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Emissionen der Landnutzung, -änderung und Forstwirtschaft

<p>Wälder, Böden und ihre Vegetation speichern Kohlenstoff. Bei intensiver Nutzung wird Kohlendioxid freigesetzt. Maßnahmen, die die Freisetzung verhindern sollen, richten sich vor allem auf eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, den Erhalt von Dauergrünland, bodenschonende Bearbeitungsmethoden im Ackerbau, eine Reduzierung der Entwässerung und Wiedervernässung von Moorböden.</p><p>Bedeutung von Landnutzung und Forstwirtschaft</p><p>Der Kohlenstoffzyklus stellt im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimawandel/klima-treibhauseffekt">komplexen Klimasystem</a> unserer Erde ein regulierendes Element dar. Durch die Vegetation wird Kohlendioxid (CO2) aus der Luft mittels ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Photosynthese#alphabar">Photosynthese</a>⁠ gebunden und durch natürlichen mikrobiellen Abbau freigesetzt. Zu den größten globalen Kohlenstoffspeichern gehören Meere, Böden und Waldökosysteme. Wälder bedecken weltweit ca. 31 % der Landoberfläche (siehe <a href="https://www.fao.org/documents/card/en/c/ca8642en">FAO Report 2020</a>). Bedingt durch einen höheren Biomassezuwachs wirken insbesondere ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=boreale#alphabar">boreale</a>⁠ Wälder in der nördlichen Hemisphäre als Kohlendioxid-Senken. Nach § 1.8 des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/internationale-klimapolitik/klimarahmenkonvention-der-vereinten-nationen-unfccc">Klimarahmenabkommens der Vereinten Nationen</a> werden Senken als Prozesse, Aktivitäten oder Mechanismen definiert, die Treibhausgase (THG), ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Aerosole#alphabar">Aerosole</a>⁠ oder Vorläufersubstanzen von Treibhausgasen aus der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a>⁠ entfernen. Im Boden wird Kohlenstoff langfristig durch sog. Humifizierungsprozesse eingebaut. Global ist etwa fünfmal mehr Kohlenstoff im Boden gespeichert als in der Vegetation (siehe <a href="https://www.ipcc.ch/report/land-use-land-use-change-and-forestry/">IPCC Special Report on Land Use, Land Use Change and Forestry</a>). Boden kann daher als wichtigster Kohlenstoffspeicher betrachtet werden. Natürliche Mineralisierungsprozesse führen im Boden zum Abbau der organischen Bodensubstanz und zur Freisetzung der Treibhausgase CO2, Methan und Lachgas. Der Aufbau und Abbau organischer Substanz steht in einem dynamischen Gleichgewicht.</p><p>Die voran genannten Prozesse werden in der Treibhausgasberichterstattung unter der Kategorie/Sektor „Landnutzung, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzungsnderung#alphabar">Landnutzungsänderung</a>⁠ und Forstwirtschaft“ (kurz ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=LULUCF#alphabar">LULUCF</a>⁠) bilanziert.</p><p>Modellierung von Treibhausgas-Emissionen aus Landnutzungsänderung </p><p>Jährliche Veränderungen des nationalen Kohlenstoffhaushalts, die durch Änderungen der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzung#alphabar">Landnutzung</a>⁠ entstehen, werden über ein Gleichgewichtsmodell berechnet, welches für Deutschland auf einem Stichprobensystem mit rund 36 Millionen Stichprobenpunkten basiert. Für die Kartenerstellung der Landnutzung und -bedeckung werden zunehmend satellitengestützte Daten eingesetzt, um so die realen Gegebenheiten genauer abbilden zu können. Die nationalen Flächen werden in die Kategorien Wald, Acker- sowie Grünland, Feuchtgebiete, Siedlungen und Flächen anderer Nutzung unterteilt (siehe auch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/flaeche-boden-land-oekosysteme/flaeche/struktur-der-flaechennutzung">Struktur der Flächennutzung</a>). Die Bilanzierung (Netto) erfolgt über die Summe der jeweiligen Zu- bzw. Abnahmen der Kohlenstoffpools (ober- und unterirdische ⁠Biomasse⁠, ⁠Totholz⁠, Streu, organische und mineralische Böden und Holzprodukte) in den verschiedenen Landnutzungskategorien.</p><p>Allgemeine Emissionsentwicklung</p><p>Der Verlauf der Nettoemissionen von 1990 bis 2023 zeigt, dass der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=LULUCF#alphabar">LULUCF</a>⁠-Sektor in den meisten Jahren als Nettoquelle für Treibhausgase fungierte. Hauptquellen sind die Emissionen aus den landwirtschaftlich genutzten Flächen der Landnutzungskategorien Acker- und Grünland. Diese beiden Kategorien weisen über die Jahre anhaltend hohe Emissionen aus entwässerten organischen Böden auf, sowie netto, zu einem geringeren Teil, aus den Mineralböden. Die Landnutzungskategorie Feuchtgebiete trägt hauptsächlich durch den industriellen Torfabbau und die Methanemissionen aus künstlichen Gewässern nicht unerheblich zur Gesamtsumme der THG-Emissionen bei. Die C-Pools des Waldes spielen eine ambivalente Rolle im Zeitverlauf. Mit ihren meist deutlich negativen Emissionen wirken die Pools tote organische Substanz (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Totholz#alphabar">Totholz</a>⁠ und Streu), genau wie die Holzprodukte, durch Zunahme dieser Kohlenstoffspeicher der Quellfunktion des Pools ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biomasse#alphabar">Biomasse</a>⁠ entgegen. Nichtsdestotrotz wird der qualitative Verlauf der LULUCF-Emissionskurve im Wesentlichen durch den Pool Biomasse, insbesondere der Landnutzungskategorie Wald, geprägt. Gegenüber dem Basisjahr haben die Netto-Emissionen aus dem LULUCF-Sektor in 2023 um 90,6% zugenommen (Netto THG-Emissionen in 1990: rund +36 Mio. t CO2 Äquivalente und in 2023: + 69 Mio. t CO2 Äquivalente).</p><p>Im Rahmen des novellierten <a href="https://www.bmuv.de/gesetz/bundes-klimaschutzgesetz">Klimaschutzgesetzes (KSG)</a> wird eine Schätzung für das Vorjahr 2024 vorgelegt. Diese liefert für LULUCF nur Gesamtemissionen, deren Werte als unsicher einzustufen sind. Die Werte liegen bei 51,3 Mio. t CO2 Äquivalenten. Aus diesem Grunde werden in den folgenden Abschnitten nur die Daten der Berichterstattung 2025 für das Jahr 2023 betrachtet.</p><p>Veränderung des Waldbestands </p><p>Die Emissionen sowie die Speicherung von Kohlenstoff bzw. CO2 für die Kategorie Wald werden auf Grundlage von <a href="https://www.bundeswaldinventur.de/">Bundeswaldinventuren</a> berechnet. Bei der Einbindung von Kohlenstoff spielt insbesondere der Wald eine entscheidende Rolle als potentielle Netto-Kohlenstoffsenke. In gesunden, sich im Aufwuchs befindlichen Waldbeständen können jährlich große Mengen an CO2 aus der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a>⁠ eingebunden werden. Im Zeitraum 1991 bis 2017 waren es im Durchschnitt rund 54 Mio. t Netto-CO2-Einbindung jährlich. In den Jahren 1990 und 2007 trafen auf Deutschland Orkane (2007 war es der Sturm Kyrill), die zu erheblichem Holzbruch mit einem daraus resultierenden hohen Sturmholzaufkommen in den Folgejahren führten. Die dramatische Abnahme der Forstbiomasse im Jahr 2018 und den Folgejahren ist auf die Waldschäden infolge der großen Trockenheit in diesem und den folgenden Berichtsjahren zurückzuführen. Diese erheblichen Änderungen in der Waldbiomasse wurden während der jüngsten <a href="https://www.bundeswaldinventur.de/fileadmin/Projekte/2024/bundeswaldinventur/Downloads/BWI-2022_Broschuere_bf-neu_01.pdf">Bundeswaldinventur (2022)</a> erfasst und durch die quantifizierte Auswertung der Erhebung verifiziert (siehe dazu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/berichterstattung-unter-der-klimarahmenkonvention-9">NID</a>). Bis in das Jahr 2017 waren in der Waldkategorie die Pools ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biomasse#alphabar">Biomasse</a>⁠, mineralische Böden und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Totholz#alphabar">Totholz</a>⁠ ausschlaggebende Kohlenstoffsenken. Zu den Emissionsquellen im Wald zählten Streu, Drainage organischer Böden, Mineralisierung und Waldbrände. Ab 2018 wurde auch der Pool Biomasse durch die absterbenden Bäume zur deutlichen CO2-Quelle.</p><p>In 1990 wurden rund 25,4 Mio. t CO2-Äquivalente im Wald an CO2-Emissionen gespeichert. Im Jahr 2023 wurden dagegen 20,9 Mio. t CO2-Äquivalente freigesetzt (siehe Tab. „Emissionen und Senken im Bereich ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzung#alphabar">Landnutzung</a>⁠, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzungsnderung#alphabar">Landnutzungsänderung</a>⁠ und Forstwirtschaft“).</p><p>Treibhausgas-Emissionen aus Waldbränden</p><p>Bei Waldbränden werden neben CO2 auch sonstige Treibhausgase bzw. Vorläufersubstanzen (CO, CH4, N2O, NOx und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=NMVOC#alphabar">NMVOC</a>⁠) freigesetzt. Aufgrund der klimatischen Lage Deutschlands und der Maßnahmen zur Vorbeugung von Waldbränden sind Waldbrände ein eher seltenes Ereignis, was durch die in der <a href="https://www.ble.de/DE/BZL/Daten-Berichte/Wald/wald.html">Waldbrandstatistik</a> erfassten Waldbrandflächen bestätigt wird. Allerdings war das Jahr 2023 bezüglich der betroffenen Waldfläche mit 1.240 Hektar, ein deutlich überdurchschnittliches Jahr. Das langjährige Mittel der Jahre 1993 bis 2022 liegt bei 710 Hektar betroffener Waldfläche. Auch die durchschnittliche Waldbrandfläche von 1,2 Hektar je Waldbrand war in 2023 überdurchschnittlich und stellt den fünfthöchsten Wert seit Beginn der Waldbrandstatistik dar (siehe mehr zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/waldbraende">Waldbränden</a>). Durch die Brände wurden ca. 0,11 Mio. t CO2-Äquivalente an Treibhausgasen freigesetzt. Werden nur die CO2-Emissionen aus Waldbrand (0,95 Mio. t CO2-Äquivalente) betrachtet, machen diese im Verhältnis zu den CO2-Emissionen des deutschen Gesamtinventars nur einen verschwindend kleinen Bruchteil aus.