<p>Ausstattung privater Haushalte mit Gebrauchsgütern</p><p>Die Ausstattung privater Haushalte mit Gebrauchsgütern steigt weiterhin. Dies gilt vor allem für Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologien. Aber auch bei "klassischen" Gütern wie Pkw, Geschirrspülmaschine oder Mikrowellenherd nimmt der Bestand zu. Das Haushaltseinkommen ist der zentrale Einflussfaktor für den Ausstattungsgrad.</p><p>Gebrauchsgüter: Bestand wächst</p><p>Die Zahl verschiedener Gebrauchsgüter wie Haushaltsgroßgeräte, Pkw oder Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) hat in Haushalten weiter zugenommen. Insbesondere bei IKT-Produkten wie Flachbildfernsehern oder mobilen PCs ist die Zahl von Haushalten, die diese Güter besitzen, von 2006 bis 2022 deutlich angestiegen (siehe Abb. „Entwicklung der Ausstattung privater Haushalte mit ausgewählten Gebrauchsgütern“). Aber auch Geschirrspülmaschinen oder Wäschetrockner gibt es in immer mehr Haushalten. Rückgängig sind hingegen Haushalte mit stationären PCs und Gefriergeräten (Einzelgeräten).</p><p>Private Haushalte: Mehr Haushalte brauchen mehr Güter</p><p>Die Zahl der privaten Haushalte nahm von 1991 bis 2023 kontinuierlich auf 41,3 Mio. Haushalte zu (siehe Abb. „Entwicklung der privaten Haushalte“). Der Zuwachs beschränkte sich jedoch auf Einzel- und Zweipersonen-Haushalte, während die Zahl der Drei- und Mehrpersonen-Haushalte sank. Mit der Zunahme von Haushalten steigt auch bei gleichbleibendem Ausstattungsniveau der Bedarf an Gebrauchsgütern zur Haushaltsausstattung (Kühlschrank, Waschmaschine, Fernsehgerät, Pkw etc.) und damit steigt auch die Ressourceninanspruchnahme durch diese Gütergruppen.</p><p>Ausstattungsgrade: Mehr Güter gehören zur Grundausstattung</p><p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Ausstattungsgrad#alphabar">Ausstattungsgrad</a> als relative Größe gibt an, in wie viel Prozent der Haushalte entsprechende Gebrauchsgüter vorhanden sind. Kühlschränke, Mobiltelefone oder Flachbildfernseher mit Ausstattungsgraden von deutlich über 90 % sind demnach in fast allen Haushalten vorhanden (siehe Abb. “Ausstattungsgrad privater Haushalte mit Pkw und weißer Ware“ und Abb. „Ausstattungsgrad privater Haushalte mit IKT“). Bei Letzteren haben sich – wie bei anderen IKT-Produkten auch – die Ausstattungsgrade in den vergangenen Jahren sehr dynamisch erhöht. Aber auch bei Haushaltsgroßgeräten wie Geschirrspülmaschinen oder Mikrowellengeräten stieg der Ausstattungsgrad in den vergangenen Jahren weiter an. Dies bedeutet, dass das Wachstum der Haushalte mit diesen Gebrauchsgütern über dem Wachstum der Zahl der Haushalte insgesamt liegt.</p><p>Einfluss des Einkommens: Mehr Geld, mehr Güter</p><p>Bei den betrachteten Haushaltsgütern gilt ausnahmslos, dass Haushalte mit höherem Nettoeinkommen einen höheren Ausstattungsgrad mit Haushaltsgütern haben. Dies gilt für Haushaltsgroßgeräte und Fahrzeuge (siehe Abb. „Ausstattungsgrad privater Haushalte mit Fahrzeugen und weißer Ware nach Einkommensklassen“) wie auch für IKT-Geräte (siehe Abb. „Ausstattungsgrad privater Haushalte mit IKT nach Einkommensklassen“).</p><p>Ausstattungsbestand: Gemeinschaftliche Nutzung rückläufig</p><p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Ausstattungsgrad#alphabar">Ausstattungsgrad</a> macht keine Aussagen darüber, ob ein Haushalt z. B. mehr als einen Pkw oder Laptop besitzt. Diese Information findet sich im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Ausstattungsbestand#alphabar">Ausstattungsbestand</a>, der auch Mehrfachausstattungen erfasst (siehe Abb. „Ausstattungsbestand privater Haushalte mit ausgewählten Gebrauchsgütern“). Der Ausstattungsbestand ist immer größer oder gleich dem Ausstattungsgrad. Vor allem im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT-Produkte), aber auch beim Pkw wird die ehemals gemeinschaftliche Nutzung (ein Gerät pro Haushalt) durch einen individuellen Produktbesitz abgelöst.</p>
Vorkommen, Häufigkeit, chemische Zusammensetzung und Mischungszustand jener Aerosolpartikel in der Erdatmosphäre, an denen sich durch heterogene Nukleation in unterkühlten Wolken Eis bilden kann (Ice Nucleating Particles = INP), werden experimentell untersucht. Diese Informationen sind wichtig für das Verständnis der Niederschlagsbildung, und finden in parametrisierter Form Eingang in meteorologische Modelle zur Vorhersage des Niederschlages. Das Projekt verwendet hierbei im Wesentlichen physikalische Methoden zur Identifikation und Isolation der Partikel aus der Atmosphäre, und nachfolgend elektronenmikroskopische Methoden zur mineralogischen Analyse einzelner Partikel. Die Identifikation jener wenigen Aerosolpartikel (ca. 1 von 10.000 bis 1 von 100.000), die Eisbildungsfähigkeit besitzen, erfolgt, indem eine Aerosolprobe einer Unterkühlung unter 0°C und Wasserdampfübersättigung ausgesetzt wird, und die an INP entstehenden Eiskristalle fotografiert und gezählt werden. Es werden sowohl Aerosolpartikel aus luftgetragenem Aerosol untersucht (aus dem Eiskeimzähler FINCH) wie auch Partikel, die aus einer Luftprobe auf einem Silizium-Probenträger niedergeschlagen und danach als INP identifiziert wurden (Eiskeimzähler FRIDGE). Eine dritte und vierte Methode (Ice-CVI und ISI) isolieren eisbildungsfähige Partikel, indem aus einer angesaugten Probe von Wolkenluft die Eiskristalle strömungstechnisch von den übrigen Luftbestandteilen getrennt werden. Alle Eiskeimproben werden im Rasterelektronenmikroskop auf Größe, Morphologie, Mischungszustand und chemische Zusammensetzung untersucht und die Ergebnisse der verschiedenen Ansätze verglichen. In Feldexperimenten werden Atmosphärenproben verschiedener geographischer Provenienz (Mitteleuropa, Forschungsstation Jungfraujoch, Wüstenstaub, Vulkanstaub) erhalten. In Laborexperimenten wird mit vorher gesammelt und charakterisierten Modellsubstanzen gearbeitet. Weiterhin wird durch tägliche Messungen der Anzahl-Konzentration und Zusammensetzung von Eiskeimen am Taunus Observatorium nahe Frankfurt über einen längeren Zeitraum untersucht, ob es Saisonalitäten, bevorzugte Quellgebiete (z.B. Wüsten, Industrie, etc.) und biologische Einflussfaktoren (z.B. Pollen, Pflanzenabrieb, Bakterien) für das Vorkommen von Eisnuklei gibt.
