Die Rechtsgrundlage für die Produktverantwortung in der Abfallwirtschaft liegt im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dazu zählen insbesondere Vorgaben für die Entwicklung langlebiger Produkte, den Einsatz von Sekundärrohstoffen bei der Herstellung sowie die Rücknahme und umweltgerechte Entsorgung nach Gebrauch. Das Verbot von Stoffen, Kennzeichnungspflichten sowie Rücknahmepflichten für Hersteller sowie den Handel unterstützen diese Ziele. Der Umfang der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung wird in einigen Gesetzen beziehungsweise Verordnungen für Verpackungen, Fahrzeuge, Batterien, Elektro- und Elektronikgeräte konkretisiert: Zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen, tragen diejenigen, die Erzeugnisse entwickeln, herstellen, be- und verarbeiten oder vertreiben eine Produktverantwortung. Die Produktverantwortung ist im dritten Teil des KrWG in den §§ 23 – 27 beschrieben. Des Weiteren ermächtigt der § 23 Abs. 4 die Bundesregierung Rechtsverordnungen zur Präzisierung der Pflichten, die sich aus der Produktverantwortung ergeben, zu erlassen. Dazu wurde das untergesetzliche Regelwerk in Form des Batteriegesetzes (BattG), des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes (ElektroG), der Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) und der Verpackungsgesetzes (VerpackG) erlassen. Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG) regelt die Rücknahme von gebrauchten Batterien. Es bestimmt u. a. die Pflichten von Herstellern (§§ 4 und 5), der Vertreiber (§ 9) und der Endnutzer (§ 11). Die Entsorgung von gebrauchten Batterien wird über die Stiftung „Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien“ www.grs-batterien.de organisiert. Elektro- und Elektronikgeräte sind ein selbstverständlicher Teil unseres Alltags, für große Teile unseres heutigen Lebensstils sind sie unverzichtbar. Die Verkaufsmengen nehmen seit Jahren kontinuierlich zu: Wurden 2006 etwas mehr als 1,8 Mio. Tonnen Elektrogeräte in Deutschland in Verkehr gebracht, waren es 2019 bereits fast 2,6 Mio. Tonnen. Die Sammelmenge, also die Menge der korrekt entsorgten Altgeräte, stieg im selben Zeitraum jedoch nur von etwa 0,8 auf 0,9 Mio. Tonnen. Für die Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten wird eine große Menge an Energie und Rohstoffen verwendet, darunter auch solche, die nur an wenigen Orten der Welt verfügbar sind und deren Abbau mitunter ohne Beachtung von Umweltschutz und Menschenrechten stattfindet. Darüber hinaus enthalten Elektro- und Elektronikgeräte häufig gefährliche Substanzen. Daher ist es besonders wichtig, durch eine hochwertige und fachgerechte Entsorgung zumindest einen Teil der Rohstoffe zurückgewinnen, den illegalen Export und die Verbreitung von Schadstoffen in der Umwelt zu verhindern. Die seit 2019 geltende gesetzliche Sammelquote wurde in Deutschland bisher verfehlt. Auf europäischer Ebene regelt die WEEE-Richtlinie die Entsorgung von Altgeräten und die RoHS-Richtlinie macht Vorgaben zur Beschränkung gefährlicher Stoffe. Diese sind mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) in nationales Recht umgesetzt und seit dem ersten Inkrafttreten bereits mehrfach geändert worden. Die Anforderungen an die Behandlung der Altgeräte wurden durch Inkrafttreten der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung (EAG-BehandV) am 1. Januar 2022 neu geregelt. Die Rücknahme von Altgeräten ist in Deutschland grundsätzlich nach dem Prinzip der geteilten Produktverantwortung organisiert. Das heißt, die Hersteller müssen ihre Geräte zunächst registrieren. Die Sammlung von Altgeräten aus privaten Haushalten erfolgt über die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Die Hersteller müssen reihum nach einem bestimmten Schlüssel die Abholung sowie die weitere Behandlung der gesammelten Geräte organisieren und finanzieren. Die Registrierung und Durchführung dieser so genannten Abholkoordination übernimmt die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung ear) als gemeinsame Stelle der Hersteller. Die Abgabe von Altgeräten an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erfolgt in der Regel an Wertstoffhöfen. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, Altgeräte fachgerecht zu entsorgen. Als Erkennungszeichen dient dieses von der Stiftung ear entwickelte Logo. Bei großen Geräten gilt hier das Prinzip der 1:1-Rücknahme: Das heißt, wird zum Beispiel ein neuer Kühlschrank gekauft, muss der Händler/Vertreiber das Altgerät kostenlos zurücknehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verkauf vor Ort oder über das Internet erfolgt. Kleine Geräte müssen in haushaltsüblichen Mengen auch ohne Kauf eines neuen Gerätes kostenlos angenommen werden (0:1-Rücknahme). Ab 01.07.2022 sind auch große Lebensmittelhändler verpflichtet, Elektro- oder Elektronikgeräte kostenlos zurückzunehmen. Auch hier gilt: 1:1-Rücknahme eines ähnlichen Altgerätes bei Neuverkauf; 0:1-Rücknahme beliebiger Kleingeräte bis max. 25 cm ( max. 3 Altgeräte pro Geräteart), auch ohne Neukauf eines Gerätes . Wichtig zu wissen ist, dass Altgeräte unter keinen Umständen in die häusliche Abfalltonne gehören! Jedes Elektro- und Elektronikgerät trägt aus diesem Grund die Kennzeichnung mit der durchgestrichenen Abfalltonne. Auch die Mitnahme von Elektro- oder Elektronikaltgeräten im Rahmen von Schrottsammlungen ist illegal! Hinweise zur korrekten Entsorgung gibt das vom LAU herausgegebene Faltblatt sowie die Informationsplattform e-schrott-entsorgen.org . Diese Verordnung regelt die Rücknahmepflicht der Hersteller von Fahrzeugen (§ 3), die Überlassungspflicht des Letzthalters (§ 4) und die Entsorgungspflicht der Wirtschaftsbeteiligten (§ 5). Sie dient der Abfallvermeidung (§ 8). Verpackungen sind seit vielen Jahren ein fester Bestandteil unseres Alltags und kaum noch wegzudenken. Sie bestehen aus unterschiedlichen Materialien wie zum Beispiel Glas, Papier, Kunststoff, Weißblech, Aluminium und Holz. Abhängig von den Anforderungen, die die Verpackung erfüllen soll, werden dabei auch Materialien kombiniert. Bei einem jährlichen Aufkommen von über 18 Millionen Tonnen (Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM), Mainz, Stand 06/2020) im gesamten Bundesgebiet sind Bürger, Wirtschaft und Politik gleichermaßen gefragt, die Verpackungen nach ihrer mitunter kurzen Lebenszeit richtig zu trennen, zu verwerten und im Idealfall schon vorher zu vermeiden. Tipps zur Vermeidung von Verpackungsabfällen finden Sie hier auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Vor allem Kunststoffabfälle und ihre Auswirkungen auf die Umwelt finden sich nach wie vor in den Schlagzeilen der aktuellen Diskussionen zu Verpackungsabfällen. Im Ergebnis dieser schon lang anhaltenden Diskussion wurden Hersteller von Produkten und Verpackungen frühzeitig zur Verantwortung gezogen, sodass vor allem Ziele wie Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen zur Sicherstellung des Umweltschutzes erfolgreich umgesetzt werden können. Europaweit gilt, dass der Hersteller eines Produkts auch für die Verpackung die Produktverantwortung im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung übernimmt. In Deutschland wurde die europäische Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle inklusive der Anforderungen an die Hersteller durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) in deutsches Recht umgesetzt. Das VerpackG legt Anforderungen an die Produktverantwortung für Hersteller und Vertreiber von Verpackungen fest und bildet damit ein Standbein für eine fortlaufende Wertschöpfung. Weiterhin werden mit dem VerpackG die Rahmenbedingungen zur Sammlung und Verwertung der Verpackungsabfälle geschaffen, um die von der EU vorgegebenen Verwertungsquoten für die unterschiedlichen Verpackungsmaterialien zu erfüllen. In der Praxis werden in Deutschland die Sammlung, Sortierung und Verwertung nach den zuvor genannten Rahmenbedingungen von den dualen Systemen organisiert. Sie stimmen sich mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgern der einzelnen Landkreise über die Sammlung ab, teilen die Verpackungsabfälle untereinander auf und sorgen dafür, dass die verschiedenen Verpackungsmaterialien durch moderne Sortier- und Verwertungstechniken im Kreislauf geführt werden können. Derzeit gibt es in Deutschland 11 genehmigte Systeme, die sich den Markt der Verpackungen teilen. Genehmigt werden die dualen Systeme nicht bundesweit, sondern von den einzelnen Bundesländern. In Sachsen-Anhalt ist das LAU die zuständige Genehmigungsbehörde für die dualen Systeme. Im Dezernat 22 werden dazu die Genehmigungsanforderungen nach VerpackG geprüft. Sobald ein System die Anforderungen zur Sammlung und Verwertung erfüllt, wird es genehmigt. Eine Übersicht der in Sachsen-Anhalt genehmigten dualen Systeme finden Sie hier. Beabsichtigen Sie selbst ein duales System zu betreiben, finden Sie hier weitere Infos zum Genehmigungsverfahren . Der laufende Betrieb der Systeme wird von der Zentralen Stelle überwacht. Dort werden unter anderem die Mengenströme der Systeme ausgewertet, in denen die Verwertung der Verpackungsabfälle dargelegt wird. Bei der Zentralen Stelle müssen sich außerdem alle Hersteller registrieren, die Verpackungen in den Verkehr bringen. Jährlich müssen diese auch die Art und Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen bei der Zentralen Stelle einreichen. Das Herstellerregister ist öffentlich und kann hier gefunden werden. Auf der Seite der Zentralen Stelle finden Sie darüber hinaus eine Vielzahl an Informationen, falls Sie selbst Hersteller sind und Verpackungen in Verkehr bringen. Das VerpackG regelt ebenfalls den Umgang mit Einweg- und Mehrwegverpackungen. Zum Thema Einweg- und Mehrweg getränke verpackungen finden Sie weitere Informationen im Faltblatt "Dosenpfand" , welches das LAU herausgegeben hat. Falls Sie weitere Informationen zur Thematik Mehrwegangebotspflicht benötigen, steht Ihnen das FAQ vom MWU zur Verfügung. Letzte Aktualisierung: 02.02.2023
Vorkommen, Häufigkeit, chemische Zusammensetzung und Mischungszustand jener Aerosolpartikel in der Erdatmosphäre, an denen sich durch heterogene Nukleation in unterkühlten Wolken Eis bilden kann (Ice Nucleating Particles = INP), werden experimentell untersucht. Diese Informationen sind wichtig für das Verständnis der Niederschlagsbildung, und finden in parametrisierter Form Eingang in meteorologische Modelle zur Vorhersage des Niederschlages. Das Projekt verwendet hierbei im Wesentlichen physikalische Methoden zur Identifikation und Isolation der Partikel aus der Atmosphäre, und nachfolgend elektronenmikroskopische Methoden zur mineralogischen Analyse einzelner Partikel. Die Identifikation jener wenigen Aerosolpartikel (ca. 1 von 10.000 bis 1 von 100.000), die Eisbildungsfähigkeit besitzen, erfolgt, indem eine Aerosolprobe einer Unterkühlung unter 0°C und Wasserdampfübersättigung ausgesetzt wird, und die an INP entstehenden Eiskristalle fotografiert und gezählt werden. Es werden sowohl Aerosolpartikel aus luftgetragenem Aerosol untersucht (aus dem Eiskeimzähler FINCH) wie auch Partikel, die aus einer Luftprobe auf einem Silizium-Probenträger niedergeschlagen und danach als INP identifiziert wurden (Eiskeimzähler FRIDGE). Eine dritte und vierte Methode (Ice-CVI und ISI) isolieren eisbildungsfähige Partikel, indem aus einer angesaugten Probe von Wolkenluft die Eiskristalle strömungstechnisch von den übrigen Luftbestandteilen getrennt werden. Alle Eiskeimproben werden im Rasterelektronenmikroskop auf Größe, Morphologie, Mischungszustand und chemische Zusammensetzung untersucht und die Ergebnisse der verschiedenen Ansätze verglichen. In Feldexperimenten werden Atmosphärenproben verschiedener geographischer Provenienz (Mitteleuropa, Forschungsstation Jungfraujoch, Wüstenstaub, Vulkanstaub) erhalten. In Laborexperimenten wird mit vorher gesammelt und charakterisierten Modellsubstanzen gearbeitet. Weiterhin wird durch tägliche Messungen der Anzahl-Konzentration und Zusammensetzung von Eiskeimen am Taunus Observatorium nahe Frankfurt über einen längeren Zeitraum untersucht, ob es Saisonalitäten, bevorzugte Quellgebiete (z.B. Wüsten, Industrie, etc.) und biologische Einflussfaktoren (z.B. Pollen, Pflanzenabrieb, Bakterien) für das Vorkommen von Eisnuklei gibt.
