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INSPIRE-WFS SL Hydro - Physische Gewässer ATKIS Basis-DLM - Uferbefestigung - OGC API Features

Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Gewässernetz (Hydro-Physische Gewässer) aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit. Das Thema Gewässernetz ist in Anhang I der INSPIRE-Richtlinie ist dieses Thema wie folgt definiert: „Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebieten und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete. Gegebenenfalls gemäß den Definitionen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (2) und in Form von Netzen.“ Zusätzlich findet man im Steckbrief Hydrografie GDI-DE(www.geoportal.de) folgende ergänzende Definition zum Thema. „Die Datenspezifikation zum Thema Hydrografie legt den Schwerpunkt auf die Darstellung und Beschreibung von Stehgewässern und Fließgewässern bzw. Seen, Flüssen und anderen Gewässern. Je nach Anwendungsfall gibt es thematische und geographische Einschränkungen bzw. eine unterschiedliche Semantik: Geographisch betrachtet sind alle Binnengewässer bzw. oberirdischen Wasserkörper im Binnenland angesprochen. Topographisch gesehen umfasst der Begriff „Gewässernetz“ die Gesamtheit aller von der Quelle bis zur Mündung zueinander fließenden Gewässer.„:Eine künstliche Struktur, die in unveränderbarer Position mit einem an ein Gewässer grenzenden Stück Land verbunden ist.

Aufbau von Liniendiensten mit Binnenschiffen zwischen dem Seehafen Hamburg und den Binnenhäfen des norddeutschen Fluss- und Kanalnetzes

Das Projekt "Aufbau von Liniendiensten mit Binnenschiffen zwischen dem Seehafen Hamburg und den Binnenhäfen des norddeutschen Fluss- und Kanalnetzes" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hannover, Ludwig-Franzius-Institut für Wasserbau, Ästuar- und Küsteningenieurwesen.

Überwachung der Umweltradioaktivität (Luft, Niederschläge, Gewässer, Erdboden, Gras, Lebensmittel etc.)

Das Projekt "Überwachung der Umweltradioaktivität (Luft, Niederschläge, Gewässer, Erdboden, Gras, Lebensmittel etc.)" wird/wurde ausgeführt durch: Bundesamt für Gesundheit, Sektion Überwachung der Radioaktivität.Überwachung der Umweltradioaktivität aus künstlichen und natürlichen Quellen: Luft, Gewässer, Niederschläge, Erdboden, Gras, Lebensmittel, Strahlendosen, in-situ-Messungen Überwachung von Kernanlagen, Betrieben und Spitälern die radioaktive Stoffe verwenden Erfassung der natürlichen Radioaktivität etc. Koordination des nationalen Überwachungsprogrammes Sammlung, Auswertung und Veröffentlichung der Daten sowie Ermittlung der Strahlendosen der Bevölkerung aus künstlichen und natürlichen Strahlenquellen Weiterentwicklung der Überwachungs- und Messverfahren die Ergebnisse werden jährlich vom Amt (als Print) und auf dem Internet veröffentlicht.

Querbauwerke

Für die Erfüllung der Berichtspflichten nach der EG-WRRL als auch für die Gewässerbewirtschaftung bildet die Kenntnis über Querbauwerke in den Fließgewässern eine wesentliche Grundlage. Unter Querbauwerken werden hier sämtliche künstlich in das Gewässer eingebrachten, quer durch das Gewässerbett verlaufenden baulichen Strukturen verstanden, die die natürlichen Strömungsverhältnisse und damit auch die Sohl- und Uferstruktur des Gewässers beeinflussen.Zur Bauwerkskategorie „Künstliche Objekte im Flussbett“ gehören Sohlschwellen, Sohlgleiten, Abstürze sowie Messbauwerke und Auslauf/Entnahmebauwerke.Zur Bauwerkskategorie „Dämme und Wehre“ gehören feste Wehre und Dämme, bewegliche Wehre sowie Mühlen und Wasserkraftanlagen.Zur Bauwerkskategorie „Siele, Schöpfwerke und temporäre Sperren“ gehören Siele, Schöpf- und Pumpwerke sowie Sperrwerke und Verlaate.Zur Bauwerkskategorie „Schleusen“ gehören Schleusen und Schiffshebewerke.Zur Bauwerkskategorie „Durchgängigkeitsbauwerke“ gehören verschiedene Formen von Fischaufstiegsanlagen (FAA), Umgehungsgerinne und Fischabstiegsanlagen zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit.Zur Bauwerkskategorie „Kreuzungsbauwerke“ gehören Brücken, Durchlässe und Verrohrungen sowie Düker und Furten.Der Datenbestand bildet die Grundlage für die Bestandsaufnahme nach Artikel 5 der EG-WRRL, die alle 6 Jahre zu aktualisieren ist, für die Bewertung der Durchgängigkeit als Qualitätskomponente des ökologischen Zustands bzw. Potentials von Fließgewässern sowie für die Ableitung des Maßnahmenbedarfs.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 1: Gewässernetz“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.