</p><p>Veränderungen bei Ackerland und Grünland</p><p>Mit den Kategorien Ackerland und Grünland werden die Emissionen sowie die Einbindung von CO2 aus mineralischen und organischen Böden, der ober- und unterirdischen ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biomasse#alphabar">Biomasse</a>⁠ sowie direkte und indirekte Lachgasemissionen durch Humusverluste aus Mineralböden nach ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzungsnderung#alphabar">Landnutzungsänderung</a>⁠ sowie Methanemissionen aus organischen Böden und Entwässerungsgräben berücksichtigt. Direkte Lachgas-Emissionen aus organischen Böden werden im Bereich <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/beitrag-der-landwirtschaft-zu-den-treibhausgas#klimagase-aus-landwirtschaftlich-genutzten-boden">Landwirtschaft unter landwirtschaftliche Böden</a> berichtet.</p><p>Für die Landnutzungskategorie Ackerland betrugen im Jahr 2023 die THG-Gesamtemissionen 20,1&nbsp;Mio. t CO2 Äquivalente und fielen damit um 0,8 Mio. t CO2 Äquivalente ≙ 4 % geringer im Vergleich zum Basisjahr 1990 aus (siehe Tab. „Emissionen und Senken im Bereich ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzung#alphabar">Landnutzung</a>⁠, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft“). Hauptquellen sind die ackerbaulich genutzten organische Böden (47 %) und die Mineralböden (45 %), letztere hauptsächlich infolge des Grünlandumbruchs. Die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=anthropogen#alphabar">anthropogen</a>⁠ bedingte Netto-Freisetzung von CO2 aus der Biomasse (7 %) ist im Ackerlandsektor gering. Dominierendes ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>⁠ in der Kategorie Ackerland ist CO2 (2023: 19,2 Mio. t CO2 Äquivalente, rund 96 %).</p><p>Die Landnutzungskategorie Grünland wird in Grünland im engeren Sinne, in Gehölze und weiter in Hecken unterteilt. Die Unterkategorien unterscheiden sich bezüglich ihrer Emissionen sowohl qualitativ als auch quantitativ deutlich voneinander. Die Unterkategorie Grünland im engeren Sinne (dazu gehören z.B. Wiesen, Weiden, Mähweiden etc.) ist eine CO2-Quelle, welche durch die Emissionen aus organischen Böden dominiert wird. Für die Landnutzungskategorie Grünland wurden 2023 Netto-THG-Emissionen insgesamt in Höhe von 23,7 Mio. t CO2 Äquivalenten errechnet. Diese fallen um rund 8,6 Mio. t CO2 Äquivalente ≙ 27% niedriger als im Basisjahr 1990 aus. Dieser abnehmende Trend wird durch die Pools Biomasse und Mineralböden beeinflusst. Mineralböden stellen eine anhaltende Kohlenstoffsenke dar. Die Senkenleistung der Mineralböden der Unterkategorie Grünland im engeren Sinne beträgt in 2023 -4,9 Mio. t CO2.</p><p>Moore (organische Böden)</p><p>Drainierte Moorböden (d.h. entwässerte organische Böden) gehören zu den Hotspots für Treibhausgase und kommen in den meisten Landnutzungskategorien vor. Im Torf von Moorböden ist besonders viel Kohlenstoff gespeichert, welches als Kohlenstoffdioxid freigesetzt wird, wenn diese Torfschichten austrocken. Bei höheren Wasserständen werden mehr Methan-Emissionen freigesetzt. Zusätzlich entstehen Lachgas-Emissionen. Im Jahr 2023 wurden aus Moorböden um die 50,8 Mio. t CO2 Äquivalente an THG-Emissionen (CO2-Emissionen: 44,5 Mio. t CO2 Äquivalente, Methan-Emissionen: 2,6 Mio. t CO2 Äquivalente, Lachgas-Emissionen: 0,4 Mio. t CO2 Äquivalente) freigesetzt. Das entspricht in etwa 7&nbsp;% der gesamten Treibhausgasemissionen in Deutschland im Jahr 2023. (siehe Abb. „Treibhausgas-Emissionen aus Mooren“). Die Menge an freigesetzten CO2-Emissionen aus Mooren ist somit höher als die gesamten CO2-Emissionen des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgas-emissionen-in-deutschland#emissionsentwicklung">Industriesektors</a> (47,2 Mio. t CO2).</p><p>Landwirtschaftlich genutzte Moorböden</p><p>Drainierte Moorböden werden überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Die dabei entstehenden Emissionen aus organischen Böden werden deshalb in den Landnutzungskategorien Ackerland und Grünland im engeren Sinne (d.h. Wiesen, Weiden, Mähweiden) erfasst. Hinzu kommen die Lachgasemissionen aus den organischen Böden (Histosole) des Sektors Landwirtschaft. Insgesamt wurde für diese Bereiche eine Emissionsmenge von rund 42,1 Mio. t CO2-Äquivalente in 2023 (folgende Angaben in Mio. t CO2-Äquivalente: CO2: 42,1, Methan: 2,2 und Lachgas: 3,3) freigesetzt, was insgesamt einem Anteil von 82,9 % an den THG-Emissionen aus Mooren entspricht.</p><p>Feuchtgebiete</p><p>Unter der Landnutzungskategorie „Feuchtgebiete“ werden in Deutschland verschiedene Flächen zusammengefasst: Zum einen werden Moorgebiete erfasst, die vom Menschen kaum genutzt werden. Dazu gehören die wenigen, naturnahen Moorstandorte in Deutschland, aber auch mehr oder weniger stark entwässerte Moorböden (sogenannte terrestrische Feuchtgebiete). Zum anderen werden unter Feuchtgebiete auch Emissionen aus Torfabbau (on-site: ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Emission#alphabar">Emission</a>⁠ aus Torfabbauflächen; off-site: Emissionen aus produziertem und zu Gartenbauzwecken ausgebrachtem Torf) erfasst. Allein die daraus entstehenden CO2-Emissionen liegen bei rund 1,8 Mio. t CO2-Äquivalenten. Im Inventar in Submission 2024 neu aufgenommen sind die Emissionen aus natürlichen und künstlichen Gewässern. Zu letzteren gehören Fischzuchtteiche und Stauseen ebenso wie Kanäle der Wasserwirtschaft. Durch diese Neuerung fließen nun Methanemissionen in das Treibhausgasinventar ein, die bislang nicht berücksichtigt wurden. Dadurch liegen nun die Netto-Gesamtemissionen der Feuchtgebiete bei 8,8 Mio. t CO2-Äquivalenten im Jahr 2023 und haben im Trend gegenüber dem Basisjahr 1990 um 0,4 % abgenommen. Diese Abnahme im Trend lässt sich auf eine zwischenzeitlich verstärkte Umwidmung von Grünland-, Wald- und Siedlungsflächen zurückführen.</p><p>Nachhaltige Landnutzung und Forstwirtschaft sowie weitere Maßnahmen </p><p>Im novellierten <a href="https://www.bmuv.de/gesetz/bundes-klimaschutzgesetz">Bundes-Klimaschutzgesetz</a> sind in § 3a Klimaziele für den ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=LULUCF#alphabar">LULUCF</a>⁠-Sektor 2021 festgeschrieben worden. Im Jahr 2030 soll der Sektor eine Emissionsbilanz von minus 25 Mio. t ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/c?tag=CO2#alphabar">CO2</a>⁠-Äquivalenten erreichen. Dieses Ziel könnte unter Berücksichtigung der aktuellen Zahlen deutlich verfehlt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sind ambitionierte Maßnahmen zur Emissionsminderung, dem Erhalt bestehender Kohlenstoffpools und der Ausbau von Kohlenstoffsenken notwendig. Im Koalitionsvertrag adressieren die Regierungsparteien diese Herausforderungen. Das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMUV#alphabar">BMUV</a>⁠ hat bereits den Entwurf eines „Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz“ vorgelegt, das nach einer Öffentlichkeitsbeteiligung im letzten Jahr innerhalb der Regierung abgestimmt wird. Auf die Notwendigkeit für ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen und die Bedeutung von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/studie-zu-naturbasierten-loesungen-im-globalen">naturbasierten Lösungen für den Klimaschutz</a> hat das Umweltbundesamt in verschiedenen Studien (siehe hierzu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/treibhausgasminderung-um-70-prozent-bis-2030">Treibhausgasminderung um 70 Prozent bis 2030: So kann es gehen!</a>) hingewiesen</p><p>Seit dem Jahr 2015 wird die Grünlanderhaltung im Rahmen der EU-Agrarpolitik über das sogenannte Greening geregelt <a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R1307&amp;qid=1464776213857&amp;from=DE">(Verordnung 1307/2013/EU)</a>. Das bedeutet, dass zum ein über Pflug- und Umwandlungsverbot Grünland erhalten und zum anderen aber auch durch staatliche Förderung die Grünlandextensivierung vorangetrieben werden soll. Die Förderung findet auf Bundesländerebene statt. In der Forstwirtschaft sollen Waldflächen erhalten oder sogar mit Pflanzungen heimischer Baumarten ausgeweitet und die verstärkte Holznutzung aus nachhaltiger Holzwirtschaft (siehe <a href="https://www.charta-fuer-holz.de/">Charta für Holz 2.0</a>) gefördert werden. Weitere Erstaufforstungen sind bereits bewährte Maßnahmen, um die Senkenwirkung des Waldes zu erhöhen. Des Weiteren werden durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMEL#alphabar">BMEL</a>⁠) internationale Projekte zur nachhaltigen Waldwirtschaft, die auch dem deutschen Wald zu Gute kommen, zunehmend gefördert. Eine detailliertere Betrachtung dazu findet sich unter <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/klimaschutz-in-der-landwirtschaft">Klimaschutz in der Landwirtschaft</a>.</p><p>Die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>⁠-Emissionen aus drainierten Moorflächen lassen sich verringern, indem man den Wasserstand gezielt geregelt erhöht, was zu geringeren CO2-Emissionen führt. Weitere Möglichkeiten liegen vor allem bei Grünland und Ackerland in der landwirtschaftlichen Nutzung nasser Moorböden, der sogenannten Paludikultur (Landwirtschaft auf nassen Böden, die den Torfkörper erhält oder zu dessen Aufbau beiträgt). Eine weitere Klimagasrelevante Maßnahme ist die Reduzierung des Torfabbaus und der Torfanwendung (siehe <a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/Klimaschutzprojekte/Natuerlicher-Klimaschutz/Moore/moore_artikel.html?nn=284150#doc284160bodyText3">Moorklimaschutz</a>).</p>