Eines der großen “Recycling-Projekte” Berlins ist die Biotonne. Immerhin sind knapp 40 Prozent der Abfälle in der grauen Restabfalltonne Bioabfälle, also organische Abfälle wie Koch- oder Essensreste oder Abfälle aus dem Garten. Das sind jährlich rund 400.000 Tonnen Bioabfälle, die über die Biotonne verwertet werden könnten. Die Informationskampagne in den gartenreichen Außenbezirken Berlins motiviert vor allem die rund 100.000 Berlinerinnen und Berliner, die selber kompostieren, zusätzlich zum Komposthaufen im Garten eine Biotonne zu bestellen. Über 90 Prozent der Berliner Gärten sind überdüngt, weil zu viele Bioabfälle auf den Komposthaufen gegeben werden. Die gewonnene Komposterde wird auf zu kleinen Flächen, meist den Nutzbeeten, ausgebracht, wodurch hier ein Überschuss an Nährstoffen entsteht. Wer einen Teil der Bioabfälle in der Biotonne sammelt, reduziert den Nährstoffgehalt im Boden und kann der Überdüngung entgegenwirken. Darüber hinaus eignet sich die Biotonne auch für die Sammlung von Essensresten, die auf dem Komposthaufen nichts zu suchen haben. Weitere Infos zur Eigenkompostierung . Besitzerinnen und Besitzer einer Biotonne profitieren außerdem von einem Sparvorteil. Denn wer eine Biotonne nutzt, kann die 60-Liter-Hausmülltonne auf eine vierwöchentliche Leerung umstellen und so bis zu 12 Prozent Müllgebühren sparen! Die gesammelten Bioabfälle in der Biotonne werden in zwei hochwertige Recyclingprodukte verwandelt: Vergärungsanlagen erzeugen aus Bioabfällen sogenanntes “Biogas” . Würden alle Berlinerinnen und Berliner jede Woche 1 Kilogramm Biogut in der Biotonne sammeln, könnten mit dem daraus gewonnenen Biogas 4.700 Einfamilienhäuser für ein Jahr beheizt und mit warmem Wasser versorgt werden. In einem weiteren Verwertungsverfahren werden die übriggebliebenen “Gärreste” zu Kompost verarbeitet. In der Landwirtschaft und im Gartenbau ersetzt diese Komposterde großflächig Torf, dessen Abbau klimaschädlich ist. Würden die Berlinerinnen und Berliner konsequent organische Abfälle in der Biotonne sammeln anstatt im Restmüll, ergäbe sich durch die Verwertung zu Biogas und Kompost eine jährliche Einsparung von 24.000 Tonnen schädlicher Klimagase pro Jahr. Das entspricht dem durchschnittlichen CO 2 -Fußabdruck von rund 2.200 Einwohnerinnen und Einwohnern Deutschlands. (Die Berechnungen zu den Einsparungen beziehen sich auf das Basis-Szenario des Abfallwirtschaftskonzepts für 2030 von Berlin.) Bestellen können Sie die Biotonne bequem bei der Berliner Stadtreinigung (unter “Tonne bestellen”) oder über die Hotline (030) 7592-4900. Bild: u.e.c. Berlin – Umwelt- und Energie-Consult GmbH Was kommt in die Biotonne? Viele Berlinerinnen und Berliner wissen nicht genau, welche Küchenabfälle in die Biotonne sollen: Häufig werden fälschlicherweise Essenreste oder verdorbene Lebensmittel aus dem Kühlschrank samt Verpackungen in die Restmülltonne geworfen. Weitere Informationen Bild: Marc Vorwerk Aktionen und Termine An den Aktionsständen zur Biotonne werden Berlinerinnen und Berliner beraten, wie sich die Biotonne und der Komposthaufen im Garten am besten für die Sammlung von Küchen- und Gartenabfällen ergänzen. Die neuen Aktionen werden rund um den Tag der Biotonne Ende Mai 2025 durchgeführt. Weitere Informationen Bild: ajlatan / Shutterstock.com Eigenkompostierung Was viele Gartenbesitzerinnen und -besitzer in Berlin nicht wissen: Die Biotonne ist eine wichtige und sinnvolle Ergänzung des Komposthaufens im eigenen Garten – eben das perfekte Paar. Weitere Informationen Bild: SenMVKU / Marc Vorwerk Rückblick vergangener Kampagnen Seit 2019 führt die Senatsumweltverwaltung vielfältige Aktionen durch, um die Sinnhaftigkeit der Sammlung und Verwertung von organischen Abfällen anschaulich zu vermitteln und sie für das Thema Lebensmittelwertschätzung zu sensibilisieren, zuletzt unter dem Motto „Sparen mit der Biotonne“. Weitere Informationen
: sachgerechter Gebrauch, Gewährleistung und Neukauf Wie Sie Produkte so lange wie möglich nutzen Aus Umweltsicht gilt (fast) immer: Nutzen Sie Ihre Produkte (auch Elektro- und Elektronikgeräte) so lange wie möglich. Achten Sie beim Neukauf auf Langlebigkeit und Reparierbarkeit Machen Sie bei defekten oder nicht einwandfreien Produkten von Ihren Gewährleistungsansprüchen Gebrauch. Gehen Sie sorgsam mit Ihren Dingen um, warten und reinigen Sie diese regelmäßig. Lassen Sie defekte Produkte reparieren oder reparieren Sie selbst. Entsorgen Sie am Ende einer möglichst langen Nutzungszeit Ihr Altgerät sachgerecht. Gewusst wie Um Produkte herzustellen werden Ressourcen und Energie benötigt. Deshalb gilt: Nutzen Sie Ihre Produkte so lange wie möglich. Elektro- und Elektronikgeräte benötigen auch für den Betrieb Strom. Dennoch kommt der Herstellung inklusive des Ressourcenabbaus in der Regel eine höhere Umweltrelevanz zu als der Betriebsphase. Da der Anteil an Ökostrom im deutschen Strommix zunimmt, sinken die Treibhausgasemissionen während der Nutzungsphase und die Effizienz der Geräte wird aus Klimaperspektive weniger wichtig. Deshalb gilt auch bei stromverbrauchenden Geräten: Je länger ein solches Gerät genutzt wird, desto besser ist es für die Umwelt. Dies gilt uneingeschränkt für Informations- und Unterhaltungstechnologien wie Smartphones, Notebooks und gleich großen Fernsehgeräten. Auch bei Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen, Toaster und Kaffeemaschinen ist es ökologisch vorteilhaft, diese möglichst lange zu nutzen. Gemäß einer Studie des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2025 kann es bei den folgenden Geräten ökonomisch und ökologisch sinnvoll sein, sehr alte Geräte, die besonders intensiv genutzt werden, gegen Geräte der höchsten Effizienzstufe auszutauschen. Wann diese Fälle genau zutreffen, können Sie den jeweils verlinkten Umwelttipps entnehmen: Gefrierschrank Kühlschrank Geschirrspüler Wäschetrockner (ohne integrierte Wärmepumpe) Staubsauger Smartphones möglichst lange nutzen Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum Elektrogeräte länger nutzen Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum Produkte lange nutzen ist ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum Smartphones möglichst lange nutzen Elektrogeräte länger nutzen Produkte lange nutzen ist ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz Sorgsamer Umgang mit Geräten: Insbesondere Elektronikgeräte wie Smartphones, Laptops oder Flatscreens können leicht kaputtgehen. Nässe und Schmutz an den falschen Stellen oder Erschütterungen schaden den Geräten. Umso wichtiger ist ein besonders sorgsamer Umgang mit ihnen. Schützen Sie Ihre mobilen Geräte wie Smartphones durch Hüllen und Folien vor Stürzen und Kratzern. Achten Sie auf einen sicheren Stand beim Abstellen von Laptop oder Smartphone. Nutzen Sie Produkte im Außenbereich nur, wenn diese dafür auch ausgelegt sind. Metall sollte möglichst vor Wasser geschützt werden, um Rost zu