Kienbergpark

Der Kienbergpark versteht sich als neuartiger Parktypus, der Naherholung und Umweltbildung eng verzahnt. Er ist mit knapp 60 ha direkter Nachbar der Gärten der Welt und schließt an seiner östlichen Flanke an das Wuhletal an. Kernstück ist der Kienberg, eine natürliche Erhebung im Wuhletal, die durch große Schuttüberdeckungen weiter an Höhe gewonnen hat. Die Angebotspalette umfasst u.a. eine Vielzahl an Freitzeitangeboten, einen Naturerfahrungsraum und ein Umweltbildungszentrum (UZB), dessen Bildungsangebote auch überbezirklich Interesse finden. Neben waldähnlichen Gehölzbeständen ist das Gelände von zahlreichen offenen und besonnte Flächen geprägt. In besonderem Maße wird hier der Artenvielfalt Rechnung getragen. Es gibt beispielsweise Obstbaumwiesen mit historischen Sorten oder Wiesen aus gebietsheimischem Saatgut. Ein Pflege- und Entwicklungsplan sorgt dafür, dass der Kienbergpark unter den Folgen des Klimawandels ökologisch zukunftsfähig sein wird. Der folgende virtuelle Rundgang macht die vielfältigen Facetten der biologischen Vielfalt im Kienbergpark deutlich. Kienbergpark Bild: butterfly-photos.org / fotolia.com Tagfalter-Monitoring: Artenvielfalt und Verantwortung für besondere Arten Bereits seit 2015 haben Expertinnen und Experten die Lebensräume für Falter im Wuhletal erfasst. Dabei wurden insgesamt 128 Arten an Tag- und Nachtfaltern gefunden, aber die tatsächliche Anzahl ist sehr wahrscheinlich sogar noch deutlich höher. Tagfalter-Monitoring: Artenvielfalt und Verantwortung für besondere Arten Weitere Informationen Bild: Bernd Machatzi Grasnelken auf der Sandlinse Eine der Zielarten des Florenschutzes ist die Gemeine Grasnelke. Diese auch nach der Bundesartenschutzverordnung gesetzlich besonders geschützte Art wächst vor allem auf trockenen Standorten, wie sie auch auf der sogenannten "Sandlinse" nördlich des Wuhlesteges vorkommen. Grasnelken auf der Sandlinse Weitere Informationen Bild: M. Schuppich / fotolia.com Gebietsfremde Pflanzen Gebietsfremde Arten (Neobiota) kommen in Berlin häufig vor. Da es in der Natur kein "Gut" und "Böse" gibt, sind auch diese neu eingebürgerten Arten nicht per se schlecht. Je nachdem, wo sie vorkommen und wie sie sich ausbreiten, können einige Arten jedoch zu Problemen mit dem Naturschutz führen. Gebietsfremde Pflanzen Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Wechselfeuchte Zone am Wuhleteich: Naturnahe Gewässer Ein bisschen erinnert der Wuhleteich im Wuhletal an eine Miniversion von Berlin: Künstlich angelegt in prächtiger Naturkulisse und das Zuhause einer riesigen Anzahl unterschiedlichster Bewohner. Die alle natürlich eigene Bedürfnisse und Ansprüche haben. Wechselfeuchte Zone am Wuhleteich: Naturnahe Gewässer Weitere Informationen Bild: Jens Scharon Lebensraum für Zauneidechsen: Private Freiflächen Zauneidechsen sind sehr wärmebedürftig und bevorzugen offene oder halboffene, trockene Lebensräume mit viel Sonne, wie Trockenrasen, Waldsäume und -lichtungen, Brachflächen, Aufschüttungen, Dämme oder Böschungen. Lebensraum für Zauneidechsen: Private Freiflächen Weitere Informationen Bild: sid221 / fotolia.com Lebensraum Röhricht Viele Tierarten, darunter Vögel, Fische, Würmer, Krebse und Insekten sind für die neuen Wohnungen und Brutplätze, die sie im Röhricht finden, dankbar. Aufgrund der hohen Bedeutung für den Naturhaushalt sind Röhrichte in Berlin gesetzlich geschützt. Lebensraum Röhricht Weitere Informationen Bild: John Smith / fotolia.com Mischwald für Berlin Bereits seit 2015 haben Expertinnen und Experten die Lebensräume für Falter im Wuhletal erfasst. Dabei wurden insgesamt 128 Arten an Tag- und Nachtfaltern gefunden, aber die tatsächliche Anzahl ist sehr wahrscheinlich sogar noch deutlich höher. Mischwald für Berlin Weitere Informationen Bild: Andrea Wilhelm / fotolia.com Lebensraum Waldrand Berlin ist die waldreichste Metropole Deutschlands und bietet in typischen Mischwäldern zahlreichen Tier- und Pflanzenarten großzügigen Raum zum Leben. Waldränder sind ein wichtiger Bestandteil naturnaher Wälder, insbesondere wenn sie aus möglichst vielen standortgerechten Pflanzenarten bestehen. Lebensraum Waldrand Weitere Informationen Bild: Vladyslav Siaber / fotolia.com Alte Obstsorten Bereits seit 2015 haben Expertinnen und Experten die Lebensräume für Falter im Wuhletal erfasst. Dabei wurden insgesamt 128 Arten an Tag- und Nachtfaltern gefunden, aber die tatsächliche Anzahl ist sehr wahrscheinlich sogar noch deutlich höher. Alte Obstsorten Weitere Informationen Bild: manu / fotolia.com Landschaftspflege mit Weidetieren Berlin hat einen hohen Anteil an offenem und halboffenem Grünland: Dazu gehören traditionell Wiesen und Weiden aber auch Brachflächen, halboffene Waldweidelandschaften und Äcker. Sie alle weisen einen besonderen biologischen Reichtum auf. Berlin möchte diese Offenflächen langfristig sichern. Landschaftspflege mit Weidetieren Weitere Informationen Bild: fotoparus / fotolia.com Kunstnester für die Schwalben – Glücksbringer auf Wohnungssuche Schwalben galten schon immer als Glücksbringer und sind gesetzlich besonders geschützt. Auch wenn sie immer noch eine der häufigsten Vogelarten in Mitteleuropa ist, sinkt ihre Anzahl seit Jahren, auch in Deutschland. Dazu tragen unter anderem die Dachstuhl- und Fassadenmodernisierungen bei. Kunstnester für die Schwalben – Glücksbringer auf Wohnungssuche Weitere Informationen Bild: Friedberg / fotolia.com Bauen mit Glas Viele Vögel, die in der Stadt leben oder dort auf dem Durchzug oder im Winter vorkommen, haben allerdings zunehmend Probleme in diesem Lebensraum. Dazu trägt der Zuwachs an großflächigen Glasfassaden bei, denn Glas kann eine tödliche Falle für Vögel sein. Bauen mit Glas Weitere Informationen Bild: AF Lichtfänger Insektenfreundliche Beleuchtung In Berlin leben viele Arten, die für die grüne Metropole typisch sind. Aber viele dieser Arten nehmen im Bestand ab und ihr Vorkommen wird gefährdet. Ein Grund dafür ist auch die allgegenwärtige künstliche Beleuchtung, die insbesondere für Insekten zur tödlichen Falle werden kann. Insektenfreundliche Beleuchtung Weitere Informationen Bild: amenic181 / fotolia.com Nachhaltige Wälder Nur wenn wir das, was wir verbrauchen auch ohne Raubbau an der Natur erzeugen, können wir die Vielfalt des Lebens auf unserem Planeten erhalten. Dazu bedarf es aber der Zusammenarbeit der gesamten Gesellschaft, z. B. durch die Einführung sogenannter Öko-Siegel. Nachhaltige Wälder Weitere Informationen Bild: Lichtschwärmer Umweltbildungszentrum Kienbergpark Die Vermittlung eines Verantwortungsbewusstseins für unsere Umwelt an Groß und Klein liegt dem Team des Kienbergparks ganz besonders am Herzen. Der zentrale Anlaufpunkt für dieses "grüne Lernen" ist das Umweltbildungszentrum Kienbergpark. Umweltbildungszentrum Kienbergpark Weitere Informationen Bild: famveldman / fotolia.com Naturerfahrungsräume Städtische "Naturerfahrungsräume" sind i.d.R. mindestens einen Hektar große, "wilde" Freiräume, die Kinder und Jugendliche zum Spielen, Toben, Forschen und Erholen eigenständig aufsuchen können. Praktisch also, wenn sie im Wohnumfeld entstehen, so können sie fußläufig und schnell erreicht werden. Naturerfahrungsräume Weitere Informationen