<p>Fernseher: Bei Kauf und Gebrauch immer Stromverbrauch beachten</p><p>Wie Sie beim Kauf Ihres Fernsehers auch auf die Umwelt achten</p><p><ul><li>Vorsicht Stromfresser! Kaufen Sie einen Fernseher mit möglichst hoher Energieeffizienzklasse – idealerweise Klasse A (siehe EU-Energielabel).</li><li>So groß wie nötig, so klein wie möglich: Je größer der Bildschirm, desto größer die Stromrechnung.</li><li>Sofern möglich, reparieren Sie statt neu zu kaufen – die Geräte sind dafür gemacht.</li><li>Entsorgen Sie Ihr Altgerät sachgerecht bei den kommunalen Sammelstellen oder beim Neukauf über den Händler.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Seit dem Siegeszug von Flachbildschirmen gehören Fernsehgeräte – neben Kühl- und Gefriergeräten – zu den größten Stromverbrauchern im Haushalt. Aus Umweltsicht steht deshalb die Reduktion des Stromverbrauchs beim Fernsehen im Vordergrund. Daneben enthalten Fernsehgeräte wertvolle Rohstoffe wie Edel-, Sondermetalle und Seltene Erden, aber auch Schadstoffe (z.T. Quecksilber, halogenierte Flammschutzmittel). Durch die gesonderte Entsorgung können Wertstoffe wiedergewonnen werden und Schadstoffe nicht in die Umwelt gelangen.</p><p><strong>Sparsame Fernsehgeräte:</strong>Flachbildschirme sind sparsamer als gleichgroße Röhrenfernseher. Aber weil die Bildschirme größer geworden sind, steigt auch der Stromverbrauch für die Fernsehgeräte. Denn es gilt: Je größer der Bildschirm, desto höher der Stromverbrauch. Ältere und Geräte mit über einem Meter Bildschirm-Diagonale können bei durchschnittlicher Nutzung einen Stromverbrauch von über 200 kWh im Jahr haben. Damit ließen sich zum Beispiel zwei effiziente Kühlschränke betreiben. Aber auch innerhalb gleicher Größen gibt es noch Verbrauchsunterschiede. So die umweltfreundlichste Option LCD-LED-Fernseher (4K, Full-HD). Sie sind in der Regel langlebiger, reparierbar, sowie gut recyclebar undhaben technisch bedingt einen geringeren Stromverbrauch als OLED-, 8K- MicroLED- und die inzwischen nicht mehr produzierten Plasma-Fernseher. Über die Lebenszeit können sich hieraus beträchtliche Unterschiede bei den Stromkosten ergeben.</p><p><strong>Kennzeichnung:</strong>Seit 2011 müssen Fernsehgeräte mit dem EU-Energieetikett gekennzeichnet werden. Mit Einführung des neuen EU-Energielabels im Jahr 2021 erfolgt die Einordnung auf Basis des Energieverbrauches bzw. der Energieeffizienz in die Klassen A (geringster Verbrauch) bis G (höchster Verbrauch), Klasse A bis C sind also am energieeffizientesten. Besonders bei viel genutzten Geräten spart man Stromkosten und gleichzeitig den eigenen CO2-Fußabdruck. Weiterhin finden Sie auf dem Etikett einen QR-Code, der direkt auf die EU-Produktdatenbank (EPREL) verlinkt, wo weitere Informationen über das betreffende Model, grundsätzlich aber auch aller anderer in der EU gehandelten Modelle, verfügbar sind. Die Datenbank liefert außerdem zusätzliche Informationen über den Verbrauch im Standby-Modus, die Panel-Technologie, das Vorhandensein von Spracherkennung, automatischer Helligkeitsregelung und Raumsensor oder die angebotene Mindestgarantiezeit. Neu ist die Angabe des Energieverbrauches im HDR Modus, da dieser bis zu zwei Mal so viel Energie verbrauchen kann. Ebenso neu ist die Angabe der Bildauflösung neben der Bilddiagonalen, um ähnliche Bildschirme besser miteinander vergleichbar zu machen.</p><p><strong>Reparierbarkeit:</strong>Mit Aktualisierung der im Internet frei zugänglichen Ökodesign-Produktverordnung für Displays (EU 2019/2021) wurden weitere Aspekte zur Verbesserung der Reparierbarkeit definiert. So müssen leicht kaputt gehende Teile eines Bildschirms Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Reparaturbetrieben innerhalb von drei Wochen zur Verfügung gestellt werden, und zwar mindestens sieben Jahre nachdem die Produktion des jeweiligen Modells eingestellt wurde. Gleiches gilt für Reparaturanleitungen und auch Software-Updates. Achten Sie zudem auf eine möglichst lange Herstellergarantie.</p><p><strong>Richtig entsorgen:</strong>Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Fernsehers und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem UBA-Umwelttipp<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">"Alte Elektrogeräte richtig entsorgen"</a>.</p><p><strong>Was Sie noch tun und beachten können:</strong></p>
<p>Kühlschrank: Mit kleinen Tipps unnötigen Stromverbrauch vermeiden</p><p>Mit welchen Umwelttipps Sie beim Kühlschrank Energie sparen</p><p><ul><li>Kaufen Sie Kühlschränke mit niedrigem Stromverbrauch.</li><li>Stellen Sie Kühlschränke nicht neben warme Geräte wie Herd, Spülmaschine oder Waschmaschine oder in die Sonne.</li><li>Öffnen Sie den Kühlschrank jeweils nur kurz, damit möglichst wenig warme Luft einströmt.</li><li>Nutzen Sie Ihren Kühlschrank so lange wie möglich und reparieren Sie diesen bei Bedarf. Entsorgen Sie Ihre Altgeräte sachgerecht bei der kommunalen Sammelstelle oder beim Neukauf über den Händler.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Kühlschränke gehören zu den größten Stromverbrauchern im Haushalt. Auch die Herstellung eines Kühlschranks benötigt wertvolle Ressourcen und verursacht umweltschädliche Emissionen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Umweltbelastungen verringern können.</p><p><strong>Sparsames Gerät kaufen:</strong>Kühl- und Gefriergeräte laufen rund um die Uhr und gehören zu den größten Stromfressern im Haushalt. Die Stromkosten bewegen sich – je nach Modell und Alter – zwischen 20 und 80 Euro im Jahr. Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren ergibt dies Stromkosten in Höhe von 300 bis zu 1.200 Euro. Der jährliche Stromverbrauch ist auf jedem Gerät in Kilowattstunden (kWh) angegeben. Kaufen Sie deswegen ein sparsames Gerät. Mit Einführung des neuen EU-Energielabels im Jahr 2021 erfolgt die Einordnung auf Basis des Energieverbrauches bzw. der Energieeffizienz in die Klassen A (geringster Verbrauch) bis G (höchster Verbrauch). Die sparsamsten Kühlgeräte befinden sich aktuell in den Klassen A oder B. Vergleichen Sie in Geschäften, in Katalogen oder im Internet mehrere Geräte, ob nicht eines davon eine noch höhere Kennzeichnung trägt. Mittels des QR-Codes auf dem Label finden Sie weitere Informationen über das betreffende Model auf der neuen<a href="https://eprel.ec.europa.eu/screen/product/refrigeratingappliances2019">EU-Produktdatenbank</a>(EPREL).