vermeiden. Akkus sollten vor Temperaturschwankungen geschützt werden. Auch Schmutz kann die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen, wenn er in das Innere des Gerätes gelangt. Deshalb sollen Geräte regelmäßig gereinigt und in einer möglichst sauberen Umgebung gelagert und verwendet werden. Reparieren von defekten Geräten: Aus Umweltsicht lohnt sich eine Reparatur statt eines Neukaufs so gut wie immer. Doch vermeiden Sie Reparaturen in Eigenregie, wenn Sie Gewährleistungs- oder Garantieansprüche haben. Gewährleistungsrechte umweltfreundlich nutzen : Nicht immer läuft nach einem Neukauf alles rund. Hat die gekaufte Ware innerhalb der ersten zwei Jahre einen Mangel, sollten Sie von Ihren Gewährleistungsrechten Gebrauch machen. Ob im stationären oder Online-Handel erworben: Der Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen eine gekaufte Ware frei von Mängeln zu übergeben. Ist dies nicht der Fall, haben Sie bei Neugeräten für zwei Jahre Anspruch auf Gewährleistung. Bei gebrauchten Produkten können gewerbliche Händler die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate beschränken , indem dies deutlich kenntlich ausgewiesen wird. Wenn Sie gebrauchte Ware von Privatpersonen kaufen, sollten Sie den Kaufvertrag dahingehend genau prüfen, ob die/der private Verkäufer*in jegliche Gewährleistung ausgeschlossen hat. Beachten Sie im Gewährleistungsfall die sogenannte Beweislastumkehr. Innerhalb von zwölf Monaten nach Übergabe der Ware müssen Sie als Käufer*in nicht nachweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe bestand. Nach dieser Frist müssen Sie dies nachweisen. Reklamieren Sie den Mangel am besten schriftlich beim Verkäufer. Zunächst haben Sie gegenüber dem Händler einen Anspruch auf Nacherfüllung . Grundsätzlich können Sie wählen, ob das Produkt repariert oder durch ein neues, mangelfreies Produkt ersetzt werden soll. Ist beides nicht möglich oder für den Verkäufer unverhältnismäßig kostenintensiv, können Sie im Anschluss zwischen einem Rücktritt oder einer Kaufpreisminderung wählen. Wenn Sie sich mit einem Mangel arrangieren können und das Gerät nur unwesentlich vom Neuzustand abweicht, ist es ökologisch sinnvoller, das Produkt zu behalten. Wenn ein Mangel vom Verkäufer verursacht wurde, können Sie mitunter Schadensersatz beim Verkäufer geltend machen. Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung übernehmen einige Hersteller oder Verkäufer für ihre Produkte Garantien . Klären Sie mit dem Garantiegeber, ob es sich bei Ihrem aufgetretenen Defekt um einen Garantiefall handelt. Weitere Informationen zum Thema Gewährleistung und Garantie finden Sie bei den Verbraucherzentralen und beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland . Langlebige Produkte bevorzugen : Wie lange ein Produkt halten wird, lässt sich im Voraus nicht exakt bestimmen. Folgende Tipps helfen Ihnen, beim Neukauf langlebigere Produkte zu erkennen: Langlebige Geräte sind tendenziell teurer. Dies ist beispielsweise auf eine höhere Materialqualität oder Ersatzteilvorhaltung zurückzuführen. Berücksichtigen Sie Lebensdauertests durch unabhängige Institute (wie z. B. durch Stiftung Warentest). Auf Reparierbarkeit achten Freiwillige Zusatzgarantien : Bevor Sie sich für eine kostenpflichtige Garantieverlängerung entscheiden, prüfen Sie die Garantiebedingungen . Achten Sie bei (Produkten ) auf den Blauen Engel. Bei diesen Produkten zählen neben einem niedrigen Energie- und Ressourcenverbrauch auch Reparierbarkeit und Ersatzteilverfügbarkeit zu den produktspezifischen Umweltkriterien des Blauen Engels . Geräte sind generell für eine vorher definierte Nutzungsintensität ausgelegt. Wenn Sie ein Gerät besonders intensiv nutzen werden, sollten Sie deshalb Geräte für den Profi- und Businessbereich wählen. Denn diese sind auf eine deutlich intensivere Nutzung ausgelegt als solche für den privaten Gebrauch. Achten Sie auf ein möglichst zeitloses Design , das Ihnen noch viele Jahre gefallen wird Bei modularen Geräten können Sie Bauteile selbstständig austauschen und Hardware updaten. Bisher sind jedoch nur wenige Produktkategorien im modularen Design verfügbar. Zusatzfunktionen an Geräten können kaputtgehen. Überlegen Sie sich daher im Vorfeld genau, was Sie wirklich benötigen und auf welche Gadgets Sie verzichten können. Achten Sie beim Kauf von elektronischen Geräten auf die Energieeffizienz , damit Sie auch bei langer Nutzung eine niedrige Stromrechnung haben. Sie sind verpflichtet, ausrangierte Elektro- und Elektronikgeräte fachgerecht zu entsorgen . Was Sie noch tun können: Aus ökologischer Perspektive ist es sinnvoll, Geräte zu leihen und gebraucht zu kaufen. Mehr Infos hier (Sharing). Nutzen Sie das umfassende und überwiegend kostenfreie Informations- und Beratungsangebot der Verbraucherzentralen zu Ihren Verbraucherrechten. Eine Schlichtung stellt eine risikofreie Alternative zu einem Gerichtsprozess dar, um Ihre Verbraucherrechte gegenüber einem Unternehmen geltend machen zu können. Hintergrund Umweltsituation: Ressourcenabbau, Herstellung, Transport, Nutzung und Entsorgung von Produkten verursachen erhebliche Umweltbelastungen. Begrenzte verfügbare Ressourcen werden verbraucht, Treibhausgase schaden dem Klima und das Abfallaufkommen wird erhöht. Zudem erfolgen insbesondere der Ressourcenabbau, die Herstellung und die Entsorgung nicht selten unter prekären sozialen Bedingungen. Auch Menschenrechtsverletzungen und Kinderarbeit sind nicht immer auszuschließen. Wird der gesamte Lebenszyklus eines Produktes betrachtet, sind die größten sozialen Probleme und ökologischen Schäden in den allermeisten Fällen mit dem Ressourcenabbau und der Herstellung verbunden. Auch bei elektrischen und elektronischen Geräten überwiegen fast immer die Umweltbelastungen, die durch den Verbrauch an Strom während der Nutzung entstehen. Vor diesem Hintergrund ist es in den meisten Fällen nicht sinnvoll, ein noch funktionierendes Gerät durch ein sparsameres Modell auszutauschen. Die Einspareffekte durch ein neues Gerät können die Energieverbräuche für die Herstellung eines Neugeräts i. d. R. nicht kompensieren. Wenn man beispielsweise ein Notebook durch ein neues, energieeffizienteres Notebook ersetzt, müsste man das neue Gerät mehrere Jahrzehnte lang nutzen, um den Aufwand für die Herstellung durch die Einsparung in der Nutzung wieder aufzuwiegen. Gesetzeslage: Der Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet, dem Käufer die gekaufte Ware mängelfrei zu übergeben. Andernfalls hat die/der Käufer*in einen Anspruch auf Gewährleistung, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Darüber hinaus bieten einige Hersteller oder Händler für ihre Produkte auf freiwilliger Basis Garantien an. Durch die Inanspruchnahme dieser Rechte können Verbraucher*innen einen Beitrag zur Verlängerung der Nutzungs- und Lebensdauer von Produkten leisten. Die Lebensdauer eines Gerätes wird nicht nur durch das