Niedersachsen treibt die Entwicklung von Fließgewässern und Auen voran

Hannover – Mit der Gründung eines Kompetenzzentrums für die Entwicklung Niedersächsischer Gewässerlandschaften (KEG) stärkt und konzentriert der Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) seine Aufgaben rund um naturnähere Fließgewässer. „Wir bündeln interdisziplinär und für alle Beteiligten sichtbar die Aktivitäten, um Gewässer und Auen naturnah zu entwickeln“, erklärte Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer am Donnerstag (10.04.) bei der Vorstellung des NLWKN-Jahresberichts in Hannover. Mit mehreren 2024 umgesetzten Renaturierungsprojekten und einer Studie zur Wirksamkeit bereits umgesetzter Maßnahmen bildete die Rückkehr zu naturnahen Gewässerstrukturen einen Schwerpunkt im Jahresbericht des Landesbetriebs. Mit der Gründung eines Kompetenzzentrums für die Entwicklung Niedersächsischer Gewässerlandschaften (KEG) stärkt und konzentriert der Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) seine Aufgaben rund um naturnähere Fließgewässer. „Wir bündeln interdisziplinär und für alle Beteiligten sichtbar die Aktivitäten, um Gewässer und Auen naturnah zu entwickeln“, erklärte Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer am Donnerstag (10.04.) bei der Vorstellung des NLWKN-Jahresberichts in Hannover. Mit mehreren 2024 umgesetzten Renaturierungsprojekten und einer Studie zur Wirksamkeit bereits umgesetzter Maßnahmen bildete die Rückkehr zu naturnahen Gewässerstrukturen einen Schwerpunkt im Jahresbericht des Landesbetriebs. Aber auch die derzeitige Trockenheit nahm der Minister in den Blick: „Nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes war der vergangene Monat rekordverdächtig trocken. Er war mit +2,4 Grad über dem Durchschnitt der wärmste März in Europa seit Aufzeichnungsbeginn. Das führt uns nochmal drastisch vor Augen: Die Klimakrise ist in Niedersachsen angekommen“, so Meyer. Mit einem Durchschnittsmittel von nur 21 Prozent des Niederschlags im Vergleich zur Periode 1991 bis 2020 war es extrem trocken. Und: „Noch nie hat es seit Beginn der Wetteraufzeichnungen weniger geregnet als im März 2025“, so der Minister, „bundesweit gehörte Niedersachsen damit zu den niederschlagsärmsten Regionen. Auch diesen leider weiter zunehmenden Trend zu mehr Dürre und Trockenheit müssen wir mitdenken, wenn wir uns Gedanken darüber machen, wie wir unsere Gewässer künftig bestmöglich weiterentwickeln und schützen können.“ Triebfeder der niedersächsischen Bemühungen sind dabei auch die europarechtlichen Ziele aus der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und den beiden Natura 2000-Richtlinien (FFH- und Vogelschutzrichtlinie). Diese fordern „einen guten ökologischen Zustand“ von Bächen, Flüssen und Seen sowie den Schutz, Erhalt und die Entwicklung von gefährdeten gewässer- und auentypischen Arten und Lebensräumen. Dabei bilden Gewässer und ihre Auen eine ökologische Einheit: „Gewässer brauchen ihre natürlichen Entwicklungsräume und Überschwemmungsgebiete in den Auen – die Auen wiederum sind von den Gewässern und deren Zustand abhängig. Sind diese Zusammenhänge gestört, wird das für viele Tier- und Pflanzenarten zu einem lebensbedrohlichen Problem“, so Umweltminister Meyer. In der Folge sind mittlerweile zahlreiche Arten dieser Lebensräume und die Lebensräume selbst gefährdet. Dass Bemühungen um eine Trendumkehr dabei durchaus auch mit den Zielen des Hochwasserschutzes und damit der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) zusammenspielen, die mit dem Klimawandel dringender werden und sich verstärken, unterstreicht Anne Rickmeyer, Direktorin des NLWKN: „Darum haben wir bereits vor Jahren das Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften , ein von der Naturschutz- und Wasserwirtschaftsverwaltung gemeinsam getragener Handlungsrahmen, ins Leben gerufen. Mit dem KEG entsteht nun eine Schnittstelle für landesweite, strategische Themen, die alle relevanten Stellen und insbesondere natürlich die Vorhabenträger wie beispielsweise Unterhaltungsverbände und Kommunen zusammenbringt und bei der Umsetzung von Vorhaben aktiv unterstützen soll.“ Nur drei Prozent der Gewässer in gutem Zustand Nur drei Prozent der Gewässer in gutem Zustand Der Handlungsbedarf ist groß: Bislang sind lediglich drei Prozent der niedersächsischen Gewässer im geforderten „guten ökologischen Zustand“ nach den Vorgaben der WRRL. Das Land selbst, vertreten durch den NLWKN, unterhält nur einen kleinen Teil der niedersächsischen Gewässer – rund 1.100 Gewässerkilometer insgesamt. „Auch hier ist die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen der WRRL eine echte Herkulesaufgabe“, betont Jörn Drosten, in der NLWKN-Direktion verantwortlich für den Betrieb und die Unterhaltung landeseigener wasserwirtschaftlicher Anlage n. Der Landesbetrieb sieht sich in einer Vorbildrolle hinsichtlich der WRRL-Umsetzung an seinen eigenen Gewässern, begegnet dabei aber wie viele andere Akteure auch immer wieder großen Herausforderungen. Allen voran bestehende Nutzungen, die Flächenknappheit und auch Fachkräftemangel erschweren das Fortkommen. Künstliche und vom Menschen in früheren Jahrzehnten besonders stark veränderte – begradigte, kanalisierte, aufgestaute, befestigte – Gewässer erweisen sich zudem unter den sich wandelnden klimatischen Rahmenbedingungen in der Gewässerunterhaltung als besonders arbeitsintensiv und empfindlich. „Sie leiden auch am meisten unter den Auswirkungen des Klimawandels“, so Drosten. Naturnahe Gewässer dagegen würden sich resilienter zeigen – und erforderten auch deutlich geringeren Pflegeeinsatz. „Beim Winterhochwasser 2023/2024 konnten wir ganz klar feststellen, dass uns die naturnahen Gewässer bei der Bewältigung der Wassermassen deutlich weniger Aufwand bereitet haben. Daher unser Fazit: Naturnahe Gewässerlandschaften sind günstiger für die Bewältigung von Hochwasserlagen“, betont der NLWKN-Fachmann. 