Ökohydrologisch begründete Mindestabflüsse für Durchflusspegel an berichtspflichtigen natürlichen und erheblich veränderten Fließgewässer-Oberflächenwasserkörpern

Der ökohydrologisch begründete Mindestabfluss (Qmin,ök) beschreibt den minimal notwendigen Abfluss zur Gewährleistung des laut WRRL guten Zustandes der biologischen Qualitätskomponenten Makrozoobenthos und/oder Fische plausibilisiert mit dem quasi-natürlichen oder gemessenen Niedrigwasserdargebot für die Zeitreihe 1991-2015, aber ohne Berücksichtigung anderer Interessen oder besonderer natürlicher Gegebenheiten des Einzugsgebietes. Der Qmin,ök-Wert basiert auf der ökologisch begründeten Mindestwasserführung (Qök) und berücksichtigt für die Durchflusspegel auch natürliche Verzweigungen der Gewässer. Zur Nachvollziehbarkeit der Berechnungen und Vergleiche werden die Pegel-spezifischen Werte der Zwischenschritte in der Attributtabelle des Shapes mit aufgeführt. Bitte auch die Dokumentation beachten. Die Ermittlung der ökohydrologisch begründeten Mindestabflüsse erfolgte nur für Durchflusspegel an natürlichen und erheblich veränderten Fließgewässer-Wasserkörpern. Für künstliche Wasserkörper wird aus ökologischer Sicht keine Mindestwasserforderung erhoben.

Aufbau von Liniendiensten mit Binnenschiffen zwischen dem Seehafen Hamburg und den Binnenhäfen des norddeutschen Fluss- und Kanalnetzes

Wasserrechtliche Plangenehmigung zur Herstellung eines künstlichen Gewässers zur Ableitung von Außengebietswasser in der Ortsgemeinde Rittersdorf

Die Ortsgemeinde Rittersdorf plant im Rahmen der Erschließung eines Neubaugebietes "Beim Königskreuz" die Außengebietsentwässerung neu zu regeln. Zum Schutz des NBG ist oberhalb der Bebauung ein DN 800 geplant, welches das Außengebietswasser in ein namenloses Gewässer III. Ordnung ableitet.