</p><p><strong>Möglichst lange nutzen und bei Bedarf reparieren:</strong>Kühl- und Gefriergeräte sollten in der Regel so lange wie möglich genutzt werden. Ein funktionierendes Gefriergerät gegen ein neues Gerät der Effizienzklasse A auszutauschen, lohnt sich nur bei sehr ineffizienten Geräten. Auch eine Reparatur lohnt in den den meisten Fällen. Wenn Sie wissen möchten, ob Sie ihr vorhandenes Gerät weiterbetreiben oder bei einem Defekt reparieren lassen sollten, dann messen Sie den Verbrauch mit einem Energiekosten-Messgerät. Nur wenn Ihr Kühlschrank mehr als rund 240 kWh im Jahr verbraucht, wäre es klimafreundlicher, ihn gegen ein neues A-Gerät auszutauschen. Bei einer Kühl-Gefrier-Kombination lohnt der Austausch ab rund 340 kWh im Jahr. Für die Haushaltskasse lohnt der Austausch erst bei noch höheren Werten für den Stromverbrauch. Weitere Hinweise finden Sie in der Abbildung weiter unten. Im Fall einer Reparatur lohnt sich der Austausch schon bei einem etwas geringeren Jahresverbrauch. Falls Sie Ihren Kühlschrank innerhalb der letzten zwei Jahre gekauft oder eine Zusatzgarantie abgeschlossen haben, sollten Sie für die Reparatur Ihre Verbraucherrechte in Anspruch nehmen.</p><p>Grundsätzlich ist es sinnvoll, schon beim Neukauf auf Langlebigkeit und Reparaturfähigkeit zu achten. Leider lassen sich diese Merkmale beim Kauf nicht feststellen. Hilfsweise können Sie Folgendes tun:</p><p>Die Grafik zeigt, ob sich der Weiterbetrieb oder die Reparatur von Kühl- und Gefriergeräten ökologisch und ökonomisch lohnt – betrachtet über 10 Jahre. Ein Austausch funktionierender Geräte gegen Klasse-A-Modelle lohnt meist nicht. Ausnahmen: Kühlschrank ab 460 kWh (ökonomisch) bzw. 240 kWh (ökologisch), Kühl-Gefrier-Kombi ab 560 kWh/340 kWh, Gefrierschrank ab 570 kWh/430 kWh. Reparaturen lohnen in der Regel, außer bei hohem Verbrauch: Kühlschrank ab 360 kWh/220 kWh, Kühl-Gefrier-Kombi ab 450 kWh/320 kWh, Gefrierschrank ab 460 kWh/420 kWh. Berechnungen basieren auf 10-jähriger Nutzung nach Reparatur (Kosten: 365 €) und einem Klasse-A-Neugerät. Verbrauch lässt sich mit Strommessgerät ermitteln; Größe und Effizienz sind unabhängig.</p><p><strong>Die richtige Größe:</strong>Früher galt der Grundsatz, dass mit der Größe des Gerätes der Stromverbrauch steigt. Bei den aktuellen Geräten gilt das nicht mehr. Achten Sie auf die angegebenen Jahreswerte in kWh – es kann durchaus sein, dass größere Geräte genauso viel oder weniger Strom verbrauchen.</p><p>Die Stiftung Warentest gibt als Richtgröße für Kühlschränke bei 1- bis 2-Personen-Haushalten ca. 90 Liter Nutzinhalt an. Kühlgeräte gibt es mit und ohne Gefrierfach oder als Kühl-Gefrier-Kombination. Falls Sie bereits ein separates Gefriergerät haben, wäre ein Gefrierfach im Kühlschrank überflüssig.</p><p>Unsere Tipps zu Kühl-Gefrier-Kombinationen und Gefrierschränken finden Sie in einem<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/gefriertruhe-gefrierschrank">gesonderten Umwelttipp</a>.</p><p><strong>Richtig entsorgen:</strong>Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Kühlschranks und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem UBA-Umwelttipp<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">"Alte Elektrogeräte richtig entsorgen"</a>.</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>Hintergrund</p><p>Seit 1995 ist es in Deutschland verboten, vollhalogenierte, die Ozonschicht schädigende Kohlenwasserstoffen (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/f?tag=FCKW#alphabar">FCKW</a>) als Kälte- und Schäumungsmittel in Kühlgerätenzu verwenden. Seit dem 1. Januar 2015 dürfen in der EU auch keine Haushaltskühl- und gefriergeräte mehr in Verkehr gebraucht werden, die teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) mit einem Treibhauspotenzial von 150 oder mehr enthalten. Ab dem 1. Januar 2026 dürfen gar keine Geräte mehr in Verkehr gebracht werden, die fluorierte Treibhausgase enthalten.</p><p>In Altgeräten können FCKW und HFKW jedoch vorkommen. Durch illegal entsorgte Kühlschränke können diese Stoffe unkontrolliert in die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a> entweichen und zur weiteren Zerstörung der Ozonschicht und/ oder zur Erwärmung der Erdatmosphäre beitragen. In Haushaltsgeräten wird heute zumeist Isobutan (R600a) als Kältemittel und Pentan (R-601) als Schäumungsmittel eingesetzt. Diese halogenfreien Kohlenwasserstoffe haben kein Ozonabbaupotenzial und nur ein sehr geringes Treibhauspotenzial.</p><p><strong>Marktbeobachtung:</strong>Besonders energieeffiziente Kühlgeräte sind nach dem Energieeffizienzlabel mit in der höchsten Energieeffizienzklasse bewertet, s. EU-Energielabel. Ihre Marktanteile lagen im Jahr 2018 bei 82,9 %. Die Marktentwicklung der energieeffizienten Kühlgeräte zeigt beispielhaft, wie stark effiziente Haushaltsgeräte an Bedeutung zulegen konnten: Ihr Marktanteil stieg von lediglich 9 % im Jahr 2008 innerhalb von nur 6 Jahren auf 68,9 % im Jahr 2014 (GfK 2015).</p><p><strong>Quellen:</strong>GfK - Gesellschaft für Konsumforschung (2015):<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/private-haushalte-konsum/konsum-produkte/gruene-produkte-marktzahlen/marktdaten-bereich-haushaltsgeraete-beleuchtung">Marktdaten Haushaltsgeräte und Beleuchtung</a>.</p>
Seit 2015 ist die Biotonne in Deutschland Pflicht – und das aus gutem Grund: Rund 40 Prozent der Abfälle in den grauen Restmülltonnen bestehen heute noch aus Bioabfällen aus Küche und Garten. Auch in Wohnanlagen fallen große Mengen des wertvollen Rohstoffs „Biogut“ an. Eine konsequente Trennung in der Biotonne ermöglicht es, diese Ressource sinnvoll weiterzuverarbeiten, anstatt sie unnötig im Restmüll zu verschwenden. Gleichzeitig ist die Sammlung der organischen Abfälle in Wohnanlagen besonders anspruchsvoll und ein wenig aufwendig, müssen doch die feuchten Küchenabfälle ohne Kunststoffumhüllung in die gemeinschaftlich genutzten Biotonnen im Innenhof eingefüllt werden. Als Folge landet leider immer noch viel zu viel Biogut in der Hausmülltonne. Was viele Bürgerinnen und Bürger nicht wissen: Biogut ist kein “Müll”, sondern ein wertvoller Rohstoff für die Gewinnung von Biogas und Komposterde – ein natürliches Düngemittel für die Landwirtschaft. Aufbereitetes CO 2 -neutrales Biogas aus Berliner Biogut wird in das Berliner Gasnetz eingespeist und ersetzt 1:1 fossiles Erdgas, das in vielen Wohnungen zum Heizen und für warmes Wasser genutzt wird. Wenn jede Berlinerin und jeder Berliner pro Woche 1 Kilogramm Biogut in der Biotonne sammelt, könnte damit der jährliche Gasbedarf von 8.000 3-Raum-Wohnungen gedeckt werden. Die hochwertige Verwertung zu Biogas und Kompost trägt somit aktiv zum Klimaschutz bei (Basis-Szenario des Berliner Abfallwirtschaftskonzepts 2030). Fremdstoffe wie Bioplastiktüten und andere Kunststoffe verunreinigen das Biogut und können in der Kompostierungsanlage nicht sicher aussortiert werden. Viele Plastikteile verbleiben in der Komposterde und mindern deren Qualität für die Landwirtschaft. Falsch befüllte Biotonnen werden bei zu hohem Fremdstoffanteil deshalb häufig nicht als Biogut entleert und müssen stattdessen als Restmüll entsorgt werden. Dies führt zu höheren Abfallgebühren für die Mieterinnen und Mieter. Um Fremdstoffe in der Biotonne zu vermeiden, sammeln Berlinerinnen und Berliner am besten lose in einer Schüssel oder in einer Papiertüte. Plastiktüten und auch Bioplastiktüten sind in der Biotonne tabu. In ausgewählten Wohnanlagen in