22 Millionen Euro für naturnahe Entwicklungsvorhaben 22 Millionen Euro für naturnahe Entwicklungsvorhaben Für das Jahr 2025 stehen in Niedersachsen 22 Millionen Euro für die „naturnahe Entwicklung der Oberflächengewässer“ (NEOG) zur Verfügung. Geplant sind damit 92 Vorhaben unter anderem an der Hase, Bückeburger Aue, Oker, Wagenfelder Aue, Aller, Seeve, Este und Hunte. Umgesetzt werden die Projekte von Unterhaltungsverbänden, Landkreisen, Naturschutzverbänden oder direkt durch den NLWKN. Ein Großteil der Vorhaben dient der Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit, gefolgt von Maßnahmen zur Strukturverbesserung oder naturnahen Umgestaltung sowie Laufverlängerung mit Auenentwicklung. Für den Erwerb von Flächen laufender und geplanter Vorhaben sind für 2025 rund 2,6 Millionen Euro vorgesehen. Im Rahmen der Richtlinie zum Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt und der Richtlinie Landschaftswerte 2.0 . stehen darüber hinaus noch weitere Fördermöglichkeiten für die Fließgewässer- und Auenentwicklung zur Verfügung, die vom Land und der EU kofinanziert werden. Ebenso nutzen das Land und die Kommunen verstärkt das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz des Bundes für Auen, Gewässer, Seegraswiesen und Moore, das mit 3,5 Milliarden Euro ausgestattet ist. Auch hiermit werden Maßnahmen zum Gewässerschutz vorangetrieben. Profitieren soll von all diesen Anstrengungen neben der Natur und dem Hochwasserschutz am Ende auch das Klima, denn: „Naturnahe gewässerbegleitende Niedermoore und Auenwälder besitzen durch den Kohlenstoffrückhalt der Böden und der Vegetation ein hohes Potenzial zum Treibhausrückhalt. Zudem wird durch die Produktion von Biomasse der Atmosphäre CO2 entzogen“, unterstreicht Nadja Amaro, die die Leitung des KEG übernommen hat. Im Interesse des Natur- und Hochwasserschutzes gehe es nun insgesamt darum, die Widerstandsfähigkeit der Fließgewässer im Hinblick auf die Klimafolgenanpassung zu erhöhen, betont Petra Heidebroek, Leiterin des Geschäftsbereichs landesweiter Naturschutz im NLWKN: „Das erreichen wir durch die Entwicklung naturnäherer Zustände der Gewässer und ihrer Auen. Sie dient auch dem Aufbau eines funktionstüchtigen landesweiten Biotopverbunds, bei dem die Fließgewässer ein wichtiges Bindeglied zwischen den Naturräumen bilden. Die Anpassungsfähigkeit von Ökosystemen, Lebensräumen und Arten wird dadurch maßgeblich verbessert.“ NLWKN-Jahresbericht 2024: Studie beleuchtet Erfolgsfaktoren und Hemmnisse bei Revitalisierung von Gewässern NLWKN-Jahresbericht 2024: Studie beleuchtet Erfolgsfaktoren und Hemmnisse bei Revitalisierung von Gewässern Das Thema Fließgewässer bildet insgesamt einen der Schwerpunkte im NLWKN-Jahresbericht 2024. Um zu wissen, ob man mit den bisher eingeleiteten Schritten auf dem richtigen Weg ist, haben NLWKN-Biologen und Hydrologen etwa in einer im Rahmen des Jahresberichts vorgestellten Studie zahlreiche Revitalisierungsprojekte an Flüssen und Bächen in Niedersachsen überprüft. Das Ergebnis: Insbesondere strukturärmere Gewässerabschnitte lassen sich relativ leicht durch Steigerungen des Strukturreichtums, der Dynamik und der Strömungsvielfalt so aufwerten, dass sich gewässertypische Arten wieder ansiedeln können. Gerade Projekte auf längerer Strecke zeigen dabei enorme Entwicklungspotenziale – wenn sie mit einer schonenden Gewässerunterhaltung und der Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit einhergehen. Der NLWKN-Jahresbericht 2024 klärt aber auch über umgesetzte Vorhaben, aktuelle Entwicklungen und bestehende Herausforderungen in anderen Fachbereichen des Landesbetriebs auf. „Zusammen mit einem Kompendium an Zahlen aus Wasserwirtschaft und Naturschutz gestattet er einen schnellen Überblick über das breite Spektrum unserer Aufgaben in Niedersachsen. Vom neuen Online-Angebot einer „Querbauwerksdatenbank Niedersachsen“ über Beiträge zu unseren Radonmesskampagnen im Land, den Strahlenschutz-Praxisschulungen für Einsatzkräfte bis hin zu diversen LIFE-Projekten – um nur einige zu nennen“, so NLWKN-Direktorin Rickmeyer. „Für die in 2024 gemeinsam erfolgreich bewältigten Herausforderungen und ihren Einsatz gilt mein Dank allen Mitarbeitenden des NLWKN. Besonders bedanken möchte ich mich auch bei Minister Christian Meyer, der unsere Arbeit in so vielfältiger Weise unterstützt – nicht zuletzt durch die Bewilligung von Stellen oder Entfristungen in so wichtigen Aufgabenbereichen wie dem Küsten-, Hochwasser- und auch dem Naturschutz. Nur so können wir die wachsenden Herausforderungen unserer Zeit bewältigen!“ Den NLWKN-Jahresbericht 2024 ist online unter www.nlwkn.niedersachsen.de/jb24 zu finden. Bildmotive und weitere Informationen zu den vorgestellten Themen stehen über nachfolgendem Link als Download zur Verfügung: Bildmotive und weitere Informationen zu den vorgestellten Themen stehen über nachfolgendem Link als Download zur Verfügung: https://nlwkn.hannit-share.de/index.php/s/DTF3dyysWZE2D2m Passwort: NLWKNJB2025 Die Fotos sind unter Angabe der Quellen zur einmaligen Veröffentlichung im Rahmen der Berichterstattung über den NLWKN freigegeben. Die Fotos sind unter Angabe der Quellen zur einmaligen Veröffentlichung im Rahmen der Berichterstattung über den NLWKN freigegeben.

