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Demonstrationsvorhaben zur umweltschonenden Herstellung verbrauchsminimierter Kühl- und Gefriergeräte mittels innovativer Vakuumtechnologie

Die Liebherr-Hausgeräte Ochsenhausen GmbH ist die deutsche Produktionsgesellschaft der Sparte Hausgeräte der familiengeführten Liebherr-Unternehmensgruppe. Liebherr-Hausgeräte zählt als Spezialist im Bereich Kühlen und Gefrieren zu den europäischen Marktführern. Mit dem Vorhaben sollte der von der Liebherr beschrittene Weg der Energieeinsparung, Umweltschonung und Nachhaltigkeit von der Entwicklung über die Produktion bis hin zum Recycling konsequent fortgesetzt werden. Über 90 Prozent des Energieverbrauchs von Kühl- und Gefriergeräten werden zur Aufrechterhaltung der Temperaturdifferenz zwischen Geräteinnenraum und Geräteumgebung aufgebracht. Zur Reduzierung des Energieverbrauchs ist daher die Verbesserung der thermischen Isolierung ein wesentlicher Ansatzpunkt. Das Vorhaben zielte auf die erstmalige großtechnische Umsetzung eines vollkommen neuartigen Fertigungsprozesses für Kühl- und Gefriergeräte. Die Anlage sollte eine hohe Ressourcen- und Energieeffizienz im Fertigungsprozess wie auch einen gegenüber dem Stand der Technik signifikant niedrigeren Energieverbrauch in der Gerätenutzung über die gesamte Lebensdauer ermöglichen. Weiterhin sollten eine verbesserte Reparierbarkeit und Recycelbarkeit der Geräte erreicht werden. Der Lösungsansatz umfasste im Kern einen neuartigen, technisch komplexen, hochautomatisierten Struktur- und Formgebungsprozess zur Umsetzung eines neuartigen Konstruktionsprinzips zur thermischen Isolation von Kühl- und Gefriergeräten. Unter innovativer Anwendung des Prinzips der Vakuumwärmedämmung (BluRoX-Technologie) wird dabei – dem Aufbau und dem Funktionsprinzip herkömmlicher Vakuumisolationspaneele (VIP) folgend – ein geometrisch komplexer, thermisch hocheffizient isolierender Vakuumgerätekörper nebst Vakuumgerätetür aufgebaut. Die Ergebnisse des Messprogramms zeigen, dass gegenüber einem repräsentativen Referenzgerät über Herstellung und mindestens 17-jähriger Nutzungsphase pro Gerät insgesamt rd. 1,6 Megawattstunden Energie und 800 Kilogramm Treibhausgas- Emissionen (THG-Faktor: 0,498 Kilogramm pro Kilowattstunde) eingespart werden, davon rd. 500 Kilowattstunden bzw. 247 Kilogramm im Herstellprozess. Auf Basis aktueller Stückzahlenprognosen lässt sich dadurch eine kumulierte Energieeinsparung von mindestens 450 Gigawattstunden und eine Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen in Höhe von mindestens 224 Kilotonnen durch das Vorhaben erzielen, davon entfallen 33 Prozent der Einsparungen auf die Herstellung und 67 Prozent auf die Nutzungsphase der Geräte. Weiterhin lässt sich gegenüber herkömmlichen Geräten eine deutlich verbesserte Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit erzielen. Dies wird insbesondere durch die modulare Kapselung der Kühltechnik wie auch durch den Entfall von PU-Schaum als Dämmstoff möglich. Die BluRoX-Technologie lässt über den Bereich der Haushaltsgroßgeräte hinaus einen hohen Multiplikatoreffekt erwarten. Eines der einzigartigen Merkmale der Perlit-Vakuumisolationstechnologie besteht darin, dass das folienbasierte System mit Perlitfüllung beliebige Formen wie Rohre, Paneele, Boxen und Kessel kosteneffizient umhüllen und mit Vakuum isolieren kann. Das vakuumtechnologiebasierte Fertigungsverfahren mit seinen flexiblen Formgebungsmöglichkeiten erleichtert den Technologietransfer auf Anwendungen in andere Branchen und Märkte, wie Bauindustrie, Energietechnik, Logistik, Fahrzeugbau und Schienenfahrzeuge. Um die positiven Effekte und das profunde Wissen im Zusammenhang mit der Perlit-Vakuumisolationstechnologie über die Hausgeräteindustrie hinaus früh in die Breite zu tragen, wurde von Liebherr vorabensbegleitend die TerraVac GmbH gegründet, die intensiv an der Übertragbarkeit der Technologie auf andere Anwendungsbereiche arbeitet. Branche: Sonstiges verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Liebherr-Hausgeräte Ochsenhausen GmbH Bundesland: Baden-Württemberg Laufzeit: 2021 - 2024 Status: Abgeschlossen

Ausstattung privater Haushalte mit Gebrauchsgütern

<p> <p>Die Ausstattung privater Haushalte mit Gebrauchsgütern steigt weiterhin. Dies gilt vor allem für Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologien. Aber auch bei "klassischen" Gütern wie Pkw, Geschirrspülmaschine oder Mikrowellenherd nimmt der Bestand zu. Das Haushaltseinkommen ist der zentrale Einflussfaktor für den Ausstattungsgrad.</p> </p><p>Die Ausstattung privater Haushalte mit Gebrauchsgütern steigt weiterhin. Dies gilt vor allem für Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologien. Aber auch bei "klassischen" Gütern wie Pkw, Geschirrspülmaschine oder Mikrowellenherd nimmt der Bestand zu. Das Haushaltseinkommen ist der zentrale Einflussfaktor für den Ausstattungsgrad.</p><p> Gebrauchsgüter: Bestand wächst <p>Die Ausstattung mit verschiedenen Gebrauchsgütern wie Haushaltsgroßgeräten, Pkw oder Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) nimmt in Haushalten stetig zu. Insbesondere bei IKT-Produkten wie mobilen PCs ist die Zahl von Haushalten, die diese Güter besitzen, von 2003 bis 2023 deutlich angestiegen&nbsp;(siehe Abb. „Entwicklung der Ausstattung privater Haushalte mit ausgewählten Gebrauchsgütern“). Aber auch Geschirrspülmaschinen oder Wäschetrockner gibt es in immer mehr Haushalten. Rückgängig sind hingegen Haushalte mit stationären PCs und Gefriergeräten (Einzelgeräten).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Zahl-pHH-Gebrauchsgueter_2026-06-02.png"> </a> <strong> Entwicklung der Ausstattung privater Haushalte mit ausgewählten Gebrauchsgütern </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Zahl-pHH-Gebrauchsgueter_2026-06-02.pdf">Diagramm als PDF (54,47 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Zahl-pHH-Gebrauchsgueter_2026-06-02.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (49,82 kB)</a></li> </ul> </p><p> Private Haushalte: Mehr Haushalte brauchen mehr Güter <p>Die Zahl der privaten Haushalte nahm von 1991 bis 2025 kontinuierlich auf 41,1 Mio. Haushalte zu (siehe Abb. „Entwicklung der privaten Haushalte“). Der Zuwachs beschränkte sich jedoch auf Ein- und Zweipersonen-Haushalte. Mit der Zunahme von Haushalten steigt auch bei gleichbleibendem Ausstattungsniveau der Bedarf an Gebrauchsgütern zur Haushaltsausstattung (Kühlschrank, Waschmaschine, Fernsehgerät, Pkw etc.) und damit steigt auch die Ressourceninanspruchnahme durch diese Gütergruppen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Entw-privater-Haushalte_2026-06-02.png"> </a> <strong> Entwicklung der privaten Haushalte </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Entw-privater-Haushalte_2026-06-02.pdf">Diagramm als PDF (40,21 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Entw-privater-Haushalte_2026-06-02.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (36,97 kB)</a></li> </ul> </p><p> Ausstattungsgrade: Mehr Güter gehören zur Grundausstattung <p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/ausstattungsgrad">Ausstattungsgrad</a> als relative Größe gibt an, in wie viel Prozent der Haushalte entsprechende Gebrauchsgüter vorhanden sind. Kühlschränke, Mobiltelefone oder Fernseher mit Ausstattungsgraden von deutlich über 90 % sind demnach in fast allen Haushalten vorhanden (siehe Abb. “Ausstattungsgrad privater Haushalte mit Pkw und weißer Ware“ und Abb. „Ausstattungsgrad privater Haushalte mit IKT“). Bei IKT-Produkten haben sich die Ausstattungsgrade in den vergangenen Jahren teilweise sehr dynamisch erhöht. Aber auch bei Haushaltsgroßgeräten wie Geschirrspülmaschinen oder Mikrowellengeräten stieg der Ausstattungsgrad in den vergangenen Jahren weiter an.&nbsp;</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_Ausstattungsgrad_Pkw-weisse-Ware_2026-06-02.png"> </a> <strong> Ausstattungsgrad privater Haushalte mit Pkw und weißer Ware </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_Ausstattungsgrad_Pkw-weisse-Ware_2026-06-02.png">Bild herunterladen</a> (85,54 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Ausstattungsgrad_Pkw-weisse-Ware_2026-06-02.pdf">Diagramm als PDF</a> (43,44 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Ausstattungsgrad_Pkw-weisse-Ware_2026-06-02.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (33,52 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_Ausstattungsgrad_IKT_2026-06-02.png"> </a> <strong> Ausstattungsgrad privater Haushalte mit IKT </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_Ausstattungsgrad_IKT_2026-06-02.png">Bild herunterladen</a> (71,89 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_Ausstattungsgrad_IKT_2026-06-02.pdf">Diagramm als PDF</a> (40,21 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_Ausstattungsgrad_IKT_2026-06-02.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (32,64 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Einfluss des Einkommens: Mehr Geld, mehr Güter <p>Bei den betrachteten Haushaltsgütern gilt fast ausnahmslos, dass Haushalte mit höherem Nettoeinkommen einen höheren&nbsp;⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/ausstattungsgrad">Ausstattungsgrad</a>⁠ mit Haushaltsgütern haben. Dies gilt für Haushaltsgroßgeräte und Fahrzeuge (siehe Abb.&nbsp;„Ausstattungsgrad privater Haushalte mit Fahrzeugen und weißer Ware nach Einkommensklassen“) wie auch für IKT-Geräte (siehe Abb. „Ausstattungsgrad privater Haushalte mit IKT nach Einkommensklassen“). Herausstechende Ausnahme ist der Kabel-TV-Anschluss.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/6_Abb_Ausstattungsgrad_nach-EK_Mobilit%C3%A4t-weisse-Ware_2026-06-02.png"> </a> <strong> Ausstattungsgrad privater Haushalte mit Fahrzeugen und weißer Ware nach Einkommensklassen </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/6_Abb_Ausstattungsgrad_nach-EK_Mobilit%C3%A4t-weisse-Ware_2026-06-02.png">Bild herunterladen</a> (80,66 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_Abb_Ausstattungsgrad_nach-EK_Mobilit%C3%A4t-weisse-Ware_2026-06-02.pdf">Diagramm als PDF</a> (36,32 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_Abb_Ausstattungsgrad_nach-EK_Mobilit%C3%A4t-weisse-Ware_2026-06-02.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (37,29 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/7_Abb_Ausstattungsgrad_nach-EK_IKT_2026-06-02.png"> </a> <strong> Ausstattungsgrad privater Haushalte mit IKT nach Einkommensklassen </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/7_Abb_Ausstattungsgrad_nach-EK_IKT_2026-06-02.png">Bild herunterladen</a> (76,72 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/7_Abb_Ausstattungsgrad_nach-EK_IKT_2026-06-02.pdf">Diagramm als PDF</a> (43,62 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/7_Abb_Ausstattungsgrad_nach-EK_IKT_2026-06-02.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (37,67 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Ausstattungsbestand: Gemeinschaftliche Nutzung rückläufig <p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/ausstattungsgrad">Ausstattungsgrad</a> macht keine Aussagen darüber, ob ein Haushalt z. B. mehr als einen Pkw oder Laptop besitzt. Diese Information findet sich im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/ausstattungsbestand">Ausstattungsbestand</a>, der auch Mehrfachausstattungen erfasst (siehe Abb. „Ausstattungsbestand privater Haushalte mit ausgewählten Gebrauchsgütern“). Der Ausstattungsbestand ist immer größer oder gleich dem ⁠Ausstattungsgrad⁠. Vor allem im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT-Produkte), aber auch beim Pkw wird die ehemals gemeinschaftliche Nutzung (ein Gerät pro Haushalt) durch einen individuellen Produktbesitz abgelöst.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/8_Abb_Ausstattungsbestand_2026-06-02.png"> </a> <strong> Ausstattungsbestand privater Haushalte mit ausgewählten Gebrauchsgütern - Anzahl der Gebrauchsgüter </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/8_Abb_Ausstattungsbestand_2026-06-02.pdf">Diagramm als PDF (40,06 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/8_Abb_Ausstattungsbestand_2026-06-02.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (34,09 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Indikator: Nachhaltiger Konsum

