the wrong horse. The new refrigerant R1234yf can ignite during accidents and hydrofluoric acid may form. This is what tests commissioned by UBA and the German Federal Motor Transport Authority (KBA), and others, have shown. Car occupants and rescue workers in particular may be potentially at risk. After having reviewed the KBA’s tests, the European Commission’s Joint Research Centre nevertheless sees no serious risk and fully disregards results from other studies. UBA finds this incomprehensible. Veröffentlicht in Stellungnahme.
Hauswärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln sind konventionellen Wärmepumpen mit fluorierten Kältemitteln ökologisch überlegen. Dies gilt für alle Wärmequellen: Luft, Wasser und Erdreich. Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen, die Propan als Kältemittel verwenden, gehören in Bezug auf den Energieverbrauch zu den besten heute auf dem Markt verfügbaren Geräten. Außerdem fallen bei ihnen nur vernachlässigbar geringe Kältemittelemissionen an. Dies führt dazu, dass mit ihnen im Vergleich zu konventionellen HFKW-Wärmepumpen bis zu 17 Prozent der Gesamttreibhausgasemissionen eingespart werden können. Der Endbericht ćWärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln̮ enthält eine Marktübersicht über die heute in Europa angebotenen Wärmepumpen und weist durch umfangreiche Berechnungen die ökologischen Vorteile von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln nach. Quelle: Umweltbundesamt
Am 8. März 2017 beschloss das Bundeskabinett auf Vorschlag des Bundesumweltministeriums, das erweiterte Montrealer Protokoll zum Schutz der Ozonschicht zu ratifizieren. Die 197 Vertragsparteien des Montrealer Protokolls hatten sich im Oktober 2016 in der ruandischen Hauptstadt Kigali darauf verständigt, die Herstellung und Verwendung von 17 klimaschädlichen teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) zu begrenzen und schrittweise um bis zu 85 Prozent zu mindern. Wegen der weltweit steigenden Nachfrage nach Kälte- und Klimaanlagen erleben sie derzeit einen starken Zuwachs. Der Verpflichtungszeitraum für Industrieländer läuft von 2019 bis 2036, für die Länder des Südens von 2024 bis 2045 beziehungsweise von 2028 bis 2047. Die neue Reduktionsregelung für HFKW tritt bereits am 1. Januar 2019 in Kraft, sofern sie von 20 Vertragsparteien ratifiziert wird.
Mit der Unterzeichnung des Montrealer Protokolls wurde vor 30 Jahren die Grundlage zum Schutz der Ozonschicht gelegt. Der Abbau der Ozonschicht durch Fluorchlorkohlenwasserstoffe ( FCKW ) war eines der drängendsten Umweltprobleme der 1980er Jahre. Der Ausstieg aus den FCKW ist weitestgehend abgeschlossen, trotzdem stellen die teilfluorierten Kohlenwasserstoffe (HFKW), die die FCKW vor allem als Kältemittel in der Klima - und Kältetechnik bis heute ersetzen, ein Problem für das Klima dar. Das Hintergrundpapier blickt zurück auf Entstehung und Weiterentwicklung des Montrealer Protokolls, illustriert die Emissionssituation von FCKW und HFKW und beschreibt Alternativen zur Verwendung von HFKW. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.