Willingmann wirbt für stärkeren Schutz heimischer Tier- und Pflanzenarten

Moorfrosch, Mopsfledermaus, Trauerseeschwalbe – alle drei Arten leben in unterschiedlichen Regionen Sachsen-Anhalts, haben aber eines gemeinsam: ihr Bestand ist stark gefährdet. Zum Tag des Artenschutzes am heutigen Montag betont Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann, dass dem Erhalt von Tier- und Pflanzenarten auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die notwendige Priorität eingeräumt werden muss. „Artensterben ist kein abstraktes Phänomen aus fernen Ländern. Es findet praktisch vor unserer Haustür statt. Gerade auch angesichts des fortschreitenden Klimawandels dürfen wir in unseren Bemühungen zum Schutz heimischer Tier- und Pflanzenarten nicht nachlassen“, betonte Willingmann. Der Minister kündigte an, dass das Land in den kommenden Jahren trotz angespannter Haushaltslage einen erheblichen Beitrag leisten werde. Für klassischen Naturschutz stellt das Umweltministerium 2025 mehr als 10 Millionen Euro bereit, ein Teil der Mittel kommt aus Förderprogrammen des Bundes und der EU. Weitere Vorhaben wie die biologische Durchgängigkeit von Gewässern werden über die Europäische Wasserrahmenrichtlinie mit 12 Millionen Euro aus dem Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert. Für Sofortmaßnahmen im Rahmen des Programms NaturWasserMensch sind im Doppelhaushalt insgesamt 1,5 Millionen Euro vorgesehen. Landesweit gelten derzeit 1.560 Tier- und Pflanzenarten als akut vom Aussterben bedroht – das sind 7,3 Prozent aller im Land nachgewiesenen Arten. Zu den Lebensräumen der Mopsfledermaus zählen die naturnahen Wälder und Höhlen der Südharzer Karstlandschaft. Im Biosphärenreservat findet die Fledermaus in den geschützten Kernzonen noch geeignete Rückzugsräume. Der Moorfrosch wiederum fühlt sich in Niedermoorgebieten wie dem Drömling mit seinen Erlenbruchwäldern und den zahlreichen feuchten und mit Gräben durchzogenen Grünlandflächen besonders wohl. Sein Bestand ist durch die über Jahrzehnte praktizierte Trockenlegung von Mooren und Feuchtgebieten stark zurückgegangen. Zunehmende Dürre-Perioden infolge des Klimawandels könnten ihm weiter zusetzen. Die Elbe- und untere Havelniederung im Norden des Landes ist derweil ein beliebter Nistplatz der Trauerseeschwalbe. Auch ihr Bestand ist durch die Zerstörung der Lebensräume in den vergangenen Jahrzehnten stark zurückgegangen. Im Biosphärenreservat Mittelelbe wurden deshalb rund 250 künstliche Nisthilfen auf Gewässer ausgebracht. Renaturierungs- und Wiedervernässungsmaßnahmen sollen den Bestand weiter stabilisieren. Neben dem Land unterstützt auch der Bund Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität. Ein zentraler Baustein auf Bundesebene ist dabei das „Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz“ (ANK), bei dem es unter anderem um Themen wie Moorschutz, Artenschutz und Stadtgrün geht. 300.000 Euro hat das Umweltministerium Sachsen-Anhalt für die Kofinanzierung von Fördervorhaben eingeplant. „Beim Natur- und Umweltschutz sind Land, Bund und auch die EU gefragt. Wenn weiterhin alle Ebenen an einem Strang ziehen, kann es gelingen, die Artenvielfalt auch in Zeiten des Klimawandels bei uns im Lande und andernorts zu erhalten“, so Willingmann. „Trotz großer Herausforderungen gibt es keinen Grund, hier den Kopf in den Sand zu stecken.“ Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X

teil-i-hauptdokument-abgrenzung-von-trinkwassereinzugsgebieten_2_3_1736521668.pdf

Hilfestellung - Abgrenzung von Trinkwassereinzugsgebie- ten für die Bewertung nach TrinkwEGV für den 1. Zyklus Zielstellung Grundlegend für die nach § 7 TrinkwEGV durchzuführende Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung ist die Gebietskulisse des Trinkwassereinzugsgebietes. Für diese Gebietskulisse sind alle verfügbaren Informationen zur Erstellung einer Gefährdungs- analyse zusammenzutragen, welche anschließend die Basis für die Risikoabschät- zung bilden. Dahingehend ist eine Bestimmung des Trinkwassereinzugsgebietes der erste Schritt und essenziell für alle folgenden Schritte. So hat gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 TrinkwEGV der Betreiber einer Wassergewinnungsanlage eine Bestimmung und Be- schreibung des Trinkwassereinzugsgebietes vorzunehmen. Mit der folgenden Unterlage werden Empfehlungen zum praktikablen Vorgehen im Rahmen der Festlegung des Trinkwassereinzugsgebietes bei Grundwasser- fassungen, bei Trinkwassereinzugsgebieten, deren Trinkwassergewinnung aus Uferfiltrat oder durch Grundwasseranreicherung erfolgt und bei grenzüberschreitenden Trinkwassereinzugsgebieten gegeben. Darüber hinaus werden Empfehlungen zur erstmaligen Bestimmung eines Trinkwassereinzugsgebietes für den 1. Zyklus formuliert. Trinkwassereinzugsgebiet Das Trinkwassereinzugsgebiet bezeichnet ein Gebiet, aus dem Grundwasser oder Oberflächenwasser zu der Entnahmestelle oder den Entnahmestellen für die Trink- wassergewinnung gelangt (§ 2 Nr. 1 TrinkwEGV). Zur Bestimmung ist das Gebiet unter Berücksichtigung der wasserrechtlich gestatteten Entnahmemengen fachlich abzu- grenzen. Die TrinkwEGV nutzt den Begriff des Trinkwassereinzugsgebietes synonym zum hydrodynamischen Einzugsgebiet (EG), um den Zweck der Trinkwassergewin- nung zu verdeutlichen. Der Verlauf der Grenze des oberirdischen Einzugsgebietes wird maßgebend durch das Relief bestimmt. Der Verlauf der Grenze des unterirdi- schen Einzugsgebietes wird durch geologisch-hydrogeologische, hydrologische sowie anthropogene Größen wie geologischer Aufbau und Durchlässigkeit des Untergrun- des, Grundwasserneubildung und Höhe der Grundwasserentnahme beeinflusst. Seite 1 von 13 Uferfiltrat Uferfiltrat wird als das Wasser definiert, das aus oberirdischen Gewässern unmittelbar in den Grundwasserraum eingedrungen ist, ausgenommen durch Versinkung (Defini- tion nach DIN 4049-3). Der Anteil von Uferfiltrat am Gesamtrohwasser einer Wasser- gewinnungsanlage kann sowohl natürlichen als auch künstlichen Ursprungs sein. In den meisten Fällen liegt jedoch der Prozess einer künstlichen Uferfiltration infolge ei- ner durch einen Brunnen induzierten Absenkung des Grundwasserstandes und eine damit einhergehenden Fließrichtungsumkehr zwischen oberirdischen Gewässern und Grundwasser vor. Die Bestimmung des Uferfiltratanteils ist Gegenstand komplexer ge- ohydraulischer Auswertungen, zum Beispiel mittels Grundwasserströmungsmodell im Rahmen eines Fachgutachtens. Im 1. Zyklus der Umsetzung der TrinkwEGV ist die Durchführung weitreichender Un- tersuchungen und Auswertungen in der Regel nicht möglich. Daher wird das folgende vereinfachte Vorgehen für den 1. Zyklus empfohlen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass dem Betreiber bekannt ist, ob Uferfiltrat gewonnen wird. Ist dies nicht der Fall, ist die räumliche Lage des oberirdischen Ge- wässers zur Entnahmestelle maßgeblich. Als vorläufige Bewertungsgrundlage werden die Bemessungslinien für die Trinkwasserschutzzone II gemäß Arbeitsblatt DVGW W 101 (A) für geeignet erachtet. D. h. sollte ein oberirdisches Gewässer im Bereich zwi- schen der Entnahmestelle und der 50-Tages-Fließzeit oder 100 m-Mindestabstandsli- nie (Ersatzkriterium) liegen, so ist überschlägig von einem auf das Jahr bezogenen durchschnittlichen Uferfiltratanteil größer 10 m³/d gemäß § 6 Abs. 6 Nr. 2 TrinkwEGV auszugehen. Sollten keine Kenntnisse zu Fließzeiten vorliegen, so wird empfohlen, die 100 m-Mindestabstandslinie bzw. die 300 m-Mindestabstandslinie bei Karst- und Kluft- grundwasserleitern mit hohen Abstandsgeschwindigkeiten (Ersatzkriterium) zu ver- wenden. Ist über die beschriebene räumliche Beziehung ein Uferfiltratanteil festzustel- len, so ist im 1. Zyklus ebenfalls von einer signifikanten Beeinflussung des Rohwassers und eine Überschreitung des Uferfiltratanteils am Rohwasser von 10 % gemäß § 7 Abs. 1 TrinkwEGV auszugehen und das oberirdische Gewässer in der Gefährdungs- analyse und Risikoabschätzung zu berücksichtigen. Eine abweichende Entscheidung zur im vorherigen Absatz erläuterten Vorgehens- weise ist im Einzelfall (wie zum Beispiel bei tiefen Brunnen, die in Grundwasserleitern mit einer mächtigen Überdeckung ausgebaut sind) fachlich und nachvollziehbar, u. U. auf Basis bereits vorliegender Auswertungen oder Kenntnisse, zu begründen. Seite 2 von 13 Für die Bestimmung des für die Uferfiltration relevanten Gewässerabschnitt gemäß § 6 Abs. 6 Nr. 2 TrinkwEGV wird folgende im 1. Zyklus vereinfachte Herangehensweise empfohlen. Abbildung 1 Schematische Darstellung der empfohlenen Herangehensweise zur Bestimmung des relevanten Gewässerabschnitts bei Uferfiltrat als Grundlage für die Bestimmung des oberirdischen Einzugsgebiet gemäß § 6 Absatz 5 TrinkwEGV (Abbildung nicht maßstabsgerecht) Von der mit Uferfiltrat identifizierten Entnahmestelle, die sich am oberstromigsten in Bezug auf das betrachtete oberirdische Gewässer befindet, ist eine gedachte Linie, möglichst senkrecht zur mittleren Fließrichtung des Oberflächengewässers, zum Seite 3 von 13