Fischfauna 2022

Gewässer und Fischgemeinschaften Berlins Gewässerlandschaft wurde im zweiten, dem sog. Brandenburger Stadium der Weichselkaltzeit geformt, welches vor etwa 10.300 Jahren endete. Das Berliner Urstromtal ist Teil des Glogau-Baruther Urstromtals, welches sich entlang der weichselzeitlichen Endmoränen des Brandenburger Stadiums erstreckt. Die Gewässerlandschaft Berlins ist in die norddeutsche Tiefebene eingebettet und wird durch die Flüsse Spree und Havel geprägt, die zusammen mit ihren seenartigen Erweiterungen annähernd zwei Drittel der insgesamt 5.952 ha (6,67 % der Stadtfläche) umfassenden Berliner Gewässerfläche bilden. Dahme und Spree fließen von Südosten in das Berliner Urstromtal und durchfließen das Stadtgebiet von Ost nach West auf einer Länge von 16,4 km bzw. 45,1 km. Die Havel tritt von Norden in das Berliner Urstromtal ein und durchfließt es von Nord nach Süd auf 27,1 km Länge. Die seenartige Erweiterung der Berliner Unterhavel ist mit 1.175 ha Fläche das größte Gewässer der Stadt. Neben den das Stadtbild prägenden Flüssen und Kanälen liegen insgesamt 58 Seen >1 ha zumindest teilweise auf Berliner Stadtgebiet. Unter diesen größeren Seen dominieren die durchflossenen, die sog. Flussseen, von denen der Große Müggelsee mit 766 ha Wasserfläche der größte ist. Der einzige größere, überwiegend durch Grundwasser gespeiste Landsee ist der im Südwesten Berlins auf der Grenze zu Brandenburg gelegene Groß-Glienicker See mit 667 ha. Zahlenmäßig dominieren kleinere und Kleinstgewässer. Berlin verfügt über eine Vielzahl von Teichen, Weihern, Tümpeln, Abgrabungsgewässern und künstlichen Regenrückhaltebecken, von denen insgesamt 388 registriert sind. Hinzu kommen 316 Ableiter und Gräben die – zum Teil verrohrt – eine Gesamtlänge von >390 km haben. Die Bewirtschaftung und Unterhaltung dieser stehenden und fließenden Klein- und Kleinstgewässer erfolgt überwiegend durch die Stadtbezirke. Die größeren Gewässer – Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet >10 km 2 und Seen mit einer Fläche >50 ha – sind berichtspflichtig nach Europäischer Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Für diese Gewässer ist im Turnus von sechs Jahren der ökologische Zustand bzw. das ökologische Potenzial an die Europäische Kommission zu melden und sind Maßnahmen zu ergreifen, einen guten ökologischen Zustand zu erreichen. Infolgedessen konzentrieren sich gegenwärtig viele Arbeiten und Untersuchungen auf dieses reduzierte Gewässernetz der berichtspflichtigen Seen und Fließgewässer Berlins. Rund 200 km der Berliner Fließgewässer und zehn Seen unterliegen der Überwachung gemäß WRRL. Ein großer Teil der Fließgewässer sind künstliche Gewässer, Kanäle und Gräben. Aufgrund der Vielzahl durchflossener Seen dominiert auch bei den natürlichen Fließgewässertypen der Typ 21: seeausflussgeprägtes Fließgewässer. Daneben entfallen substantielle Anteile auf die Fließgewässertypen 15: sandgeprägter Tieflandfluss, 14: sandgeprägter Tieflandbach und 11: organisch geprägter Bach. Kleinere Abschnitte im Mündungsbereich der Nebenflüsse sind als Typ 19: Niederungsgewässer klassifiziert und die Panke vom Verteilerbauwerk (Abzweig des Nordgrabens) bis etwa zur Pankstraße als Typ 12: kiesgeprägter Tieflandbach. Innerhalb eines Fließgewässers sind auch Typenwechsel möglich, analog zur natürlichen Längszonierung von Flüssen. So wechselt beispielsweise die Spree etwa in Höhe der Elsenbrücke (Fluss-km 22,05) den Typ vom seeausfluss- zum sandgeprägten Tieflandfluss (SenUMVK 2021). Bei den berichtspflichtigen Seen handelt es sich überwiegend um Flussseen mit großen Einzugsgebieten vom Typ 10 (geschichtet, Aufenthaltszeit des Wassers >30 Tage, Großer Wannsee und Tegeler See), 11 (ungeschichtet, Aufenthaltszeit >30 Tage, 3 Seen) und 12 (ungeschichtet, Aufenthaltszeit 3 – 30 Tage, 4 Seen). Der nicht durchflossene Groß-Glienicker Sees ist im Sommer ebenfalls stabil geschichtet, d. h. seine warme Oberflächenwasserschicht mischt sich nicht mit dem darunterliegenden kalten Tiefenwasser und ist als See vom Typ 10 klassifiziert. Im Gegensatz zu den durchflossenen Seen hat sein Wasser eine theoretische Aufenthaltszeit von sieben Jahren (SenUMVK 2021). Im gegenwärtigen morphologischen Zustand sind sich die einzelnen Fließgewässertypen allerdings deutlich ähnlicher als es die Klassifizierung vermuten lässt. Zudem lässt das reduzierte Gewässernetz der WRRL die Vielzahl der Kleingewässer unberücksichtigt. Aus diesem Grund wurde hier analog zu früheren Übersichten zur Berliner Fischfauna eine etwas abweichende, fischfaunistisch aber durchaus relevante Typisierung der Gewässer vorgenommen. Entsprechend ihrer Fläche, Morphologie, Vernetzung, Wasserversorgung und Besiedelungsmöglichkeiten für Fische wurden Fließgewässer, Kanäle, Gräben, Flussseen, Landseen und stehende Kleingewässer (<1 ha) unterschieden. Nachfolgend werden die wichtigsten Gewässertypen kurz charakterisiert. Spree, Havel und Dahme sind die drei großen, schiffbaren Fließgewässer Berlins, mit zusammen 88,6 km Lauflänge innerhalb der Stadtgrenzen. Die wichtigsten Nebenflüsse sind Fredersdorfer Mühlenfließ (3 km in Berlin), Neuenhagener Mühlenfließ (Erpe, 4,1 km), Wuhle (15,7 km), Panke (17,6 km) und das in den Tegeler See entwässernde Tegeler Fließ (11,2 km). Die Berliner Fließgewässer sind staureguliert. So werden die Wasserspiegellagen von Havel und unterer Spree durch die Staustufe Brandenburg bestimmt. Bei Niedrigwasser ist diese Gewässerfläche beinahe ausnivelliert und die Wasserspiegeldifferenz beträgt zwischen Spandau und Brandenburg nur 0,16 m (Gefälle 0,002‰). Bei Mittelwasser beträgt das Wasserspiegelgefälle bis Brandenburg 0,006‰ (0,35 m Differenz) und bei Hochwasser 0,014‰ (0,83 m). Der Mühlendamm und die Schleuse Kleinmachnow im Teltowkanal bestimmen die Wasserstände in der oberen Spree im Stadtgebiet und in der Dahme, wo die Wasserspiegellagen ähnlich ausnivelliert sind. Selbst im weiteren Verlauf der Spree bis zum Unterspreewald überwindet die Spree nur einen Gesamt-Höhenunterschied von 14 m (0,08‰). Die Stadtspree, der mittlere Abschnitt der Spree in Berlin, wird durch die Staustufe Charlottenburg reguliert. Dementsprechend gering sind die mittleren Fließgeschwindigkeiten, die in den Hauptfließgewässern <10 cm/s betragen und nur bei höheren Abflüssen im Hochwasserfall über 0,5 m/s ansteigen. In den kleineren Nebenflüssen treten lokal – insbesondere an ehemaligen Wehrstandorten – auch höhere Fließgeschwindigkeiten auf. Fischfaunistisch sind die Berliner Hauptfließgewässer dem Unterlauf der Flüsse, d. h. der Bleiregion zuzuordnen, mit karpfenartigen Fischen – insbesondere Güster, Blei, Ukelei und Plötze – als Hauptfischarten. Sie zählen zu den artenreichen Gewässertypen im Stadtgebiet, wenn auch die aktuell festgestellte durchschnittliche Fischartenzahl (16) deutliche Defizite aufzeigt. Insgesamt wurden 38 der in Berlin vorkommenden Fischarten auch in diesem Gewässertyp zumindest als Einzelexemplare nachgewiesen. Kanäle sind künstlich angelegte Verbindungsgewässer. Aus diesem Grund haben sie einen besonders gestreckten Verlauf mit wenigen Untiefen und Ausbuchtungen. Die Ufer sind vergleichsweise steil, befestigt und monoton, d. h. über lange Strecken variieren sie nur sehr wenig in ihrer Breite, Tiefe oder Gestaltung. Berlins schiffbare Kanäle haben 80,1 km Gesamtlänge. Sie sind fast ausschließlich Bundeswasserstraßen in der Verwaltung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts Berlin. Die Berliner Kanäle dienen