<p> Die wichtigsten Fakten <ul> <li>2024 wurden in den Produktbereichen mit staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln 8,9 % des Umsatzes mit besonders umweltfreundlichen und sozialverträglichen Produkten gemacht.</li> <li>Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass umweltfreundliche und sozialverträgliche Produkte bis 2030 einen Marktanteil von 34 % haben sollen.</li> <li>Insbesondere bei Lebensmitteln, Bekleidung und Pkw sind größere Anstrengungen nötig, um dieses Ziel zu erreichen.</li> </ul> </p><p> Welche Bedeutung hat der Indikator? <p>Haushalte können nachhaltigen Konsum direkt und indirekt fördern. Zum einen benötigen energieeffiziente Fahrzeuge oder gedämmte Häuser bei der Nutzung weniger Energie und verursachen einen geringeren Ausstoß von Treibhausgasen. Zum anderen nehmen Verbraucher*innen durch die Bevorzugung entsprechender Produkte indirekt Einfluss auf die Emissionen und die Sozialverträglichkeit der Herstellung.</p> <p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> erfasst die Marktanteile von Produkten mit anspruchsvollen Umweltzeichen. Dabei werden bisher ausschließlich staatlich regulierte Nachhaltigkeitssiegel betrachtet: Energieverbrauchskennzeichnung (Pkw, Haushaltsgroßgeräte, Leuchtmittel und Fernseher), Bio-Siegel (Lebensmittel), Grüner Knopf (Bekleidung) sowie Blauer Engel (Hygienepapiere, Wasch- und Reinigungsmittel). Mit Hilfe des Indikators kann festgestellt werden, ob umweltfreundliche und sozialverträgliche Produktvarianten konventionelle Produktvarianten im Markt ersetzen. Denn nachhaltiger Konsum erfordert, nicht-nachhaltige Konsumweisen durch nachhaltige zu ersetzen.</p> </p><p> Wie ist die Entwicklung zu bewerten? <p>2024 hatten umweltfreundliche und sozialverträgliche Produkte einen Marktanteil von 8,9 % in den erfassten Produktgruppen. Damit entwickelt sich der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> entgegen der Zielrichtung. Dies hat im Wesentlichen mit dem Marktanteil von energieeffizienten Pkw zu tun. Nach dem Höchststand im Jahr 2021 sank der Marktanteil von A+-Pkw in den Folgejahren. 2024 wurde das neue Pkw-CO2-Label mit neuen Anforderungen eingeführt, das eine direkte Vergleichbarkeit mit den Jahren davor verhindert. Pkw mit dem besten Label (A) hatten 2024 einen Marktanteil von 15,7 %. Bei Biolebensmitteln hat sich in den letzten 5 Jahren wenig getan (6 bis 7 % Marktanteil). Bei den Haushaltsgroßgeräten sind seit der Einführung der neuen Effizienzkategorien wieder teilweise deutliche Verschiebungen hin zu effizienteren Kategorien zu erkennen. Bei den Hygienepapieren sind die Marktanteile bei Privathaushalten in den letzten 10 Jahren um über 10 Prozentpunkte auf nur noch 6,7&nbsp;% gesunken.&nbsp;</p> <p>Innerhalb der verschiedenen Produktgruppen unterscheiden sich die Marktanteile teilweise deutlich: 79,5 % der verkauften Waschmaschinen waren 2024 bereits mit der höchsten Effizienzkategorie A ausgezeichnet. Kühlschränke, Gefriergeräte und Geschirrspüler kommen an diese Größenordnung nur heran, wenn man die Kategorien A-D zusammenrechnet. Bei Elektroherden und Backöfen oder bei Klimageräten ist hohe Energieeffizienz hingegen weiterhin ein Nischenthema.</p> <p>Um das Ziel der <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/die-deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846">Nachhaltigkeitstrategie</a> von 34 % Marktanteil bis 2030 erreichen zu können, sollte die sehr geringe Nachfrage nach umweltfreundlichen und sozialverträglichen Produkten neu belebt werden.</p> </p><p> Wie wird der Indikator berechnet? <p>Für die Berechnung des Indikators wurden für jeden Konsumbereich besonders umwelt- und sozialrelevante Produktgruppen identifiziert, für die Marktdaten verfügbar sind. Da die Märkte der einzelnen Produktgruppen unterschiedlich groß sind, werden die Marktanteile mit dem Umsatzvolumen des jeweiligen Gesamtmarktes gewichtet. Dies garantiert, dass hohe Marktanteile in kleinen Nischenmärkten den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> nicht verzerren.</p> <p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel </strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11321"><strong>"Grüne" Produkte: Marktzahlen.</strong></a></p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