Berlin-Charlottenburg und Reinickendorf startet ab Juni eine mehrmonatige Mikrokampagne zur Förderung der richtigen Nutzung der Biotonne. Über einen Zeitraum von vier Monaten werden die Bewohnerinnen und Bewohner der beteiligten Häuser in Kooperation mit den Wohnungsbaugesellschaften Gewobag und GESOBAU kontinuierlich mit verschiedenen Kommunikationsmaterialien gezielt angesprochen. Die Maßnahmen erfolgen direkt im Wohnumfeld – im Hausflur, im Tonnenraum sowie über den persönlichen Briefkasten – und sind inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmt. Im Mittelpunkt der Kampagne stehen zwei klare Botschaften: „Nutze die Biotonne für dein Biogut“ und „Nimm Papiertüten für die Sammlung in der Küche“ . Ziel ist es, sowohl die Quantität als auch die Qualität des gesammelten Bioabfalls zu verbessern. Noch immer landen viele organische Abfälle im Restmüll und zu viele Störstoffe in der Biotonne – allen voran Plastiktüten, die die Verwertung des Bioguts zu Biogas und Kompost erheblich erschweren. Deshalb spielt die Papiertüte als kompostierbare Alternative eine zentrale Rolle in der Kampagne. Eine wichtige Maßnahme ist daher die mehrfache Verteilung von bedruckten Papiertüten, die neben praktischen Tipps auch darüber informieren, was in die Biotonne gehört – und warum die getrennte Sammlung von Bioabfall von Bedeutung ist. Alle Maßnahmen werden individuell auf die Gegebenheiten der jeweiligen Wohnanlage abgestimmt, um möglichst viele Menschen direkt und wirksam zu erreichen. Bild: Yeşil Çember Was kommt in die Biotonne? Viele Berlinerinnen und Berliner wissen nicht genau, welche Küchenabfälle in die Biotonne sollen: Häufig werden fälschlicherweise Essenreste in die Hausmülltonne oder verdorbene Lebensmittel aus dem Kühlschrank samt Verpackungen in die Biotonne geworfen. Weitere Informationen Bild: lichtl Ethics & Brands GmbH Aktionen und Termine Die sprechende Biotonne: In diesem Jahr lassen wir die Biotonne selbst mit den Bewohnerinnen und Bewohnern in Berliner Wohnanlagen sprechen! Wer den Deckel der Tonne öffnet und genau zuhört, der wird erfahren, welche Abfälle die Biotonne gerne mag und welche Dinge ihr „Bauchschmerzen“ bereiten. Ergänzend dazu beraten wir Besucherinnen und Besucher persönlich zur Nutzung der Biotonne und halten die wichtigsten Infos in vielen Sprachen bereit. Weitere Informationen Bild: Yeşil Çember Rückblick auf Aktionen zur Biotonne in Wohnanlagen Mit vielfältigen Aktionen wurden Bewohnerinnen und Bewohner von innerstädtischen Wohnanlagen in Berlin informiert, warum es sinnvoll ist Lebensmittelabfälle zu reduzieren und wie aus ihrem Biogut in der Biotonne Biogas und Kompost gewonnen wird. Weitere Informationen Bild: Joris Felix Patzschke für RESTLOS GLÜCKLICH e.V. Modellprojekt „Unsere Biotonne. Unsere Energie.“ 2019–2021 In Wohnanlagen gibt es zwar ein großes Potenzial für die Sammlung von Bioabfällen, leider wird dort die Biotonne aus verschiedenen Gründen jedoch nicht richtig oder überhaupt nicht genutzt. Die Kampagne „Unsere Biotonne. Unsere Energie.“ informierte Bewohnerinnen und Bewohner über die richtige Mülltrennung in Berlin. Weitere Informationen
<p>Beim Gefrierschrank den Stromverbrauch im Auge behalten</p><p>Welche Umwelttipps Sie bei Gefriergeräten beachten sollten</p><p><ul><li>Kaufen Sie Gefriergeräte mit niedrigem Stromverbrauch (auf EU-Energielabel achten).</li><li>Stellen Sie Gefriergeräte nicht neben warme Geräte wie Herd, Spülmaschine, Waschmaschine oder in die Sonne.</li><li>Öffnen Sie Gefrierschrank und -truhe jeweils nur kurz, damit möglichst wenig warme Luft einströmt.</li><li>Entsorgen Sie Ihre Altgeräte sachgerecht bei der kommunalen Sammelstelle oder beim Neukauf über den Händler.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p><strong>Sparsame Geräte:</strong>Gefriergeräte laufen rund um die Uhr und gehören wie Kühlgeräte zu den größten Stromfressern im Haushalt. Die Stromkosten bewegen sich – je nach Modell und Alter – zwischen 30 und 80 Euro im Jahr. Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren ergibt dies Stromkosten in Höhe von 450 bis zu 1.200 Euro. Der jährliche Stromverbrauch ist auf dem EU-Energielabel in Kilowattstunden (kWh) angegeben, das Sie im Elektromarkt und online bei jedem Gerät finden. Mit Einführung des neuen EU-Energielabels im Jahr 2021 erfolgte die Einordnung auf Basis des Energieverbrauches bzw. der Energieeffizienz in die Klassen A (geringster Verbrauch) bis G (höchster Verbrauch). Aufgrund neuer Messmethoden finden sich die aktuell effizientesten Geräte in Klasse A oder B.</p><p><strong>Neukauf</strong><strong>oder weiternutzen und reparieren?</strong>Kühl- und Gefriergeräte sollten in der Regel so lange wie möglich genutzt werden. Ein funktionierendes Gefriergerät gegen ein neues Gerät der Effizienzklasse A auszutauschen, lohnt sich nur bei sehr ineffizienten Geräten. Auch eine Reparatur lohnt in den den meisten Fällen. Wenn Sie wissen möchten, ob Sie ihr vorhandenes Gerät weiterbetreiben oder bei einem Defekt reparieren lassen sollten, dann messen Sie den Verbrauch mit einem Energiekosten-Messgerät. Nur wenn Ihr Gefrierschrank mehr als rund 430 kWh im Jahr verbraucht, wäre es klimafreundlicher, ihn gegen ein neues A-Gerät auszutauschen. Bei einer Kühl-Gefrier-Kombination lohnt der Austausch ab rund 340 kWh im Jahr. Im Fall einer Reparatur lohnt sich der Austausch schon bei einem etwas geringeren Jahresverbrauch. Für die Haushaltskasse lohnt der Austausch erst bei noch höheren Werten für den Stromverbrauch. Weitere Hinweise finden Sie in der Abbildung weiter unten.</p><p>Die Grafik zeigt, ob sich der Weiterbetrieb oder die Reparatur von Kühl- und Gefriergeräten ökologisch und ökonomisch lohnt – betrachtet über 10 Jahre. Ein Austausch funktionierender Geräte gegen Klasse-A-Modelle lohnt meist nicht. Ausnahmen: Kühlschrank ab 460 kWh (ökonomisch) bzw. 240 kWh (ökologisch), Kühl-Gefrier-Kombi ab 560 kWh/340 kWh, Gefrierschrank ab 570 kWh/430 kWh. Reparaturen lohnen in der Regel, außer bei hohem Verbrauch: Kühlschrank ab 360 kWh/220 kWh, Kühl-Gefrier-Kombi ab 450 kWh/320 kWh, Gefrierschrank ab 460 kWh/420 kWh. Berechnungen basieren auf 10-jähriger Nutzung nach Reparatur (Kosten: 365 €) und einem Klasse-A-Neugerät. Verbrauch lässt sich mit Strommessgerät ermitteln; Größe und Effizienz sind unabhängig.</p><p><strong>Die richtige Größe:</strong>Bei Gefriergeräten gilt die Erfahrung, dass sich das Einfrierverhalten der Gerätegröße anpasst: Je größer das Gerät, umso größer wird die persönliche Vorratshaltung. Früher galt der Grundsatz, dass mit der Größe des Gerätes der Stromverbrauch steigt. Bei den aktuellen Geräten gilt das nicht mehr. Die Stiftung Warentest gibt als Faustregel für das Gefriervolumen 40 bis 80 Liter pro Person an. Wichtig: Bei separatem Gefriergerät ist ein Gefrierfach im Kühlschrank überflüssig. Wenn möglich, sollte das Gefriergerät an einen kühlen Ort (z. B. Keller) gestellt werden.