darüber hinaus in besonderem Maße als Vorflut für gereinigte Abwässer sowie für die Überläufe der Mischwasserkanalisation. So leiten beispielsweise gleich drei Klärwerke – Stahnsdorf, Ruhleben (nur April-September; soll nach Fertigstellung der UV-Desinfektionsanlage eingestellt werden) und Waßmannsdorf – im Jahr 2022 täglich rund 758.000 m 3 , über das Jahr insgesamt 277 Mio. m 3 gereinigtes Abwasser in den Teltowkanal ein (SenStadt 2022). Der Landwehrkanal nimmt insgesamt 72 Mischwasser-Einleitungen der Berliner Wasserbetriebe auf (Abgeordnetenhaus Berlin 2020), aus denen bei Starkregen, wenn die Pumpwerke das anfallende Wasser nicht mehr bewältigen können, Schmutz- und Regenwasser (Mischungsverhältnis ca. 1:9) ungereinigt in das Gewässer abfließen. Von 2015 bis 2019 erfolgten jährlich 3 bis 33 Mischwassereinleitungen, bei denen insgesamt zwischen 550.000 m³ (2015) und 3,419 Mio. m 3 Mischwasser in den Landwehrkanal gelangten (Abgeordnetenhaus Berlin 2020). Aufgrund der monotonen Gewässerstrukturen und vergleichsweise hohen Belastungen werden die Kanäle vor allem von anspruchslosen, gegenüber Belastungen toleranten Fischarten besiedelt. Im Durchschnitt handelt es sich dabei um 15 Fischarten, wobei mehr als 90 % aller Fische auf die beiden Arten Plötze und Barsch entfallen. Insgesamt wurden 25 der in Berlin vorkommenden Fischarten auch in Kanälen nachgewiesen. Mit der 1876 begonnenen und einhundert Jahre währenden Nutzung von Rieselfeldern zur Abwasseraufbereitung wurden die sukzessive zunehmenden Rieselteichflächen durch ein dichtes Netz von Zu-, Ablauf- und Verbindungsgräben versorgt. Obwohl die meisten Gräben nach Aufgabe der Rieselfeldnutzung trockenfielen und verfüllt wurden, verfügt Berlin noch immer über eine Vielzahl von Gräben. Dabei handelt es sich um kleine, kaum strukturierte, weitgehend gerade verlaufende künstliche Fließgewässer. Etwa ein Viertel der im Berliner Gewässerverzeichnis ausgewiesenen Graben-km, insbesondere in den dicht bebauten Stadtteilen, sind verrohrt und für Fische nicht nutzbar. Die meisten Gräben führen heute nur sehr wenig Wasser, mit durchschnittlichen Abflüssen von 10 – 250 l/s. In niederschlagsarmen Jahren fallen sie gelegentlich auch komplett oder in Teilbereichen trocken. Sofern der Grabenverlauf unbeschattet ist entwickeln sich dichte Pflanzenbestände (u. a. Schilf, Rohrglanzgras, Seggen), die den gesamten Abflussquerschnitt einnehmen. Deshalb sind regelmäßige Beräumung und Mahd der Pflanzen Teil der üblichen Grabenunterhaltung. Die Gräben sind u. a. Hauptlebensraum der beiden einheimischen Stichlingsarten, Dreistachliger und Zwergstichling. Sie werden im Durchschnitt von fünf Fischarten besiedelt. Dem gegenüber war die Gesamtzahl von 28 in Gräben nachgewiesenen Fischarten überraschend hoch. Flussseen sind eine charakteristische Besonderheit der norddeutschen Tieflandflüsse. Zum einen aufgrund des sehr geringen Gefälles der Flüsse und Flusstäler, zum anderen aufgrund der jungen Entstehungsgeschichte der Landschaft, bildeten sich entlang der Flussgebiete ausgedehnte seenartige Erweiterungen aus. Diese durchflossenen Seen vereinen in sich typische Stillwasser-Lebensräume und Fließgewässer-Einflüsse in den Zu- und Ablaufbereichen. Zudem sind sie über die sie durchströmenden Flüsse untereinander und mit typischen Flussstrecken und Fließgewässer-Lebensräumen verbunden. Infolgedessen beherbergen sie neben den typischen Stillgewässerfischarten auch Arten, die z. B. zum Laichen in die Flüsse einwandern sowie Flussfischarten, die den See zumindest periodisch zur Nahrungssuche nutzen. Bis auf den Tegeler See sind die großen Berliner Flussseen relativ flach mit mittleren Tiefen zwischen 2,1 m (Großer Zug) und 5,4 m (Großer Wannsee), erwärmen sich schnell und sind sehr nährstoffreich. Sie bieten damit den typischen Fischarten der Bleiregion sehr gute Aufwuchs- und Ernährungsbedingungen. Die Flussseen sind der artenreichste Berliner Gewässertyp mit durchschnittlich 21 und einer Gesamtzahl von 37 darin nachgewiesenen Fischarten. Als Landseen wurden die größeren Gewässer (>1 ha) klassifiziert, die überwiegend durch Grundwasser gespeist sind und – wenn überhaupt – nur über marginale Zu- oder Abflüsse verfügen. Im Gegensatz zu den Flussseen ist der Wasseraustausch weitaus geringer und die mittlere Aufenthaltszeit des Wassers im See beträgt mehrere Jahre bis Jahrzehnte. Neben den natürlichen Landseen ist ein substantieller Anteil künstlichen Ursprungs, wobei es sich überwiegend um ehemalige Abgrabungsgewässer zur Rohstoffgewinnung handelt. In ihrer mittleren Fischartenzahl unterscheiden sich natürliche (12) und künstliche (11) Landseen nur geringfügig, weil beide Typen ungeachtet ihrer Entstehungsgeschichte gleichermaßen anthropogen überprägt sind, z.B. durch Fischbesatz und Nutzungen im Umland. Überraschend hoch waren daher die Unterschiede im Gesamt-Arteninventar: 25 Arten in den künstlichen Landseen und 33 in den natürlichen. Typische Fischarten nährstoffreicher, sommerwarmer Standgewässer finden in den Landseen geeignete Lebensbedingungen. In dieser Kategorie wurden alle Standgewässer kleiner 1 ha zusammengefasst, ungeachtet dessen, ob sie natürlichen oder künstlichen Ursprungs sind. Analog zu den Landseen unterlagen auch diese Kleingewässer vielfältigen Einflussnahmen, die eine weitere Differenzierung hinfällig machten. Die Palette der Kleingewässer, ihrer Uferstrukturen und Umlandnutzung war besonders vielfältig und reichte vom komplett betonierten Regenrückhaltebecken, über künstliche Parkgewässer, verlandete Abgrabungsgewässer bis hin zu natürlichen Restgewässern. Dementsprechend umfangreich war das 32 Arten umfassende Spektrum der hier insgesamt nachgewiesenen Fischarten. Aufgrund ihrer geringen Größe werden die einzelnen Kleingewässer aber nur von wenigen Fischarten – im Durchschnitt fünf – besiedelt, wobei typische Stillwasserarten wie Schleie und Rotfeder weit verbreitet waren, aber auch Plötze und Hecht. Die Umsetzung von Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften stellen z. T. sehr umfangreiche Anforderungen an die Qualität von Fischbestandsdaten und deren Erfassung. So beinhaltet beispielsweise die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Abl. L 206), kurz “FFH-Richtlinie” , u. a. einen Anhang II “Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen” (zuletzt ergänzt durch Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006)). Dieser Anhang II der EG-Richtlinie listet auch vier der aktuell in Berlin vorkommenden Fischarten auf: Bitterling , Rapfen , Schlammpeitzger und Steinbeißer . Mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) vom 23. Oktober 2000 fand erstmalig die Fischfauna als biologische Qualitätskomponente für den ökologischen Zustand eines Gewässers Eingang in Europäische Rechtsverordnungen. Anhand von Arteninventar, Häufigkeit (Abundanz) und Altersstruktur der Fischfauna sowie dem Vorhandensein typspezifischer, störungsempfindlicher Fischarten soll der ökologische Zustand von Seen und Fließgewässern bewertet werden. Ziel der EG-WRRL war das Erreichen des guten ökologischen Zustands in allen Oberflächengewässern , bzw. des guten ökologischen Potentials in allen künstlichen und stark anthropogen veränderten Gewässern schon bis zum Jahr 2015. Da die ökologischen Zustände bis zum Jahr 2015 nicht erreicht wurden, wurde bereits die zweite Fristverlängerung bis zum Jahr 2027 wahrgenommen. Die Ergebnisse aus dem FFH-Monitoring und dem WRRL-Monitoring fließen in den Umweltatlas ein.