Gerätedesign, sondern auch durch die Nutzungsintensität und den sorgsamen Umgang beeinflusst. Geräte sind generell für eine vorher definierte Nutzungsintensität ausgelegt. Diese ist meistens für Nutzer*innen nicht transparent, Ausnahmen bilden etwa Angaben zum Druckvolumen bei Druckern oder die täglichen Kaffeetassen bei einem Kaffeevollautomaten. Prinzipiell sind Geräte für den Profi- und Businessbereich auf eine deutlich intensivere Nutzung ausgelegt als solche für den privaten Gebrauch. Marktbeobachtung: Auf der einen Seite steigt die Ausstattung privater Haushalte mit Gebrauchsgütern. Auf der anderen Seite hat sich die durchschnittliche Nutzungsdauer vieler elektronischer Geräte in den letzten Jahren tendenziell verkürzt. Diese Erscheinung wird seit einigen Jahren unter dem Begriff „Obsoleszenz" diskutiert. Die Gründe dafür sind vielfältig: Neben kürzeren Innovationszyklen, Defekten durch Materialschwächen, schlechter Reparierbarkeit, hohen Reparaturkosten, fehlenden Software-Updates, aber auch dem Verbraucherwunsch nach modernen Geräten, verleiten aggressive Werbe- und Rabattaktionen zum Neukauf und Mehrkonsum. Die Ursache dafür ist unter anderem, dass Hersteller aufgrund der internationalen Konkurrenz Geräte unter einem enormen Kosten- und Zeitdruck designen und produzieren müssen. So ist der Anteil der innerhalb von weniger als fünf Nutzungsjahren aufgrund eines Defektes ausgetauschten Haushaltsgroßgeräte von 3,5 % im Jahr 2004 auf 8,3 % im Jahr 2013 gestiegen. Ein anderes Beispiel: 2012 waren über 60 % der ausgetauschten Flachbildschirmfernseher noch funktionstüchtig. 1 1 Quelle (Absatz Marktbeobachtung): Öko-Institut (2016): Einfluss der Nutzungsdauer von Produkten auf ihre Umweltwirkung: Schaffung einer Informationsgrundlage und Entwicklung von Strategien gegen „Obsoleszenz" , in Zusammenarbeit mit Universität Bonn, Institut für Landtechnik, im Auftrag des Umweltbundesamtes, UFOPLAN FKZ 3713 32 315, Dessau
: Mit kleinen Tipps unnötigen Stromverbrauch vermeiden Mit welchen Umwelttipps Sie beim Kühlschrank Energie sparen Kaufen Sie Kühlschränke mit niedrigem Stromverbrauch. Stellen Sie Kühlschränke nicht neben warme Geräte wie Herd, Spülmaschine oder Waschmaschine oder in die Sonne. Öffnen Sie den Kühlschrank jeweils nur kurz, damit möglichst wenig warme Luft einströmt. Nutzen Sie Ihren Kühlschrank so lange wie möglich und reparieren Sie diesen bei Bedarf. Entsorgen Sie Ihre Altgeräte sachgerecht bei der kommunalen Sammelstelle oder beim Neukauf über den Händler. Gewusst wie Kühlschränke gehören zu den größten Stromverbrauchern im Haushalt. Auch die Herstellung eines Kühlschranks benötigt wertvolle Ressourcen und verursacht umweltschädliche Emissionen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Umweltbelastungen verringern können. Sparsames Gerät kaufen: Kühl- und Gefriergeräte laufen rund um die Uhr und gehören zu den größten Stromfressern im Haushalt. Die Stromkosten bewegen sich – je nach Modell und Alter – zwischen 20 und 80 Euro im Jahr. Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren ergibt dies Stromkosten in Höhe von 300 bis zu 1.200 Euro. Der jährliche Stromverbrauch ist auf jedem Gerät in Kilowattstunden (kWh) angegeben. Kaufen Sie deswegen ein sparsames Gerät. Mit Einführung des neuen EU-Energielabels im Jahr 2021 erfolgt die Einordnung auf Basis des Energieverbrauches bzw. der Energieeffizienz in die Klassen A (geringster Verbrauch) bis G (höchster Verbrauch). Die sparsamsten Kühlgeräte befinden sich aktuell in den Klassen A oder B. Vergleichen Sie in Geschäften, in Katalogen oder im Internet mehrere Geräte, ob nicht eines davon eine noch höhere Kennzeichnung trägt. Mittels des QR-Codes auf dem Label finden Sie weitere Informationen über das betreffende Model auf der neuen EU-Produktdatenbank (EPREL). Möglichst lange nutzen und bei Bedarf reparieren: Kühl- und Gefriergeräte sollten in der Regel so lange wie möglich genutzt werden. Ein funktionierendes Gefriergerät gegen ein neues Gerät der Effizienzklasse A auszutauschen, lohnt sich nur bei sehr ineffizienten Geräten. Auch eine Reparatur lohnt in den den meisten Fällen. Wenn Sie wissen möchten, ob Sie ihr vorhandenes Gerät weiterbetreiben oder bei einem Defekt reparieren lassen sollten, dann messen Sie den Verbrauch mit einem Energiekosten-Messgerät. Nur wenn Ihr Kühlschrank mehr als rund 240 kWh im Jahr verbraucht, wäre es klimafreundlicher, ihn gegen ein neues A-Gerät auszutauschen. Bei einer Kühl-Gefrier-Kombination lohnt der Austausch ab rund 340 kWh im Jahr. Für die Haushaltskasse lohnt der Austausch erst bei noch höheren Werten für den Stromverbrauch. Weitere Hinweise finden Sie in der Abbildung weiter unten. Im Fall einer Reparatur lohnt sich der Austausch schon bei einem etwas geringeren Jahresverbrauch. Falls Sie Ihren Kühlschrank innerhalb der letzten zwei Jahre gekauft oder eine Zusatzgarantie abgeschlossen haben, sollten Sie für die Reparatur Ihre Verbraucherrechte in Anspruch nehmen. Grundsätzlich ist es sinnvoll, schon beim Neukauf auf Langlebigkeit und Reparaturfähigkeit zu achten. Leider lassen sich diese Merkmale beim Kauf nicht feststellen. Hilfsweise können Sie Folgendes tun: Fragen Sie nach dem Reparatur- und Wartungsangebot sowie nach der Ersatzteilverfügbarkeit. Fragen Sie, welche einfachen Reparaturen Sie selbst durchführen können. Garantiedauer sowie Zusatzgarantien können ein Merkmal für einen langlebigen Kühlschrank sein. Prüfen Sie vorab, ob Zusatzkosten entstehen und welche Reparaturfälle abgedeckt sind. Die Grafik zeigt, ob sich der Weiterbetrieb oder die Reparatur von Kühl- und Gefriergeräten ökologisch und ökonomisch lohnt – betrachtet über 10 Jahre. Ein Austausch funktionierender Geräte gegen Klasse-A-Modelle lohnt meist nicht. Ausnahmen: Kühlschrank ab 460 kWh (ökonomisch) bzw. 240 kWh (ökologisch), Kühl-Gefrier-Kombi ab 560 kWh/340 kWh, Gefrierschrank ab 570 kWh/430 kWh. Reparaturen lohnen in der Regel, außer bei hohem Verbrauch: Kühlschrank ab 360 kWh/220 kWh, Kühl-Gefrier-Kombi ab 450 kWh/320 kWh, Gefrierschrank ab 460 kWh/420 kWh. Berechnungen basieren auf 10-jähriger Nutzung nach Reparatur (Kosten: 365 €) und einem Klasse-A-Neugerät. Verbrauch lässt sich mit Strommessgerät ermitteln; Größe und Effizienz sind unabhängig. Die richtige Größe: Früher galt der Grundsatz, dass mit der Größe des Gerätes der Stromverbrauch steigt. Bei den aktuellen Geräten gilt das nicht mehr. Achten Sie auf die angegebenen Jahreswerte in kWh – es kann durchaus sein, dass größere Geräte genauso viel oder weniger Strom verbrauchen. Die Stiftung Warentest gibt als Richtgröße für Kühlschränke bei 1- bis 2-Personen-Haushalten ca. 90 Liter Nutzinhalt an. Kühlgeräte gibt es mit und ohne Gefrierfach oder als Kühl-Gefrier-Kombination. Falls Sie bereits ein separates Gefriergerät haben, wäre ein Gefrierfach im Kühlschrank überflüssig. Unsere Tipps zu Kühl-Gefrier-Kombinationen und Gefrierschränken finden