</p><p><strong>Richtig entsorgen:</strong>Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Gefriergerätes und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem UBA-Umwelttipp<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">"Alte Elektrogeräte richtig entsorgen"</a>.</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>Hintergrund</p><p>Seit 1995 ist es in Deutschland verboten, vollhalogenierte, die Ozonschicht schädigende Kohlenwasserstoffen (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/f?tag=FCKW#alphabar">FCKW</a>) als Kälte- und Schäumungsmittel in Kühlgerätenzu verwenden. Seit dem 1. Januar 2015 dürfen in der EU auch keine Haushaltskühl- und gefriergeräte mehr in Verkehr gebraucht werden, die teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) mit einem Treibhauspotenzial von 150 oder mehr enthalten. Ab dem 1. Januar 2026 dürfen gar keine Geräte mehr in Verkehr gebracht werden, die fluorierte Treibhausgase enthalten. Bei einer durchschnittlichen Lebensdauer von 15 bis 20 Jahren sind aber immer noch viele Geräte mit HFKW oder sogar FCKW im Einsatz. Durch illegal entsorgte Gefrierschränke können FCKW oder HFKW unkontrolliert in die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a> entweichen und zur weiteren Zerstörung der Ozonschicht und zur Erwärmung der Erdatmosphäre beitragen.</p><p>In Haushaltsgeräten wird heute zumeist Isobutan (R 600a) als Kältemittel und Pentan (R 601) als Schäumungsmittel eingesetzt. Diese halogenfreien Kohlenwasserstoffe haben kein Ozonabbaupotenzial und nur ein sehr geringes Treibhauspotenzial.</p><p>Weitere Informationen finden Sie auf unseren Themenseiten:</p>
Umweltwärme und Wärmepumpen Abwärme Solarthermie Photovoltaisch-Thermische (PVT) Module Oberflächennahe Geothermie Eisspeicher Biomasse Biogas / Bio-Methan Die neuen Generationen von Wärmenetzen ermöglichen es, Wärme aus der Umgebung für die Versorgung von Gebäuden nutzbar zu machen, die für konventionelle Wärmenetze der älteren Generationen nicht erschlossen werden konnte. Schlüsseltechnologie, um diese Wärmequellen zu nutzen, ist die Wärmepumpe. Das grundlegende Funktionsprinzip einer Wärmepumpe ähnelt einem Kühlschrank, nur, dass der thermodynamische Kreisprozess in die umgekehrte Richtung läuft. Während im Kühlschrank die Wärme aus dem Inneren abgeführt und an die Umgebung übertragen wird, entzieht die Wärmepumpe einer Wärmequelle Energie und hebt diese, angetrieben meist durch Elektrizität, auf ein höheres Temperaturniveau, sodass sie zum Heizen genutzt werden kann. Die Wärmepumpe besteht aus einem geschlossenen Kreislauf, in dem ein Kältemittel zirkuliert und einen thermodynamischen Kreisprozess durchläuft. Die wesentlichen Komponenten einer Wärmepumpe sind Verdampfer, Verdichter, Kondensator und Drosselventil. Der Verdampfer ist ein Wärmeübertrager, in dem die Wärme der externen Wärmequelle an das Kältemittel in der Wärmepumpe übergeht, wodurch dieses verdampft. Durch den Verdichter wird der Druck des nun gasförmigen Kältemittels erhöht. Dadurch kommt es auch zu einer Erhöhung der Temperatur des Kältemittels. Diese muss oberhalb der zu erreichenden Heiztemperatur liegen, damit es im Kondensator, einem weiteren Wärmeübertrager, zur Abgabe der Wärme an das Heizwasser kommt. Durch die Wärmeabgabe kondensiert das Kältemittel im Kondensator und liegt wieder flüssig vor. Der Kondensator wird daher auch oft als Verflüssiger bezeichnet. Das Drosselventil reduziert den Druck des Kältemittels, wodurch die Temperatur weiter abfällt und der Kreisprozess mit Wiedereintritt in den Verdampfer von vorn beginnen kann. Zu den möglichen Wärmequellen zählen unter anderem Außenluft, Oberflächengewässer und Grundwasser sowie die oberen Schichten des Erdreichs (oberflächennahe Geothermie). Entsprechend kommen folgende Wärmepumpen-Typen zum Einsatz: Luft-Wasser-WP; Außenluft oder Abluft einer technischen Anlage Sole-Wasser-WP; Erdkollektoren und -sonden, PVT, Eisspeicher, etc Wasser-Wasser-WP; Grundwasser, Flusswasser, Abwasser, Kühlwasser Weiterführende Informationen Umweltbundesamt Bundesverband Wärmepumpe zur grundlegenden Funktionsweise von Wärmepumpen Bundesverband Wärmepumpe zur Rolle von Wärmepumpen in Nah- und Fernwärmenetzen Abwärme ist Wärme, die als Nebenprodukt in einem Prozess entsteht, dessen Hauptziel die Erzeugung eines Produktes, die Erbringung einer Dienstleistung oder eine Energieumwandlung ist, und ungenutzt an die Umwelt abgeführt werden müsste . Kann die Abwärme nicht durch eine Optimierung der Prozesse, bei denen sie entsteht, vermieden werden, wird sie als unvermeidbare Abwärme bezeichnet. Aus Effizienzgründen sollte eine hierarchisierte Verwendung mit Abwärme angestrebt werden: 1. Verfahrensoptimierung/ Vermeidung, 2. prozess- bzw. anlageninterne Nutzung, 3. betriebsinterne Nutzung, 4. außerbetriebliche Nutzung. Je nach Temperaturniveau der Abwärme lässt sie sich für unterschiedliche Zwecke nutzen. Abwärme kann bei ausreichend hohen Temperaturen direkt in Fern- und Nahwärmenetze eingespeist werden oder über Wärmepumpen auf das benötigte Temperaturniveau angehoben werden. Bei niedrigen Temperaturen ist die Nutzung in LowEx- oder teilweise auch kalten Nahwärmenetzen möglich. Unvermeidbare und damit extern nutzbare Abwärme fällt typischerweise in Industrieprozessen an. Aber auch die Abwärme von Kälteanlagen, die beispielsweise zur Kühlung von Rechenzentren oder großer Büro- und anderer Nichtwohngebäude genutzt werden, lässt sich sinnvoll in Wärmenetzen nutzen. Abwasserwärme ist eine weitere übliche Abwärmequelle in urbanen Gebieten, die ganzjährig eine Temperatur zwischen etwa 12 °C und 20 °C aufweist. Sie eignet sich daher besonders für die Nutzung als Wärmequelle für Wärmepumpen oder in kalten Netzen. Eine Herausforderung bei der Nutzung von unvermeidbarer Abwärme können Schwankungen im Wärmeangebot sein. So fällt Abwärme von Kälteanlagen zur Büroklimatisierung hauptsächlich im Sommer an und auch Abwärme aus Industrieprozessen kann z.B. bedingt durch Produktionszyklen volatil sein. Hier ist in der Detailplanung des Nahwärmenetzes darauf zu achten, dass ein unregelmäßiges Abwärmeangebot durch entsprechende Speicher oder andere, regenerative Quellen ausgeglichen werden kann. Weiterführende Informationen Informationen rund um Abwasserwärme der Berliner Wasserbetriebe Analyse zum Abwärmepotenzial der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Die Einstrahlung der Sonne kann zur direkten Erwärmung eines Wärmeträgermediums genutzt werden. Diese Umwandlung von Sonnenenergie in thermische Energie über Kollektoren wird Solarthermie genannt. Dabei kommen hauptsächlich Flachkollektoren oder Vakuumröhrenkollektoren zum Einsatz. Bei Flachkollektoren sind Kupferrohre in eine verglaste Absorberebene eingelassen. Vakuumröhrenkollektoren zeichnen sich durch einzelne, parallele und vakuumierte Glasröhren aus, in denen das Heizrohr mit Absorber verläuft. In den Kollektoren strömt in der