Die FERRERO OHG mbH, Michele-Ferrero-Straße 1, 35260 Stadtallendorf hat einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zur wesentlichen Änderung der bestehenden Anlage zur Herstellung von Süßwaren nach Nr. 7.31.1.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV (IED-Anlage) gestellt. Dies beinhaltet konkret: • die Rodung von 3,35 ha Wald im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplanes (17 g), • die Errichtung einer Industriehalle (Halle West 3.1), • die Errichtung einer Anlage bzw. Produktionslinie zur Herstellung von Mon Chéri (räumliche Produktionsverlagerung) in Halle West 3.1 • die Errichtung und Inbetriebnahme eines Alkohollagers mit 480 m3, • die Errichtung und Inbetriebnahme einer Kälteanlage nach Nr. 10.25 des Anhangs 1 der 4. BImSchV mit 9.200 kg Kältemittel (NH3) und • die Errichtung und Inbetriebnahme eines Wertstoffzwischenlagers Die genehmigte Gesamtproduktionskapazität der Anlage zur Herstellung von Süßwaren von 2.700 Tonnen je Tag wird nicht verändert. Die neue Produktionslinie dient der technischen Substitution der Altanlage. Im Schnitt werden 2.580 Tonnen je Tag produziert. Der tierische Anteil liegt in Abhängigkeit der Nachfrage im Markt bei etwa 23 %. Für dieses Vorhaben war nach § 1 Abs. 2 der 9. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz zu prüfen, ob die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG ergab, dass für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da die geplante Änderung des Vorhabens hinsichtlich folgender Kriterien - 1.3 Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser (Grundwasser), Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt - 1.7 Risiken für die menschliche Gesundheit, z. B. durch Verunreinigung von Wasser - 2.3.8 Wasserschutzgebiete nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Für das Vorhaben besteht die Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Der dazu erforderliche UVP-Bericht wurde mit den Antragsunterlagen vorgelegt.
Die Fa. Naabtaler Milchwerke GmbH & Co KG mit Sitz in 92521 Schwarzenfeld, Molkereistraße 5, hat beim Landratsamt Schwandorf einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für folgendes Vorhaben vorgelegt: Änderung der bestehenden Anlage zur Verarbeitung von Milch durch folgendes Vorhaben auf dem Grundstück mit der Flurnummer 914 der Gemarkung Schwarzenfeld: 1. Stilllegung und Teilrückbau der Kälteanlagen 1 und 2 mit Ausnahme des Kältemittelabscheiders, 2. Stilllegung und Teilrückbau der Kälteanlage 3 mit Ausnahme der beiden Standverdampfer, 3. Anschluss des Kältemittelabscheiders und der beiden Standverdampfer zur bestehenden Kälteanlage BA 4 und 4. Erhöhung der Ammoniakmenge der Kälteanlage BA 4 auf einen Gesamtinhalt von Kältemittel von 5,9t Ammoniak.
Die Westfleisch SCE mbH, Brockhoffstraße 11, 48143 Münster hat mit Antrag vom 12.11.2021 die Genehmigung gemäß § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung ihrer Anlage mit den zugehörigen Nebeneinrichtungen auf den Grundstücken in Hamm, Kranstraße 32, beantragt. Es handelt sich um eine Anlage zum Schlachten von Tieren mit einer Kapazität von 2500 Tonnen Lebendgewicht je Tag in Verbindung mit Kälteanlagen mit einem Gesamtinhalt an Kältemittel von 29 Tonnen Ammoniak, Energieanlagen zur Erzeugung von Wärmeenergie und elektrischem Strom mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 25,58 Megawatt und einer Abwasserbehandlungsanlage ausgelegt für eine zu behandelnde Abwassermenge von 3900 Kubikmeter pro Tag.
Auf den Grundstücken Fl. Nrn. 2485 und 2493 der Gemarkung Buchloe wird eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage zur Behandlung und Verarbeitung von Milch (Milchwerk) betrieben. Die bestehende Kälteanlage soll durch eine neue Anlage ersetzt werden. Die Anlage besteht aus 2 Teilen. Anlage 1 soll innerhalb eines separaten Kältemaschinenraumes ersetzt werden und für die Kühlung aller Kühltunnel 1-8 dienen. Anlage 2 soll ausschließlich im Pumpprinzip für die Glykolkühlung mittels zweier Plattenwärmetauscher dienen. Dabei ist ein neuer zusätzlicher Plattenwärmetauscher geplant. Als Kältemittel wird Ammoniak eingesetzt und beträgt für Anlage 1 ca. 1300 kg und für Anlage 2 ca. 1000 kg. In den Kühlern befindet sich eine Glykolmischung.