(A08.2_Maßnahmenübersicht_Tab_Lineare_Maßnahmen_GEK_Selke.xlsx)

2,9 45 Maßnahmepriorität 2,9Raumwiderstand5,8Handlungs- empfehlungenAbschnittslänge [m]20276522655,8- Rohrleitung, über die Wasser aus dem Concordiasee in den Hauptseegraben gehoben wird1. Keine Maßnahme vorgesehen1. 02np - künstlicher Wasserkörper 1. Keine Maßnahme - führt dem Königsauer See Wasser aus dem vorgesehen Hauptseegraben Südost zu1. 01np - Bergbaufolgesee1. Keine Maßnahme vorgesehen1. 02np - z.T. Entwicklungskorridor unbewirtschaftet - z.T. breites Gewässerbett mit natürlichem Uferrandstreifen vorhanden - punktuelle Strukturaufwertungen erwartbar HWS-neutral1. Ufersicherung entfernen 1. 70 2. Gewässerunterhaltung 2. 79 anpassen21. Ufersicherung entfernen: - punktuelle Ufersicherung entfernen (um Flusskilometer 0+150) np 2. Gewässerunterhaltung anpassen: - Totholz nach Maßgabe der Lagestabilität belassen 11. Gewässerrandstreifen durch Bepflanzung mit Gehölzen abgrenzen: - ggf. Initalpflanzungen als Abgrenzung zur Landwirtschaft - Gehölzpflanzungen zur Erhöhung der Beschattung und zur Unterdrückung des Schilfaufwuches im oberen Abschnitt np - Schilf ergänzend durch Mahd im oberen Abschnitt unterdrücken 2. Gewässerunterhaltung anpassen: - Bewirtschaftung am linken Ufer einstellen - Gewässerrandstreifen von der Mahd ausschließen - Uferentwicklung und Vegetationsentwicklung zulassen 11. Böschung abflachen: - punktuelle Profilaufweitung mit Herstellung von Ufertaschen - sichert HW-Neutralität in Zusammenhang mit Belassung von Totholz 2. Gehölzpflanzungen im Uferbereich: np - abschnittsweise Erlen und Weiden nahe der Mittelwasserlinie pflanzen 3. Gewässerunterhaltung anpassen: - Totholz nach Maßgabe der Lagestabilität belassen - geringe Fließgeschwindigkeit sollte Totholzdrift begrenzen 419- vereinzelt Ufersicherungen vorhanden (Fluss-km 0+150) 1044 Bemerkung Planungsabschnitt - geringer Totholzanteil - z.T. fehlende Uferstrukturen - fehlender natürlicher Gewässerrandstreifen - linksseitig Landwirschaftliche - Bewirtschaftung linksseitig z.T. Flächennutzung bis an die Mittelwasserlinie - rechtsseitig Gehölzsaum vorhanden - starke Röhrichtvegetation im - z.T. keine Verschattung vorhanden oberen Abschnitt - fehlende Beschattung im oberen Abschnitt 2576 Defizit der Gewässer- morphologie 30 Maßnahme nach LAWA KategorisierungKoordinaten EndeE 661382 N 5744888E 664989 N 5741966E 663357 N 5744130 E 653622 N 5744880 E 654624 N 5747040 E 654456 N 5747960 Koordinaten BeginnE 661275 N 5745059E 665170 N 5742631E 661382 N 5744888 E 654624 N 5747040 E 654456 N 5747960 E 654342 N 5748308 Oberflächenwasser- körperSAL20OW09-00SAL20OW07-00 SAL20OW01-00 Ditfurter Grenzgraben DGG_PA03 SAL20OW01-00 DGG_PA02Ditfurter Grenzgraben DGG_PA01 - künstliches Stillgewässer 2 CCS_PA01 - gestreckter Verlauf - stark eingetieftes Profil - geringer Totholzanteil 2 AKS_PA01 - Rohrleitung SAL20OW09- 00Gewässer ACS_PA01 30 SAL20OW01-003 Gewässerordnung62615,822,922,9 Ditfurter Grenzgraben Concordia See Abschlagsgraben zum Königsauer See Ablauf Concordia See 9Planungsabschnitt GEK Selke: Anlage 8.2 - lineare Maßnahmen - gestreckter Verlauf - oberhalb des Stauwehrs bei - punktuelle Strukturaufwertungen erwartbar Flusskilometer 1+520 Rückstau HWS-neutral - z.T. fehlende Beschattung durch - Grenzverlauf zwischen Hedersleben und Gehölze Wedderstedt deutet auf historischen - z.T. geringer Totholzanteil gewundenen Gewässerverlauf hin - z.T. eingetieftes Profil Maßnahmen- vorschläge 1. Gewässerrandstreifen durch Bepflanzung mit 1. 73 Gehölzen abgrenzen 2. 79 2. Gewässerunterhaltung anpassen 1. Böschung abflachen 2. Gehölzpflanzungen im 1. 71 Uferbereich 2. 73 3. Gewässerunterhaltung 3. 79 anpassen 1 von 13 Bemerkung zu Maßnahmen 1. Keine Maßnahme vorgesehen: 1. Keine Maßnahme vorgesehen: 1. Keine Maßnahme vorgesehen: RaumwiderstandMaßnahmepriorität 1. Anpassung der Mündungsbereiche von Nebengewässern: np - im Planungsabschnitt selbst sind keine Maßnahmen vorgesehen - siehe Maßnahmen zur Anbindung des Getel Altarms - Rückstau durch Wehr bei Flusskilometer 0+900 und 1+950 - z.T. fehlender natürlicher Gewässerrandstreifen - geringer Totholzanteil - geringe Strukturvielfalt- Verlauf parallel zur Selke1. Anpassung der Mündungsbereiche von Nebengewässern1. 7221. Anpassung der Mündungsbereiche von Nebengewässern: np - im Planungsabschnitt selbst sind keine Maßnahmen vorgesehen - siehe Maßnahmen zur Anbindung des Getel Altarms - gestreckter Verlauf- zu Beginn der Planungsabschnitts (Fluss- km 3+375) erfolgt rechtsseitig ein Abschlag in den "Getel Altarm", welcher ca. bei Fluss-km 2+650 wieder in die Getel mündet. Der Hauptabfluss erfolgt über die Getel (diesen Planungsabschnitt). - in diesem Planungsabschnitt verläuft die 1. Laufverlegung Getel in einem Hochkanal bzw. Mühlgraben als Zulauf zur Fraubornmühle (Fluss-km 2+000) - vor der Fraubornmühle befindet sich ein weiterer Abschlag (Fluss-km 2+520) rechtsseitig in die "Alte Getel", welche in die Selke mündet 1333 - geringer Totholzanteil - z.T. gestreckter Verlauf - z.T. eingetieftes Profil - mäßige Strukturvielfalt - gestreckter Verlauf - z.T. fehlende Beschattung - z.T. stark eingetieftes Profil - geringer Totholzanteil Bemerkung Planungsabschnitt - z.T. junge Gehölzpflanzungen am Ufer vorhanden - z.T. besondere Uferstrukturen vorhanden - Entwicklungskorridor vorhanden - ausgeprägte Mäandrierung der Getel in historischer Karte sichtbar (Preußisches UrMTB) - sehr naturferner Gewässerabschnitt - intensive ackerbauliche Nutzung im Gewässerumfeld - ausgeprägte Mäandrierung der Getel in historischer Karte sichtbar (Preußisches UrMTB) - z.T. junge Gehölzpflanzungen am Ufer vorhanden - z.T. flaches Gewässerprofil Maßnahmen- vorschläge 1. 72 1. naturnahe Sohlstrukturen 1. 71 einbringen 2. 79 2. Gewässerunterhaltung anpassen 1. Böschung abflachen 2. naturnahe Sohlstrukturen 1. 71 einbringen 2. 71 3. Gehölzpflanzungen im 3. 73 Uferbereich 4. 79 4. Gewässerunterhaltung anpassen 2 von 13 Handlungs- empfehlungen 3 Defizit der Gewässer- morphologie Maßnahme nach LAWA Kategorisierung 1. 