Regel ein Wasser-Glykol-Gemisch, auch Sole, Solarflüssigkeit oder Wärmeträgerflüssigkeit genannt. Das beigemischte Glykol dient als Frostschutz, um bei geringer Einstrahlung und Außentemperatur ein Einfrieren im Winter zu verhindern. Mit Vakuumröhrenkollektoren können höhere Temperaturen und damit höhere Erträge pro Kollektorfläche erzielt werden. Besondere Bauformen besitzen auch Parabolspiegel, die das Sonnenlicht stärker auf die Absorber konzentrieren. Auch Systeme, die Wasser statt Sole führen, werden eingesetzt. Der Vorteil besteht in der höheren Wärmekapazität von Wasser gegenüber Sole, wodurch höhere Erträge und Temperaturen erzielt werden können. In wasserführenden Systemen findet im Winter bei fehlender Einstrahlung in regelmäßigen Abständen eine Zwangsumwälzung des Wassers statt, wodurch ein Einfrieren des Wärmeträgermediums in den Rohren vermieden wird. Mit einem Jahresertrag pro benötigte Grundfläche von 150 kWhth/(m²*a), ist die durchschnittliche Flächeneffizienz von ST-Anlagen beispielsweise um den Faktor 30 höher als die von Biomasseheizwerken bei der Verwendung von Holz aus Kurzumtriebsplantagen. In den letzten Jahren werden Solarthermie-Projekte zur Einspeisung in großstädtische Wärmenetze verstärkt umgesetzt. Bei der Einbindung von Solarthermischen Anlagen in Wärmenetze bietet sich sowohl die zentrale als auch die dezentrale Variante an. Zentrale Systeme speisen am Standort des Hauptwärmeerzeugers oft in einen vorhandenen Wärmespeicher ein. Dazu wird die Wärme von der Anlage über ein separates Rohrsystem zu der Heizzentrale geführt. Zu beachten: Im Sommer kann eine solarthermische Anlage die Deckung der gesamten Wärmelast übernehmen und je nach Auslegung auch einen Wärmespeicher füllen. Im Winter wird in der Regel ein weiterer Wärmeerzeuger eingesetzt, da Leistung und Wärmemenge aus der Solaranlage oft nicht ausreichen. Die Solarthermie kann in Wärmenetzen in Konkurrenz zu Grundlastquellen oder -Erzeugern stehen, z.B. Abwärme, Biomasse oder Blockheizkraftwerk (BHKW) und so den Bedarf an nötigem Wärmespeichervolumen erhöhen Eine Nutzung als Wärmequelle in kalten Netzen gestaltet sich schwierig, da die Sommertemperaturen zu hoch sind Weiterführende Informationen Solarthermie Wärmenetze PVT-Kollektoren sind ein Spezialfall der Sonnenenergienutzung. Sie kombinieren Photovoltaikzellen und solarthermische Kollektoren, um so Wärme und Strom in einem Modul zu erzeugen. Die verfügbare Dachfläche wird so optimal ausgenutzt. Die Kollektoren bestehen aus einem PV-Modul und einem rückseitig montiertem Wärmeübertrager. Dadurch, dass zeitgleich zur Stromerzeugung Wärme abgeführt wird, entsteht ein Kühleffekt, der zu einem höheren Stromertrag führt, da die Effizienz von PV-Modulen temperaturabhängig ist. PVT-Module gibt es in mehreren Varianten, die sich vor allem durch das Temperaturniveau der erzeugten Wärme unterscheiden. Für die Erzeugung hoher Temperaturen wird der Wärmeübertrager vollständig mit Wärmedämmung eingehaust. Dadurch geht jedoch der stromertragssteigernde Kühleffekt an den PV-Zellen verloren, sodass diese Module vor allem zur Erzeugung von Prozesswärme eingesetzt werden. Als Wärmequelle für Wärmepumpen in Nahwärmenetzen eignen sich daher vor allem ungedämmte sogenannte unabgedeckte PVT-Kollektoren, bei denen die Rohre des Wärmeübertragers mit zusätzlichen Leitblechen für einen Wärmeübergang aus der Luft optimiert sind. Diese liefern ganzjährig Energie, die beispielsweise direkt in ein kaltes Nahwärmenetz eingespeist werden kann. Weiterführende Informationen Informationen zu PVT-Modulen und Wärmepumpen im Rahmen des Forschungsprojektes integraTE Verwendung von PVT-Modulen im degewo Zukunftshaus In den oberen Erdschichten folgt die Bodentemperatur der Außenlufttemperatur. Mit zunehmender Tiefe steigt die Temperatur an und ist ab ca. 15 m unter Gelände Oberkante nahezu konstant. Die Wärme aus dem Erdreich kann über verschiedene horizontale und vertikale Erdwärmeübertrager oder auch Grundwasserbrunnen gewonnen und als Wärmequelle für Wärmepumpen genutzt werden. Horizontale Erdwärmeübertrager werden Erdkollektoren genannt. Es handelt sich hierbei um Rohrregister, üblicherweise aus Kunststoff, die horizontal oder schräg, spiral-, schrauben- oder schneckenförmig in den oberen fünf Metern des Untergrundes verlegt werden. Bei der häufigsten Nutzung der Erdwärme werden Erdsonden – meist Doppel-U-Rohrleitungen in vertikalen Tiefenbohrungen bis 100 m verwendet. Ab Tiefen über 100 m gilt Bergbaurecht, womit komplexere Genehmigungsverfahren verbunden sind, die eine Nutzung in kleinen, dezentralen Netzen in der Regel ausschließen. Perspektivisch wird durch das 4. Bürokratieentlastungsgesetz voraussichtlich die oberflächennahe Geothermie bis 400 m nicht mehr unter das Bergrecht fallen. Es können mehrere Sonden zu einer Anlage vereint werden. Hierbei ist durch einen ausreichenden Abstand der Sonden untereinander eine gegenseitige Beeinflussung auszuschließen. Auch zu benachbarten Grundstücken muss ein entsprechender Abstand gewahrt bleiben. In Erdwärmeübertragern wird ein Gemisch aus Wasser und Frostschutzmittel, Sole genannt, verwendet, da die Temperatur der Sole auch unter 0 °C fallen kann. Aufgrund des Einsatz Wassergefährdender Stoffe und weil der Eingriff in den Wärmehaushalt nach geltendem Recht eine Gewässernutzung darstellt, ist für Erdwärmesonden im Allgemeinen und Erdwärmekollektoren, die weniger als 1 m über dem höchsten Grundwasserstand verlegt werden, in Berlin eine wasserbehördliche Erlaubnis erforderlich. Als Alternative zu Erdsondenanlagen kommen bei größeren Anlagen auch Grundwasserbrunnen in Frage, bei denen über zwei Bohrungen die im Grundwasser enthaltene Wärme genutzt wird. Dabei dient eine Bohrung der Entnahme und eine weitere der Rückspeisung des entnommenen Wassers. Die Eignung des örtlichen Grundwasserleiters für eine Wärmeanwendung muss im konkreten Einzelfall geprüft werden. Für eng bebaute Gebiete eignet sich auch ein Koaxialsystem in Form eines Grundwasserzirkulationsbrunnens, welcher aus nur einer Bohrung besteht. Weiterführende Informationen Informationen und Anforderungen zur Erdwärmenutzung in Berlin Energieatlas mit geothermischen Potenzialen Informationen zur oberflächennahen Geothermie Beim Phasenübergang von flüssig zu fest gibt Wasser bei konstantem Temperaturniveau Energie in Form von Wärme ab. Diese Wärme, die allein bei der Aggregatzustandsänderung transportiert wird, wird als latente Wärme bezeichnet. Bezogen auf die Masse von 1 kg handelt es sich um die Erstarrungsenthalpie eines Stoffes, die bei Wasser in etwa der Energiemenge entspricht, die auch benötigt wird, um dasselbe 1 kg Wasser von 0 °C auf 80 °C zu erwärmen. Zu- oder abgeführte Wärme, die eine Temperaturveränderung bewirkt, wird als sensible Wärme bezeichnet. In Eisspeichern wird eine Wassermenge, z.B. in einer unterirdischen Betonzisterne durch Wärmeentzug vereist. Dazu strömt ein Gemisch aus Wasser