Am 25. November 2017 endete in Montreal, Kanada, das 29. Treffen der Vertragsparteien des Montrealer Protokolls über ozonschichtschädigende Stoffe. Die Vertragsstaaten feierten in Montreal die Ratifikation der 2016 verabschiedeten "Kigali Amendment", der Erweiterung des Montrealer Protokolls auf Regelungen zur Reduktion klimaschädlicher fluorierter Treibhausgase. Der Gebrauch klimaschädlicher Kältemittel wird zukünftig weltweit eingeschränkt. Die entsprechende Vereinbarung hat bereits ein Jahr nach ihrer Verabschiedung in der ruandischen Hauptstadt Kigali die nötige Zahl von Ratifikationen erreicht und kann nun 2019 in Kraft treten. Die Bundesregierung hatte am 16. November 2017 in New York als eine der ersten Vertragsparteien die völkerrechtliche Ratifikationsurkunde für die Kigali- Vereinbarung hinterlegt. Während der Vertragsstaatenkonferenz des Montrealer Protokolls kam es zu weiteren Ratifikationen der Kigali-Vereinbarung. Mittlerweile haben diese mehr als 20 Staaten vorgenommen (Mindestanzahl für die Gültigkeit). Damit können deren Regelungen, die wichtig sind, um die Pariser Klimaziele zu erreichen, nun definitiv am 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Geld vom Staat für den schnellen Ausstieg Das Umweltbundesamt rät dazu, das Kältemittel R 22 schnell durch klimafreundliche Alternativen zu ersetzen. Der teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoff (HFCKW) kommt immer noch in Fleischereien, Großküchen, in der Raumklimatisierung oder in Supermärkten als Kältemittel zum Einsatz. Obwohl das Mittel die Ozonschicht schädigt, wenn es entweicht, kühlt noch jeder fünfte Supermarkt in Deutschland mit R 22. Die Europäische Union hat die Produktion von R 22 ab dem 1. Januar 2010 verboten, aber eine Übergangsfrist bis 2015 vorgesehen, in der Nutzerinnen und Nutzer recyceltes R 22 weiter einsetzen dürfen. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes, rät aber schon jetzt dazu, von R 22 Abstand zu nehmen: „Nutzerinnen und Nutzer sollten ihre Kühlanlagen schnell auf klimafreundliche Kältemittel wie Kohlendioxid umstellen. Dafür gibt es sogar Fördermittel aus dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung.” Der Umstieg lohnt sich auch aus anderem Grund: Wegen des Produktionsverbots erwartet das UBA noch weit vor dem Jahr 2015 Engpässe beim Nachfüllen alter Anlagen mit R 22. Jährlich werden rund 1.000 Tonnen HFCKW benötigt, um durch Lecks entwichene Kältemittel in Kälteanlagen aufzufüllen. Experten des Umweltbundesamtes gehen davon aus, dass nach dem Produktionsverbot am 1. Januar 2010 nur noch rund 10 bis 15 Prozent des dazu benötigten R 22 auf dem Markt verfügbar sein werden. Wer eine alte Anlage nicht schnell genug umrüstet, hat so das Nachsehen. Beim schnellen Ausstieg aus R 22 sollte folgendes beachtet werden: Da Kälteanlagen 10 oder mehr Jahre halten, ist die Umrüstung alter R22-Anlagen auf ein neues Kältemittel meist nicht die optimale Lösung. Besser ist der Neubau einer modernen und optimierten Anlage. Diese ist in der Regel energieeffizienter und so auf Dauer wirtschaftlicher. Als Ersatz für R 22 sollten möglichst natürliche, halogenfreie Kältemittel wie Kohlenstoffdioxid (R 744) verwendet werden. Bei gewerblichen Anlagen fördert das Klimaschutz -Impulsprogramm des Bundesumweltministeriums den Umstieg mit bis zu 25 Prozent der Nettoinvestitionskosten. Werden zusätzliche Maßnahmen zum Klimaschutz wie z.B. die Nutzung von Abwärme durchgeführt, können diese noch einmal mit bis zu 35 % der Nettoinvestitionskosten gefördert werden. Geld für Neuanlagen gibt es aber nur, wenn innovative, energiesparende Techniken eingesetzt und natürliche Kältemittel benutzt werden.
Kühlen und Klimatisieren gehören heute zum alltäglichen Leben. Keiner möchte auf gekühlte Lebensmittel oder klimatisierte Büros verzichten. Ohne Kältemittel geht das vielfach nicht. Allerdings können bei geeigneten Randbedingungen auch Verfahren ohne Kältemittel zum Abführen von Wärme eingesetzt werden, wie das Kühlen mit einem Kühlturm, mit Grundwasser, mit freier Kühlung oder durch Abwärmenutzung. Alle Verfahren zum Abführen von Wärme sollten energieeffizient und umweltschonend sein. Werden Kältemittel verwendet, so ist die Wahl des Kältemittels von erheblicher Bedeutung für die Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit. Neben den natürlichen Kältemitteln wie Kohlenwasserstoffen, Ammoniak (NH 3 ) und Kohlendioxid (CO 2 ) gibt es noch immer klimaschädliche Kältemittel. Letztere werden in über 95% aller bestehenden Kälteanlagen verwendet. Veröffentlicht in Broschüren.
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