721619 Abschnittslänge [m] 8991. Anpassung der Mündungsbereiche von Nebengewässern 859 - stark verrohrt - z.T. geradliniger Verlauf - Siedlungsbereich Hoym - stark eingetiefte Gewässersohle - Mündung in die Selke - geringer Totholzanteil - sehr geringe Habitatqualität 4024 Koordinaten Ende E 659873 N 5739325 E 660854 N 5738263 E 660932 N 5737448 E 660208 N 5736713 E 657222 N 5735128 Koordinaten Beginn E 659551 N 5739987 E 659873 N 5739325 E 660854 N 5738263 E 660932 N 5737448 E 660208 N 5736713 Oberflächenwasser- körper SAL20OW06-00 SAL20OW06-00 SAL20OW06-00 SAL20OW06-00 Gewässerordnung 2 2 Gewässer Getel Getel 2 SAL20OW06-00 GET_PA05 2 GET_PA04 2 GET_PA03 Getel GET_PA02 Getel GET_PA01 Getel Planungsabschnitt GEK Selke: Anlage 8.2 - lineare Maßnahmen 2 1 1 Bemerkung zu Maßnahmen p1. Laufverlegung: - Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit zwischen Getel und Selke - Umgehung des Stauwehrs (GET_WH26) und der zahlreichen Verrohrungen in der Ortslage Hoym - durch Wiederherstellung des historischen Verlaufs der Getel bzw. des "Getel Altarms" mit Mündung in die Selke bei Fluss-km 15+480 - Abschlagsbauwerk bei Fluss-km 3+375 ökologisch durchgängig umgestalten und Hauptabfluss über "Getel Altarm" leiten. - bestehendes Gewässerbett des "Getel Altarm" ggf. ertüchtigen - historisches Gewässerbett des "Getel Altarm" von aktueller Mündung in die Getel bis zu "Alte Getel" profillieren bzw. wiederherstellen - siehe auch punktuelle Maßnahmen an den Wanderhindernissen GET_WH27, GET_WH28 und GET_WH29 p1. naturnahe Sohlstrukturen einbringen: - punktueller Einbau von kleinen Totholzstrukturen - kleinräumige eigendynamische Ausbildung von Feinstrukturen initiieren - kleinräumige Strukturen ohne Einfluss auf Hochwasserabfluss 2. Gewässerunterhaltung anpassen: - Totholz nach Maßgabe der Lagestabilität belassen p1. Böschung abflachen: - in Bereichen mit stark eingetieftem Profil und geradlinigem Verlauf (z.B. um Flusskilometer 5+900, 6+290, 6+800, 6+850, 7+180, 7+440) - abschnittsweise und wechselseitig Böschung abflachen - eigendynamische Entwicklung der Mittelwasserrinne initiieren 2. naturnahe Sohlstrukturen einbringen: - punktueller Einbau von kleinen Totholzstrukturen - kleinräumige eigendynamische Ausbildung von Feinstrukturen und Entwicklung der Mittelwasserrinne initiieren - kleinräumige Strukturen ohne Einfluss auf Hochwasserabfluss 3. Gehölzpflanzungen im Uferbereich: - im gesamten Planungsabschnitt - Pflanzungen auf der Böschung selbst und nahe der Mittelwasserlinie vornehmen (z.B. Schwarzerlen) - dient der Erhöhung der Beschattung und zur Förderung von Habitatstrukturen im Gewässer 4. Gewässerunterhaltung anpassen: - Totholz nach Maßgabe der Lagestabilität belassen RaumwiderstandMaßnahmepriorität np 1. Keine Maßnahme vorgesehen1. 01np 11. Laufverlegung: - Herstellung einer pendelnden Mittelwasserrinne - Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme nur dann gegeben, wenn der Hauptseegraben ohnehin zur Verbesserung der Vorflut ausgebaut wird 2. naturnahe Sohlstrukturen einbringen: - Einbringung von Totholz np - Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme nur dann gegeben, wenn der Hauptseegraben ohnehin zur Verbesserung der Vorflut ausgebaut wird 3. Gehölzpflanzungen im Uferbereich: - Förderung der Beschattung - Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme nur dann gegeben, wenn der Hauptseegraben ohnehin zur Verbesserung der Vorflut ausgebaut wird - gestreckter Verlauf - meist stark eingetieftes Profil - z.T. fehlende Beschattung (z.B. um Flusskilometer 3+500, 5+600, 10+500) - geringer Totholzanteil 11. Laufverlegung: - Herstellung einer pendelnden Mittelwasserrinne - Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme nur dann gegeben, wenn der Hauptseegraben ohnehin zur Verbesserung der Vorflut ausgebaut wird 2. naturnahe Sohlstrukturen einbringen: - Einbringung von Totholz np - Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme nur dann gegeben, wenn der Hauptseegraben ohnehin zur Verbesserung der Vorflut ausgebaut wird 3. Gehölzpflanzungen im Uferbereich: - Förderung der Beschattung - Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme nur dann gegeben, wenn der Hauptseegraben ohnehin zur Verbesserung der Vorflut ausgebaut wird - gestreckter Verlauf - meist stark eingetieftes Profil - z.T. fehlende Beschattung - geringer Totholzanteil - künstlicher Wasserkörper - dient der Einzugsgebietsentwässerung, dem 1. Laufverlegung Hochwasserabfluss und der 2. naturnahe 1. 72 Wasserabführung aus dem Concordiasee zur Sohlstrukturen 2. 71 Stabilisierung von dessen Wasserspiegellage einbringen 3. 73 - bestehende Vorplanung (Hauptseegraben 3. Gehölzpflanzungen im Nordwest) zur Verbesserung der Vorflut liegt Uferbereich vor - künstlicher Wasserkörper 1. Laufverlegung - dient der Einzugsgebietsentwässerung, dem 2. naturnahe 1. 72 Hochwasserabfluss Sohlstrukturen 2. 71 - bestehende Entwurfsplanung einbringen 3. 73 (Hauptseegraben Südost) zur Verbesserung 3. Gehölzpflanzungen im der Vorflut liegt vor Uferbereich 3 von 13 Handlungs- empfehlungen 1 Maßnahme nach LAWA Kategorisierung Abschnittslänge [m] 3172 30041242 6312 5638 1711 2724 Koordinaten Ende E 655426 N 5732990 E 653290 N 5729059E 640802 N 5726221E 639995 N 5727507 E 668522 N 5738206 E 661275 N 5745059 E 654389 N 5730596E 641614 N 5725501 E 652893 N 5732717 Koordinaten Beginn E 657222 N 5735128 1. 0- Quellbereich des Großen Uhlenbachs - begradigter Gewässerabschnitt mit sehr geringer Wasserführung - derzeit ist ein Bodenordnungsverfahren anhängig (HZ0029)E 640802 N 5726221 E 656347 N 5745457 1. Keine Maßnahme vorgesehen- naturnaher GewässerabschnittSAL20OW02-00 E 655426 N 5732990 Oberflächenwasser- körper np - sehr naturnahes Gewässer - geringe Wasserführung und periodische Austrocknung [Ministerium für Landwirtschaft 1. Keine Maßnahme und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt. vorgesehen (2014) Fischarten und Fischgewässer in Sachsen-Anhalt (Teil II). Die Fischgewässer] SAL20OW03-00 SAL20OW10-00 11. naturnahe Sohlstrukturen 1. 71 einbringen 2. 73 2. Gehölzpflanzungen im Uferbereich SAL20OW03-00 SAL20OW06-00 SAL20OW06-00 Gewässerordnung 2 1. 0- stark verändertes und über weite Strecken unterirdisch verlaufendes Gewässer - ca. 50 % des Abschnitts liegen im Siedlungsbereich2 2 31. naturnahe Sohlstrukturen einbringen: - punktueller Einbau von kleinen Totholzstrukturen - kleinräumige eigendynamische Ausbildung von Feinstrukturen initiieren np - kleinräumige Strukturen ohne Einfluss auf Hochwasserabfluss 2. Gehölzpflanzungen im Uferbereich: - Pflanzung von Schwarzerlen ca. auf Höhe Mittelwasserlinie zw. Fl.km 12+850 und 13+600 - stark verrohrt - gestreckter Verlauf - stark eingetieftes Profil in Bereichen mit oberirdischem Verlauf - geringer Totholzanteil2 Gewässer Getel Getel 21. naturnahe Sohlstrukturen einbringen: - punktueller Einbau von kleinen Totholzstrukturen - kleinräumige eigendynamische Ausbildung von Feinstrukturen initiieren np - kleinräumige Strukturen ohne Einfluss auf Hochwasserabfluss 2. Gewässerunterhaltung anpassen: - Totholz nach Maßgabe der Lagestabilität belassen Maßnahmen- vorschläge 1. naturnahe Sohlstrukturen 1. 71 einbringen 2. 79 2. Gewässerunterhaltung anpassen 2 E 664989 N 5741966 HSG_PA02 Bemerkung Planungsabschnitt - abschnittsweise relativ naturnah und strukturreich - abschnittsweise naturfern und strukturarm - z.T. Bewirtschaftung bis zur Uferlinie- eingetieftes Profil - z.T. gestreckter Verlauf - geringer Totholzanteil SAL20OW07-00 HSG_PA01 - z.T. gestreckter Verlauf - z.T. eingetieftes Profil - geringer Totholzanteil - z.T. fehlender Gewässerrandstreifen - keine 1 GRU_PA02 Defizit der Gewässer- morphologie - keine 1 GRU_PA01 Garnwinde GNW_PA01 Großer Uhlenbach Großer Uhlenbach GET_PA07 Hauptseegraben GET_PA06 Hauptseegraben Planungsabschnitt GEK Selke: Anlage 8.2 - lineare Maßnahmen Bemerkung zu Maßnahmen 1. Keine Maßnahme vorgesehen: 1. Keine Maßnahme vorgesehen: 1. Keine Maßnahme vorgesehen:

Anlage_10-2_-_Steckbriefe_lineare_Massnahmen_GEK_Selke.pdf.pdf

GEK Selke: Steckbriefe lineare Maßnahmen Planungsabschnitt ACS_PA01 Gewässer Ablauf Concordia See Gewässername SAL20OW09-00 OWK 2 Gewässerordnung Planungsabschnitt Fluss.-km von Fluss.-km bis Länge [m] Raumwiderstand 0±000 0+202 202 2 Defizite Morphologie - Rohrleitung Bemerkung - Rohrleitung, über die Wasser aus dem Concordiasee in den Hauptseegraben gehoben wird Seite 1 von 148 GEK Selke: Steckbriefe lineare Maßnahmen PlanungsabschnittACS_PA01 EinzelmaßnahmenMaßnahmenbeschreibung 1. Keine Maßnahme vorgesehen Bemerkung1. Keine Maßnahme vorgesehen: Maßnahmenprioritätnicht prioritär Zusätzliche Hinweise zur weiterführenden Planung sind dem GEK-Bericht sowie der Abwägungstabelle zu entnehmen. Seite 2 von 148 GEK Selke: Steckbriefe lineare Maßnahmen Planungsabschnitt AKS_PA01 Gewässer Abschlagsgraben zum Gewässername Königsauer See SAL20OW07-00 OWK 1 Gewässerordnung Planungsabschnitt Fluss.-km von0±000 Fluss.-km bis Länge [m] Raumwiderstand0+765 765 1 Defizite Morphologie - gestreckter Verlauf - stark eingetieftes Profil - geringer Totholzanteil Bemerkung - künstlicher Wasserkörper - führt dem Königsauer See Wasser aus dem Hauptseegraben Südost zu Seite 3 von 148

Technologieentwicklung für schwimmende PV-Kraftwerke und deren Implementierung zum Einsatz auf künstlichen Gewässern

Oberflächengewässer

Die Zustandsbestimmung 2021 der Oberflächenwasserkörper (OWK) basiert auf den Vorgaben der Oberflächengewässerverordnung vom 20. Juni 2016 (OGewV). Diese Vorgaben wurden durch Abstimmungen zwischen den Bundesländern in der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und den Flussgebietsgemeinschaften (FGG) Weser und Elbe konkretisiert. Die EU unterscheidet bei den oberirdischen Gewässern zwischen natürlichen Wasserkörpern, erheblich veränderten Wasserkörpern und künstlichen Wasserkörpern . Welche Wasserkörper erheblich verändert oder künstlich sind, wird nach einer europaweit abgestimmten Methodik ermittelt. Als erheblich verändert kann ein Oberflächenwasserkörper dann eingestuft werden, wenn sich Verbesserungen an ihm signifikant negativ auf die Nutzung auswirken. Wichtige spezifische Nutzungen in Wasserkörpern, in deren Folge eine Ausweisung als erheblich verändertes oder künstliches Gewässer erfolgte, sind in Sachsen-Anhalt die Landbewässerung und Landentwässerung, der Hochwasserschutz, der Bergbau und die Schifffahrt. Die Verteilung von natürlichen, künstlichen und erheblich veränderten Wasserkörpern sind im nebenstehenden Diagramm veranschaulicht. Für die natürlichen Oberflächenwasserkörper sind der ökologische und der chemische Zustand zu bestimmen. Für die künstlichen und erheblich veränderten Wasserkörper sind das ökologische Potenzial und der chemische Zustand zu ermitteln. Bei der Ermittlung des ökologischen Zustandes/ Potenzials stehen biologische Komponenten im Mittelpunkt. Dazu gehören u.a. am Gewässergrund lebende wirbellose Kleinlebewesen, Fische, Wasserpflanzen sowie Algen. Die allgemeinen physikalisch-chemischen Parameter, wie Sauerstoff-, Nährstoff- oder Salzgehalte gehen unterstützend in die Bewertung der biologischen Komponenten ein. Das gleiche gilt für die Bewertung der hydromorphologischen Komponenten, die den Wasserhaushalt, die Durchgängigkeit und die Struktur der Gewässer umfassen. Aber auch bestimmte Schadstoffe sind bei der Bewertung des ökologischen Zustandes heranzuziehen. Die Bewertung des chemischen Zustandes erfolgte nach Anlage 7 der Oberflächengewässerverordnung (OGewV). Lediglich 3 Prozent der 334 Oberflächengewässerkörper Sachsen-Anhalts befinden sich zurzeit in einem guten ökologischen Zustand oder haben ein gutes ökologisches Potenzial. Defizite bestehen hier vor allem hinsichtlich des Lebensraums und der Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen in den Gewässern (biologische Komponenten). Vielfach sind Verlauf und Struktur der Gewässer verändert oder die Durchgängigkeit unterbrochen worden. Auch beim Gehalt an Sauerstoff, Nährstoffen und Salz und bei spezifischen Schadstoffen sind noch Defizite zu verzeichnen. Eine Ursache dafür ist die intensive landwirtschaftliche Nutzung sowie die damit verbundene Belastung aus diffusen Quellen. Hinsichtlich des chemischen Zustandes weist kein Wasserkörper einen guten Zustand auf. Hauptgrund dafür ist die bundesweit flächendeckende Überschreitung der sehr niedrigen Umweltqualitätsnormen für Quecksilber und für bromierte Diphenylether (BDE) in Biota sowie für weitere ubiquitär verbreitete Stoffe im Wasser (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Tributylzinn, Perfluoroktansäure). Ohne Berücksichtigung von Quecksilber und BDE weisen 52 Prozent der Wasserkörper Sachsen-Anhalts einen guten chemischen Zustand auf. Die Defizite des chemischen Zustandes sind neben der ubiquitären Belastung vor allem auf historisch bedingte Altlasten und Altbergbau zurückzuführen. Zurück zu Bestandsaufnahme und Zustandsbestimmung

Klimarelevante Treibhausgasemissionen aus deutschen Binnengewässern und Abschätzung des Minderungspotenzials durch Renaturierungsmaßnahmen

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