und Frostschutzmittel, Sole genannt, mit geringerer Temperatur als dem Gefrierpunkt von Wasser durch Rohrspiralen im Speicher. Durch den Temperaturgradienten kommt es zum Wärmetransport zwischen dem erstarrenden Wasser in der Betonzisterne und der Sole in den Rohrspiralen. Die latente Wärme aus dem Phasenübergang des Wassers wird an die Sole übertragen, welche sich dadurch erwärmt. Die erwärmte Sole dient wiederum einer Wärmepumpe als Wärmequelle. Am Verdampfer der Wärmepumpe gibt die Sole die Wärme wieder ab und kann anschließend erneut Wärme aus dem Eisspeicher aufnehmen. Durch Kombination mit Solarkollektoren kann die Effizienz der Anlage erhöht werden, wenn die damit gewonnene thermische Energie zur Regeneration des Eisspeichers genutzt wird. Weiterführende Informationen Informationen zu Eisspeichern Funktion und Kosten von Eisspeichern im Überblick Bei der Wärmebereitstellung durch Biomasse kommen in der Regel Anlagen zum Einsatz, in denen holzartige Biomasse verfeuert wird. Hierfür gibt es verschiedene Brennstoffe, die sich in Qualität und Kosten z.T. deutlich unterscheiden. Holzpellets sind kleine hochstandardisierte Presslinge mit einer Länge von 2-5 cm, die in unter anderem aus Resten der Holzverarbeitung gepresst werden. Ihr Einsatz in Pelletkessel ist hoch automatisiert und damit nur wenig störanfällig. Dennoch sind jährlich kleinere Arbeiten durch z.B. Ascheaustragung o.ä. erforderlich. Zudem ist eine entsprechende Lagerhaltung in einem sogenannten Bunker inkl. Fördersystem erforderlich. Der Einsatz von Holzhackschnitzeln ist etwas arbeitsaufwändiger, da sowohl Brennstoff als auch das Gesamtsystem zur Wärmeversorgung weniger automatisierbar ist. Die Beschaffung des etwa bis zu 10 cm großen, mechanisch zerkleinerten Holzpartikel ist deutlich günstiger und sie können zudem auch in außenliegenden, überdachten Lagerbereichen oder Wirtschaftsgebäuden gelagert werden. Jedoch bestehen größere Anforderungen an die Einbringtechnik und den Betrieb einer Feuerungsanlage. Durch den gröberen Brennstoff, unterschiedliche Brennstoffqualitäten und Ascheaustrag, kann es gegenüber einem Pelletkessel zu häufigerem Arbeitsaufwand kommen, sodass regelmäßige Präsenzzeiten zur Betreuung erforderlich sind. Des Weiteren kann zur Verteilung des Brennstoffes auch schweres Arbeitsgerät vor Ort erforderlich werden. Neben einer reinen Verbrennung der Holzbrennstoffe kann in einem Vergaser auch Holzgas aus der Biomasse gewonnen werden, um diese anschließend in einem speziellen BHKW in Wärme und Strom umzuwandeln. Holz als Brennstoff ist ein vergleichsweise günstiger und preisstabiler Brennstoff, der jedoch einen gewissen Arbeitsaufwand mit sich bringt. Hierbei sind auch die gegenüber der Verbrennung von gasförmigen Energieträgern erhöhten Staubanteile im Abgas zu beachten, welche im urbanen Bereich stärkere Anforderungen an die Abgasreinigung und Ascheentsorgung mit sich bringen. Auch ist bei der Verwendung von nicht lokal verfügbarer Biomasse ein umfangreicher Logistikaufwand zu betreiben, was zu mehr Verkehr auf den Straßen und einer zusätzlichen Belastung durch Emissionen führt. Ebenso ist bei der Abwägung, ob die Wärme für ein Nahwärmenetz mit Holz erzeugt werden soll, zu berücksichtigen, dass Holz nur bedingt als „klimaneutral“ bezeichnet werden kann. Die Verbrennung setzt neben Feinstaub auch Treibhausgase wie CO 2 und Methan frei. Die Annahme, dass die Wärmeerzeugung mit Holz klimaneutral ist, setzt eine nachhaltige Waldbewirtschaftung voraus, bei der mindestens genauso viel Kohlenstoff durch das Wachstum neuer Bäume gebunden wird, wie durch die Verbrennung von Holz freigesetzt wird. Wird Holz aus nicht nachhaltiger Waldbewirtschaftung (beispielsweise der Abholzung von Urwäldern) für die Wärmeerzeugung verwendet, dann fällt die Bilanz der Umweltauswirkungen negativ aus. Eine stärkere Reduktion von Treibhausgasen kann zudem erreicht werden, wenn das Holz für langlebige Produkte (beispielsweise als Bauholz) verwendet wird, da der Kohlenstoff dann dem natürlichen Kreislauf auf längere Zeit entzogen wird und nicht als CO 2 in die Atmosphäre gelangt. Empfehlenswert für die Wärmeerzeugung ist daher vor allem Restholz aus Produktionsprozessen, das nicht für andere Nutzungen geeignet ist, sowie Altholz, das am Ende der Nutzungskaskade angekommen ist. Die Qualität von Holzbrennstoffen lässt sich verschiedenen Normen in Güteklassen einteilen. Hierfür dient bspw. die DIN EN ISO 17225 oder das DINplus-Zertifizierungsprogramm, um Vergleichbarkeiten zu ermöglichen und eine entsprechende Brennstoffqualität sicherzustellen. Des Weiteren sollten Nachweise über die Herkunft der Biomasse bei den Lieferanten angefragt werden, um möglichst regionale Produkte zu nutzen. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat zu den Potenzialen von Biomasse in Berlin eine Untersuchung durchführen lassen, deren Ergebnisse hier einzusehen sind: Biomasse . Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie beim Bundesumweltministerium: BMUV: Klimaauswirkungen von Heizen mit Holz sowie beim Umweltbundesamt: Heizen mit Holz . Weiterführende Informationen Hackschnitzel: Qualität und Normen FNR – Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe Für die Wärmeerzeugung aus Biogas existieren regionale unterschiedliche Möglichkeiten. Im ländlichen Raum kann häufig direkt Biogas aus Gärprozessen aus der Landwirtschaft verwendet werden. Abfallstoffe wie z.B. Gülle können dafür genutzt werden, wie auch eigens dafür angebaute Energiepflanzen. Die Verwendung von Anbaubiomasse zur Produktion von Biogas steht jedoch in starker Kritik und kann ebenso wie die Produktion von flüssigen Energieträgern auf die Formel ‚Tank oder Teller‘ reduziert werden. Daher wurde mit den letzten Novellen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) die Nutzung von Anbaubiomasse zu Biogasproduktion immer weiter eingeschränkt (Stichwort ‚Maisdeckel‘). Biogas kann vor Ort genutzt und in Wärme und Strom umgewandelt und verbraucht bzw. über ein kleines Nahwärmenetz verteilt werden. Für eine Einspeisung in das Erdgasnetz ist eine Methan-Aufbereitung des Gases erforderlich. In Berlin besteht die Möglichkeit, ein Biogas- bzw. Biomethanprodukt eines beliebigen Lieferanten aus dem öffentlichen Gasnetz zu beziehen. Dieses Biomethan ist in der Regel aufbereitetes Biogas, z.B. aus Reststoffen oder Kläranlagen, welches in das Netz an einem anderen Verknüpfungspunkt eingespeist wird. Vor Ort zur (Strom- und) Wärmeerzeugung wird dann bilanzielles Biomethan eingesetzt – ähnlich dem Bezug von Ökostrom aus dem öffentlichen Versorgungsnetz. Der tatsächliche Anteil von Biomethan im Erdgasnetz entsprach im Jahr 2022 lediglich etwa 1 %. Bei dem Kauf gibt es entsprechende Nachweiszertifikate (z.B. “Grünes Gas Label” – Label der Umweltverbände oder TÜV) der Anbieter. Die Umsetzung in Wärme (und Strom) erfolgt dann klassisch über Verbrennungstechnologien wie Gaskessel oder BHKW.