Fischfauna 2022

Gewässer und Fischgemeinschaften Berlins Gewässerlandschaft wurde im zweiten, dem sog. Brandenburger Stadium der Weichselkaltzeit geformt, welches vor etwa 10.300 Jahren endete. Das Berliner Urstromtal ist Teil des Glogau-Baruther Urstromtals, welches sich entlang der weichselzeitlichen Endmoränen des Brandenburger Stadiums erstreckt. Die Gewässerlandschaft Berlins ist in die norddeutsche Tiefebene eingebettet und wird durch die Flüsse Spree und Havel geprägt, die zusammen mit ihren seenartigen Erweiterungen annähernd zwei Drittel der insgesamt 5.952 ha (6,67 % der Stadtfläche) umfassenden Berliner Gewässerfläche bilden. Dahme und Spree fließen von Südosten in das Berliner Urstromtal und durchfließen das Stadtgebiet von Ost nach West auf einer Länge von 16,4 km bzw. 45,1 km. Die Havel tritt von Norden in das Berliner Urstromtal ein und durchfließt es von Nord nach Süd auf 27,1 km Länge. Die seenartige Erweiterung der Berliner Unterhavel ist mit 1.175 ha Fläche das größte Gewässer der Stadt. Neben den das Stadtbild prägenden Flüssen und Kanälen liegen insgesamt 58 Seen >1 ha zumindest teilweise auf Berliner Stadtgebiet. Unter diesen größeren Seen dominieren die durchflossenen, die sog. Flussseen, von denen der Große Müggelsee mit 766 ha Wasserfläche der größte ist. Der einzige größere, überwiegend durch Grundwasser gespeiste Landsee ist der im Südwesten Berlins auf der Grenze zu Brandenburg gelegene Groß-Glienicker See mit 667 ha. Zahlenmäßig dominieren kleinere und Kleinstgewässer. Berlin verfügt über eine Vielzahl von Teichen, Weihern, Tümpeln, Abgrabungsgewässern und künstlichen Regenrückhaltebecken, von denen insgesamt 388 registriert sind. Hinzu kommen 316 Ableiter und Gräben die – zum Teil verrohrt – eine Gesamtlänge von >390 km haben. Die Bewirtschaftung und Unterhaltung dieser stehenden und fließenden Klein- und Kleinstgewässer erfolgt überwiegend durch die Stadtbezirke. Die größeren Gewässer – Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet >10 km 2 und Seen mit einer Fläche >50 ha – sind berichtspflichtig nach Europäischer Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Für diese Gewässer ist im Turnus von sechs Jahren der ökologische Zustand bzw. das ökologische Potenzial an die Europäische Kommission zu melden und sind Maßnahmen zu ergreifen, einen guten ökologischen Zustand zu erreichen. Infolgedessen konzentrieren sich gegenwärtig viele Arbeiten und Untersuchungen auf dieses reduzierte Gewässernetz der berichtspflichtigen Seen und Fließgewässer Berlins. Rund 200 km der Berliner Fließgewässer und zehn Seen unterliegen der Überwachung gemäß WRRL. Ein großer Teil der Fließgewässer sind künstliche Gewässer, Kanäle und Gräben. Aufgrund der Vielzahl durchflossener Seen dominiert auch bei den natürlichen Fließgewässertypen der Typ 21: seeausflussgeprägtes Fließgewässer. Daneben entfallen substantielle Anteile auf die Fließgewässertypen 15: sandgeprägter Tieflandfluss, 14: sandgeprägter Tieflandbach und 11: organisch geprägter Bach. Kleinere Abschnitte im Mündungsbereich der Nebenflüsse sind als Typ 19: Niederungsgewässer klassifiziert und die Panke vom Verteilerbauwerk (Abzweig des Nordgrabens) bis etwa zur Pankstraße als Typ 12: kiesgeprägter Tieflandbach. Innerhalb eines Fließgewässers sind auch Typenwechsel möglich, analog zur natürlichen Längszonierung von Flüssen. So wechselt beispielsweise die Spree etwa in Höhe der Elsenbrücke (Fluss-km 22,05) den Typ vom seeausfluss- zum sandgeprägten Tieflandfluss (SenUMVK 2021). Bei den berichtspflichtigen Seen handelt es sich überwiegend um Flussseen mit großen Einzugsgebieten vom Typ 10 (geschichtet, Aufenthaltszeit des Wassers >30 Tage, Großer Wannsee und Tegeler See), 11 (ungeschichtet, Aufenthaltszeit >30 Tage, 3 Seen) und 12 (ungeschichtet, Aufenthaltszeit 3 – 30 Tage, 4 Seen). Der nicht durchflossene Groß-Glienicker Sees ist im Sommer ebenfalls stabil geschichtet, d. h. seine warme Oberflächenwasserschicht mischt sich nicht mit dem darunterliegenden kalten Tiefenwasser und ist als See vom Typ 10 klassifiziert. Im Gegensatz zu den durchflossenen Seen hat sein Wasser eine theoretische Aufenthaltszeit von sieben Jahren (SenUMVK 2021). Im gegenwärtigen morphologischen Zustand sind sich die einzelnen Fließgewässertypen allerdings deutlich ähnlicher als es die Klassifizierung vermuten lässt. Zudem lässt das reduzierte Gewässernetz der WRRL die Vielzahl der Kleingewässer unberücksichtigt. Aus diesem Grund wurde hier analog zu früheren Übersichten zur Berliner Fischfauna eine etwas abweichende, fischfaunistisch aber durchaus relevante Typisierung der Gewässer vorgenommen. Entsprechend ihrer Fläche, Morphologie, Vernetzung, Wasserversorgung und Besiedelungsmöglichkeiten für Fische wurden Fließgewässer, Kanäle, Gräben, Flussseen, Landseen und stehende Kleingewässer (<1 ha) unterschieden. Nachfolgend werden die wichtigsten Gewässertypen kurz charakterisiert. Spree, Havel und Dahme sind die drei großen, schiffbaren Fließgewässer Berlins, mit zusammen 88,6 km Lauflänge innerhalb der Stadtgrenzen. Die wichtigsten Nebenflüsse sind Fredersdorfer Mühlenfließ (3 km in Berlin), Neuenhagener Mühlenfließ (Erpe, 4,1 km), Wuhle (15,7 km), Panke (17,6 km) und das in den Tegeler See entwässernde Tegeler Fließ (11,2 km). Die Berliner Fließgewässer sind staureguliert. So werden die Wasserspiegellagen von Havel und unterer Spree durch die Staustufe Brandenburg bestimmt. Bei Niedrigwasser ist diese Gewässerfläche beinahe ausnivelliert und die Wasserspiegeldifferenz beträgt zwischen Spandau und Brandenburg nur 0,16 m (Gefälle 0,002‰). Bei Mittelwasser beträgt das Wasserspiegelgefälle bis Brandenburg 0,006‰ (0,35 m Differenz) und bei Hochwasser 0,014‰ (0,83 m). Der Mühlendamm und die Schleuse Kleinmachnow im Teltowkanal bestimmen die Wasserstände in der oberen Spree im Stadtgebiet und in der Dahme, wo die Wasserspiegellagen ähnlich ausnivelliert sind. Selbst im weiteren Verlauf der Spree bis zum Unterspreewald überwindet die Spree nur einen Gesamt-Höhenunterschied von 14 m (0,08‰). Die Stadtspree, der mittlere Abschnitt der Spree in Berlin, wird durch die Staustufe Charlottenburg reguliert. Dementsprechend gering sind die mittleren Fließgeschwindigkeiten, die in den Hauptfließgewässern <10 cm/s betragen und nur bei höheren Abflüssen im Hochwasserfall über 0,5 m/s ansteigen. In den kleineren Nebenflüssen treten lokal – insbesondere an ehemaligen Wehrstandorten – auch höhere Fließgeschwindigkeiten auf. Fischfaunistisch sind die Berliner Hauptfließgewässer dem Unterlauf der Flüsse, d. h. der Bleiregion zuzuordnen, mit karpfenartigen Fischen – insbesondere Güster, Blei, Ukelei und Plötze – als Hauptfischarten. Sie zählen zu den artenreichen Gewässertypen im Stadtgebiet, wenn auch die aktuell festgestellte durchschnittliche Fischartenzahl (16) deutliche Defizite aufzeigt. Insgesamt wurden 38 der in Berlin vorkommenden Fischarten auch in diesem Gewässertyp zumindest als Einzelexemplare nachgewiesen. Kanäle sind künstlich angelegte Verbindungsgewässer. Aus diesem Grund haben sie einen besonders gestreckten Verlauf mit wenigen Untiefen und Ausbuchtungen. Die Ufer sind vergleichsweise steil, befestigt und monoton, d. h. über lange Strecken variieren sie nur sehr wenig in ihrer Breite, Tiefe oder Gestaltung. Berlins schiffbare Kanäle haben 80,1 km Gesamtlänge. Sie sind fast ausschließlich Bundeswasserstraßen in der Verwaltung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts Berlin. Die Berliner Kanäle dienen darüber hinaus in besonderem Maße als Vorflut für gereinigte Abwässer sowie für die Überläufe der Mischwasserkanalisation. So leiten beispielsweise gleich drei Klärwerke – Stahnsdorf, Ruhleben (nur April-September; soll nach Fertigstellung der UV-Desinfektionsanlage eingestellt werden) und Waßmannsdorf – im Jahr 2022 täglich rund 758.000 m 3 , über das Jahr insgesamt 277 Mio. m 3 gereinigtes Abwasser in den Teltowkanal ein (SenStadt 2022). Der Landwehrkanal nimmt insgesamt 72 Mischwasser-Einleitungen der Berliner Wasserbetriebe auf (Abgeordnetenhaus Berlin 2020), aus denen bei Starkregen, wenn die Pumpwerke das anfallende Wasser nicht mehr bewältigen können, Schmutz- und Regenwasser (Mischungsverhältnis ca. 1:9) ungereinigt in das Gewässer abfließen. Von 2015 bis 2019 erfolgten jährlich 3 bis 33 Mischwassereinleitungen, bei denen insgesamt zwischen 550.000 m³ (2015) und 3,419 Mio. m 3 Mischwasser in den Landwehrkanal gelangten (Abgeordnetenhaus Berlin 2020). Aufgrund der monotonen Gewässerstrukturen und vergleichsweise hohen Belastungen werden die Kanäle vor allem von anspruchslosen, gegenüber Belastungen toleranten Fischarten besiedelt. Im Durchschnitt handelt es sich dabei um 15 Fischarten, wobei mehr als 90 % aller Fische auf die beiden Arten Plötze und Barsch entfallen. Insgesamt wurden 25 der in Berlin vorkommenden Fischarten auch in Kanälen nachgewiesen. Mit der 1876 begonnenen und einhundert Jahre währenden Nutzung von Rieselfeldern zur Abwasseraufbereitung wurden die sukzessive zunehmenden Rieselteichflächen durch ein dichtes Netz von Zu-, Ablauf- und Verbindungsgräben versorgt. Obwohl die meisten Gräben nach Aufgabe der Rieselfeldnutzung trockenfielen und verfüllt wurden, verfügt Berlin noch immer über eine Vielzahl von Gräben. Dabei handelt es sich um kleine, kaum strukturierte, weitgehend gerade verlaufende künstliche Fließgewässer. Etwa ein Viertel der im Berliner Gewässerverzeichnis ausgewiesenen Graben-km, insbesondere in den dicht bebauten Stadtteilen, sind verrohrt und für Fische nicht nutzbar. Die meisten Gräben führen heute nur sehr wenig Wasser, mit durchschnittlichen Abflüssen von 10 – 250 l/s. In niederschlagsarmen Jahren fallen sie gelegentlich auch komplett oder in Teilbereichen trocken. Sofern der Grabenverlauf unbeschattet ist entwickeln sich dichte Pflanzenbestände (u. a. Schilf, Rohrglanzgras, Seggen), die den gesamten Abflussquerschnitt einnehmen. Deshalb sind regelmäßige Beräumung und Mahd der Pflanzen Teil der üblichen Grabenunterhaltung. Die Gräben sind u. a. Hauptlebensraum der beiden einheimischen Stichlingsarten, Dreistachliger und Zwergstichling. Sie werden im Durchschnitt von fünf Fischarten besiedelt. Dem gegenüber war die Gesamtzahl von 28 in Gräben