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Online-Handel: EU-Energielabel sind Pflicht ab 2015

Auf der Grundlage der Verordnung (EU 518/2014) der Europäischen Kommission müssen ab dem 1. Januar 2015 im Internet angebotene energieverbrauchsrelevante Produkte - zunächst Kühlgeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Luftkonditionierer, Fernsehgeräte, Staubsauger, elektrische Lampen und Leuchten - mit dem entsprechenden EU-Energielabel abgebildet werden. Mit Hilfe der genormten Angaben des EU-Energielabels können Verbraucher schnell die Betriebskosten verschiedener Modelle miteinander vergleichen und bei der Kaufentscheidung zusätzlich zum Anschaffungspreis berücksichtigen. Konkret haben Händler die entsprechenden Energieeffizienz-Etiketten und Datenblätter in elektronischer Form auf ihrer Webseite zur Einsicht bereitzustellen.

Annahme der Energiekennzeichnungsrichtlinie durch das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament verabschiedete am 19. Mai 2010 die Neufassung der Energiekennzeichnungsrichtlinie. Durch die Richtlinie in ihrer bisherigen Form wurde ein Label für die Energieeffizienz von Haushaltsgeräten wie Kühl- und Gefrierschränke, Backöfen, Klimageräte, Geschirrspülmaschinen, Waschmaschinen, Wasch-Trockenautomaten, Wäschetrockner und Lampen eingeführt. Im Rahmen der Neufassung wird der Geltungsbereich der Richtlinie so ausgedehnt, dass künftig auch im gewerblichen und industriellen Bereich genutzte Geräte erfasst werden. Die Neufassung wird voraussichtlich im Juni im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Die Richtlinie muss jetzt von den Mitgliedstaaten innerhalb eines Jahres in nationales Recht umgesetzt werden. Mit der Neufassung wird die bestehende Effizienzskala von „A“ bis „G“ durch Hinzufügung der neuen Effizienzklassen „A+“, „A++“ und „A+++“ oberhalb der Klasse „A“ weiter differenziert.

Ermittlung und Bewertung tieffrequenter Geräusche in der Umgebung von Wohnbebauung

In der vorliegenden Studie wurde der Stand des Wissens über tieffrequente Geräusche in der Umgebung von Wohnbebauung aufbereitet, die rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt und die Konfliktpotentiale prognostiziert. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen wurde ein Leitfaden mit Handlungsempfehlungen zum Schutz gegen tieffrequente Geräusche im Wohnumfeld erarbeitet. Die Studie kommt zu folgenden Ergebnissen: - Insbesondere stationäre Betriebszustände von Anlagen können zu Belästigungen in der Umgebung von Wohnbebauung führen. Die folgenden Anlagenarten wurden als maßgebliche tieffrequente und stationäre Geräuschquellen identifiziert: - Raumlufttechnische Anlagen, Kühlaggregate (Lüftungsanlagen, Klima- und Kühlgeräte) - Heizungsanlagen (insbesondere Luftwärmepumpen) - (Mini-) Blockheizkraftwerke - (Klein-) Windenergieanlagen - Haushaltsgeräte Für diese Geräuschquellen wurden die akustischen Eigenschaften sowie Minderungsmaßnahmen tieffrequenter Geräusche untersucht. - Es wurde ein umfangreiches Rechtsgutachten erstellt, das die aktuelle Rechtslage darstellt und Defizite sowie legislative Handlungsoptionen aufzeigt. Darin zeigen sich Schwachpunkte aufgrund des Fehlens von Genehmigungsverfahren für stationäre Kleinanlagen wie Wärmepumpen oder Kühlgeräte, der Kennzeichnungspflicht und der Prognose von tieffrequenten Geräuschen. Zudem verfehlen die europäisch harmonisierten Produktanforderungen den Stand der Lärmminderungstechnik und lassen keinen Raum für nationale Alleingänge. - Ein Vergleich der Ausbreitungsberechnungen DIN ISO 9613-2, Nord2000 und BEM zeigt, dass die geometrisch-empirischen Modelle zwar im großskaligen Maßstab für eine zuverlässige Prognose geeignet sind. Bei sehr tiefen Frequenzen und zur Betrachtung von Wellenfeldeffekten an einzelnen Wohngebäuden sind sie jedoch zu ungenau. Das Verfahren Nord2000 ist für die Ausbreitungsberechnung tieffrequenter Geräusche besser geeignet als DIN ISO 9613-2. - Im Ergebnis der Berechnungen ist zu erwarten, dass Konflikte mit tieffrequenten Geräuschen in der Umgebung von Wohnbebauung in Zukunft deutlich zunehmen werden. Konfliktpotential wurde für Frequenzen größer 50 Hz prognostiziert. Während in der Bestandssituation eher kleinräumige Konfliktbereiche auftreten, lässt die Prognose größere Konfliktbereiche erwarten. Der Quellortung kommt daher in Zukunft eine zentrale Bedeutung zu, um feststellen zu können, welche Quelle brummt. Das Konfliktpotential durch tieffrequente Geräusche nimmt mit dem allgemeinen Schutzniveau gegen Lärm entsprechend der Gebietskategorie zu. - Eine Prognoseschätzung kommt zu der Erkenntnis, dass sich die derzeit vorhandenen Konflikte mit tieffrequenten Geräuschen bis zum Jahr 2030 verdoppeln könnten, sofern den dargestellten Ursachen und Defiziten nicht entgegen gewirkt wird. - Der Leitfaden "Tieffrequente Geräusche im Wohnumfeld - Ein Leitfaden für die Praxis" wurde erstellt und im März 2017 vom Umweltbundesamt veröffentlicht. Quelle: Forschungsbericht