Die Rechtsgrundlage für die Produktverantwortung in der Abfallwirtschaft liegt im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dazu zählen insbesondere Vorgaben für die Entwicklung langlebiger Produkte, den Einsatz von Sekundärrohstoffen bei der Herstellung sowie die Rücknahme und umweltgerechte Entsorgung nach Gebrauch. Das Verbot von Stoffen, Kennzeichnungspflichten sowie Rücknahmepflichten für Hersteller sowie den Handel unterstützen diese Ziele. Der Umfang der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung wird in einigen Gesetzen beziehungsweise Verordnungen für Verpackungen, Fahrzeuge, Batterien, Elektro- und Elektronikgeräte konkretisiert: Zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen, tragen diejenigen, die Erzeugnisse entwickeln, herstellen, be- und verarbeiten oder vertreiben eine Produktverantwortung. Die Produktverantwortung ist im dritten Teil des KrWG in den §§ 23 – 27 beschrieben. Des Weiteren ermächtigt der § 23 Abs. 4 die Bundesregierung Rechtsverordnungen zur Präzisierung der Pflichten, die sich aus der Produktverantwortung ergeben, zu erlassen. Dazu wurde das untergesetzliche Regelwerk in Form des Batteriegesetzes (BattG), des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes (ElektroG), der Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) und der Verpackungsgesetzes (VerpackG) erlassen. Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG) regelt die Rücknahme von gebrauchten Batterien. Es bestimmt u. a. die Pflichten von Herstellern (§§ 4 und 5), der Vertreiber (§ 9) und der Endnutzer (§ 11). Die Entsorgung von gebrauchten Batterien wird über die Stiftung „Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien“ www.grs-batterien.de organisiert. Elektro- und Elektronikgeräte sind ein selbstverständlicher Teil unseres Alltags, für große Teile unseres heutigen Lebensstils sind sie unverzichtbar. Die Verkaufsmengen nehmen seit Jahren kontinuierlich zu: Wurden 2006 etwas mehr als 1,8 Mio. Tonnen Elektrogeräte in Deutschland in Verkehr gebracht, waren es 2019 bereits fast 2,6 Mio. Tonnen. Die Sammelmenge, also die Menge der korrekt entsorgten Altgeräte, stieg im selben Zeitraum jedoch nur von etwa 0,8 auf 0,9 Mio. Tonnen. Für die Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten wird eine große Menge an Energie und Rohstoffen verwendet, darunter auch solche, die nur an wenigen Orten der Welt verfügbar sind und deren Abbau mitunter ohne Beachtung von Umweltschutz und Menschenrechten stattfindet. Darüber hinaus enthalten Elektro- und Elektronikgeräte häufig gefährliche Substanzen. Daher ist es besonders wichtig, durch eine hochwertige und fachgerechte Entsorgung zumindest einen Teil der Rohstoffe zurückgewinnen, den illegalen Export und die Verbreitung von Schadstoffen in der Umwelt zu verhindern. Die seit 2019 geltende gesetzliche Sammelquote wurde in Deutschland bisher verfehlt. Auf europäischer Ebene regelt die WEEE-Richtlinie die Entsorgung von Altgeräten und die RoHS-Richtlinie macht Vorgaben zur Beschränkung gefährlicher Stoffe. Diese sind mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) in nationales Recht umgesetzt und seit dem ersten Inkrafttreten bereits mehrfach geändert worden. Die Anforderungen an die Behandlung der Altgeräte wurden durch Inkrafttreten der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung (EAG-BehandV) am 1. Januar 2022 neu geregelt. Die Rücknahme von Altgeräten ist in Deutschland grundsätzlich nach dem Prinzip der geteilten Produktverantwortung organisiert. Das heißt, die Hersteller müssen ihre Geräte zunächst registrieren. Die Sammlung von Altgeräten aus privaten Haushalten erfolgt über die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Die Hersteller müssen reihum nach einem bestimmten Schlüssel die Abholung sowie die weitere Behandlung der gesammelten Geräte organisieren und finanzieren. Die Registrierung und Durchführung dieser so genannten Abholkoordination übernimmt die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung ear) als gemeinsame Stelle der Hersteller. Die Abgabe von Altgeräten an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erfolgt in der Regel an Wertstoffhöfen. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, Altgeräte fachgerecht zu entsorgen. Als Erkennungszeichen dient dieses von der Stiftung ear entwickelte Logo. Bei großen Geräten gilt hier das Prinzip der 1:1-Rücknahme: Das heißt, wird zum Beispiel ein neuer Kühlschrank gekauft, muss der Händler/Vertreiber das Altgerät kostenlos zurücknehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verkauf vor Ort oder über das Internet erfolgt. Kleine Geräte müssen in haushaltsüblichen Mengen auch ohne Kauf eines neuen Gerätes kostenlos angenommen werden (0:1-Rücknahme). Ab 01.07.2022 sind auch große Lebensmittelhändler verpflichtet, Elektro- oder Elektronikgeräte kostenlos zurückzunehmen. Auch hier gilt: 1:1-Rücknahme eines ähnlichen Altgerätes bei Neuverkauf; 0:1-Rücknahme beliebiger Kleingeräte bis max. 25 cm ( max. 3 Altgeräte pro Geräteart), auch ohne Neukauf eines Gerätes . Wichtig zu wissen ist, dass Altgeräte unter keinen Umständen in die häusliche Abfalltonne gehören! Jedes Elektro- und Elektronikgerät trägt aus diesem Grund die Kennzeichnung mit der durchgestrichenen Abfalltonne. Auch die Mitnahme von Elektro- oder Elektronikaltgeräten im Rahmen von Schrottsammlungen ist illegal! Hinweise zur korrekten Entsorgung gibt das vom LAU herausgegebene Faltblatt sowie die Informationsplattform e-schrott-entsorgen.org . Diese Verordnung regelt die Rücknahmepflicht der Hersteller von Fahrzeugen (§ 3), die Überlassungspflicht des Letzthalters (§ 4) und die Entsorgungspflicht der Wirtschaftsbeteiligten (§ 5). Sie dient der Abfallvermeidung (§ 8). Verpackungen sind seit vielen Jahren ein fester Bestandteil unseres Alltags und kaum noch wegzudenken. Sie bestehen aus unterschiedlichen Materialien wie zum Beispiel Glas, Papier, Kunststoff, Weißblech, Aluminium und Holz. Abhängig von den Anforderungen, die die Verpackung erfüllen soll, werden dabei auch Materialien kombiniert. Bei einem jährlichen Aufkommen von über 18 Millionen Tonnen (Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM), Mainz, Stand 06/2020) im gesamten Bundesgebiet sind Bürger, Wirtschaft und Politik gleichermaßen gefragt, die Verpackungen nach ihrer mitunter kurzen Lebenszeit richtig zu trennen, zu verwerten und im Idealfall schon vorher zu vermeiden. Tipps zur Vermeidung von Verpackungsabfällen finden Sie hier auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Vor allem Kunststoffabfälle und ihre Auswirkungen auf die Umwelt finden sich nach wie vor in den Schlagzeilen der aktuellen Diskussionen zu Verpackungsabfällen. Im Ergebnis dieser schon lang anhaltenden Diskussion wurden Hersteller von Produkten und Verpackungen frühzeitig zur Verantwortung gezogen, sodass vor allem Ziele wie Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen zur Sicherstellung des Umweltschutzes erfolgreich umgesetzt werden können. Europaweit gilt, dass der Hersteller eines Produkts auch für die Verpackung die Produktverantwortung im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung übernimmt. In Deutschland wurde die europäische Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle inklusive der Anforderungen an die Hersteller durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) in deutsches Recht umgesetzt. Das VerpackG legt Anforderungen an die Produktverantwortung für Hersteller und Vertreiber von Verpackungen fest und bildet damit ein Standbein für eine fortlaufende Wertschöpfung. Weiterhin werden mit dem VerpackG die Rahmenbedingungen zur Sammlung und Verwertung der Verpackungsabfälle geschaffen, um die von der EU vorgegebenen Verwertungsquoten für die unterschiedlichen Verpackungsmaterialien zu erfüllen. In der Praxis werden in Deutschland die Sammlung, Sortierung und Verwertung nach den zuvor genannten Rahmenbedingungen von den dualen Systemen organisiert. Sie stimmen sich mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgern der einzelnen Landkreise über die Sammlung ab, teilen die Verpackungsabfälle untereinander auf und sorgen dafür, dass die verschiedenen Verpackungsmaterialien durch moderne Sortier- und Verwertungstechniken im Kreislauf geführt werden können. Derzeit gibt es in Deutschland 11 genehmigte Systeme, die sich den Markt der Verpackungen teilen. Genehmigt werden die dualen Systeme nicht bundesweit, sondern von den einzelnen Bundesländern. In Sachsen-Anhalt ist das LAU die zuständige Genehmigungsbehörde für die dualen Systeme. Im Dezernat 22 werden dazu die Genehmigungsanforderungen nach VerpackG geprüft. Sobald ein System die Anforderungen zur Sammlung und Verwertung erfüllt, wird es genehmigt. Eine Übersicht der in Sachsen-Anhalt genehmigten dualen Systeme finden Sie hier. Beabsichtigen Sie selbst ein duales System zu betreiben, finden Sie hier weitere Infos zum Genehmigungsverfahren . Der laufende Betrieb der Systeme wird von der Zentralen Stelle überwacht. Dort werden unter anderem die Mengenströme der Systeme ausgewertet, in denen die Verwertung der Verpackungsabfälle dargelegt wird. Bei der Zentralen Stelle müssen sich außerdem alle Hersteller registrieren, die Verpackungen in den Verkehr bringen. Jährlich müssen diese auch die Art und Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen bei der Zentralen Stelle einreichen. Das Herstellerregister ist öffentlich und kann hier gefunden werden. Auf der Seite der Zentralen Stelle finden Sie darüber hinaus eine Vielzahl an Informationen, falls Sie selbst Hersteller sind und Verpackungen in Verkehr bringen. Das VerpackG regelt ebenfalls den Umgang mit Einweg- und Mehrwegverpackungen. Zum Thema Einweg- und Mehrweg getränke verpackungen finden Sie weitere Informationen im Faltblatt "Dosenpfand" , welches das LAU herausgegeben hat. Falls Sie weitere Informationen zur Thematik Mehrwegangebotspflicht benötigen, steht Ihnen das FAQ vom MWU zur Verfügung. Letzte Aktualisierung: 02.02.2023
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