Sie in einem gesonderten Umwelttipp . Richtig entsorgen: Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Kühlschranks und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem UBA-Umwelttipp "Alte Elektrogeräte richtig entsorgen" . Was Sie noch tun können: Als Alternative zum Neukauf können Sie auch Gebrauchtgeräte z. B. mit Garantie vom Händler erwerben, denn so wird die Herstellung eines Neugerätes vorerst vermieden. Kaufen Sie Geräte mit halogenfreien Kältemitteln (in der Regel Isobutan (R-600a)) und halogenfreien Schäumungsmitteln. Den Kühlschrank nicht lange offen stehen lassen. Temperatur regulieren: 7 °C im Kühlschrank und minus 18 °C im Gefrierfach reichen aus. Keine warmen Speisen hineinstellen, erst abkühlen lassen. Das Gerät bei Bedarf abtauen. Wenn Sie in den Urlaub fahren, können Sie Ihren Kühlschrank auf die niedrigste (wärmste) Stufe stellen. Kühlschrank regelmäßig auswischen. Hintergrund Seit 1995 ist es in Deutschland verboten, vollhalogenierte, die Ozonschicht schädigende Kohlenwasserstoffen ( FCKW ) als Kälte- und Schäumungsmittel in Kühlgerätenzu verwenden. Seit dem 1. Januar 2015 dürfen in der EU auch keine Haushaltskühl- und gefriergeräte mehr in Verkehr gebraucht werden, die teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) mit einem Treibhauspotenzial von 150 oder mehr enthalten. Ab dem 1. Januar 2026 dürfen gar keine Geräte mehr in Verkehr gebracht werden, die fluorierte Treibhausgase enthalten. In Altgeräten können FCKW und HFKW jedoch vorkommen. Durch illegal entsorgte Kühlschränke können diese Stoffe unkontrolliert in die Atmosphäre entweichen und zur weiteren Zerstörung der Ozonschicht und/ oder zur Erwärmung der Erdatmosphäre beitragen. In Haushaltsgeräten wird heute zumeist Isobutan (R600a) als Kältemittel und Pentan (R-601) als Schäumungsmittel eingesetzt. Diese halogenfreien Kohlenwasserstoffe haben kein Ozonabbaupotenzial und nur ein sehr geringes Treibhauspotenzial. Marktbeobachtung: Besonders energieeffiziente Kühlgeräte sind nach dem Energieeffizienzlabel mit in der höchsten Energieeffizienzklasse bewertet, s. EU-Energielabel. Ihre Marktanteile lagen im Jahr 2018 bei 82,9 %. Die Marktentwicklung der energieeffizienten Kühlgeräte zeigt beispielhaft, wie stark effiziente Haushaltsgeräte an Bedeutung zulegen konnten: Ihr Marktanteil stieg von lediglich 9 % im Jahr 2008 innerhalb von nur 6 Jahren auf 68,9 % im Jahr 2014 (GfK 2015). Quellen: GfK - Gesellschaft für Konsumforschung (2015): Marktdaten Haushaltsgeräte und Beleuchtung .
Alternativen zum Neukauf: secondhand, teilen, tauschen und leihen spart Geld und schont die Umwelt So können Sie Neukäufe vermeiden Kaufen Sie gebraucht anstatt neu. Nutzen Sie Konsumgegenstände, aber auch Fahrzeuge oder Wohnungen gemeinsam mit anderen Menschen. Leihen Sie Gegenstände aus, wenn Sie diese nur selten benötigen. Verkaufen, verschenken oder tauschen Sie Produkte, die Sie nicht mehr nutzen. Nutzen Sie dafür Ihre Kontakte, Online-Plattformen und lokale Angebote. Gewusst wie Neukauf schadet der Umwelt: Für die Rohstoffgewinnung, die Produktion, den Transport und den Vertrieb von Konsumgegenständen werden Ressourcen benötigt sowie Treibhausgase emittiert. Dennoch liegt ein Großteil der Dinge in der meisten Zeit ungenutzt herum. Wenn wir Konsumgüter gebraucht kaufen, teilen, tauschen, leihen und nicht mehr Genutztes weitergeben, müssen insgesamt weniger Dinge hergestellt und gelagert werden. Damit können Ressourcen geschont, Treibhausgasemissionen vermieden und somit die Umweltbelastung verringert werden. Secondhand spart Geld: Viele neu gekaufte Konsumgüter verlieren einen erheblichen monetären Wert nach kurzer Nutzungszeit. Daher kann durch die Wahl von gebrauchten Produkten viel Geld gespart werden – ob bei Fahrzeugen, Kleidung, Büchern, Spielzeugen oder Möbeln. Auch bei elektronischen Geräten ist es in der Regel günstiger, diese gebraucht anstatt neu zu erwerben. Sogenannte refurbishte Geräte (z.B.: bei rebuy ) bieten Ihnen Sicherheit: Ihre Funktionsfähigkeit wurde geprüft und sie werden mit Gewährleistung verkauft. Nutzen Sie Ihre sozialen Kontakte sowie gemeinnützige und kommerzielle Anbieter: Fragen Sie im Verwandten- und Freundeskreis, ob Sie Dinge gebraucht übernehmen können, bevor Sie etwas neu kaufen. Alternativ gibt es den ganz klassischen Flohmarkt sowie Secondhand- und Umsonstläden . Auch nehmen die Flohmarkt- und Verschenke-Gruppen bei Messanger-Dienstleistern und in den Sozialen Medien zu. Bei verschiedenen Internetplattformen und Apps für Gebrauchtwaren können Sie auch überregional fündig werden (z.B. ebay , Kleinanzeigen , Vinted , refurbed , Medimops ). Gebrauchte Dinge sollten Sie vor dem Kauf möglichst prüfen. Zwar unterliegen auch gebrauchte Gegenstände aus privater Hand grundsätzlich dem Gewährleistungsrecht. Jedoch können Privatverkäufer*innen – anders als gewerbliche Verkäufer – die Gewährleistung ausschließen, indem sie eindeutig darauf hinweisen. Tauschen statt Kaufen: Bei manchen Produktgruppen, wie Kleidung und Büchern, bietet sich das Tauschen an, um sich ungenutzter Exemplare zu entledigen und sich neu einzudecken. In vielen Städten werden auch regelmäßig Kleidertauschpartys veranstaltet. Hier können alle Teilnehmenden mitbringen, was sie nicht mehr benötigen und kostenfrei mitnehmen, was ihnen gefällt. In der Liste öffentlicher Bücherschränke in Deutschland sind frei zugängliche Orte zum Büchertausch aufgeführt. Besitz bedeutet Aufwand: Der Besitz von Konsumgegenständen geht damit einher, dass diese ausgewählt, gekauft, gereinigt, gepflegt, repariert und manchmal auch versichert werden müssen. Hinzu kommt der notwendige Platzbedarf. Nutzen statt besitzen Häufig ist es einfacher, günstiger und ökologischer, Gegenstände, die nur selten verwendet werden, zu leihen oder zu mieten, anstatt zu kaufen. Dazu gehören beispielsweise Bohrmaschinen, Babyausstattung, Bücher und festliche Kleidung. Insbesondere innerhalb der Familie, im Freundes- und Kollegenkreis sowie in der Nachbarschaft ist das Leihen und Verleihen von Gegenständen häufig unkompliziert möglich. Auch hier gibt es Webseiten wie pumpipumpe , Tauschticket , nebenan.de und fainin , um Gegenstände aus privater Hand auszuleihen und zu verleihen. Zudem bieten viele kommerzielle Anbieter, wie Baumärkte, den Verleih von Elektro- und Elektronikgeräten an. Nutzen Sie Büchereien: Büchereien werden durch die öffentliche Hand gefördert und ermöglichen es, Bücher kostenfrei oder gegen einen geringen Mitgliedsbeitrag auszuleihen. In vielen Büchereien können auch DVDs, Musik-CDs, Spiele und digitale Medien ausgeliehen werden. Manche Büchereien vermieten Räume oder veranstalten Events wie Repair Cafés. In vielen Städten gibt es zudem eine Bibliothek der Dinge . Dort können Gegenstände wie Werkzeuge, Elektrogeräte, Sportgeräte, Partyzubehör, Spielzeug und Musikinstrumente ausgeliehen werden. Für Kleidung gibt es diverse Anbieter, von