Die vorhandene Kälteanlage wird ersetzt und im bestehenden Maschinenraum des Eisstadions errichtet. Die Kältemittelmenge wird von derzeit 12 Tonnen auf 10 Tonnen Ammoniak reduziert. Die Fernleitungen zu den beiden Eispisten bleiben grundsätzlich belassen, jedoch wird die Eisfläche 1 von 30 auf 28 Meter verschmälert. Relevante Abrissmaßnahmen sind für den Austausch der Kälteanlage nicht erforderlich. Während der Sommermonate wird die Kälteanlage nicht betrieben. In dieser Zeitspanne wird die gesamte Ammoniakmenge im Abscheider gesammelt und gelagert. Die neue Kälteanlage besteht aus • Kältemittel: 10 Tonnen Ammoniak • 1 Abscheider (18,6 m³, 10 t Ammoniak Kapazität) • 3 Kolbenverdichter (je 450 kW Kälteleistung) • 3 Elektromotoren (zum Antrieb der Kolbenverdichter) • 4 Ammoniakpumpen • 2 wassergekühlte Plattenkondensatoren (je 980 kW Kühlleistung) • 2 Kältekreisläufe (Halle 1 und Halle 2)
Kühlen und Klimatisieren gehören heute zum alltäglichen Leben. Keiner möchte auf gekühlte Lebensmittel oder klimatisierte Büros verzichten. Ohne Kältemittel geht das vielfach nicht. Allerdings können bei geeigneten Randbedingungen auch Verfahren ohne Kältemittel zum Abführen von Wärme eingesetzt werden, wie das Kühlen mit einem Kühlturm, mit Grundwasser, mit freier Kühlung oder durch Abwärmenutzung. Alle Verfahren zum Abführen von Wärme sollten energieeffizient und umweltschonend sein. Werden Kältemittel verwendet, so ist die Wahl des Kältemittels von erheblicher Bedeutung für die Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit. Neben den natürlichen Kältemitteln wie Kohlenwasserstoffen, Ammoniak (NH 3 ) und Kohlendioxid (CO 2 ) gibt es noch immer klimaschädliche Kältemittel. Letztere werden in über 95% aller bestehenden Kälteanlagen verwendet. Veröffentlicht in Broschüren.
Kühlen und Klimatisieren gehören heute zum alltäglichen Leben. Keiner möchte auf gekühlte Lebensmittel oder klimatisierte Büros verzichten. Ohne Kältemittel geht das vielfach nicht. Allerdings können bei geeigneten Randbedingungen auch Verfahren ohne Kältemittel zum Abführen von Wärme eingesetzt werden, wie das Kühlen mit einem Kühlturm, mit Grundwasser, mit freier Kühlung oder durch Abwärmenutzung. Alle Verfahren zum Abführen von Wärme sollten energieeffizient und umweltschonend sein. Werden Kältemittel verwendet, so ist die Wahl des Kältemittels von erheblicher Bedeutung für die Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit. Neben den natürlichen Kältemitteln wie Kohlenwasserstoffen, Ammoniak (NH3) und Kohlendioxid (CO2) gibt es noch immer klimaschädliche Kältemittel. Letztere werden in über 95% aller bestehenden Kälteanlagen verwendet.
Das Projekt "Industrie-Hochtemperaturwärmepumpe mit NH3, Teilprojekt: Komponenten für eine Hochtemperaturwärmepumpe für den industriellen Einsatz mit Ammoniak als Kältemittel" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Es wird/wurde ausgeführt durch: GEA Grasso GmbH.