§ 35 Pflichten des Schiffsführers, Eigentümers, Ausrüsters oder Bevollmächtigten

§ 35 Pflichten des Schiffsführers, Eigentümers, Ausrüsters oder Bevollmächtigten (1) Der Eigentümer, der Ausrüster oder der Bevollmächtigte des Eigentümers oder Ausrüsters haben dafür zu sorgen, dass ein Fahrzeug, eine schwimmende Anlage oder ein Schwimmkörper nur dann in Betrieb genommen wird, wenn die nach § 7 vorgeschriebenen und für die befahrene Zone gültigen Fahrtauglichkeitsbescheinigungen vorliegen, sich die Fahrtauglichkeitsbescheinigungen während der Fahrt an Bord befinden, Einrichtungen und Ausrüstungsgegenstände nach Maßgabe der Eintragungen in der Fahrtauglichkeitsbescheinigung an Bord vorhanden und in einem ordnungsgemäßen und funktionstüchtigen Zustand sind, der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt jede Namensänderung, jeder Eigentumswechsel, jede neue Eichung und jede Änderung der Registrierung oder des Heimatortes des Fahrzeugs mitgeteilt wird und die Fahrtauglichkeitsbescheinigung zur Eintragung der jeweiligen Änderung vorgelegt wird, das Fahrzeug, die schwimmende Anlage oder der Schwimmkörper nach jeder Maßnahme im Sinne des § 25 Absatz 1 unverzüglich zu einer Sonderuntersuchung vorgeführt wird, des Artikels 9.08 Nummer 2 ES-TRIN unverzüglich zu einer Sonderprüfung vorgeführt wird, des Artikels 18.10 Nummer 1 Satz 3 ES-TRIN oder des Artikels 18.09 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe c ES-TRIN unverzüglich zu einer Sonderprüfung vorgeführt wird, das Fahrzeug, die schwimmende Anlage oder der Schwimmkörper in einem Zustand erhalten wird, der den Bau-, Einrichtungs- und Ausrüstungsvorschriften entspricht, folgende Einrichtungen und Ausrüstungsgegenstände sich an Bord befinden und funktionsfähig sind: die Steuereinrichtungen nach den Artikeln 6.01 bis 6.08 ES-TRIN, die Bedienungs-, Anzeige- und Überwachungseinrichtungen für aa. das Steuerhaus entsprechend der allgemeinen Anforderungen nach Artikel 7.03 ES-TRIN, bb. das Steuerhaus entsprechend der besonderen Anforderungen nach Artikel 7.04 ES-TRIN, cc. (gestrichen) dd. die Signalleuchten nach Artikel 10.17 Nummer 3 und 4 Satz 2 und 3 ES-TRIN, ee. (gestrichen) ff. die Brandmeldeanlage nach Artikel 13.05 Nummer 3 ES-TRIN und gg. die Auslöseeinrichtung von Feuerlöschanlagen nach Artikel 13.05 Nummer 5 Buchstabe c Satz 1 ES-TRIN, die Sprechverbindungen nach Artikel 7.08 Satz 1 bis 3 ES-TRIN, die Alarm- und Warnanlagen, Alarmsysteme und -auslöser für aa. die Alarmanlage nach Artikel 7.09 ES-TRIN, bb. (gestrichen) cc. (gestrichen) dd. die Warnanlagen von Feuerlöschanlagen nach Artikel 13.05 Nummer 6 Buchstabe a ES-TRIN, ee. die Alarmsysteme nach Artikel 19.08 Nummer 3 ES-TRIN und ff. die Niveaualarme nach Artikel 19.08 Nummer 4 ES-TRIN, die Lenzeinrichtungen nach Artikel 8.08 Nummer 1 bis 6 und 8 und Artikel 19.08 Nummer 5 ES-TRIN, die Einrichtungen zum Sammeln von Altöl nach Artikel 8.09 Nummer 2 Satz 1 ES-TRIN, die automatisierten externen Defibrillatoren nach Artikel 19.08 Nummer 10 ES-TRIN, die zusätzliche Sicherheitsausrüstung für Kabinenschiffe nach Artikel 19.12 Nummer 10 Buchstabe b und c ES-TRIN, die Abwassersammeltanks oder Bordkläranlagen nach Artikel 19.14 Nummer 1 ES-TRIN, die Ausrüstung nach Anhang II § 7.02 Nummer 7 Buchstabe a, b und d bis f, § 7.03 Nummer 6 Buchstabe a bis c und § 7.04 Nummer 4, die zusätzlichen Ausrüstungsgegenstände für die Fahrt auf den Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 nach Anhang III §§ 6.01 und 6.02 Nummer 1, 2, 3 und 4 Satz 1, §§ 6.03 bis 6.06 und § 10.07, Anhang III § 6.02 Nummer 1, 2, 3 und 4 Satz 1 auch in Verbindung mit Anhang II § 7.02 Nummer 7 Buchstabe c, sich folgende Unterlagen an Bord befinden die Reffvorschrift nach Anhang II § 7.04 Nummer 3, (gestrichen) (gestrichen) die Bedienungsanleitung des Kranherstellers nach Artikel 14.12 Nummer 9 ES-TRIN, das Betriebsführungshandbuch nach Artikel 18.01 Nummer 6 ES-TRIN mit einem Nachweis über die letzte Wartung im Sinne des Artikels 18.01 Nummer 11 ES-TRIN, je eine Kopie der Unterlagen nach Artikel 30.03 Nummer 3 ES-TRIN, nach § 3 Absatz 1 der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt die Unterlagen nach Nummer 8 Buchstabe a und f vorgelegt werden, ein Fahrzeug, eine schwimmende Anlage oder ein Schwimmkörper nur dann in Betrieb genommen wird, wenn die Kennzeichen, die nach Artikel 9.04 Nummer 2 Buchstabe c ES-TRIN oder die nach Artikel 32 Absatz 1 der Verordnung ( EU ) 2016/1628 oder die nach Artikel 30.06 des ES-TRIN oder nach Artikel 18.05 Nummer 1 ES-TRIN vorgeschrieben sind, an den dort genannten Einheiten angebracht sind, die Unterlagen nach Artikel 10.01 Nummer 2 Satz 1 ES-TRIN sich an Bord befinden oder im Fall des Artikels 10.01 Nummer 2 Satz 2 ES-TRIN jederzeit verfügbar sind, die elektrischen Einrichtungen an Bord nach Artikel 10.04 ES-TRIN explosionsgeschützt ausgeführt sind, die Batterien und Akkumulatoren an Bord nach Artikel 10.11 ES-TRIN aufgestellt sind, die Prüfungen veranlasst werden von Seil- und Kettenanlagen nach Anhang II § 3.05 Satz 1 und 2, der Takelage nach Anhang II § 7.04 Nummer 2 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 10.19 ES-TRIN, von Druckbehältern nach Artikel 8.01 ES-TRIN, (gestrichen) von tragbaren Feuerlöschern nach Artikel 13.03 Nummer 5 ES-TRIN, von fest installierten Feuerlöschanlagen nach Artikel 13.04 Nummer 6 ES-TRIN und Artikel 13.05 Nummer 9 Buchstabe b ES-TRIN, von Kranen nach Artikel 14.12 Nummer 6 Satz 1 und 3 und Nummer 7 ES-TRIN, von Flüssiggasanlagen nach Artikel 17.13 Satz 1 und 2 ES-TRIN, jeweils auch in Verbindung mit Anhang II § 7.02 Nummer 5 Satz 2 und § 7.03 Nummer 4 Satz 2, und von Antriebs- und Hilfssystemen nach Artikel 30.11 Nummer 1 ES-TRIN, nach § 3 Absatz 1 der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt die Bescheinigung über die Prüfung der Takelage nach Nummer 14 Buchstabe b vorgelegt wird, Heiz-, Koch- und Kühleinrichtungen den Bestimmungen des Artikels 16.01 Nummer 2 bis 5 ES-TRIN und der Artikel 16.02 bis 16.07 ES-TRIN entsprechen und die dort genannten Verhaltensregeln für den Gebrauch dieser Einrichtungen eingehalten werden, Flüssiggasanlagen den Bestimmungen des Artikels 17.01 Nummer 2 ES-TRIN, der Artikel 17.02, 17.03 Nummer 1 Satz 1, Nummer 2 Satz 2 ES-TRIN, der Artikel 17.04 bis 17.07 ES-TRIN, des Artikels 17.08 Nummer 1 Satz 1 oder Satz 2, Nummer 2, Nummer 3 Satz 2, Nummer 4 oder Nummer 5 ES-TRIN, der Artikel 17.09 bis 17.12 ES-TRIN entsprechen und die dort genannten Verhaltensregeln für den Gebrauch dieser Einrichtungen eingehalten werden, Rettungsmittel vorhanden sind nach aa. Artikel 13.08 Nummer 1 und 2 ES-TRIN, bb. Artikel 19.09 Nummer 1 bis 5 ES-TRIN, cc. Anhang II § 5.06 Nummer 1 und 2 Satz 1, § 7.02 Nummer 7 Buchstabe g und § 7.03 Nummer 6 Buchstabe d oder dd: Anhang III §§ 6.05, 10.07 Nummer 1 Buchstabe d und e und geprüft sind nach aa. Artikel 13.08 Nummer 3 ES-TRIN oder bb. Artikel 19.09 Nummer 9 ES-TRIN, eine Krankentrage nach Artikel 19.09 Nummer 11 ES-TRIN vorhanden ist, Beleuchtungskörper der Notbeleuchtung nach Artikel 19.10 Nummer 5 ES-TRIN gekennzeichnet sind, Seil- und Kettenanlagen auf Fähren den Bestimmungen des Anhangs II § 3.04 entsprechen, im Fall des § 34 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 Satz 1 das Bootszeugnis dem zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt unverzüglich vorgelegt wird. Abweichend von Satz 1 Nummer 4 kann die Mitteilung bei einer anderen zuständigen Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union gemacht und die Fahrtauglichkeitsbescheinigung dort vorgelegt werden. (2) Der Eigentümer, der Ausrüster oder der Bevollmächtigte des Eigentümers oder Ausrüsters dürfen nicht anordnen oder zulassen, dass Flüssiggasanlagen nach Artikel 17.01 Nummer 2 ES-TRIN, auch in Verbindung mit Anhang II § 7.02 Nummer 5 Satz 2 und § 7.03 Nummer 4 Satz 2, mit einem anderen Gas als handelsüblichem Propan betrieben werden, (aufgehoben) (aufgehoben) ein Fahrzeug nach einer wesentlichen Änderung oder Instandsetzung ohne vorherige Sonderuntersuchung nach § 25 Nummer 1 in Betrieb genommen wird. (3) Der Eigentümer, der Ausrüster oder der Bevollmächtigte des Eigentümers oder Ausrüsters und der Schiffsführer haben dafür zu sorgen, dass ein Fahrzeug, das entgeltlich oder anderweitig geschäfts- oder erwerbsmäßig Fahrgäste befördert, den technischen Anforderungen nach Artikel 19.01 Nummer 2, 3, 4 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2 ES-TRIN, den Artikeln 19.02, 19.03 Nummer 1 Satz 1, Nummer 2 bis 6, 7 Satz 1, Nummer 8, auch in Verbindung mit Nummer 10, Nummer 9, 11 und 13 ES-TRIN, den Artikeln 19.04, 19.05 Nummer 1 und 2 ES-TRIN, Artikel 19.06 Nummer 1 bis 10, 11 Satz 1, Nummer 12, 13, 14 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, Nummer 15 bis 19 ES-TRIN, den Artikeln 19.07, 19.08, 19.09 Nummer 1, 2 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, Nummer 3, 4, 6, 7, 8 Satz 1, Nummer 9 bis 11 ES-TRIN, Artikel 19.10 Nummer 1 bis 4, Nummer 6 bis 11 ES-TRIN, Artikel 19.11 Nummer 1 Satzteil vor Buchstabe a, Nummer 2 bis 16, 17 Satz 1 ES-TRIN, den Artikeln 19.12 und 19.14, jeweils in Verbindung mit Artikel 19.15 ES-TRIN, entspricht, §§ 2.02, 2.03 Nummer 1, 2 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, Nummer 3, 4, 6 bis 8, §§ 2.05, 2.06 Nummer 1 bis 3, Nummer 3 auch in Verbindung mit Nummer 4, § 2.07 Nummer 1, auch in Verbindung mit Nummer 2 und den §§ 2.08 und 2.09, alle jeweils auch in Verbindung mit § 8.01 Nummer 1 des Anhangs II, entspricht, Anhang II §§ 3.02 und 3.04 Nummer 2 und 3, jeweils auch in Verbindung mit Anhang II § 4.01, § 4.02 Nummer 1 und Anhang II § 8.01 Nummer 1, entspricht, Anhang II § 5.01 Nummer 1 bis 3, § 5.02 Nummer 1, 2 Satz 2 bis 4, Nummer 3, §§ 5.03 und 5.04 Nummer 1, jeweils auch in Verbindung mit Nummer 2 Satz 1, §§ 5.05 bis 5.07 und 5.08 Nummer 2, alle jeweils auch in Verbindung mit Anhang II § 6.01 und Anhang II § 8.01 Nummer 1, entspricht, Anhang II § 7.02 Nummer 1 und 6 und § 7.03 Nummer 1 und 5, jeweils auch in Verbindung mit Anhang II § 8.01 Nummer 1, entspricht, Anhang III § 1.02, auch in Verbindung mit Anhang II § 8.01 Nummer 1, entspricht, sich die tragbaren Feuerlöscher an den Stellen befinden, die in Artikel 13.03 Nummer 1 ES-TRIN und Artikel 19.12 Nummer 1 Satz 1 und 2 ES-TRIN vorgeschrieben sind, die Abdeckung der Feuerlöschgeräte nach Artikel 13.03 Nummer 6 ES-TRIN gekennzeichnet ist und die Abdeckung der Auslöseeinrichtungen von fest installierten Feuerlöschanlagen nach Artikel 13.05 Nummer 5 Buchstabe c Satz 6 ES-TRIN gekennzeichnet ist, auf einem Fahrgastboot eine Flüssiggasanlage nach Anhang II § 7.02 Nummer 5 Satz 1 und § 7.03 Nummer 4 Satz 1 nur dann betrieben wird, wenn das Fahrgastboot über einen elektrischen Antrieb oder einen Antrieb mit Verbrennungsmotoren oder über andere Verbrennungsmotoren verfügt, die mit einem Brennstoff betrieben werden, dessen Flammpunkt über 55° C liegt, nach Anhang II § 7.02 