Ozonschicht zerstörende Substanzen

Stratosphärisches Ozon (Ozonschicht) ist ein lebenswichtiger Bestandteil der Atmosphäre, wobei es nicht mehr als einen fein verteilten zarten Schleier darstellt, der zusammengepresst auf Normaldruck lediglich eine Dicke von etwa 3 mm hätte. Es reicht aber aus, um die kurzwellige ultraviolette (UV) Strahlung der Sonne zu absorbieren und so wie ein Sonnenschutz alles Leben auf der Erde vor den zellschädigenden Wirkungen zu schützen. Die stratosphärische Ozonschicht kann durch langlebige chlor- und bromhaltige Verbindungen wie Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) und Halon geschädigt werden. Ausgehend von Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) und Halonen, die als Treibgase, Kühl- und Schäummittel beziehungsweise als Feuerlöschmittel in der Vergangenheit eingesetzt wurden, entstehenden Chlor-Radikale, die nach komplizierten Zwischenschritten vor allem im Bereich der sehr kalten polaren Stratosphäre in der Lage sind, viele Ozonmoleküle zu spalten. In den Bereichen der Pole ist die Ozonschicht teilweise so gering, dass man vor allem während der Wintermonate von einem "Ozonloch" spricht. Zum Schutz der Ozonschicht wurde deshalb im Jahr 1987 das Montrealer Protokoll unterzeichnet. Dies wurde in Europa und Deutschland durch verschiedene Verordnungen umgesetzt. In Europa und in Deutschland sind die Herstellung und die Vermarktung von FCKW und Halonen sowie von Produkten, die diese enthalten (Spraydosen, Kühlgeräte, Feuerlöscher) weitestgehend verboten. Auch die Ersatzstoffe (H-FCKW), die ebenfalls ein Ozonschädigungspotential besitzen, wenn auch in geringerem Umfang, werden nach und nach beschränkt.

Greenfreeze erobert die USA

Die Greenfreeze-Kältetechnik ohne klimaschädliche FCKW und FKW wurde 1992 eingeführt und ist weltweit die vorherrschende Kühlschranktechnik. Lediglich die USA verweigerten sich dieser Kältetechnik bislang. Türöffner für die jetzige Einführung in den USA war die Gruppe RefrigerantsNaturally mit Coca-Cola, Unilever und McDonalds. Die drei Konzerne begannen 2004 ihre Kühlgeräte auf die umweltfreundliche Technik umzustellen. Erst vor kurzem kaufte Unilever den Eisproduzenten Ben & Jerry's auf und stellte dessen Kühltruhen auf Greenfreeze um. Der Präzedenzfall für die Zulassung von brennbaren Kältemitteln in den USA war geschaffen. Am 29. Oktober 2009 kündigte Generals Electric ihre Pläne an, die ersten klimafreundlichen Kühlschränke für Verbraucher herzustellen und zu vertreiben.