Das Projekt "Einsatz von CO2 als Kältemittel bei der CO2-Verflüssigung" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Flensburger Brauerei Emil Petersen GmbH & Co.KG.Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Das bei der alkoholischen Gärung in Brauereien entstehende CO2 (Gärungs-CO2) wird bisher meist mit zweistufigen Kaskadenkälteanlagen und dem Kältemittel NH3 (R 717) verflüssigt. R 717 ist sowohl brennbar als auch giftig. Bei Ersatz von R 717 im Tieftemperaturkreislauf der Kaskadenkälteanlage durch das Kältemittel CO2 (R 744) befindet sich das R 717 lediglich im Maschinenraum der Kälteanlage und die R 717-Füllmenge sowie die R 717-gefüllten Leitungswege reduzieren sich. Des Weiteren ermöglicht die Verwendung von R 744 zur Verflüssigung von Gärungs-CO2 eine höhere CO2-Produktausbeute was zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen führt, sowie eine bessere Qualität des verflüssigten Gärungs-CO2. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: Die Demonstrationsanlage soll in der Lage sein, abhängig von der Gärungsgasqualität, der gewünschten Produktqualität bzw. der gewünschten Ausbeute den günstigsten Betriebszustand (Betriebsdruck, Kondensationstemperatur etc.) selbstständig zu ermitteln und anzusteuern. Dafür ist ein Simulationsprogramm zu entwickeln, das ausgehend von der Gärungsqualität den optimalen Betriebszustand der Anlage entsprechend der gewünschten CO2-Produktqualität bzw. der gewünschten Ausbeute und den jeweiligen Energiebedarf berechnet. Hierzu müssen die einzelnen Betriebszustände der Anlage untersucht und sowohl die jeweils erreichbare Qualität des Produkt-CO2 als auch die erreichbare Ausbeute erfasst werden. Die Untersuchung der einzelnen Betriebszustände soll zum einen anhand von Messungen an der Demonstrationsanlage selbst erfolgen, zum anderen sollen auf der Basis dieser Messergebnisse die Phasengleichgewichte mittels Simulation molekularer Zustände berechnet werden. Im Anschluss daran werden an der Demonstrationsanlage weitere Messungen durchgeführt, um die Simulationsrechnungen mit dem realen System abzugleichen. Um die Übertragbarkeit der ermittelten Ergebnisse auf andere CO2-Rückgewinnungsanlagen zu überprüfen, sind Kontrollmessungen an CO2-Rückgewinnungsanlagen anderer Brauereien erforderlich. Fazit: Im Rahmen des Gemeinschaftsvorhabens wurde systematisch am Erreichen der Zielsetzung gearbeitet, und viele neue Erkenntnisse für den Einsatz von CO2 als Kältemittel bei der CO2-Rückgewinnung wurden gefunden. Die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten konzentrierten sich auf das analytische Erforschen der benötigten Rahmendingungen für die Rückgewinnung und die damit verbundene Reinheit und Menge des zurückgewonnen CO2. Das Ziel der Rückgewinnung einer erhöhten CO2-Menge mit ausreichender Qualität wurde erreicht, auch wenn keine automatische Steuerung der Anlage realisiert werden konnte.
Das Projekt "Demonstration einer umweltfreundlichen Kühlung im Lebensmittelbereich" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Herrmannsdorfer Landwerkstätten am Kronsberg.Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Kältekompressoren tragen in Lebensmittel verarbeitenden Betrieben wesentlich zum Spitzenstrombedarf bei. Um diesen Bedarf zu minimieren, können z.B. Kältespeicher eingesetzt werden, damit die Kompressoren zu Spitzenzeiten abgeschaltet werden können. Kältespeicher hoher Energiedichte und Entladeleistung können mit Binäreis realisiert werden, einer Suspension von Eiskristallen in einer Wasser-Ethanol-Mischung. Binäreis ist völlig ungiftig. Die Herrmannsdorfer Landwerkstätten am Kronsberg integrieren eine Landwirtschaft und eine handwerklich ausgerichtete Lebensmittelverarbeitung (Metzgerei, Käserei, Bäckerei usw.). Die Energieversorgung ist nach ökologischen und Kreislaufwirtschafts-Gesichtspunkten optimiert worden. Binäreis wird in allen Betrieben als Kühlmittel eingesetzt. Die Nutzung des Kältemittels Ammoniak in der Kälteerzeugungsanlage und des Kälteträgers Binäreis in der Verteilung senkt den Stromverbrauch für die Kälteerzeugung um 36 Prozent und die installierte Maschinenleistung um 64 Prozent . Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: Die Planung für die Anlage wurde durch das Ingenieurbüro PLANET, Oldenburg, unter Zuarbeit des Binäreis-Fachplanungsbüros Schmidt, Hochheim, erstellt. Im Oktober/November 1999 wurde die Anlage installiert. Der Betrieb wurde laufend durch PLANET begleitet. Anfang November 1999 wurde die Kälteanlage schrittweise in Betrieb genommen. Die Eröffnung der Herrmannsdorfer Landwerkstätten am 16.11.1999 ließ nur geringe Zeit zur Einregulierung und geregelten Inbetriebnahme. Hierdurch wurden in der Folge Anfangsschwierigkeiten im Anlagenbetrieb ausgelöst. Grundsätzlich konnte die Funktion jedoch gezeigt und die Praktikabilität von Binäreis als Kältemedium nachgewiesen werden. Fazit: Durch die dargestellte Situation war ein ordnungsgemäßer Betrieb der Anlage nur über sehr kurze Zeiträume möglich. Eindeutige, langfristig abgestützte Erfahrungen liegen daher nicht vor. Auch Messwerte konnten nur sehr eingeschränkt ermittelt werden. Grundsätzlich wird die Binäreistechnik von den Betreibern der Anlage als geeignet angesehen. Die Technik ist jedoch nicht ausgereift und die Unterstützung durch die Hersteller ist für einen sicheren Betrieb, wie er von einer Kälteanlage im Lebensmittelbereich erwartet werden muss, unzureichend.
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