Nummer 5 Satz 2 und § 7.03 Nummer 4 Satz 2 dem Kapitel 17 ES-TRIN entspricht, nach Anhang II § 7.02 Nummer 5 Satz 3 und § 7.03 Nummer 4 Satz 3 in geschlossenen Räumen mit Warneinrichtungen für gesundheitsgefährdende Konzentrationen von Kohlenmonoxid sowie für explosionsfähige Gas-Luftgemische ausgestattet ist, eine stillgelegte Bordkläranlage erst dann wieder in Betrieb genommen wird, wenn die nach Artikel 18.10 Nummer 5 ES-TRIN vorgeschriebene Sonderprüfung durchgeführt worden ist, in jeder Küche sowie in Frisiersalons und Parfümerien eine Feuerlöschdecke nach Artikel 19.12 Nummer 1 letzter Satz ES-TRIN griffbereit vorhanden ist, die Fluchtwege und Notausgänge nach Artikel 19.06 Nummer 6 Buchstabe f ES-TRIN deutlich markiert und beleuchtet sind und mit einem Sicherheitssystem nach Artikel 19.06 Nummer 7 ES-TRIN ausgestattet sind, die nicht für Fahrgäste bestimmten Teile der Fahrzeuge nach Artikel 19.06 Nummer 11 ES-TRIN gegen Zutritt Unbefugter gesichert sind und die dort genannten Symbole angebracht sind, der Aufstellungsort der Defibrillatoren nach Artikel 19.08 Nummer 10 ES-TRIN gekennzeichnet ist, die vorgeschriebenen Rettungsmittel nach Artikel 19.09 Nummer 8 ES-TRIN untergebracht und gekennzeichnet sind, die Bestimmungen nach Artikel 19.12 Nummer 4, 8 Satz 1 ES-TRIN über Hydrantenanlagen und Feuerlöschpumpen eingehalten werden, die Sicherheitsrolle und der Sicherheitsplan nach Artikel 19.13 Nummer 4 ES-TRIN und Artikel 30.05 Nummer 4 Buchstabe b ES-TRIN an geeigneten Stellen deutlich sichtbar aufgehängt sind, sich in jeder Kabine Angaben nach Artikel 19.13 Nummer 5 ES-TRIN für das Verhalten der Fahrgäste in den dort genannten Fällen sowie Angaben über den Aufstellort der Rettungsmittel befinden, ein Fahrgastboot nach Anhang II § 7.02 nur für Tagesfahrten eingesetzt wird und dass die Fahrt bei vorherrschender Windstärke von mehr als 5 Beaufort und bei unsichtigem Wetter nicht angetreten wird, (aufgehoben) (aufgehoben) sich die in Artikel 25.01 Nummer 1 ES-TRIN genannten Zeugnisse an Bord befinden und jederzeit verfügbar sind, auf einem muskelkraftbetriebenen Sportfahrzeug im Sinne des § 33 Absatz 1 Nummer 3 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1 und 2 die zulässige Anzahl von Fahrgästen nicht überschritten wird, ein muskelkraftbetriebenes Sportfahrzeug im Sinne des § 33 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3 in dem dort genannten Fall mit der dort genannten CE -Kennzeichnung versehen ist, auf einem Sportfahrzeug oder Wassermotorrad im Sinne des § 33 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit Absatz 3 Satz 1 nicht mehr als die zulässige Anzahl von Fahrgästen befördert werden und mit dem Sportfahrzeug die zulässige Anfahrtstrecke nicht überrschritten wird, auf einem Sportfahrzeug im Rahmen einer Fahrt nach § 33 Absatz 1 Nummer 6 die zulässige Anzahl von Fahrgästen nicht überschritten wird, auf einem Sportfahrzeug im Sinne des § 34 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 die zulässige Anzahl von Fahrgästen nicht überschritten wird, auf einem Sportfahrzeug im Sinne des § 34 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 die dort vorgeschriebene Ausrüstung an Bord vorhanden ist. (4) Der Schiffsführer darf ein Fahrzeug, eine schwimmende Anlage oder einen Schwimmkörper nur führen, wenn sich die jeweils nach § 7 vorgeschriebenen und für die befahrene Zone gültigen Fahrtauglichkeitsbescheinigungen an Bord befinden, die Einrichtungen und Ausrüstungsgegenstände nach Maßgabe der Eintragungen der Fahrtauglichkeitsbescheinigung an Bord vorhanden und in einem ordnungsgemäßen und funktionstüchtigen Zustand sind, das Fahrzeug, die schwimmende Anlage oder der Schwimmkörper nach einer Maßnahme im Sinne des § 25 Absatz 1 zu einer Sonderuntersuchung vorgeführt worden ist, des Artikels 9.08 Nummer 2 ES-TRIN zu einer Sonderprüfung vorgeführt worden ist, des Artikels 18.10 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe c ES-TRIN zu einer Sonderprüfung vorgeführt worden ist, sich das Fahrzeug, die schwimmende Anlage oder der Schwimmkörper in einem Zustand befindet, der den Bau-, Einrichtungs- und Ausrüstungsvorschriften entspricht, er dafür sorgt, dass die nach Artikel 4.03 ES-TRIN angebrachten Einsenkungsmarken deutlich sichtbar sind, folgende Einrichtungen und Ausrüstungsgegenstände an Bord vorhanden und funktionsfähig sind: die Steuereinrichtungen nach den Artikeln 6.01 bis 6.08 ES-TRIN, die Bedienungs-, Anzeige- und Überwachungseinrichtungen für aa. das Steuerhaus entsprechend der allgemeinen Anforderungen nach Artikel 7.03 ES-TRIN, bb. das Steuerhaus entsprechend der besonderen Anforderungen nach Artikel 7.04 ES-TRIN, cc. (gestrichen) dd. die Signalleuchten nach Artikel 10.17 Nummer 3 und 4 Satz 2 und 3 ES-TRIN, ee. die elektrischen Schiffsantriebe nach den Artikeln 11.05 und 11.07 Nummer 3 ES-TRIN, ff. die Brandmeldeanlagen nach Artikel 13.05 Nummer 3 ES-TRIN und gg. die Auslöseeinrichtung von Feuerlöschanlagen nach Artikel 13.05 Nummer 5 Buchstabe c Satz 1 ES-TRIN, die Sprechverbindung nach Artikel 7.08 Satz 1 bis 3 ES-TRIN, die Alarm- und Warnanlagen, Alarmsysteme und -auslöser für aa. die Alarmanlage nach Artikel 7.09 ES-TRIN, bb. (gestrichen) cc. (gestrichen) dd. die Warnanlagen von Feuerlöschanlagen nach Artikel 13.05 Nummer 6 Buchstabe a ES-TRIN, ee. die Alarmsysteme nach Artikel 19.08 Nummer 3 ES-TRIN, ff. die Niveaualarme nach Artikel 19.08 Nummer 4 ES-TRIN, die Lenzeinrichtungen nach Artikel 8.08 Nummer 1 bis 6 und 8 bis 11 ES-TRIN und Artikel 19.08 Nummer 5 ES-TRIN, die Einrichtungen zum Sammeln von Altöl nach Artikel 8.09 Nummer 2 Satz 1 ES-TRIN, die automatisierten externen Defibrillatoren nach Artikel 19.08 Nummer 10 ES-TRIN, die zusätzliche Sicherheitsausrüstung für Kabinenschiffe nach Artikel 19.12 Nummer 10 ES-TRIN, die Abwassersammeltanks oder Bordkläranlagen nach Artiel 19.14 Nummer 1 ES-TRIN, die Ausrüstung nach Anhang II § 7.02 Nummer 7 Buchstabe a, b und d bis f, § 7.03 Nummer 6 Buchstabe a bis c und § 7.04 Nummer 4, die zusätzlichen Ausrüstungsgegenstände für die Fahrt auf den Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 nach Anhang III §§ 6.01 und 6.02 Nummer 1, 2, 3 und 4 Satz 1, §§ 6.03 bis 6.06 und § 10.07, Anhang III § 6.02 Nummer 1, 2, 3 und 4 Satz 1 auch in Verbindung mit Anhang II § 7.02 Nummer 7 Buchstabe c, sich die folgenden Unterlagen an Bord befinden: die Reffvorschrift nach Anhang II § 7.04 Nummer 3, (gestrichen) die genannten Unterlagen für elektrische Geräte und Anlagen nach Artikel 10.01 Nummer 2 Satz 1 ES-TRIN, (gestrichen) die Bedienungsanleitung des Krans nach Artikel 14.12 Nummer 9 ES-TRIN, das Betriebsführungshandbuch nach Artikel 18.01 Nummer 6 ES-TRIN mit einem Nachweis über die letzte Wartung im Sinne des Artikels 18.01 Nummer 11 ES-TRIN oder je eine Kopie der Unterlangen nach Artikel 30.03 Nummer 3 ES-TRIN, die Kennzeichen, die nach Artikel 32 der Verordnung (EU) 2016/1628 oder die nach Artikel 30.06 ES-TRIN oder die nach Artikel 18.05 Nummer 1 ES-TRIN vorgeschrieben sind, an den dort genannten Einheiten angebracht sind, die elektrischen Einrichtungen an Bord nach den Bestimmungen des Artikels 10.04 ES-TRIN explosionsgeschützt ausgeführt sind, die Batterien und Akkumulatoren an Bord nach den Bestimmungen des Artikels 10.11 ES-TRIN aufgestellt sind, eine aktuelle Prüfbescheinigung vorliegt für Seil- und Kettenanlagen nach Anhang II § 3.05 Satz 2, die Takelage nach Anhang II § 7.04 Nummer 2 Satz 2 oder Artikel 20.19 Nummer 3 ES-TRIN, Druckbehälter nach Artikel 8.01 ES-TRIN, (gestrichen) tragbare Feuerlöscher nach Artikel 13.03 Nummer 5 Satz 2 ES-TRIN, fest installierte Feuerlöschanlagen nach Artikel 13.04 Nummer 8 ES-TRIN und Artikel 13.05 Nummer 9 Buchstabe e ES-TRIN, Krane nach Artikel 14.12 Nummer 6 Satz 4 und Nummer 7 Satz 3 ES-TRIN, Flüssiggasanlagen nach Artikel 17.13 Satz 2 ES-TRIN, auch in Verbindung mit Anhang II § 7.02 Nummer 5 Satz 2 und § 7.05 Nummer 4 Satz 2, Antriebs- und Hilfssysteme nach Artikel 30.11 Nummer 4 ES-TRIN, die Heiz-, Koch- und Kühleinrichtungen den Bestimmungen des Artikels 16.01 Nummer 2 bis 5 ES-TRIN und der Artikel 16.02 bis 16.07 entsprechen, und wenn er dafür sorgt, dass die dort genannten Verhaltensregeln für den Gebrauch dieser Einrichtungen eingehalten werden, die Flüssiggasanlagen den Bestimmungen der Artikel 17.01 Nummer 2 ES-TRIN, Artikel 17.02 und 17.03 Nummer 1 Satz 1, Nummer 2 Satz 2, der Artikel 17.04 bis 17.07, des Artikels 17.08 Nummer 1 Satz 1 oder Satz 2, Nummer 2, Nummer 3 Satz 2, Nummer 4 oder Nummer 5 ES-TRIN und der Artikel 17.09 bis 17.12 ES-TRIN entsprechen, und wenn er dafür sorgt, dass die dort genannten Verhaltensregeln für den Gebrauch dieser Einrichtungen eingehalten werden, Rettungsmittel vorhanden sind nach Artikel 13.08 Nummer 1 und 2, Artikel 19.09 Nummer 1 bis 5 und 11 ES-TRIN, Anhang II § 5.06 Nummer 1 und 2 Satz 1, § 7.02 Nummer 7 Buchstabe g und § 7.03 Nummer 6 Buchstabe d oder Anhang III § 6.05, 10.07 Nummer 1 Buchstabe d und e, sich die Bescheinigung nach Artikel 17.15 Nummer 1 ES-TRIN, auch in Verbindung mit Anhang II § 7.02 Nummer 5 Satz 2 und § 7.03 Nummer 4 Satz 2, an Bord befindet, die Beleuchtungskörper der Notbeleuchtung nach Artikel 19.10 Nummer 5 ES-TRIN gekennzeichnet sind, sich die Bescheinigung nach Anhang II § 3.07 Nummer 1 und 2 an Bord befindet. (5) Der Schiffsführer hat den zur Kontrolle befugten Personen auf Verlangen folgende Unterlagen auszuhändigen: die Bescheinigung für Druckbehälter nach Artikel 8.01 Nummer 2 Satz 4 ES-TRIN, (gestrichen) die genannten Unterlagen für elektrische Geräte und Anlagen nach Artikel 10.01 Nummer 2 Satz 1 ES-TRIN, (gestrichen) die Bedienungsanleitung des Krans nach Artikel 14.12 Nummer 9 ES-TRIN oder, je eine Kopie der Unterlagen nach Artikel 30.03 Nummer 3 ES-TRIN, hat die nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 15 ausgestellten Prüfbescheinigungen oder Abnahmeberichte als Nachweise an Bord mitzuführen, hat dafür zu sorgen, dass tragbare Feuerlöscher mit CO 2 als Löschmittel nach Artikel 13.03 Nummer 4 ES-TRIN nur zum Löschen von Bränden in Küchen und elektrischen Einrichtungen verwendet werden, hat dafür zu sorgen, dass auf dem Fahrzeug eine Flüssiggasanlage nach Artikel 17.01 Nummer 2 ES-TRIN, auch in Verbindung mit Anhang II § 7.02 Nummer 5 Satz 2 und § 7.03 Nummer 4 Satz 2, nur mit handelsüblichem Propan betrieben wird, hat dafür zu sorgen, dass nach Anhang II § 7.02 Nummer 4 und § 7.03 Nummer 3 auf einem Fahrgastboot offene Feuerstellen an Bord nicht betrieben werden, hat dafür zu sorgen, dass nach Anhang II § 7.02 Nummer 8 und § 7.03 Nummer 7 auf einem Fahrgastboot bei einer Geschwindigkeit von 40 km/h oder mehr gegen Wasser die Fahrgäste und die Besatzung Rettungswesten anlegen, hat nach Anhang II § 7.02 Nummer 8 und § 7.03 Nummer 7 auf einem Fahrgastboot bei einer Geschwindigkeit von 40 km/h oder mehr gegen Wasser seine Aufgaben im Steuerstand sitzend auszuüben. Stand: 31. Dezember 2025