Kühlgeräte mit FCKW

Auf vielen neuen Kühlgeräten klebt immer noch der Sticker „FCKW-frei“. Dabei sind alle seit 1995 hergestellten Kühlgeräte frei von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (⁠ FCKW ⁠). Seit damals sind diese Gase in neuen Produkten verboten. „FCKWfrei“ ist also ein Slogan, der ein positives, weil umweltgerechtes Image transportiert. Für den Umweltschutz sind allerdings weniger die neuen, FCKW-freien Geräte interessant, als vielmehr die vielen alten „Schätze“, die noch FCKW enthalten. Dieser Ratgeber gibt Tipps rund um FCKW-haltige Kühlgeräte und deren Entsorgung. Er erklärt, warum es FCKW noch als Kühlmittel gibt und welche Probleme damit verbunden sind. Wie viele Altgeräte mit FCKW fallen pro Jahr an und wie sind diese richtig zu entsorgen?  (Ratgeber; eine geduckte Fassung ist in Planung) Veröffentlicht in Broschüren.

Weiße Ware wird grüner

Neue UBA-Studie zur Marktentwicklung „grüner“ Produkte Der Umsatz „grüner“ Produkte wächst bis auf wenige Ausnahmen konstant. Das ergibt eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) zur Marktentwicklung besonders umweltrelevanter Produkte. Insbesondere bei großen Haushaltsgeräten, so genannter Weißer Ware, steigt der Anteil umweltfreundlicher Produkte deutlich an. So zeichnen sich mittlerweile rund die Hälfte der angebotenen Gefriergeräte durch hohe Energieeffizienz aus. Ähnlich hoch fällt der Anteil energieeffizienter Waschmaschinen und Kühlschränke aus. Damit ist klar: „Grüne“ Produkte taugen für den Massenmarkt. In anderen Branchen wie der Lebensmittelherstellung fällt der Anteil umweltfreundlicher Produkte deutlich geringer aus. Hier entsprachen 2011 weniger als fünf Prozent aller Lebensmittel den Kriterien des EU-Bio-Gütesiegels. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes, betont: „Die Studie zeigt, dass die Nachfrage nach umweltfreundlichen Alltagsprodukten steigt. Wenn wir diesen Trend beschleunigen, können „grüne“ Produkte zur Erfolgsstory für die Umwelt werden.“ Herausragende Zuwachsraten weisen vor allem elektrische Haushaltsgeräte mit hohen Energieeffizienzstandards auf. Beispielsweise stieg der Marktanteil energieeffizienter Kühlschränke von 2010 bis 2011 von 28,6 Prozent auf 38,2 Prozent an. Bezogen auf das jeweilige Gesamtangebot eines Haushaltsgerätes haben energieeffiziente Gefriergeräte derzeit einen Marktanteil von 50 Prozent, bei Waschmaschinen liegt dieser bei 40 Prozent, bei Geschirrspülmaschinen bei 38 Prozent. Fast zweistellige Wachstumsraten sind auch beim Umsatz mit Biolebensmittel zu beobachten. Am gesamten Lebensmittelmarkt machen sie allerdings nur 3,7 Prozent aus. Jochen Flasbarth: „Industrie, Handel und Politik können bei „grünen“ Produkten auf ein gutes Marktumfeld bauen. Die Bereitschaft, umweltfreundliche und nachhaltig produzierte Produkte zu kaufen, ist hoch. Häufig übersteigt sie die tatsächlichen Verkaufszahlen deutlich.“ Beispielsweise sagen 34 Prozent der Befragten, dass sie zukünftig verstärkt Biolebensmittel kaufen würden, 24 Prozent gaben dies in Bezug auf Ökostromangebote und 12 Prozent für freiwillige Kompensationszahlungen für emittierte Treibhausgase an. Die Basis für diese Ergebnisse bildet eine Studie zur Marktentwicklung von 24 besonders umweltrelevanten Produkten, die das Schweizer Institut INFRAS im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellte. Jenseits zufällig auftauchender Wachstumszahlen soll damit eine fundiertere Marktbeobachtung „grüner“ Produkte ermöglicht werden. Das Umweltbundesamt plant das ⁠ Monitoring ⁠ „Grüne Produkte“ alle zwei Jahre zu wiederholen. Damit kann die Marktentwicklung „grüner“ Produkte systematischer verfolgt und gezielter vorangetrieben werden. Untersucht wurden jeweils Umsatz und Marktanteil der Produkte, die derzeit die höchsten umweltrelevanten Standards erfüllen, wie Energie- und Materialverbrauch. Insgesamt gaben Konsumenten in Deutschland im Jahr 2011 gut 36 Milliarden Euro für die in der Studie untersuchten „grünen“ Produkte aus. Das entspricht rund 2,4 % der privaten Konsumausgaben. Davon floss der größte Teil in Höhe von 14 Milliarden Euro in energetische Sanierungen und energieeffiziente Geräte. Die Ausgaben für Öffentlichen Verkehr, Car-Sharing und Hybridautos lagen bei 13 Milliarden. Knapp 8 Milliarden Euro wurden für Biolebensmittel und Produkte aus nachhaltiger Fischerei ausgegeben. Eine untergeordnete Rolle spielten „grüne“ Produktalternativen bei sonstigen Konsumgütern wie Textilien oder Reinigungsmittel mit knapp 1,5 Milliarden Euro. Darüber hinaus legten Konsumenten knapp 22 Milliarden Euro in Finanzanlagen mit ökologischem und sozialem Zusatznutzen an. Die genauen Marktentwicklungen unterscheiden sich in den einzelnen Konsumfeldern. Im Bereich Wohnen werden Gebäude und Haushaltsgeräte energieeffizienter. Der Bezug von Ökostrom gewinnt immer mehr an Bedeutung. Weil der Energiebedarf der Gebäude aber nur langsam sinkt und quantitative Ansprüche an Wohnraum und Ausstattung steigen, nehmen die CO 2 -Emissionen im Bereich Wohnen nur leicht ab. Im Falle der Mobilität bleibt das Auto das mit Abstand am häufigsten verwendete Verkehrsmittel in Deutschland. Der öffentliche Verkehr bleibt unter 10 %, Car-Sharing unter 1 % Marktanteil. Allerdings zeigen multimodale Verkehrsdienstleistungen dynamische Entwicklungen. Ambivalent sind auch die Daten im Bereich Ernährung. Während sich beim Fleischkonsum wenig ändert, hat das ⁠ MSC ⁠-Label für nachhaltige Fischerei den Sprung in den Massenmarkt geschafft. Bei den sonstigen Konsumgütern wie Textilien, Möbel und Reinigungsmittel fehlt es an verlässlichen Marktdaten, weshalb hier nur bedingt Aussagen getroffen werden können. Rückläufig sind die Spenden für Umweltschutzzwecke. Die Bereitschaft der Konsumenten für „grüne“ Geldanlagen und freiwillige Kompensationszahlungen wächst hingegen.