nachgewiesenen Fischarten überraschend hoch. Flussseen sind eine charakteristische Besonderheit der norddeutschen Tieflandflüsse. Zum einen aufgrund des sehr geringen Gefälles der Flüsse und Flusstäler, zum anderen aufgrund der jungen Entstehungsgeschichte der Landschaft, bildeten sich entlang der Flussgebiete ausgedehnte seenartige Erweiterungen aus. Diese durchflossenen Seen vereinen in sich typische Stillwasser-Lebensräume und Fließgewässer-Einflüsse in den Zu- und Ablaufbereichen. Zudem sind sie über die sie durchströmenden Flüsse untereinander und mit typischen Flussstrecken und Fließgewässer-Lebensräumen verbunden. Infolgedessen beherbergen sie neben den typischen Stillgewässerfischarten auch Arten, die z. B. zum Laichen in die Flüsse einwandern sowie Flussfischarten, die den See zumindest periodisch zur Nahrungssuche nutzen. Bis auf den Tegeler See sind die großen Berliner Flussseen relativ flach mit mittleren Tiefen zwischen 2,1 m (Großer Zug) und 5,4 m (Großer Wannsee), erwärmen sich schnell und sind sehr nährstoffreich. Sie bieten damit den typischen Fischarten der Bleiregion sehr gute Aufwuchs- und Ernährungsbedingungen. Die Flussseen sind der artenreichste Berliner Gewässertyp mit durchschnittlich 21 und einer Gesamtzahl von 37 darin nachgewiesenen Fischarten. Als Landseen wurden die größeren Gewässer (>1 ha) klassifiziert, die überwiegend durch Grundwasser gespeist sind und – wenn überhaupt – nur über marginale Zu- oder Abflüsse verfügen. Im Gegensatz zu den Flussseen ist der Wasseraustausch weitaus geringer und die mittlere Aufenthaltszeit des Wassers im See beträgt mehrere Jahre bis Jahrzehnte. Neben den natürlichen Landseen ist ein substantieller Anteil künstlichen Ursprungs, wobei es sich überwiegend um ehemalige Abgrabungsgewässer zur Rohstoffgewinnung handelt. In ihrer mittleren Fischartenzahl unterscheiden sich natürliche (12) und künstliche (11) Landseen nur geringfügig, weil beide Typen ungeachtet ihrer Entstehungsgeschichte gleichermaßen anthropogen überprägt sind, z.B. durch Fischbesatz und Nutzungen im Umland. Überraschend hoch waren daher die Unterschiede im Gesamt-Arteninventar: 25 Arten in den künstlichen Landseen und 33 in den natürlichen. Typische Fischarten nährstoffreicher, sommerwarmer Standgewässer finden in den Landseen geeignete Lebensbedingungen. In dieser Kategorie wurden alle Standgewässer kleiner 1 ha zusammengefasst, ungeachtet dessen, ob sie natürlichen oder künstlichen Ursprungs sind. Analog zu den Landseen unterlagen auch diese Kleingewässer vielfältigen Einflussnahmen, die eine weitere Differenzierung hinfällig machten. Die Palette der Kleingewässer, ihrer Uferstrukturen und Umlandnutzung war besonders vielfältig und reichte vom komplett betonierten Regenrückhaltebecken, über künstliche Parkgewässer, verlandete Abgrabungsgewässer bis hin zu natürlichen Restgewässern. Dementsprechend umfangreich war das 32 Arten umfassende Spektrum der hier insgesamt nachgewiesenen Fischarten. Aufgrund ihrer geringen Größe werden die einzelnen Kleingewässer aber nur von wenigen Fischarten – im Durchschnitt fünf – besiedelt, wobei typische Stillwasserarten wie Schleie und Rotfeder weit verbreitet waren, aber auch Plötze und Hecht. Die Umsetzung von Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften stellen z. T. sehr umfangreiche Anforderungen an die Qualität von Fischbestandsdaten und deren Erfassung. So beinhaltet beispielsweise die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Abl. L 206), kurz “FFH-Richtlinie” , u. a. einen Anhang II “Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen” (zuletzt ergänzt durch Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006)). Dieser Anhang II der EG-Richtlinie listet auch vier der aktuell in Berlin vorkommenden Fischarten auf: Bitterling , Rapfen , Schlammpeitzger und Steinbeißer . Mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) vom 23. Oktober 2000 fand erstmalig die Fischfauna als biologische Qualitätskomponente für den ökologischen Zustand eines Gewässers Eingang in Europäische Rechtsverordnungen. Anhand von Arteninventar, Häufigkeit (Abundanz) und Altersstruktur der Fischfauna sowie dem Vorhandensein typspezifischer, störungsempfindlicher Fischarten soll der ökologische Zustand von Seen und Fließgewässern bewertet werden. Ziel der EG-WRRL war das Erreichen des guten ökologischen Zustands in allen Oberflächengewässern , bzw. des guten ökologischen Potentials in allen künstlichen und stark anthropogen veränderten Gewässern schon bis zum Jahr 2015. Da die ökologischen Zustände bis zum Jahr 2015 nicht erreicht wurden, wurde bereits die zweite Fristverlängerung bis zum Jahr 2027 wahrgenommen. Die Ergebnisse aus dem FFH-Monitoring und dem WRRL-Monitoring fließen in den Umweltatlas ein.

Technologieentwicklung für schwimmende PV-Kraftwerke und deren Implementierung zum Einsatz auf künstlichen Gewässern

Das Projekt "Technologieentwicklung für schwimmende PV-Kraftwerke und deren Implementierung zum Einsatz auf künstlichen Gewässern" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme.

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