Geologische und verfahrenstechnische Möglichkeiten der Erdwärmenutzung am Standort der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH)

Für die Medizinische Hochschule Hannover hat das GeothermieZentrum Bochum gemeinsam mit der GeoDienste GmbH (Garbsen) im Zeitraum von August 2007 bis März 2008 eine Vorstudie zur Einbindung der Geothermie in das Energiekonzept des Klinikums erstellt. Im Anschluss an diese Vorstudie wurde eine Wirtschaftlichkeitsanalyse erstellt, welche die petrothermale und hydrothermale Versorgung betrachtete. Vorstudie: Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) wird derzeit von den Stadtwerken Hannover mit den Medien Gas, Strom und Fernwärme zur Erzeugung ihrer dreigliedrigen Energieversorgung, bestehend aus Dampf, Raumwärme und Klimakälte, versorgt. Aufgrund der hydrogeologischen Situation am Standort der MHH in Hannover wird eine Einbindung der Geothermie sowohl in den Heizkreislauf (direkte Integration über Wärmetauscher) als auch in den Kälteklimakreislauf (modular betriebene Absorptionskältemaschinen) vorgeschlagen. Ziel der Einbindung ist es konventionelle, preislich fluktuierende und primärenergetisch nachteilige Energieträger, wie in erster Linie elektrischen Strom und nachrangig Fernwärme oder Gas, durch den Einsatz der Geothermie vollständig, oder im Rahmen der Leistungsfähigkeit des geothermischen Reservoirs teilweise, zu ersetzen. Wirtschaftlichkeit, CO2-Bilanz und Versorgungssicherheit stehend dabei im Vordergrund. Die Grundlastfähigkeit der Geothermie wird in der vorgeschlagenen Anlagenkonfiguration vollständig ausgenutzt. Im Bereich der Spitzenlastdeckung spielt die Geothermie daher keine Rolle. Die geothermisch unterstützte Dampferzeugung findet im betrachteten Szenario keinen Eingang. Dies liegt in der internen Wärmerückgewinnung im Dampferzeuger durch den Economizer zur Vorwärmung des Speise- und Verbrauchswassers begründet. Da die Geothermie bei der Dampfherstellung nur einen geringen energetischen Beitrag leisten kann und Investitionen für ihre Anbindung an das Dampferzeugersystem entstehen, wird von der Betrachtung dieser Systeme abgesehen. Übersteigt die Bereitstellung von geothermischer Energie im Heiz- oder Kühlfall die Energienachfrage, lassen sich Pufferspeicher integrieren um diese überschüssig Energie effizient zu speichern. Bei Lastspitzen kann die Energie zurückgewonnen werden. Somit erhöht sich der geothermische Anteil an der Gesamtenergiebereitstellung. Wirtschaftlichkeitsanalyse: Hier wurden 9 verschiedene Szenarien untersucht, welche sich aufgrund ihrer Art (petrothermal / hydrothermal), der Bohrtiefe (4500 / 3000 m), ihrer Schüttung (15-50 l/s), Temperatur (115 / 160 Grad C) oder Bereitstellung (Wärme / Strom+Wärme) unterscheiden. Die höheren Investitionskosten für die petrothermalen Systeme werden durch die höhere Energieausbeute (Schüttung und Temperatur) abgefangen und diese somit wirtschaftlicher als die hydrothermalen Systeme, welche sich in der Amortisationsrechnung nur aufgrund der steigenden Energiepreise nach einigen Jahren rechnen.

Untersuchungen zum Einfluß des Weltraumwetters auf die Chemie und Dynamik der Erdatmosphäre (SPEACH)

Energetische Elektronen aus der Aurora und den Strahlungsgürteln sind bekannte Quellen von Stickoxiden in der Auroraregion der oberen Mesosphäre und unteren Thermosphäre (MLT, 60-140 km). Im polaren Winter können diese Stickoxide bis in die mittlere Stratosphäre (30—45 km) herunter transportiert werden; sie variieren dabei mit der geomagnetischen Aktivität und dem dynamischen Zustand der Atmosphäre. Hier tragen Stickoxide maßgeblich zum katalytischen Ozonabbau bei; da Ozon eine wesentliche Rolle in der Strahlungsheizung der Stratosphäre spielt, ändern sich durch den Abwärtstransport von auroralen Stickoxiden auch Temperaturen und Windfelder. Diese Änderungen der Atmosphärendynamik können die ganze Atmosphäre bis hinunter zu troposphärischen Wettersystemen betreffen. Aus diesem Grund wurde kürzlich zum ersten Mal empfohlen, geomagnetische Aktivität als Teil des solaren Forcings des Klimasystems in Klima-Chemiemodellstudien wie CMIP-6 zu berücksichtigen. Die atmosphärischen Ionisationsraten, welche verwendet werden, um solche Modellexperimente anzutreiben, basieren empirisch auf Flüssen von präzipitierenden Elektronen, welche jedoch mit großen Unsicherheiten behaftet sind; neue Studien legen nahe, daß es ernsthafte Probleme mit der Genauigkeit dieser Daten gibt. In diesem Projekt werden wir untersuchen, wie vom Sonnenwind getriebene Prozesse in der Magnetosphäre präzipitierende Elektronen verschiedener Energien beeinflussen, und welchen Einfluß diese präzipitierenden Elektronen auf die Zusammensetzung, Temperatur, und Windfelder in der mittleren Atmosphäre haben.Insbesondere werden wir untersuchen:• Wie beeinflussen vom Sonnenwind getriebene Prozesse in der Magnetosphäre das Präzipitieren von Strahlungsgürtelelektronen in die Atmosphäre?• Zu welchen Energien werden präzipitierende Elektronen in den unterschiedlichen geomagnetischen Stürmen in der Magnetosphäre beschleunigt? • Welcher Energiebereich der Präzipitierenden Elektronen hat den größten Einfluss auf die Zusammensetzung und Dynamik der mittleren Atmosphäre?Dazu werden Modellsimulationen mit dem neuentwickelten VERB-4D Modell durchgeführt, welches Elektronenbeschleunigung in die Atmosphäre durch Welle-Teilchen-Wechselwirkungen mit Chorus, Plasmaspheric hiss, hiss in plumes, und EMIC-Wellen berücksichtigt. Ergebnisse werden mit NOAA POES Daten validiert. Modellierte Elektronenflüsse am Oberrand des Modells werden als Input verwendet für das neuentwickelte Klima-Chemiemodells EMAC/EDITh (Boden bis 220km). Modellierte Temperaturen und der Stickoxid-Gehalt werden anhand von Beobachtungen validiert. Fallstudien werden durchgeführt werden für geomagnetische Stürme, die durch Korotating Interaction Regions (CIR) und solare koronale Massenauswürfe (CMEs) ausgelöst wurden, um zu untersuchen, wie die verschiedenen Prozesse unterschiedliche Bereiche der Atmosphäre beeinflussen.

Überwachungsstrategien und -instrumente zur Behebung von Wissenslücken über die biologische Vielfalt aquatischer Pilze

Aquatische Pilze (AF) steuern wichtige Ökosystemprozesse, die unterstützende, fördernde und regulierende Dienste leisten. Sie sind für den Nährstoffkreislauf, den Abbau von Schadstoffen und die Kontrolle von Algenblüten verantwortlich. Jedoch werden sie nicht in routinemäßige Programme zur Überwachung der biologischen Vielfalt einbezogen. MoSTFun ist eine paneuropäische Initiative, die die Fachkenntnisse von acht europäischen Partnern, der IUCN Species Survival Commission und GEOBON-Spezialisten zusammenbringt, um die Überwachung von AF und ihren Leistungen in den meisten europäischen aquatischen Ökosystemen, von Süßwasser über Brackwasser bis hin zu Küstengewässern zu entwickeln. MoSTFun zielt darauf ab, die vorhandenen Ressourcen mit einem kosteneffizienten Ansatz zu nutzen: Gefrierschränke, Archive und Datenlager sind ungenutzte Quellen für Proben und Daten (THEMA3). Durch seine Partnerschaften und Kooperationen hat MoSTFun einen beispiellosen Zugang zu Daten und Proben aus Programmen zur biologischen Vielfalt und langfristigen Forschungsinitiativen. Dies wird MoSTFun in die Lage versetzen, Wissenslücken zur AF-Diversität in ganz Europa zu schließen (THEMA2). Erstens werden wir modernste -Omik-Technologien und Probenahmestrategien optimieren und anwenden (WP4), um standardisierte Daten zur AF-Diversität und aus bestehenden DNA-Archiven und Fallstudien in wenig untersuchten Gebieten wie Gletschern, Küstengebiete und Ästuaren zu erstellen (WP1,2). Wir werden auch öffentliche Biodiversitäts- und Gendatenbanken durchforsten, um das Potenzial der bereits verfügbaren Ressourcen zu verstehen und die AF-Diversität aus verschiedenen Datenquellen zu entschlüsseln (WP1). Durch die Kombination und Integration neu generierter und ausgewerteter Daten mit Daten aus verfügbaren Datenspeichern (einschließlich Umweltvariablen), Erdbeobachtungs- (EO, Satellit) und GIS-Daten sowie mit dem von Interessenvertretern gewonnenen Wissen werden wir Pipelines für die Datenintegration entwickeln, die für die Modellierung von Mustern der biologischen Vielfalt in Raum und Zeit erforderlich sind, und schließlich einen neuen Satz wichtiger Biodiversitätsvariablen definieren (WP3). Dies wird die Nützlichkeit und das Potenzial für ein globales Verständnis der biologischen Vielfalt und der wichtigsten von AF erbrachten Leistungen aufzeigen. Optimierte Methoden werden weiter getestet (WP4), um sie bei der Überwachung eines neuen globalen Gesundheitsproblems einzusetzen, i.e. der Ausbreitung von Resistenzgenen gegen Fungizide in der Umwelt (WP4). Unter Einbeziehung der Interessengruppen (alle WPs), unterstützt durch ein Knowledge-to-Action Hub (WP5), werden wir die effektivsten Strategien und Werkzeuge für die Überwachung der biologischen Vielfalt in Gewässern in ganz Europa bewerten und entwickeln (THEMA1). MoSTFun gehören interdisziplinäre Experten an, die den Austausch von komplementären Fähigkeiten und Fachwissen, die Ausbildung und Mobilität von Nachwuchsforschern fördern.