Jeder fünfte Supermarkt kühlt noch mit Ozon schädigendem Kältemittel R 22

Geld vom Staat für den schnellen Ausstieg Das Umweltbundesamt rät dazu, das Kältemittel R 22 schnell durch klimafreundliche Alternativen zu ersetzen. Der teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoff (HFCKW) kommt immer noch in Fleischereien, Großküchen, in der Raumklimatisierung oder in Supermärkten als Kältemittel zum Einsatz. Obwohl das Mittel die Ozonschicht schädigt, wenn es entweicht, kühlt noch jeder fünfte Supermarkt in Deutschland mit R 22. Die Europäische Union hat die Produktion von R 22 ab dem 1. Januar 2010 verboten, aber eine Übergangsfrist bis 2015 vorgesehen, in der Nutzerinnen und Nutzer recyceltes R 22 weiter einsetzen dürfen. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes, rät aber schon jetzt dazu, von R 22 Abstand zu nehmen: „Nutzerinnen und Nutzer sollten ihre Kühlanlagen schnell auf klimafreundliche Kältemittel wie Kohlendioxid umstellen. Dafür gibt es sogar Fördermittel aus dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung.” Der Umstieg lohnt sich auch aus anderem Grund: Wegen des Produktionsverbots erwartet das ⁠ UBA ⁠ noch weit vor dem Jahr 2015 Engpässe beim Nachfüllen alter Anlagen mit R 22. Jährlich werden rund 1.000 Tonnen HFCKW benötigt, um durch Lecks entwichene Kältemittel in Kälteanlagen aufzufüllen. Experten des Umweltbundesamtes gehen davon aus, dass nach dem Produktionsverbot am 1. Januar 2010 nur noch rund 10 bis 15 Prozent des dazu benötigten R 22 auf dem Markt verfügbar sein werden. Wer eine alte Anlage nicht schnell genug umrüstet, hat so das Nachsehen. Beim schnellen Ausstieg aus R 22 sollte folgendes beachtet werden: Da Kälteanlagen 10 oder mehr Jahre halten, ist die Umrüstung alter R22-Anlagen auf ein neues Kältemittel meist nicht die optimale Lösung. Besser ist der Neubau einer modernen und optimierten Anlage. Diese ist in der Regel energieeffizienter und so auf Dauer wirtschaftlicher. Als Ersatz für R 22 sollten möglichst natürliche, halogenfreie Kältemittel wie Kohlenstoffdioxid (R 744) verwendet werden. Bei gewerblichen Anlagen fördert das ⁠ Klimaschutz ⁠-Impulsprogramm des Bundesumweltministeriums den Umstieg mit bis zu 25 Prozent der Nettoinvestitionskosten. Werden zusätzliche Maßnahmen zum Klimaschutz wie z.B. die Nutzung von Abwärme durchgeführt, können diese noch einmal mit bis zu 35 % der Nettoinvestitionskosten gefördert werden. Geld für Neuanlagen gibt es aber nur, wenn innovative, energiesparende Techniken eingesetzt und natürliche Kältemittel benutzt werden.