denen einige hier vorgestellt werden. Fahrzeuge teilen: In vielen Regionen Deutschlands wird Carsharing angeboten. Wenn weniger private Autos unterwegs sind, wird nicht nur die Umwelt geschont, sondern auch weniger öffentlicher Raum für das Parken benötigt. In vielen Großstädten können auch (Lasten-)Fahrräder und Roller gemietet werden. Falls es keinen Carsharing-Anbieter gibt: Viele Autobesitzer*innen nutzen ihr Fahrzeug nur unregelmäßig und können es darüber hinaus an Im Freundeskreis und an Nachbarn*Nachbarinnen verleihen. Für einzelne Strecken können auch Fahrgemeinschaften praktisch, geldsparend und umweltschonend sein. Smartphones möglichst lange nutzen Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum Elektrogeräte länger nutzen Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum Produkte lange nutzen ist ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum Smartphones möglichst lange nutzen Elektrogeräte länger nutzen Produkte lange nutzen ist ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz G emeinschaftliches Wohnen: Sei es in einer gemeinsamen Wohnung (als klassische Wohngemeinschaft) oder innerhalb eines Hauses oder Häuserkomplexes – das gemeinschaftliche Wohnen spart Kosten und schont die Umwelt. Außerdem ermöglichen gemeinschaftliche Wohnformen gegenseitige Hilfe und Unterstützung. Wohngemeinschaften oder Mitbewohner*innen können über Internetplattformen gefunden werden. Gartenprojekte und Lebensmittel: Gerade in Großstädten, wo der Platz knapp ist, haben sich in den letzten Jahren zahlreiche gemeinschaftliche Gartenprojekte etabliert. Die Bandbreite dieser Projekte ist vielfältig und reicht vom kleinen Beet in einer vom Nachbarschaftsverein bewirtschafteten Brache bis hin zur Solidarischen Landwirtschaft , bei der monatlich ein fester Betrag gezahlt wird und frisches Obst und Gemüse quasi als Dividende ausgeschüttet wird. Auch die Weitergabe von Nahrungsmitteln (z.B. über Foodsharing ) hat viele Mitstreiter*innen gefunden, die dazu beispielsweise die Gruppenfunktion in sozialen Netzwerken nutzen. Die App TooGoodTooGo bietet niedrigschwellig die Möglichkeit, Lebensmittel von Gastronomiebetrieben und Supermärkten zu retten. Zudem gibt es einige Online-Versandhändler, bei denen Lebensmittel, die im Handel aussortiert wurden, beispielsweise wegen Verpackungsumstellungen, Überproduktionen, Transportschäden sowie und kurzem Mindesthaltbarkeitsdatum zu günstigen Preisen bestellt werden können (z.B. Motatos , Sirplus , Lebensmittel-Sonderposter.de ). Was Sie noch tun können: Nutzen Sie, was Sie haben, solange wie möglich. Pflegen und reparieren Sie Ihre Dinge. Betrachten Sie die Gegenstände/den Inhalt Ihrer Wohnung und insbesondere Ihres Kleiderschranks. Was Sie nicht mehr nutzen, könnte jemandem anderen gefallen. Achten Sie bei jedem Neukauf auf möglichst ökologische und fair-gehandelte Produkte. Siegel können bei der Auswahl von nachhaltigen Produkten unterstützen. Hintergrund Umweltsituation: Beispiel Wohngemeinschaft: Durch Wohngemeinschaften können CO 2 -Emissionen eingespart werden, denn durch das Teilen und gemeinsame Nutzen von Wohnfläche werden Heizkosten gesenkt. Doch nicht nur CO 2 -Emissionen, auch Materialverbrauch kann durch das Zusammenwohnen verringert werden, da Geräte wie Kühlschränke, Waschmaschine oder Trockner nur einmal angeschafft werden müssen. Positiv ist es auch, wenn weniger Wohnfläche pro Person benötigt wird, da Räume wie Bad und Küche geteilt werden. Nach den Ergebnissen einer Studie, die im Auftrag des UBA durchgeführt wurde, ließen sich pro Jahr rund eine Million Tonnen Baumaterial einsparen, wenn rund 1,6 Millionen Menschen zusätzlich in gemeinschaftlichen Wohnformen wohnen würden. Beispiel Carsharing: Die mögliche Umweltentlastung durch Carsharing ist hier nachzulesen. Beispiel Lebensmittel: Die mögliche Umweltentlastung durch die Reduzierung von Lebensmittelabfällen ist hier nachzulesen. Gesetzeslage: Bei einem Schenkungsvertrag bestehen hinsichtlich der verschenkten Sache nur sehr beschränkte Gewährleistungsrechte. Bei der Schenkung eines individuellen Gegenstands besteht kein Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Sache, sondern nur u.U. bei einem arglistig verschwiegenen Fehler ein Schadenersatzanspruch auf Ersatz eines sog. Vertrauensschadens. Bei einem Tausch gelten Gewährleistungsansprüche wechselseitig für die getauschten Sachen, wie wenn sie jeweils gekauft worden wären (§ 480 BGB). Dies bedeutet, dass beim Tausch von gebrauchten Sachen unter Privatpersonen, gegenseitig Gewährleistungsrechte bestehen. Unter Privaten können Gewährleistungsrechte aber in gewissen Maße vertraglich ausgeschlossen werden (§ 444 BGB), anders als einem Verbrauchsgüterkauf zwischen einem Unternehmer und bei Verbraucher*innen (§ 476 BGB) Wird ein Gegenstand verliehen, also unentgeltlich von dem*der Besitzer*in für einen bestimmten Zeitraum einer anderen Person zur Nutzung überlassen, muss der entliehene Gegenstand nach Ablauf der vereinbarten Frist oder Aufforderung zurückgegeben werden. Die geliehene Sache darf ohne Zustimmung des Verleihenden keinem Dritten zum Gebrauch überlassen werden. Es fallen für den*die Entleihende*n keine Kosten an. Eine Ausnahme bilden Kosten, die für die Erhaltung des Ausleihgegenstandes notwendig sind. Die gesetzlichen Regelungen der Leihe sehen aufgrund der Unentgeltlichkeit analog zur Schenkung keine Mängelgewährleistung vor, sondern nur eine auf den Vertrauensschaden beschränkte Fehlerhaftung für arglistig verschwiegene Fehler. Bei einer Leihe über ein Sharing-Portal gelten dieselben Regeln, solange die Leihe unentgeltlich bleibt. Diese gesetzlichen Regeln können aber in gewissem Maße vertraglich abgeändert werden. Im Normalfall werden von den Sharing-Portalen keine Haftungen im Schadensfall oder bei Qualitäts- und Sicherheitsmängeln übernommen. Hier lohnt es sich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Portale aufmerksam zu lesen. Generell gilt, dass selbstverschuldete Schäden an geliehenen Gegenständen oder der Verlust des Gegenstands von der leihenden Person übernommen werden müssen. Für Abnutzungserscheinungen muss aber nicht aufgekommen werden. Wird ein Gegenstand gegen eine Gebühr verliehen, handelt es sich um ein Mietverhältnis. Hier gelten andere gesetzliche Regelungen. Es wird nicht unterschieden in Mietverhältnisse einerseits zwischen Unternehmen und Verbraucher*innen (Business-to-Consumer, kurz B2C) und andererseits zwischen Privatpersonen untereinander (Consumer-to-Consumer, kurz C2C). Die Mängelgewährleistungsansprüche des Mietenden sind umfangreicher als bei der Leihe, können allerdings in gewissem Maße vertraglich modifiziert werden. Es ist daher wichtig, sowohl die AGBs der Mietportale als auch eventuelle Mietverträge genau zu lesen. Wie bei der Leihe muss im Regelfall die mietende Person für selbstverschuldete Schäden oder den Verlust des gemieteten Gegenstandes aufkommen.