Forschungsinitiative Zukunft Bau - Forschungscluster 'Energieeffizientes und klimagerechtes Bauen', Praxistest der Auswirkungen von Einzelraumregelung für Heizung, Lüftung und Beleuchtung auf Energieeinsparung bzw. Senkung der Betriebskosten

Das Forschungsvorhaben untersucht die Praxistauglichkeit von Einzelraumregelsystemen für die Heizung, Lüftung und Beleuchtung bei ausgewählten Bundesbaumaßnahmen. Dabei sind Fragen hinsichtlich der Energieeffizienz, der Wirtschaftlichkeit und der Nutzerzufriedenheit zu beantworten. Im Ergebnis sind Empfehlungen für den praktischen Einsatz der Einzelraumregelung zu erwarten. Das Zusammenwirken zunehmend innovativer und komplexer Anlagen zur Heizung, Kühlung, Klimatisierung und Beleuchtung insbesondere von Nichtwohngebäuden unter Berücksichtigung eines von Betreibern und Nutzern gleichermaßen formulierten und ständig steigenden Anspruchs an den energieeffizienten Betrieb der Anlagen und des Gebäudes ist ohne den Einsatz von Raum- und Gebäudeautomationssystemen immer schwieriger zu leisten. Ein übergeordnetes Energie- und Lastmanagement zur Betriebsoptimierung unter den jeweils gegebenen spezifischen Nutzungsbedingungen erfordert darüber hinaus den Einsatz eines Energiemanagementsystems. Die Hersteller und Anbieter entsprechender Systeme propagieren signifikante Energieeinsparungen, die sich aber erfahrungsgemäß nicht in jedem Fall realisieren lassen. Darüber hinaus sind höhere Investitionskosten und ein Mehraufwand bei Inbetriebnahme und Unterhaltung zu berücksichtigen. Insgesamt gesehen bestehen uneinheitliche und bisweilen widersprüchliche Aussagen zum Energieeinsparpotenzial von Einzelraumregelsystemen. Aus Sicht des Investors ist dies ein höchst unbefriedigendes Ergebnis, müssen doch die zum Teil erheblich höheren Investitionskosten vorrangig (d. h. ungeachtet des Komfortgewinns) durch die energetischen Einsparungen gegenfinanziert werden. Im Rahmen des Forschungsvorhabens soll daher eine weitestgehend produkt- und technikneutrale Bewertung von Einzelraumregelsystemen in ausgewählten Bundesbauten erfolgen. Ziel des Forschungsvorhabens ist es deshalb, - am Beispiel von typischen Anwendungen in Verwaltungsgebäuden praktische Erfahrungen aus dem Betrieb zu erheben, - den mit dem jeweiligen System erzielten Energieverbrauch im Hinblick auf mögliche weitere Einsparungen hin zu untersuchen, - Daten zur Betreiber- und Nutzerzufriedenheit zu erheben und zu bewerten, - die untersuchten Systeme hinsichtlich der Investitions- und Betriebskosten zu bewerten, - die untersuchten Systeme hinsichtlich der Praxistauglichkeit mit modernen innovativen Lösungen zu vergleichen, - eine Empfehlung für den Einsatz von Systemen der Raumautomation in Verwaltungsgebäuden zu erarbeiten, - Erkenntnisse über diese Systeme aus der Praxis zu erhalten.