Echte Energiesparer jetzt besser zu erkennen

Neue Kennzeichnung für Energieeffizienz von Lampen Lampen, die nach dem 1. September 2013 in den Handel gelangt sind, müssen das neue EU- Energieeffizienz-Etikett tragen. Mit dem Etikett können Verbraucher und Verbraucherinnen besser einschätzen, ob ein Produkt viel oder wenig Strom verbraucht. Besonders sparsame LED tragen nun beispielsweise die neue Energieeffizienzklasse A+ und A++. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes: „Noch immer wird Strom in der EU durch ineffiziente Beleuchtung verschwendet. Das neue Etikett informiert nun über moderne Energiesparlampen, Halogen und LED. Lampen, die wenig Strom verbrauchen, lassen sich jetzt leichter erkennen.“ Obwohl sich die Lampentechnik in den letzten Jahren extrem schnell entwickelt hat, bestehe immer noch ein erhebliches Potential für die weitere Verringerung ihres Stromverbrauches. Darüber hinaus sollten Lampen immer Angaben zu Helligkeit und Quecksilbergehalt aufweisen. Diese und weitere Informationen zu den Gebrauchseigenschaften müssen die Hersteller bereits seit drei Jahren angeben. Bisher mussten nur Glüh- und Energiesparlampen eine Energieeffizienzkennzeichnung tragen. Jetzt werden deutlich mehr Lampentypen, zum Beispiel auch LED- und Reflektorlampen damit gekennzeichnet. Die Optik des neuen Energieeffizienz-Etiketts für Lampen ist nicht neu. Viele Haushaltsgeräte wie Kühl- und Gefriergeräte oder Fernseher tragen sie bereits. Charakteristisch für das Etikett ist der Farbbalken, der den Stromverbrauch verdeutlicht: Grün steht für eine hohe, Gelb und Orange für eine mittlere und Rot für eine geringe Effizienz. Neu ist bei dem Etikett vor allem die geänderte Skalierung mit den Klassen E bis A++. Die bisher niedrigsten Effizienzklassen F und G entfallen. Die Klasse A wird in die Klassen A, A+ und A++ unterteilt. Folglich entsprechen Produkte der Klasse A nicht mehr dem höchsten Standard. Besonders sparsame Lampen wie LED würden dann die Effizienzklasse A bis A++ tragen. Energiesparlampen – technisch korrekt als Kompaktleuchtstofflampen bezeichnet – liegen in den Klassen A und B, während Halogenglühlampen fast nur in den Klassen C und D zu finden sind. Da die neue Kennzeichnungspflicht für Lampen erst für Produkte gilt, die seit dem 1. September 2013 in den Handel gelangten, sind in den Geschäften derzeit noch Lampenverpackungen mit der alten Kennzeichnung A bis G oder ohne die neuen Angaben zu finden. Unbedingt sollten auf den Lampenverpackungen aber Angaben zu folgenden Gebrauchseigenschaften zu finden sein: Lichtstrom – an der Einheit Lumen zu erkennen, Farbtemperatur, Lebensdauer, Schaltfestigkeit, Einsatzbereich der Lampe, Anlaufzeit und Quecksilbergehalt. Die Kennzeichnung dieser Eigenschaften ist bereits seit drei Jahren Pflicht. Wenn Lampen ohne diese Angaben angeboten werden, ist davon auszugehen, dass sie nicht mehr dem neuesten Stand der Beleuchtungstechnik entsprechen. Jochen Flasbarth: „Wir raten dazu, Lampen zu kaufen, die die Kennzeichnung der Gebrauchseigenschaften tragen.“ Eine wichtige Kenngröße zur Orientierung bei der Lampenwahl ist der Lichtstrom mit der Einheit Lumen. Der Lichtstrom ist ein Maß für die Helligkeit einer Lampe. Die früher beim Glühlampenkauf übliche Orientierung an der Elektroleistung (Watt) hilft nicht weiter – zu sehr unterscheiden sich die Werte der heutigen Lampen bei gleichem abgegebenem Lichtstrom. Während eine Standardglühlampe beispielsweise noch 60 Watt benötigte, um rund 710 Lumen abzugeben, benötigt eine Halogenlampen in Birnenform dafür rund 50 W und eine Energiespar- oder LED-Lampe nur noch 12 bis 15 Watt.