Beim Gefrierschrank den Stromverbrauch im Auge behalten Welche Umwelttipps Sie bei Gefriergeräten beachten sollten Kaufen Sie Gefriergeräte mit niedrigem Stromverbrauch (auf EU-Energielabel achten). Stellen Sie Gefriergeräte nicht neben warme Geräte wie Herd, Spülmaschine, Waschmaschine oder in die Sonne. Öffnen Sie Gefrierschrank und -truhe jeweils nur kurz, damit möglichst wenig warme Luft einströmt. Entsorgen Sie Ihre Altgeräte sachgerecht bei der kommunalen Sammelstelle oder beim Neukauf über den Händler. Gewusst wie Sparsame Geräte: Gefriergeräte laufen rund um die Uhr und gehören wie Kühlgeräte zu den größten Stromfressern im Haushalt. Die Stromkosten bewegen sich – je nach Modell und Alter – zwischen 30 und 80 Euro im Jahr. Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren ergibt dies Stromkosten in Höhe von 450 bis zu 1.200 Euro. Der jährliche Stromverbrauch ist auf dem EU-Energielabel in Kilowattstunden (kWh) angegeben, das Sie im Elektromarkt und online bei jedem Gerät finden. Mit Einführung des neuen EU-Energielabels im Jahr 2021 erfolgte die Einordnung auf Basis des Energieverbrauches bzw. der Energieeffizienz in die Klassen A (geringster Verbrauch) bis G (höchster Verbrauch). Aufgrund neuer Messmethoden finden sich die aktuell effizientesten Geräte in Klasse A oder B. Neukauf oder weiternutzen und reparieren? Kühl- und Gefriergeräte sollten in der Regel so lange wie möglich genutzt werden. Ein funktionierendes Gefriergerät gegen ein neues Gerät der Effizienzklasse A auszutauschen, lohnt sich nur bei sehr ineffizienten Geräten. Auch eine Reparatur lohnt in den den meisten Fällen. Wenn Sie wissen möchten, ob Sie ihr vorhandenes Gerät weiterbetreiben oder bei einem Defekt reparieren lassen sollten, dann messen Sie den Verbrauch mit einem Energiekosten-Messgerät. Nur wenn Ihr Gefrierschrank mehr als rund 430 kWh im Jahr verbraucht, wäre es klimafreundlicher, ihn gegen ein neues A-Gerät auszutauschen. Bei einer Kühl-Gefrier-Kombination lohnt der Austausch ab rund 340 kWh im Jahr. Im Fall einer Reparatur lohnt sich der Austausch schon bei einem etwas geringeren Jahresverbrauch. Für die Haushaltskasse lohnt der Austausch erst bei noch höheren Werten für den Stromverbrauch. Weitere Hinweise finden Sie in der Abbildung weiter unten. Die Grafik zeigt, ob sich der Weiterbetrieb oder die Reparatur von Kühl- und Gefriergeräten ökologisch und ökonomisch lohnt – betrachtet über 10 Jahre. Ein Austausch funktionierender Geräte gegen Klasse-A-Modelle lohnt meist nicht. Ausnahmen: Kühlschrank ab 460 kWh (ökonomisch) bzw. 240 kWh (ökologisch), Kühl-Gefrier-Kombi ab 560 kWh/340 kWh, Gefrierschrank ab 570 kWh/430 kWh. Reparaturen lohnen in der Regel, außer bei hohem Verbrauch: Kühlschrank ab 360 kWh/220 kWh, Kühl-Gefrier-Kombi ab 450 kWh/320 kWh, Gefrierschrank ab 460 kWh/420 kWh. Berechnungen basieren auf 10-jähriger Nutzung nach Reparatur (Kosten: 365 €) und einem Klasse-A-Neugerät. Verbrauch lässt sich mit Strommessgerät ermitteln; Größe und Effizienz sind unabhängig. Die richtige Größe: Bei Gefriergeräten gilt die Erfahrung, dass sich das Einfrierverhalten der Gerätegröße anpasst: Je größer das Gerät, umso größer wird die persönliche Vorratshaltung. Früher galt der Grundsatz, dass mit der Größe des Gerätes der Stromverbrauch steigt. Bei den aktuellen Geräten gilt das nicht mehr. Die Stiftung Warentest gibt als Faustregel für das Gefriervolumen 40 bis 80 Liter pro Person an. Wichtig: Bei separatem Gefriergerät ist ein Gefrierfach im Kühlschrank überflüssig. Wenn möglich, sollte das Gefriergerät an einen kühlen Ort (z. B. Keller) gestellt werden. Richtig entsorgen: Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Gefriergerätes und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem UBA-Umwelttipp "Alte Elektrogeräte richtig entsorgen" . Was Sie noch tun können: Kaufen Sie Geräte mit halogenfreien Kältemitteln (in der Regel Isobutan (R 600a)) und halogenfreien Schäumungsmitteln. Öffnen Sie den Deckel / die Tür nicht zu lange. Temperatur regulieren: Minus 18 °C im Gefriergerät reichen aus. Das Gerät regelmäßig abtauen, wenn sich Eis gebildet hat, da ansonsten der Energieverbrauch erhöht ist. Lebensmittel gut verpacken, denn Feuchtigkeit aus dem Gefriergut wird zu Eis im Gerät, das den Energieverbrauch erhöht. Hintergrund Seit 1995 ist es in Deutschland verboten, vollhalogenierte, die Ozonschicht schädigende Kohlenwasserstoffen ( FCKW ) als Kälte- und Schäumungsmittel in Kühlgerätenzu verwenden. Seit dem 1. Januar 2015 dürfen in der EU auch keine Haushaltskühl- und gefriergeräte mehr in Verkehr gebraucht werden, die teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) mit einem Treibhauspotenzial von 150 oder mehr enthalten. Ab dem 1. Januar 2026 dürfen gar keine Geräte mehr in Verkehr gebracht werden, die fluorierte Treibhausgase enthalten. Bei einer durchschnittlichen Lebensdauer von 15 bis 20 Jahren sind aber immer noch viele Geräte mit HFKW oder sogar FCKW im Einsatz. Durch illegal entsorgte Gefrierschränke können FCKW oder HFKW unkontrolliert in die Atmosphäre entweichen und zur weiteren Zerstörung der Ozonschicht und zur Erwärmung der Erdatmosphäre beitragen. In Haushaltsgeräten wird heute zumeist Isobutan (R 600a) als Kältemittel und Pentan (R 601) als Schäumungsmittel eingesetzt. Diese halogenfreien Kohlenwasserstoffe haben kein Ozonabbaupotenzial und nur ein sehr geringes Treibhauspotenzial. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Themenseiten: EU-Energieverbrauchskennzeichnung Fluorierte Treibhausgase
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