Produkte länger nutzen: sachgerechter Gebrauch, Gewährleistung und Neukauf

<p> Wie Sie Produkte so lange wie möglich nutzen <ul> <li>Aus Umweltsicht gilt (fast) immer: Nutzen Sie Ihre Produkte&nbsp; (auch Elektro- und Elektronikgeräte) so lange wie möglich.</li> <li>Achten Sie beim Neukauf auf Langlebigkeit und Reparierbarkeit</li> <li>Machen Sie bei defekten oder nicht einwandfreien Produkten von Ihren Gewährleistungsansprüchen Gebrauch.</li> <li>Gehen Sie sorgsam mit Ihren Dingen um, warten und reinigen Sie diese regelmäßig.</li> <li>Lassen Sie defekte Produkte&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/reparieren">reparieren</a> oder reparieren Sie selbst.</li> <li>Entsorgen Sie am Ende einer möglichst langen Nutzungszeit Ihr Altgerät sachgerecht.</li> </ul> Gewusst wie <p>Um Produkte herzustellen werden Ressourcen und Energie benötigt. Deshalb gilt: Nutzen Sie Ihre Produkte so lange wie möglich.</p> <p>Elektro- und Elektronikgeräte benötigen auch für den Betrieb &nbsp;Strom. Dennoch kommt der Herstellung inklusive des Ressourcenabbaus in der Regel eine höhere Umweltrelevanz zu als der Betriebsphase. Da der Anteil an Ökostrom im deutschen Strommix zunimmt, sinken die Treibhausgasemissionen während der Nutzungsphase und die Effizienz der Geräte wird aus Klimaperspektive weniger wichtig. Deshalb gilt auch bei stromverbrauchenden Geräten: Je länger ein solches Gerät genutzt wird, desto besser ist es für die Umwelt. Dies gilt uneingeschränkt für Informations- und Unterhaltungstechnologien wie Smartphones, Notebooks und gleich großen Fernsehgeräten. Auch bei Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen, Toaster und Kaffeemaschinen ist es ökologisch vorteilhaft, diese möglichst lange zu nutzen. Gemäß einer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/oekologische-oekonomische-vergleichsrechnung-von">Studie des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2025</a> kann es bei den folgenden Geräten ökonomisch und ökologisch sinnvoll sein, sehr alte Geräte, die besonders intensiv genutzt werden, gegen Geräte der höchsten Effizienzstufe auszutauschen. Wann diese Fälle genau zutreffen, können Sie den jeweils verlinkten Umwelttipps entnehmen:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15333">Gefrierschrank</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/14941">Kühlschrank</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/57310">Geschirrspüler</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/16781">Wäschetrockner</a> (ohne integrierte Wärmepumpe)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/27935">Staubsauger</a></li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/uba_produktelaengernutzen_1545x775.jpg"> </a> <strong> Brauche ich das wirklich? Schritt für Schritt zur nachhaltigen Kaufentscheidung. </strong> Quelle: Umweltbundesamt (2025) <p><strong>Sorgsamer Umgang mit Geräten:</strong> Insbesondere Elektronikgeräte wie Smartphones, Laptops oder Flatscreens können leicht kaputtgehen. Nässe und Schmutz an den falschen Stellen oder Erschütterungen schaden den Geräten. Umso wichtiger ist ein besonders sorgsamer Umgang mit ihnen.</p> <ul> <li>Schützen Sie Ihre <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/23053">mobilen Geräte</a> wie Smartphones durch Hüllen und Folien vor Stürzen und Kratzern.</li> <li>Achten Sie auf einen sicheren Stand beim Abstellen von Laptop oder Smartphone.</li> <li>Nutzen Sie Produkte im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/aussenbereich">Außenbereich</a> nur, wenn diese dafür auch ausgelegt sind.</li> <li>Metall sollte möglichst vor Wasser geschützt werden, um Rost zu vermeiden.</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11191">Akkus</a> sollten vor Temperaturschwankungen geschützt werden.</li> <li>Auch Schmutz kann die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen, wenn er in das Innere des Gerätes gelangt. Deshalb sollen Geräte regelmäßig gereinigt und in einer möglichst sauberen Umgebung gelagert und verwendet werden.</li> </ul> <p><strong>Reparieren von defekten Geräten: </strong>Aus Umweltsicht lohnt sich eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/106291">Reparatur</a> statt eines Neukaufs so gut wie immer. Doch vermeiden Sie Reparaturen in Eigenregie, wenn Sie Gewährleistungs- oder Garantieansprüche haben.</p> <p><strong>Gewährleistungsrechte umweltfreundlich nutzen</strong>: Nicht immer läuft nach einem Neukauf alles rund. Hat die gekaufte Ware innerhalb der ersten zwei Jahre einen Mangel, sollten Sie von Ihren Gewährleistungsrechten Gebrauch machen. Ob im stationären oder Online-Handel erworben: Der Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen eine gekaufte Ware frei von Mängeln zu übergeben. Ist dies nicht der Fall, haben Sie bei Neugeräten für zwei Jahre Anspruch auf Gewährleistung. Bei gebrauchten Produkten können gewerbliche Händler die <a href="https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/presse/gut-zu-wissen-verbrauchertipp-gewaehrleistungsrecht-bei-gebrauchter-ware">Gewährleistungsfrist auf 12 Monate beschränken</a>, indem dies deutlich kenntlich ausgewiesen wird. Wenn Sie gebrauchte Ware von Privatpersonen kaufen, sollten Sie den Kaufvertrag dahingehend genau prüfen, ob die/der private Verkäufer*in jegliche Gewährleistung ausgeschlossen hat.</p> <p>Beachten Sie im Gewährleistungsfall die sogenannte Beweislastumkehr. Innerhalb von zwölf Monaten &nbsp;nach Übergabe der Ware müssen Sie als Käufer*in nicht nachweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe bestand. Nach dieser Frist müssen Sie dies nachweisen. Reklamieren Sie den Mangel am besten schriftlich beim Verkäufer. Zunächst haben Sie gegenüber dem Händler einen Anspruch auf <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/nachbesserung-und-ersatzlieferung-5068">Nacherfüllung</a>. Grundsätzlich können Sie wählen, ob das Produkt repariert oder durch ein neues, mangelfreies Produkt ersetzt werden soll. Ist beides nicht möglich oder für den Verkäufer unverhältnismäßig kostenintensiv, können Sie im Anschluss zwischen einem Rücktritt oder einer <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/ruecktritt-und-minderung-5078">Kaufpreisminderung</a> wählen. Wenn Sie sich mit einem Mangel arrangieren können und das Gerät nur unwesentlich vom Neuzustand abweicht, ist es ökologisch sinnvoller, das Produkt zu behalten. Wenn ein Mangel vom Verkäufer verursacht wurde, können Sie mitunter <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/schadenersatz-durch-den-haendler-5087">Schadensersatz</a> beim Verkäufer geltend machen. Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung übernehmen einige Hersteller oder Verkäufer für ihre Produkte <a href="https://www.evz.de/einkaufen-internet/gewaehrleistung-und-garantie.html">Garantien</a>. Klären Sie mit dem Garantiegeber, ob es sich bei Ihrem aufgetretenen Defekt um einen Garantiefall handelt.</p> <p>Weitere Informationen zum Thema Gewährleistung und Garantie finden Sie bei den <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/so-reklamieren-sie-richtig-die-sechs-wichtigsten-punkte-11390">Verbraucherzentralen</a> und beim <a href="https://www.evz.de/einkaufen-internet/gewaehrleistung-und-garantie/unterschied-gewaehrleistung-und-garantie.html">Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5324/bilder/sharepic_bigpoint_handy_blau_karussel1.jpg"> </a> <strong> Smartphones möglichst lange nutzen </strong> Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5324/bilder/sharepic_bigpoint_handy_blau_karussel1.jpg">Bild herunterladen</a> (429,35 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5324/bilder/sharepic_bigpoint_handy_karussel2.jpg"> </a> <strong> Elektrogeräte länger nutzen </strong> Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5324/bilder/sharepic_bigpoint_handy_karussel2.jpg">Bild herunterladen</a> (220,77 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5324/bilder/sharepic_bigpoint_handy_karussel3.jpg"> </a> <strong> Produkte lange nutzen ist ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz </strong> Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5324/bilder/sharepic_bigpoint_handy_karussel3.jpg">Bild herunterladen</a> (213,07 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> <p><strong>Langlebige Produkte bevorzugen</strong>: Wie lange ein Produkt halten wird, lässt sich im Voraus nicht exakt bestimmen. Folgende Tipps helfen Ihnen, beim Neukauf langlebigere Produkte zu erkennen:</p> <ul> <li><strong>Langlebige Geräte sind tendenziell teurer.</strong> Dies ist beispielsweise auf eine höhere Materialqualität oder Ersatzteilvorhaltung zurückzuführen.</li> <li><strong>Berücksichtigen Sie Lebensdauertests </strong>durch unabhängige Institute (wie z. B. durch Stiftung Warentest).</li> <li>Auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/106291"><strong>Reparierbarkeit</strong></a> achten</li> <li><strong>Freiwillige</strong> <a href="https://www.evz.de/einkaufen-internet/gewaehrleistung-und-garantie.html"><strong>Zusatzgarantien</strong></a><strong>:</strong> Bevor Sie sich für eine kostenpflichtige Garantieverlängerung entscheiden, prüfen Sie die <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/regeln-beim-kaufvertrag-freiwillige-garantien-5102">Garantiebedingungen</a>.</li> <li><strong>Achten Sie bei (Produkten) auf den Blauen Engel.</strong> Bei diesen Produkten zählen neben einem niedrigen Energie- und Ressourcenverbrauch auch Reparierbarkeit und Ersatzteilverfügbarkeit zu den produktspezifischen Umweltkriterien des <a href="https://www.blauer-engel.de/">Blauen Engels</a>.</li> <li>Geräte sind generell für eine vorher definierte <strong>Nutzungsintensität</strong> ausgelegt. Wenn Sie ein Gerät besonders intensiv nutzen werden, sollten Sie deshalb Geräte für den Profi- und Businessbereich wählen. Denn diese sind auf eine deutlich intensivere Nutzung ausgelegt als solche für den privaten Gebrauch.</li> <li>Achten Sie auf ein möglichst <strong>zeitloses Design</strong>, das Ihnen noch viele Jahre gefallen wird</li> <li><strong>Bei modularen</strong> Geräten können Sie Bauteile selbstständig austauschen und Hardware updaten. Bisher sind jedoch nur wenige Produktkategorien im modularen Design verfügbar.</li> <li><strong>Zusatzfunktionen </strong>an Geräten können kaputtgehen. Überlegen Sie sich daher im Vorfeld genau, was Sie wirklich benötigen und auf welche Gadgets Sie verzichten können.</li> <li>Achten Sie beim Kauf von elektronischen Geräten auf die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung">Energieeffizienz</a>, damit Sie auch bei langer Nutzung eine niedrige Stromrechnung haben.</li> </ul> <p>Sie sind verpflichtet, ausrangierte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/106990"><strong>Elektro- und Elektronikgeräte fachgerecht zu entsorgen</strong></a>.<br><br><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Aus ökologischer Perspektive ist es sinnvoll, Geräte zu leihen und gebraucht zu kaufen. Mehr Infos <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/leihen-tauschen-teilen-0">hier</a> (Sharing).</li> <li>Nutzen Sie das umfassende und überwiegend kostenfreie Informations- und Beratungsangebot der <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/beratung">Verbraucherzentralen</a> zu Ihren Verbraucherrechten.</li> <li>Eine <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/schlichtungsstelle-steht-verbraucherinnen-und-verbrauchern-zur-seite-1562360">Schlichtung</a> stellt eine risikofreie Alternative zu einem Gerichtsprozess dar, um Ihre Verbraucherrechte gegenüber einem Unternehmen geltend machen zu können.</li> </ul> 08.05.2018 Produkte länger nutzen Hintergrund <p><strong>Umweltsituation: </strong>Ressourcenabbau, Herstellung, Transport, Nutzung und Entsorgung von Produkten verursachen erhebliche Umweltbelastungen. Begrenzte verfügbare Ressourcen werden verbraucht, Treibhausgase schaden dem ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>⁠ und das Abfallaufkommen wird erhöht. Zudem erfolgen insbesondere der Ressourcenabbau, die Herstellung und die Entsorgung nicht selten unter prekären sozialen Bedingungen. Auch Menschenrechtsverletzungen und Kinderarbeit sind nicht immer auszuschließen. Wird der gesamte Lebenszyklus eines Produktes betrachtet, sind die größten sozialen Probleme und ökologischen Schäden in den allermeisten Fällen mit dem Ressourcenabbau und der Herstellung verbunden. Auch bei elektrischen und elektronischen Geräten überwiegen fast immer die Umweltbelastungen, die durch den Verbrauch an Strom während der Nutzung entstehen.</p> <p>Vor diesem Hintergrund ist es in den meisten Fällen nicht sinnvoll, ein noch funktionierendes Gerät durch ein sparsameres Modell auszutauschen. Die Einspareffekte durch ein neues Gerät können die Energieverbräuche für die Herstellung eines Neugeräts i. d. R. nicht kompensieren. Wenn man beispielsweise ein Notebook durch ein neues, energieeffizienteres Notebook ersetzt, müsste man das neue Gerät mehrere Jahrzehnte lang nutzen, um den Aufwand für die Herstellung durch die Einsparung in der Nutzung wieder aufzuwiegen.</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong>&nbsp;Der Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet, dem Käufer die gekaufte Ware mängelfrei zu übergeben. Andernfalls hat die/der Käufer*in einen Anspruch auf Gewährleistung, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Darüber hinaus bieten einige Hersteller oder Händler für ihre Produkte auf freiwilliger Basis Garantien an. Durch die Inanspruchnahme dieser Rechte können Verbraucher*innen einen Beitrag zur Verlängerung der Nutzungs- und Lebensdauer von Produkten leisten.</p> <p>Die Lebensdauer eines Gerätes wird nicht nur durch das Gerätedesign, sondern auch durch die&nbsp;Nutzungsintensität und den sorgsamen Umgang&nbsp;beeinflusst. Geräte sind generell für eine vorher definierte&nbsp;Nutzungsintensität&nbsp;ausgelegt. Diese ist meistens für Nutzer*innen nicht transparent, Ausnahmen bilden etwa Angaben zum Druckvolumen bei Druckern oder die täglichen Kaffeetassen bei einem Kaffeevollautomaten. Prinzipiell sind Geräte für den Profi- und Businessbereich auf eine deutlich intensivere Nutzung ausgelegt als solche für den privaten Gebrauch.</p> <p><strong>Marktbeobachtung:</strong>&nbsp;Auf der einen Seite steigt die Ausstattung privater Haushalte mit Gebrauchsgütern. Auf der anderen Seite hat sich die durchschnittliche Nutzungsdauer vieler elektronischer Geräte in den letzten Jahren tendenziell verkürzt. Diese Erscheinung wird seit einigen Jahren unter dem Begriff „Obsoleszenz" diskutiert. Die Gründe dafür sind vielfältig: Neben kürzeren Innovationszyklen, Defekten durch Materialschwächen, schlechter Reparierbarkeit, hohen Reparaturkosten, fehlenden Software-Updates, aber auch dem Verbraucherwunsch nach modernen Geräten, verleiten aggressive Werbe- und Rabattaktionen zum Neukauf und Mehrkonsum. Die Ursache dafür ist unter anderem, dass Hersteller aufgrund der internationalen Konkurrenz Geräte unter einem enormen Kosten- und Zeitdruck designen und produzieren müssen. So ist der Anteil der innerhalb von weniger als fünf Nutzungsjahren aufgrund eines Defektes ausgetauschten Haushaltsgroßgeräte von 3,5 % im Jahr 2004 auf 8,3 % im Jahr 2013 gestiegen. Ein anderes Beispiel: 2012 waren über 60 % der ausgetauschten Flachbildschirmfernseher noch funktionstüchtig.1</p> <p>1&nbsp;Quelle (Absatz Marktbeobachtung): Öko-Institut (2016):&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/einfluss-der-nutzungsdauer-von-produkten-auf-ihre-1%20">Einfluss der Nutzungsdauer von Produkten auf ihre Umweltwirkung: Schaffung einer Informationsgrundlage und Entwicklung von Strategien gegen „Obsoleszenz"</a>, in Zusammenarbeit mit Universität Bonn, Institut für Landtechnik, im Auftrag des Umweltbundesamtes, UFOPLAN FKZ 3713 32 315, Dessau</p> </p><p> Wie Sie Produkte so lange wie möglich nutzen <ul> <li>Aus Umweltsicht gilt (fast) immer: Nutzen Sie Ihre Produkte&nbsp; (auch Elektro- und Elektronikgeräte) so lange wie möglich.