Stromfressende Kühl- und Gefriergeräte sowie Waschmaschinen sollen vom Markt verschwinden

EU-Parlament entscheidet morgen über neue Anforderungen für sparsamere Haushaltsgeräte Das EU-Parlament entscheidet voraussichtlich am morgigen Mittwoch über verschärfte Anforderungen an die Energieeffizienz von Kühl- und Gefriergeräten und Waschmaschinen. Folgt das Parlament den Beschlussvorschlägen der EU-Mitgliedstaaten von Ende März, wären in allen EU-Mitgliedstaaten Waschmaschinen sowie Kühl- und Gefriergeräte mit einer Energieeffizienzklasse schlechter als A ab Juli 2010 von der Vermarktung ausgeschlossen. Eine zweite Stufe verbietet ab 1. Juli 2012 Kühl- und Gefriergeräte, die der Effizienz der bisherigen Klasse A entsprechen. Waschmaschinen mit der bisherigen Energieeffizienzklasse A dürften in der zweiten Stufe ab 1. Juli 2013 zu einem erheblichen Teil nicht mehr in den Handel kommen. „Ich begrüße die Entwürfe sehr. Bis zum Jahr 2020 lassen sich mit deren Umsetzung und neuen Kennzeichen zum Energieverbrauch 7,5 Milliarden Kilowattstunden Energie gegenüber dem erwarteten Verbrauch einsparen. Das entspricht knapp zwei Kraftwerken mit einer Leistung von 800 Megawatt. Damit würden wir 3,8 Millionen Tonnen Kohlendioxid in der EU sparen”, sagt Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA). Neben den Anforderungen an die Energieeffizienz liegen dem EU-Parlament weitere Entwürfe zur Aktualisierung der Kennzeichen zum Energieverbrauch vor, über die Anfang Mai beraten wird. Demnach sollen bei diesen Haushaltsgeräten die bisherigen Klassen A bis G bestehen bleiben und die Effizienzklasse A nach oben erweitert werden: unterschiedlich nach Produktgruppe zum Beispiel mit A minus 10, 20, 40, 60 oder 80 Prozent (A-x%). Ob ein Energieetikett, bei dem die meisten aufgeführten Klassen gar nicht mehr im Verkauf sind, Verbraucherinnen und Verbraucher nach wie vor gut informiert und zur Entscheidung für besonders effiziente Geräte bewegen wird, ist fraglich. Aus Sicht des Umweltbundesamtes ist eine regelmäßige Neuordnung der Klassen sinnvoller, als neue Klassen hinzuzufügen. „Falls das EU-Parlament den Vorschlag zur Kennzeichnung ablehnt, wäre das die richtige Schlussfolgerung”, so Holzmann. Im Hintergrundpapier „Neue Ökodesign-Anforderungen und Energieverbrauchskennzeichnung für Kühl- und Gefriergeräte sowie Waschmaschinen” finden Sie weiterführende Informationen. c finden Sie unter: node/4934

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