</li> <li>Achten Sie beim Neukauf auf Langlebigkeit und Reparierbarkeit</li> <li>Machen Sie bei defekten oder nicht einwandfreien Produkten von Ihren Gewährleistungsansprüchen Gebrauch.</li> <li>Gehen Sie sorgsam mit Ihren Dingen um, warten und reinigen Sie diese regelmäßig.</li> <li>Lassen Sie defekte Produkte&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/reparieren">reparieren</a> oder reparieren Sie selbst.</li> <li>Entsorgen Sie am Ende einer möglichst langen Nutzungszeit Ihr Altgerät sachgerecht.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Um Produkte herzustellen werden Ressourcen und Energie benötigt. Deshalb gilt: Nutzen Sie Ihre Produkte so lange wie möglich.</p> <p>Elektro- und Elektronikgeräte benötigen auch für den Betrieb &nbsp;Strom. Dennoch kommt der Herstellung inklusive des Ressourcenabbaus in der Regel eine höhere Umweltrelevanz zu als der Betriebsphase. Da der Anteil an Ökostrom im deutschen Strommix zunimmt, sinken die Treibhausgasemissionen während der Nutzungsphase und die Effizienz der Geräte wird aus Klimaperspektive weniger wichtig. Deshalb gilt auch bei stromverbrauchenden Geräten: Je länger ein solches Gerät genutzt wird, desto besser ist es für die Umwelt. Dies gilt uneingeschränkt für Informations- und Unterhaltungstechnologien wie Smartphones, Notebooks und gleich großen Fernsehgeräten. Auch bei Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen, Toaster und Kaffeemaschinen ist es ökologisch vorteilhaft, diese möglichst lange zu nutzen. Gemäß einer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/oekologische-oekonomische-vergleichsrechnung-von">Studie des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2025</a> kann es bei den folgenden Geräten ökonomisch und ökologisch sinnvoll sein, sehr alte Geräte, die besonders intensiv genutzt werden, gegen Geräte der höchsten Effizienzstufe auszutauschen. Wann diese Fälle genau zutreffen, können Sie den jeweils verlinkten Umwelttipps entnehmen:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15333">Gefrierschrank</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/14941">Kühlschrank</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/57310">Geschirrspüler</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/16781">Wäschetrockner</a> (ohne integrierte Wärmepumpe)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/27935">Staubsauger</a></li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/uba_produktelaengernutzen_1545x775.jpg"> </a> <strong> Brauche ich das wirklich? Schritt für Schritt zur nachhaltigen Kaufentscheidung. </strong> Quelle: Umweltbundesamt (2025) </p><p> <p><strong>Sorgsamer Umgang mit Geräten:</strong> Insbesondere Elektronikgeräte wie Smartphones, Laptops oder Flatscreens können leicht kaputtgehen. Nässe und Schmutz an den falschen Stellen oder Erschütterungen schaden den Geräten. Umso wichtiger ist ein besonders sorgsamer Umgang mit ihnen.</p> <ul> <li>Schützen Sie Ihre <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/23053">mobilen Geräte</a> wie Smartphones durch Hüllen und Folien vor Stürzen und Kratzern.</li> <li>Achten Sie auf einen sicheren Stand beim Abstellen von Laptop oder Smartphone.</li> <li>Nutzen Sie Produkte im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/aussenbereich">Außenbereich</a> nur, wenn diese dafür auch ausgelegt sind.</li> <li>Metall sollte möglichst vor Wasser geschützt werden, um Rost zu vermeiden.</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11191">Akkus</a> sollten vor Temperaturschwankungen geschützt werden.</li> <li>Auch Schmutz kann die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen, wenn er in das Innere des Gerätes gelangt. Deshalb sollen Geräte regelmäßig gereinigt und in einer möglichst sauberen Umgebung gelagert und verwendet werden.</li> </ul> <p><strong>Reparieren von defekten Geräten: </strong>Aus Umweltsicht lohnt sich eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/106291">Reparatur</a> statt eines Neukaufs so gut wie immer. Doch vermeiden Sie Reparaturen in Eigenregie, wenn Sie Gewährleistungs- oder Garantieansprüche haben.</p> <p><strong>Gewährleistungsrechte umweltfreundlich nutzen</strong>: Nicht immer läuft nach einem Neukauf alles rund. Hat die gekaufte Ware innerhalb der ersten zwei Jahre einen Mangel, sollten Sie von Ihren Gewährleistungsrechten Gebrauch machen. Ob im stationären oder Online-Handel erworben: Der Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen eine gekaufte Ware frei von Mängeln zu übergeben. Ist dies nicht der Fall, haben Sie bei Neugeräten für zwei Jahre Anspruch auf Gewährleistung. Bei gebrauchten Produkten können gewerbliche Händler die <a href="https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/presse/gut-zu-wissen-verbrauchertipp-gewaehrleistungsrecht-bei-gebrauchter-ware">Gewährleistungsfrist auf 12 Monate beschränken</a>, indem dies deutlich kenntlich ausgewiesen wird. Wenn Sie gebrauchte Ware von Privatpersonen kaufen, sollten Sie den Kaufvertrag dahingehend genau prüfen, ob die/der private Verkäufer*in jegliche Gewährleistung ausgeschlossen hat.</p> <p>Beachten Sie im Gewährleistungsfall die sogenannte Beweislastumkehr. Innerhalb von zwölf Monaten &nbsp;nach Übergabe der Ware müssen Sie als Käufer*in nicht nachweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe bestand. Nach dieser Frist müssen Sie dies nachweisen. Reklamieren Sie den Mangel am besten schriftlich beim Verkäufer. Zunächst haben Sie gegenüber dem Händler einen Anspruch auf <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/nachbesserung-und-ersatzlieferung-5068">Nacherfüllung</a>. Grundsätzlich können Sie wählen, ob das Produkt repariert oder durch ein neues, mangelfreies Produkt ersetzt werden soll. Ist beides nicht möglich oder für den Verkäufer unverhältnismäßig kostenintensiv, können Sie im Anschluss zwischen einem Rücktritt oder einer <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/ruecktritt-und-minderung-5078">Kaufpreisminderung</a> wählen. Wenn Sie sich mit einem Mangel arrangieren können und das Gerät nur unwesentlich vom Neuzustand abweicht, ist es ökologisch sinnvoller, das Produkt zu behalten. Wenn ein Mangel vom Verkäufer verursacht wurde, können Sie mitunter <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/schadenersatz-durch-den-haendler-5087">Schadensersatz</a> beim Verkäufer geltend machen. Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung übernehmen einige Hersteller oder Verkäufer für ihre Produkte <a href="https://www.evz.de/einkaufen-internet/gewaehrleistung-und-garantie.html">Garantien</a>. Klären Sie mit dem Garantiegeber, ob es sich bei Ihrem aufgetretenen Defekt um einen Garantiefall handelt.</p> <p>Weitere Informationen zum Thema Gewährleistung und Garantie finden Sie bei den <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/so-reklamieren-sie-richtig-die-sechs-wichtigsten-punkte-11390">Verbraucherzentralen</a> und beim <a href="https://www.evz.de/einkaufen-internet/gewaehrleistung-und-garantie/unterschied-gewaehrleistung-und-garantie.html">Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5324/bilder/sharepic_bigpoint_handy_blau_karussel1.jpg"> </a> <strong> Smartphones möglichst lange nutzen </strong> Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5324/bilder/sharepic_bigpoint_handy_blau_karussel1.jpg">Bild herunterladen</a> (429,35 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5324/bilder/sharepic_bigpoint_handy_karussel2.jpg"> </a> <strong> Elektrogeräte länger nutzen </strong> Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5324/bilder/sharepic_bigpoint_handy_karussel2.jpg">Bild herunterladen</a> (220,77 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5324/bilder/sharepic_bigpoint_handy_karussel3.jpg"> </a> <strong> Produkte lange nutzen ist ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz </strong> Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5324/bilder/sharepic_bigpoint_handy_karussel3.jpg">Bild herunterladen</a> (213,07 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> <p><strong>Langlebige Produkte bevorzugen</strong>: Wie lange ein Produkt halten wird, lässt sich im Voraus nicht exakt bestimmen. Folgende Tipps helfen Ihnen, beim Neukauf langlebigere Produkte zu erkennen:</p> <ul> <li><strong>Langlebige Geräte sind tendenziell teurer.</strong> Dies ist beispielsweise auf eine höhere Materialqualität oder Ersatzteilvorhaltung zurückzuführen.</li> <li><strong>Berücksichtigen Sie Lebensdauertests </strong>durch unabhängige Institute (wie z. B. durch Stiftung Warentest).</li> <li>Auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/106291"><strong>Reparierbarkeit</strong></a> achten</li> <li><strong>Freiwillige</strong> <a href="https://www.evz.de/einkaufen-internet/gewaehrleistung-und-garantie.html"><strong>Zusatzgarantien</strong></a><strong>:</strong> Bevor Sie sich für eine kostenpflichtige Garantieverlängerung entscheiden, prüfen Sie die <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/regeln-beim-kaufvertrag-freiwillige-garantien-5102">Garantiebedingungen</a>.</li> <li><strong>Achten Sie bei (Produkten) auf den Blauen Engel.</strong> Bei diesen Produkten zählen neben einem niedrigen Energie- und Ressourcenverbrauch auch Reparierbarkeit und Ersatzteilverfügbarkeit zu den produktspezifischen Umweltkriterien des <a href="https://www.blauer-engel.de/">Blauen Engels</a>.</li> <li>Geräte sind generell für eine vorher definierte <strong>Nutzungsintensität</strong> ausgelegt. Wenn Sie ein Gerät besonders intensiv nutzen werden, sollten Sie deshalb Geräte für den Profi- und Businessbereich wählen. Denn diese sind auf eine deutlich intensivere Nutzung ausgelegt als solche für den privaten Gebrauch.</li> <li>Achten Sie auf ein möglichst <strong>zeitloses Design</strong>, das Ihnen noch viele Jahre gefallen wird</li> <li><strong>Bei modularen</strong> Geräten können Sie Bauteile selbstständig austauschen und Hardware updaten. Bisher sind jedoch nur wenige Produktkategorien im modularen Design verfügbar.</li> <li><strong>Zusatzfunktionen </strong>an Geräten können kaputtgehen. Überlegen Sie sich daher im Vorfeld genau, was Sie wirklich benötigen und auf welche Gadgets Sie verzichten können.</li> <li>Achten Sie beim Kauf von elektronischen Geräten auf die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung">Energieeffizienz</a>, damit Sie auch bei langer Nutzung eine niedrige Stromrechnung haben.</li> </ul> <p>Sie sind verpflichtet, ausrangierte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/106990"><strong>Elektro- und Elektronikgeräte fachgerecht zu entsorgen</strong></a>.<br><br><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Aus ökologischer Perspektive ist es sinnvoll, Geräte zu leihen und gebraucht zu kaufen. Mehr Infos <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/leihen-tauschen-teilen-0">hier</a> (Sharing).</li> <li>Nutzen Sie das umfassende und überwiegend kostenfreie Informations- und Beratungsangebot der <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/beratung">Verbraucherzentralen</a> zu Ihren Verbraucherrechten.</li> <li>Eine <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/schlichtungsstelle-steht-verbraucherinnen-und-verbrauchern-zur-seite-1562360">Schlichtung</a> stellt eine risikofreie Alternative zu einem Gerichtsprozess dar, um Ihre Verbraucherrechte gegenüber einem Unternehmen geltend machen zu können.</li> </ul> 08.05.2018 Produkte länger nutzen </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation: </strong>Ressourcenabbau, Herstellung, Transport, Nutzung und Entsorgung von Produkten verursachen erhebliche Umweltbelastungen. Begrenzte verfügbare Ressourcen werden verbraucht, Treibhausgase schaden dem ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>⁠ und das Abfallaufkommen wird erhöht. Zudem erfolgen insbesondere der Ressourcenabbau, die Herstellung und die Entsorgung nicht selten unter prekären sozialen Bedingungen. Auch Menschenrechtsverletzungen und Kinderarbeit sind nicht immer auszuschließen. Wird der gesamte Lebenszyklus eines Produktes betrachtet, sind die größten sozialen Probleme und ökologischen Schäden in den allermeisten Fällen mit dem Ressourcenabbau und der Herstellung verbunden. Auch bei elektrischen und elektronischen Geräten überwiegen fast immer die Umweltbelastungen, die durch den Verbrauch an Strom während der Nutzung entstehen.</p> <p>Vor diesem Hintergrund ist es in den meisten Fällen nicht sinnvoll, ein noch funktionierendes Gerät durch ein sparsameres Modell auszutauschen. Die Einspareffekte durch ein neues Gerät können die Energieverbräuche für die Herstellung eines Neugeräts i. d. R. nicht kompensieren. Wenn man beispielsweise ein Notebook durch ein neues, energieeffizienteres Notebook ersetzt, müsste man das neue Gerät mehrere Jahrzehnte lang nutzen, um den Aufwand für die Herstellung durch die Einsparung in der Nutzung wieder aufzuwiegen.</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong>&nbsp;Der Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet, dem Käufer die gekaufte Ware mängelfrei zu übergeben. Andernfalls hat die/der Käufer*in einen Anspruch auf Gewährleistung, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Darüber hinaus bieten einige Hersteller oder Händler für ihre Produkte auf freiwilliger Basis Garantien an. Durch die Inanspruchnahme dieser Rechte können Verbraucher*innen einen Beitrag zur Verlängerung der Nutzungs- und Lebensdauer von Produkten leisten.</p> <p>Die Lebensdauer eines Gerätes wird nicht nur durch das Gerätedesign, sondern auch durch die&nbsp;Nutzungsintensität und den sorgsamen Umgang&nbsp;beeinflusst. Geräte sind generell für eine vorher definierte&nbsp;Nutzungsintensität&nbsp;ausgelegt. Diese ist meistens für Nutzer*innen nicht transparent, Ausnahmen bilden etwa Angaben zum Druckvolumen bei Druckern oder die täglichen Kaffeetassen bei einem Kaffeevollautomaten. Prinzipiell sind Geräte für den Profi- und Businessbereich auf eine deutlich intensivere Nutzung ausgelegt als solche für den privaten Gebrauch.</p> <p><strong>Marktbeobachtung:</strong>&nbsp;Auf der einen Seite steigt die Ausstattung privater Haushalte mit Gebrauchsgütern. Auf der anderen Seite hat sich die durchschnittliche Nutzungsdauer vieler elektronischer Geräte in den letzten Jahren tendenziell verkürzt. Diese Erscheinung wird seit einigen Jahren unter dem Begriff „Obsoleszenz" diskutiert. Die Gründe dafür sind vielfältig: Neben kürzeren Innovationszyklen, Defekten durch Materialschwächen, schlechter Reparierbarkeit, hohen Reparaturkosten, fehlenden Software-Updates, aber auch dem Verbraucherwunsch nach modernen Geräten, verleiten aggressive Werbe- und Rabattaktionen zum Neukauf und Mehrkonsum. Die Ursache dafür ist unter anderem, dass Hersteller aufgrund der internationalen Konkurrenz Geräte unter einem enormen Kosten- und Zeitdruck designen und produzieren müssen. So ist der Anteil der innerhalb von weniger als fünf Nutzungsjahren aufgrund eines Defektes ausgetauschten Haushaltsgroßgeräte von 3,5 % im Jahr 2004 auf 8,3 % im Jahr 2013 gestiegen. Ein anderes Beispiel: 2012 waren über 60 % der ausgetauschten Flachbildschirmfernseher noch funktionstüchtig.1</p> <p>1&nbsp;Quelle (Absatz Marktbeobachtung): Öko-Institut (2016):&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/einfluss-der-nutzungsdauer-von-produkten-auf-ihre-1%20">Einfluss der Nutzungsdauer von Produkten auf ihre Umweltwirkung: Schaffung einer Informationsgrundlage und Entwicklung von Strategien gegen „Obsoleszenz"</a>, in Zusammenarbeit mit Universität Bonn, Institut für Landtechnik, im Auftrag des Umweltbundesamtes, UFOPLAN FKZ 3713 32 315, Dessau</p> </p><p>Informationen für...</p>

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